Am Donnerstag, den 30.03.2023 findet der diesjährige PICTAday in der Alten Kongresshalle in München statt von 10–18 Uhr.
Der PICTAday ist eine einmal jährlich stattfindende Networking-Veranstaltung des renommierten Branchenverbandes BVPA und feiert dieses Jahr sein 20-jähriges Bestehen.
Beim PICTAday können sich Bildagenturen und Dienstleister den Bildeinkäufern präsentieren und letztere sich über Neuigkeiten in der Agenturlandschaft und dem Bildermarkt informieren. Der Eintritt ist für Bildeinkäufer kostenfrei.
Auf dem PICTAday finden auch die PICTAtalks statt, wo namenhafte Branchenexperten neue Impulse zu aktuellen Entwicklungen der Bilderbranche und einen Einblick in ihre tägliche Arbeit geben.
Von 15–15:45 Uhr werde ich dort zusammen mit dem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Sebastian Deubelli von der SLD Intellectual Property Rechtsanwaltsgesellschaft über das Thema „DALL- E, Midjourney und Co.: Sind künstlich erzeugte Bilder auf dem Bildermarkt handelbar?“ diskutieren:
„Die Qualität von künstlich erzeugten Bildern wird besser und besser und stellt längst kein Hindernis für deren alltäglichen Einsatz dar. Aus rechtlicher Sicht ist vieles allerdings noch unklar. Der Talk beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob die rechtliche Unklarheit dem gewohnten Handel mit Bildlizenzen im Weg steht und welche rechtlichen aber auch praktischen Vorkehrungen hier getroffen werden sollten.“
Der PICTAday ist eine großartige Gelegenheit, um sich über die neuesten Entwicklungen auf dem Bildermarkt zu informieren, wertvolle Kontakte zu knüpfen und an den hochkarätigen Vorträgen teilzunehmen.
Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion und hoffen, euch am 30. März 2023 auf dem PICTAday in München zu treffen! Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung sowie das Anmeldeformular findet ihr auf der Webseite des PICTAday.
Es ist wieder ein Jahr rum und wir können die Gelegenheit nutzen, einen Blick auf die meistgelesenen und meistkommentierten Blogartikel zu werfen, welche ich im jahe 2022 veröffentlicht hatte.
Vielleicht ist dem einen oder anderen ja eine Artikelperle durch die Lappen gegangen und nun gibt es die Chance, das nachzuholen.
Daher ohne große Umschweife hier direkt die zehn meistgelesenen Blogartikel vom letzten Jahr:
Und als längerfristiger Rückblick hier mal die Ehrenhalle mit den bisher zehn meistgelesenen Artikeln im Blog insgesamt über die gesamte Zeit hinweg:
Falls ihr über bestimmte Themen gerne öfter hier im Blog lesen wollt, könnt ihr gerne die Kommentarfunktion nutzen, um mir eure Wünsche mitzuteilen.
Der Versuch des Fotografen Rafael Classen, mich wegen meiner Berichterstattung über seine Aktivitäten „mundtot“ zu machen, ist glücklicherweise größtenteils gescheitert.
Teil des Deckblatts des Urteils vom LG Berlin
Sein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich vor dem Landgericht Berlin wurde überwiegend zurückgewiesen (Aktenzeichen 15 O 342/22).
Der Kern des Urteils ist wohl dieser Satz:
„Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass dem Blogeintrag des Antragsgegners in der Gesamtschau die verfahrensgegenständlichen Aussagen zu entnehmen sind. Der Hauptantrag zu 1 scheitert – wie soeben ausgeführt – vielmehr daran, dass diese Aussagen als wahr anzusehen sind.“
Ich übersetze mal salopp: Es stimmt halt, was ich in diesem Blogartikel geschrieben hatte, daher darf ich es schreiben.
Konkreter schreibt das Gericht:
„Die Aussage, „der Antragssteller behaupte, Adobe habe keine Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten des Antragsstellers, obwohl er über Wirestock Adobe die Berechtigung mittelbar einräume und obwohl seine Bilder bei Adobe online seien“, kann der Antragssteller dem Antragsgegner unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verbieten.“
Antragsteller ist hier übrigens Herr Classen, Antragsgegner bin ich.
Weiter heißt es:
„Der Antragsstellerin [sic] hat zwar in Abrede gestellt, die Aussage, Adobe habe keine Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten des Antragsstellers, getätigt zu haben. Damit hat er aber keinen Erfolg. Die Aussage entstammt seiner E‑Mail vom 14. Juli 2022, und der Antragssteller hat diesen Inhalt auch nicht in Abrede gestellt. Weshalb es an der rechtlichen Beurteilung etwas ändern sollte, dass es sich um eine „Individualkommunikation“ handelt (was zutrifft), sagt der Antragssteller nicht und ist auch nicht ersichtlich. Er beruft sich vor allem darauf, dass sich seine Aussage lediglich auf ein Bild bezogen habe, welches er nicht über Wirestock zur Verfügung gestellt habe, also dass es sich nicht um eine generelle Aussage handele. Eine solche Einschränkung ist seiner Mail vom 14. Juli 2022 aber nicht zu entnehmen; vielmehr verhält sich diese eben allgemein zur Berechtigung von Adobe. Dies ist auch keineswegs unwesentlich: Schon dann, wenn sich die Empfängerin der Mail an die Lizenzierung weiterer Bilder des Antragsstellers denken sollte, wäre sie durch die Aussage des Antragsstellerin [sic] unzutreffend informiert. Und Gleiches gälte für Dritte, an die sie die Mail weitergeleitet oder davon berichtet haben könnte.“
Dem Gericht war es auch nicht ersichtlich, warum ich nicht identifizierend über Herrn Classen berichten können solle. Weiterhin habe ich seine Namensrechte nicht durch die bloße Nennung verletzt und auch eine „Prangerwirkung“ sieht das Gericht nicht:
„Auch unter dem Gesichtspunkt einer „Prangerwirkung“ liegt insoweit keine Rechtsverletzung vor. Zwar stellt die Verbreitung einer rufschädigenden, aber wahren Tatsache einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) dar, wenn sie zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, weil aus einer Mehrzahl von Unternehmen, die sämtlich Anlass zu der fraglichen Kritik geben, eines herausgegriffen und an den Pranger gestellt wird (MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 392 mwN). Dass mehrere Fotografen unzutreffende Angaben über die Berechtigung von Unternehmen wie Adobe gemacht hätten, behauptet der Antragssteller aber nicht einmal. Gerade damit beschäftigt sich der Blogbeitrag aber und nicht nur, wie der Antragssteller meint, allgemein mit der Durchsetzung von Rechten in der Branche der Fotografen.“
Weiter schreibt das Landgericht Berlin im Urteil:
„Im Übrigen gilt, dass selbst überzogene, herabsetzende, ungerechte und ausfällige Äußerungen hinzunehmen sind, solange die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht (MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 390). Dies muss nach Auffassung des Gerichts auch für die Form gelten. Vor diesem Hintergrund unterliegt es keinen Bedenken, dass der Name des Antragstellers an den Beginn der Überschrift gestellt ist und im Text 26 mal erscheint sowie dass der Antragsgegner noch in weiteren Beiträgen über den Antragssteller berichtet („fortwährende Berichterstattung“) und diese Beiträge unter einen sog. „Tag“ mit dem Namen des Antragsstellers in einem Archiv vereint.“
Warum nur 75% gewonnen?
Jetzt wird es spannend. Der Antrag wurde nicht komplett abgewiesen, weil Herr Classen neben etlichen von mir nachweisbaren Tatsachen auch zwei Punkte bemängelte, welche ich tatsächlich nicht beweisen konnte.
Ich darf jetzt nicht mehr schreiben, dass Herr Classen fleißig bei Wirestock hochladen würde, weil im Laufe des Verfahren klar wurde, dass Herr Classen schon seit dem 11. Februar 2022 bei Wirestock gesperrt und seit dem 5. Juli 2022 dort gekündigt worden war.
Der zweite Punkt ist meine Aussage, dass ich behauptet hatte, Herr Classen wüsste, dass sein Name nicht in den Metadaten enthalten sei, wenn Bilder bei Wirestock zu Adobe Stock geschickt würden.
Da ich nicht in seinen Kopf gucken kann, kann ich das nicht beweisen. Ich zitiere hier mal den Anwalt von Herr Classen:
„Richtig ist weiter, dass dem Antragsteller nicht bewusst war, dass bei der Unterlizenziening [sic] durch Wirestock sein Name aus den Metadaten gelöscht werden würde.“
Wie glaubwürdig das ist, muss jeder selbst entscheiden. Aber dann hat selbst er als erfahrener, professioneller Fotograf immerhin was durch meinen Blogartikel gelernt. Ist ja auch was Schönes.
Wo wir gerade dabei sind: Seine Bilder, die er – meist ohne sichtbare Wasserzeichen – auf seinen Account „rcfotostock“ bei Pinterest hochlädt, enthalten nur teilweise seinen Namen in den Metadaten. Auch die Bilder, die er bei der Plattform pexels.com im Account „rcphotostock“ gratis anbietet, sind aktuell nach dem Runterladen nicht mit Metadaten versehen.
Vielleicht überprüft ihr das mal, damit ich ein paar Zeugen habe, falls die Bilder zufällig plötzlich verschwinden sollten?
Jedenfalls: Da das Gericht in den beiden Punkten Herr Classen recht geben musste, soll ich von den Verfahrenskosten 25% tragen, die restlichen 75% muss Herr Classen bezahlen. Das Urteil ist aktuell noch vorläufig, es kann also noch Berufung eingelegt werden.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal allen Beteiligten danken, die mir hinter den Kulissen dabei geholfen haben, mich gegen die Abmahnung und Einstweilige Verfügung zu verteidigen. Vielen Dank euch allen!
Vor paar Wochen habe ich hier im Blog darauf hingewiesen, dass ich am Sonntag, den 16.10.2022 auf der Photopia Hamburg einen Vortrag über „Künstliche Intelligenz“ halten werde.
Der Veranstalter war nun so freundlich, mir 3x je ein Drei-Tages-Ticket für die Creative Content Conference der Photopia 2022 vom 14.–16.10.2022 in Hamburg für eine Verlosung zur Verfügung zu stellen. Die Tickets haben jeweils einen Wert von 199 Euro.
Das Ticket enthält auch den Zugang zum Photopia Summit, mit vielen Fotoausstellungen, Workshops, Ausstellern und mehr.
In den drei Tagen gibt es haufenweise geballtes Wissen für Fotograf*innen und andere Content Creators.
Thematisch sind die Tage aufgeteilt, am Freitag dreht sich alles um „Wedding & Portrait“, am Samstag um „Editorial & Documentary“ und am Sonntag geht es um „Commercial & Lifestyle“ und da werdet ihr mich um 16:30 Uhr zusammen mit Katja Kemnitz von kwerfeldein auf der Bühne im Gespräch finden.
Wie nehme ich an der Verlosung teil?
Da diese Aktion etwas kurzfristig ist und die Veranstaltung schon in einer Woche beginnt, sind die Fristen diesmal etwas kürzer.
Kommentiert bitte unter diesem Artikel, dass ihr gewinnen wollt und schreibt dazu, welcher der Vorträge euch am meisten interessiert (siehe dazu das komplette Programm hier). Aus allen gültigen Kommentaren wähle ich dann per Zufallsgeneratur drei aus. Teilnahmeschluss ist Montag, der 10.10.2022 23:59 Uhr.
Die Gewinner werden hier und per Email benachrichtigt, denkt also bitte daran, eine gültige Emailadresse anzugeben.
Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen. Ich wünsche euch viel Glück!
Fotorealistische Bilder durch die Eingabe einiger Wörter auf Knopfdruck erstellen? Das ist heutzutage mittels Künstlicher Intelligenz und Tools wie Dall‑E, Stable Diffusion, Nightcafe und anderen Anbietern problemlos möglich.
Für professionelle Fotografen, Illustratoren und Designer wirft das sehr grundlegende Fragen auf. Ist die neue Technik ein Bedrohung oder eine Bereicherung? Vielleicht beides?
Auf der diesjährigen Photopia, dem viertägigen „Festival of Imaging“ in Hamburg vom 13. bis 16.10.2022 dreht sich alles um das Thema Fotografie, Bildbearbeitung und Technik. Die neusten Entwicklungen wie KI-Bilderstellung dürfen da natürlich nicht fehlen.
In der dazugehörigen „Creative Content Conference“ gibt es an drei Tagen (14.–16.10.2022) etliche Vorträge zur Fotografie, darunter auch zum Thema KI: Ich werde am Sonntag, den 16.10.2022 um 16:30 Uhr im Gespräch mit der kwerfeldein-Redakteurin Katja Kemnitz im Vortrag „Ist die KI der Tod der Stockfotografie?“ die Möglichkeiten und Grenzen der neuen Technik ausloten.