Stockfotografie-​News 2010-12-10

Okay, es wur­de aber auch Zeit. Schon über einen Monat kei­ne News mehr und dabei ist so viel pas­siert. Also Ärmel hoch­ge­krem­pelt, Zettel sor­tiert und los geht’s:

  • Fangen wir mit Fotolia an. Zum 1.12.2010 wur­de deren Service „My Fotolia“ ein­ge­stellt. Damit konn­ten Fotografen ihre Fotolia-​Bilder Kunden zei­gen, ohne dass sie Bilder ande­rer Fotolia-​Fotografen sehen konn­ten. Laut Fotolia arbei­ten die Entwickler an einer neu­en Möglichkeit, damit Fotografen bes­ser ihre eige­nen Bilder prä­sen­tie­ren kön­nen. Andersrum wäre es viel­leicht bes­ser gewesen.
  • Noch mal Fotolia: Nachdem Pixmac ver­sucht hat, die Fotografen der ein­ge­stell­ten Bildagentur Polylooks zu umwer­ben, zeigt sich, wer die Branche ver­steht. Fotolia bie­tet den Polylooks-​Kunden an, ihre nicht ver­brauch­ten Credits 1:1 in Fotolia-​Credits zu über­tra­gen und legt noch drei Credits drauf. Die Aktion gilt bis zum 15.12.2010
  • Wo wir schon bei Polylooks sind: Die Agentur erin­nert dar­an, dass deren Webseite nach dem 31.12.2010 nicht mehr erreich­bar ist. Wer Zugriff auf sei­ne gekauf­ten Bilder, Rechnungen oder sons­ti­ge Belege braucht, muss die­se vor­her recht­zei­tig sichern. Ähnliches gilt auch für die Fotografen: Wer im Januar sein Restgutaben aus­ge­zahlt bekom­men will, muss bis zum 20.12.2010 sei­ne PayPal-​Email-​Adresse bei Polylooks hinterlegen.
  • Wer wis­sen will, ob ein Bild digi­tal bear­bei­tet wur­de, kann es mit einer „Error-​Level-​Analyse“ herausfinden.
  • Mitarbeiter der Agentur Bilderberg grün­den die Fotografenrepräsentanz FotoGloria. Schwerpunkt ist wie schon bei Bilderberg die doku­men­ta­ri­sche Fotografie (via Olaf Bathke)
  • Von zwei Rechtsanwältinnen gibt es einen Ratgeber als PDF (89 Seiten) zum kos­ten­lo­sen Download, der grund­le­gen­de Rechtsfragen für Fotografen beantwortet.
  • Die Bildagentur Zoonar hat jetzt auch DDP Images als Vertriebspartner. Presse- und Eventfotos wer­den jedoch nicht an DDP Images wei­ter­ge­lei­tet, da die Agentur davon selbst genug hat. Da die­se Agentur jedoch haupt­säch­lich über das Picturemaxx-​Netzwerk ver­kauft und Zoonar-​Fotografen das selbst frei­schal­ten kön­nen, fra­ge ich mich, ob es da nicht zu unnö­ti­gen Dopplungen kommt.
  • Genau zum Thema: Zoonar bie­tet pro­fes­sio­nel­len Presse- und Eventfotografen einen neu­en Zugang an, mit dem die­se ihre Fotos in kür­zes­ter Zeit selbst ins Picturemaxx-​Netzwerk ein­stel­len kön­nen. Fotografen müs­sen sich per Mail bei Zoonar mit einem Link bei­spiel­haf­ter Arbeiten bewer­ben.
  • istock­pho­to hat still und lei­se die Möglichkeit ein­ge­stellt, dass exklu­si­ve istock-​Fotografen Bilder zu Getty Images hoch­la­den kön­nen. Diese müs­sen sich jetzt genau­so wie alle ande­ren (unab­hän­gi­gen) Fotografen bei Getty bewerben.
  • Als eine der ers­ten Bildagenturen bie­tet die Bildagentur StockFood jetzt auch 3D-​Bilder an. Bisher gibt es jedoch kei­ne direkt in 3D auf­ge­nom­me­nen Fotos, son­dern die Agentur bie­tet an, gegen einen Aufpreis von 99 Euro zusätz­lich zur Lizenzgebühr und einer Wartezeit von zwei Tagen 2D-​Fotos zu ste­reo­sko­pi­schen 3D-​Bildern umzu­wan­deln. Um die­se Fotos in 3D zu sehen, ist dann eine Rot-​Cyan-​Brille notwendig.
  • Nach der Schließung von iSyndica gibt es mitt­ler­wei­le gleich drei Anbieter, die um die Gunst der Fotografen buh­len: picWorkflow, MicrostockSubmitter und Lightburner. Ich hof­fe, in den nächs­ten Tagen dar­über aus­führ­li­cher berich­ten zu können.

Puh, geschafft. Wenn ich etwas ver­ges­sen habe, dann bit­te rein in die Kommentare damit.

6 Gedanken zu „Stockfotografie-​News 2010-12-10“

  1. Die Möglichkeit, sei­ne Credits von Polylooks zu Fotolia zu über­füh­ren gilt aber nur für Bildkäufer, wenn ich das rich­tig ver­stan­den habe.

  2. Ich habe zwar ein Paypal-​Konto, aber für die­je­ni­gen, die noch keins haben, fin­de ich es etwas däm­lich, dass sie sich nur für die­se Auszahlung extra ein Konto anschaf­fen müs­sen. Naja – bes­ser, als das Geld in den Wind schreiben.

  3. Wer Zugriff auf sei­ne gekauf­ten Bilder, Rechnungen oder sons­ti­ge Belege braucht, muss die­se vor­her recht­zei­tig sichern. Ähnliches gilt auch für die Fotografen: Wer im Januar sein Restgutaben aus­ge­zahlt bekom­men will, muss bis zum 20.12.2010 sei­ne PayPal-​Email-​Adresse bei Polylooks hinterlegen.“

    Das mag Polylooks ja viel­leicht mei­nen. Richtig ist statt­des­sen aber immer noch, daß Unternehmer (Gewerbetreibende, Freiberufler) Rechnungen aus­stel­len und Belege quit­tie­ren müs­sen. Und finan­zi­el­le Ansprüche, auch über Cent-​Beträge, blei­ben so lan­ge erhal­ten, wie es die gesetz­li­chen Fristen vor­se­hen, und auf die Auszahlung des Restguthabens bei Polylooks besteht selbst­ver­ständ­lich auch nach dem 20.12.2010 und nicht nur über Paypal ein gesetz­li­cher Anspruch.

    Sollte sich Polylooks dem ver­wei­gern, stün­den dem Unternehmen bzw. sei­nen Geschäftsführern (auch nach einer Liquidation) nicht nur zivil­recht­li­che Ansprüche, son­dern auch straf­recht­li­cher Ärger ins Haus – die Stichworte wären z.B. „Untreue“ und „Unterschlagung“…

  4. @ Tom Rohwer:

    Du hast recht, Tom.
    Es sei denn, es wur­de etwas ande­res ver­trag­lich vereinbart.
    Gerade Micros haben die Angewohnheit über Paypal oder Click & Buy aus­zu­zah­len und kei­ne ande­re Banküberweisung, Scheck o.ä. vor­zu­se­hen. Haben die in ihren AGB drin­ste­hen. Und wer die akzep­tiert hat, der hat nun den Schwarzen Peter.

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