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Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen

Ursprünglich soll­te der Titel die­ses Artikels „Schutz von Models in Bildagenturen“ lau­ten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häu­figs­ten Probleme, wenn ein gekauf­tes Bild falsch ein­ge­setzt wird. Oder wie es mir gegen­über ein Rechtsanwalt tref­fend for­mu­lier­te: „Eine Banane ver­klagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten“.

Deswegen will ich in die­sem Text kurz zusam­men­fas­sen, wel­che Nutzungsarten übli­cher­wei­se ver­bo­ten sind. Dabei kon­zen­trie­re ich mich die Bereiche, die auch für Models inter­es­sant sind, den ich bekom­me häu­fig von Models zu hören, dass sie nicht wol­len, dass ihre Fotos für „unse­riö­se“ Zwecke genutzt wer­den. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-​Charakter, recht­lich ver­bind­lich sind immer die Lizenzbedingungen der jewei­li­gen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wur­de. Unten habe ich die­se Lizenzverträge auch ver­linkt und einen Teil der wich­ti­gen Passagen zitiert.

Türsteher verweigert Zutritt

Wer bis zum Ende durch­ge­hal­ten hat, mag den Eindruck bekom­men, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos mög­lich sei. Das stimmt natür­lich nicht und ich wer­de bald einen Artikel mit den viel­fäl­ti­gen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos ver­öf­fent­li­chen. Doch erst mal die Einschränkungen.

Verbotene Nutzung:

  • Nutzung in ille­ga­ler Weise
    Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit ille­ga­len Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, reli­giö­se Intoleranz und all die ande­ren Dinge, die das Grundgesetz ver­bie­tet. Verboten wäre bei­spiels­wei­se die Nutzung eines Fotos in einem volks­ver­het­zen­den Flyer einer rechts­extre­men Partei.
  • Nutzung in erotischer/​por­no­gra­fi­scher Weise
    Dazu zählt bei­spiels­wei­se, aber nicht aus­schließ­lich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-​Filmen oder Portraits von Models für Escort-​Webseiten. Da die Grenzen zwi­schen Erotik und Pornografie flie­ßend sind, soll­te im Zweifel eher anhand einer kon­ser­va­ti­ven Sicht ent­schie­den wer­den oder bes­ser direkt die Bildagentur nach dem kon­kre­ten Nutzungswunsch gefragt werden.
  • Nutzung in dif­fa­mie­ren­der Weise
  • Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto aus­schnei­det und auf ein häß­li­ches Tier mon­tiert, belei­digt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text „Sie sieht geil aus, aber ist stroh­doof“ steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übri­gens auch, wenn nicht das Model, son­dern der Fotograf belei­digt wird, z.B. mit dem Kommentar: „Das Foto hat der Spanner heim­lich im Bad auf­ge­nom­men“. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glück­li­chen Familie am Frühstückstisch mit dem Text „Dank die­sen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abge­nom­men“ ist grenz­wer­tig, denn es impli­ziert, dass die Models vor­her 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die fol­gen­de ver­bo­te­ne Nutzung:
  • Nutzung als Meinungsaussage
    Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeb­lich eine Meinung äußert, ist das ver­bo­ten. Klassische Fälle sind Aussagen wie „Ich wähl die Partei XY“, „Ich bin gegen Abtreibung“ oder „Ich esse nur das lecke­re Brot von Bäcker XY“. Besonders emp­find­lich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral.
  • Nutzung in ver­fäl­schen­der Weise
    Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht „Hilfe, mein Mann betrügt mich“, „Mein Sohn strei­tet immer mit mir“ oder „Mein Nachbar bedroht mich“. Zur Illustration wer­den ger­ne Stockfotos gekauft. Das ist nur zuläs­sig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht iden­tisch mit den Personen des Textes sind. Dazu ste­hen ent­we­der neben dem Foto oder im Text „Szene nach­ge­stellt“, „nur zur Illustration“ oder ähn­li­che Hinweise.
  • Nutzung in unmo­ra­li­scher Weise
    Hier wird es schwam­mig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumin­dest im Gesetzbuch stren­ge­re Sitten herr­schen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wie­der. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weni­ger aus­führ­lich aufgelistet.

Die Faustregel für ver­bo­te­ne Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgend­wie nega­tiv aus­wir­ken könn­te (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), soll­te vor­her die Bildagentur gefragt wer­den und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.

Zusätzlich zu die­sen „mora­li­schen“ Verboten gibt es noch ande­re Kategorien.

Mehr ver­bo­te­ne Nutzungen:

  • In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt wer­den. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutz­wür­dig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erfor­der­li­chen Rechte am Foto besitzt, um die­sen Schutz in Anspruch neh­men zu kön­nen, gäbe es einen Interessenkonflikt.
  • Stockfotos dür­fen vom Bildkäufer weder kos­ten­los und gegen Bezahlung zum Download ange­bo­ten wer­den. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauf­ten Bildern selbst bei Bildagenturen hoch­ge­la­den haben, um damit Geld ver­die­nen zu wol­len. Das ist verboten!
  • Nutzungsrechte über­tra­gen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, son­dern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genau­er defi­niert wer­den. Üblicherweise ist ver­bo­ten, die­ses Nutzungsrecht ande­ren zu über­tra­gen. So darf bei­spiels­wei­se eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kau­fen (sozu­sa­gen in des­sen Auftrag), aber nicht das glei­che Foto für einen ande­ren Werbekunden nut­zen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähn­li­ches ist damit nicht möglich.

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen aus­führ­li­che­ren Artikel.

Wer ein Gefühl dafür bekom­men will, wel­che Nutzungen ver­bo­ten sind, kann sich nun ent­we­der zu den – meist sehr lang­at­mi­gen – Lizenzverträgen im Original durch­kli­cken, oder in den von mir zusam­men­ge­such­ten gekürz­ten Zitaten stöbern.

Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen
[…]
3.5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhn­li­chen Betrachter ver­let­zend oder unan­ge­mes­sen kon­tro­vers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder der­ar­ti­gen Verwendung eine Erklärung hin­zu­fü­gen, aus wel­cher her­vor­geht, (i) dass das Lizenzmaterial ledig­lich zu Illustrationszwecken ein­ge­setzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abge­bil­de­ten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6    Das Lizenzmaterial darf nicht in por­no­gra­fi­scher, dif­fa­mie­ren­der oder ander­wei­tig rechts­wid­ri­ger Weise ver­wen­det wer­den, weder direkt noch impli­zit oder in Kombination mit ande­ren Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller gel­ten­den recht­li­chen Vorschriften und/​oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen verpflichtet.“

Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

11. Unauthorized Uses:

Without limi­ta­ti­on, Content may not be used as a trade­mark, or for any por­no­gra­phic use, unlawful pur­po­se or use, or to defa­me any per­son, or to
vio­la­te any person’s right of pri­va­cy, publi­ci­ty or moral rights, or to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name or trade­mark of any per­son or entity.“

Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

III. Verwendungseinschränkungen
[…]
6. Es ist nicht gestat­tet, die Bilder auf belei­di­gen­de, ehr­rüh­ri­ge, por­no­gra­phi­sche, betrü­ge­ri­sche, ver­let­zen­de oder quä­len­de Weise zu ver­wen­den oder in einen sol­chen Zusammenhang zu brin­gen. Berührt der geplan­te Einsatz die­ser Bilder sol­che Bereiche oder kann auf einen der vor­ge­nann­ten Begriffe ein Zusammenhang geschlos­sen wer­den, ist eine vor­he­ri­ge schrift­li­che Genehmigung ein­zu­ho­len. Dieser Begriff gilt ein­schließ­lich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, kör­per­li­che oder see­li­sche Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder ande­re schwe­re kör­per­li­che oder geis­ti­ge Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.“

Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Standardlizenzbeschränkungen

(a) Untersagte Nutzungen. Sie dür­fen den Content ledig­lich dazu ver­wen­den, was in vor­ste­hen­dem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zuläs­sig ist. Zur wei­te­ren Erläuterung stel­len fol­gen­de Handlungen „Untersagte Nutzungen“ dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[…]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berech­tig­ter­wei­se han­delnd) oder gemäß dem anwend­ba­ren Recht ihrer Natur nach als por­no­gra­fisch, obs­zön, unmo­ra­lisch, ver­let­zend, dif­fa­mie­rend oder ver­leum­de­risch ange­se­hen wer­den, bzw. die hin­rei­chend wahr­schein­lich jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person oder Objekt in Misskredit brin­gen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jed­we­den Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise dar­stellt, die
(i) eine ver­nünf­ti­ge Person dazu brin­gen wür­den, anzu­neh­men, dass die­se Person jed­we­de Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sons­ti­ge Bemühung nutzt oder per­sön­lich bil­ligt; oder
(ii) die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se sen­si­blen Situation dar­stellt, ein­schließ­lich, aber ohne Beschränkung auf men­ta­le und phy­si­sche Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person ansto­ßend oder unschmei­chel­haft wäre“

Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeg­li­cher anders lau­ten­der und in die­sem Vertrag ent­hal­te­ner Bedingungen aner­kennt, akzep­tiert und garan­tiert das Nicht-​exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegen­über irgend­wel­chen vor­ge­nann­ten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berech­tigt ist:
[…]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
[…]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erschei­nen­de Menschen oder Eigentum (falls vor­han­den) mit jed­we­den poli­ti­schen, reli­giö­sen, wirt­schaft­li­chen oder ande­ren Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die ange­bil­de­te Person oder den Urheber in einem nega­ti­ven Zusammenhang dar­stel­len, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme poli­ti­sche Parteien und Meinungsförderung im poli­ti­schen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Verwendungsarten“

Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

Teil 2 Einschränkungen

Sie dür­fen nicht:
[…]
8. ein Bild in Zusammenhang mit por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem, oder sonst­wie ille­ga­lem oder sit­ten­wid­ri­gem Inhalt oder auf eine Art und Weise ver­wen­den, dass ein Markenzeichen oder geis­ti­ges Eigentum ver­letzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benut­zen, dass eine Person auf dem Foto nega­tiv dar­ge­stellt wird oder die Person so dar­stellt wird, dass sie dar­an Anstoß neh­men könn­te. Das schließt fol­gen­de Beispiele ein (ist aber nicht auf sol­che Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, ero­ti­schen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähn­li­che Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit poli­ti­schen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-​Material für phar­ma­zeu­ti­sche Produkte oder Gesundheitsfürsorge, ein­schließ­lich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygie­ni­sche Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die ver­leum­de­risch sind, oder die ille­ga­len, anstö­ßi­gen, oder unmo­ra­li­schen Inhalt haben.
Sie dür­fen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benut­zen, wenn die Benutzung andeu­tet, dass das Model sich an unsitt­li­chen oder ille­ga­len Taten betei­ligt fühlt oder an kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.“

123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. You may NOT
[…]
(f) under any cir­cum­s­tances use Content in con­nec­tion with any por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, defa­ma­to­ry or ille­gal mate­ri­als; endor­se­ment of product(s); sen­si­ti­ve mental/​health/​other simi­lar aspect of con­texts or subjects.“

StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

B: Prohibited uses

You may not use the Image in the fol­lo­wing ways, unless they are express­ly per­mit­ted by one of our Extended licen­ses that You have obtai­ned from Us in wri­ting for the Image:
[…]
* For por­no­gra­phic, unlawful or other immo­ral pur­po­ses, for spre­a­ding hate or dis­cri­mi­na­ti­on, or to defa­me or vic­ti­mi­ze other peo­p­le, socie­ties, cultures.
* In a way that would make peo­p­le assu­me that the person(s) depic­ted on the Image is/​are endor­sing a cer­tain pro­duct or a service.
* In a way that could give a bad name to eit­her Stockxpert or the person(s) depic­ted on the Image, inclu­ding illus­t­ra­ting sen­si­ti­ve social sub­jects such as health issues, crime, sexu­al pre­fe­ren­ces, drug abu­se or simi­lar issues.“

PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Unerlaubte Nutzung

Die Inhalte dür­fen nicht ein­ge­setzt werden
(a) für por­no­gra­fi­sche, sexis­ti­sche, dif­fa­mie­ren­de, ver­leum­de­ri­sche, ras­sis­ti­sche, Minderheiten oder reli­gi­ös ver­let­zen­de Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abge­bil­de­te Person/​en her­ab­wür­di­gen­den Art und Weise bzw. wenn davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass der Urheber oder die abge­bil­de­te Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines soge­nann­ten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht ein­ver­stan­den sein könn­te. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se per­sön­lich­keits­ver­let­zen­den Situation dar­stellt, ein­schließ­lich sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder ‑miss­brauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Inhalt dar­ge­stell­te Person ansto­ßend wäre (z.B. Dating-​Seiten, Escort Services, Erotikangebote, por­no­gra­fi­sche Angebote, jugend­ge­fähr­den­de Seiten). In die­sem Fall ist ein aus­drück­li­ches schrift­li­ches Einverständnis der betrof­fe­nen Person über PantherMedia ein­zu­ho­len (gegen eine pau­scha­le Gebühr).
[…]
(f) für sons­ti­ge uner­laub­te Handlungen“

Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte

[…]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abge­bil­de­ter Personen füh­ren kön­nen, sind
unzu­läs­sig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.“

Was sind Eure Erfahrungen mit den Einschränkungen bei der Nutzung von Stockfotos?

Polylooks: Microstock-​Portal der Deutschen Telekom online

Der Vorhang ist gelüftet:
Das Microstock-Portal der Deutschen Telekom AG ist online. Es heißt Polylooks und ist unter www.polylooks.de zu fin­den. Das Portal arbei­tet eng mit der Bildagentur Zoonar zusam­men, die zum Start über 125.000 Bilder bei­gesteu­ert hat.

polylooks-startseite
Polylooks ver­eint auf der Webseite drei Bereiche:

  • Mediastore: Das ist der Hauptbereich, in dem Bilder ver­kauft und gekauft wer­den können
  • Community: Hier kön­nen die Fotografen Fotos zei­gen und bewer­ten las­sen, es wer­den Fotowettbewerbe aus­ge­schrie­ben und ein Forum ist geplant. Dieser Bereich ist noch in der Beta-Testphase.
  • Magazin: Das ist im Grunde das „Augenblicke“-Fotomagazin von T‑Online, in dem Fotos prä­sen­tiert werden

Die wich­tigs­ten Fakten für Bildkäufer auf einen Blick:

  • Die Preise rei­chen von 1 Credit für die kleins­te Auflösung (ca. 226x340 Pixel) bis 15 Credits (ca. 3300x4961 Pixel). Ein Credit ist zur Zeit ein Euro wert. Die Standardlizenz ist „royal­ty free“. Eine Merchandising-​Lizenz ist für 50 Credits erhält­lich. Beim Kauf von 25 oder mehr Credits wird Rabatt gewährt.
  • Es wer­den auch ver­schie­de­ne Abo-Modelle mit Laufzeiten von einem bis zwölf Monaten und 10–120 Credits angeboten.
  • Zur Zeit ist nur der Kauf über Creditkarte mög­lich, für Großkunden auch auf Rechnung. Die Bezahlung per PayPal ist in Planung.
  • Die Suchfunktion bie­tet neben der Stichwort-​Suche die Suche in Kategorien, nach Emotionen, Bildausrichtung, Bildgröße und Datum.
  • Die Themenschwerpunkte von Polylooks lie­gen noch bei Natur, Reise, Wellness und Business, aber es wird sich ver­stärkt auf den Ausbau der deut­schen und euro­päi­schen Motive konzentriert.

Die wich­tigs­ten Fakten für Fotografen auf einen Blick:

  • Angenommen wer­den Fotos mit min­des­tens 6 Megapixeln (ca. 2000 x 3000 Pixel).
  • Weitere tech­ni­sche Daten für Uploads: Nur JPG, RGB-​Farbraum (bevor­zugt AdobeRGB), 8 Bit, mög­lichst kei­ne Komprimierung, maxi­ma­le Dateigröße 50 MB.
  • Pro Tag dür­fen 20 Fotos hoch­ge­la­den werden.
  • Ein Bild muss min­des­tens 10 Stichworte enthalten.
  • Die Suchbegriffe dür­fen auf deutsch oder eng­lisch ein­ge­ge­ben werden.
  • Es wird emp­foh­len, bei Verben, Adjektiven und Adverben nicht nur die Grundform anzu­ge­ben, son­dern auch die Beugungen (z.B. bei „spie­len“: spielt, spie­len­des, spie­lend, spielende, …)
  • Illustrationen soll­ten EPS und Adobe Illustrator 8 kom­pa­ti­bel sein und zusätz­lich mit einer JPEG–Datei (6 Megapixel) hoch­ge­la­den wer­den (max. Größe: 50 MB)
  • Das Honorar beträgt 35% des Verkaufspreises, 50% bei exklu­siv ange­bo­te­nen Bildern
  • Bei Abo-​Downloads wird das Honorar mit glei­chen Prozentsätzen wie oben nach die­ser Formel berech­net: „Summe der Abo-​Einnahmen * Prozentsatz der Ausschüttung * Anteil der Credits des Fotografen an Gesamtcredits“
  • Die Honorausauszahlung ist ab 25 Euro möglich.

Ich ver­fol­ge gespannt, wie sich das neue Angebot am Bildermarkt eta­blie­ren wird.

Stockfotografie-​News 2009-05-15

Diese Woche habe ich nicht vie­le Neuigkeiten gefunden.

  • Es wer­den mehr Details über das neue Microstock-​Portal der Deutschen Telekom bekannt. Die Telekom wird mit der Bildagentur Zoonar zusam­men­ar­bei­ten, der Fotografenanteil wird 35% betra­gen, es wer­den beim Start über 100.000 Bilder bereit ste­hen und „umsatz­star­ke Webseiten“ wie t‑online wer­den auf das Angebot ver­lin­ken. Eine aus­führ­li­che Mail von Zoonar gibt es hier und eine Diskussion dazu hier.
  • Alamy, eine der welt­weit größ­ten Bildagenturen, ver­öf­fent­lich­te die Geschäftszahlen für das ers­te Quartal 2009. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Umsätze um 11% gesun­ken, was nur zum Teil auf die schwan­ken­den Wechselkurse (= sin­ken­der US-​Dollar) zurück­zu­füh­ren ist. Interessant ist, dass die Verkäufe ins­ge­samt zuge­nom­men haben, aber der Preis pro Bild gesun­ken ist. So sank der Preis für ein RF-​Bild inner­halb von zwei Jahren von 222 USD aus 172 USD, bei RM-​Fotos von 155 auf 105 USD. Die RM-​Verkäufe haben gut zuge­legt, die RF-​Verkäufe sind leicht gesunken.
  • istock­pho­to schafft es seit Monaten nicht mehr, IPTC-​Informationen bei hoch­ge­la­de­nen Bildern zu impor­tie­ren. Ich weiß nicht, was dar­an so schwer sein soll?
  • Die fran­zö­si­sche Bildagentur PhotoAlto hat einen „Assignment Service“ gestar­tet, bei der Kunden Bilder nach Wunsch in Auftrag geben können.
  • Die kali­for­ni­sche Bildagentur PhotoEdit hat einen neu­en Blog gestar­tet, der Blicke hin­ter die Kulissen bie­tet und Tipps für Fotografen.
  • Nach meh­re­ren Monaten Auszeit ist auch der Blog von Imagebroker wie­der aktiv und hat einen neu­en Namen.

Na gut, waren ja doch eini­ge News.

3 Kriterien für eine erfolgreiche Bildagentur

Wer als Fotograf mit einer Bildagentur zusam­men­ar­bei­ten will, möch­te eine Bildagentur, die lang­fris­tig am Markt Erfolg hat. Das ist dann der Fall, wenn die Kunden mit der Agentur zufrie­den sind.

Von der Kundenseite aus gibt es drei Kriterien, die dafür sor­gen, dass eine Bildagentur über lan­ge Zeit hin­weg viel ver­dient und damit auch den Lieferanten Einnahmen verschafft.

Drei Finger
1. Die Inhalte
Die schöns­te Webseite nützt nichts, wenn nicht das pas­sen­de Bild oder Video vor­han­den ist, was der Kunde haben möch­te. Um im Bildermarkt erfolg­reich zu sein, wer­den meh­re­re zig­tau­send Fotos benö­tigt, bevor über­haupt auf Kundensuche gegan­gen wer­den kann. Das ist mitt­ler­wei­le die größ­te Einstiegshürde in den Markt, da es für die Fotografen genug ande­re  – auch erfolg­rei­che – Agenturen gibt, die deren Fotos ger­ne neh­men. Neue Bildagenturen kön­nen des­halb nur genü­gend Inhalte gene­rie­ren, wenn das Angebot an die Fotografen lukra­tiv genug ist.

Die Bildagentur Zoonar bei­spiels­wei­se bie­tet den Fotografen bis zu 80% Umsatzbeteiligung. Oder kurz nach­dem Fotolia ihre Lieferanten um Einsendung von Stock-​Videos gebe­ten hat, erhöh­te der Konkurrent istock­pho­to das Upload-​Limit für Videos, mit dem sie sonst ver­su­chen, die Anzahl der gelie­fer­ten Videos zu begrenzen.

Wer sehen möch­te, wie eine Bildagentur bestückt ist, soll­te sich ange­wöh­nen, bei jeder Agentur nach den glei­chen Suchbegriffen zu suchen. Einmal eine Kombination, die in der Regel vie­le Treffer ver­spricht, wie z.B. „Frau Freude“ oder „Weihnachten“ und ein­mal ein Suchwort, wel­ches sel­te­ner zu Treffern führt, wie z.B. „Planierraupe“ oder „Sauerstoffflasche“. Wer das regel­mä­ßig macht, wird anhand der Suchergebnisse schnell ein Gefühl dafür bekom­men, ob es sich lohnt, mit die­ser Agentur zusammenzuarbeiten.

Neben der puren Menge an Inhalten ist auch die Qualität und die Exklusivität wich­tig. Wenn das Motiv passt, aber das Bild nicht groß genug gedruckt wer­den kann, wen­den sich Kunden ent­täuscht ab. Wenn bei Agentur XY nur Fotos zu fin­den sind, die der Kunde schon von Agentur Z kennt, wird er dort nicht län­ger suchen.

2. Die Suche
Die Inhalte brin­gen einer Agentur nichts, wenn die Kunden die­se nicht fin­den. Da vie­le Agenturen mitt­ler­wei­le Fotos im Millionenbereich hor­ten, wird es immer wich­ti­ger, zu ent­schei­den, nach wel­cher Methode die Bilder ange­zeigt wer­den. Sollen die neus­ten nach vor­ne? Die meist­ver­kauf­ten? Eine Kombination aus bei­dem? Da es für Bildkäufer genau­so frus­trie­rend ist, zu wenig Auswahl zu haben wie sich durch hun­der­te nicht rele­van­ter Fotos kli­cken zu müs­sen, ist die rich­ti­ge Balance ent­schei­dend.

Spitzenreiter auf die­sem Gebiet ist momen­tan Getty Images mit ihrem „kon­trol­lier­ten Vokabular“. Bildkäufer kön­nen dort in der Regel mit höchs­tens 2–3 Suchbegriffen ein Foto fin­den, was sehr genau ihren Vorstellungen ent­spricht. Die ein­zi­gen bei­den Nachteil die­ser Methode sind, dass die Kunden ers­tens die Benutzung etwas „trai­nie­ren“ müs­sen, um gute Ergebnisse zu erzie­len. Darum bie­tet Getty Images eine fast 20seitige PDF mit Suchtipps. Zweitens ist das kon­trol­lier­te Vokabular auch ein­engend, vor allem, wenn es um sehr prä­zi­se Unterscheidungen geht, z.B. zwi­schen einem Traktor mit Ackerwalze bzw. Glattwalze.

In naher Zukunft könn­te die Bildsuche jedoch durch Systeme revo­lu­tio­niert wer­den, wel­che Fotos auf­grund der Ähnlichkeit mit ande­ren Fotos grup­pie­ren. In die­ser Richtung wird flei­ßig geforscht. Erste Ergebnisse sind der ImageSorter (sor­tiert gro­ße Bildmengen nach Farbe), Retrievr (sucht Flickr-​Bilder, die der eige­nen Skizze oder dem eige­nen Foto ähneln)  oder ImageSearch von IBM (erkennt Gesichter in Fotos). Eine Einleitung in die ver­schie­de­nen Methoden der Bildersuche gibt es hier.

3. Die Preise
Die gefun­den Fotos brin­gen einem Kunden nichts, wenn er sie sich nicht leis­ten kann. Der Preis von Bildern einer Agentur ist dem­nach eben­falls einer der drei wich­ti­gen Kriterien für den Erfolg einer Bildagentur. Dass „bil­lig“ sich gut ver­kauft, hat vor allem der Erfolg der Microstock-​Bildagenturen in den letz­ten Jahren gezeigt. Als Reaktion dar­auf haben vie­le eta­blier­te Anbieter eben­falls ihre Preise gesenkt, wenn manch­mal auch nur für die „Web-​Auflösung“.

Doch nicht nur die Höhe des Preises ist ent­schei­dend für den Erfolg einer Bildagentur, son­dern auch, wie ein­fach oder kom­pli­ziert das Preismodell ist. Urprünglich war die Einführung von „royal­ty free“-Lizenzen eine Reaktion auf die kom­pli­zier­te Lizenzierung von „rights managed“-Bildern. 1x zah­len, immer nut­zen, egal für was, war die Devise. Später kamen aber immer mehr Einschränkungen hin­zu. So muss sich heu­te z.B. ein Käufer bei Fotolia zwi­schen 40 ver­schie­de­nen Preispunkten ent­schei­den, je nach­dem, wel­ches Foto und wel­che Dateigröße er sucht und ob er eine „erwei­ter­te Lizenz“ braucht.

Die Mischung macht’s
Wie bei vie­len ande­ren Theorien auch ist der Zusammenhang zwi­schen Erfolg und einem der Kriterien nicht mono­kau­sal. Wer Erfolg haben will, braucht ein gelun­ge­nes Zusammenspiel der drei Kriterien Inhalte, Suche und Preise. Wer bei­spiels­wei­se eine sehr gelun­ge­ne Suchfunktion hat, braucht weni­ger Bilder im Archiv. Zusätzlich gibt es auch noch ande­re Faktoren, die zum Erfolg von Bildagenturen bei­tra­gen kön­nen. Dazu gehört bei­spiels­wei­se der Service, ange­bo­te­ne Zahlungsmethoden und die Bekanntheit, wel­che durch Werbung und Marketing erreicht wird.

Nun zu Euch: Worauf ach­tet ihr, wenn ihr bei einer Bildagentur einkauft?

Tipps von Bildagenturen als PDF

Wer sich bei Bildagenturen bewer­ben will, soll­te wis­sen, wor­auf es inhalt­lich und tech­nisch zu ach­ten gilt. Fast alle Agenturen haben die­se Richtlinien auf ihren Webseiten zu ste­hen. Einige Bildagenturen haben sogar ganz hilf­rei­che PDFs ver­fasst, die über die übli­chen Hinweise hin­aus gehen (aber natür­lich trotz­dem etwas Werbung enthalten).

  • PantherMedia: Der PantherGuide
  • Photostock: Der Stockguide
  • Adpic: Erfolgreiche Bildvermarktung
  • Imagesource: Starter Kit
  • Moodboard: Tutorial
  • Zoonar: Die 10 häu­figs­ten Bildfehler
  • Arbeitskreis Digitale Fotografie: Digipix 3 – Leitfaden für digi­ta­le Fotografie (zwar kei­ne Agentur, aber für pro­fes­sio­nel­le Fotoproduzenten eine Pflichtlektüre)
  • Getty Images: Die haben auch eine PDF namens „The Big Six Image Guidelines“, aber da fin­de ich den Link gera­de nicht. Dafür sind hier paar Tipps von Getty.

Habe ich noch wel­che vergessen?