Bildagentur Vario Images droht mit Abmahnung

Nachdem die Klage von Imagebroker gegen mich ent­schie­den wur­de, klopft nun der nächs­te Rechtsanwalt an.

Im Auftrag der Bildagentur Vario Images mel­det sich bei mir eine Berliner Kanzlei, um „die wei­te­re Verbreitung einer Meldung“ zu verhindern.

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Einige der Schlagzeilen von 2012

Sollte ich dem nicht Folge leis­ten, wer­de die Kanzlei emp­feh­len, „die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu neh­men und dann alle aus der Verletzung resul­tie­ren­den Ansprüche“ gel­tend zu machen.

Was ist passiert?

Interessanterweise die Wahrheit. Im Juni 2012 hat­te ich hier im Blog den Gastartikel „Try Macrostock! Unterschiede zu Microstock aus der Sicht eines Bildagentur-​Chefs“ ver­öf­fent­licht, in dem der Chef der Münchener Macrostock-​Agentur Westend61 die Vorteile im Gegensatz zu Microstock-​Agenturen erläuterte.

In den Kommentaren hat­te der Leser Walter als ein Beispiel für die eher nicht so rosi­ge Lage des Bildermarkts auf den Antrag zur Planinsolvenz der Macrostock-​Agentur Vario Images hin­ge­wie­sen.

Darüber haben viel aus­führ­li­cher auch ande­re Branchenmagazine im Netz berich­tet, wie zum Beispiel HORIZONT Online.

Was will Vario Images?

Die Anwältin von Vario Images wies mich nun dar­auf hin, dass das Insolvenzverfahren nach einem Rechtsreformwandel 2012 mitt­ler­wei­le abge­schlos­sen sei und der Betrieb regu­lär wei­ter laufe.

Damit die Leser des Blogs aktu­ell infor­miert sind, habe ich ger­ne bei den Kommentaren ein Update hin­zu­ge­fügt, wel­ches die obi­gen Informationen wiederspiegelt.

Vario Images will jedoch, dass die – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung völ­lig kor­rek­ten Informationen –  nicht mehr ver­brei­tet wer­den, oder genau­er, um das Anwaltsschreiben zu zitieren:

Damit sind sol­che Meldungen, selbst wenn sie im Zeitpunkt ihres Erscheinens recht­mä­ßig gewe­sen sein soll­ten, zum jet­zi­gen Zeitpunkt rechts­wid­rig. Der Veröffentlichung
ste­hen die berech­tig­ten Interessen des Unternehmens und sei­ner Inhaberin entgegen.“

Als Argument wird auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ver­wie­sen, kon­kret auf ein Urteil vom 13. Mai 2014 (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 – C‑131/​12 – GRUR 20014, 895), wel­ches auch durch das Schlagwort „Recht auf Vergessen“ bekannt ist. Etwas les­ba­rer ist das Urteil in die­ser Pressemitteilung vom EU-Gerichtshof.

Wie reagiere ich?

Ich bin der Meinung, dass die Pressefreiheit eine gro­ße Errungenschaft ist, wel­che hoch­ge­hal­ten wer­den muss.

Das zitier­te Urteil rich­te­te sich gegen eine „natür­li­che Person“, nicht gegen eine Firma, sowie war eine Suchmaschine betrof­fen, kein Fachblog wie die­ser hier und die betrof­fe­ne Information war auch über 12 Jahre alt, nicht nur drei Jahre wie im vor­lie­gen­den Fall.

Deshalb bin ich der Auffassung, dass das Informationsbedürfnis mei­ner Leserinnen und Leser über­wiegt und möch­te die Information wei­ter­hin online lassen.

Besonders wich­tig fin­de ich es, weil eini­ge der ein­gangs erwähn­ten Online-​Medien eben­falls ein – ver­mut­lich iden­ti­sches – Anwaltsschreiben erhal­ten haben und die Artikel von ihren Seiten gelöscht haben. Screenshots lie­gen mir vor.

Wenn ich jeder Drohung nach­ge­ben wür­de, die mich von Agenturseite erreicht, wür­det ihr hier bald nur Jubelmeldungen von XX Millionen Bildern lesen, die eine Agentur jetzt im Bestand hat oder von XX Prozent Rabatt, wel­che eine ande­re Bildagentur gera­de gewährt.

Drückt mir die Daumen, falls es wie ange­droht zu einer Gerichtsverhandlung kom­men sollte.

8 Gedanken zu „Bildagentur Vario Images droht mit Abmahnung“

  1. Das kommt mir ziem­lich spa­nisch vor. An einem Blogartikel sowie an den Kommentaren steht ja nun auch ein Datum dran.
    Und nie­mand wür­de auf die Idee kom­men, dass alte Zeitungen nicht mehr gele­sen wer­den dürf­ten, weil das Leben wei­ter gegan­gen ist.

  2. Hallo Robert,
    kla­gen die auch gegen Google und http://www.archive.org ?
    Google spei­chert im Cache auch älte­re Versionen einer Homepage.
    http://www.archive.org macht das eben­falls. Dort kann man nach einer älte­ren Version einer Seite auch suchen 😉

    Selbst wenn du es wunsch­ge­mäß ändern wür­dest, wäre der alte Text noch auffindbar!

    Die Androhung ist für mich ein kla­rer Verstoss gegen unser Grundgesetz, die Meinungsfreiheit + Pressefreiheit.

    LG
    Bernd

  3. Wenn eine Firma mal insol­vent war oder davon bedroht, gehört das zur Unternehmensgeschichte. Sich erfolg­reich her­aus­zu­ar­bei­ten ist eine loh­nens­wer­te Errungenschaft, dafür muß man sich nicht schä­men, noch braucht man das vor der Welt zu ver­ste­cken. Bitte lass den Artikel unver­än­dert, damit man wei­ter­hin authen­ti­sche Informationen hat wenn man die­ser Firma arbei­ten möch­te. Schade, das sie nicht zum eige­nen Erfolg ste­hen kön­nen und statt­des­sen Negativpresse durch Löschungsanfragen gene­rie­ren wollen.

  4. Wir haben Angst das uns der Terror die Freiheit nimmt.

    Dabei ist das hier ist ein Angriff auf die Pressefreiheit.

    Wehret den Anfängen!!!!!

  5. Auch, wenn ich froh bin, mich nicht damit rum­schla­gen zu müs­sen fin­de ich es gut, dass du dage­gen hältst. Ich stim­me dei­ner Argumentation zu und bin der Meinung, dass hier Grundrechte der Gemeinschaft berührt werden.
    Dass ande­re gelöscht haben kann ich mir nur so erklä­ren, dass sich da jemand aus­ge­rech­net hat, wie alt die Info ist und sich damit nichts mehr ver­die­nen lässt. Kaum jemand ist da per­sön­lich enga­giert und sieht die Sache so grund­sätz­lich wie du.

  6. Ich den­ken nicht dass die Klage in Deutschland eine Chance hät­te, Robert ver­ar­bei­tet ja kei­ne Massendaten wie eine Suchmaschine, da gilt Pressefreiheit.
    Die Androhung von recht­li­chen Schritten hal­te ich für extrem unklug – wel­cher Fotograf möch­te denn mit einer Agentur zusam­men­ar­bei­ten, die Tatsachen ver­tu­schen möch­te. Ich nicht.
    Von daher dan­ke dass sol­che Tatsachen hier auftauchen.

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