Pimp My Stock: Bildbesprechungen von Stockfotos 64

Willkommen bei einer wei­te­ren Folge von „Pimp My Stock!“, wo ich Bilder mei­ner Leser*innen auf Verkäuflichkeit hin beurteile.

Diesmal schrieb mir Christine:

Lieber Robert,

ich hat­te dein Blog letz­tes Jahr per Zufall ent­deckt, ich mei­ne aber dich schon mal irgend­wo auf Facebook zum Thema „Print on Demand“ in einer Gruppe gese­hen zu haben. Jedenfalls ist Print on Demand mein per­sön­li­ches Hauptthema und Stockfotos sind irgend­wann zum Nebenprodukt geworden.

Mein/​Unser Künstlername ist Christine aka stine1 und zu 99% bin das ich (Christine) und die Fotos an sich kom­men fast aus­schließ­lich von mei­nem Mann. Er ist der stil­le Teil die­ses Hobbies, er foto­gra­fiert sehr ger­ne (wir sind Amateure, kei­ne Profis) und hat mit der Vermarktung wenig bis nichts am Hut. Er freut sich über die gro­ßen Einnahmen von Zazzle und Co. und ver­steht mei­ne Freude über mick­ri­ge Centbeträge bei einem Fotoverkauf über EyeEm oder Getty Images nicht.

Ich habe dir 8 mit­tel­mä­ßi­ge Fotos ange­hängt, die sich alle aber schon min­des­tens ein mal ver­kauft haben. Ehrlichgesagt über­ra­schen mich die meis­ten Verkäufe gera­de auch bei die­sen Beispielfotos sehr, da ich selbst die Qualität bis auf Foto 8 nicht berau­schend fin­de. Aber bei EyeEm geht der Upload schnell und ein­fach und bei mir macht es dann eher die Masse statt Klasse.

Hier noch ein paar Erklärungen, um was es sich bei den Fotos han­delt, soweit nicht unbe­dingt ersichtlich:

Foto 3 ist ein altes Foto der Wuppertaler Schwebebahn aus den 1950er Jahren aus dem Nachlass mei­nes Schwiegeropas.

Foto 7 zeigt die Innenstadt von Angers in Frankreich.

Foto 8 zeigt einen Teil des Hafens von Kralendijk auf der Karibikinsel Bonaire.

Ich wür­de mich freu­en, wenn ich irgend­wann mal Gegenstand einer ehr­li­chen (und ver­mut­lich ver­nich­ten­den) Kritik dei­ner­seits wer­de. Du darfst ger­ne auf mein EyeEm Portfolio https://www.eyeem.com/u/stine1online
oder mein Blog Zizzling Zazzle https://stine1.info verlinken.

Liebe Grüße,
Christine“

Dann wer­fen wir mal einen Blick auf ihre Bilder. Es war natür­lich ein unfai­rer Trick von Christine, mir nur Bilder zu schi­cken, die sich schon ver­kauft haben, weil ich dann wie ein Depp daste­he, wenn ich der Meinung bin, dass sich bestimm­te Bilder eigent­lich nicht ver­kau­fen wür­den, aber wir ver­su­chen es mal… 🙂

Langjährige Leser*innen des Blogs ahnen, wel­cher Kommentar bei die­ser roten Blume kommt: Wichtig ist hier auf jeden Fall der latei­ni­sche Name und die kor­rek­te Bezeichnung der Pflanze, damit über­haupt eine Verkaufschance besteht. Unabhängig davon sehe ich hier aber nur sehr gerin­ge Verkaufschancen, weil Blumen nun mal der Bereich sind, in dem sich Hobbyfotografen am liebs­ten austoben.

Über die­se flie­gen­de Möwe als Silhouette bin ich fast geneigt, das Gleiche wie bei der Blume zu schrei­ben, aber es gibt eini­ge Unterschiede, die zu mehr Verkäufen füh­ren könn­ten. Erstens ist das Bild sym­bo­li­scher stär­ker auf­ge­la­den und kann bes­ser kon­zep­tio­nell genutzt wer­den und zwei­tens ist viel Textfreiraum vor­han­den. Drittens las­sen sich mit eini­gen Photoshop-​Tricks noch Verbesserungen erzie­len, indem z.B. der Vogel vor einen ande­ren Himmel gesetzt wird („Himmel austauschen“-Funktion in PS) oder die Möwe geklont und anders und/​oder mehr­mals ange­ord­net wird. Ach ja, der Staubfleck auf dem Sensor rechts am Rand muss natür­lich weg.

Ich habe mir mal erlaubt, paar Minuten mit dem Bild rumzuspielen:

Bei der Gelegenheit kann ich auch noch mal auf mei­ne kos­ten­lo­se Sammlung von 25 Himmelsbildern ver­wei­sen, wel­che wei­ter­hin hier gra­tis zum Download bereit steht.

Das drit­te Bild zeigt die Wuppertaler Schwebebahn, nach Aussage von Christine aus den 1950er Jahren. Ist hier ver­mut­lich die Rechteklärung der schwie­rigs­te Part, ansons­ten ist das Bild redak­tio­nell sicher für eini­ge Kunden span­nend, weil die­se Ansicht eben auch nicht neu foto­gra­fiert wer­den kann. Wobei gehäs­si­ge Zungen sagen, dass es heu­te dort nicht viel anders aus­sieht. Gefühlt wür­de ich noch sagen, dass das Bild mini­mal nach rechts gekippt wer­den könnte.

Hm. Hirsch im Wildgehege? Prinzipiell wür­de ich sagen, dass das Foto wenig Verkaufschancen hat, da Tiere in frei­er Wildbahn gene­rell bes­ser ver­käuf­lich sind und natür­lich mehr Fotografen auf die Tiere im Gehege Zugriff haben. Mir fehlt jedoch das fach­li­che Wissen, um ein­schät­zen zu kön­nen, ob die wei­ße Färbung vom Hirsch sel­ten ist. Wenn ja, wür­de das logi­scher­wei­se eini­ge Pluspunkte auf der Verkaufsskala bringen.

Hier sehen wir zwei Pferde im Stall. Das hal­te ich für gut ver­käuf­lich, weil das vor­de­re Pferd wirk­lich sehr arche­ty­pisch ist und gut getrof­fen ist. Falls die Möglichkeit besteht, noch mal an den Ort zu kom­men, wür­de ich noch vor­schla­gen, die Spinnenwegen in der Ecke hin­ten zu ent­fer­nen vor einem erneu­ten Foto. Bei der RAW-​Entwicklung wür­de ich auch zu einem wär­me­ren Weißabgleich ten­die­ren, ansons­ten ein gutes Stockfoto.

Außerdem bie­ten sich noch eini­ge Bearbeitungsmöglichkeiten an, wenn das Pferd rich­tig frei­ge­stellt wird. Ich habe das (sie­he oben) mal halb­au­to­ma­tisch in paar Sekunden mit dem „Motiv freistellen“-Befehl in Photoshop gemacht, eine neue Farbebene drun­ter gelegt und das Format geän­dert. Zack, noch mal verkäuflicher.

Grüner Rasen von oben? Andere wür­den die Nase ob des simp­len Motivs rümp­fen, erfah­re­ne Stockfotografen wis­sen jedoch: Sowas geht! Grafiker brau­chen alle mög­li­chen Texturen und Hintergründe. Dass auf die­ser Wise noch Klee und ande­re Wildkräuter wach­sen, kann sowohl Vor- als auch Nachteil sein. Als „Fußballrasen“ kann das Bild nicht ver­kauft wer­den, aber ande­re Designer brau­chen viel­leicht genau die­se „Wild“-Elemente im Rasen für ihr Projekt.

Bei die­sem Bild von der Innenstadt in Angers, Frankreich, ist der dün­ne schwar­ze Rand beim Bild beson­ders erkenn­bar. Ich weiß nicht, ob der ver­se­hent­lich durch einen Bearbeitungsschritt ent­stan­den ist und in der Version für die Bildagenturen eben­falls ent­hal­ten ist. Wenn ja, soll­te die­ser drin­gend ent­fernt wer­den. Das Bild selbst „kippt“ etwas nach hin­ten wegen der per­spek­ti­vi­schen Verzerrung, wel­che aber mit Photoshop schnell gera­de­ge­rückt wer­den kann. Insgesamt ist es ver­mut­lich aber kei­ne beson­ders reprä­sen­ta­ti­ve Ecke von Angers, da hat die Stadt mit ihren Burganlagen, Brücken und Altbauten schö­ne­re Ecken zu bie­ten. Insofern ist das Motiv als Stockfoto lei­der eher ungeeignet.

Das letz­te Bild zeigt den Hafen von Kralendijk auf der Karibikinsel Bonaire. Auf den ers­ten Blick ist es ein eher unschein­ba­res Foto, was jedoch ein­deu­tig uni­ver­sel­ler nutz­bar ist als das von vor­he­ri­ge. Ich wür­de hier bei der Bearbeitung zu mehr Kontrast und Sättigung grei­fen und ggf. auch hier den Himmel noch opti­mie­ren oder ganz erset­zen. Dann ist es eine schö­ne Freizeitszene mit Textfreiraum, die für all­ge­mei­ne Urlaubs- und Reisethemen Anwendung fin­den kann.

Wie seht ihr das? Habt ihr ggf. ande­re Hinweise für Christine?

Wer eben­falls an einer kos­ten­lo­sen Rezension sei­ner Bilder inter­es­siert ist, fin­det hier alle Informationen zur Teilnahme.

9 Gedanken zu „Pimp My Stock: Bildbesprechungen von Stockfotos 64“

  1. Hm, beim Bild der Innenstadt in Angers in Frankreich gehen mir vor allem Rechtsfragen durch den Kopf. Frankreich hat ja lei­der kei­ne Panoramafreiheit. Darum gibt es da ja recht viel Hickhack mit Architekten, die Fotografen oft abmah­nen, als wäre das Gebäude vom Ablichten qua­si geraubt worden.
    Bei so einer Aufnahme sehe ich per­sön­lich kei­ne Alternative dazu, zu ermit­teln wel­ches Gebäude wirk­lich alt genug ist, damit auch die 75 Jahre-​Frist erfüllt wird. Zuzüglich Sonder-​Sperenzchen wie etwa die Beleuchtung beim Eiffelturm – die vom Lichtdesigner schon wie­der zu Einschränkungen von eige­nen Bildwerken führt und ein eige­nes Urheber-​Rechtsleben zu haben scheint, wenn es an ist. Da mag ja z.B. eine Fassade schon wie­der so reno­viert wor­den sein, dass hier wie­der eine Sonderregel greift, mit der ich mit einer Panoramafreiheit zuhau­se nicht rech­ne – die aber dort jeder Schraubenzieher kennt.
    … oder nur redak­tio­nel­le Nutzung natür­lich. Unterm Strich traue ich mich de fac­to nicht, sol­ches Material aus Frankreich, Italien, Rumänen, USA und recht­lich ähn­lich gela­ger­ten Ländern ohne Recherchen ein­zu­rei­chen. Alterantiv fah­re ich dann tat­säch­lich ein Stück wei­ter nach Spanien oder Portugal, um sol­che Sachen zu machen.
    Vielleicht bin ich da all­zu über­vor­sich­tig, aber eine Abmahnung kos­tet mich in mei­nem Falle mehr als das Ganze über lan­ge Zeit ein­bringt. Zumal wir ja hier weder unter den Deckel pri­va­ter Abmahnungen fal­len noch unter die Schutz-​Beschränkungen deut­schen Rechts.
    Ich habe da den Fall in Erinnerung, bei dem jemand für ein paar selbst auf­ge­nom­me­ne Handy-​Fotos des euro­päi­schen Parlaments, die nur bei Facebook gezeigt wur­den (nicht mal zum Lizensieren ange­bo­ten o.ä.), von dem Archtitekturbüro auf irgend­was um 12.000,– Euro her­um abge­mahnt wur­de. Für ech­te schie­fe Schnappschüsse in SVGA-Auflösung!
    Das sind mei­ne Erinnerungen dazu – wenn jemand neue ent­span­nen­de­re Angaben oder Rechtsänderungen dazu hät­te, freue ich mich über Hinweise.

  2. Hallo Robert,
    Danke für den Beitrag, der immer wie­der inter­es­sant ist. Bei dem Pferd ist die Umsetzung mit der Farbebene blau natür­lich ide­al und per­fekt. Man kann das aber auch in der Form frei­stel­len, wenn man mit einem 70–200 mm und offe­ner Blende 2,8 foto­gra­fiert. Zudem hat man noch ein schö­nes Bokeh.
    Christine könn­te das ja mal versuchen.

    Viele Grüße
    Hermann

  3. Wie ist das foto­recht­lich eigent­lich mit Tieren im Wildgehege? Das wür­de mich selbst inter­es­sie­ren, weil ich Lust hät­te mal Tiere im Wildgehege zu foto­gra­fie­ren. Generell wür­de ich die Tiere immer so foto­gra­fie­ren (und das wäre auch mein Tipp für Christine) dass man kei­nen Zaun oder ähn­li­ches sieht, son­dern, dass es so aus­sieht, als wäre es tat­säch­lich in der Natur. Dennoch fra­ge ich mich ob man das ohne Erlaubnis/​Propertyrelease darf? Ich dach­te zumin­dest, dass man Bilder aus Zoos nicht ver­kau­fen darf und auch für Haustiere ein Propertyrelease braucht? Was sagt das Fotorecht, hat da jemand Erfahrungen damit?

  4. Da es hier auch u.a. um teil­wei­se recht­li­che Fragen der Fotografie geht, wür­de mich fol­gen­des inter­es­sie­ren: Ich habe im Jahr 2011 einen Lost Place (Werkshallen aus DDR-​Zeiten) von innen und von außen foto­gra­fiert, auch weil ich zu dem Zeitpunkt bei der Firma beschäf­tigt war und mir mein Chef gesagt hat, das kannst Du natür­lich machen. Dies war eine münd­li­che Absprache, zu der es nichts schrift­li­ches gibt. Im Jahr 2020 wur­den die Gebäude abge­ris­sen und teil­wei­se durch eine ande­re Firma neu bebaut.
    Mittlerweile bin ich im Ruhestand. Ich möch­te die Fotos der ört­li­chen Dorfchronik für ihre Website zur Verfügung stel­len damit sie der Nachwelt erhal­ten blei­ben. Ich erwar­te hier natür­lich kei­ne Rechtsberatung. Aber hat jemand hier Erfahrungen gesam­melt ? Oder soll­te man grund­sätz­lich von mei­ner Vorgehensweise die Finger lassen ?

  5. @ Jonathan: kommt immer drauf an. Manche haben Aushänge wo Fotografieren ver­bo­ten ist. Ansonsten immer nach­fra­gen wenn man es KOMMERZIELL nut­zen möchte.

  6. @ Jonathan/​werner: in Werners Antwort ist es eigent­lich ent­hal­ten, ich wür­de nur kurz einen Grund anfügen.
    Bei sol­chen Gehegen, Zoos etc. hat die zustän­di­ge Einheit (Betreiber, Pächter, Förster etc.) übli­cher­wei­se eine Form von „Hausrecht“. Zwar haben die Tiere kein Recht am eige­nen Bild. Aber ähn­lich wie in unse­ren Wohnzimmern kann jemand Zuständiges eben doch ein Wörtchen mit­re­den, wenn in des­sen „Revier“ sol­che Bilder, Filme o.ä. erstellt werden.

    @ Hermann: ähn­lich unglück­lich kann das bei dem Lost Place aus­se­hen. Auch hier fällt wohl der Standardgrund weg, war­um man etwas nut­zen darf: es ist außer­halb der Panoramafreiheit. Und bei sol­chen Konstellationen stellt sich eben immer die Frage: steht irgend­je­man­des Recht vor mei­ner Nutzungsmöglichkeit. Hier könn­te auch ein Architekt der Werkshalle, ein Eigentümer, irgend­ein sons­ti­ger Gestalter von irgend­et­was dar­in mög­li­cher­wei­se Rechte haben – sogar ein unbe­darf­ter Erbe könn­te sich heu­te auf das Hausrecht beru­fen, wenn ihm das Objekt jetzt gehört.
    Das sind alles maxi­mal blö­de Konstellationen. Aber für sind das NO GOs wenn mir irgend­ei­ne sol­cher Personen ein­fällt, der ich nicht über­zeu­gend klar­ma­chen kann, war­um ich an deren Sache ein Abbildungsrecht habe. Solche Gründe wären kurz gesagt, Panoramafreiheit, Urheberrecht wg. des Alters defi­ni­tiv abge­lau­fen, Design/​Musterschutz wg. des Alters abge­lau­fen, schrift­li­che Erlaubnis (Release) liegt vor. 

    Damit Ihr das Einordnen könn­te: ich bin kein Jurist, auch kein hal­ber. Das ist aus Vorkommnissen abge­lei­tet, die mir so beim auf­merk­sam Einarbeiten über die Jahre begeg­net sind. Und ich gehe da sehr defen­siv her­an („fin­det nie einer“, „wo kein Kläger …“ sind Kraftsprüche, die ich in mei­ner Arbeit so gut wie mög­lich ver­mei­de), weil bei mei­ner eher Semi-​Pro-​Stufe eine ein­zi­ge Abmahnung Einnahmen und Spaß für Jahre zunich­te machen würden.

  7. Frankreich hat ja lei­der kei­ne Panoramafreiheit.“ wow, auch das muss man noch berück­sich­ti­gen? ist ja wirk­lich nicht mehr ein­fach ohne Abmahnung unter­wegs zu sein.

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