Änderungen bei der VG Bild-​Kunst betreffen auch Stockfotografen

In den letz­ten Tagen erhiel­ten die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Bild-​Kunst (VG Bild-​Kunst) einen dicken Stapel Papier und die Einladung zur Mitgliederversammlung am 28.7.2018.

Außerdem wer­den vie­le, teils gra­vie­ren­de, Änderungen am Verteilungsplan bekannt gege­ben, wel­cher sich auf die Vergütungen der ein­zel­nen Fotografen auswirkt.

Wer nicht weiß, was die VG Bild-​Kunst ist und was sie macht, kann hier einen – etwas ver­al­te­ten – Überblick von mir lesen.

Termin:
Die Frist für die Meldung von Webseitennutzungen für die Jahre 2016 und 2017 endet am 31.8.2018. Aktuell ist nur die Meldung in Papierform mög­lich, es wird aber an einer Möglichkeit der digi­ta­len Meldung gear­bei­tet [Update: Mittlerweile soll die digi­ta­le Meldung mög­lich sein].

Verstanden habe ich, dass wir bis zum 31.8.2018 die Meldungen für 2016 und 2017 ein­ge­reicht haben müs­sen. Aber ich bin nicht sicher, was man unter Einzelverwendungen auf Webseiten mel­den kann. Die Bilder, die Agenturen von uns haben, kann man wohl nicht mehr melden…

Da ich mit mei­ner Ratlosigkeit nicht allei­ne dastand, son­dern etli­che Zuschriften zum Thema erhielt, erstell­te ich die­sen Fragenkatalog, den ich offi­zi­ell an die VG Bild-​Kunst zur Beantwortung einreichte.

Nach fünf Wochen Wartezeit und vier Nachfragen bekam ich end­lich eine Antwort von Dr. Urban Pappi, dem geschäfts­füh­ren­den Vorstand der VG Bild-Kunst.

Ich gebe sei­ne Antwort hier im Original wie­der, um kei­ne inhalt­li­chen Verkürzungen oder Verzerrungen zu erhal­ten, fett­ge­druck­te Stellen sind jedoch Markierungen von mir:

Der ordent­li­chen Mitgliederversammlung 2018, die in gut einer Woche am 28. Juli in Bonn tagen wird, liegt ein Antrag zur Neuregelung von Verteilungsregeln im Bild-​Bereich (BG II) vor, die die Ausschüttung der Privatkopiegelder betref­fen, die auf das Kopieren von digi­ta­len Quellen zurück­zu­füh­ren sind. Vorausgegangen war die Außerkraftsetzung des alten „Verteilungsplans 7“ mit Wirkung ab 2016. Wir haben der­zeit somit eine Lücke im Verteilungsplan, die jetzt geschlos­sen wer­den soll.

Die geplan­ten Regelungen stell­ten eine schwie­ri­ge Herausforderung für die Bild-​Kunst dar, denn aus dem Internet kann bekannt­lich welt­weit Bildmaterial aus allen erdenk­ba­ren Quellen her­un­ter­ge­la­den wer­den. Nutzungsdaten exis­tie­ren nicht. Vor die­sem Hintergrund ist es nicht ein­fach, eine ange­mes­se­ne Verteilungsregel zu schaf­fen, die dem tra­gen­den Leistungsprinzip Rechnung trägt. Außerdem ist die dis­kri­mi­nie­rungs­freie Verteilung der Vergütungen an Berechtigte der Bild-​Kunst und an Berechtigte der aus­län­di­schen Schwestergesellschaften sicher­zu­stel­len. Der alte, bis 2015 gel­ten­de „Verteilungsplan 7“ wies in bei­den Bereichen Mängel auf.

Die neu­en Verteilregeln sind in vie­len Fachsitzungen der Bild-​Kunst und schließ­lich in der Berufsgruppenversammlung am 3. Mai 2018 aus­führ­lich bera­ten wor­den. Sie stel­len somit kei­nes­falls eine Eigenkreation der Geschäftsstelle dar. Die Geschäftsstelle hat viel­mehr den Findungsprozess mode­riert und sorgt dafür, dass alle recht­li­chen Bestimmungen beach­tet werden.

Das geplan­te Verteilsystem für Privatkopievergütungen (digi­ta­le Quellen) berück­sich­tigt in sei­ner ers­ten, jetzt zur Entscheidung ste­hen­den Stufe, das Kopieren von Abbildungen von Websites. E‑Books und Social Media sol­len in einer spä­te­ren Stufe ein­ge­baut wer­den. Die Websites als Kopierquellen wer­den zunächst auf der Grundlage der Ergebnisse einer empi­ri­schen Untersuchung auf Verwertungsgesellschaften auf­ge­teilt. Die Bild-​Kunst admi­nis­triert die Kopien von deut­schen Websites. Sodann hat sich die Berufsgruppenversammlung für ein Honorarmeldesystem ent­schie­den. Hintergrund ist die stän­di­ge Rechtsprechung des EuGH, der die Privatkopievergütung als eine Art Schadenersatz betrach­tet. Koppelt man die Höhe der Vergütung an die mit der Erstverwertung erziel­ten Honorare, erfolgt dadurch eine hin­rei­chen­de Berücksichtigung der Höhe des Schadens. Die Einzelbildmeldung soll nur als Komplementär die­nen, für den Fall, dass ein Berechtigter kei­ne Honorare erzielt hat. Sie ist nur als Auffangnetz gedacht und hat den Charakter einer Mindestvergütung. Pro Jahr kön­nen pro Ausschüttungssparte ent­we­der Honorare oder Einzelbilder gemel­det werden.

Die Begrenzung auf 200 Einzelbilder gilt pro Ausschüttungssparte: einer­seits „Fotografie“, ande­rer­seits „Illustration/​Design“. Die Begrenzung gilt pro Jahr für alle Webseiten. Im Folgejahr kön­nen jedoch die­sel­ben Bilder wie­der gemel­det wer­den. Das gilt für Honorare nicht, die nur ein­ma­lig gemel­det wer­den können.

Die Begrenzung wur­de pri­mär ein­ge­führt, um zu ver­hin­dern, dass das System aus­ge­nutzt wird von Berechtigten, die sel­ber vie­le Webseiten schaf­fen und mit eige­nen Abbildungen bestü­cken. Außerdem soll ver­hin­dert wer­den, dass die Vergütungen rein quan­ti­ta­tiv nach der Anzahl der im Web auf­find­ba­ren Einzelbilder abge­rech­net wird. Denn die rei­ne Quantität sagt nur bedingt etwas aus über die Kopierhäufigkeit oder den Schaden durch das Kopieren. Die Berufsgruppenversammlung hat sich am 3. Mai dafür aus­ge­spro­chen, die Begrenzung zu über­prü­fen, nach­dem die ers­te Ausschüttung gelau­fen ist.

Meldungen von Einzelbildern auf Webseiten von Bildagenturen sol­len nicht zuge­las­sen wer­den, weil Bildagenturen schon im Eigeninteresse meis­tens durch Wasserzeichen, gerin­ge Auflösung oder ande­re Maßnahmen ein sinn­vol­les Kopieren verhindern.

Die Ergebnisse der empi­ri­schen Untersuchungen lie­gen dem Vorstand und dem Verwaltungsrat vor. Wir ver­öf­fent­li­chen sie jedoch nicht, weil wir auch dar­auf ach­ten müs­sen, dass unse­re eige­nen Studien nicht gegen uns ver­wen­det wer­den, z.B. von den Vergütungsschuldnern. Natürlich lie­gen die Studienergebnisse auch der Aufsichtsbehörde vor.

Von der Einführung von Wertungsfaktoren zum jet­zi­gen Zeitpunkt rät die Fachgruppe, die sich mit dem Thema befasst hat, zum der­zei­ti­gen Zeitpunkt ab. Es wird somit aktu­ell nicht zu Wertungsfaktoren kom­men. Es wird dis­ku­tiert, ob man zu einem spä­te­ren Zeitpunkt „Kulturfaktoren“ ein­füh­ren soll. Hierüber müss­te dann aber die Mitgliederversammlung entscheiden.

Die ein­zel­nen Erlössparten kön­nen aus dem Geschäftsbericht der Bild-​Kunst ent­nom­men werden.

Das Melden von Fotos für deut­sche Bücher 2017 hat sich gegen­über frü­her nicht geän­dert. Meldeschluss war der 30.06.2018. Ich füge ein Merkblatt bei.

Ihre Fragen zum Umgang mit Bildagenturen wer­den der­zeit noch intern bespro­chen. Das neue System wird an vie­len Stellen Fragen auf­wer­fen, die wir erst nach und nach beant­wor­ten können.

Ich hof­fe, Ihnen mit die­sen Antworten gehol­fen zu haben.

Mit bes­tem Gruß,
Urban Pappi“

Einige wei­te­re Fragen zum neu­en Verteilungsplan wer­den an die­ser Stelle ver­sucht zu beantworten.

Ich weiß nicht, wie es euch beim Lesen geht, aber bei mir hin­ter­las­sen die Antworten ein sehr unbe­frie­di­gen­des Gefühl.

Leider wur­den die rich­tig span­nen­den Fragen nicht beant­wor­tet, zum Beispiel ob Honorare deut­scher Bildagenturen kom­plett gemel­det wer­den kön­nen oder wie „deut­sche Nutzung“ genau defi­niert wird. Die „empi­ri­schen Untersuchungen“, auf die sich der gesam­te Verteilungsplan stützt, bleibt lei­der geheim und dass Fragen offen sind, ist bekannt und bleibt ein­fach so.

Protest gegen den neuen Verteilungsplan der VG Bild-Kunst

Nicht alle wol­len die omi­nö­sen Änderungen am Verteilungsplan wider­spruchs­los hin­neh­men. Zum Beispiel enga­giert sich der „berufs­ver­band bil­den­der künstler*innen ber­lin“ seit 2017 hier gegen die Änderungen.

Auch die dar­aus ent­stan­de­ne Initiative ich-krieg-weniger.de for­dert eine Rücknahme der geplan­ten Änderungen und lis­tet auch der Webseite etli­che Details auf.

Jedes Mitglied der VG Bild-​Kunst kann am Samstag, den 28.7.2018 in Bonn selbst ent­schei­den, wie es abstim­men will. Wer nicht per­sön­lich dabei sein kann, kann hier noch bis zum 24.7.2018 sein elek­tro­ni­sches Stimmrecht wahr­neh­men, sofern die Zugangsdaten recht­zei­tig ange­for­dert wur­den. Die gra­vie­rends­ten Änderungen ver­ste­cken sich hin­ter „Antrag: Die Ergänzungen §§ 43, 44, 45 des Verteilungsplans wer­den vor­ge­nom­men gemäß dem Wortlaut des Dokuments „Antrag 11 – Neues Veteilungsschema „Privatkopie Bild digi­tal“.“

18 Gedanken zu „Änderungen bei der VG Bild-​Kunst betreffen auch Stockfotografen“

  1. Ja, kei­ne ein­fa­che Kost. Aber soweit ich es ver­ste­he, man möch­te Doppelmeldungen der Fotografen von Bildern bei ver­schie­de­nen Bildagenturen ver­mei­den. Das erscheint zunächst Logisch. 

    Worauf nicht ein­ge­gan­gen wird, sind die Bildagenturen selbst. Das erstrit­te­ne Urteil von Dr. Vogel schließt ja gera­de die Bildagenturen aus dem Verteilerplan aus (gut so!). Aber die Bildkunst ist wohl bemüht, die Bildagenturen zukünf­tig wie­der zu betei­li­gen (zum Nachteil der Urheber).

    Aber, die Bildagenturen haben ja kei­ne exklu­si­ven Bilder, es sind oft­mals die sel­ben Fotos der sel­ben Fotografen die unter­schied­li­che Bildagenturen zei­gen. Wie also soll das funktionieren?

    Ich habe zu der Thematik Bildagenturbeteiligung ver­schie­de­ne Verbände (in denen ich kein Mitglied bin) – z.B. die zustän­di­ge Vertreterin von Verdi, ange­schrie­ben, um nähe­res über das Abstimmungsverhalten bezüg­lich Agenturbeteiligung Tantiemen um ggf. eine Stimmrechtsübertragung vorzunehmen.

    Eine Antwort erhielt ich nie!

  2. Danke Robert für dei­nen Beitrag!
    Interessant zu sehen dass die VG-​Bild „Multiplikatoren“ ant­wor­tet, ein­zel­nen Mitglieder aber nicht 🙁
    Ich hat­te der VG-​Bild am 9. Juni eine Email eben­falls mit Fragen geschickt, aber noch kei­ne Antwort erhalten 🙁
    Meine bis­her unbe­ant­wor­te­ten Fragen sind:
    1. Dass man die online-​Veröffentlichungen bei den Bildagenturen nicht mehr mel­den darf, steht ja expli­zit in den Unterlagen drin. Was jedoch die Honorare von sel­bi­gen betriff: wie der VG-​Bild ja sicher­lich bekannt ist, kann man aus den Abrechnungen nicht erse­hen, in wel­chem Land mei­ne Bilder ver­öf­fent­licht wur­den. Auf Seite 11 in Absatz [v] beschreibt die VG-​Bild eine ein­fa­che und plau­si­ble Lösung: „der Vorstand [kann] für ein­zel­ne Agenturen .… einen pau­scha­len Anteil des Honorars, der die Quote der deut­schen Kunden wie­der­gibt“, fest­le­gen. Wie wird das kon­kret gehand­habt wer­den? Darf ich dann doch das gesam­te Honorar für Nutzungslizenzen bei jeder Agentur ange­ben und Sie (=die VG-​Bild) bestim­men dann den jewei­li­gen Prozentsatz für die Nutzungen in Deutschland?

    2. Um ent­schei­den zu kön­nen, ob es für mich güns­ti­ger ist, Einzelbilder oder Honorare zu mel­den, muss ich einer­seits die Antwort auf obi­ge Frage ken­nen, ande­rer­seits aber vor allem auch das „fik­ti­ve Honorar“ ken­nen! Das muss die VG-​Bild uns mitteilen!!
    Christine

  3. @A. Leschinski: Da die Abstimmungen geheim sind, ist es aus mei­ner Sicht nach­voll­zieh­bar, zum Abstimmungsverhalten kei­ne Auskunft geben zu wol­len. Sinnvoller wäre viel­leicht die gene­rel­le Frage gewe­sen, wie die Organisationen zu den Änderungen des Verteilungsplans stehen.

  4. Die Meldungen der Webseitennutzung ist schon län­ger online. Habe selbst dort schon begon­nen, mei­ne Bilder zu melden.

  5. Ja, was sich die „Bildkunst“ dabei im Hintergrund gedacht hat, wäre wirk­lich mal inter­es­sant. Jahrelang wird aus­drück­lich betont, wie „wich­tig“ doch die jähr­li­che Auszahlung für die „meist am Existenzminimum leben­den“ (Foto-)Künstler sei, und jetzt wird das ein­fach abge­schnit­ten. Ausserdem erscheint mir das Handeln der „Bildkunst“, die dau­ern­den Änderungen und die Regelungen selbst irgend­wie widersprüchlich.

    Zu den Meldungen: Man darf ja nur noch 200 Bilder online maxi­mal mel­den. Wer also eine eige­ne Homepage mit zB 453 Bildern oder in einem Fotoforum etwa 234 Bilder online hat, mel­det das und damit wars das – mehr Arbeit macht kei­nen Sinn mehr.

  6. @Knipser: Ja, ent­we­der so, also die 200 Einzelbilder mel­den und fer­tig. Aber ich bin mir ziem­lich sicher, dass ich mehr erhal­ten wür­de, wenn ich die „deut­schen Nutzungen“ bzw. die deut­schen Agenturumsätze ange­ben könnte.

  7. Ich hat­te die Bildkunst auch ange­schrie­ben. Mir wur­de bestä­tigt, dass tat­säch­lich nur Honorare der Agenturen gemel­det wer­den kön­nen, wenn nach­ge­wie­sen wer­den kann, dass die Bilder in DE (Webseiten, Periodika) ver­wen­det werden.

    Es ist auch ein Unding, dass jetzt so vie­le Auszahlungen und Nachzahlungen in nur einem Jahr kom­men bzw. noch kom­men sol­len. Am Ende wird der eine oder ande­re „meist am Existenzminimum leben­de“ Fotograf umsatz­steu­er­pflich­tig. Zumindest für nächs­tes Jahr dann.

  8. @Robert: ja klar, aber es kommt ja auf die Höhe des „fik­ti­ven Honorars“ an. Wenn das 100 Euro wäre, dann müss­ten die Honorare nur für die deut­schen Nutzungen bei über 20.000 Euro lie­gen. Die meis­ten von uns ver­die­nen wahr­schein­lich weniger …

  9. @Christine: Ich glau­be nicht, dass das 100 Euro pro Nutzung wären, aber angeb­lich steht das ja alles in den Unterlagen. Wo genau, woll­te mir Herr Pappi lei­der anscheindn nicht antworten.

  10. Moin!

    Die Begründung, war­um Bildagenturen (vor­erst) nicht berück­sich­tigt wer­den, hal­te ich für sehr frag­wür­dig. Selbstverständlich wer­den genau die­se Vorschaubilder sogar sehr oft in Layouts ein­ge­baut, um die Wirkung ver­schie­de­ner Bilder zu über­prü­fen. Am Ende wird zwar viel­leicht nur ein Bild gekauft, aber eine Nutzung aller ande­ren fin­det trotz­dem statt. Das wird momen­tan lei­der über­haupt nicht berücksichtigt.

    Dass Honorare aus Bildagenturen nur für Nutzungen in Deutschland ange­ge­ben wer­den dür­fen, zeigt, wie rea­li­täts­fern und unaus­ge­go­ren das Ganze (noch) ist. Welche Bildagentur stellt die­se Information denn bit­te zur Verfügung? Wenn die VG Bild-​Kunst so etwas ver­langt, dann möch­te sie doch bit­te auch dafür sor­gen, dass in Zukunft alle Bildagenturen von ihren Käufern Nutzungsnachweise erhal­ten müs­sen (Belegexemplare) und sie die­se an die Fotografen wei­ter­lei­ten müs­sen. Das wäre aller­dings so oder so eigent­lich mal eine sinn­vol­le Sache! Im Moment kann man nur über auf­wän­di­ge Recherchen ver­su­chen, Bildnutzungen zu fin­den. Auf die­se Weise habe ich schon das ein oder ande­re Buch gefun­den, in dem Aufnahmen von mir abge­druckt wur­den und die ich dann der VG Bild-​Kunst mel­den konn­te. Wenn ich die­se Information aber nicht habe, kann ich auch nichts mel­den, also auch nicht den genann­ten „Schadensersatz“ gel­tend machen. DAS wäre mal ein Diskussionspunkt!

    Die Mitgliederversammlung wer­de ich live am Bildschirm ver­fol­gen. Bin mal gespannt was dort alles zur Sprache kommt. Abgestimmt habe ich dies­mal auch sel­ber, da man bei einer Stimmübertragung ja nie weiß, ob der­je­ni­ge dann wirk­lich nach den eige­nen Vorstellungen abstimmt…

  11. @Olaf Andere Länder haben zum Teil eige­ne Verwertungsgesellschaften, dorrt kann man ggf. sei­ne Auslandsumsätze melden.

    ich glau­be, vie­le Fotografen hier ver­ste­hen nicht, dass sie für ame­ri­ka­ni­sche Bildagenturen arbei­ten, unter­lie­gen die über­haupt dem deut­schen Recht?

    Es soll­ten doch für in Deutschland täti­ge Fotografen Tantiemen aus­ge­schüt­tet wer­den, es wer­den ja auch nur Abgaben für deut­sche Medien erhoben.

  12. @Robert: Weißt du, was bei der Abstimmung her­aus­ge­kom­men ist oder wo man etwas dazu Nachlesen kann? Ich habe bis­her nichts dazu gefunden.

  13. @Heike: Leider nein. Aber heu­te gab es Überweisungen von der VG Bild-​Kunst, da kommt die nächs­ten Tage sicher per Post der Zahlungsavis, dann hof­fent­lich mit mehr Informationen.

  14. Moin,
    vie­len Dank zunächst für die infor­ma­ti­ven Artikel zum Thema VG Bild Kunst, die ich sonst nir­gends so umfang­reich fin­den konnte!

    Aktuell bin ich dabei, als Beibrot ins Stockphoto-​Geschäft ein­zu­stei­gen, obwohl ich natür­lich weiß, dass die gol­de­nen Zeiten vor­bei sind und die Konkurrenz groß. Doch meh­re­re tau­send gute Bilder müs­sen ja nicht auf Festplatten vergammeln.

    Bei der VG bin ich mir jetzt nicht mehr sicher, ob das über­haupt einen Sinn hat.

    Gibt es jetzt mitt­ler­wei­le neue Informationen zu dem Thema? Es steht zwar aller­lei auf deren Webseite, aber ich hät­te ger­ne eine Interpretation vom Profi, damit ich weiß, ob sich der Beitritt und die spä­te­re Meldung über­haupt lohnt.

    Vielen Dank!

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