Schon vor einer Weile hatte Tanja in einer Gruppe einen Facebook-Post veröffentlicht, weil sie nicht verstanden hat, warum ihre Bilder bei Shutterstock wegen „possible Trademark violation“ abgelehnt wurden.
Ich habe ihr angeboten, mir die Bilder anzusehen und hier in einer „Pimp My Stock!“-Folge zu besprechen.
Beim ersten Bild wird Shutterstock vermutlich unten links das beleuchtete Ladengeschäft mit dem Schriftzug des Laden-Namens gestört haben. Dazu kommen die beleuchteten Häuser, die man bei sehr strenger Auslegung (welche Shutterstock nutzt), als „temporäre Lichtinstallation“ sehen könnte, welche urheberrechtlich geschützt sein könnte. Das berühmteste Beispiel ist der Eiffelturm in Paris bei Nacht. Bilder vom Turm am Tag dürfen kommerziell angeboten werden, Bilder bei Nacht nicht, eben wegen der Lichtinstallation, selbst wenn strittig ist, ob sie wirklich noch als „vorübergehend“ anzusehen ist.
Hier wieder das gleiche Problem: „Lichtinstallation“ an den Häusern und hinten rechts ist in der 100%-Ansicht ein Werbeschild lesbar und unten links in der Ecke könnte bei voller Auflösung auch etwas markenrechtlich Geschütztes erkennbar sein. Auch die Flagge könnte die Ablehnung ausgelöst haben, wenn sie von einem unwissenden Bildredakteur nicht korrekt erkannt wurde.
Ui, Jahrmärkte. Selbst in der verkleinerten Ansicht erkenne ich schon einige Namen von Schausteller-Buden, welche Probleme bereiten könnten. Auch die Bilder auf den Buden (z.B: unten links) könnten problematisch sein, weil der Urheber der Bilder daran Rechte halten könnte. Generell gilt aber zusätzlich auch hier wieder das Thema „Lichtinstallation“.
Auch hier wieder: Lichtinstallation und unten links gut lesbar der Name der Weinstube.
Lichtinstallation und rechts der Name vom Hofbräu-Zelt.
Ich wiederhole mich etwas: Lichtinstallation und hinten an den Häusern die Firmen- sowie Restaurant-Namen sind problematisch.
Und ein weiteres Mal: Lichtinstallation und links der Name des Geschäfts an der Markise. Je nach Auflösung der Kamera könnte selbst das Logo auf dem Regenschirm rechts sowie das Logo vom Rucksack (ggf. auch etwas Geschütztes am Kinderwagen) erkennbar sein.
Hier diesmal „nur“ die Lichtinstallation, diesmal auch recht eindeutig, wenn eine künstlerische Leistung deutlich erkennbar ist, welche bei den geraden Lichterketten an den Hausdächern ggf. nach strittig gewesen wäre.
Wie ihr seht, sind es oft Kleinigkeiten und Dinge, die auf den ersten Blick nicht jedem ersichtlich sind, welche zu Ablehnungen bei Bildagenturen führen können.
Das Problem der Lichtinstallation sehe ich nur beim letzten Bild. Aber du hast natürlicht recht, wenn du etwas vorsichtiger bist. Ich würde die Bilder mit einer vernünftigen Beschreibung nochmal als redaktionelle Bilder anbieten. Die ersten beiden Bilder sind mir persönlich zu dunkel. Ich mag keine schwarzen Himmel bei Nachtaufnahmen lieber so wie bei den letzten dreien, wobei man beim letzten den Himmel noch weiter aufhellen sollte.
Kirmesbilder: Durch die Dunkelheit könnte die Kirmes überall sein. Auch hier wäre eine Aufnahme während der blauen Stunde sinnvoller um die Umgebung und die Stadt zu sehen.
Als generische Rummelplatzfotos sind sie zu dunkel und von der Perspektive her nicht dynamisch genug