DSGVO für Fotografen – Was ist zu tun?

Seit Wochen errei­chen mich total ver­un­si­cher­te Mails von Fotografen, die nicht wis­sen, wie sie sich auf die neue Datenschutz-​Grundverordnung (DSGVO) vor­be­rei­ten sol­len, wel­che ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt.

Wie muss ich mei­ne Webseite oder mei­nen Blog absi­chern, um nicht abge­mahnt wer­den zu können?

Darf ich noch redak­tio­nel­le Fotos mit Personen drauf machen, ohne mit einem Bein im Knast zu stehen?

Wie muss ich mei­nen Modelvertrag abän­dern, damit die­ser rechts­si­cher bleibt?

Darf ich als Hochzeitsfotograf noch Bilder der Gäste machen?

Um es vor­weg­zu­neh­men: Auf alle die­se Fragen wer­det ihr von mir hier kei­ne Antwort finden.

Okay, fast, denn zumin­dest beim Thema Blogs und Webseiten kann ich nur raten: Abschalten. Komplett. Konzentriert euch auf die Fotografie und ihr habt ein Problem weni­ger. Nein, war nur ein Scherz, hier fin­det ihr eine Übersicht, was ihr beach­ten müsst, wenn ihr unbe­dingt in Aktionismus ver­fal­len wollt, bevor das Gesetz über­haupt in Kraft getre­ten ist.

Natürlich könnt ihr auch viel Geld aus­ge­ben für eine „maß­ge­schnei­der­te“ DSGVO-​kompatible Datenschutzerklärung im Impressum eurer Webseite oder euch gleich sich „auto­ma­tisch aktua­li­sie­ren­de“ AGB und DSGVO-​Erklärungen im Abo für eine monat­li­che Gebühr von gewief­ten Anwälten kaufen.

Wobei ich schon den Tenor die­ses Artikels ver­ra­ten kann: Keine Panik!

Erinnert ihr euch an die „EU Cookie-​Richtlinie“, wel­che Ende 2015 umge­setzt wur­de? Seitdem pflas­tern zig ner­vi­ge Pop-​Ups fast jede Webseite, wel­che den Besucher dar­über infor­mie­ren, dass Cookies ein­ge­setzt wer­den. Mann kann nicht mal wider­spre­chen, nur „okay“ oder „ver­stan­den“ drü­cken, um das ner­vi­ge Fenster ver­schwin­den zu las­sen. Geholen ist damit kei­nem. Im Gegenteil: Diese Pop-​Ups selbst wie­der­um könn­ten Abmahnungen pro­vo­zie­ren, wenn sie ande­re wich­ti­ge Webseiten-​Informationen wie das gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Impressum ver­de­cken. Aber mal nüch­tern betrach­tet: Hat jemand von euch schon von einer Abmahnung gehört, wel­che durch ein feh­len­des „die­se Webseite ver­wen­det Cookies“-Banner her­vor­ge­ru­fen wurde?

Ähnlich sehe ich das mit der DSGVO:
Einfach mal locker blei­ben. Die 20 Millionen Bußgeld oder 4% das Jahresumsatzes, die bei Verstößen ger­ne von inter­es­sier­ten Anwälten in den Raum gewor­fen wer­den, die ihre „maß­ge­schnei­der­ten“ Datenschutzerklärungen ver­kau­fen wol­len, sind die Höchststrafe, wel­che Firmen wie Amazon, Facebook, Google oder Apple abschre­cken sol­len. Für einen klei­nen frei­be­ruf­li­chen Fotografen wird garan­tiert nicht die­se Keule aus­ge­packt werden.

Dazu kommt, dass natio­na­le Gesetzgeber der DSGVO teil­wei­se schon die Zähne zie­hen, bevor sie über­haupt gestar­tet ist, aktu­el­les Beispiel ist Österreich.

Außerdem hilft es nichts, panisch im Netz zu recher­chie­ren, wenn die vor­han­de­nen Quellen teil­wei­se sehr wider­sprüch­lich sind und auch der Original-​Gesetzestext der DSGVO so schwam­mig for­mu­liert ist, dass Laien dar­aus kaum schlau wer­den. Beispiel gefäl­lig? Hier will ein Anwalt mit dem Mythos auf­räu­men (sie­he dort #3), dass Gruppenfotos nach Einführung der DSGVO nur noch mit schrift­li­cher Genehmigung der abge­bil­de­ten Personen erlaubt sei­en. Aber in den Kommentaren wider­spre­chen gleich eini­ge Leute, durch­aus mit Argumenten, deren Plausibilität ich jedoch nicht beur­tei­len kann.

Und so geht es wei­ter und wei­ter. Am Ende hat der Fotograf eini­ge Stunden Zeit mit Lesen ver­schwen­det, ist ver­un­si­cher­ter als vor­her und hät­te in der Zeit mit dem Produzieren neu­er Fotos mehr Geld ver­die­nen kön­nen. Wer sich trotz­dem ver­rückt machen will, bit­te zum Beispiel hier lesen.

Ich ver­traue dar­auf, dass unse­re Politiker in Deutschland und im EU-​Parlament gemerkt haben, wie ver­un­si­chert die Bevölkerung ist und ein Auge dar­auf haben, dass es nicht die Falschen tref­fen wird.

Ich wer­de erst in Panik gera­ten, wenn das Gesetz in Kraft getre­ten ist und nach­weis­lich Abmahnungen erwirkt wor­den sind, wel­che auf mei­ne Situation zutreffen.

Ich wer­de mei­ne Model Releases dann anpas­sen, wenn auch der Branchenriese Getty Images sei­ne Model Releases anpasst, weil die­se in der Branche qua­si der Standard sind.

Deshalb mein Rat: Ruhig blei­ben und sich auf die eige­ne Kernkompetenz besin­nen: Gute Fotos machen! Oder ein­fach ab dem 25. Mai zwei Wochen Urlaub machen und schau­en, was sich danach ver­än­dert hat.

In Panik ver­fal­len kön­nen wir auch spä­ter noch, wenn es aktu­el­le Fälle gibt.

Wie seht ihr das?

7 Gedanken zu „DSGVO für Fotografen – Was ist zu tun?“

  1. Hi Robert.
    Ich seh das genau so.
    Unternehmen haben da mehr zu bedenken:
    – Mitarbeiter wer­den eh schon (hof­fent­lich) bei Mitarbeiter-​Fotos mit einer daten­schutz­fei­nen Erklärung ihre anlass­be­zo­ge­ne Einwilligung geben
    – Datenschutz hat in Unternehmen ja noch ganz ande­re Auswirkungen
    – Wichtig ist, dass Unternehmen nicht sinn-​entfremdend die Bilder nut­zen. Nur wer dunk­le Haut hat, muss sein Gesicht nicht für „Deutschkurse für aus­län­di­sche Mitabeiter“ hin­hal­ten ohne gefragt zu werden.

    Wenn Unternehmen sau­ber arbei­ten, bekom­men sie kei­nen Stress. Und auch schon jetzt kann ansons­ten viel Schadensersatz ver­langt wer­den – vor Allem außergerichtlich…

    Aber ein­mal anders­her­um: Auch der Fotografen-​Name in den IPTC- und das Aufnahmedatum im EXIF-​Feld sind per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten. Werden Fotografen jetzt eine Datenschutzerklärung dazu vom Auftraggeber verlangen? 😉

  2. Dann wie­der „back to the roots“!
    Für ana­lo­ge Fotografie gilt die Verordnung nicht!

  3. Für ana­lo­ge Fotografie gilt die Verordnung nicht!“

    In dem Moment, wo das Bild zwecks Veröffentlichung im Internet digi­ta­li­siert wird, schon.
    Und der Tip „ein­fach abwar­ten“ kann teu­er wer­den, es sei denn, man möch­te ger­ne das „Versuchskaninchen“ bei einem Musterprozess sein.….

  4. Ich sehe da auch das Versuchskaninchenproblem. Man erin­ne­re sich viel­leicht noch an die­sen Bildtroll (ich mei­ne von Pixelio und Fotolia), der eigent­lich nur auf Abmahnungen abziel­te und die­se Lücke mit der Nennung des Fotografennamens aus­nutz­te. Selbst das LG Köln hat dann auf­grund des eige­nen Urteils in den Bildern rum­gemanscht, was ver­mut­lich ein noch grö­ße­rer Eingriff war.
    Worauf ich hin­aus will: ich glau­be nicht, dass die Bildnutzer ihr Geld aus irgend­ei­ner Kasse wie­der­be­kom­men haben, nach­dem der Hammer gegen sie gefal­len war.
    Meine klei­nen IT-​Kunden las­sen zur Hälfte mas­sen­haft Zeug deak­ti­vie­ren oder wis­sen ein­fach bis jetzt nicht Bescheid. Damit will ich nicht zur Panik raten. Aber jeder kennt ja ein paar sol­cher IT-​Dienste, die eben kon­tro­vers dis­ku­tiert wer­den – Maps, Analytics etc.

Kommentare sind geschlossen.