Bildagentur Imagebroker kürzt Fotografenhonorare

Kürzlich gab es hit­zi­ge Debatten über das Youtube-​Video, auf dem der CEO der Bildagentur Alamy die Kommissionskürzung von 50% auf 40% erklärte.

Deutlich lei­ser geschah hin­ge­gen die Kommissionskürzung bei der Bildagentur Imagebroker im November 2018, wel­che ab dem 1. Januar 2019 mit dem „Online-​Vertrag 2.1“ in Kraft tre­ten soll (Mein Kommentar zum aktu­el­len Vertrag).

Der Hinweis auf die Kommissionskürzung, fin­det sich nur im geschlos­se­nen Mitgliederbereich, nicht auf die­ser Startseite (Bild unkennt­lich gemacht, da Imagebroker auch Bilder auf Screenshots abmahnt)

Die Kommission bei Imagebroker wur­de von 50% auf 40% gesenkt, wenn der Fotograf die­se Bilder nicht exklu­siv an Imagebroker gibt, son­dern dar­über hin­aus „die­sel­ben und sehr ähn­li­che Bilder“ auch über ande­re Agenturen anbietet.

Diese Kommissionskürzung gilt für alle Bilder eines Kontos, auch wenn nur ein Teil der Bilder woan­ders ange­bo­ten wird. Konkret lau­tet die Regel:

Wenn in einem Konto kei­ne Bildagentur gemäß Punkt 5 die­ses Vertrages gesperrt ist, erhält der Bildlieferant 50 %, wenn min­des­tens eine Bildagentur gesperrt ist, 40 %.“

Es wird Fotografen aber die Möglichkeit gege­ben, die Bilder auf ver­schie­de­ne Konten auf­zu­tei­len, um unter­schied­li­che Honorarsätze zu erhalten.

Begründet wird die Honorarkürzung wie folgt:

Beide Arten von Bildern ver­ur­sa­chen für imageBROKER die glei­chen Kosten, aber Sperrungen schrän­ken unse­re Konkurrenzfähigkeit deut­lich ein. Daher ist ein unter­schied­li­cher Split gerechtfertigt.“

Weiter heißt es in der Ankündigung:

Andere Bildagenturen zah­len in der Regel deut­lich weni­ger Prozente aus. Mir ist kei­ne ande­re Agentur bekannt, die, wie imageBROKER, 50 % aus­be­zahlt und zudem die Verschlagwortung übernimmt.“

Das ist jedoch nicht rich­tig, da zum Beispiel auch Westend61 die Verschlagwortung über­nimmt und in der Regel 50% Honoraranteil bie­tet (40% nur bei Direktverkäufen, wel­che Imagebroker gar nicht anbietet).

Was sagt ihr zur Vertragsänderung?

6 Gedanken zu „Bildagentur Imagebroker kürzt Fotografenhonorare“

  1. Die Begründung der Honorarkürzung erscheint, ähn­lich wie zuletzt bei Alamy, etwas will­kür­lich. Aus Fotografensicht ist die Entwicklung des Marktes jeden­falls alarmierend.

  2. Alamy zahlt 40% an Imagebroker und Imagebroker zahlt davon 40% an den Fotografen.
    Der Kunde zahlt 44,99 € (Marketing packa­ge) bei Alamy. Bei Imagebroker lan­den 18 € und beim Fotografen: 7,20 €. Falls Imagebroker bei Alamy noch die Distribution akti­viert hat ist noch alles viel weniger…

  3. Wie im Beispiel oben von Vroni berech­net bekommt der Fotograf bei IB dann 16% (sech­zehn) vom Verkaufspreis. Ist für mich der Punkt wo sich eine Vermarktung über IB nicht mehr lohnt.
    Ob die Kürzungen bei IB und Alamy wirk­lich nötig sind zum Überleben, oder obs pure Gewinnmaximierung ist weil man am ver­meint­lich län­ge­rem Hebel sitzt, wer weiss. Denke wer sich auf Alamy als ‚gros­se Familie‘ oder bei IB auf Partnerschaft ver­las­sen hat muss der Realität ins Auge sehen und sich mit mehr Aufwand bei Agenturen direkt bewer­ben, Nischen suchen.

  4. Hallo Robert,
    per Newsletter kam fol­gen­de Info:
    pic­tu­re alli­ance koope­riert mit imageBROKER
    Die dpa-​Tochter pic­tu­re alli­ance baut ihr Wildlife- und Travel-​Angebot durch Kooperation mit imageBROKER aus. Das Portfolio kann dadurch im Bereich Natur- und Reisefotografie erheb­lich erwei­tert wer­den. Die Bildagentur aus dem Münchener Raum wur­de 2003 von dem pro­fes­sio­nel­len Stockfotografen Klaus-​Peter Wolf gegrün­det und ver­mark­tet über eine Million aus­ge­wähl­te krea­ti­ve Bilder. imageBROKER ist bekannt für Reisebilder, die Fernweh wecken, fas­zi­nie­ren­de Einblicke in die Tierwelt und beein­dru­cken­de Landschaftsaufnahmen aus aller Welt.

    Die PA ist nicht bekannt für hohe Bildhonorare und hat mit IB ver­mut­lich Bedingungen aus­ge­han­delt, die IB zum Senken der Fotografenanteile zwingen…

  5. Hallo,

    Kennt sich jemand damit aus, auf wel­cher Rechtsgrundlage Imagebroker den Vertrag ein­fach ein­sei­tig ändern kann?
    Als lang­jäh­ri­ge Bildlieferantin fra­ge ich mich, war­um mir der Uploadzugang erst nach Vertragsunterzeichnung wie­der frei­ge­schal­tet wer­den soll.
    Die Auskunft einer Mitarbeiterin war nicht logisch nach­voll­zieh­bar bzw. kam als Antwort, dass die Rechtgrundlage eben die Unterzeichnung des neu­en Vertrags sei. stzeh da nur ich auf dem Schlauch oder beisst sich da die Katz in den eige­nen Schwanz???
    LG, Peppa

  6. Hallo Peppa,
    die­se Vereinbarung hast du mit dem Vertrag in der 2015’er Version unter­schrie­ben, lies ihn dir mal durch.
    Ich habe der Reduzierung wider­spro­chen und mei­nen Vertrag letz­tes Jahr zu Ende 2020 gekün­digt, lohnt ein­fach nicht mehr (dass man erst zum über­nächs­ten Jahr kün­di­gen kann ist nicht so toll, die meis­ten Agenturen haben 6 Monate zum Jahresende, nach einer Mindestdauer für Anlaufaufwand).
    Wobei – das Konzept von IB ist – wenn es gut läuft – gar nicht so schlecht, gros­ses ABER: man ist von einer Vermarktung & deren Entscheidungen abhän­gig, soll­te man weder bei Aktien noch bei Agenturen machen. Wenn man direkt anbie­tet ver­bes­sert man z.B. mit der Zeit sein Ranking, rutscht bei der Sucher höher – solang man über IB, Westend61 o.ä. anbie­tet ist der Rang immer an die Agentur gebunden.

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