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Verschiebung des Gerichtstermins gegen LAION e.V.

Der für Donnerstag, den 25.4.2024 ange­setz­te Gerichtstermin fällt aus.
Grund dafür ist ein kurz­fris­ti­ger Antrag des geg­ne­ri­schen Anwalts, wel­cher an die­sem Termin angeb­lich ver­hin­dert sei.

Das Gericht hat die­sem Antrag eben statt­ge­ge­ben.
Der Termin wur­de ver­legt auf: Donnerstag, den 11.07.2024, 13:30 Uhr, Sitzungssaal A 265, 2. Etage, Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude) in Hamburg.

Ich bedaue­re die­se Verzögerung und habe irgend­wie das Gefühl, dass LAION e.V. viel­leicht lie­ber noch unge­stört, ach, las­sen wir die Spekulationen…

Den Hintergrund für das Einreichen mei­ner Klage könnt ihr hier und hier aus­führ­lich in mei­nen Blogartikeln nachlesen.

Kurz gefasst befin­den sich etli­che mei­ner Fotos im Datensatz „LAION 5B“. Anhand eines kon­kre­ten Fotos als Beispiel for­de­re ich Unterlassung und Auskunft über den Nutzungsumfang, da ich der Meinung bin, dass die Verwendung des Fotos für das Trainieren des Datensatzes eine urhe­ber­recht­lich rele­van­te Vervielfältigung dar­stellt. Da LAION auf mei­ne Abmahnung nicht zu unse­rer Zufriedenheit reagie­ren woll­te, blieb uns nur die Möglichkeit des Klagewegs.

Zeitlicher Ablauf der Klage:

  • 27.04.2023: Klage ein­ge­reicht beim Landgericht Hamburg
  • 28.06.2023: Verfügung des Landgericht Hamburg, der Verein kann Verteidigungsbereitschaft anzei­gen und Klage erwidern
  • 01.08.2023: LAION e.V. reicht Klageerwiderung ein
  • 20.09.2023: Stellungnahme mei­nes Anwalts zur Klageerwiderung
  • 15.04.2024: Stellungnahme des Gegenanwalts zu unse­rem Schriftsatz 
  • 19.04.2024: Antrag der Gegenseite auf Terminverschiebung (ursprüng­lich ange­setz­ter Termin war am 25.04.2024)
  • 11.07.2024: Neuer Gerichtstermin vor dem Landgericht Hamburg um 13:30 Uhr

Das Verfahren ist öffentlich.

Andere aktuelle Klagen im KI-Bereich

Ich bin jedoch nicht der ein­zi­ge, wel­cher sich dar­an stört, dass sei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werke ohne Nachfragen oder Entlohnung durch KI-​Firmen ver­wer­tet werden.

In den USA läuft aktu­ell die­se Sammeklage drei­er Künstlerinnen gegen Stability AI, Midjourney und DeviantArt.

Die US-​Komikerin Sarah Silverman klagt der­zeit zusam­men mit zwei ande­ren Autoren gegen den ChatGPT-​Betreiber OpenAI und den Facebook-​Mutterkonzern Meta wegen der Verwendung eini­ger ihrer Bücher in den KI-Trainingsdaten.

Auch gegen Google läuft die­se Klage wegen der uner­laub­ten Verwendung von Daten für das KI-Training.

Schon län­ger bekannt ist die Klage der Bildagentur Getty Images gegen Stability AI wegen deren Verwendung von Bildern im KI-Trainingsdatensatz.

Podcast eines Fotoproduzenten Folge 36 – Interview mit dem Copytrack-​Gründer Marcus Schmitt

Neben den vie­len zah­len­den Kunden, die ihre Bilder legal erwer­ben, gibt es lei­der auch viel zu vie­le Leute, wel­che Bilder ohne die erfor­der­li­chen Nutzungsrechte ein­set­zen und damit Urheberrechtsverletzungen bege­hen.

Das Aufspüren und Nachverfolgen die­ser ille­ga­len Bildnutzungen kann zeit- und ner­ven­rau­bend sein, wes­halb es eini­ge Dienstleister gibt, wel­che damit wer­ben, dass sie auto­ma­ti­siert Bildnutzungen im Internet tra­cken und auch Bilderklau juris­tisch ver­fol­gen können.

Einer die­ser Anbieter ist die Berliner Firma Copytrack, wel­che von Marcus Schmitt gegrün­det und auch von ihm als CEO gelei­tet wird.

Wir haben aus­führ­lich über sei­ne Erfahrungen mit Rechtsverletzungen gere­det, in wel­chen Ländern am meis­ten und am wenigs­ten Chancen auf Erfolg bestehen, wel­cher Bilderdiebstahl bis­her am teu­ers­ten war, auf was Fotografen ach­ten soll­ten und eini­ges mehr:

PORTFOLIO:

Ein Portfolio in dem Sinne gibt es bei die­ser Folge logi­scher­wei­se nicht, daher statt­des­sen eini­ge anony­mi­sier­te Screenshots aus dem User-​Backend von Copytrack:

das Dashboard von Copytrack
die Inbox von Copytrack mit den Suchergebnissen
eini­ge System Tags, wel­che Copytrack auto­ma­tisch ver­ge­ben kann
die Systematik der ein­ge­reich­ten Fälle bei Copytrack

SHOWNOTES:

Warum die Sperrung des Twitter-​Accounts von DOnald J. Trump überfällig war

Die Aufregung in den sozia­len Netzwerken ges­tern Nacht war groß: Der Kurznachrichtendienst Twitter hat bekannt gege­ben, dass der Account von Donald J. Trump dau­er­haft gesperrt wurde.

Während die Rechten von „Unterdrückung der Meinungsfreiheit“ reden und die Linken sich freu­en, ist die Sperrung aus einem ganz ande­ren Grund längst über­fäl­lig gewesen.

Schon im Oktober 2019 hat­te ich hier dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Trump auf Twitter allein 2019 min­des­tens neun Urheberrechtsverletzungen auf Twitter began­gen habe. 2020 sind noch mal eini­ge (1, 2, 3, 4) dazu gekom­men und auch davor gab es eini­ge (1).

An ande­rer Stelle berich­tet ein Twitter-​Nutzer, dass ihm sein Account wegen 6 Urheberrechtsverletzungen (genau­er DMCA Claims) gesperrt wur­de. Trump konn­te anschei­nend so vie­le DMCA Claims sam­meln wie er wollte.

Das heißt anders for­mu­liert: Der US-​Präsident Trump stand viel­leicht nicht über dem Gesetz, aber min­des­tens über den Twitter-​Nutzungsbedingungen. Von sei­ner hass­erfüll­ten, zur Gewalt ani­mie­ren­den Sprache noch ganz zu schweigen.

Die Begründung von Twitter lau­te­te bis ges­tern immer: Einige Personen hät­ten auf­grund des hohen Nachrichtenwertes einen „Sonderstatus“. Dass das Brechen des Urheberrechts anschei­nend dazu gehör­te, schei­nen vie­le gar nicht rich­tig wahrzunehmen.

Natürlich kann debat­tiert wer­den, ob das Social Media-​Oligopol Twitter, Facebook, Google und Apple zu gro­ße Macht hat. Das soll­te aber nicht ablen­ken davon, dass zu lan­ge mit zwei­er­lei Maß gemes­sen wur­de und Twitter ger­ne Regelverstöße (und Gesetzesverstöße) igno­riert hat, so lan­ge sich mit den Tweets von Donald J. Trump Geld ver­die­nen ließ. Jetzt auf der Zielgeraden wur­de es dem Medienunternehmen anschei­nend zu heiß und sie lie­ßen die schon längst abge­kühl­te Kartoffel fal­len. Das poli­ti­sche Risiko ist gering, das öffent­li­che Ansehen gerettet.

Statt der Sperrung Trumps war das doch der eigent­li­che Skandal: Dass Twitter wis­sent­lich und selek­tiv jah­re­lang für bestimm­te Personen die eige­nen Nutzungsbedingungen igno­riert hat (und wei­ter­hin igno­riert, wenn man sich eini­ge Tweets mit Kriegsrhetorik ande­rer Staatsoberhäupter anschaut).

Fotolia-​Käufer aufgepasst: Screenshots eurer Käufe sichern vor der Schließung

In 21 Tagen wird die Webseite von Fotolia abge­schal­tet. Deren Fotos kön­nen dann nur noch bei Adobe Stock erwor­ben werden.

Selbst wer als ehe­ma­li­ger Fotolia-​Kunde schon zu Adobe Stock gewech­selt ist, soll­te eins nicht ver­ges­sen: Unbedingt Screenshots der eige­nen Fotolia-​Käufe machen!

Denn wenn es zu Streitigkeiten über even­tu­el­le Urheberrechtsverletzungen geht, muss der Bildnutzer sei­ne erwor­be­nen Rechte nach­wei­sen. Die Lizenzkette nach §32e UrhG muss lücken­los zurück­ver­folg­bar sein.

Auf den Rechnungen von Fotolia ist jedoch nicht ver­merkt, wel­ches Bild wann genau run­ter­ge­la­den wur­de. Genau die­ser Nachweis muss jedoch erbracht wer­den, wenn der Kunde zei­gen will, dass er die Nutzungsrechte am betrof­fe­nen Bild hält.

Um einen sol­chen Screenshot anzu­fer­ti­gen, bit­te bei Fotolia ein­log­gen, dann links in der Spalte auf „Gekaufte Dateien“ kli­cken, dann in der Mitte auf „Alle gekauf­ten Dateien“. Nun je nach Bildmenge unten die Ansicht auf „100“ stel­len und mit einem Screenshot-​Tool sei­ner Wahl alle Seiten sichern.

Übersicht aller gekauf­ten Dateien im Backend von Fotolia

Nach der Screenshot-​Erstellung bit­te noch mal kon­trol­lie­ren, ob die Bildnummer und das Download-​Datum les­bar sind und alles wie­der­auf­find­bar archivieren.

Selbst wer als Fotolia-​Kunde zu Adobe Stock gewech­selt ist, soll­te die Screenshots machen. Die Kaufhistorie bei Adobe Stock zeigt (zumin­dest bei mir) nur die Käufe, die ich nach dem Wechsel zu Adobe Stock getä­tigt habe, nicht die davor bei Fotolia.

Laut Adobe Stock soll­te die Übernahme der Lizenzhistorie eigent­lich funk­tio­nie­ren, dann wür­de die­se Warnung hier nur für die­je­ni­gen Fotolia-​Kunden wich­tig sein, die kein Konto bei Adobe anle­gen wol­len. Aber ich emp­feh­le, es trotz­dem zu machen, sicher ist sicher.

Nur so ist man als Bildkäufer vor even­tu­el­len spä­te­ren unlieb­sa­men Überraschungen geschützt, wie sie Die Bildbeschaffer in ihrem Blog erwähnen.

Podcast eines Fotoproduzenten Folge 13 – Interview mit Serge Licht und Michael Lamberty vom Bildersuchdienst Lapixa

Es gibt etli­che Tools und Firmen, die einem ver­spre­chen, die eige­nen Bilder im Internet auf­zu­spü­ren. In der aktu­el­len Folge vom „Podcast eines Fotoproduzenten“ habe ich mit der Berliner Firma Lapixa gere­det, die mir erklä­ren, wie sie Bilder im Internet fin­den, wel­che Vorteile Fotografen davon haben und was man bei der Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen beach­ten muss.

Gesprächspartner sind dies­mal der Lapixa-​CEO Serge Licht (rechts im Bild unten) sowie Michael Lamberty (links im Bild) als Leiter der Rechtsabteilung von Lapixa.

Außerdem reden wir dar­über, wel­chen mög­li­chen Schadensersatz Fotografen für geklau­te Bilder erzie­len kön­nen, in wel­chen Ländern die Rechteverfolgung ein­fa­cher oder schwie­ri­ger ist und wel­che Bilder beson­ders ger­ne geklaut werden.

Wenn euch die Folge gefal­len hat, hin­ter­lasst bit­te eine Bewertung. Ihr könnt den Podcast auch ger­ne abon­nie­ren, um kei­ne Folge mehr zu verpassen:

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Der Podcast bei Spotify.

Einige Screenshots aus dem Backend von Lapixa (anony­mi­siert von mir):

SHOWNOTES:
Webseite von Lapixa