LAION e.V. macht ernst: Schadensersatzforderung an Urheber für KI-Trainingsdaten

Was pas­siert eigent­lich, wenn Urheber ihre Bilder aus den Trainingsdaten für die gro­ßen KI-​Systeme ent­fer­nen wol­len? Ich habe es aus­pro­biert und das Ergebnis gleicht einem Kafka-Roman.

Der deut­sche Verein LAION e.V. hat ver­schie­de­ne KI-​Trainingssätze kos­ten­los ins Internet gestellt mit Links und Bildbeschreibungen und ande­ren Informationen zu teil­wei­se über 5.8 Milliarden (größ­ten­teils urhe­ber­recht­lich geschütz­ten) Bildern.

Diese Trainingsdaten wur­den u.a. von kom­mer­zi­ell agie­ren­den Firmen wie Stability AI genutzt, um ihre Bildgenerierende KI „Stable Diffusion“ zu trai­nie­ren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass zufäl­lig einer der Gründungsmitglieder des Vereins, Richard Vencu, bei der Firma Stability AI arbei­tet. Das übri­gens genau seit Februar 2022, also dem Zeitpunkt, als der Verein gegrün­det wurde.

Im Februar hat­te ich hier berich­tet, dass ich LAION e.V. dar­um gebe­ten hat­te, mei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bilder aus den Trainingsdaten zu ent­fer­nen. Als Antwort kam ein arro­gan­ter Brief, der mit der Drohung ende­te, dass ich mit Schadensersatzansprüchen zu rech­nen habe, soll­te ich auf mei­ner angeb­lich unbe­grün­de­ten Forderung bestehen.

Davon las­se ich mich natür­lich nicht abschre­cken und ver­schick­te mit Hilfe mei­nes Anwalts Ende März eine Unterlassungsforderung sowie eine Auskunftsanfrage, wel­che mit nach §§101 UrhG, 242 BGB zusteht.

Also im Klartext: Ich habe den Verein aus­ge­for­dert, mei­ne Bilder aus dem Trainingssatz zu neh­men und mir Auskunft zu ertei­len, in wel­chem Umfang genau mei­ne Werke ver­wen­det wur­den, wie lan­ge, woher sie die Inhalte hat­ten und so weiter.

Das fand der Verein gar nicht lus­tig und ant­wor­te­te am 11. April 2023:

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor. Die ein­zi­ge Vervielfältigungshandlung die unse­re Mandantin vor­ge­nom­men haben könn­te, war vor­über­ge­hen­der Natur und ist von den Schrankenregelungen sowohl des § 44b UrhG als auch des noch wei­ter­ge­hen­den § 60d UrhG gedeckt. Wie bereits gegen­über Ihrem Mandanten aus­ge­führt, spei­chert unse­re Mandantin kei­ne Vervielfältigungsstücke der Werke Ihres Mandanten, die gelöscht wer­den könn­ten oder über die Auskunft erteilt wer­den könn­te. Unsere Mandantin hat ledig­lich zum initia­len Trainieren eines selbst­ler­nen­den Algorithmus, unter Einsatz sog. Crawler, Bilddateien im Internet aus­fin­dig gemacht und zur Informationsgewinnung kurz­zei­tig erfasst und ausgewertet.“

Interessant ist, dass hier aus­drück­lich der Einsatz von Crawlern erwähnt wird, wel­cher in den Nutzungsbedingungen der meis­ten Bildagenturen aus­drück­lich ver­bo­ten ist. So auch bei den Bildern, wel­che ich bean­stan­det hatte.

Mal ganz abge­se­hen, dass wir auch sehr gespannt sind, wie LAION e.V. erklä­ren will, woher der Verein Links zu Bild-​Thumbnails haben will, deren Bilder schon vor der Vereinsgründung bei den Bildagenturen gelöscht wor­den waren.

Weiter heißt es dann im Text:

Unsere Mandantin wird daher ins­be­son­de­re kei­ne Unterlassungserklärung gegen­über Ihrem Mandanten abge­ben. Daneben hat Ihr Mandat selbst­re­dend auch kei­nen Anspruch auf Auskunft durch unse­re Mandantin. Selbst bei Bejahung einer rechts­ver­let­zen­den Vervielfältigungshandlung bestün­de man­gels eines Handelns im gewerb­li­chen Ausmaß kein Auskunftsanspruch.“

Das heißt, salopp ver­kürzt for­mu­liert: Wir wer­den die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werke wei­ter­hin nut­zen, auch wenn der Urheber dage­gen ist. Außerdem ver­wei­gern wir die Auskunft, wo wir die Bilder genau her­ha­ben und was wir damit gemacht haben und wie lan­ge genau wir sie gespei­chert haben. So selbst­ver­ständ­lich fin­den wir das nicht.

Dann heißt es:

Unsere Mandantin hat grund­sätz­lich Verständnis dafür, dass Ihr Mandant ggf. auch eine vor­über­ge­hen­de Vervielfältigung sei­ner Werke nicht gern sieht. Nur ist die­se eben aus­drück­lich vom euro­päi­schen Gesetzgeber gestat­tet wor­den. Daher müs­sen wir Ihren Mandanten dazu auf­for­dern, dass er erklärt, von den mit Schreiben vom 29.03.2023 gel­tend gemach­ten Ansprüchen Abstand zu nehmen.“

Um dem Ganzen dann die Krone auf­zu­set­zen, for­dert LAION e.V. dann Geld von mir:

Mit Schreiben vom 14.02.2023 hat­ten wir Ihren Mandanten bereits dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass unse­rer Mandantin im Falle einer unbe­rech­tig­ten Inanspruchnahme Schadenersatzansprüche gemäß § 97a Abs. 4 UrhG zuste­hen. Unsere Mandantin hat­te sei­ner­zeit noch davon abge­se­hen die­sen Anspruch durch­zu­set­zen, sieht sich nun aber außer Stande hier wei­ter Nachsicht wal­ten zu las­sen. Für die Verteidigung gegen die durch Sie aus­ge­spro­che­ne, offen­kun­dig unbe­rech­tig­te Abmahnung sind ihr Rechtsanwaltskosten ent­stan­den, die unse­re Mandantin nicht selbst tra­gen wird.“

Den Gegenstandswert bezif­fert die geg­ne­ri­sche Anwaltskanzlei auf 9.000 Euro, der gefor­der­te Betrag beläuft sich auf 887,03 € (Aufschlüsselung sie­he Bild oben).

Also noch mal das Ganze run­ter­ge­bro­chen: Der Verein nutzt mas­sen­haft urhe­ber­recht­lich geschütz­te Werke, damit kom­mer­zi­ell agie­ren­de Firmen damit Profit machen kön­nen und wenn ich als Urheber dar­um bit­te, mei­ne Bilder aus den Trainingsdaten zu ent­fer­nen sowie mir den recht­lich zuste­hen­den Auskunftsanspruch zu erfül­len, soll ich dem Verein Schadensersatz zah­len.

Da passt es ganz gut, dass die Kanzlei schon mal androht, dass sie „geneigt sei­en, die Angelegenheit einer gericht­li­chen Klärung zuzu­füh­ren“. Wir sind genau­so „geneigt“ und arbei­ten schon an der Anspruchsbegründung für das Gericht.

Update 27.04.2023, 16:25 Uhr:
Wir haben eben die Klage gegen LAION e.V. vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.

38 Gedanken zu „LAION e.V. macht ernst: Schadensersatzforderung an Urheber für KI-Trainingsdaten“

  1. Dir und Deiner Kanzlei gedrück­te Daumen. Danke für das Engagement, der Neigung, „die Angelegenheit einer grund­sätz­li­chen gericht­li­chen Klärung zuzu­füh­ren“. Das Thema muss jede:n, inter­es­sie­ren, ob an KI /​ AI als rei­nem Tool inter­es­siert oder ob die Frage nach „foto­gra­fisch erschei­nen­dem Bild“ grund­sätz­lich gestellt wird. Es muss offen­ge­legt wer­den, wer schafft wel­che Werke mit wel­chen Daten – ob foto­rea­lis­tisch, ob illus­tra­tiv, mit oder ohne „ech­ten Gesichtern“, visu­ell und Schlagwort orientiert.

  2. Die Daten stam­men ver­mut­lich aus dem Commons Crawl, und dafür kann LAION dann gar nichts. Sie grei­fen ein­fach nur auf ein bekann­tes Internetarchiv zu.
    Insofern: fal­scher Adressat für die Forderung?
    Es ist bekannt wie man die­se Crawler blo­ckiert – genau­so wie man GoogleBot blo­ckie­ren kann, mit dem Internet-​Standard robots.txt

  3. @egal: Wir du schon schreibst: „ver­mut­lich“. Für sol­che Fälle gibt es ja den Auskunftsanspruch laut UrhG, wonach die Urheber erfah­ren kön­nen sol­len, wo genau sol­che Daten her­kom­men. Es ist mei­ner Meinung nach bezeich­nend, dass sich LAION die­ser Auskunft verweigert.
    Sollte die Vermutung zutref­fen, dass die Daten von „Common Crawl“ stam­men, wäre es lei­der nicht aus­rei­chend zu wis­sen, wie die­se Crawler bklo­ckiert wer­den, da im Datensatz nach­weis­lich etli­che Bilder ent­hal­ten sind, die schon aus ille­ga­len Bild-​Webseiten stam­men, die nicht unter der Kontrolle der Urheber stehen.

    Darüber hin­aus greift LAION laut deren eige­nem Whitepaper nicht nur „auf die Daten zu“, son­dern lädt sie auch her­un­ter zur Verarbeitung. Ob das vom Urheberrecht gedeckt ist, bleibt halt gericht­lich zu klären.

  4. Moment, prah­len Sie nicht damit, selbst meh­re­re Tausend KI-​generierte Bilder gewerb­lich anzu­bie­ten? Mit den Bildern von uns ande­ren Fotografen Geld zu ver­die­nen ist für Sie schon ok, oder wie soll ich das verstehen?

  5. @Fotografie Petersen: Ich glau­be, sie miss­ver­ste­hen das.
    Ja, ich nut­ze KI ger­ne und aktiv, aber lie­ber wür­de ich eine KI nut­zen, von der ich weiß, dass die dar­an betei­lig­ten Urheber fair ent­lohnt wurden.
    Sind ihre Bilder denn auch in KI-​Trainingssätzen ent­hal­ten? Wenn ja, was unter­neh­men sie dagegen?

  6. Moment, prah­len Sie nicht damit, selbst meh­re­re Tausend KI-​generierte Bilder gewerb­lich anzu­bie­ten? Mit den Bildern von uns ande­ren Fotografen Geld zu ver­die­nen ist für Sie schon ok, oder wie soll ich das verstehen?“

    Soweit ich das hier ver­fol­ge, hat Robert ja ver­mut­lich genug Material in sei­nem eige­nen Portfolio, um hin­rei­chend KI-​Modelle zu trai­nie­ren. Ebensowenig spricht dage­gen, wei­te­re Bilder zu inte­grie­ren, die gemein­frei sind oder unter ent­spre­chen­der Creative Common-​Lizenz ver­öf­fent­licht wur­den. Ohne Detailkenntnis neh­me ich zumin­dest all­ge­mein an, dass man bzw. Robert hier­bei auf sei­ne Bildquellen acht gibt und die­se Lizenz-​kompatibel wählt.

    Wenn man mit sei­nem eige­nen teu­er auf­ge­bau­ten Pool KI-​Modelle trai­niert, heißt das doch aber nicht auto­ma­tisch, dass man das jedem erlau­ben muss – noch dazu, um dann von sol­chen ande­ren – viel­leicht ohne jeg­li­che Aufbauarbeit – auch noch kan­ni­ba­li­siert zu werden.
    Via Beispiel erläu­tert: weil ich mir viel­leicht kit­schi­ge Motive auf die Motorhaube mei­nes Autos spraye, erklä­re ich doch mein Auto auch nicht zur öffent­li­chen Graffityfläche für alle schwer­erzieh­ba­ren Schüler, die irgend­wo etwas rein­krat­zen wollen.
    Da sehe ich schon etwas grau zwi­schen schwarz und weiß.

  7. Man muss gar nicht spe­ku­lie­ren, son­dern ein­fach lesen. Die gan­zen Infos zu LAION Datensätzen sind ja frei ver­füg­bar: https://laion.ai/blog/laion-5b/

    Dort steht im Klartext, dass für die LAION Datensätze nichts gecrawlt wur­de, son­dern ein­fach die bereits exis­tie­ren­den Links aus CommonCrawl genom­men wur­den. CommonCrawl erstellt die Kopien vom gan­zen öffent­li­chen Internet, und das seit lan­ger Zeit.

    Für noch mehr Details gibt es auch ein lan­ges aus­führ­li­ches paper zu dem Datensatz: https://arxiv.org/abs/2210.08402

    Interessant fin­de ich, dass man so viel Zeit in einen selbst­ge­rech­ten Rechtsstreit steckt, ohne sich offen­bar die Zeit zuerst dafür zu neh­men, zumin­dest ein biss­chen die Materie ken­nen­zu­ler­nen, für die es frei ver­füg­ba­re, für alle ein­seh­ba­re Infos gibt.

  8. @gincoma: Unsere Auskunftsanfrage ging schon etwas über die Frage „nutzt ihr Common Crawl, ja oder nein?“ hin­aus. Trotzdem dan­ke für Deinen Hinweis.
    Selbstgereicht wür­de ich das Thema nicht nen­nen, ich bin viel­mehr der Ansicht, dass die Herkunft und die recht­li­che Tragweite der genutz­ten Trainingsdaten essen­ti­ell sind für vie­le weit­rei­chen­den Entscheidungen in Bezug auf KIs und die Rechteinhaberschaft.

  9. Die Herkunft der LAION Daten ist doch öffent­lich aus­führ­lich beschrie­ben? So zu tun, als ob es nicht der Fall ist ist ein­fach irre­füh­rend, zu wel­chem Zweck auch immer.

    Ich fin­de es schon reich­lich selbst­ge­recht, wenn man sich auf der „guten“ Seite wähnt und LAION auf der „bösen“ Seite (so emp­fin­de ich vom Grundton die Beiträge), dabei aber selbst die KI-​generierte Stoffe kom­mer­zi­ell (!) anbie­tet (wäh­rend LAION non-​profit rese­arch ist) – Stoffe, die von Modellen kom­men, die höchst­wahr­schen­lich aus­ge­rech­net auf LAION Daten trai­niert wur­den sind. Ob es dann selbst­ge­recht ist, oder bigott, oder irgend­wie bei­des – ich weiß nicht so recht. 

    Jedenfalls selbst von der Sache zu pro­fi­tie­ren, die man so vol­ler Eifer ande­rer­seits ankla­gen will – unglaub­wür­dig. Zumindest soll­te man dann, wenn man tat­säch­lich das für so eine ver­kehr­te Sache hält, sich kon­sis­tent ver­hal­ten und kei­nen Gebrauch davon machen, bis die Lage geklärt ist.

  10. Beim genaue­ren Hinschauen fin­de ich auch selbst­ge­recht, wie hier die ver­meint­li­che „Drohung“ for­mu­liert wird. Wenn man den Leuten Rechtsstreit ankün­digt, und LAION Rechtsanwälte auf Ihre Anfrage ant­wor­ten, wie von Ihnen beschrie­ben, dass es Zeit und Mühe kos­tet, sich mit aus deren Sicht unbe­grün­de­ten Vorwürfen aus­ein­an­der zu set­zen – was ist dar­an die Drohung, wenn sie dann dafür die Rechnung aus­stel­len? Das machen Rechtsanwälte mei­nes Wissens nach so übli­cher­wei­se, von Ihrer Seite ja auch wird eine Rechnung aus­ge­stellt. Sie dür­fen also „dro­hen“, und ande­re Seite soll sich irgend­wie still ver­hal­ten, egal wie begrün­det oder unbe­grün­det Ihre Forderungen sind – das fin­de ich eben­falls selbst­ge­recht. Sie müs­sen schon den Gedanken zulas­sen, dass bei einer Aussicht auf Rechtsstreit die ande­re Seite sich weh­ren darf, denn sonst neh­men Sie ein­fach an, dass Sie bereits im Recht sind, was hier über­haupt nicht klar ist.

  11. @gincoma: Es ist ihr gutes Recht, das anders zu sehen als ich.
    Was bis­her in der Sache viel­leicht etwas unter­ge­gan­gen war: Wir haben in unse­rem Schreiben an LAION KEINEN Schadensersatz gefor­dert, son­dern nur die Unterlassung und Auskunft. Die Gegenseite hin­ge­gen macht Schadensersatz gel­tend, dafür, dass ich als Urheber mei­ne Daten aus dem Trainingssatz ent­fernt haben will und wis­sen möch­te, was genau mit mei­nen Daten pas­siert. Ob das rich­tig oder falsch ist, wird dann juris­tisch ent­schie­den wer­den müs­sen. Ob der Verein wirk­lich so „non-​profit rese­arch“ ist, wie er sich ger­ne gibt, ist auch noch nicht ganz geklärt, eine per­so­nel­le Verflechtung mit „Geschmäckle“ hat­te ich ja im Blogartikel erwähnt.

  12. Apologies to wri­te in English – hop­eful­ly the trans­la­ti­on will be kind and accurate! 

    Robert, I am so sor­ry to hear of your trou­ble. I read and watch with keen inte­rest as the law cat­ches up with this new industry.

    We all made it through Napster somehow, and the same is likely to occur here. There is only so long the­se com­pa­nies can igno­re exis­ting copy­right pro­tec­tions (not to men­ti­on pri­va­cy laws which are being bro­ken by the billions).

    It’s all very ris­ky for the indi­vi­du­als invol­ved. I real­ly won­der how they sleep at night as they con­ti­nue to belie­ve the­re are no nega­ti­ve con­se­quen­ces from hoo­ve­ring up the enti­re mass of human crea­ti­vi­ty, then arguing the images can­not be repli­ca­ted one for one, when the­re are rese­arch papers explai­ning it.

    Anyway, all this is going to come out in the courts (both in the USA and Germany.…. plus many others I am sure). In the end, unless the indus­try cle­ans up its act (by buy­ing legal­ly clean data­sets), examp­les like Italy ban­ning ChatGPT will not be an iso­la­ted occurance.

    You can read more about the abili­ty to repli­ca­te 1 for 1 here:
    https://metaphysic.ai/stable-diffusion-and-imagen-can-reproduce-training-data-almost-perfectly/
    And the paper its­elf is here:
    https://arxiv.org/pdf/2301.13188.pdf

    All of the­se would be very hel­pful for your legal pro­cee­dings (I am sure you alre­a­dy have them).

    Good luck!

  13. @Robert Kneschke
    Wenn ich das rich­tig ver­ste­he, haben Sie LAION kos­ten­pflich­tig abmah­nen las­sen. Die emp­fin­den die Abmahnung als unbe­rech­tigt und machen daher die Anwaltskosten für die Abwehr der Abmahnung als Schadensersatz gel­tend. Ihre Meldung dazu emp­fin­de ich als aus­ge­spro­chen irre­füh­rend und in der Sache nicht hilfreich.

  14. Das haben Sie tat­säch­lich falsch ver­stan­den. wir haben denen eine Unterlassungsaufforderung und ein Auskunftsgesuch geschickt, kei­ne Schadensersatzforderung.

    Es über­rascht nicht, dass die Gegenseite der Auffassung ist, unser Anliegen sei unbe­rech­tigt, wir sehen das aus ver­schie­de­nen Gründen jedoch ganz anders.

  15. Ein Auskunftsanspruch etc. ent­stün­de doch auch erst, wenn LAION die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bilddaten ver­tei­len wür­de. Aber sie bie­ten da ledig­lich zusätz­li­che Metadaten an, nicht die Bilddaten selbst? Ich kann von ihnen doch auch kei­ne Auskunft über die Nutzung mei­ner Dackelbilder ver­lan­gen, die Sie gar nicht haben! Daswürden Sie genau­so unbe­rech­tigt finden…
    Fehlt also nicht die Rechtsgrundlage? Wo wür­den die Bilder denn gespei­chert? Das Problem scheint mir zu sein, dass SIE gar nicht nach­ge­schaut haben, was LAION denn ver­öf­fent­lich hat, näm­lich ein Inhaltsverzeichnis, nicht den Inhalt…
    Finden Sie es nicht fahr­läs­sig, eine Rechtsverletzung zu behaup­ten, die Sie gar nicht nach­wei­sen kön­nen son­dern nur hin­ein­in­ter­pre­tie­ren (Halluzinieren, wür­de man bei einer KI sagen)?
    Popcorn, mal sehen was das Gericht zu ihren Beweisen sagt.

  16. Hallo Robert,

    span­nen­der aber auch leid­vol­ler Sachverhalt.

    Woher wis­sen Sie, das Ihre Dateien in dem Trainingsdatensatz ent­hal­ten sind? oder anders­rum gefragt: Wie kann ich fest­stel­len, ob Bilder von mir ent­hal­ten sind?

    Können Sie bzw. Ihre Kanzlei (schon) begrün­den, war­um der 44 UrhG nicht zur Anwendung kom­men sollte?

    Wie Sie auch schrei­ben, schlie­ßen vie­le Agenturen die Crawler aus. Wird/​ wur­de das auch tech­nisch über die Robot.txt umge­setzt, die lt. 44 UrHG aus­rei­chend wäre, um das craw­len und ver­ar­bei­ten der Bilder ver­hin­dern soll? Die Frage dahin­ter: Ist die tech­ni­sche Maßnahme aus­rei­chend, oder wird sie gene­rell umgangen?

    Vielen Dank im Voraus.

    R.

  17. Gibt’s da nicht eine ein­fa­che Lösung?
    Der öffent­lich zugäng­li­che Lion Datasatz beinhal­tet doch alle Links zu ihren Bildern – genau­er, links zu ihren öffent­lich zugäng­li­chen Bildern – löschen sie die doch ein­fach? Dann sind die weg, und kei­ner kann sie mehr unge­fragt benutzen.

  18. Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor. Die ein­zi­ge Vervielfältigungshandlung die unse­re Mandantin vor­ge­nom­men haben könn­te, war VORÜBERGEHENDER Natur ..“

    Dann ist stream von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken in jedem Fall legal jetzt?

  19. Ich bin gespannt wie lan­ge das durch die Instanzen geprü­gelt wird. Dazu braucht man schon eine fünf­stel­li­ge Kriegskasse und der Ausgang ist extrem unge­wiss. Und selbst wenn der EU Gerichtshof einer Urheberrechtsverletzung zustim­men wür­de, gilt das nur ter­ri­to­ri­al begrenzt.
    Wahrscheinlich ein sinn­lo­ses Unterfangen das ganze.

  20. So wie ich es jetzt ver­ste­he, ist die Materie dreigeteilt:
    1. Das Herunterladen von urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Material zum Zweck der Indizierung, Vergleich, Bewertung etc.
    2. Das Veröffentlichen die­ser Linkliste als Resultat.
    3. Das Training von KIs mit Hilfe der Liste und der ver­link­ten Bilder.

    @1. Aus mei­ner Sicht stellt sich hier die Frage, wel­cher wis­sen­schaft­li­ches Ziel damit ver­folgt wur­de, um Paragraf 60d anwen­den zu kön­nen. Das Erstellen einer Linkliste ist kei­ne wis­sen­schaft­li­che Leistung.
    @2. Das Veröffentlichen von Links ver­stößt gegen kein Gesetz.
    @3. Hier wird es span­nend. Eine KI zu trai­nie­ren, hat auch wenig mit Forschung zu tun. Möglicherweise urteilt das Gericht am Ende, dass die Linkliste nicht ver­än­dert wer­den muss, auf der ande­ren Seite aber die Links zu urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Inhalten nicht zu Trainingszwecken benutzt wer­den dür­fen. Das wäre natür­lich total praktikabel. 😉
    Oder abge­schwächt: Man erforscht die KI mit Hilfe besag­ter Bilder und ver­öf­fent­licht dann aber nur die KI, die ohne die­se Bilder trai­niert wurde.

  21. Hallo Robert,

    ich wün­sche Dir viel KRAFT bei der gericht­li­chen Auseinandersetzung. 

    Dies bringt dir jetzt lei­der nichts, aber Adobe plant, eine ein­ge­bet­te­te „Do Not Train“-Inhaltskennung zu erstel­len, die es den Kreativen ermög­licht, zu ver­lan­gen, dass ihre Inhalte nicht zum Trainieren von KI-​generativen Modellen ver­wen­det werden.

    Erlaube mir eine per­sön­li­che Anmerkung, ich hat­te es eigent­lich so ver­stan­den, dass man rela­tiv ein­fach sei­ne Bilddaten aus den ent­spre­chen­den Datenbanken bekommt. Noch vor ein paar Wochen habe ich über die Löschung von 80 Millionen Bildern über das AI-​Startup Spawning gelesen
    https://the-decoder.de/stable-diffusion-3-kuenstler-entfernen-80-millionen-bilder-aus-trainingsdaten/

    Vor die­sem Hintergrund ver­ste­he ich die Eskalation lei­der nicht.

    LG
    Ralf

  22. Das Prinzip von der KI /​ ML nicht ver­stan­den Herr Kneschke. Ich lache mich schlapp.

    Im Prinzip macht die KI /​ Crawler das glei­che was sie seit Jahren tun: Inspirationen aus der Welt der Bilder holen, um am Ende eige­ne Werke zu erstellen.

  23. …nie ver­stan­den war­um Stock-​Fotos ’n ding sind und man damit Geld ver­die­nen kann. Gehört aus­ge­stor­ben, eben­so Leute die Rechtssysteme mit Ihren letzt­end­lich ego­ma­ni­schen Tendenzen verstopfen…kopfschüttel…

  24. @Klas: ich bin ein Unternehmen und möch­te mei­ne Webseite, Werbematerialien oder Klotür bebil­dern. Früher heu­er­te ich einen Fotografen an, der mir die Bilder lie­fer­te die ich brauch­te. Aber jedes Mal jedes Bild neu erstel­len zu las­sen ist teuer. 

    Seitenwechsel: ich bin Fotograf und wer­de von vie­len Unternehmen ange­heu­ert um Bilder zu pro­du­zie­ren. Ich erken­ne eine Tendenz, dass vie­le Unternehmen die glei­chen Bilder benö­ti­gen. Ich ent­schlie­ße mich, einen Pool an Standardbildern zu pro­du­zie­ren und die­se zu lizen­sie­ren. Allerdings birgt das eine Gefahr: wenn mei­ne Bilder nicht gekauft wer­den, war mein Aufwand umsonst, ich blei­be auf den Kosten sit­zen. Also mach ich das Angebot attrak­tiv und bie­te die Bilder unter dem Preis an, den ich für Individualaufträge neh­men würde.

    Seitenwechsel zurück zum Unternehmen:
    Ahh, schön, ich hab die­sen einen Fotografen gefun­den, der Sachen schon vor­pro­du­ziert anbie­tet. Ich kann Geld spa­ren, denn ich brauch nicht immer ein­zig­ar­ti­ge Bilder. Aber es ist müh­sam, die ein­zel­nen Fotografen zu fin­den die so was machen … Am bes­ten wäre es, wenn die­se in Agenturen gebün­delt gelis­tet wären. Diese könn­ten dann Marketing, Vertrieb und so wei­ter aus einer Hand anbieten. 

    Ohh wow, das Angebot steigt rasant, ich hab mehr Auswahl, mehr Leute kön­nen glo­bal ihre Werke ver­trei­ben, ich kann aus einem grö­ße­ren Pool aus­wäh­len. Und jetzt kommt auch noch die­ses Internet und Digitalfotografie. Jeder kann jetzt Bilder anbie­ten. Meine Lieblingsagenturen bie­ten jetzt Millionen von Bildern an. Das reicht oft aus, aber es ist manch­mal doch limi­tie­rend, so dass ich den­noch die Dienste von Grafikern in Anspruch neh­me. Aber die Stockfotos sind schon sehr reiz­voll, da die Preise auf­grund des Angebots immer mehr gesun­ken sind.

    Was ist das? Kostenloste Bildplattformen? Interessant, aber das Angebot ist schon sehr limi­tiert. Vieles kann ich dar­aus abde­cken, aber im Zweifel kauf ich lie­ber bei einer Agentur ein.

    Krass, KI Bild Generatoren … Wahnsinn. Und die kön­nen genau die Bildstile abbil­den, die ich frü­her bei Agenturen gekauft habe. Ist ja auch logisch, die Modelle neh­men ja deren Bilder als Vorlage für den Look der gene­riert wird. Genial. Ich brauch weder Agenturen noch Fotografen … Toll.

    Seitenwechsel zum Fotografen:
    Die Agenturen wer­den von AI gene­rier­ten Bildern über­schwemmt. Meine Verkäufe bre­chen dras­tisch ein. Entweder ich mach mit oder ich lass es sein. Ich gebe mein Gewerbe auf. Genau wie vie­le mei­ner Kollegen. 

    Seitenwechsel zum Unternehmen:
    AI Bilder sind ja schön und gut. Aber irgend­wie pas­siert da nichts mehr. Kein Wunder, vie­le Webseitenbetreiber weh­ren sich, dass die Bilder zum trai­nie­ren genutzt wer­den und Fotografen haben auf­ge­ge­ben. Das Angebot ist qua­si auf 2023 ein­ge­fro­ren, alles was danach kam, ist nur per KI erträum­ter Inhalt auf Basis der alten Daten … Ich brauch aber was fri­sches … ich glaub ich heue­re einen Fotografen an. 

    Wenn ich noch einen fin­den kann

  25. @Klas Ich glau­be Du hast die Grundlagen dahin­ter noch nicht so ganz verstanden.

    Nehmen wir ein­mal als Beispiel an Du häkelst tol­le Socken und willst die­se ver­kau­fen. Da die Socken aber in einem Online Shop schön zur Geltung kom­men sol­len, Du dazu eine Homepage machen las­sen möch­test und Du das Ganze Business welt­weit auf­zie­hen möch­test brauchst Du dazu RICHTIG gute Fotos. Diese Fotos kannst Du natür­lich selbst machen. Dazu brauchst Du Zeit, Geld und mußt ler­nen die­se Fotos zu machen ODER Du nimmst ande­re. Nun kann man also ENTWEDER den Nachbarn fra­gen oder IRGENDWO im Internet ob irgend­wer sol­che Fotos machen kann. DAS kann so natür­lich ziem­lich Zeitaufwendig werden.
    Aus die­sem Grund gibt es soge­nann­te Stock Agenturen. Diese machen ja nichts ande­res als Medienmaterial (Fotos, Musik, Video) die sich ent­spre­chend für die Werbung eig­nen zusam­men­zu­stel­len und ent­spre­chend zu ver­kau­fen. Der ein­zel­ne Künstler hat hier­bei den Vorteil, das er sei­ne Bilder bei der Stock Agentur ein­kip­pen kann und die­se sich um den Vertrieb und die Abrechnung küm­mert und man nicht selbst stän­dig Werbung für sich machen muß. Auf der ande­ren Seite kann man als Suchender auf so einer Stock Seite dann ein­fach wie in dem Beispiel hier „Socken“ ein­ge­ben und bekommt ent­spre­chen­de Socken Bilder die sich für die Werbung auch eignen. 

    Weiterer Vorteil ist, das die Bilder des Fotografen nicht ein­fach so wild im Internet kur­sie­ren und er sich beim Vertrieb über die Stock Agentur sicher sein kann, das auch nur die­je­ni­gen sei­ne Bilder nut­zen kön­nen, die eben Ihre Lizenzgebühren (in wel­cher Art und wei­se auch immer) gege­ben haben.

    Das Stock Agenturen nicht aus­ster­ben son­dern eben wegen AI-​Art im Moment ja boo­men soll­te den­ke ich klar gewor­den sein ABER es muß sich eben auch dar­um geküm­mert wer­den, das das geis­ti­ge Eigentum der Urheber, der Künstler die eben Zeit, Geld und Wissen in Ihre Arbeit inves­tie­ren nicht unge­fragt und kos­ten­los „geraubt“ oder weg­ge­nom­men wird. Ja, das ist in vie­len Augen Erbsenzählerei und juris­ti­scher Kleink*** aber lei­der auch nun mal notwendig! 

    Ich hof­fe es ist nun etwas ver­ständ­li­cher gewor­den. Viel Spaß noch.

  26. @Klas Robert ist defi­ni­tiv NICHT ego­man! Er ver­hält sich sehr sozi­al allen Stockfotografen gegen­über und hat im Allgemeinen zahl­rei­che Tipps für ALLE in sei­nen Büchern ver­öf­fent­licht und im Nichtallgemeinen mir schon öfters geholfen.

    Auch die­ser Blog ist für uns Stockfotografen wich­tig, um Informationen zu erhal­ten. Du scheinst den Blog ja auch abbo­niert zu haben.

    Zur Klage: ich sehe Robert dabei als Vorreiter für uns, denen ohne unser Erlaubnis ein­fach die krea­ti­ven Ideen gestoh­len wur­den. Es ist wich­tig und rich­tig, dass jemand für unser Recht kämpft. Außerdem ist er dazu noch bereit, sein Privatvermögen zu ris­kie­ren und die Zeit und Nerven auf­zu­brin­gen, sich auf die­sen Rechtsstreit einzulassen.

    Ich drü­cke Dir die Daumen Robert und lass Dich nicht für dumm ver­kau­fen von Leuten, die hier hre wah­re Identität nicht Preis geben.

  27. TLDR:
    Fotograf passt es nicht das sei­ne Gewerbe Daten (Bilder) in den gel­ben Seiten ste­hen und hat gel­be Seiten gesagt (<- wich­tig hier, nicht gebe­ten) die sol­len die Eintragung löschen.
    Da hat gel­be Seiten kein Bock drauf weil die gewerb­lich Daten (Bilder) ja öffent­lich sind und das zum Geschäftsmodell gehört und bis­her auch alles recht­lich duf­te ist.

    Also hat gel­be Seiten dar­um gebe­ten die Anwaltskosten die dafür ent­stan­den sind zu ent­schä­di­gen was gutes deut­sches Recht ist um vor sinn­lo­sen Abmahnwellen zu schützen.
    In dem Fall dumm gelau­fen für Fotograf weil man hät­te ja erst­mal dar­um beten kön­nen anstatt es zu verlangen.

    Jetzt fühlt sich Fotograf erst Recht auf den Schlips getre­ten und macht jetzt gel­be Seiten dafür ver­ant­wort­lich das Diebe lesen können.
    Also zieht er in den Rechtskrieg, der mit die­sen Argumenten von vor­ne her­ein zum schei­tern ver­ur­teilt ist.

    Soooo jetzt ist die Kacke natür­lich am damp­fen und es wird eine Menge Geld verpulvert.

    War die Zusammenfassung bis hier­hin korrekt?

    Jetzt mein Senf dazu:
    Mein Problem mit die­sem Ofen Schuss ist, das jetzt damit ein Präzedenzfall gesetzt wird der zu 100% die fal­sche Message sen­den wird.
    Egal wel­che Seite gewinnt.
    Mit die­ser Zeitverschwendung wer­den kei­ne Grundsätze gelegt, wie den auch ohne Fundament.

    Dafür ist die EU zustän­dig und die hat kei­ne Handwerker vom Fach dafür…
    Die wer­den zur­zeit noch aus­ge­bil­det, kei­ne Ahnung in 6 Jahren sind die viel­leicht so weit, dann fan­gen die mit der Arbeit an.

    Ich per­sön­lich has­se Daten craw­ler wie die Pest aber die sind halt Teil des Internets und man muss mit ihnen leben lernen.
    (Ist auch ne Art von Kriegsführung)
    Ohne die geht’s halt nicht, die sind tech­nisch not­wen­dig egal wel­che Meinung man dazu hat.
    Ebenso sind es Verzeichnisse.

    Das LAION bockig ist ver­steht sich, aber auf der Schiene in der Sie sich zur­zeit befin­den gibt das keinen.

    Ich hät­te es über ande­re Wege pro­biert um Kompromisse zu erzielen.
    Z.b. die bit­te in den Datensatz ein­tra­gen zu las­sen das die Bilder nicht zur Verwendung als Trainingsmaterial frei­ge­ge­be­nen sind.

    Vielleicht soll­ten könn­te man auch eine auto­ma­ti­sier­te Lizenz Anfrage rea­li­sie­ren mit der sich auto­ma­tisch spe­zi­el­le Lizenzen fürs Training erwer­ben lassen.
    1¢ als Preis wür­de rei­chen um es als Trainingsbild schon unbrauch­bar zu machen.

    Sie haben genug Reichweite um da etwas Bewegung zu generieren.

    Mit so einem Deal hät­te man der gesam­ten Welt Mehrwert gebracht.
    Und vor allem den Idioten im EU Parlament den Weg gewiesen.

    Jetzt sind erst­mal alle Brücken abgebrochen.

    Ich besor­ge mir jetzt Popcorn und beob­ach­te das Spektakel.

    Viel Glück
    Und dan­ke für nichts.

  28. @tim: Danke für Deinen Kommentar, aber nein, dei­ne Zusammenfassung war – zumin­dest mei­ner Meinung nach – nicht ganz kor­rekt. Aber das müs­sen halt die Gerichte ent­schei­den, weil LAION eben ande­rer Ansicht ist.
    Du kannst ja auch ger­ne pro­bie­ren, LAION e.V. ganz freund­lich zu bit­ten, die Links zu dei­nen Bildern aus dem Datensatz zu neh­men. Das mei­ne ich ganz uniro­nisch. Solltest Du Erfolg haben, sage mir bit­te Bescheid.

  29. Im Stile eines gewis­sen Bloggers formuliert:

    Old and bus­ted: Anwalt will dafür Geld, dass man sei­ne Zeit vergeudet.

    New hot­ness: Der Anwalt der Gegenseite will dafür Geld, dass man sei­ne Zeit vergeudet.“

  30. Herr Kneschke, dann bit­te nicht so ste­hen las­sen und rich­tig Stellen.
    Damit wäre dem Verständnis sehr geholfen.

    Ganz ehr­lich? Von außen betrach­tet ver­hal­ten sich bei­de Parteien wie Kindergartenkinder.

    Die Diskussion wur­de jetzt ein­mal ange­wor­fen und hat genug Aufmerksamkeit erhal­ten um rele­vant zu sein.
    Das soll­te man mög­lichst nut­zen und ver­su­chen die Spielregeln abzustecken.
    Dazu gehö­ren aber bei­de Parteien.
    Und am bes­ten ein Mediator aus der Politik der in der Lage ist die­se mit in hand­fes­te Gesetze zu tragen.
    Die Legislative ist da kei­ne Hilfe, und Intresse hat die auch nicht an dem Thema.

    Die „Allgemeinheit“ ist immer der Überzeugung daß sie kei­nen Einfluss auf so etwas hat, aber wie vie­le denen die mop­pern haben tat­säch­lich ver­sucht sich mit Verantwortlichen in Verbindung zu setzen?
    Und wenn’s auch nur der Stadtrat ist, es ist über­ra­schend wel­che Reichweite ein­fa­che Gespräche haben können.

  31. @Tim: Ich bit­te um Verständnis, dass ich ange­sichts des gera­de erst ange­lau­fe­nen Verfahrens an die­ser Stelle nicht zuviel vor­weg­neh­men will.

  32. You know that even if you don’t belie­ve LAION is cover­ed by 60c, sin­ce it uses com­mon crawl, it also ful­fills 44b of the UrhG?

    So your images have been scraped by com­mon crawl, legal­ly becau­se you did­n’t add a machine-​readable opt-​out, you are basi­cal­ly out of opti­ons to do something.

    Then again, you would first need to pro­ve that eit­her Stability got an advan­ta­ge from LAION or that they influen­ced their rease­arch to fall out of the pro­tec­tions of 60c, and bes­i­des claims, I haven’t read any­thing that points to evidence.

  33. I think it is not wise to publish all evi­dence in advan­ce befo­re pre­sen­ting them to court.
    Also, I don’t know whe­re you get the cer­tain­ty of kno­wing what I sup­po­sedly did or did­n’t do.

  34. @Robert Kneschke
    Ich kann dein Vorgehen gegen die KI-​Trainingssoftware voll­kom­men nach­voll­zie­hen. Meine Partnerin und ich sind selbst Stockfotografen. Wir inves­tie­ren viel Geld, Zeit und Arbeit in unse­re Werke – nicht mit der Absicht, dass die­se Bilder dafür genutzt wer­den, dass Teile davon geklaut wer­den, denn nichts ande­res ist es was die KI da macht.
    Solltest du Erfolg haben wer­den vie­le nach­zie­hen – wir sicher auch.

    Also Dank dass du für uns den ers­ten Schritt machst.

  35. Artikel 14 GG defi­niert hin­rei­chend, was dem per­sön­li­chen Eigentum zuge­ord­net wer­den kann – er beschränkt nicht auf mate­ri­el­le Werte.
    Artikel 2.1 GG defi­niert eben­so ein­deu­tig, was man darf und was man nicht darf.
    Damit schei­det aus, das alles, was schein­bar her­ren­los rum­steht, ohne Gegenleistung genutzt wer­den kann und darf. Schon gar nicht um dar­aus ein kon­kur­rie­ren­des Geschäftsmodell zu bilden.
    Welcher Crawler, das wann und wo gesam­melt hat, ist also völ­lig egal.

    Ich bin jetzt kein Stockfotograf (foto­gra­fier kom­mer­zi­ell für Firmen) und fin­de den­noch zahl­lo­se Arbeiten von mir auf Laion. Laion, die die­se Verlinkungen jedem zur Verfügung stel­len, unab­hän­gig der Frage für wel­chen Zweck sie genutzt wer­den – ergo gilt für Laion nicht das Schutzmäntelchen des Urhg 60c.

    Ob jetzt Handwerker oder Designer, ob jetzt Packshot oder künst­le­ri­sches Werk mit Anspruch auf den ers­ten Platz im Museum, wir wer­den mit die­sem neu­en Werkzeug leben kön­nen und müssen.
    Aber die­se neu­en Werkzeuge leben von unse­ren Ideen, unse­rem Können und letzt­lich auch von unse­ren Investitionen.

    Robert liegt grund­sätz­lich rich­tig mit sei­ner Klage und jeder der nach­denkt, wird zu dem Schluss kom­men, dass er sel­ber auch Grenzen hat, ab denen er sein Eigentum nicht Dritten zum „Geschäftlesmachen“ zur Verfügung stellt.
    Grüsse Christian

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