Vor fünf Monaten hatte ich im Blog vom Fotografen Rafael Classen berichtet, der eine Art „Abmahnung“ an Käufer seiner Bilder verschickt hatte. Damals ging es hauptsächlich um die „Social Media“-Nutzung seiner Bilder.
Im Laufe der letzten Monate haben mich viele Emails von ebenfalls Betroffenen erreicht und die Vorwürfe von Herr Classen (bzw. RCPhotostock, RC-Photo-Stock oder RCfotostock) haben einige zusätzliche Varianten erhalten. Deshalb heute ein Update in diesem Fall.
Rafael Classen wirft Löschung von IPTC-Daten vor
Zuerst fragt er, ob der Bildnutzer überhaupt eine Bildlizenz nachweisen kann. Fehlt dieser Nachweis, wirft er eine Urheberrechtsverletzung vor. Soweit nachvollziehbar, das mache ich ähnlich (wenn auch deutlich freundlicher).
Eine weitere Beschwerdequelle des Herrn Classen ist dann aber, dass er bei Bildnutzern bemängelt, dass diese seine „IPTC“-Metadaten aus den Bildern gelöscht hätten, die ebenfalls urheberrechtlich schutzfähig seien, auch wenn sie am Bild oder im Impressum die von Bildagenturen geforderte Urheberangabe angebracht haben:
„Ich möchte Sie noch beiläufig in diesem Zusammenhang auffordern, mir eine entsprechende Lizenz nachzuweisen, die Sie berechtigt die urheberrechtlich geschützten Schutzrechtshinweise der IPTC/Metadaten (Kurzform für International Press Telecommunications Council Information Interchange Model), die in das Original Bildmaterial durch die Bildagentur implementiert werden zur Urheberrechtsidentifizierung zu löschen oder zu entfernen. Diese Metadaten werden insbesondere für genauere Informationen und zur Indexierung der Stockmediums genutzt. Diese Daten können von jeder Person ausgelesen werden, der das Stockmedium zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn die Bilddatei im Internet aufgefunden wird.“
Auszug aus Emails des Herrn Classen
Um die Empfänger seiner Emails zu verunsichern, wirft er mit Paragraphen nur so um sich:
„Neben der Verletzung von § 95c UrhG bestand in jedem Fall auch eine unlizenzierte Nutzung, die die Folgen des § 97 UrhG auslöst. Die Nutzung meines Werks ist nach den Lizenzbestimmungen von Fotolia/Adobe nur dann zulässig, wenn dies mit den hinterlegten IPTC-Metadaten erfolgt. Eine Nutzung ohne IPTC-Metadaten wird ausdrücklich in den Lizenzbestimmungen untersagt. Die Nutzung ohne diese Daten ist daher schon deshalb eine unlizenzierte Nutzung, die die Ansprüche aus § 97 UrhG auslöst. Ob neben dem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen auch noch ein Verstoß gegen § 95c UrhG vorliegt, kann hier deshalb dahinstehen.“
Spannender Hinweis am Rande: Seit einiger Zeit lädt Herr Classen seine Werke selbst bei Pinterest und Facebook hoch: Dort scheint es ihn überhaupt nicht zu stören, dass keine Metadaten in seinen Bildern vorhanden sind und das, obwohl er sie selbst dort hochgeladen hat.
Übrigens ist mir bislang auch noch nicht bekannt, dass er einen Nachweis erbringen konnte, dass seine Bilder bei Fotolia oder Adobe Stock überhaupt IPTC-Daten von ihm enthalten hätten.
Rafael Classen wirft Bildnutzern Erwähnung von Adobe Stock/Fotolia in den Quellenangaben vor
Nun wird es aber noch spannender. Wenn die Bildnutzer wie von Adobe Stock gewünscht eine Namensnennung des Fotografen im Impressum o.ä. anbringen, welche neben dem Fotografennamen den Agenturnamen enthält, beschwert sich Herr Classen ebenfalls mit diesem Argument:
„Ich biete Ihnen eine Einigung an, durch die Sie einen Rechtsstreit vermeiden können. Teil des Vergleichs ist die Erteilung einer neuen Lizenz für das streitgegenständliche Bild mit korrekten IPTC Daten ohne irreführende Verweise auf Adobe. Dieses neue Bild mit korrekten Angaben zur Bezugsquelle können Sie anstelle des alten verwenden.
Richtig ist, dass Adobe die Zusammenarbeit mit mir am 03.09.2020 – ausdrücklich ohne Angabe von Gründen – beendet hat. Leider schmückt sich Adobe trotz der grundlosen Kündigung weiterhin mit meinen Werken. Dies ist – wie durch mich bereits dargelegt wurde – ein klarer Verstoß gegen das UWG. Spätestens mit der Beendigung der Zusammenarbeit von Adobe mit mir hätten Sie nach der zitierten Rechtsprechung den Verweis auf Fotolia/Adobe beenden müssen. Soweit die Lizenzbestimmungen von Fotolia/Adobe einen Verweis auf Fotolia/Adobe einfordern, gleichwohl Adobe sich dazu entschieden hat, die Bilder dort nicht mehr zu vertreiben, sind diese gem. § 134 BGB unwirksam.“
Hier wird als neues Geschütz das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgefahren. Wie die Bildnutzer hätten erfahren sollen, dass Adobe die Zusammenarbeit mit Rafael Classen beendet hat, ist unklar. Bei den langen, mit Drohungen gespickten Emails, die er rausschickt, habe ich jedenfalls eine Ahnung, warum die Bildagentur ihn rausgeschmissen haben könnte. Auch Getty Images hat sich das Treiben des Herrn Classen nicht lange mit angesehen, und sein Portfolio bei iStock gelöscht.
Interessanterweise bietet er – gegen die Zahlung einer dreistelligen Summe – an, den Rechtsstreit zu vermeiden und das neue Bild mit „korrekten Angaben zur Bezugsquelle“ weiter zu verwenden. Da stellt sich mir natürlich die Frage, warum die Bildagentur plötzlich nicht mehr die korrekte Bezugsquelle gewesen sein soll, nur weil sie ihn rausgeschmissen hat?
Hier wird nun auch die im Titel erwähnte Zwickmühle erkennbar: Werden die IPTC-Metadaten gelöscht, ist das Herr Classen nicht recht und er fordert eine teure Nachlizenzierung. Bleiben die Metadaten intakt, ist ihm das auch nicht recht, weil da ja noch Fotolia oder Adobe Stock erwähnt werden. Verändern dürfen die Bildnutzer die IPTC-Daten aber auch nicht, weil diese urheberrechtlich geschützt seien.
Rafael Classen deutet einen Hinweisbeschluss des LG Köln falsch
Am 12. März 2021, nur wenige Tage nach meinem ersten Blogartikel in diesem Fall, platzte Adobe Stock die Hutschnur und die Bildagentur stellte beim Landgericht Köln den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Herr Classen (Aktenzeichen 14 O 144/21). Da ging es noch um die Vorwürfe des Herrn Classen, die Social-Media-Nutzung der Adobe-Bilder sei unrechtmäßig. Am 10. Mai 2021 gab es einen Hinweisbeschluss des Landgerichts, welcher dazu führte, dass Adobe den Antrag zurücknahm, weil das Gericht Zweifel anmeldete an der für so einen Antrag notwendigen Dringlichkeit.
Es erging ausdrücklich keine Sachentscheidung in diesem Fall, weshalb solche Hinweisbeschlüsse in der Rechtswissenschaft wegen ihres häufig vorläufigen und nicht verbindlichen Charakters für das Gericht nur in seltenen Ausnahmefällen publiziert werden.
Herr Classen verschickt diesen Beschluss jedoch gerne als PDF, dick mit seinem Wasserzeichen versehen, in der Hoffnung, dass einige Email-Empfänger sich von den juristischen Ausführungen beeindrucken lassen:
„In diesem Kontext übersenden wir Ihnen einen Hinweisbeschluss des LG Köln aus einem einstweiligen Verfügungsverfahren der Firma Adobe gegen mich in einer anderen aktuellen Sache. Die dortigen Feststellungen des Gerichts führten dazu, dass Adobe in jener Sache die Rechtsverfolgung gegen mich aufgegeben hat. Wir gehen davon aus, dass Adobe auch in diesem Thema in gleichem Umfang daneben liegt.“
Wie missverständlich solche Ausführungen sein können, ist an dieser negativen Rezension auf Trustpilot zur Webseite rcphotostock.com (der neuen Webseite von Rafael Classen) sichtbar:
„Weil wir ein Bild vor drei Jahren bei Fotolia gekauft haben (heute Adobe Stock) schickte uns Herr Classen vor knapp 3 Monaten eine „Berechtigungsanfrage“ für eine Relzenzierung. Nachdem der Adobe Support uns anwies nicht auf die emails von Herrn Classen zu reagieren, dachten wir die Sache sei erledigt…. Falsch gedacht!!!
Nun müssen wir 1800 EURO für eine Abmahnung zahlen, für knapp 3 Jahre Nutzung bei Facebook nach einer MFM-Liste für Social Media!!!
Aber die ganz große Überraschung kommt noch… nun 3 Monate später kommt Herr Classen mit einer Gerichtsentscheidung um die Ecke!!!
Ja, richtig gelesen einer GERICHTSENTSCHEIDUNG!
Der gute hat wohl eine Entscheidung (wurde als PDF-mitgeschickt) des LG Kölns aus einem verfahren gegen Adobe und darin wird nun bestätigt, dass eine „Social Media“ Nutzung von Adobe Stock Fotos auf Facebook nicht erlaubt ist!“
Herr Classen löst in seinem Kommentar zur Bewertung den Fehler nicht auf, dass es keine Gerichtsentscheidung gab, sondern nur einen Hinweisbeschluss, der die Sachlage nicht prüft:
„Dies wurde ja wie bereits gerichtlich bestätigt, das LG Köln stellt sich hier eindeutig hinter unsere Rechtsansicht.“
Es gibt einige Anzeichen, dass die „Bewertung“ vom „Dieter“ nur ein Fake ist (frischer Account, kaum andere Bewertungen etc.), dazu passt, dass dieses geschilderte Horrorszenario und der falsch interpretierte „Gerichtsbeschluss“ geeignet sein könnte, andere Mitleser zu entmutigen und lieber gleich Classen zu bezahlen.
Rafael Classen versucht Kommunikation mit Bildagenturen zu erschweren
Die Emails von Herr Classen sind, lang, teilweise wirr, mit juristischen Fachbegriffen und Paragraphen gespickt, mit vielen Links und fettgedruckten Markierungen etc. versehen. Immer dick markiert, manchmal sogar zusätzlich rot markiert ist bei ihm der Absatz am Ende einer Mail:
„Beachten Sie bitte auch, dass jede Absprache mit mir, einschließlich des Inhalts dieser oder vorhergegangener Nachrichten (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien), vertraulich sind und nicht an Dritte, einschließlich Firmen oder deren Rechtsvertretung weitergegeben, offengelegt oder vervielfältigt werden sollten.“
Damit will er vermutlich verhindern, dass Betroffene seine Emails direkt an die Rechtsabteilung von Adobe Stock weiterleiten, wie es Adobe selbst an mehreren Stellen empfiehlt. Ist natürlich paradox, dass er sich über das Vorgehen von Adobe beschwert, aber nicht will, dass Adobe davon etwas mitbekommt. Aber vielleicht hält es ja einige Leute vom Kontakt mit ihrer Bildagentur ab.
Außerdem wirft er mehreren Leuten einen „unzulässigen Boykottaufruf und eine Verleitung zur Vereitelung von Straftaten vor“ (Betonung in seinem Original), wenn diese in Blogartikeln oder Forumsbeiträgen den Tipp geben, seine Bilder zu löschen, bevor er seine Emails verschicken kann. Hier blitzt das juristische Halbwissen hervor, denn logischerweise soll keine Straftat vereitelt werden, sondern die Strafe selbst.
Fast schon putzig ist da der Versuch, den oben genannten Hinweisbeschluss des LG Köln mit seiner „Urheberschaft“ zu versehen:
„Mit der Löschungsaufforderung greifen [Sie] unmittelbar und rechtswidrig in die Verwertung meiner Werke ein. Ich möchte Sie nochmal beiläufig auf meine Urheberschaft am angehängten Beschluss hinweisen, der als Produkt bezeichnet und Markenrechtlich geschützt ist. Nicht das wir hier noch andere Ansprüche geltend machen müssen. Sie verstoßen hier gegen mein Persönlichkeitsrecht und das Geheimhaltungsinteresse, auch wenn Sie mit mir keinerlei „Vertragliche“ Bindung haben.“
Dass Herr Classen bei dieser Geschichte ein Geheimhaltungsinteresse hat, ist naheliegend. Auf der anderen Seite haben jedoch alle Bildkäufer, welche in der Vergangenheit Bilder von Herr Classen gekauft haben, vermutlich ein gesteigertes Interesse daran, zu erfahren, wie Herr Classen mit gutgläubigen Bildnutzern kommuniziert.
Rafael Classen verschickt Abmahnung, weil er keine Abmahnungen verschicke
Das Beste habe ich mir für den Schluss aufgehoben. Wer aufmerksam mitgelesen hat, wird bemerkt haben, dass ich in meinem ersten und in diesem zweiten Artikel das Wort „Abmahnung“ in Anführungszeichen gesetzt habe.
Das habe ich deshalb gemacht, weil die Emails, mit denen Herr Classen an die Bildnutzer herantritt, rechtlich gesehen nur eine „Berechtigungsanfrage“ sind. Die Emails mit dem Wust an zitierten Paragraphen und juristischen Fachbegriffen sollen wie eine „Abmahnung“ wirken, sind es aber nicht.
Es gibt jedoch einige Empfänger der Emails, die das gleich als Abmahnung wahrgenommen haben, weshalb die Allianz Deutscher Designer (AGD) in diesem Blogbeitrag zum Fall den folgenden Satz formulierte: „Wir erhalten Hinweise, dass der Fotograf Rafael Classen Nutzungen seiner Fotos anwaltlich abmahnen lässt.“
Wegen diesem Satz erhielt die AGD eine anwaltliche Abmahnung inklusive Aufforderung Abgabe einer Unterlassungserklärung von Rafael Classen, weil es falsch sei, dass er Nutzungen seiner Fotos abmahnen lasse. In dem Zusammenhang lässt er vorbringen, dass er lediglich im eigenen Namen „Berechtigungsfragen“ verschicke, mit denen er um den Nachweis zur Berichtigung der erfolgten Nutzung bittet und sich die Möglichkeit einer schriftlichen Abmahnung offenhalte.
Die AGD sieht das anders, zumal Herr Classen mit den Schreiben wohl nicht bloß die Nutzungsberechtigung anfragt, sondern bereits von einer „Rechtsverletzung“ spricht, verschiedene Ansprüche („Nachlizenzierung“, Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen) geltend macht und mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche droht.
Die Zwickmühle geht hier nun in umgekehrter Richtung auf: Stellt sich heraus, dass Herr Classen auch anwaltliche „Abmahnungen“ für Bildnutzungen veranlasst hat, dann dürfte das für die AGD hilfreich sein. Bewahrheitet sich dagegen, dass es bislang bei den „Berechtigungsanfragen“ geblieben ist, ist das für die Mehrheit betroffener Bildnutzer sicherlich auch eine interessante Information.
Disclaimer:
Ich befinde mich weiterhin in einem Rechtsstreit mit Herr Classen wegen Urheberrechtsverletzungen.
Was ist nur mit Herrn Classen los? Wenn das alles stimmt, kann ich nur mit dem Kopf schütteln (Ich werfe dir, Robert, hier keine Unwahreiten vor. Aber es könnte sich ja, rein theoretisch, um ein Missverständis handeln 😉 ) Ich ärgere mich auch über Urheberrechtsverletztungen. Sehr sogar. Bei einem Fall hat ein User meine Grafiken gekauft und verkauft sie jetzt bei einer asiatischen Agentur unter seinem Namen. Bis jetzt habe ich noch keine Lösung dafür gefunden. Aber ich weiß genau, solche Spielchen wie Herr Classen scheinbar veranstaltet, würde ich nie machen. Da ist mir einfach die Zeit zu schade für.
Für die Zunkunft von Herrn Classen sehe ich schwarz. Niemand wird mehr Bilder von ihm kaufen wollen. Seine Bilder sind sehr gut. Aber die Bildern von anderen Fotografen sind ebenfalls sehr gut. Da würde ich als möglicher Kunde immer auf dort kaufen, wo mir kein Ärger droht.
Das wäre doch mal ein spannender Fall für Jurastudenten. Ob dieses Geschehen in 5 Jahren auch in Klausuren auftaucht? Zum Glück habe ich keine Bilder online von diesem Herren und noch besser, dass er bei diversen Agenturen nicht mehr gelistet ist.
@Gabi: Du kannst Dir sicher sein, dass die Aussagen im Artikel stimmen, das meiste davon ist ja mit Links im Text unterfüttert.
Ich denke, dass er nun gar kein Interesse an normalem Bilderverkauf mehr hat. Schade. Bilder machen ist viel schöner als Rechtsstreitigkeiten auszufechten. So ultimativ würde ich nie mit dem Business aufhören wollen. Klar, ich habe nun auch viel mehr Zeit, da ich nicht mehr fleißig Bilder und Videos anbiete, aber die fülle ich mit positiveren Dingen. z. B. fotografiere und filme ich nun wieder die Familie.
Es sieht für mich alles nach einem Rachefeldzug aus. Gegen die Agenturen mit ihren Dumping Preisen und gegen die Kunden, die diese Preise mit verantworten.
Aber negatives zieht negatives an. Es gibt bessere Wege, sein Geld zu verdienen.
Wenn das alles stimmt, sollte sich Herr Classen wirklich schämen. Mit seinem Verhalten bringt er seine Branche in Verruf.
@bbc: Denkfehler: Es ist halt vermutlich nicht mehr seine Branche…
mit den IPTC daten war mir nicht bewusst, einige Content management systeme entfernen alle IPTC und EXIF dateien beim upload. kann dann ja richtig übel enden.
mit solchen unangenehmen persönlichkeiten möchte ich nix zu tun haben.
Seine Sache ist grunsätzlich berechtigt – der Bildnutzer muß ggf. den rechtmäßigen Erwerb, bzw die Lizensierung bei einer Bildnutzung nachweisen, egal wie „aggressiv “ (engagiert?)die Anfrage des Fotografen auch sein mag. Sicher ist es für die Bildnutzer ein enormer Aufwand das alles nachzu halten – aber die Idee dahinter gut.
@Max: Mag sein, es scheint jedoch nicht (nur) um den rechtmäßigen Erwerb zu gehen, sondern auch um die fehlende Urhebernennung und sollte sogar diese gegeben sein, dann um eventuell gelöschte IPTC-Daten.
@Robert Kneschke: Bei fehlender Urhebernennung wird in Deutschland von den Gerichten den Urhebern grunsätzlich 100% Aufschlag zugestanden, jegliche vorfomulierten AGBs für Fotografen enthalten genau diesen Passus. – Was soll daran falsch sein???? Das IPTC Daten als notwendiger Bestandteil eines Bildes eingestuft werden sollten ist doch nur wünschenswert. Stellen wir uns vor dort wird erwähnt das es sich bei der abgebildeten Person um einen Promi handelt, oder die Bennung der Location, oder das es sich bei der Abbildung um eine Giftplanze handelt.…- da kann es doch gute und nachvollziehbare Gründe geben. Auch der urheber sollte dort vermerkt bleiben. Ob da allerdings schon eine juristische Einschätzung gibt.…? Es gibt neben dem Microstock auch noch andere Vermarktungsformen, sollen sich jetzt alle dem Microstockbedürfnis von US Anbietern unterordnen? Wie wäre da eine EU Regelung?
„der Bildnutzer muß ggf. den rechtmäßigen Erwerb, bzw die Lizensierung bei einer Bildnutzung nachweisen, egal wie „aggressiv “ (engagiert?)die Anfrage des Fotografen auch sein mag.“
Dieses Nachweis-Konstrukt habe ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden. Die Lizenzvereinbarung läuft doch zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Stock-Anbieter, also z.B. Adobe oder Shutterstock. Dort wird auch die Zahlung abgewickelt, eventuelle Reklamationen bearbeitet usw.
Der Contributor sitzt hier lediglich in der zweiten Reihe, erklärt sich mit diesem Konstrukt einverstanden und erhält Provisionen.
Wie kann es dann sein, dass dieser sich dann dennoch am eigentlichen Vertragsverhältnis vorbei direkt an den Bildkäufer wenden kann, um Nachweise etc. zu verlangen? Ich kenne das ehrlich gesagt von keinem anderen Vertragsverhältnis, auch rechne ich i.d.R. nicht damit, dass ich Nachrichten oder Aufforderungen von Dritten erhalte.
@Darren. Deutsches Urheberecht – der Urheber hat, wenn er eine Veröffentlichung seines Bildes sieht, das Recht einen Lizensierungsnachweis zu erfragen, der Nutzer muß diesen dann beibringen. das sollte eigentlich jedem bekannt sein, wenn also jemand Musik von einem Musiker öffentlich spielt…oder wenn jemand einen Film öffentlich vorführt.…oder wenn jemand ein Bild öffentlich zeigt.… es ist doch selbstverständlichkeit…außer vielleicht in China. Man kennt es unter Markenrecht, Patenrecht oder auch Urheberrecht. Sollte das Recht des Künstlers der nachfrage wegfallen, hätte ja keine möglichkeit einen Verstoß zu verfolgen.…. Was bitte soll daran falsch sein?
Hier sind die Juristen gefragt:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32e.html
@max: Sonderfall hier ist ja, dass die Urhebernennung in der Regel sogar erfolgt ist.
Ob nur „fehlende“ IPTC-Daten diese Ansprüche rechtfertigen, ist eine sehr spannende Frage, da wäre ich auf ein gerichtliches Urteil gespannt.
@Max, ich stimme Dir für den Fall zu, dass ich als Urheber/Contributor eines meiner Werke unverhofft genutzt vorfinde, insbesondere ohne Quellenangabe. Dann würde ich im Zweifel nachfragen, wie der jeweilige Bildnutzer an diese Lizenz gekommen ist und ob alles mit rechten Dingen lief. Wenn ich aber meine Lizenzabwicklung an einen Vertragspartner übertrage – hier die Stock-Anbieter – dann müsste doch alles Vertragliche m.E. auch mit ebendiesem abgewickelt und geklärt werden, nicht zwischen Urheber und Endkunden. Der Urheber/Contributor war mit diesem Vertriebsweg ja einverstanden, hat am direkten Zustandekommen des Lizenzvertrags nichts zu tun – und wenn Quellen etc. genannt werden, gibt es i.d.R. auch keinen Anfangsverdacht für eine Nachfrage. Sonst könnte ich insbesondere bei Bildern aus Fotolia-Zeiten einfach mal einen Rundumschlag machen, auf Verdacht anfragen – und wenn der Endkunde nicht liefern kann, hätte er ein Problem, trotz damals korrekter Lizensierung. Mag dann alles Rechtens sein, moralisch habe ich aber bedenken, gerade in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit.
Gibt es dazu etwas Neues? Ein Gerichtsurteil?
Wenn ein Bild rechtmässig lizenziert wurde (durch Adobe oder Fotolia) und damit ein neues „Werk“ geschaffen wurde, z.B. eine Collage, eine Präsentation, ein Word-Dokument, etc. also das lizenzierte Bild nur einen Teil eines neuen Werkes ausmacht, dann steht in diesem neuen Werk natürlich ein anderer Urheber als im ursprünglichen Bild. Aber hat der Urheber des verwendeten Bildes (besagter Stock-Fotograf, um den es hier geht) dann noch einen Anspruch darauf in den IPTC-Daten genannt zu werden?
Danke!
Ich glaube, viele wissen nicht genau was Stockproduzenten in die IPTC Dateien reinschreiben. Dort werden die Schlagworte eingetragen. Das sind die Worte, anhand der Kunde seine Auswahl an Bildern bei den Agenturen finden kann. Handelt es sich zum Beispiel um das Bild eines Fliegenpilzes schreibt man dort rein: Pilz, Fliegenpilz, Pflanze, Natur, X (den lateinischen Namen), Nahaufnahme, Herbst, Tageslicht… usw.
Dabei gilt es, möglichst viele Treffer zu generieren. Deshalb muss man sich ein wenig anstrengen und nachdenken. Man kann auch dem Motiv des Bildes Bedeutungen zuweisen. ZB: Märchen, Symbol, Gift usw. Das ist also auch irgendwo ein kreativer Prozess, ein Denkprozess.
Daneben trägt man üblicherweise auch seinen Namen für die Urheberschaft ein. Aber ich denke, dass es Rafael Classen um das Löschen der Schlagworte geht. Ich finde das rechtlich gesehen interessant, aber moralisch gesehen.… Wenn man seine Bilder zum Verkauf anbietet, hat man eigentlich das Ziel, für die Bilder Erlöse zu erwirtschaften, nicht für die Schlagworte, die man sich ausgedacht hat. Die Schlagworte dienen eigentlich nur dem Zweck, die Bilder in der Suche zu finden. Ich wüsste nicht, was der Kunde für einen Vorteil oder Nachteil durch die IPTC Daten haben könnte.
@Tanja: Nein, ihm geht es nicht um Schlagworte. Mir liegen Schreiben vor, in denen er die fehlende Urhebernennung innerhalb der IPTC-Daten moniert, auch wenn die Urhebernennung auf der Webseite selbst erfolgt ist.
@Robert Kneschke @Tanja Esser
Jep, genau das, was Robert sagt. Es geht nicht um die Entfernung der Schlagworte, sondern um die Entfernung der Namensnennung, obwohl wenn das Foto nicht mehr nur als reines Foto verwendet wurde, sondern innerhalb eines anderen Kontextes bzw. in einem neuen Werk verwendet wird, also zu Illustrationszwecken zusammen mit Text, einem Logo und Grafikelementen etc.
Wieso sollte hier der Fotograf als Urheber weiterhin in den IPTC-Daten genannt werden? Das macht doch gar keinen Sinn – im Gegenteil, wenn jemand ein Foto von mir kauft, würde ich bei dem neuen Werk doch gar nicht als Urheber genannt werden wollen…bin ich ja rechtlich auch nicht! Und vielleicht ist das ja sogar eher rufschädigend dann genannt zu werden…
Achso, ich dachte beides. Nicht, dass ich ihn noch auf neue Ideen gebracht habe.…
Dann habe ich das falsch verstanden.
@Darren: Da sprichst Du ein sehr komplexes Thema an. Wenn ich mit einer Bildagentur zusammenarbeit – welches Landesrecht soll gelten? Das des Urhebers, das der Bildagentur? zwischen Europa und den USA gibt es ein Abkommen, Rom 2. Aber wie seht es aus, wenn die Bildagentur den Sitz woanders hat? Panama, China etc. da wird der Urheber schnell Rechtelos.
Wir haben auch die nervige Post von Rafael Classen erhalten und unser Fazit ist ab jetzt:
Keine Bilder von deutschen Fotografen mehr zu kaufen/lizenzieren.
Die Chancen auf nervige Rechtstreite sind einfach zu hoch und da nehmen wir lieber Bilder von asiatischen Stockfotografen:
a) günstiger
b) weitaus geringere Chancen auf solche Abmahnabzocke
Alternativ vielleicht auch gar keine Bilder mehr. Herr Classen ist ein Paradebeispiel dafür, wie einige wenige Menschen das Geschäft für viele andere Fotografen/Designer zerstören.
P.S.: „Wir“ ist in diesem Fall eine Interessensvertretung aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich mit einem Etat von >60 Milliarden/Jahr. Möchte meinen Namen hier aus gegebenem Anlass nicht nennen.
Hallo Robert.
Wie gehst du vor, wenn du deine Bilder entdeckt hast und definitiv weißt, dass diese nicht gekauft wurden? Kannst du evtl. einen Anwalt empfehlen? Für einen Tipp wäre ich total dankbar.
@Bernd: Ich arbeite oft mit Herrn Sebastian Deubelli zusammen.
Guten Tag,
ich vertrete als Rechtsanwalt eine Mandantin gegen Herrn Classen (Re-Lizenz Angebot 350 EUR). Den Kommentaren zu diesem und dem Parallelartikel habe ich entnommen, dass er unterschiedliche Tarife aufruft, wohl zwischen 60 – 350 EUR. Ich möchte alle bitten, die weniger als 350 EUR bezahlt haben (auch bei Direktkauf), und/oder mit Herrn Classen in einem Gerichtsverfahren hängen, mir eine kurze E‑Mail mit dem Preis und/oder Gericht/Aktenzeichen zu schicken. Danke im Voraus!
Hallo, ich habe vor einigen Monaten auch diese E‑Mails von Classen erhalten. Meiner Meinung nach sind diese „Relinzenzierungen“ sein Geschäftsmodel. Grund waren fehlende IPTC-Daten. Ich arbeite mit WordPress und verwende Plugins zur Bildkomprimierung. Dieses Plugins entfernen unbemerkt die IPTC-Daten.
Denjenigen, die Fotos bei Fotolia oder Adobe von Classen gekauft und seine Droh-Mails erhalten haben, möchte ich dringend empfehlen, mit Adobe Kontakt aufzunehmen. Da Classen offensichtlich Unmengen dieser Mails verschickt, ist Adobe bzw. deren Anwaltskanzlei überlastet. Sie antworten unter Umständen lange Zeit nicht, wodurch die von Classen knapp gesetzten Termine verstreichen – und man ziemlich nervls wird. Lasst nicht locker und schreibt zur Not jeden Tag eine E‑Mail an Adobe, bis sie reagieren. Sie halfen mir wirklich weiter, sodass kein finanzieller Schaden entstanden ist.