Frag den Fotograf: Darf man als vollexklusiver Fotograf seine Bilder bei Instagram und Co. zeigen?

Vor paar Tagen bekam ich wie­der eine Mail mit einer span­nen­den Frage:

Lieber Robert,

bei Fotolia mögen weder Support noch Moderatoren die­se Frage zufrie­den­stel­lend beantworten:

Darf ich als Voll-​EX mei­ne Bilder bei Instagram oder Facebook hoch­la­den, um damit mein Portfolio bei Fotolia zu bewerben?“

Auf die­se Frage haben sowohl Support als auch Moderator geant­wor­tet, dass es einem Voll-​Ex nicht gestat­tet sei, die Bilder außer­halb von Fotolia /​anzubieten/​. Dies gel­te auch für alle Fotos, die von Fotolia abge­lehnt wur­den sowie alle wei­te­ren Werke des Anbieters usw.

Ich ste­he auf dem Standpunkt, dass ich Bilder auf Instagram oder FB gar­nicht anbie­ten kann, da bei­des kei­ne Konkurrenten von FT sind,  es kei­ne Möglichkeit zum Lizenzerwerb gibt usw. Auf Deinem Blog hat­te ich spon­tan nichts gefun­den. Hattest Du Dich hier­mit schon­mal befasst?

Die Diskussion im Forum fin­dest Du hier.

Herzlichen Dank und vie­le Grüße, Daniel“

Bevor ich ant­wor­te, eine Begriffsklärung, falls jemand nicht weiß, was mit „Voll-​Ex“ gemeint ist. Das ist die Abkürzung für Voll-​Exklusivität, bei der sich ein Fotograf ver­pflich­tet, sei­ne (Royalty Free) Bilder exklu­siv über eine Agentur anzu­bie­ten. Dafür erhält er in der Regel Vorteile gegen­über Fotografen, wel­che die iden­ti­schen Bilder über ver­schie­de­ne Agenturen anbie­ten kön­nen. Wer mehr zum Thema „Exklusivität“ lesen will, fin­det hier eini­ge Blogartikel von mir.

Nun zu mei­ner Antwort in Kürze:
Nein, ich per­sön­lich sehe da kein Problem.

Meine Antwort etwas ausführlicher:
Auf die­ser Webseite von Fotolia wer­den die Bedingungen für eine Voll-​Exklusivität erläu­tert. Dort steht, dass Fotolia die ein­zi­ge Agentur sein will, die die Werke „lizenz­frei“ anbie­tet. Deshalb habe ich bei der Voll-​Ex-​Erklärung oben auch den eng­li­schen Begriff „royal­ty free“ in Klammern gesetzt. Wen die­se Begriffe ver­wir­ren, fin­det hier mei­ne aus­führ­li­che Erklärung.

Voll-​Exklusivität-​Ausnahmen bei Fotolia

Das bedeu­tet, dass es als Ausnahme unter ande­rem gestat­tet ist, sei­ne Bilder selbst „rights mana­ged“, also nicht lizenz­frei anzu­bie­ten und zu ver­kau­fen. Dazu muss man die Bilder ja eben­so irgend­wo zei­gen, genau­so wie es bei Facebook und Instagram der Fall wäre.

Ganz streng genom­men räu­men sich zwar Facebook, Instagram und Co. weit­rei­chen­de Rechte an hoch­ge­la­de­nen Bildern ein, wes­halb die­ses im Bild erwähn­te „nicht kos­ten­los zum Download zur Verfügung stel­len“ eine juris­ti­sche Grauzone ist.

Aber: Im Kern geht es der Bildagentur dar­um, dass ein Voll-​Exklusiver Fotolia nir­gends Konkurrenz macht. Diese Gefahr sehe ich weder bei Instagram noch bei Facebook für gegeben.

Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, lädt die betrof­fe­nen exklu­si­ven Bilder nur mit einem sicht­ba­ren Wasserzeichen woan­ders hoch, damit wird die Gefahr mini­miert, dass Bilderdiebe sich bei Facebook kos­ten­los bedienen.

Wie seht ihr das?

9 Gedanken zu „Frag den Fotograf: Darf man als vollexklusiver Fotograf seine Bilder bei Instagram und Co. zeigen?“

  1. Interessant wäre es, wie es umge­kehrt läuft. Also wenn jemand mit sei­nen nicht exklu­si­ven Bildern bei einer Agentur exklu­siv wird. Nehmen wir als Beispiel istock, denn Getty scheint ja, anders als Fotolia, gegen „unbe­rech­tig­te“ Nutzung vorzugehen.
    Also ange­nom­men jemand hat meh­re­re Agenturen belie­fert und ent­schließt sich bei istock exklu­siv zu werden.
    Theoretisch müss­te er sei­ne alten nicht exklu­si­ven Bilder löschen. Denn wenn Getty eine Bildnutzung fin­det, dass Bild aber über Getty nie ver­kauft wur­de. Was pas­siert dann? Checken die das bei Getty? Wenn sonnst schon so man­ches dort nicht so rich­tig funktioniert.
    Zudem scheint es bei istock Exklusiv ja so, das man sei­ne eige­nen Bilder kau­fen muss. Wie ist das nun bei einem ebook. Wenn man da eige­ne damals nicht exklu­si­ve Bilder verwendet- kein Problem. Wenn man bei istock exklu­siv wird, dann müss­te man theo­re­tisch sei­ne eige­nen Bilder bei istock nach­täg­lich kau­fen. Mit erwei­ter­ter Lizenz womöglich.
    Exklusivität hat inzwi­schen sehr wenig Vorteile, wenn überhaupt.

  2. Das sehe ich anders. Nutzungen vor der exklu­si­ven Zeit kön­nen nicht rück­wir­kend für nich­tig erklärt wer­den. Und dass man eige­ne exklu­si­ve iStock-​Fotografien kau­fen müs­se, habe ich auch noch nir­gends dort gele­sen. Hast Du einen Link?

  3. Ich könn­te schwö­ren in einem Forum wur­de mal erwähnt – dass man bei Nutzung sei­ner eige­nen exklu­si­ven Bilder für ein ebook die­se bei istock kau­fen muss. Da bin ich wohl „alter­na­ti­ven Fakten“ aufgesessen.
    Einen Link habe ich lei­der nicht.

  4. Mmh,
    das Fotolia, wie Eingangs beschrie­ben, bei Voll-​Exklusivität auch die Vermarktung abge­leh­ne­ter Bilder unter­sa­gen möch­te, hal­te ich für recht­lich nicht haltbar?
    Zumindest in Deutschland dürf­te die­se Wunschregelung nicht durch­setz­bar sein.
    Oder bin ich da auf dem Holzweg?

  5. Diese Regelung gilt auch bei iStock seit vie­len Jahren für exklu­si­ve Fotografen (falls es nicht inzwi­schen geän­dert wurde).

  6. Noch ergän­zend: Bei Annahme des Exklusivvertrages wer­den die­se Regelungen (z.B. kei­ne RF Vermarktung abge­lehn­ter Bilder) durch den Fotografen akzep­tiert. Daher glau­be ich schon, dass die Agentur gegen einen Verstoß ggf. auch recht­lich vor­ge­hen könn­te. Die Optionen der Agentur kön­nen ja von einer Abmahnung (Verlangen des Löschens betrof­fe­ner Bilder bei ande­ren Agenturen), Verlust des exklu­si­ven Status bis zum Löschen des Accounts rei­chen, ohne dass über­haupt ein Anwalt ein­greift (z.B. Schadensersatzforderungen).

  7. Hallo René,
    dan­ke für die ergän­zen­de Info.
    Bin ich froh, daß ich nir­gends Exklusiv bin 😉
    Ein wei­te­rer Grund für mich wei­ter­hin mehr­glei­sig zu fahren 😉
    Immerhin läßt einem Fotolia noch die Möglichkeit der direk­ten Vermarktung, sofern man nicht güns­ti­ger als sie selbst verkauft.
    LG
    Bernd

  8. Vielen Dank für den Beitrag. Eines Tages möch­te ich ger­ne ein erfolg­rei­cher Fotograf sein. Ich habe mich jedoch gefragt, ob man sei­ne eige­nen Bilder auf sozia­len Medien hoch­la­den darf. Gut, dass man hier auf­ge­klärt wird.

  9. Dies gel­te auch für alle Fotos, die von Fotolia abge­lehnt wur­den sowie alle wei­te­ren Werke des Anbieters usw.“

    Oh.…Sklavenhaltung.
    Wenn man kei­ne Schwarzen mehr „hal­ten darf“ nimmt man eben den wil­li­gen „Fotografen“.

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