Fake-​News: DSGVO-​Widerspruch auf Facebook durch ein Bild?

Es begann mit einem däm­li­chen Internet-Bild.

Dieses Bild hier wur­de am 8. Mai 2018 in der Facebook-​Gruppe „kreativ[ge]recht“ des Medienanwalts Sebastian Deubelli gepos­tet.

Den aller­meis­ten Teilnehmern dort war klar, dass das unnüt­zer Blödsinn ist und in den Kommentaren dar­un­ter wur­de sich etwas über das Bild lus­tig gemacht. Der Anwalt schrieb dann sinn­ge­mäß sowas wie „fehlt nur noch das ‚tei­le das in Deinem Profil, um einer Abmahnung zu ent­ge­hen‘ „.

Fand ich lus­tig, also ent­warf ich in einer Minute die­ses Bild (sie­he oben, nur ohne den Fake-​Stempel) und ver­öf­fent­lich­te es am 9. Mai 2018 um 9:15 Uhr auf mei­ner Facebook-​Seite, um zu sehen, was passiert.

Einige mei­ner foto­af­fi­nen und urhe­ber­recht­lich ver­sier­ten Facebook-​Freunde teil­ten das Bild, weil sie den Insider-​Witz ver­stan­den und es eben­so lus­tig fan­den wie ich. Doch bald ent­wi­ckel­te der Witz sei­ne eige­ne Dynamik.

Einen Tag spä­ter wur­de das Bild schon 100x geteilt.
Am 13.5.2018 abends waren es schon 700 Leute, die das Bild geteilt hat­ten. Am 14.5.2018 ging das Ding dann durch die Decke.
Um 18 Uhr hat­ten es schon über 2700 Leute geteilt und auf der Fakten-​Check-​Seite mimi­ka­ma wur­de vor mei­nem „Fake“ gewarnt.

Aktueller Stand (16.5.2018 um 18:08): Das Bild wur­de 5385x geteilt und eine knap­pe Drittel Million Leute wur­den damit „erreicht“. (Update 18.05.2018 um 13:40: 6002x geteilt, 380.686 Leute erreicht, 25.05.2018 um 17:00: 7761x geteilt, 527.603 Leute erreicht)

Auch auf Twitter dreht das Bild sei­ne Runden, bei Instagram ging es in mei­nem Account nicht so ab.

Angesicht des doch etwas über­ra­schen­den Zuspruchs mei­nes unge­plan­ten vira­len Hits hier die Klarstellung:

Inhaltlich ist mein Bild falsch! Vollkommener Blödsinn.
Man kann nicht ein­fach will­kür­lich Verordnungen oder Gesetzen wider­spre­chen, damit sie für einen nicht gelten.

Im Facebook-​Post zum Bild hat­te ich sogar geschrieben:

Mein Anwalt hat mich auf eine lus­ti­ge Idee gebracht.
Das klappt ganz sicher…

Teile auch Du unbe­dingt, um vor der DSGVO geschützt zu sein.

Hinweis: Das gilt hier nur für Facebook, Du musst es auch bei Instagram und Whatsapp tei­len, damit es dort gel­ten soll.“

Durch das „lus­tig“ bin ich davon aus­ge­gan­gen, dass der feh­len­de Ernst even­tu­ell erkenn­bar ist, aber viel­leicht haben ande­re nur „Anwalt“ gele­sen und dar­aus eine recht­li­che Relevanz abgeleitet.

Ich schä­me mich nun etwas, mei­nen Teil dazu bei­getra­gen zu haben, Unwahrheiten und Unsicherheit in die Welt zu tragen.

Andererseits habe ich eine wich­ti­ge Lektion gelernt:
Wenn ich selbst es inner­halb einer Minute ohne viel Nachdenken schaf­fe, Fake-​News zu pro­du­zie­ren, die von einer knap­pen Drittel Million Leuten gese­hen wer­den, was errei­chen dann wohl Leute, die mit Absicht und Planung Lügen und Propaganda ver­brei­ten wol­len, um Menschen zu beein­flus­sen, zu len­ken oder Wahlen zu manipulieren?

Eine aktu­el­le Studie kam zu dem Schluss, dass sich Falschmeldungen bei Twitter viel schnel­ler ver­brei­ten als die Wahrheit. Das konn­te ich nun am eige­nen Leib erfahren.

Deshalb mei­ne Bitte an euch: Checkt die Fakten, glaubt nicht jeden Scheiß und teilt Informationen wirk­lich nur, wenn ihr der Quelle trau­en könnt. Lest vor dem Teilen viel­leicht auch mal auf mimikama.at, dort wer­den vie­le vira­le Falschmeldungen entlarvt.

ich wer­de gleich die­sen Artikel gleich im Original-​Post als Update hin­zu­fü­gen und hof­fe, dass eini­ge Leute, die es nicht als Witz, son­dern ernst auf­ge­fasst haben, eben­falls etwas ler­nen können.

11 Gedanken zu „Fake-​News: DSGVO-​Widerspruch auf Facebook durch ein Bild?“

  1. Ich fands groß­ar­tig und habe befürch­tet das es so abge­hen wird.

    Merk ich mir für die Zukunft 🙂

    LG Julian

  2. Du kannst nicht fest­stel­len, wer das Bild als Ironie geteilt hat und wer es ernst genom­men hat. Beide Fraktionen dürf­ten gut ver­tre­ten sein.
    Die zwei­te Gruppe braucht aller­dings kein Mitleid. Wer damit neu­en Facebook AGB wider­spro­chen hat, die Verwendung sei­ner Daten ein­ge­schränkt oder sonst etwas recht­lich bin­den­des erklä­ren woll­te – der kann sich auch ruhig auf so ein Bild bei der – für Privatpersonen ohne­hin irrele­van­ten – DSGVO berufen.

    PS: Durch das Lesen die­ses Kommentares hat sich auf Deinem Computer ein Virus instal­liert, der in jedes gespei­cher­te Bild rote Pixel setzt. Sorry 🙂

  3. Schon Albert Einstein hat fest­ge­stellt, dass es zwei Dinge gibt, die unend­lich sind: das Universum und die Dummheit der Menschen. Beim Universum war er sich aller­dings nicht ganz sicher…

  4. Ich fand es wit­zig und woll­te schon ande­re Schilder ent­wer­fen. Wie etwa: „Ich wider­spre­che hier­mit, daß Falschparken eine straf­ba­re Handlung ist.“ und das dann hin­ter mei­ne Windschutzscheibe lege. Aber ich den­ke mal, daß es zu vie­le Leute gibt, die das dann ernst nehmen.

  5. Es ist trau­rig, dass man in unse­rer heu­ti­gen Zeit kei­nen Humor mehr haben kann und sich noch dann recht­fer­ti­gen muss. Oder auch gesagt; wie dumm sind so man­che Menschen. Man kann kei­nem Gesetz wider­spre­chen. Wir wären ja sonst wie die Identitären. Ich als Unternehmer ver­ste­he Deinen Sarkasmus. Ich fand es ein­fach so gut, dass ich dein Posting geteilt habe.
    Manchmal stel­le ich mir vor, wie die brüs­se­ler Abgeordneten in ihrer Arbeitsgruppe zusam­men­sit­zen und Gesetze aus­brü­ten und total Weltfremd ihren Lobbyisten hörig sind.
    Dann kom­men sol­che genia­len oft im Alltag kaum mach­ba­re Dinge her­aus. Zum Glück kommt es, dann doch, manch­mal etwas spä­ter eine Gesetzänerung – Anpassung. Aber Hauptsache das Volk wird unnö­tig belas­tet und verärgert 

  6. By the Way – DSGVO

    Hier wer­den mal locker min­des­tens 40 per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten abge­grif­fen beim Besuch der Seite, da wür­de ich lie­ber dar­über nach­den­ken ob der Blog hier noch recht­lich halt­bar ist.……

  7. Nach der gro­ßen Aufregung über die DS-​GVO habe ich end­lich einen Beitrag gefun­den, in dem mit fun­dier­ten Argumenten Entwarnung gege­ben wird. Der Vorstand des DVF teil­te am 14.05.18 mit, dass sich für Fotografen in Deutschland nichts Wesentliches ändert. Das Kunsturhebergesetz wird durch die DS-​GVO nicht verdrängt.
    Hier der Link zur Mitteilung: http://www.dvf-fotografie.de/news/2018–05-17/1000061/ds-gvo-entwarnung-fuer-fotografen.html?back=index.html
    Ich hal­te den Autor Wolfgang Rau bei Fragen zum Fotografenrecht für sehr fach­kun­dig und erfahren.
    Aus mei­ner Sicht zeigt der Hype zur DS-​GVO wie­der, dass bei der rast­lo­sen Hektik im Social Media die Qualität der Informationen auf der Strecke bleibt. Fast hät­te ich mich mit mei­nem Blog auch an der all­ge­mei­nen Hysterie zur DS-​GVO betei­ligt. Im Nachhinein kann ich schlau daher­re­den, dass ich in mei­nen Beiträgen vor­wie­gend Themen behand­le, in denen ich aus eige­ner Erfahrung berich­te ( http://www.w‑fotografie.de/blog/ ).

  8. @Max Mara
    Wenn Du nur halb soviel Zeit in pro­duk­ti­ve Dinge ste­cken wür­dest als hier stän­dig aus­nahms­los vol­ler Neid rum­zu­stän­kern, wäre allen mehr geholfen.

  9. @Martin

    Nun, bei der Menge an per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die hier abge­grif­fen wird, ist mei­ne Anmerkung ja durch­aus berechtigt.

    Es geht hier auch nicht um Neid…worauf auch? Die klei­nen und mit­tel­mä­ßi­gen Verdienste hier? Die Freude über ein ver­öf­fent­lich­tes Foto, auch das Honorar noch so lächer­lich ist?

    Mit die­sem Blog wur­de nach­hal­tig die Einkommenssituation der Fotografie und deren Stellenwert geschä­digt. Und wirk­lich nicht über die Bildkunst, das Verlage bis zu 68% der Ausschüttungen für sich ver­ein­nahmt haben? Urheber damit ihre wohl­ver­dien­ten Tantiemen gebracht wur­den? Und das von dem „Vorkämpfer“ für die Fotografen – Robert? Sorry, man kann sich auch in Unnichtigkeiten ergöt­zen und den Bildagenturen Fotografen als arbeits­wil­li­ge Trottel zuspielen.

    hier wird doch stän­dig über Umsätze und Bilverkäufe gespro­chen, Märkte die sich mehr oder min­der in die eine oder ande­re Richtung bewegen.

    Und jetzt erdreis­tet sich jemand den Finger in Wunde zu legen und ist gleich von Neid zer­fres­sen – logisch!

    Ich kann dir ver­si­chern, die letz­ten Jahre waren aus­rei­chend gut für mich, aber den­noch sehe ich seit Jahren hier eine unheil­vol­le Tendenz, auch der Rückzug von Robert über „sei­ne“ Umsätze zu berich­ten ist selt­sam. Aber zumin­dest hät­te ich erwar­tet, dass das erstrit­te­ne Urteil von Dr. Martin Vogel für die Fotografen und gegen die Bildagenturen hier posi­tiv auf­ge­nom­men wird – wird es aber nicht, warum?

    110 Millionen an Nachausschüttung soll­te man nicht igno­rie­ren! es kommt direkt den Fotografen zu Gute! Sie haben es (sich) auch verdient!

  10. Schönes Beispiel dafür, wie ober­fläch­lich Menschen Beiträge lesen und tei­len. Das ist der Nachteil der „Teilen“-Funktion in sozia­len Medien.

    Ansonsten: wenn du ein gefahr­lo­ses public-​domain-​Bild zum Datenschutzirrsinn ver­wen­den willst (auch ohne Quellenangabe), dann habe ich hier etwas für dich. Kopier dir das Bild aus fol­gen­dem Artikel und ver­wen­de es, du brauchst auch kei­ne Quellenangabe. Ich habe es auf der Basis einer da-​Vinci-​Zeichnung gemacht, die natür­lich eben­falls public domain ist:
    https://www.regensburger-tagebuch.de/2018/05/wegen-eu-regulierungswahnsinn-ein.html

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