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Stockfotografie-​News 2010-01-15

Etwas spät heu­te, aber bes­ser als nie. Die News:

  • Dennis vom Blog „FotoTopics“ bat mich, auf sei­nen Foto-​Wettbewerb „Freundschaft“ hin­zu­wei­sen, der noch bis zum 31.01.2010 läuft. Das habe ich hier­mit gemacht.
  • Nach mei­nem Blog-​Post über die Steuer-​Neuigkeiten bei der Bildagentur Fotolia gibt es zur Zeit ein offi­zi­el­les Statement von Fotolia Deutschland in deren Forum, was besagt, dass doch kei­ne ITIN benö­tigt wer­de, wenn der Fotograf sein W8-​BEN-​Formular kor­rekt aus­ge­füllt habe.
  • Mauritius Images, die größ­te deut­sche (Macro-)Bildagentur, senkt gera­de die Preise für Bilder in Web-​Auflösung, ähn­lich wie es Getty Images vor eini­gen Monaten vor­ge­macht hat­te. Außerdem legt sich Mauritius Images jetzt auch eine „Billig“-Agentur mit dem Namen Bestprice-​Stock zu. Die Bilder dafür wer­den unter ande­rem von PantherMedia und ande­ren Bildagenturen geliefert.
  • Die Microstock-​Agentur BigStockPhoto hat eine (lei­der sehr lan­ge) Liste mit Suchbegriffen und den damit zusam­men­hän­gen­den Motiven ver­öf­fent­licht, die bei Bildagenturen kri­tisch bis ver­bo­ten sind. Unbedingt durchlesen!


So, das war’s für heu­te. Ich wün­sche Euch ein schö­nes Wochenende.

Neues von Fotolia: Steuern, Preise und Honorare

Alles neu macht dies­mal nicht der Mai, son­dern der Januar.

Bei der Microstock-​Bildagentur Fotolia gibt es gleich drei – mehr oder weni­ger erfreu­li­che – Nachrichten zum Jahresbeginn. Wenn die Meldung, dass die Bilder im Fotolia-​Portfolio jetzt die 8‑Millionen-​Marke über­schrit­ten haben, mit­ge­rech­net wird, sind es sogar vier Neuigkeiten.

Sparen und recnen

1. Steuern auf US-Verkäufe

Schon im November habe ich hier gemel­det, dass Fotolia wie die Agentur Shutterstock eini­ge Monate vor­her das Ausfüllen des W‑8BEN-​Formulares ver­langt, um Steuern von us-​amerikanischen Käufern kor­rekt abrech­nen zu kön­nen. Zuerst schien es, das sei aus­rei­chend. Aber im Fotolia-​Forum schäl­te sich nun her­aus, dass das nicht stimmt. Zur Zeit ist der Stand (nur für deut­sche Fotografen gül­tig) fol­gen­der: Wer kein Formular aus­füllt, dem wer­den von allen Verkäufen 30% Quellensteuer abge­zo­gen. Wer nur das W8-​BEN-​Formular aus­füllt, dem wer­den nur auf die US-​Verkäufe 30% Steuern abgezogen.

Wer sehen will, wie viel sei­ner Verkäufe in die USA gin­gen und wie viel Steuern momen­tan zurück­ge­hal­ten wer­den, kann das im Mitgliedsbereich von Fotolia unter „Statistik“ sehen. Dort gibt es die zwei neu­en Auswahl-​Möglichkeiten „Einkünfte durch US-​Käufer“ und „Summe Withholding Tax“.

Wer ver­hin­dern will, dass auf sei­ne US-​Verkäufe die Steuern abge­zo­gen wer­den, der muss zusätz­lich zum W8-​BEN-​Formular eine ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) bean­tragt wer­den, die dann in das W8-​Formular ein­ge­tra­gen wird. Um die ITIN zu erhal­ten, muss das W7-​Formular aus­ge­füllt wer­den. Wie das genau steht, steht aus­führ­lich hier. Vermutlich wird auch eine schrift­li­che Bestätigung der Bildagentur benö­tigt, war­um man die ITIN braucht, des­halb bie­tet Fotolia an, über das Kontaktformular eine sol­che Bestätigung anzu­for­dern. Ich habe das ges­tern gemacht und mal sehen, wann ich die­se erhalte.

Übrigens habe ich wei­te­re Informationen von den Fotolia-​Mitarbeitern erhal­ten. Ich zitie­re: „Immer auf Deutschland bezo­gen: Ja, laut Finance Dept wird die ITIN benö­tigt, um vom Steuerabzug befreit wer­den zu kön­nen. Mit ITIN wird im Falle von Deutschland bei US-​Umsätzen nichts (0) abge­zo­gen. Ohne ITIN wer­den die US-​Umsätze besteu­ert. Jedoch soll­ten die Abzüge in dem Fall auch gegen­über den deut­schen Steuerbehörden anre­chen­bar sein – denn Steuer wur­de bezahlt – und exakt hier­für gibt es das Besteuerungsabkommen zwi­schen den Ländern.“

Was pas­siert, wenn die ITIN erst nach­träg­lich ein­ge­reicht wird? „Die US Withholding Tax wird auf alle Umsätze ab dem 1. Januar 2010 ange­rech­net. Mit dem Nachweis der ITIN (neu­es Formular aus­fül­len /​ ersetzt vor­he­ri­ges, falls vor­han­den) wird der Steuerabzug auf US-​Umsätze (im Falle von in Deutschland Steuerpflichtigen) auf 0 gesetzt.“

Ich hof­fe, das bringt etwas Klarheit in die Sache.

2. Preiserhöhung

Zum Jahreswechsel hat Fotolia auch die Preise erhöht. Die kleins­te Lizenz (XS) ist mit einem Credit unver­än­dert geblie­ben, alle ande­ren Lizenzen wur­den um 1–3 Credits ange­ho­ben. Die XXXL-​Lizenz für Bilder über 30 Megapixel fällt weg und wird mit der XXL-​Lizenz für Bilder über 16 Megapixel zusam­men­ge­legt. Das betrifft vor allem Mittelformat-​Fotografen wie Yuri Arcurs oder Illustratoren, die belie­big gro­ße Dateigrößen erstel­len können.

Credits pro Lizenz alt/​neu

  • XS: 1/​1
  • S: 2/​3
  • M: 4/​5
  • L: 5/​7
  • XL: 6/​8
  • XXL: 7/​10
  • XXXL: 8/​fällt weg

3. Honoraranpassung

Während die Preiserhöhung eine gute Nachricht ist, folgt nun der sau­re Apfel. Die Fotografenhonorare wur­den „ange­passt“. Das ist Orwellsches Neusprech dafür, dass für die meis­ten Fotografen die pro­zen­tua­len Honoraranteile sin­ken. Hier mal der Vergleich:

Fotografenanteil pro Rank alt/​neu

  • Weiß: 30/​25
  • Bronze: 32/​28
  • Silber: 34/​31
  • Gold: 36/​34
  • Smaragd: 38/​37
  • Saphir: 40/​40
  • Rubin: 42/​43
  • Diamant: 43/​46

Für Fotografen mit dem Saphir-​Rank (100.000–250.000 Verkäufe) ändert sich nichts, alle mit nie­de­ren Rängen erhal­ten weni­ger Anteile, die (mei­nes Wissens nur drei) Fotografen dar­über erhal­ten etwas mehr. Es ist natür­lich cle­ver, die Preiserhöhung mit einer „Honoraränderung“ zu kom­bi­nie­ren, so wie es auch schon istock­pho­to, Dreamstime usw. gemacht haben. Aber mir als Fotograf wäre es lie­ber gewe­sen, von der Preiserhöhung zu pro­fi­tie­ren, ohne Prozente abge­ben zu müs­sen. Unter dem Strich kann es aber pas­sie­ren, dass die Fotografen trotz­dem mehr pro Verkauf ver­die­nen, da sie nur bei den XS-​Verkäufen weni­ger erhal­ten, bei fast allen ande­ren aber mehr. Je mehr gro­ße Lizenzen gemacht ver­kauft, des­to zufrie­de­ner soll­te er sein. Nach kann ich die­se Aussage nicht mit eige­nen Zahlen bestä­ti­gen, aber ich hof­fe, dass ich in 1–2 Monaten berich­ten kann, wie sich die Änderungen auf mei­nen RPI (Return per Image) aus­ge­wirkt haben wer­den. Mehr Zahlenspiele zu den Änderungen fin­den sich auch hier in der Microstock-​Group.

Noch ein Hinweis in eige­ner Sache: Alle Informationen (ein­schließ­lich der Zitate) sind ohne Gewähr. Ich bin kein Steuerexperte und darf kei­ne recht­lich ver­bind­li­chen Aussagen in die­ser Hinsicht treffen.

Wie sind Eure ers­ten Erfahrungen mit den Neuerungen bei Fotolia?

Update 12.01.2010: Fotolia infor­miert in deren Forum – vor­läu­fig und unter Vorbehalt – dass zur Zeit bei aus­ge­füll­ten W8-​BEN-​Formular doch kei­ne ITIN erfor­der­lich ist.

Fotolia verlangt jetzt auch Steuer-Informationen

Nachdem die Microstock-​Bildagentur Shutterstock vor einem hal­ben Jahr mit der Einführung von Steuerformularen für viel Wirbel gesorgt hat, zieht die Bildagentur Fotolia jetzt nach.

fotolia-steuer-bibliothek

Von vie­len unbe­merkt fin­det sich seit kur­zem im Mitgliedsbereich ganz rechts der Menü-​Eintrag „Steuer-​Bibliothek“ (sie­he Screenshot). Wer da rauf­klickt, kommt zu dem W‑8 BEN-​Formular, was die US-​Regierung ver­langt, um Steuern von us-​amerikanischen Käufern kor­rekt abzu­rech­nen. Da die USA mit Deutschland ein Steuerabkommen haben, emp­fiehlt es sich für deut­sche Fotografen bei Fotolia, das Fomular kor­rekt aus­zu­fül­len, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kom­men, bzw. genau­er for­mu­liert: Keine zusätz­li­chen Steuern zah­len zu müssen.

Einzelpersonen fül­len das Formular am bes­ten so aus:

  1. In der Steuer-​Bibliothek im Abschnitt „Personen mit Wohnsitz in Ländern mit Besteuerungsabkommen“ (dar­un­ter fällt auch Deutschland) den Link „Online W‑8 BEN Formular“ anklicken.
  2. Bei 1. (Name der natür­li­chen Person) den Namen des ange­mel­de­ten Fotografen eingeben.
  3. Bei 2. (Gründungsland der Gesellschaft) nur „N/​A“ ein­tra­gen. Das steht für „not appli­ca­ble“ und bedeu­tet „nicht zutref­fend“, da Einzelpersonen ja kei­ne Gesellschaften gründen.
  4. Bei 3. (Typ der Nutzungsberechtigten) „Einzelperson“ anklicken.
  5. Bei 4. die beim Meldeamt hin­ter­leg­te Wohnadresse ange­ben. Nummer steht für Hausnummer, die Felder „Wohnung“ und „Landkreis“ kön­nen ggf. frei gelas­sen werden.
  6. Bei 9.a (haupt­an­säs­sig in) aus der Liste „Deutschland“ wählen
  7. Den Rest alles frei lassen.
  8. Auf „Vorschau“ klicken
  9. Im neu­en Fenster bei „Unterschrift“ den Namen ein­ge­ben (muss iden­tisch mit dem bei Schritt 2 sein.
  10. Auf „Absenden“ klicken.

Ich wei­se aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

Hilfe gibt es zum Beispiel im Steuer-​Thread des Fotolia-​Forums oder – kom­pli­zier­ter – auf der offi­zi­el­len Hilfe-​Seite der us-​amerikanischen Steuerbehörde IRS.

Update 06.01.2010: Hier gibt es neue Infos zur Besteuerung bei Fotolia.

Ausfüllen der Steuerformulare für Shutterstock

Wie berich­tet ver­langt die Microstock-​Bildagentur Shutterstock seit einer Weile Steuerinformationen von ihren Fotografen, um die US-​Finanzbehörde IRS zufrie­den­zu­stel­len. Nach eini­gen Wochen heil­lo­sem Durcheinander bie­tet die Agentur nun etwas Hilfe, indem sie ein Online-​Tax Center ein­ge­rich­tet hat. Da es trotz­dem in eng­lisch gehal­ten ist, hier etwas Übersetzungshilfe. Ich wei­se aber aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

Nichts im Portmonee

Deutsche Fotografen bei Shutterstock fal­len in die Gruppe A2. Das bedeu­tet, dass man eine Einzelperson (im Gegensatz zu einer Firma) ist, deren Herkunftsland mit den USA ein Steuer-​Abkommen geschlos­sen haben. Hieß es am Anfang von Shutterstock noch, dass eine US-​Steuernummer (TIN) not­wen­dig sei, um sein Honorar ohne die pau­scha­len 30% Abzüge zu erhal­ten, ist dies nun nicht mehr nötig.

Jetzt muss nur noch der W8-​BEN-​Antrag aus­ge­füllt wer­den. Das geht online bei Shutterstock so:

1. Im Mitgliedsbereich unter „Ihr Account“ über­prü­fen, um die ein­ge­ge­be­nen Daten wie Name und Adresse kor­rekt sind und sie ggf. kor­ri­gie­ren. Das ist wich­tig, weil Shutterstock die­se Angaben auto­ma­tisch in das W8-​BEN-​Formular über­nimmt. Es darf kei­ne Postfach-​Adresse ange­ge­ben werden.

2. Im oben erwähn­ten „Tax Center“ unten auf den Link „Online W8-​BEN Form“ klicken.

3. In Zeile 2 „N/​A“ ein­tra­gen (steht für „not appli­ca­ble“ – nicht zutref­fend, da dort nach einem Firmensitz gefragt wird),

4. In Zeile 3 „Individual“ aus­wäh­len. Der Rest wird freigelassen.

5. Wer will, kann frei­wil­lig in Zeile 7 „Foreign tax iden­ti­fy­ing num­ber“ sei­ne deut­sche Steuernummer ein­tra­gen. Welche (Bundes-​Steuernummer, Umsatzsteuernummer, …), ist jedoch nicht klar.

6. Als digi­ta­le Unterschrift unten sei­nen Namen ein­tra­gen – genau so wie er oben im Formular in Zeile 1 steht.

Danach auf „Submit“ drü­cken und das Ganze wird zur Überprüfung geschickt.

Hast Du ver­se­hent­lich etwas falsch aus­ge­füllt? Einfach das Ganze noch mal aus­fül­len und abschi­cken. Ich hof­fe zumin­dest, dass das aus­rei­chend ist.

Bei grö­ße­ren Fragen hilft die Steuerfragen-​Email von Shutterstock.