Leute, welche Fotos aus dem Internet nutzen, stolpern immer wieder mal über Bilder unter einer sogenannten „Creative Commons“-Lizenz (CC-Lizenz). Eins der größten Probleme dabei: Wie gebe ich den Urheber richtig an, damit meine Nutzung von der Lizenzvereinbarung korrekt abgedeckt wird?
Eine Untersuchung des Deutschen Bundesarchivs zusammen mit Wikimedia ergab, dass ca. 95% aller Bildnutzungen aus dem Bundesarchiv unter einer CC-Lizenz nicht den Nutzungsbedingungen entsprechen und damit – salopp gesagt – illegal sind.
Oder anders formuliert: Wer ein Bild mit einer CC-Lizenz nutzt, muss sicherstellen, alle Regeln korrekt einzuhalten, sonst könnte er trotzdem kostenpflichtig abgemahnt werden.
Doch zuerst: Was ist überhaupt eine Creative Commons Lizenz?
„Creative Commons“ ist eine gemeinnützige Organisation, welche sechs verschiedene Lizenzverträge formuliert hat, die im Gegensatz zu den meist üblichen Paragraphen-Wüsten sehr einfach formuliert sind und den Nutzern meist auch mehr Freiheiten erlauben als es normalerweise das Urheberrecht erlauben würde.
Diese sechs Lizenzen sind durch kleine Symbole gekennzeichnet, wie sie Fotografen sicher schon bei Flickr, Wikipedia oder anderen Webseiten gesehen haben:
Die sechs Lizenzen setzen sich in einer Art Baukastensystem aus vier Elementen zusammen: „Namensnennung“ (BY), „Keine Bearbeitung“ (ND), „Nicht Kommerziell“ (NC) und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (SA). Die Buchstabenkürzel in Klammern kürzen die englischen Bezeichnungen ab und zusammen mit dem CC-Zusatz heißen die Lizenzen in Kurzform beispielsweise CC-BY, CC-NC-ND oder CC-SA.
Laut einer Statistik von Creative Commons sind die drei häufigsten benutzten Lizenzformen CC-BY-NC-SA (Namensnennung, nichtkommerziell, gleiche Weitergabe) mit ca. 30%, CC-BY-NC-ND (Namensnennung, nichtkommerziell, keine Bearbeitung) mit ca. 18% und CC-BY-NC (Namensnennung, nichtkommerziell) mit ebenfalls knapp 18%.
„Keine Bearbeitung“ heißt, dass Nutzer das Bild nicht für Fotomontagen oder ähnliches verwenden dürfen. Strittig ist hingegen, ob schon Bearbeitungen wie Beschnitt oder Umwandlung in Schwarz/Weiß ebenfalls verboten sind.
„Nicht Kommerziell“ bedeutet, dass mit Werken mit diesem Lizenz-Merkmal kein Geld verdient werden darf. Genau definiert der Lizenzvertrag das so: Das Werk darf „nur für Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind“, benutzt werden.
„Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ heißt, dass Werke, welche mit Hilfe dieses Lizenz-Merkmals erstellt wurden, ebenfalls unter der gleichen Creative Commons Lizenz angeboten werden müssen. Wenn ich beispielsweise einen Bildband mit solchen Fotos erstelle, muss ich den Bildband ebenfalls unter diese CC-Lizenz stellen.
„Namensnennung“ In der aktuellen Version 3 der Creative Commons Lizenzen wird jede Lizenz nur zusammen mit dem „Namensnennung“-Element angeboten. Das heißt, das der Urheber des Werkes „in der von ihm festgelegten Weise“ genannt werden muss. Aber: Im Kleingedruckten verstecken sich weitere Bedingungen.
Wie gebe die den Namen bei einer Creative Commons Lizenz richtig an?
Als erstes muss der Name des Urhebers und der Titel des Werkes genannt werden. Falls der Urheber das Werk Dritten zugeschrieben hat, z.B. einer Zeitung oder Stiftung, muss diese ebenfalls genannt werden. Es sollte ein Link zum Werk bzw. zu den Rechteinformationen oder der Lizenzvereinbarung des Werkes angegeben werden, auch in gedruckten Werken. Alternativ muss als Minimalforderung die Art der Lizenz angegeben werden, unter der das Werk lizenziert wurde.
Falls das Werk bearbeitet wurde, muss gekennzeichnet werden, dass eine Bearbeitung erfolgt ist.
Die Webseite für Creative Commons-Musik CCMixter bietet als Service zu jedem Werk praktischerweise die Angaben zur korrekten Namensnennung als „Copy&Paste“-Schnipsel an. Das sieht dann beispielsweise so aus:
„Hornet“ by George_Ellinas
http://ccmixter.org/files/George_Ellinas/15924
is licensed under a Creative Commons license:
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Name, Titel, Link und Art der Lizenz: Alles drin.
Worauf muss ich bei der Nutzung eines Bildes mit Creative Commons Lizenz noch achten?
Creative Commons bietet nur Lizenzverträge an, welche Rechte regeln, die durch das Urheberrecht entstehen. Bei vielen Werken, zum Beispiels Fotos kommen jedoch noch viele andere Rechte hinzu, welche nicht berücksichtigt sind. Das heißt konkret: Nur weil ein Foto unter einer CC-Lizenz steht, die kommerzielle Nutzung erlaubt, heißt das noch lange nicht, dass das Foto ohne Probleme kommerziell genutzt werden darf!
Einige dieser anderen Rechte betreffen beispielsweise das „Recht am eigenen Bild“ (Persönlichkeitsrechte von fotografierten Personen), das Markenrecht, Geschmacksmusterschutz, Patentrecht, das Urheberpersönlichkeitsrecht und weitere. Zum Beispiel hatte ich bei Wikipedia das Foto eines Rappers gefunden, was unter einer CC-BY-Lizenz stand, das heißt, ich hätte es kommerziell nutzen dürfen. Auf Anfrage an das Management erhielt ich jedoch die Antwort, dass das vom Künstler nicht gewünscht wäre. Das ist trotz der Lizenz sein gutes Recht, nämlich sein Persönlichkeitsrecht.
Jeder, der Werke unter einer Creative Commons-Lizenz nutzen will, ist deswegen in der Pflicht, vor der Nutzung zu prüfen, ob mit der geplanten Nutzung die Rechte anderer Personen oder Firmen verletzt werden.
Kleiner Hinweis zu Rechtsthemen: Alle Angaben in diesem Artikel ohne Gewähr. Vor einer konkreten Nutzung sollte sich jeder Nutzer selbst informieren, alle notwendigen Rechte zu besitzen.
Was für Erfahrungen habt ihr mit Creative Commons-Lizenzen gemacht? Nutzt ihr die? Bietet ihr Eure Fotos als CC an?
Sehr gute Zusammenfassung, danke!
Hallo,
und wo ist jetzt konkret die Lizenz für das auf diesem Beitrag verwandte Bild, dass ja auch Bilder enthält die unter einer CC-Lizenz stehen?
Grüße
Markus
@Markus: Das ist kein Bild, sondern ein Screenshot von der verlinkten Creative Commons-Seite, auf der steht, dass nur die Texte einer CC-By-Lizenz unterliegen würden.
Guten Tag,
woraus ergibt sich die Verpflichtung zum nennen der Lizens?
Aus den Lizenzbedingungen, denen man zustimmen muss, wenn man so ein Werk nutzen will.
Hallo,
ich habe bei FlickR ein Bild unter CC (Namensnennung, CC BY 2.0) eingestellt, nun habe ich in einer Bildersuche festgestellt, dass dieses Foto in einer rechtsgesinnten Zeitung genutzt wird.
Hat jemand tipps, ob ich die Nutzung in der Zeitung untersagen kann?
Vielen Dank
@Patrique: Ich kann Dir leider keine rechtsverbindliche Einschätzung geben, aber spontan habe ich in den CC-Lizenzbedingungen nichts gefunden, was der Nutzung auf den ersten Blick widersprechen würde.
@Robert,
ja aus den Bedingungen geht da leider nichts hervor. Ein nachträgliches Ändern der Lizenz hat auch leider keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt vor der Änderung 🙁 Muss ich die wohl einfach mal anschreiben und hoffen.
Danke 🙂
Reicht es wenn in der Bildinformation (Rechtsklick auf die Datei, dann Eigenschaften) der Author genannt wird, oder muss auf der Homepage direkt unter dem Bild auf den Author/Verfasser des Bildes und seiner creative common Lizenz verwiesen werden?
Danke
@Andreas: Ich bin kein Anwalt, aber meiner Ansicht nach würde das nicht ausreichen.