Muss Mieter oder Eigentümer PR unterschreiben, wenn Fotografen in Wohnung fotografieren?

Neben den Model Releases gehö­ren Eigentumsfreigaben, auch Property Release (PR) genannt, zu den zweit­häu­figs­ten Verträgen, mit denen Stockfotografen han­tie­ren müssen.

Wenn ein Fotograf eine Wohnung für ein Fotoshooting mie­tet oder nut­zen darf, stellt sich in der Praxis die Frage: Wer muss den Property Release unter­schrei­ben? Der Mieter oder der Eigentümer?

Wenn man den Zugang zur Wohnung und die Erlaubnis zum Fotografieren von einem Mieter erhält, der dort dau­er­haft wohnt, also auch das Hausrecht inne­hat, soll­te die­ser den Property Release unterschreiben.

Wenn es jedoch in einer Wohnung nur Kurzzeit-​Mieter gibt, zum Beispiel in etli­chen „AirBnB“-Wohnungen, muss der Eigentümer unter­schrei­ben, weil der Kurzzeitmieter nicht der Verfügungsberechtigte wäre, des­sen Interessen bei der Veröffentlichung des Bildes beein­träch­tigt wären.

Erkennbar wer­den die meis­ten Räume ja auch vor allem durch die indi­vi­du­el­le Einrichtung, die bei Dauermietern eben meist die­ser selbst zusam­men­stellt und erkennt, wäh­rend das bei jeman­den, der sich für paar Tage via AirBnB (oder ähn­li­chen Portalen) ein­mie­tet, nicht der Fall ist.

Als gene­rel­le Faustregel ist: Wer hat das Hausrecht, also darf ent­schei­den, wer sich in der Wohnung auf­hal­ten darf? Derjenige soll­te auch den Property Release unterschreiben.

Der Fotograf gilt bei einem Mieter auch nicht als „Untermieter“, was eini­ge Mietverträge aus­schlie­ßen, son­dern als Gast des Mieters.

Bei schlich­ten Wohnungen (recht­ecki­ge Räume ohne beson­de­re Erkennungsmerkmale), die eh größ­ten­teils in gnä­di­ger Unschärfe ver­schwin­den, wäre meist gar kein Property Release erfor­der­lich, aber allein um Rechtssicherheit her­zu­stel­len, bemü­he ich mich in der Regel, immer einen Property Release zu erhalten.

Wie hand­habt ihr das in der Praxis?

2 Gedanken zu „Muss Mieter oder Eigentümer PR unterschreiben, wenn Fotografen in Wohnung fotografieren?“

  1. Wie ist dass gewer­be­recht­lich wenn man in der Wohnung Stockfotos macht. Muss das eine Gewerbe Immobilie sein?
    Ein Fotostudio dass Aufträge annimmt zB, für Portraits wird man ja in einer Mietwohnung nicht betrei­ben dürfen.
    Aber Stockfotografie geht eher in eine künst­le­ri­sche Richtung.

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