Archiv der Kategorie: Ankündigung

DALL- E, Midjourney und Co.: Sind künstlich erzeugte Bilder auf dem Bildermarkt handelbar? Vortrag mit Sebastian Deubelli auf dem PICTAday am 30.03.2023

Am Donnerstag, den 30.03.2023 fin­det der dies­jäh­ri­ge PICTAday in der Alten Kongresshalle in München statt von 10–18 Uhr.

Der PICTAday ist eine ein­mal jähr­lich statt­fin­den­de Networking-​Veranstaltung des renom­mier­ten Branchenverbandes BVPA und fei­ert die­ses Jahr sein 20-​jähriges Bestehen.

Beim PICTAday kön­nen sich Bildagenturen und Dienstleister den Bildeinkäufern prä­sen­tie­ren und letz­te­re sich über Neuigkeiten in der Agenturlandschaft und dem Bildermarkt infor­mie­ren. Der Eintritt ist für Bildeinkäufer kostenfrei.

Auf dem PICTAday fin­den auch die PICTAtalks statt, wo namen­haf­te Branchenexperten neue Impulse zu aktu­el­len Entwicklungen der Bilderbranche und einen Einblick in ihre täg­li­che Arbeit geben.

Von 15–15:45 Uhr wer­de ich dort zusam­men mit dem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Sebastian Deubelli von der SLD Intellectual Property Rechtsanwaltsgesellschaft über das Thema „DALL- E, Midjourney und Co.: Sind künst­lich erzeug­te Bilder auf dem Bildermarkt han­del­bar?“ dis­ku­tie­ren:

Die Qualität von künst­lich erzeug­ten Bildern wird bes­ser und bes­ser und stellt längst kein Hindernis für deren all­täg­li­chen Einsatz dar. Aus recht­li­cher Sicht ist vie­les aller­dings noch unklar. Der Talk beschäf­tigt sich ins­be­son­de­re mit der Frage, ob die recht­li­che Unklarheit dem gewohn­ten Handel mit Bildlizenzen im Weg steht und wel­che recht­li­chen aber auch prak­ti­schen Vorkehrungen hier getrof­fen wer­den sollten.“

Der PICTAday ist eine groß­ar­ti­ge Gelegenheit, um sich über die neu­es­ten Entwicklungen auf dem Bildermarkt zu infor­mie­ren, wert­vol­le Kontakte zu knüp­fen und an den hoch­ka­rä­ti­gen Vorträgen teilzunehmen. 

Wir freu­en uns auf eine span­nen­de Diskussion und hof­fen, euch am 30. März 2023 auf dem PICTAday in München zu tref­fen! Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung sowie das Anmeldeformular fin­det ihr auf der Webseite des PICTAday.

Meine meistgelesenen und meistkommentierten Blogartikel von 2022

Es ist wie­der ein Jahr rum und wir kön­nen die Gelegenheit nut­zen, einen Blick auf die meist­ge­le­se­nen und meist­kom­men­tier­ten Blogartikel zu wer­fen, wel­che ich im jahe 2022 ver­öf­fent­licht hatte.

Vielleicht ist dem einen oder ande­ren ja eine Artikelperle durch die Lappen gegan­gen und nun gibt es die Chance, das nachzuholen.

Daher ohne gro­ße Umschweife hier direkt die zehn meist­ge­le­se­nen Blogartikel vom letz­ten Jahr:

  1. Rafael Classen, Abmahnungen, feh­len­de IPTC-​Daten und Wirestock: Der aktu­el­le Stand
  2. Robert Kneschke: Abmahnung erhal­ten wegen kri­ti­schem Blogbeitrag
  3. Warum du nie mit Wirestock arbei­ten soll­test (Gastartikel)
  4. Yuri Arcurs ist zurück! peopleimages.com Portfolio seit vier Monaten auf Adobe Stock
  5. Photocase star­tet Kampagne gegen kos­ten­lo­se Bilder – und erkennt die Ironie nicht
  6. Der Ausstieg aus dem Agenturgeschäft – Ein Erfahrungsbericht (Gastartikel)
  7. Steuerformular bei Adobe Stock aktua­li­sie­ren – Ausfüllhilfe
  8. Podcast eines Fotoproduzenten Folge 33 – Interview mit dem Shop-​Betreiber Knut Hebstreit
  9. Rafael Classen ver­liert Einstweilige Verfügung gegen mich wegen mei­ner Blogartikel zu 75%
  10. Shutterstock kauft die Videoagentur Pond5 für 210 Mio. USD

Die meis­ten Kommentare für Blogartikel vom letz­ten Jahr haben fol­gen­de Artikel gehabt:

  1. Photocase star­tet Kampagne gegen kos­ten­lo­se Bilder – und erkennt die Ironie nicht
  2. Yuri Arcurs ist zurück! peopleimages.com Portfolio seit vier Monaten auf Adobe Stock
  3. Steuerformular bei Adobe Stock aktua­li­sie­ren – Ausfüllhilfe
  4. Der Ausstieg aus dem Agenturgeschäft – Ein Erfahrungsbericht (Gastartikel)
  5. Verlosung: 3x Drei-​Tages-​Tickets für die Photopia 2022 in Hamburg
  6. Shutterstock kauft die Videoagentur Pond5 für 210 Mio. USD
  7. Shutterstock ver­bie­tet Upload von KI-​Bildern und will gleich­zei­tig selbst KI-​Bilder anbie­ten
  8. Robert Kneschke: Abmahnung erhal­ten wegen kri­ti­schem Blogbeitrag
  9. 123rf führt neu­es Billig-​Abo „PLUS“ ein (mit auto­ma­ti­schem Opt-​In der Anbieter)
  10. Getty Images kün­digt eben­falls KI-​Tools für Bildnutzer an in Zusammenarbeit mit BRIA

Und als län­ger­fris­ti­ger Rückblick hier mal die Ehrenhalle mit den bis­her zehn meist­ge­le­se­nen Artikeln im Blog ins­ge­samt über die gesam­te Zeit hinweg:

  1. 12 Tipps für Model-Posen
  2. Warum ich mein Adobe Creative Cloud-​Abo gekün­digt habe (und was ich jetzt nutze)
  3. Geld ver­die­nen mit dem Verkauf von Fotos? Umsätze und Erfahrungen von Microstock-Anfängern
  4. Stockfotos kau­fen: Was ist redak­tio­nel­le und kom­mer­zi­el­le Nutzung?
  5. Tutorial: Geniale Tropfenfotos selbst machen
  6. Bezahlung der Models
  7. Wie Models sich bei mir bewerben
  8. Frag den Fotograf: Welche Kamera für pro­fes­sio­nel­le Fotos?
  9. Tutorial: Drei ein­fa­che Licht-​Setups mit 2–3 Blitzen im Studio
  10. Die steu­er­li­chen Aspekte der Stockfotografie

Falls ihr über bestimm­te Themen ger­ne öfter hier im Blog lesen wollt, könnt ihr ger­ne die Kommentarfunktion nut­zen, um mir eure Wünsche mitzuteilen.

Rafael Classen verliert Einstweilige Verfügung gegen mich wegen meiner Blogartikel zu 75%

Der Versuch des Fotografen Rafael Classen, mich wegen mei­ner Berichterstattung über sei­ne Aktivitäten „mund­tot“ zu machen, ist glück­li­cher­wei­se größ­ten­teils gescheitert.

Teil des Deckblatts des Urteils vom LG Berlin

Sein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich vor dem Landgericht Berlin wur­de über­wie­gend zurück­ge­wie­sen (Aktenzeichen 15 O 342/​22).

Der Kern des Urteils ist wohl die­ser Satz:

Das Gericht hat kei­nen Zweifel dar­an, dass dem Blogeintrag des Antragsgegners in der Gesamtschau die ver­fah­rens­ge­gen­ständ­li­chen Aussagen zu ent­neh­men sind. Der Hauptantrag zu 1 schei­tert – wie soeben aus­ge­führt – viel­mehr dar­an, dass die­se Aussagen als wahr anzu­se­hen sind.“

Ich über­set­ze mal salopp: Es stimmt halt, was ich in die­sem Blogartikel geschrie­ben hat­te, daher darf ich es schreiben.

Konkreter schreibt das Gericht:

Die Aussage, „der Antragssteller behaup­te, Adobe habe kei­ne Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten des Antragsstellers, obwohl er über Wirestock Adobe die Berechtigung mit­tel­bar ein­räu­me und obwohl sei­ne Bilder bei Adobe online sei­en“, kann der Antragssteller dem Antragsgegner unter kei­nem recht­li­chen Gesichtspunkt verbieten.“

Antragsteller ist hier übri­gens Herr Classen, Antragsgegner bin ich.

Weiter heißt es:

Der Antragsstellerin [sic] hat zwar in Abrede gestellt, die Aussage, Adobe habe kei­ne Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten des Antragsstellers, getä­tigt zu haben. Damit hat er aber kei­nen Erfolg. Die Aussage ent­stammt sei­ner E‑Mail vom 14. Juli 2022, und der Antragssteller hat die­sen Inhalt auch nicht in Abrede gestellt. Weshalb es an der recht­li­chen Beurteilung etwas ändern soll­te, dass es sich um eine „Individualkommunikation“ han­delt (was zutrifft), sagt der Antragssteller nicht und ist auch nicht ersicht­lich. Er beruft sich vor allem dar­auf, dass sich sei­ne Aussage ledig­lich auf ein Bild bezo­gen habe, wel­ches er nicht über Wirestock zur Verfügung gestellt habe, also dass es sich nicht um eine gene­rel­le Aussage han­de­le. Eine sol­che Einschränkung ist sei­ner Mail vom 14. Juli 2022 aber nicht zu ent­neh­men; viel­mehr ver­hält sich die­se eben all­ge­mein zur Berechtigung von Adobe. Dies ist auch kei­nes­wegs unwe­sent­lich: Schon dann, wenn sich die Empfängerin der Mail an die Lizenzierung wei­te­rer Bilder des Antragsstellers den­ken soll­te, wäre sie durch die Aussage des Antragsstellerin [sic] unzu­tref­fend infor­miert. Und Gleiches gäl­te für Dritte, an die sie die Mail wei­ter­ge­lei­tet oder davon berich­tet haben könnte.“

Dem Gericht war es auch nicht ersicht­lich, war­um ich nicht iden­ti­fi­zie­rend über Herrn Classen berich­ten kön­nen sol­le. Weiterhin habe ich sei­ne Namensrechte nicht durch die blo­ße Nennung ver­letzt und auch eine „Prangerwirkung“ sieht das Gericht nicht:

Auch unter dem Gesichtspunkt einer „Prangerwirkung“ liegt inso­weit kei­ne Rechtsverletzung vor. Zwar stellt die Verbreitung einer ruf­schä­di­gen­den, aber wah­ren Tatsache einen rechts­wid­ri­gen Eingriff in das Recht am Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) dar, wenn sie zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, weil aus einer Mehrzahl von Unternehmen, die sämt­lich Anlass zu der frag­li­chen Kritik geben, eines her­aus­ge­grif­fen und an den Pranger gestellt wird (MüKoBGB/​Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 392 mwN). Dass meh­re­re Fotografen unzu­tref­fen­de Angaben über die Berechtigung von Unternehmen wie Adobe gemacht hät­ten, behaup­tet der Antragssteller aber nicht ein­mal. Gerade damit beschäf­tigt sich der Blogbeitrag aber und nicht nur, wie der Antragssteller meint, all­ge­mein mit der Durchsetzung von Rechten in der Branche der Fotografen.“

Weiter schreibt das Landgericht Berlin im Urteil:

Im Übrigen gilt, dass selbst über­zo­ge­ne, her­ab­set­zen­de, unge­rech­te und aus­fäl­li­ge Äußerungen hin­zu­neh­men sind, solan­ge die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht (MüKoBGB/​Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 390). Dies muss nach Auffassung des Gerichts auch für die Form gel­ten. Vor die­sem Hintergrund unter­liegt es kei­nen Bedenken, dass der Name des Antragstellers an den Beginn der Überschrift gestellt ist und im Text 26 mal erscheint sowie dass der Antragsgegner noch in wei­te­ren Beiträgen über den Antragssteller berich­tet („fort­wäh­ren­de Berichterstattung“) und die­se Beiträge unter einen sog. „Tag“ mit dem Namen des Antragsstellers in einem Archiv vereint.“

Warum nur 75% gewonnen?

Jetzt wird es span­nend. Der Antrag wur­de nicht kom­plett abge­wie­sen, weil Herr Classen neben etli­chen von mir nach­weis­ba­ren Tatsachen auch zwei Punkte bemän­gel­te, wel­che ich tat­säch­lich nicht bewei­sen konnte.

Ich darf jetzt nicht mehr schrei­ben, dass Herr Classen flei­ßig bei Wirestock hoch­la­den wür­de, weil im Laufe des Verfahren klar wur­de, dass Herr Classen schon seit dem 11. Februar 2022 bei Wirestock gesperrt und seit dem 5. Juli 2022 dort gekün­digt wor­den war.

Der zwei­te Punkt ist mei­ne Aussage, dass ich behaup­tet hat­te, Herr Classen wüss­te, dass sein Name nicht in den Metadaten ent­hal­ten sei, wenn Bilder bei Wirestock zu Adobe Stock geschickt würden.

Da ich nicht in sei­nen Kopf gucken kann, kann ich das nicht bewei­sen. Ich zitie­re hier mal den Anwalt von Herr Classen:

Richtig ist wei­ter, dass dem Antragsteller nicht bewusst war, dass bei der Unterlizenziening [sic] durch Wirestock sein Name aus den Metadaten gelöscht wer­den würde.“

Wie glaub­wür­dig das ist, muss jeder selbst ent­schei­den.
Aber dann hat selbst er als erfah­re­ner, pro­fes­sio­nel­ler Fotograf immer­hin was durch mei­nen Blogartikel gelernt. Ist ja auch was Schönes.

Wo wir gera­de dabei sind: Seine Bilder, die er – meist ohne sicht­ba­re Wasserzeichen – auf sei­nen Account „rcfo­to­stock“ bei Pinterest hoch­lädt, ent­hal­ten nur teil­wei­se sei­nen Namen in den Metadaten. Auch die Bilder, die er bei der Plattform pexels.com im Account „rcpho­tostock“ gra­tis anbie­tet, sind aktu­ell nach dem Runterladen nicht mit Metadaten versehen.

Vielleicht über­prüft ihr das mal, damit ich ein paar Zeugen habe, falls die Bilder zufäl­lig plötz­lich ver­schwin­den sollten?

Jedenfalls: Da das Gericht in den bei­den Punkten Herr Classen recht geben muss­te, soll ich von den Verfahrenskosten 25% tra­gen, die rest­li­chen 75% muss Herr Classen bezah­len. Das Urteil ist aktu­ell noch vor­läu­fig, es kann also noch Berufung ein­ge­legt werden.

Ich möch­te an die­ser Stelle noch mal allen Beteiligten dan­ken, die mir hin­ter den Kulissen dabei gehol­fen haben, mich gegen die Abmahnung und Einstweilige Verfügung zu ver­tei­di­gen. Vielen Dank euch allen!

Verlosung: 3x Drei-​Tages-​Tickets für die Photopia 2022 in Hamburg

Vor paar Wochen habe ich hier im Blog dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ich am Sonntag, den 16.10.2022 auf der Photopia Hamburg einen Vortrag über „Künstliche Intelligenz“ hal­ten werde.

Der Veranstalter war nun so freund­lich, mir 3x je ein Drei-​Tages-​Ticket für die Creative Content Conference der Photopia 2022 vom 14.–16.10.2022 in Hamburg für eine Verlosung zur Verfügung zu stel­len. Die Tickets haben jeweils einen Wert von 199 Euro.

Das Ticket ent­hält auch den Zugang zum Photopia Summit, mit vie­len Fotoausstellungen, Workshops, Ausstellern und mehr.

In den drei Tagen gibt es hau­fen­wei­se geball­tes Wissen für Fotograf*innen und ande­re Content Creators.

Thematisch sind die Tage auf­ge­teilt, am Freitag dreht sich alles um „Wedding & Portrait“, am Samstag um „Editorial & Documentary“ und am Sonntag geht es um „Commercial & Lifestyle“ und da wer­det ihr mich um 16:30 Uhr zusam­men mit Katja Kemnitz von kwer­feld­ein auf der Bühne im Gespräch finden.

Wie nehme ich an der Verlosung teil?

Da die­se Aktion etwas kurz­fris­tig ist und die Veranstaltung schon in einer Woche beginnt, sind die Fristen dies­mal etwas kürzer. 

Kommentiert bit­te unter die­sem Artikel, dass ihr gewin­nen wollt und schreibt dazu, wel­cher der Vorträge euch am meis­ten inter­es­siert (sie­he dazu das kom­plet­te Programm hier). Aus allen gül­ti­gen Kommentaren wäh­le ich dann per Zufallsgeneratur drei aus. Teilnahmeschluss ist Montag, der 10.10.2022 23:59 Uhr.

Die Gewinner wer­den hier und per Email benach­rich­tigt, denkt also bit­te dar­an, eine gül­ti­ge Emailadresse anzugeben.

Der Rechtsweg ist wie immer aus­ge­schlos­sen. Ich wün­sche euch viel Glück!

Künstliche Intelligenz in der Stockfotografie – Vorträge auf der Photopia 2022 vom 13.–16.10.2022 in Hamburg

Fotorealistische Bilder durch die Eingabe eini­ger Wörter auf Knopfdruck erstel­len? Das ist heut­zu­ta­ge mit­tels Künstlicher Intelligenz und Tools wie Dall‑E, Stable Diffusion, Nightcafe und ande­ren Anbietern pro­blem­los möglich.

Für pro­fes­sio­nel­le Fotografen, Illustratoren und Designer wirft das sehr grund­le­gen­de Fragen auf. Ist die neue Technik ein Bedrohung oder eine Bereicherung? Vielleicht beides?

Auf der dies­jäh­ri­gen Photopia, dem vier­tä­gi­gen „Festival of Imaging“ in Hamburg vom 13. bis 16.10.2022 dreht sich alles um das Thema Fotografie, Bildbearbeitung und Technik. Die neus­ten Entwicklungen wie KI-​Bilderstellung dür­fen da natür­lich nicht fehlen.

In der dazu­ge­hö­ri­gen „Creative Content Conference“ gibt es an drei Tagen (14.–16.10.2022) etli­che Vorträge zur Fotografie, dar­un­ter auch zum Thema KI: Ich wer­de am Sonntag, den 16.10.2022 um 16:30 Uhr im Gespräch mit der kwerfeldein-​Redakteurin Katja Kemnitz im Vortrag „Ist die KI der Tod der Stockfotografie?“ die Möglichkeiten und Grenzen der neu­en Technik ausloten.

Zwei Stunden vor­her schon am glei­chen Tag gibt es den Vortrag „KI: Warum DALL E2 und Co. Totengräber der Fotografie sind und uns für die Leichenfledderei begeis­tern“ von Boris Eldagsen, Fotokünstler und „Head of Digital“ der Deutschen Fotografischen Akademie.

Wer Interesse an einem Besuch der Veranstaltung hat, fin­det hier auf deren Webseite alle Informationen.

Ich freue mich auf eure rege Teilnahme.