Das Verbot von Hoheitszeichen-​Abbildungen in der Praxis

Heutzutage ist es ziem­lich ein­fach, eine Ordnungswidrigkeit zu bege­hen. Damit mei­ne ich nicht Falschparken oder „bei Rot über die Ampel gehen“, son­dern die Benutzung von Abbildungen des Bundesadlers. Die ist sogar häu­fi­ger, als man anneh­men könn­te, zum Beispiel immer dann, wenn eine Zeitschrift oder Webseite das Foto eines deut­schen Reisepasses zur Illustration benutzt.

Foto: Alexander Johmann/​aj82/​Flickr (CC BY-​SA 2.0)

Was ist pas­siert? Vor weni­gen Wochen schick­te die Bildagentur Panthermedia ein Rundschreiben an ihre Fotografen. Darin stand unter anderem:

Nach einer Mitteilung des Bundesverwaltungsamtes dür­fen wir kei­ne Bilder mehr anbie­ten, die den Bundesadler oder das Bundeswappen abbilden.

Diese sind Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland und dür­fen grund­sätz­lich nur von Behörden des Bundes zu deren amt­li­chen Zwecken ver­wen­det werden.

Bestehendes Bildmaterial, wel­ches in jeg­li­cher Form den Bundesadler oder das Bundeswappen beinhal­tet (sowohl Illustration oder Fotografie) wird inner­halb der nächs­ten Wochen gelöscht. Wir möch­ten wei­ter­hin dar­auf hin­wei­sen, dass wir ab sofort auch kei­ne neu­en Bilder, die ent­spre­chen­de Kriterien erfül­len, anneh­men können.“

Daraufhin frag­te ich beim zustän­di­gen Bundesverwaltungsamt (BVA) nach und erhielt eine lan­ge, aus­führ­li­che Antwort. Leider wur­de mir auf Nachfrage aus­drück­lich ver­bo­ten, die­se Antwort zu ver­öf­fent­li­chen, wes­halb ich die­se in eige­nen Worten wie­der­ge­ben muss.

Zusammengefasst beruht das Verbot auf § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Darin steht:

§ 124
Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

(1) Ordnungswidrig han­delt, wer unbefugt
1.     das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den ent­spre­chen­den Teil eines Landeswappens oder
2.     eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genann­ten Wappen, Wappenteilen und Flaggen ste­hen sol­che gleich, die ihnen zum Verwechseln ähn­lich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahn­det werden.“

Das BVA hat das auch schön erklärt, aber – wie gesagt – mir ver­bo­ten, das wie­der­zu­ge­ben. Deshalb mei­ne Version:

Das Amt ver­bie­tet gene­rell jeden Gebrauch der Wappen oder Flaggen, wenn sie nicht von amt­li­cher Stelle erfolgt. Ausnahmen sind nur künst­le­ri­sche, kunst-​gewerbliche und heraldisch-​wissenschaftliche Nutzungen. Ausdrücklich schrieb mir das BVA, dass jeg­li­che kom­mer­zi­el­le oder redak­tio­nel­le Nutzung der Hoheitszeichen ver­bo­ten sei. So hat zum Beispiel der Bundesgerichtshof in einem Fall (Aktenzeichen NotZ 42/​02 vom 14.07.2003) beschlos­sen, dass ein Notar kein ver­frem­de­tes Landeswappen für sei­nen Briefkopf nut­zen darf.

Das bedeu­tet auch: Theoretisch könn­te das BVA jede Zeitung, wel­ches ein Foto eines Reisepasses druckt, ver­kla­gen und die­se Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1000 Euro Bußgeld bele­gen. Besonders gran­tig wird die Behörde, wenn mit der Nutzung der „Anschein einer amt­li­chen Verwendung“ ent­ste­hen kann.

Allein die Bereitstellung von Bildern mit dem Bundesadler drauf sowie der Verkauf die­ser Abbildungen über Bildagenturen stellt jedoch noch kei­ne unbe­fug­te Benutzung im Sinne des oben genann­ten Gesetzes dar. Es kommt aber dar­auf an, in wel­chem Zusammenhang der Bundesadler bzw. die ande­ren Hohheitszeichen letzt­end­lich vom Erwerber ver­wen­det wer­den. Da die Anbieter das nicht kon­trol­lie­ren kön­nen, ist star­ke Vorsicht beim Gebrauch die­ser Motive gege­ben. Insbesondere für Bildagenturen wie istock­pho­to oder Shutterstock, wel­che ihren Bildkäufern eine „Rechte-​Garantie“ geben, soll­te das zu den­ken geben.

Das BVA weist jedoch aus­drück­lich dar­auf hin, dass es zu kei­ner Zeit die Löschung von Bildern gefor­dert hät­te oder dass es ver­bo­ten sei, Bilder mit Hoheitszeichen anzubieten.

Ich glau­be nicht, dass das BVA jetzt eine Tageszeitung ver­kla­gen wür­de, die das Foto eines deut­schen Reisepasses zur Illustration eines Artikels über die neu­en bio­me­tri­schen Pässe nutzt. Das Bundesverwaltungsamt behält sich jedoch immer eine Einzelfallentscheidung vor und vor Gericht wür­de es dann um die Auslegung des Wortes „unbe­fugt“ gehen. Da dem BVA das Recht zusteht, aus Opportunitätsgründen von einer Strafverfolgung abzu­se­hen, ist die Gefahr für eine „nor­ma­le Berichterstattung“ sicher gering. Stärker ver­folgt wird zum Beispiel der Verkauf von Fan-​Artikeln wie Fahnen mit Hoheitszeichen oder das Tragen von Kleidung mit Hoheitszeichen.

Für Stock-​Fotografen bedeu­tet das im Klartext: Lieber Finger weg von den Hoheitszeichen!

Was sagt ihr zu der Auslegung und prak­ti­schen Umsetzung die­ser Vorschriften?

24 Gedanken zu „Das Verbot von Hoheitszeichen-​Abbildungen in der Praxis“

  1. Stärker ver­folgt wird zum Beispiel der Verkauf von Fan-​Artikeln […] oder das Tragen von Kleidung mit Hoheitszeichen.“ Heisst das dass es bald nur noch Imitate von Nationalmannschaftstrikots zu kau­fen geben wird?

  2. Der „Bundesadler“ ist nicht ver­ein­heit­licht. Je nach­dem, wel­ches Amt ihn benutzt, sieht er anders aus. Somit wird nie­mand vor­schrei­ben kön­nen, dass er unter „Gebrauchsmusterschutz“ steht. Deshalb, weil es kei­nen Bundesadler gibt – mit wel­cher Begründung auch – durf­te der Text der eMail auch nicht zitiert werden.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswappen_Deutschlands

  3. Fragt sich dann, auf wel­cher Grundlage die das ver­bie­ten wol­len. Es gibt ja, wie gesagt, kei­nen Einheitlichen – und somit auch kein Hoheitszeichen.

  4. @Jan Hacker

    Fragt sich, wer nun Lust und Geld hat sich mit dem Staat anzu­le­gen um das ein für alle mal gericht­lich ent­schei­den zu las­sen 🙂 Aber wenn es kei­ne ein­heit­li­che Variante des Bundesadler gibt, kann einem doch eigent­lich nie­mand ver­bie­ten, eine wei­te­re, ähn­li­che Version ins Leben zu rufen.

    Ich den­ke ja, haupt­säch­lich haben die Behörden Angst davor, dass jemand das Hoheitszeichen nutzt um einen offi­zi­el­len Anschein zu erwe­cken und ver­bie­ten die Nutzung des­we­gen gleich ganz.

    Gerhard Zirkel

  5. @Jan: In dem auch von mir zitier­ten Gesetz steht ja aus­drück­lich, dass auch „zum Verwechseln ähn­li­che Adler“ vom Gesetz betrof­fen sind.

  6. Hallo!
    Kann man dann noch Bilder von Pässen anbie­ten, in denen das Hoheitszeichen weg­re­tu­schiert wurde?

  7. Was ist denn mit Aufnahmen aus Bundestagsdebatten? Dort hängt m. W. auch ein Bundesadler ganz groß an der Wand. Und den habe ich auf Tageszeitungsfotos und in den Nachrichten auch schon oft genug gesehen.
    Komisches Verbot. Da ist man Bundesbürger und darf das lan­des­ei­ge­ne Symbol nicht abbil­den. Ich geh gleich mal auf die Straße und ver­bren­ne eine Deutschlandfahne.

  8. @Jay: Der Adler im Bundestag ist nicht der glei­che Adler wie auf dem Reisepass. Genauso wie der auf der Euro Münze. 

    Das gan­ze ist so absurd. Was ist denn jetzt der offi­zi­el­le Bundesadler? Der auf dem Reisepass? Laut Wikiepdia ist es die­ser, der sieht aber anders aus: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Coat_of_Arms_of_Germany.svg&filetimestamp=20100114171328

    Je mehr man sucht, des­to mehr Versionen fin­det man…

    Und Wappen Adler sehen ja sowie­so alle irgend­wie ähn­lich aus. Insofern müss­ten sich der DFB oder Eintracht Frankfurt wohl bald auch ein neu­es Wappen suchen. Oder Brandenburg. oder oder oder.

    Total bescheurt.

  9. Na, na, na… War da jemand über­eif­rig? Ein Foto auf dem der Bundesadler ein Teil des Motivs ist, stellt m.E. noch kei­ne Nutzung des Hoheitszeichens dar.Es wird nur abge­bil­det und das ist ja wohl nicht ver­bo­ten. Als Motiv selbst, z.B. als Freisteller, wür­de die Sache wie­der anders aus­se­hen. Auf der ande­ren Seite hat man schon Pferde kot­zen sehen. Ich den­ke da z.B. an die „gute“ alte Deutsche Bahn. Alles was näm­lich mit Schiene zu tun hat, darf grund­sätz­lich nicht foto­gra­fiert wer­den, auch nicht zu künst­le­ri­schen Zwecken (außer für das pri­va­te Fotoalbum, dass natür­lich nicht im Internet erschei­nen darf). Jegliche redak­tio­nel­le Nutzung, in dem Sinn, dass der Adler auf dem Bild als Motivteil erscheint, kann aller­dings nicht aus­ge­schlos­sen wer­den (z.B. Foto im Bundestag), da dies eine Einschränkung der Pressefreiheit bedeu­ten wür­de. Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass es mitt­ler­wei­le Volkssport gewor­den ist, Fotografen mit Sanktionen zu bele­gen. Da bleibt die Frage offen, wie es mit den RECHTEN der Fotografen bestellt ist. Denn auch Bilderklau und Buyoutverträge sind mitt­ler­wei­le sport­li­che Disziplin gewor­den. Und dass, obwohl Fotografen ange­mes­sen hono­riert wer­den müs­sen. Nur das wie­der­um scheint nie­man­den zu interessieren.

  10. Na toll, noch etwas wor­auf Fotografen ach­ten müs­sen. Im Klartext bedeu­tet die­se doch auch, wenn ich denn vor die Tür gehe, fah­re zum Schloß und foto­gra­fie es, und oben erkenn­bar die Landesfahne mit dem Wappentier und ich schi­cke die­se Aufnahme raus an Agenturen, wer­den die es ent­we­der ableh­nen oder ich kann spä­ter mit ande­ren Ärger rech­nen. Oder? Am bes­ten, man nimmt gleich sei­nen Anwalt mit zu Fototerminen .…

  11. @Marco

    In der Sendung „quer“ vom Bayrischen Rundfunk war in der Sendung vom 28.7. zu sehen, dass der bay­ri­sche Staat etwas gegen die Flagge irgend­ei­nes Vereins habe, weil die­se die Farben blau und weiß ent­hiel­ten, eben wie die bay­ri­schen Symbolfarben. Es spiel­te kei­ne Rolle, dass die Farben nicht genau gleich waren und schon gar nicht das Symbol an sich.
    Eine Provinzposse. 

    http://www.br-online.de/podcast/video-download/bayerisches-fernsehen/mp3-download-podcast-quer.shtml

    @Robert

    Mag schon sein, dass es in der Verfassung einen Passus gibt, der Fahnetrampeln und so ver­bie­tet. Nur wird das hier nie­man­den inter­es­sie­ren, so lan­ge man es nicht mit volks­ver­het­zen­der oder ver­fas­sungs­feind­li­cher Propaganda ver­bin­det. Das läuft hier unter Meinungsfreiheit und im schlimms­ten Fall beti­telt man es als Satire.

  12. Ist schon toll, wenn das BVA eine Stellungnahme nicht zur Veröffentlichung zulässt, obwohl es sich um eine Auskunft von all­ge­mei­ner Bedeutung han­delt. So etwas mach man eigent­lich nur, wenn man sich selbst nicht sicher ist, ob das, was man da von sich gibt, nicht doch viel­leicht falsch sein könnte… 😉

    Aber um die Verwirrung noch zu stei­gern: es gibt ein Bundeswappen und ein Bundesschild. Ersteres läuft unten spitz zu, das Schild ist unten abge­run­det. Die Bundesdienstflagge wird mit dem Bundesschild (unten gerun­det) verwendet.

    Die deut­sche Flagge mit Bundeswappen wird häu­fig bei Spielen der Fußball-​Nationalmannschaft in den Stadien gese­hen. Die pri­va­te Nutzung wird wohl geduldet.
    (sie­he http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstflagge_der_Bundesbeh%C3%B6rden –> inof­fi­zi­el­le Flagge)

  13. Bundesadler? Redet ihr ihr vom Pleitegeier? Man in die­sem besch … Staat wird aber auch alles zer­re­det, kaputt­ge­ur­teilt und überreguliert.
    Kombiniert mit den Nachrichten, die man sonst noch so täg­lich hört (Rentenkürzungen um ca. 10% bis 2025, dege­ne­rier­tes Gesundheitswesen, Geiz-​ist-​geil kom­bi­niert mit Profitsucht, …) war­um also nicht doch lie­ber aus­ser­halb Deutschlands leben und arbei­ten? Ich habe nun 2 Jahre Korea-​Erfahrung, 2‑Jahre China-​Erfahrung, und das bestärkt mich eigent­lich nur noch dazu.

  14. Vielleicht ver­glei­che ich jetzt Äpfel mit Birnen, aber ich bin kein Anwalt, habe nicht stu­diert, also auch nicht Jura …

    Mich erin­nert das dezent an Versuche von Gemeinden die Nutzung von Gemeindewappen zu unter­bin­den. Bei Wikipedia müs­sen wohl auch regel­mä­ßig Gemeinden und Städte auf­schla­gen, die in der enzy­klo­pä­di­schen Nutzung ihres Wappens Missbrauch erkannt haben wollen.

    Ich weiß nicht, ob die „fine fine line“ zwi­schen dem wider­recht­li­chen Führen eines Gemeindewappens und dem unbe­denk­li­chen Zitieren des­sel­ben (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Wappensatzung) mit der Wiedergabe der Fetthenne auf Dienstsiegeln, Pässen, Präsidentempalais und Dienstkarrossen ver­glei­chen lässt. Spannend auch die Frage wel­ches Wesen die Mitteilung des BVA an die Agentur hat­te, da ich die Aufforderung in jeg­li­cher Form für falsch hal­te, auch recht­lich, aber ich bin kein Anwalt, son­dern ein­fach nur neugierig.

  15. @Karsten Socher
    Du hast doch nun schon mehr­mals und über­all sehr deut­lich gemacht,dass Du abso­lut kei­ne von Recht/​Fotorecht hast. Deine Kommentare sind ein­fach nur pein­lich und nervig!

  16. Was mit Hoheitszeichen gemacht wer­den darf und was nicht, ist abso­lut nicht neu. Wem das nicht passt,sollte ein­fach Auswandern,das Fotografieren las­sen oder sich mal die Mühe machen und sei­nen zustän­di­gen Abgeordneten anzu­schrei­ben. Alles ande­re ist sowas von kindisch!

  17. Zitat aus einem Urteil des Bundesgerichtshof:
    „Das Führen von Hoheitszeichen sym­bo­li­siert staat­li­ches oder staat­lich auto­ri­sier­tes Handeln. Die Entscheidung über die Berechtigung zum Führen von Hoheitszeichen ist des­halb kraft Natur der Sache dem Hoheitsträger vor­be­hal­ten. Das beruht auf dem von der Verfassung vor­aus­ge­setz­ten Recht des Staates, sich zu sei­ner Selbstdarstellung sol­cher Symbole zu bedienen.“

    Die ent­schei­den­de Frage, da auch das BVA das Recht nicht für sich pach­ten kann und dem­nach mög­li­cher­wei­se mit sei­ner Sichtweise im Unrecht sein könnte:

    Bedeutet das Handeln mit einem Bild eines Reisepasses mit dem Bundesadler dar­auf, dass man das Hoheitszeichen führt? Greifst Du damit in das Recht auf Selbstdarstellung der BRD ein?
    Meine per­sön­li­che Meinung: Nein. Aber: Ich bin ja kein Anwalt.

    Hat mal jemand einen Kommentar zum OwiG bei der Hand, um nach­zu­se­hen was „füh­ren“ im Kontext des Urteils bzw. „benut­zen“ im Kontext des § 124 OwiG bedeutet?
    Ansonsten wür­de ich dei­ner Agentur raten das recht­lich klä­ren zu las­sen, bevor man vor einer Ausführungsbehörde kuscht, gera­de weil es „nur“ ein Infoschreiben und kein Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung ist.

    PS: Wer den ganz übel gepho­to­shopp­ten Aufklärungsflyer zu E10 an einer Tankstelle lie­gen hat sehen, der kann erken­nen, dass auch die Bundesregierung auf Stockfotos zurückgreift.

  18. Ausdrücklich schrieb mir das BVA, dass jeg­li­che kom­mer­zi­el­le oder redak­tio­nel­le Nutzung der Hoheitszeichen ver­bo­ten sei.“

    Für „kom­mer­zi­ell“ ist das rich­tig, für redak­tio­nell Unfug. Da ver­gal­lo­piert sich das BVA ganz gewal­tig. Die Abbildung von Hohheitszeichen auf Fotos, die im redak­tio­nel­len Kontext ver­wen­det wer­den, ist selbst­ver­ständ­lich zuläs­sig. Es gibt kei­ner­lei Rechtsgrundlage, dies bean­stan­den zu wol­len, und mir ist auch nicht bekannt, daß dies jemals bean­stan­det wor­den wäre.

    Einen Reisepaß kann man abbil­den, wenn es um die Abbildung eines Reisepasses geht. Wenn man also z.B. in einem Bericht dar­stellt, wie sich der bordeaux-​rote Reisepaß vom grü­nen vor­läu­fi­gen Reisepaß unter­schei­det, oder von den Diplomaten- und Dienstpässen.

    Der „Anschein einer amt­li­chen Verwendung“ ist natür­lich unzu­läs­sig, der ent­steht durch eine redak­tio­nel­le Verwendung aber auch nicht.

    In den Archiven der ernst­zu­neh­men­den Bildagenturen fin­den sich etli­che tau­send Aufnahmen von Reisepässen, Hoheitszeichen (auf Fahrzeugen, Panzern) etc.pp. Die Bundesdienstflagge mit Bundeswappen dar­in hängt z.B. vor jedem Bundesamtsgebäude, wer das foto­gra­fiert, hat sie zwangs­läu­fig mit im Bild – und darf das selbst­ver­ständ­lich auch.

    Es ist scha­de, daß Du die Stellungnahme des BVA nicht pos­test, eine Rechtsgrundlage, Dir die öffent­li­che Wiedergabe zu ver­bie­ten, gibt es übri­gens auch nicht, selbst­ver­ständ­lich darf man ein Antwortschreiben, daß einem eine Behörde geschickt hat, veröffentlichen.

    Am Rande ange­merkt: §124 OWiG ver­bie­tet die unbe­fug­te BENUTZUNG von amt­li­chen Hoheitszeichen.

    Eine simp­le Abbildung ist nie­mals eine „Benutzung“ im Sinne des Gesetzes.

  19. Dass das BVA die Veröffentlichung sei­ner Antwort ver­bie­tet, fin­de ich in der Tag auch etwas selt­sam. Vermutlich ist man sich wirk­lich über die Rechtsgültigkeit der eige­nen Aussagen nicht im Klaren. Schade, eigentlich!

    Wie auch immer. Die Sache mit den Hoheitszeichen ist sicher ganz ähn­lich zu bewer­ten, wie das Verbot der Abbildung von Banknoten. Ein Hoheitszeichen auf einem Foto lie­ße sich leicht dazu miss­brau­chen, in einem rechts­wid­ri­gen Zusammenhang ver­wen­det zu wer­den. Damit lie­ßen sich z.B. diver­se Urkunden fäl­schen, Ausweise und ähn­li­ches. Insofern lässt sich das Verbot leicht nachvollziehen.

    Dass die redak­tio­nel­le Verwendung unter etwas ande­ren Vorzeichen steht, soll­te auch klar sein. Wie soll ein Journalist auch sonst aus dem Bundestag berich­ten, ohne im Zweifelsfall den Adler mit auf dem Bild zu haben? Hier geht es um aktu­el­les Tagesgeschehen, wäh­rend ein Foto von einem Reisepass in einer Bildagentur für alles mög­li­che ver­wen­det wer­den könn­te. Zur Not auch zum Fälschen eines Reisepasses…

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