Was ist die VG Bild-​Kunst und wie hilft sie Fotografen?

Ab und zu krie­ge ich Anfragen von Fotografen, wel­che wis­sen wol­len, was die VG Bild-​Kunst ist und ob es sinn­voll ist, dort aktiv zu sein.

Deshalb schau­en wir uns heu­te die VG Bild-​Kunst genau­er an.

Was ist die VG Bild-Kunst?

Das „VG“ steht für Verwertungsgesellschaft und ist eine Organisation, wel­che seit 1968 stell­ver­tre­tend für Künstler und Urheber Rechte wahr­nimmt. Überwacht wird die VG Bild-​Kunst vom Deutschen Patent- und Markenamt.

Andere Verwertungsgesellschaften sind die VG Wort für Autoren und Journalisten oder die GEMA für Musiker, zusätz­lich gibt es noch etli­che klei­ne­re Organisationen für spe­zi­el­le Bereiche, zum Beispiel die Filmverwertungsgemeinschaft GÜFA.

Die VG Bild-​Kunst hat über 54.000 Mitglieder und küm­mert sich unter ande­rem um drei Aufgabenbereiche:

  1. Sie zieht Forderungen von pau­scha­len Urheberrechtsabgaben (zum Beispiel der Privatkopievergütung) ein und ver­teilt die­se an die Urheber.
  2. Sie küm­mert sich um die Lizenzierung von indi­vi­du­el­len Urheberrechten, zum Beispiel den Reproduktionsrechten bil­den­der Künstler.
  3. Sie enga­giert sich für die Stärkung und den Schutz des Urheberrechts, zum Beispiel durch poli­ti­sche Lobbyarbeit und Aufklärungsarbeit.

Die VG Bild-​Kunst hat kei­ne eige­nen wirt­schaft­li­chen Interessen, son­dern ver­folgt nur treu­hän­de­risch die Rechte ihrer Mitglieder.

Kurzes Beispiel zur Veranschaulichung:
Meine Fotos sind im Internet zu sehen, wenn Kunden die­se über Bildagenturen kau­fen. Nun könn­te jemand so ein Foto auf sei­ner Festplatte spei­chern und aus­dru­cken, um es an die Wand zu hän­gen. Dann fän­de eine Nutzung statt, die ich nicht mit­be­kom­me und für die ich auch nicht hono­riert wer­den würden.

Deswegen müs­sen Hersteller von Druckern und ande­ren Geräten, wel­che Vervielfältigungen erlau­ben (Festplatten, Scanner, etc.) eine Pauschale für jedes Gerät an die ent­spre­chen­den Verwertungsgemeinschaften abfüh­ren, wel­che dann unter allen Mitgliedern auf­ge­teilt wird. Auch aus ande­ren Quellen erhält die VG Bild-​Kunst Geld und lei­tet es weiter.

Wer kann Mitglied in der VG Bild-​Kunst werden?

Mitglied der VG Bild-​Kunst kann jeder wer­den, der im visu­el­len Bereich tätig ist, zum Beispiel:

  • Bildende Künstler (Maler, Bildhauer, etc.)
  • Fotografen
  • Illustratoren
  • Kameraleute
  • Kostümbildner
  • Karikaturisten
  • usw.

Da dies sehr unter­schied­li­che Arten von Künstlern sind, gibt es in der VG Bild-​Kunst drei Berufsgruppen. Berufsgruppe I sam­melt die Bildenden Künste, Berufsgruppe II die Fotografen sowie Illustratoren etc. und Berufsgruppe III die fil­mi­schen Berufe.

Neben den oben genann­ten Urhebern kön­nen auch deren Erben sowie Bildagenturen und Fotoarchive Mitglied werden.

Um Mitglied zu wer­den, kann hier bei der VG Bild-​Kunst ein Vertrag ange­for­dert wer­den, wel­cher unter­schrie­ben in dop­pel­ter Ausführung zusam­men mit einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite, nicht rele­van­te Daten, ins­be­son­de­re die Berechtigungsnummer, soll­ten geschwärzt wer­den) zurück­ge­schickt wer­den muss. Die Mitgliedschaft ist kos­ten­los.

Nach ca. 4–6 Wochen erhal­ten sie ein Exemplar des Vertrags zurück sowie ihre Meldeunterlagen. Es ist emp­feh­lens­wert, auch die Email-​Adresse anzu­ge­ben, weil sie dann auch den Login für die Online-​Meldung erhal­ten. Dazu spä­ter mehr.

Wie schüttet die VG Bild-​Kunst Geld aus?

Damit die VG Bild-​Kunst den „Kuchen“ kor­rekt ver­tei­len kann, ist sie auf die Meldungen ihrer Mitglieder angewiesen.

Wer Meldungen über ver­öf­fent­lich­te Werke in Papierform abge­ben möch­te, muss das für die Hauptausschüttung bis Ende Juni für das vor­he­ri­ge Jahr machen, ich emp­feh­le jedoch die Online-​Meldung, bei der man bis zum 31. Oktober Zeit hat.

Gemeldet wer­den können:

  • Veröffentlichungen in Büchern oder Kalendern (wel­che eine ISB-​Nummer haben)
  • Veröffentlichungen in digi­ta­len Medien, zum Beispiel Coverfotos für CDs, DVDs, aber auch Veröffentlichungen auf Webseiten
  • Netto-​Nutzungshonorare, zum Beispiel für die Veröffentlichung in Zeitungen, Zeitschriften, aber auch TV-​Standbilder oder die Nutzung über Bildagenturen und Fotoarchive

Beim Melden von Büchern ist die Angabe des Titels, des oder der Autoren, der ISBN, des Verlags sowie das Erscheinungsjahr not­wen­dig. Berücksichtigt wer­den bei der Ausschüttung nur Bücher, wel­che nicht mehr als 5 Jahre vor dem aktu­el­len Jahr erschie­nen sind. „Print-On-Demand“-Bücher wer­den nur berück­sich­tigt, wenn min­des­tens 250 Verkäufe nach­ge­wie­sen wer­den kön­nen. Veröffentlichungen in E‑Books kön­nen lei­der nicht gemel­det werden.

Zusätzlich wird die Art des Buches abge­fragt (Kinderbuch, Schulbuch, wis­sen­schaft­li­ches Werk, Sachbuch/​Sonstiges) sowie die kon­kre­te Anzahl an Fotos oder Illustrationen im Buch oder auf dem Titel oder Umschlag.

Es dür­fen auch fremd­spra­chi­ge Bücher gemel­det wer­den, der Anteil an der Ausschüttung ist hier jedoch noch deut­lich gerin­ger, bis die VG Bild-​Kunst eine stär­ke­re Zusammenarbeit mit den aus­län­di­schen Verwertungsgesellschaften eta­bliert hat.

Auch bei CD-​/​DVD-​Veröffentlichungen wer­den nur die in den letz­ten fünf Jahren erschie­nen­den Werke berück­sich­tigt. Dabei müs­sen Werke in digi­ta­ler Form auf der CD/​DVD sowie im Booklet gedruck­te Werke sepa­rat gemel­det werden.

Beispiel für ein Meldeformular der VG Bild-Kunst
Beispiel für ein Meldeformular der VG Bild-Kunst

Während Bücher und CDs/​DVDs nur ein­mal gemel­det wer­den müs­sen, um in den nächs­ten (maxi­mal fünf) Jahren wie­der berück­sich­tigt zu wer­den, müs­sen Online-​Nutzungen auf Webseiten jedes Jahr neu gemel­det werden.

Dafür kön­nen meh­re­re Bilder auf einer Domain zusam­men gemel­det wer­den, gezählt wer­den jedoch höchs­tens 100 Bilder pro Domain. Dafür muss der Domainname ange­ge­ben wer­den und der Inhaber der Domain laut Impressum. Zusätzlich wird abge­fragt, ob es die eige­ne, eine pri­va­te Webseite oder ein gewerb­li­cher oder insti­tu­tio­nel­ler Internetauftritt ist. Zum Schluss wird die Anzahl der gezeig­ten Bilder in das Formular ein­ge­tra­gen, getrennt nach den Kategorien Kunst/​Illustration/​Foto.

Bilder in geschütz­ten Bereichen (zum Beispiel durch Passwort-​Sperre oder Privatsphäre-​Filter bei Facebook) kön­nen nicht berück­sich­tigt wer­den, eben­so wie Suchmaschinen. Tauchen iden­ti­sche Bilder auf der Webseite mehr­mals auf, ist das Bild nur ein­mal zu zählen.

Zwar ist es erlaubt, nur die Haupt-​Domain zu mel­den ohne die kon­kre­te Unterseite, aber da es die ver­stärkt statt­fin­den­den Kontrollen der VG Bild-​Kunst deut­lich erleich­tert, ist die Angabe der kon­kre­ten Seite (also z.B. www.beispiel.de/portfolio/portrait.html statt nur www.beispiel.de) erwünscht.

Es stimmt übri­gens nicht, dass der Name des Urhebers im Impressum einer Webseite genannt zu wer­den, um Ansprüche als Fotograf bei der VG Bild-​Kunst anzu­mel­den. Diese Regelung betrifft nur Web-​Designer, wel­che die Gestaltung einer Webseite selbst als Anspruch mel­den wollen.

Ausdrücklich eben­falls gemel­det wer­den dür­fen die Webseiten von Bildagenturen oder Galerien mit den eige­nen Werken sowie Verkaufsplattformen, auf denen Publikationen von Werken, z.B. Bücher oder DVDs, ange­bo­ten werden.

Wichtiger Hinweis:
Wer nur „Online-​Nutzungen“ mel­det, muss wei­te­re Einkünfte aus künst­le­ri­scher oder publi­zis­ti­scher Tätigkeit durch einen Steuerberater oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einem geeig­ne­ten Berufsverband (z.B. Freelens, DJV, BVPA, AGD o.ä.) nachweisen.

Die Meldung der Nutzungshonorare (net­to) ist in sechs Bereiche unterteilt:

  • aus­schließ­lich redak­tio­nel­le Nutzung (hohe Verbreitung)
  • aus­schließ­lich redak­tio­nel­le Nutzung (nor­ma­le Verbreitung)
  • über­wie­gend redak­tio­nel­le Nutzung
  • über­wie­gend werb­li­che Nutzung
  • aus­schließ­lich werb­li­che Nutzung
  • von Fernsehanstalten (ste­hen­de Bilder)

Gemeldet wer­den kön­nen nur Nutzungen in Deutschland und Auftraggeber, wel­che einen deut­schen Firmensitz haben.

Als Beispiele für Firmen oder Bildagenturen mit einer aus­schließ­lich redak­tio­nel­len Nutzung und einer hohen Verbreitung (Auflagen ab 300.000 Exemplaren) wer­den Nachrichtenagenturen oder Zeitschriften wie die DPA, Reuters, Imago, Action Press, Spigel, Stern, Zeit etc. genannt.

Medien mit aus­schließ­lich redak­tio­nel­ler Nutzung und nor­ma­ler Verbreitung (Auflagen bis 300.000 Exemplaren) sind bei­spiels­wei­se Tagesspiegel, Die Welt, Manager Magazin, usw.

Als über­wie­gend redak­tio­nel­le Nutzung zählt die Verwendung durch (Stock-)Bildagenturen oder kul­tu­rel­le Auftraggeber wie Museen, als Beispiele nennt die VG Bild-​Kunst hier laif, Mauritius, Look, iStock, Getty Images, Okapia, Corbis, ddp images, F1online, plain­pic­tu­re, und ähn­li­che Agenturen.

Eine über­wie­gend werb­li­che Nutzung haben zum Beispiel Presseabteilungen von Direktkunden aus Industrie und Handel, Angehörige frei­er Berufe wie Architekten oder Verbände und ande­re öffent­li­che Auftraggeber.

Eine aus­schließ­lich werb­li­che Nutzung fin­det bei­spiels­wei­se in Werbeagenturen, Marketingabteilungen von Unternehmen oder Kundenmagazinen statt, bei­spiel­haft genannt werden:
Fotolia, Lufthansa-​Magazin, DB Mobil, Apotheken-​Umschau, kos­ten­lo­se Wochenblätter und mehr.

Wichtiger Hinweis:
Die VG Bild-​Kunst behält sich eine Nachprüfung im Einzelfall vor. Sobald die Gesamtsumme der gemel­de­ten Honorare  30.000 Euro im Jahr übersteigt,wird eine Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verlangt.

Dafür bie­tet die VG Bild-​Kunst hier die Vorlage „Honorar Bestätigung Urheber“ an. Die Umsatzsteuer-​Erklärung oder die Einnahmen-​Überschussrechnung ist als Nachweis nicht ausreichend.

Die Auszahlung des Geldes erfolgt jeweils im Dezember für die Hauptausschüttung, gefolgt von der Nachausschüttung im dar­auf fol­gen­den April.

Was heißt das konkret für Stockfotografen?

Stockfotografen kön­nen ver­schie­de­ne Arten von Nutzungen melden:

So mel­de ich ers­tens mei­ne Bilder auf den Webseiten der Bildagenturen sowie eini­ge Domains, wel­che beson­ders vie­le Bilder von mir ver­wen­den. Hier hel­fen Bildersuchmaschinen wie die Google Bildersuche oder auch kom­ple­xe­re Tools wie Pixray oder Plaghunter.

Außerdem mel­de ich die Bildnutzung in mei­nen eige­nen Büchern sowie in ande­ren Büchern.

Beispiel für einen Treffer bei der Suche nach Fotografen-Namen bei Amazon.de
Beispiel für einen Treffer bei der Suche nach Fotografen-​Namen bei Amazon.de

Letztere fin­de ein­fach, indem ich mei­nen vol­len Namen (bzw. das Pseudonym, was ich bei den Bildagenturen ver­wen­de) bei Amazon.de oder der Google Büchersuche eingebe.

Beispiel für einen Suchtreffer in der Google Büchersuche.
Beispiel für einen Suchtreffer in der Google Büchersuche

Bildverwendungen in Zeitschriften oder Kundenmagazinen kön­nen zum Beispiel mit Issuu gefun­den werden.

Zu guter Letzt mel­de ich die Nutzungshonorare, wel­che ich von Bildagenturen erhal­ten habe, wel­che auch einen Firmensitz in Deutschland haben, zum Beispiel Westend61, Pitopia, Zoonar, aber auch iStock (Getty Images) oder Fotolia. Da die­se Einnahmen über 30.000 Euro jähr­lich betra­gen, schi­cke ich eine Bescheinigung mei­nes Steuerberaters mit.

Wie viel kann ich durch die VG Bild-​Kunst verdienen?

Leider lässt sich nicht im Voraus pau­schal sagen, wie viel ein gemel­de­tes Buch oder das Bild auf einer Webseite „wert“ ist.

Die Einnahmen der VG Bild-​Kunst spei­sen sich aus diver­sen Rechte-​Wahrnehmungen wie Bibliothekstantiemen, Geräteabgaben, Lesezirkelvergütungen und so wei­ter. Dieser „Topf“ ist jedes Jahr unter­schied­lich prall gefüllt.

Aus die­sem Topf erfolgt eine pro­zen­tua­le Verteilung der Gelder an alle Urheber, wel­che Werksnutzungen für das betref­fen­de Jahr gemel­det haben. Die kon­kre­te, kom­pli­ziert anmu­ten­de Verteilung ist die­sem Verteilungsplan zu entnehmen.

Da der Topf nicht vol­ler wird, nur weil sich mehr Urheber bei der VG Bild-​Kunst anmel­den, sinkt mit jeder neu­en Meldung der Verdienst ande­rer Urheber.

Als ganz gro­be Schätzung kann von ca. 2 Euro pro Online-​Nutzung eines Bildes aus­ge­gan­gen wer­den. Fest ver­an­kert ist im Verteilungsschlüssel jedoch die „Obergrenze der Ausschüttung für einen ein­zel­nen Berechtigten“. Diese beträgt 0,075% der Ausschüttungssumme, das wären grob ca. 11.000 Euro.

In den letz­ten Jahren habe regel­mä­ßig jähr­lich einen mitt­le­ren drei­stel­li­gen bis nied­ri­gen vier­stel­li­gen Eurobetrag von der VG Bild-​Kunst erhal­ten, je nach­dem, wie viel Mühe ich mir bei der Meldung gege­ben habe und wie vie­le Verwendungen ich nach­wei­sen konnte.

Welche Verwertungsgesellschaften gibt es für die Schweiz und Österreich?

Die VG Bild-​Kunst ist nur für Deutschland und Urheber aus Deutschland zustän­dig. In der Schweiz gibt es dafür seit 1974 ProLitteris, in Österreich seit 1977 die Organisation Bildrecht.

Dürfen Stockfotografen Mitglied in der VG Bild-​Kunst sein?

Ja, dür­fen sie.

Die Frage rührt daher, dass etli­che Audio-​Agenturen kei­ne Mitglieder der Verwertungsgesellschaft GEMA akzep­tie­ren. Das liegt aber nicht dar­an, dass es ver­bo­ten wäre, son­dern dar­an, dass die GEMA bei der Musiknutzung umständ­li­che Nachweisenpflichten ein­for­dert, vor der sich vie­le Käufer scheu­en. Es gibt jedoch auch Audio-​Agenturen (zum Beispiel Pond5), wel­che auch Musik von GEMA-​Mitgliedern anbieten.

Gibt es Nachteile für die Mitglieder, zum Beispiel weil Firmenkunden eines Fotografen von der VG Bild-​Kunst zur Kasse gebe­ten wer­den? Nein, weil sich die Einnahmen sich nicht durch die Kunden der Fotografen gene­rie­ren, son­dern um Geräte- und Betreiberabgaben, die von den jewei­li­gen Nutzerverbänden wie  Geräteherstellern, Copyshops, Bibliotheken etc. bezahlt werden.

Seid ihr auch in der VG Bild-​Kunst? Was sind eure Erfahrungen?

Wichtiges Update 01.06.2017:
„Der alte Verteilungsplan 7, der auf die Meldungen von Bildern auf Websites abstell­te, ist von der letz­ten Mitgliederversammlung schon für das Nutzungsjahr 2016 außer Kraft gesetzt wor­den. Fotografien, Illustrationen und Design auf Webseiten kön­nen somit nicht mehr gemel­det werden!“

28 Gedanken zu „Was ist die VG Bild-​Kunst und wie hilft sie Fotografen?“

  1. Hallo Robert,
    was mich zu die­sem Thema inter­es­siert: wel­che Agenturen sind Mitglied bei der VG Bild? Und wie wer­den sie ver­gü­tet? Es kann ja schlecht sein, dass sie ihre Bilder mel­den, die auch von den Urhebern, also dann dop­pelt, gemel­det wer­den, oder??
    Und noch drei Korrekturen:
    – Kalender dür­fen zwar gemel­det wer­den, aber man erhält kei­ne Vergütung dafür.
    – ich bin schon lan­ge Mitglied der VG Bild, aber die Einnahmen für online-​Veröffentlichungen lie­gen bei mir im Cent-​Bereich, also DEUTLICH unter zwei Euro!
    – auch die Obergrenze liegt weit, weit unter 11.000 Euro. Wie kommst Du auf die­se Summe?
    vie­le Grüße
    Ili

  2. @Ili: Die pro­zen­tua­le Obergrenze ist im Verteilungsplan fest­ge­legt, die abso­lu­ten Zahlen (sowohl der Obergrenze als auch der Online-​Veröffentlichungen) wur­den mir von der Justitiarin der VG Bild-​Kunst, Frau Dr. Schierholz tele­fo­nisch genannt und per Email bestätigt.

  3. Dank dir für den aus­führ­li­chen Artikel. Ich bin mir unsi­cher ob sich die Mühe lohnt, Aufwand und Erlös schei­nen hier weit aus­ein­an­der zu klaf­fen. Da mach ich lie­ber ein Shooting mehr und bekomm am Ende mehr raus.

  4. Super Artikel!
    Ich habe im letz­ten Jahr erst­ma­lig dort ein paar Meldungen gemacht. Da kann­te ich lei­der noch nicht die­se Suchmaschine „http://www.issuu.com“
    Jetzt habe ich offen­bar eine gan­ze Reihe von ver­öf­fent­li­chun­gen, die ich noch nicht gemel­det habe. Kann ich ein­fach alle dort mel­den oder hat das irgend­et­was mit dem Erscheinungsdatum zu tun?

  5. Dass bei Fotolia aus­schließ­lich eine werb­li­che Nutzung statt­fin­det stimmt ja wohl ganz und gar nicht. Ich sehe sehr oft unter Fotos in redak­tio­nel­len Beiträgen als Urheberangabe „Fotograf…/Fotolia“. Bestenfalls han­delt es sich also um eine über­wie­gend werb­li­che Nutzung, aber auch das soll­te wohl mal über­prüft werden…

  6. Hallo Robert,

    gra­tu­lie­re zu dei­nem tol­len Bericht. Ich habe am letz­ten Wochenende mei­ne ers­te Online-​Meldung an die VG-​Bild-​Kunst erstellt. Vieles war rich­tig. Einzelne Kleinigkeit kann ich dank dei­nes Berichtes jetzt noch recht­zei­tig korrigieren.
    Danke für die Anleitung!

    LG
    Bernd

  7. Die Bildkunst-​Ausschüttungen sind ein klei­ner Hoffnungsschimmer, wenigs­tens etwas von den durch Raubkopien ver­lo­re­nen Bildnutzungen abzumildern.
    Jedoch emp­fin­de ich die jähr­lich zu wie­der­ho­len­den Meldungen von online ste­hen­den Fotos wie ein Überbleibsel aus der Steinzeit …

  8. Hallo,
    ich mache das schon eini­ge Jahre. Seit den letz­ten 2 Jahren sind bei etwa gleich­blei­ben­der bis eher stei­gen­der Anzahl gemel­de­ter Fotos mei­ne Ausschuettungen dras­tisch gesun­ken. Jetzt aktu­ell der betrag von ges­tern, der gera­de mal 7,00 Eur ueber der Mindest-​Ausschuettung liegt. Wie ist das bei euch?? So macht das wirk­lich kei­nen Sinn mehr. Dann las­se ich die doch zeit­in­ten­si­ve Meldung und bekom­me den Mindest-​Betrag ohne die­se Arbeit.…

  9. Hallo Robert,

    Mich wür­de mal inter­es­sie­ren, ob der Ausschüttungbetrag von ca. 2 Euro pro gemel­de­tem online-​Foto bei Dir eini­ger­mas­sen sta­bil geblie­ben ist (bei mir nicht). 

    Mit schö­nem Gruss,

    jens

  10. Hallo Robert,

    Na ja, das ist ja auf­ge­schlüs­selt in der Abrechnung, inso­fern sieht man es ja schon.
    In mei­nem Falle hat­te ich vor 2 Jahren unge­fähr 2 Euro pro gemel­de­ter Website, das Jahr spä­ter evtl. noch 40c/​ Website und heu­te sind es noch 10c/​ Website. Mich wür­de es natür­lich inter­es­sie­ren, ob das bei ande­ren genau­so ist. ..

    Weisst Du viel­leicht von einem maxi­ma­len Ausschüttungsbetrag bei online-​Nutzungen. Das ins­ge­sam­te Maximum hast Du ja in Erfahrung gebracht (mir hat­te man tel. noch mit­ge­teilt, dass es solch eine „Obergrenze“ nicht gäbe..).

    Insgesamt ver­ste­he ich nicht, dass schein­bar noch nie­mand mal auf die Idee gekom­men zu sein scheint, mal eine exak­te Abrechnung von der VG Bild-​Kunst zu verlangen.

    Gruss,

    Jens

  11. Hallo,
    ich hat­te ja oben auch schon geschrieben.
    2012 war es bei mir das letz­te Mal, als die Ausschuettung noch ok war. Das Jahr dar­auf war es dras­tisch gesun­ken und hat jetzt aktu­ell sei­nen Tiefpunkt: fuer ca. 730 gemel­de­te Fotos (also nur der Punkt ‚Digitales Kopieren‘) gab es jetzt 41,78 Eur. Ich kann mir nur vor­stel­len, dass die VG aus einem bestimm­ten Grund Gelder zurueck behaelt, oder aber (und das erscheint mir rea­lis­ti­scher) der Kuchen muss seit 2, 3 Jahren durch wesent­lich mehr Gaeste geteilt wer­den. Da s ja eine Mindestausschuettung von 50,00 Eur gibt lohnt sich also der­zeit der Aufwand wirk­lich nicht mehr.…

  12. Hallo Christoph,

    Rein sta­tis­tisch gese­hen, erhält jedes Mitglied der VG Bild-​Kunst ca. 1.000 Euro.
    Davon dürf­te die Mehrheit in die meldungs-„faule“ oder aber auch ver­öf­fent­li­chungs­ar­me 50 Euro-​Fraktion fal­len. D.H. da müs­sen eini­ge Mitglieder rich­tig sub­stan­ti­el­le Summen ein­kas­sie­ren, nach wie vor.

    Ich fra­ge mich nur, wer das sein soll und wie die das anstel­len. Denn ich habe zumin­dest für 2014 sovie­le Veröffentlichungen sowohl in tra­di­tio­nel­len Medien, als auch im Internet gemel­det, dass es da – so glau­be ich zumin­dest – nicht vie­le geben dürf­te, die das top­pen. Bei den online Meldungen auf die­sem alter­tüm­li­chen Formular habe ich mir durch die stän­di­gen repe­ti­ti­ven Bewegungsabläufe diver­se Sportverletzungen zugezogen.

    Mich stört an der VG Bild, dass die immer so tun, als wür­den sie irgend­wel­che Wohltaten ver­tei­len. In Wahrheit haben die nur Geld an Urheber zu ver­tei­len, die dar­auf einen ANSPRUCH haben und dies soll­ten sie a) rich­tig, b) nach­voll­zieh­bar und c) tran­spar­tent machen. Nebenbei bemerkt, geneh­mi­gen die sich einen ziem­lich gros­sen Anteil des Geldes um sich selbst zu versorgen.

    Ich fin­de, es ist Zeit, denen mal den Arsch aus der Hose zu klagen!

    Ich suche gera­de nach Anwälten, die sich in dem Feld sehr gut aus­ken­nen. Für Empfehlungen bin ich dankbar!

    Gruss,

    Jens

  13. @Jens: Gerade den NEwsletter der VG Bild-​Kunst erhal­ten. Darin steht, dass sie in der Hauptausschüttung 7,7 Millionen an 18.388 Berechtigte aus­ge­schüt­tet haben. Das wären nach mei­ner Rechnung ca. 418 Euro pro Person im Durchschnitt.

  14. Hallo Jens,
    das mit mehr Transparenz wae­re schon ein guter Anfang. Mich wuer­de auch mal inter­es­sie­ren, wie da man­che an mehr als 1.000,00 Eur ran­kom­men. Ich habe ueb­ri­gens eine Email dies­be­zueg­lich an die VG geschrie­ben und bin auf eine Antwort gespannt.
    Nochmal zu die­sem wirk­lich nur einen Punkt, also ‚Digitales Kopieren‘: Hier habe ich tat­saech­lich bei zum Teil gerin­ge­rer Meldungsanzahl, also unter 700 Fotos, bis vor 2012 schon wesent­lich hoe­he­re Betraege als knapp 40,00 Eur bezo­gen. Da waren auch schon Summen um 300,00 – 500,00 dabei, muess­te ich aber noch­mal genau­er nachsehen.
    Ein trans­pa­ren­ter Verteilungsplan wae­re aller­dings das min­des­te, was die VG hier all­maeh­lich mal leis­ten sollte!

    Viele Gruesse,
    Christoph

  15. Hallo Robert und Christoph,

    Den Newsletter habe ich auch gera­de erhalten.
    Die 1000 Euro rich­ten sich nach der offi­zi­el­len Jahresabrechnung der VG Bild und da lag die Durchsschnittssumme über Jahre hin­weg sta­bil bei ca. 1000 Euro.
    Schaue ich mir auf jeden Fall an, war­um das für 2014 so viel gerin­ger aus­ge­fal­len ist. Die Gesamtsumme von 7.7 Mio scheint mir auch deut­lich nied­ri­ger aus­zu­fal­len als in den Jahren zuvor? 

    Der Punkt, der mei­ner Ansicht nach inak­zep­ta­bel ist, ist , dass die­se Verwertungsgesellschaft so tut, als sei ihr Verteilungsschlüssel eine Art „Heiliger Gral“, kom­plett unan­fecht­bar und vor allem für die Urheber nicht zu ver­ste­hen oder nachzuzvollziehen.
    So etwas gibt es im Geschäftsleben bei star­ken Betriebsgeheimnissen, z.B. gewis­sen Algorithmen bei Google etc. Bei Firmen, die in star­ker Konkurrenz ste­hen und deren wich­tigs­tes Gut die­ses Geschäftsgeheimnis ist. 

    Das ist bei der VG Bild natür­lich nicht so. Es han­delt sich hier um kein in Konkurrenz ste­hen­des Wirtschaftsunternehmen, es gibt auch nur eine Verwertungsgesellschaft hier in Dtschl und die hat einen (qua­si?) Behörden Status.

    Meiner Ansicht nach – die ich aller­dings noch nicht juris­tisch habe prü­fen las­sen – ist die VG BildKunst jedem ein­zel­nen Urheber in vol­lem Umfang aus­kunfts­pflich­tig, wie die­se obsku­ren Beträge zusam­men kom­men. Noch ein­mal: Hier wer­den kei­ne Almosen ver­teilt, son­dern Anspruchsberechtigte abgegolten. 

    Nochmal kurz zu den Beträgen: Ich bin in den letz­ten Jahren auch im vier­stel­li­gen Bereich dabei, aber – wie bereits geschrie­ben – habe ich auch wirk­lich sehr vie­le Veröffentlichungen…

    Gruss,

    Jens

  16. Frohes Neues!
    Ich hat­te ja eine Email an VG geschrie­ben und um mehr Info gebe­ten.… In der Antwort stand natuer­lich das hier schon ver­mu­te­te, dass die Anzahl der Mitglieder und Meldungen gestie­gen ist, ergo der ‚Kuchen‘ mehr auf­ge­teilt wird und gleich­zei­tig weni­ger Geld zur Verfuegung steht. Ein fuer mich uner­war­te­ter Punkt in der Antwort war dieser:
    „Es ist zu beach­ten, dass die maxi­ma­le Bewertung bei 100 Bilder pro Website liegt.“ Das wuss­te ich bis­her nicht und ich koenn­te mir vor­stel­len vie­le ande­re auch nicht, aber gut zu wis­sen. Ueber den Sinn die­ser Regel laesst sich sicher auch strei­ten.… nun denn.

  17. Ich bin zwar seit Jahren bei der VG Bildkunst wahr­neh­mungs­be­rech­tigt, habe aber (als Wortjournalist) nur ein­mal ein­zeln gemel­det und ansons­ten immer die Mindestausschüttung bekom­men (50 Euro in den ver­gan­ge­nen Jahren). Weil ich jetzt wie­der vie­le Fotos online habe und auch über Agenturen ver­kau­fe, habe ich für das Jahr 2014 ein­zeln nach­ge­mel­det. Das Ergebnis sehe ich aber erst in der Nachausschüttung .

    Meine Frage: Wie sind denn die Erfahrungen bei der Ausschüttung im Dezember gewe­sen, vor allem bei den Onlinefotos? Lässt sich die von der Justitiarin genann­te Daumengröße von zwei Euro pro ver­öf­fent­lich­tem Foto auf einer Domain (bei maxi­mal 100 Fotos) auf­recht­erhal­ten? Gibt es das unter­schied­li­che Erfahrungen oder haben alle, die dies hier lesen, den­sel­ben Betrag für ein Foto auf einer Domain bekommen?

    Und mei­ne wei­te­ren Fragen: Gibt es eigent­lich eine Höchstzahl an Domains, die aner­kannt wer­den? Und/​oder gibt es eine Höchstsumme bei den Onlinemeldungen? 

    Was ich bei den Ausführungen von Jens nicht ver­ste­he: Du gibst die Bezugsgröße Betrag pro Website an. Aber wenn ich das rich­tig ver­stan­den habe, wird doch Foto pro Website (Domain) gemel­det und dann bekom­me ich für ein Foto auf einer Website einen Betrag, nicht für die Website? (Es wäre dann Betrag pro Foto pro Website und nicht Betrag pro Website).

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Schöne Grüße, Klaus

  18. Hallo,
    ich hab jetzt kei­nen Élan mehr die gan­zen Daten wie­der raus­zu­kra­men und auf die­se 100 Meldungen pro Website auszurechnen.…kann aber sagen, dass 2013 und 2014 die schwaechs­ten Jahre mei­ner knapp 15 jaeh­ri­gen Mitgliedschaft in die­sem Punkt (Online Meldungen/​ Digitales Kopieren) dar­stel­len. Grob ueber den Daumen gepeilt spielt sich das jetzt fuer 2014 eher im Cent-​Bereich pro Foto ab. Es war wie gesagt vor ein paar Jahren schon mal wesent­lich mehr. Vielleicht aen­dert sich das mal wie­der, ich befuerch­te aller­dings eher nicht.
    VG,
    Christoph

  19. Bedeutet „Cent-​Bereich pro Foto“ pro (ein­ge­stell­tem) Foto oder pro von der VG Bild aner­kann­tem Foto (also maxi­mal 100 pro Domain)?
    Wenn es pro von der VG Bild aner­kann­tem Foto ist, wun­de­re ich mich aller­dings, dass die Justiziarin für die Recherche von Roberts im September ver­öf­fent­lich­ten Blogbeitrag noch von etwa zwei Euro pro Foto gespro­chen hat.
    Gruß, Klaus

  20. Laut VG Bild wur­den für 2014 für digi­ta­le Medien maxi­mal 900 Euro pro Fotograf ausgeschüttet.

  21. War das eine von der VG Bild-​Kunst beschlos­se­ne Deckelung? Oder kamen die Fotografen auf nicht mehr, weil sie nicht mehr gemel­det hat­ten? Gibt es eine Quelle bei der VG Bild (ich habe auf der Internetseite nichts dazu gefunden)?

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