In Kürze muss die Bundesregierung die europäischen Richtlinien zur Urheberrechtsreform in nationales Recht umsetzen. Dabei werden unter anderem so sinnvolle Dinge wie eine Plattformabgabe formuliert, damit Seitenbetreiber wie Facebook, YouTube oder Pinterest endlich Urhebern die ihr zustehenden Tantiemen zahlen müssen.
Aus irgendeinem Grund musste die Bundesregierung jedoch wieder eine Extrawurst braten und hat sich gedacht: „Was wäre eine Regelung ohne Ausnahmen?“ Also plant die Regierung nun, einige Ausnahmen in die Urheberrechtsreform einzubringen, über welche sich alle, die sich mit dem Thema auskennen, die Haare raufen. Zu Recht.
Als Ausnahmen sind unter anderem geplant:
Audio-Aufnahmen (Musik, etc.) bis 15 Sekunden, Texte bis 160 Zeichen oder Fotos bzw. Grafiken bis 125 Kilobyte sollen bei nichtkommerzieller Nutzung auf Online-Plattformen entgeltfrei sein.
Kilobyte? Da frage ich mich doch: Warum nicht auch gleich die Audio-Aufnahmen oder Texte in Kilobyte messen? Wäre digital ja kein Problem. Wäre zwar beides bescheuert, aber dann immerhin konsistent. Oder noch besser: Bilder einfach in Pixeln messen.
Denn seit wann sind überhaupt Kilobyte ein relevante Maßeinheit für Bilder? Eine Beschränkung der Pixelgröße wäre hier deutlich sinnvoller gewesen, denn je nach Stärke der Bildkompression können 125 Kilobyte schon ziemlich große Bilder sein. Das 800x450 Pixel große Artikelbild ist wie hier abgebildet komprimiert zum Beispiel nur 103 KB groß.
Auch der Passus der „nicht-kommerziellen“ Nutzung ist problematisch. Vor allem Influencer oder Meme-Webseiten sind geübt und findig daran, sich als nicht-kommerzielle Seite zu präsentieren, diese dann aber durch gezielte Links, mehr oder weniger unauffällige Produktplatzierungen, durch Workshops oder andere Produkte doch zu monetarisieren.
Auch die Plattformabgabe selbst ist problematisch und zu fragen bleibt, wie viel Geld davon wirklich bei welchen Künstlern ankommen wird. Wer zum Beispiel schon mal Formulare der VG Bild-Kunst ausfüllen musste, weiß, wie komplex und manchmal nahezu unerfüllbar deren Vorgaben sind.
wieso „in Kürze“? Es ist doch bereits alles beschlossen und tritt am 07.06.2021 in Kraft.
Im Übrigen alles nur hilfreich für den Kommerz. Damit den ihr zerrüttetes und eig. schon einstürzendes System noch irgendwie aufrechterhalten wird.
Underground, Freie Kunst und freie Kultur werden dadurch extrem bestraft.
Man sollte Vereinigungen wie die GEMA als Terrorvereinigung einstufen und verbieten lassen, da hätten wir so viele Probleme weniger ^^
Ich frage mich jetzt: wie profitiere ich davon? habe schon zahlreiche meiner Fotos in Youtube videos wiedergefunden. ggf wurden die lizenziert, oder auch nicht keine Ahnung.
D.h. ich muss mich nun bei irgendjemandem anmelden? auf mich wird ja niemand zukommen? und ich muss dann einen verein wie die gema bezahlen damit die meine rechte vertreten? bin da bisschen ratlos.
komprimierung auf 125kilobyte, kann ich eigentlich mit fotografieren aufhören. kann sich quasi jeder gratis bei mir bedienen.
ich weiß schon was ich bei der kommenden wahl nicht wählen werde. danke bundesregierung.
@Robert: Ich glaube mich zu erinnern, dass es die Franzosen waren, die eine härtere Gangart gegenüber den IT Konzernen
durchgesetzt haben – Deutschland hat da immer auf die Bremse getreten. Wieviel hier Kultur zählt zeigt sich doch besonders stark in der Corona Krise – alle werden unterstützt, die Kultur nicht, schlichtweg wertlos! Aber auch die Handhabung der Tantiemen durch die Bildkunst der vergangenen Jahre zeigt es deutlich, Rechte der Urheber werden mit Füssen getreten (Allein bis heute ergab sich für mich einen Nachzahlung der Jahre 2007 – 2017 von ca. € 40.000)
@Tarvo: Inwiefern wird freie Kultur dadurch bestraft?
@max: inwiefern nachzahlung? also gegen illegal genutzte bilder mit anwalt vorgangen und dann eine „nachzahlung“ erhalten oder wie das gemeint? habe bisher noch nie eine nachzahlung erhalten. :/
@lambert: Tantiemen, der Patentanwalt Dr. Vogel hat das erstritten (musste bis EUGH gehen). Bildagenturen und Verlage mussten die unrecht vereinnahmten Tantiemen an die Urheber zurückerstatten. Die Bildagenturen haben dann die Fotografen angeschrieben und um Freistellung gebeten – das habe ich natürlich unterlassen. (Es war aber auch wirklich groß in der Presse und in den Nachrichten zu verfolgen…)
» Facebook, YouTube oder Pinterest endlich Urhebern die ihr zustehenden Tantiemen zahlen müssen.
» Fotos bzw. Grafiken bis 125 Kilobyte sollen bei nichtkommerzieller Nutzung auf Online-Plattformen entgeltfrei sein.
Verstehe ich jetzt was falsch?
Die oben genannten, sind doch „kommerzielle Online-Plattformen“.
Selbst wenn z.B. „nur“ Daten gesammelt werden, halte ich es für kommerziell.
Es geht vermutlich um den User, der das Bild einstellt, nicht die Plattform, wo es landet, aber sicher bin ich mir nicht. Wäre sicher auch eine interessante Argumentation vor Gericht.
@Robert
Leute die Ihr Zeug kostenlos weitergeben wollen, wie es eig. sein sollte und jeder dazu gezwungen werden müsste (sofern es keinen materiellen Wert hat) dürfen es nicht mehr so ohne Weiteres. Die GEMA schaltet sich jetzt davor z.B. bei Youtube und soll uns vertreten. Auch über Spotify, die GEMA zieht immer nen fetten Betrag ab wenn man irgendwo was einstellen will und das obwohl man gar nicht Mitglied sein will und die auch nicht unterstützen will.