Creative Commons Lizenzen (CC) richtig nutzen – Wie gebe ich den Urheber korrekt an?

Leute, wel­che Fotos aus dem Internet nut­zen, stol­pern immer wie­der mal über Bilder unter einer soge­nann­ten „Creative Commons“-Lizenz (CC-​Lizenz). Eins der größ­ten Probleme dabei: Wie gebe ich den Urheber rich­tig an, damit mei­ne Nutzung von der Lizenzvereinbarung kor­rekt abge­deckt wird?

Eine Untersuchung des Deutschen Bundesarchivs zusam­men mit Wikimedia ergab, dass ca. 95% aller Bildnutzungen aus dem Bundesarchiv unter einer CC-​Lizenz nicht den Nutzungsbedingungen ent­spre­chen und damit – salopp gesagt – ille­gal sind.

Oder anders for­mu­liert: Wer ein Bild mit einer CC-​Lizenz nutzt, muss sicher­stel­len, alle Regeln kor­rekt ein­zu­hal­ten, sonst könn­te er trotz­dem kos­ten­pflich­tig abge­mahnt werden.

Doch zuerst: Was ist über­haupt eine Creative Commons Lizenz?

Creative Commons“ ist eine gemein­nüt­zi­ge  Organisation, wel­che sechs ver­schie­de­ne Lizenzverträge for­mu­liert hat, die im Gegensatz zu den meist übli­chen Paragraphen-​Wüsten sehr ein­fach for­mu­liert sind und den Nutzern meist auch mehr Freiheiten erlau­ben als es nor­ma­ler­wei­se das Urheberrecht erlau­ben würde.

Diese sechs Lizenzen sind durch klei­ne Symbole gekenn­zeich­net, wie sie Fotografen sicher schon bei Flickr, Wikipedia oder ande­ren Webseiten gese­hen haben:


Die sechs Lizenzen set­zen sich in einer Art Baukastensystem aus vier Elementen zusam­men: „Namensnennung“ (BY), „Keine Bearbeitung“ (ND), „Nicht Kommerziell“ (NC) und „Weitergabe unter glei­chen Bedingungen“ (SA). Die Buchstabenkürzel in Klammern kür­zen die eng­li­schen Bezeichnungen ab und zusam­men mit dem CC-​Zusatz hei­ßen die Lizenzen in Kurzform bei­spiels­wei­se CC-​BY, CC-​NC-​ND oder CC-SA.

Laut einer Statistik von Creative Commons sind die drei häu­figs­ten benutz­ten Lizenzformen CC-​BY-​NC-​SA (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell, glei­che Weitergabe) mit ca. 30%, CC-​BY-​NC-​ND (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell, kei­ne Bearbeitung) mit ca. 18% und CC-​BY-​NC (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell) mit eben­falls knapp 18%.

Keine Bearbeitung“ heißt, dass Nutzer das Bild nicht für Fotomontagen oder ähn­li­ches ver­wen­den dür­fen. Strittig ist hin­ge­gen, ob schon Bearbeitungen wie Beschnitt oder Umwandlung in Schwarz/​Weiß eben­falls ver­bo­ten sind.

Nicht Kommerziell“ bedeu­tet, dass mit Werken mit die­sem Lizenz-​Merkmal kein Geld ver­dient wer­den darf. Genau defi­niert der Lizenzvertrag das so: Das Werk darf „nur für Handlungen, die nicht vor­ran­gig auf einen geschäft­li­chen Vorteil oder eine geld­wer­te Vergütung gerich­tet sind“, benutzt werden.

Weitergabe unter glei­chen Bedingungen“ heißt, dass Werke, wel­che mit Hilfe die­ses Lizenz-​Merkmals erstellt wur­den, eben­falls unter der glei­chen Creative Commons Lizenz ange­bo­ten wer­den müs­sen. Wenn ich bei­spiels­wei­se einen Bildband mit sol­chen Fotos erstel­le, muss ich den Bildband eben­falls unter die­se CC-​Lizenz stellen.

Namensnennung“ In der aktu­el­len Version 3 der Creative Commons Lizenzen wird jede Lizenz nur zusam­men mit dem „Namensnennung“-Element ange­bo­ten. Das heißt, das der Urheber des Werkes „in der von ihm fest­ge­leg­ten Weise“ genannt wer­den muss. Aber: Im Kleingedruckten ver­ste­cken sich wei­te­re Bedingungen.

Wie gebe die den Namen bei einer Creative Commons Lizenz rich­tig an?

Als ers­tes muss der Name des Urhebers und der Titel des Werkes genannt wer­den. Falls der Urheber das Werk Dritten zuge­schrie­ben hat, z.B. einer Zeitung oder Stiftung, muss die­se eben­falls genannt wer­den. Es soll­te ein Link zum Werk bzw. zu den Rechteinformationen oder der Lizenzvereinbarung des Werkes ange­ge­ben wer­den, auch in gedruck­ten Werken. Alternativ muss als Minimalforderung die Art der Lizenz ange­ge­ben wer­den, unter der das Werk lizen­ziert wurde.

Falls das Werk bear­bei­tet wur­de, muss gekenn­zeich­net wer­den, dass eine Bearbeitung erfolgt ist.

Die Webseite für Creative Commons-​Musik CCMixter bie­tet als Service zu jedem Werk prak­ti­scher­wei­se die Angaben zur kor­rek­ten Namensnennung als „Copy&Paste“-Schnipsel an. Das sieht dann bei­spiels­wei­se so aus:

Hornet“ by George_Ellinas
http://ccmixter.org/files/George_Ellinas/15924
is licen­sed under a Creative Commons license:
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/

Name, Titel, Link und Art der Lizenz: Alles drin.

Worauf muss ich bei der Nutzung eines Bildes mit Creative Commons Lizenz noch achten?

Creative Commons bie­tet nur Lizenzverträge an, wel­che Rechte regeln, die durch das Urheberrecht ent­ste­hen. Bei vie­len Werken, zum Beispiels Fotos kom­men jedoch noch vie­le ande­re Rechte hin­zu, wel­che nicht berück­sich­tigt sind. Das heißt kon­kret: Nur weil ein Foto unter einer CC-​Lizenz steht, die kom­mer­zi­el­le Nutzung erlaubt, heißt das noch lan­ge nicht, dass das Foto ohne Probleme kom­mer­zi­ell genutzt wer­den darf!

Einige die­ser ande­ren Rechte betref­fen bei­spiels­wei­se das „Recht am eige­nen Bild“ (Persönlichkeitsrechte von foto­gra­fier­ten Personen), das Markenrecht, Geschmacksmusterschutz, Patentrecht, das Urheberpersönlichkeitsrecht und wei­te­re. Zum Beispiel hat­te ich bei Wikipedia das Foto eines Rappers gefun­den, was unter einer CC-​BY-​Lizenz stand, das heißt, ich hät­te es kom­mer­zi­ell nut­zen dür­fen. Auf Anfrage an das Management erhielt ich jedoch die Antwort, dass das vom Künstler nicht gewünscht wäre. Das ist trotz der Lizenz sein gutes Recht, näm­lich sein Persönlichkeitsrecht.

Jeder, der Werke unter einer Creative Commons-​Lizenz nut­zen will, ist des­we­gen in der Pflicht, vor der Nutzung zu prü­fen, ob mit der geplan­ten Nutzung die Rechte ande­rer Personen oder Firmen ver­letzt werden.

Kleiner Hinweis zu Rechtsthemen: Alle Angaben in die­sem Artikel ohne Gewähr. Vor einer kon­kre­ten Nutzung soll­te sich jeder Nutzer selbst infor­mie­ren, alle not­wen­di­gen Rechte zu besitzen.

Was für Erfahrungen habt ihr mit Creative Commons-​Lizenzen gemacht? Nutzt ihr die? Bietet ihr Eure Fotos als CC an?

10 Gedanken zu „Creative Commons Lizenzen (CC) richtig nutzen – Wie gebe ich den Urheber korrekt an?“

  1. Hallo,

    und wo ist jetzt kon­kret die Lizenz für das auf die­sem Beitrag ver­wand­te Bild, dass ja auch Bilder ent­hält die unter einer CC-​Lizenz stehen?

    Grüße
    Markus

  2. @Markus: Das ist kein Bild, son­dern ein Screenshot von der ver­link­ten Creative Commons-​Seite, auf der steht, dass nur die Texte einer CC-​By-​Lizenz unter­lie­gen würden.

  3. Hallo,

    ich habe bei FlickR ein Bild unter CC (Namensnennung, CC BY 2.0) ein­ge­stellt, nun habe ich in einer Bildersuche fest­ge­stellt, dass die­ses Foto in einer rechts­ge­sinn­ten Zeitung genutzt wird.
    Hat jemand tipps, ob ich die Nutzung in der Zeitung unter­sa­gen kann?
    Vielen Dank

  4. @Patrique: Ich kann Dir lei­der kei­ne rechts­ver­bind­li­che Einschätzung geben, aber spon­tan habe ich in den CC-​Lizenzbedingungen nichts gefun­den, was der Nutzung auf den ers­ten Blick wider­spre­chen würde.

  5. @Robert,
    ja aus den Bedingungen geht da lei­der nichts her­vor. Ein nach­träg­li­ches Ändern der Lizenz hat auch lei­der kei­ne Auswirkungen auf den Zeitpunkt vor der Änderung 🙁 Muss ich die wohl ein­fach mal anschrei­ben und hoffen. 

    Danke 🙂

  6. Reicht es wenn in der Bildinformation (Rechtsklick auf die Datei, dann Eigenschaften) der Author genannt wird, oder muss auf der Homepage direkt unter dem Bild auf den Author/​Verfasser des Bildes und sei­ner crea­ti­ve com­mon Lizenz ver­wie­sen werden?

    Danke

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