Seit einigen Tagen mehren sich hier im Support-Forum von Adobe Stock die Stimmen wütender Bildkäufer, welche Bilder des Fotografen Rafael Classen bei Adobe Stock gekauft haben und nun von diesem eine Art „Abmahnung“ erhalten haben, konkreter gesagt, eine Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von 350 Euro.
Dem Schreiben zufolge – welches mir vorliegt – soll eine Verwendung der Adobe Stock Bilder – trotz gegenteiliger Aussage von Adobe – auf Social Media Webseiten wie z. B. Facebook oder Instagram gegen die Nutzungsbedingungen von Adobe Stock verstoßen, weil Facebook sich das Recht zur Weiterlizenzierung einräumt, was nicht gestattet sei:
„Was versteht man unter dem Begriff Social Media?
(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)
Der Begriff Social-Media bezeichnet einen allgemeinen Begriff für digitale Technologien und Medien wie Weblogs, Wikis, soziale Netzwerke über die Nutzerinnen und Nutzer miteinander kommunizieren und Inhalte austauschen können.
Damit ist nicht explizit „Facebook“ oder „Instagram“ gemeint, jede Plattform hat andere Nutzungsbedingungen. Die eine verlangt die unterlizenzierung, die andere Social-Media Plattform nicht.“
Die von Rafael Classen angeschriebenen Bildkäufer werden aufgefordert, eine „Re-Lizenzierungslizenz“ in Höhe von 350 Euro brutto auf seiner eigenen Webseite „RCphotostock“ zu kaufen, um nicht vor Gericht wegen „Urheberrechtsverletzung“ verklagt zu werden:
„Es handelt sich bei der Re-Lizenzierungs Lizenz um eine von uns für Sie kalkulierte Pauschale von 350,- € bestehend aus Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen (Seit Beginn der Rechtsverletzung). Sie sparen sich durch die Nutzung des Re-Lizenzierungsangebot weitere kosten einer anwaltlichen Abmahnung die im vierstelligen Bereich liegt.
(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)
Sollte diese Ihrerseits nicht erfolgen, müssten wir mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung beginnen.“
Der Preis für diese „Re-Lizenzierungslizenz“ wurde übrigens erst vor wenigen Wochen von 250 Euro auf 350 Euro erhöht.
Auch Abmahnung bei Shutterstock und iStock?
Der Fotograf ist seit einigen Monaten nicht mehr bei Adobe Stock aktiv bzw. wurde schon von Adobe gesperrt, weshalb er nicht befürchten muss, von Adobe wegen dieses Verhaltens herausgeschmissen zu werden.
Bei Shutterstock und iStock ist der Fotograf jedoch noch unter dem Nutzernamen „rclassenlayouts“ aktiv, insofern sollten Bildkäufer aufpassen, ob sie Bilder von Rafael Classen für Social Media Nutzungen verwenden wollen.
[Update 5.3.2021: Mittlerweile haben sich auch Bildkäufer bei mir gemeldet, welche Bilder bei iStock und Shutterstock gekauft hatten und nun von Rafael Classen angeschrieben werden, um eine Nachlizenzierung zu fordern.
Update 16.3.2021: Getty Images/iStock hat auf meine Anfrage folgende Stellungnahme abgegeben: „Wir haben das Vorgehen von Herrn Classen geprüft. Sollten unsere Kunden von Herrn Classen kontaktiert werden, raten wir ihnen, keine weiteren Zahlungen zu leisten und bitten sie, entsprechende Kommunikationen umgehend an uns weiterzuleiten. Bei den uns bisher bekannt gewordenen Fällen handelte es sich um typische Facebook-Nutzungen, die nach unserer Auffassung von unseren Lizenzen umfasst sind. Ferner enthalten unsere Lizenzverträge umfangreiche Freistellungsverpflichtungen für iStock, die unseren Kunden einen weitgehenden Schutz bieten.“ (Hervorhebung durch mich)]
Was tun?
Wer auch ein Schreiben von Rafael Classen mit der Forderung einer Nachlizenzierung erhalten hat, sollte dieses der verantwortlichen Abteilung von Adobe Stock weiterleiten an die Mailadresse „copyright-stock@adobe.com“, mit Angabe der betroffenen Bildnummer und dem Namen des Kundenaccounts (also in der Regel die Emailadresse, mit der sich bei Adobe Stock registriert wurde).
Es ist nicht empfehlenswert, auf die Forderungen einzugehen, ohne vorher mit Adobe gesprochen zu haben.
Sehr hilfreich ist die Freistellungspflicht von Adobe Stock (siehe Punkt 10.1. der Adobe Stock-Nutzungsbedingungen). Demnach übernimmt Adobe die Verteidigung gegen Forderungen oder Klagen, wenn Dritte unterstellen, dass Inhalte z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Dazu muss Adobe jedoch zeitnah über den Vorgang informiert werden (siehe oben).
UPDATE 12.04.2021:
Mittlerweile haben sich auch andere Betroffene bei mir gemeldet, welche Bilder von Herr Classen bei Adobe Stock gekauft hatten und diese auf ihrer Webseite genutzt haben. Herr Classen bemängelt da zum Beispiel, dass „urheberrechtlich geschützte Schutzrechtshinweise der IPTC/Metadaten des original Bildmaterials“ gelöscht oder verändert wurden. Auch hier empfehle ich Betroffenen, sich direkt mit Adobe Stock in Verbindung zu setzen.
Full Disclosure: Ich habe aktuell mit Herrn Classen ebenfalls eine juristische Auseinandersetzung in einer anderen Sache.
Wir haben ein Foto von Herrn Claasen via Shutterstock lizensiert und auf Facebook gepostet und wurden daraufhin ebenfalls zu Relizensierung aufgefordert. Es ist sehr traurig, dass es immer wieder schwarze Schafe gibt, die seriösen Fotografen das Geschäft zerstören.
Wir für unseren Teil werden kein Bildmaterial mehr zukaufen.
Irgendwie habe ich auch wirklich Lust die Sachlage gerichtlich auszufechten.
@ST: Habe dir eine Mail geschickt…
Unabhängig von diesem Vorgehen frage ich mich allerdings schon: sind die Lizenzen die von Adobe für Social Media ausgeben weit genug ausgelegt und werden die Fotografen dafür ausreichend entlohnt.
@Hans Werner: Gute Frage -.…„werden die Fotografen dafür ausreichend entlohnt“ – Aus meiner Sicht nicht. Es gibt kaum noch Fotografen die ausreichend verdienen. Kann man auch gut aus den Zahlen KSK ablesen – Billiglohner wäre wohl der richtige Ausdruck, es gibt wohl kaum jemanden mit einem so mageren Verdienst der gleichzeitig einer so großen juristischen Gefahr ausgesetzt ist wie ein Fotograf, entweder sin die alle bettelarm, enorm wohlhabend, leben von dem Geld einer Stiftung oder sind einfach nur dumm. Kein vernüftiger Mensch setzt sich den finanziellen Risiken eines Fotografen aus.
Schon krass das Herr Classen bei seinen Überprüfungen der IPTC Metadaten das Tool http://exif.regex.info/exif.cgi nutzt.
Das ist ja ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Tool und es basiert auf er ExifTool Perl Bibliothek die OpenSource lizensiert ist.
Ein Konzept was Herr Classen zu seinem vorteil versucht aus zu nutzen!
Ob das so gut in der OpenSource Community ankommt ist zu betweifeln.
Hallo,
uns hat es auch erwischt, auch die scheinbar fehlenden Metadaten bei einem Bild. Wir haben den Herrn natürlich ordnungsgemäß im Impressum als Urheber benannt- und trotzdem kommt der nach Jahren aus dem Busch. Wir lassen das jetzt von unserem Anwalt prüfen und schauen der Sache gelassen entgegen. Aber extrem nerven tut es schon- und kostet Zeit!
Hallo,
uns hat es auch erwischt- wir bezahlen nicht und lassen das jetzt vom Anwalt prüfen. Wir werden sehen was passiert- aber so gehts nicht!
Neben Herrn Classen nutzt Frau Diana Drubig dieselbe Methode, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Sie arbeitet mit der Anwaltskanzlei SPIRIT LEGAL zusammen und mahnt wegen angeblich nicht erfolgte Urhebernennung ab.
Es erweckt auf mich den Eindruck, als sei das Verschicken von Abmahnungen das eigentliche Geschäftsmodell. Genau weiß ich es natürlich nicht!