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Täuschung? Getty Images & der Pinterest-Deal

Die von der Carlyle Group gehal­te­ne Bildagentur Getty Images agiert mög­li­cher­wei­se irre­füh­rend, wenn es um die Verlautbarungen über Einkommen, Verkäufe und Lizenzierung von Inhalten geht, die unter das kürz­lich ange­kün­dig­te Abkommen mit Pinterest fal­len. Jetzt im Besitz der pri­va­ten Carlyle Group, ist wenig bekannt über die Geschäftsbeziehungen von Getty Images, aber hin und wie­der gelan­gen inter­es­san­te Neuigkeiten an die Öffentlichkeit.

Schauen wir uns zuerst den Blogbeitrag an, in wel­chem der Deal ange­kün­digt wird. Hier sind eini­ge rele­van­te Auszüge aus dem Blogbeitrag gera­de über das, wofür Pinterest Getty bezahlt – nur für Metadaten:

Getty Images und Pinterest haben ein Abkommen zu Wege gebracht, das die Welt in eine stär­ker visu­el­le Zukunft füh­ren wird, indem unse­re umfang­rei­chen Metadaten und attrak­ti­ver Inhalt kom­bi­niert werden …“

Der Begriff Metadaten taucht im obi­gen Zitat auf, gefolgt von einer hoch­tra­ben­den Äußerung über die „tol­len Fotografen von Getty Images…“ und Einzelheiten zu den Informationen (damit sind die Metadaten gemeint) über den Designer der Stiefel auf dem Foto:

Nehmen wir an, Sie stö­bern auf den Pinterest-​Seiten und ent­de­cken ein Bild von Beyonce, auf wel­chem Sie die­se schar­fen Stiefel trägt. Aber es fehlt jeg­li­che Information dar­über, wer die Stiefel ent­wor­fen hat oder wo du sie kau­fen kannst! Es könn­te auch schwer sein her­aus­zu­be­kom­men, dass ein tol­ler Fotograf bei Getty Images das Bild auf­ge­nom­men hat.“

Dann macht Getty klar, dass es Metadaten sind, die verkauft/​lizenziert wer­den sol­len und dass das Foto dann einen Bildnachweis und einen Link bekommt.

Unsere neue Partnerschaft mit Pinterest bie­tet eine Lösung… wir ver­wen­den unse­re API-​Schnittstelle „Connect“, um Pinterest wesent­li­che Informationen zur Verfügung zu stel­len – ein­schließ­lich Bildnachweisen von Getty Images, wann und wo das Bild ent­stan­den ist und mehr. Wir brin­gen einen Bildnachweis auf der Seite von Pinterest und einen Link zurück unter.“

An die­ser Stelle ver­deut­licht Getty, dass die Vergütung ein­zig für die Metadaten anfällt. Die fol­gen­de Aussage ist so klar umris­sen wie die Aussage von Präsident Obama: Wenn Sie mit Ihrem Arzt oder Gesundheitsplan zufrie­den sind, kön­nen Sie ihn behal­ten. Da besteht kein Zweifel – Getty wird für „die­se umfang­rei­chen Metadaten“ bezahlt:

Pinterest wird Getty eine Gebühr für die­se umfang­rei­che Metadaten bezah­len, die wir mit den Anbietern tei­len werden.“

Wenn für ein Foto Lizenzgebühren in Höhe von 1,00 Dollar anfal­len, was schät­zen Sie, wäre die Lizenzgebühr für die Metadaten? 0,01 Dollar? 0,10 Dollar? Sicherlich ist der Betrag ein Bruchteil des­sen, was die Lizenzgebühr für das Bild aus­ma­chen wür­de, und dann wird die­ser Anteil des Lizenzeinkommens für das Bild zu einem unglei­chen Prozentsatz zu Gettys Gunsten aufgeteilt.

Nirgendwo sagt Getty, dass Pinterest Lizenzgebühren für das Bild bezahlt.

Warum ist es wich­tig, dass Getty unmiss­ver­ständ­lich klar­macht, dass es eine Gebühr für die Metadaten ist? Lassen Sie uns eini­ge Abschnitte des Vertrages genau­er beleuch­ten, den Getty mit sei­nen Anbietern abschließt.

Zuerst erläu­tert Getty, dass die Vereinbarung für „Akzeptierte Inhalte“ gilt, um dann zu defi­nie­ren was „Akzeptierte Inhalte“ sind:

Diese Vereinbarung betrifft alle Inhalte (gemäß der Definition im Abschnitt 1.2) , wel­che Sie frü­her ein­ge­reicht haben oder in Zukunft ein­rei­chen wer­den, die zum Vertrieb durch Getty akzep­tiert wur­den („Akzeptierte Inhalte“).“

1.2 Arten von Inhalten: Diese Vereinbarung gilt für fol­gen­de Arten von Inhalten („der Inhalt“):
(a) Fotografien, Illustrationen oder ande­re unbe­weg­te visu­el­le Darstellungen („unbe­weg­te Bilder“); (b) beweg­te visu­el­le Inhalte in jeg­li­cher Form, ein­schließ­lich Filme, Videobänder, digi­ta­le Dateien, Animationen und Clips („Filmmaterial“); und © Fonts, Audiodateien und jeg­li­che ande­re durch Copyright geschütz­te Werke, in allen Fällen, in wel­cher Weise und in wel­chem Format und mit wel­chem Werkzeug auch immer erzeugt, ein­schließ­lich von Reproduktionen, Bearbeitungen und abge­lei­te­ten Werke davon. “

Es wird in den vor­an­ge­hen­den Ausführungen deut­lich, dass es sich bei „Inhalt“ (con­tent) um „Fotografien“, nicht um Metadaten han­delt. Im fol­gen­den Abschnitt erklärt Getty zuerst, was selbst­ver­ständ­lich sein soll­te – dass Sie die Rechte an Ihrem „Akzeptierten Inhalt“ besit­zen, aller­dings macht Getty dann unmiss­ver­ständ­lich klar: „Getty Images besitzt alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche, ein­schließ­lich aller Copyright-​Rechte, die neben Ihrem Copyright an Ihren „Akzeptierten Inhalten“ ent­ste­hen, an allen Arbeiten durch oder für Getty Images, die viel­fa­che Elemente „Akzeptierter Inhalte“ und/​oder ande­re Inhalte enthalten.

1.13 Copyright an „Akzeptiertem Inhalt“ oder ande­ren Werken. Gegenstand der in die­ser Vereinbarung gewähr­ten Rechte ist, dass Sie alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche ein­schließ­lich des Urheberrechts an allen „Akzeptierten Inhalten“ behal­ten, auch dann, wenn es Bestandteil abge­lei­te­ter Werke Dritter ist. Getty Images erhält alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche, ein­schließ­lich aller Copyright-​Rechte, die neben Ihrem Copyright an Ihren „Akzeptierten Inhalten“ ent­ste­hen, für jeg­li­che Arbeiten durch oder für Getty Images, die­viel­fa­che Elemente „Akzeptierter Inhalte“ und/​oder ande­re Inhalte ent­hal­ten. Sowohl Sie, als auch Getty Images in Ihrem Namen, kön­nen das Copyright an jeg­li­chem „Akzeptierten Inhalt“ bei der ent­spre­chen­den Behörde regis­trie­ren lassen.“

Danach besitzt Getty alles, außer dem eigent­li­chen Foto als Teil des „Akzeptierten Inhalts“ – Metadaten „und/​oder ande­re Inhalte“.

Noch ein­mal: Anbieter wer­den hono­riert mit einem Anteil an der Gebühr für die Metadaten anstatt für einen Anteil an den Lizenzgebühren für das Foto, denn Getty macht voll­kom­men klar, dass sie nur für Metadaten bezahlt werden.

Bis ges­tern [Anmerkung R.K.: Gemeint ist Donnerstag, der 12.12.2013].

Auf einer ein­tä­gi­gen Konferenz, die hier in der Nähe von Washington DC vom „US Patent and Trademark Office“ ver­an­stal­tet wur­de – „Copyright Policy, Creativity, and Innovation in the Digital Economy“ (Details fin­den sie hier). Ich habe mir den Webcast ange­se­hen, ein Teilnehmer der Konferenz war John Lapham, Senior Vice President und General Counsel bei Getty Images.

Hier ist das Video:

Wenn sie zur vor­spu­len zu Minute 19:10 im Video, beginnt die Diskussion über unser Thema.

Lapham bemerkt zuerst bezüg­lich des Pinterest-Abkommens:

… ein gerau­mer Teil ihres Inhalts steht den Anbietern von Getty zu, und anstatt einen Schlagabtausch zu füh­ren dar­über, was mit Bildern auf Ihrer Webseite pas­sie­ren soll­te und was nicht, sagen wir, wenn Bilder hin- und her gescho­ben wer­den, ver­liert man die Metadaten, die Attribute. Und statt laut­hals dar­über zu strei­ten, ob man Bilder lizen­zie­ren soll­te oder nicht, lasst uns doch die Metadaten wie­der kor­rekt mit die­sen Bilddateien ver­knüp­fen und lasst unse­ren Anbietern als Gegenleistung die Tantiemen zukom­men, die ihnen für die Nutzung ihrer Inhalte zuste­hen. Das war das Ziel beim Bemühen um ein der­ar­ti­ges Abkommen…“

Die Moderatorin Ann Chaitovitz, Berater-​Anwältin für das us-​amerikanische Patentamt USPTO, hak­te bei Lapham nach, weil alle frü­he­ren Aussagen von Getty dahin­ge­hend lau­te­ten, dass nur für Metadaten bezahlt wer­den soll­te. Sie wiederholte:

Danke, ähm, also kann ich, nur zu mei­nem bes­se­ren Verständnis, es geht um Metadaten – Sie ver­knüp­fen die Metadaten wie­der, gab es da auch irgend­ei­ne Bezahlung oder war das, um sie für zukünf­ti­ge Verwendung zu kennzeichnen?“

Lapham ant­wort:

Ahh, die Vereinbarung funk­tio­niert so, dass äh, wir da eine Datenbank haben, eine Bilddatenbank, die, wis­sen Sie, Millionen von Bildern ent­hält, nicht nur unse­re, son­dern von Wettbewerbern, ande­ren Unternehmen, und wir kön­nen die Bilddatenbank abglei­chen mit einer Webseite, um her­aus­zu­fin­den, wel­che Übereinstimmungen es gibt. Und durch die Anwendung die­ser Erkennungstechnologie kön­nen wir sagen, wis­sen Sie, wir kön­nen sagen, wenn wir bei­spiels­wei­se die UPSTO-​Webseite neh­men, dass Sie dort 110.000 Fotos von Getty Images vor­hal­ten, und die­se Bilddateien haben kei­ne Metadaten mehr, wir ver­knüp­fen die­se Metadaten wie­der und die Gebühr, die dafür ver­langt wer­den kann, könn­te auf einer Basis pro Bild pro Monat erfol­gen, so dass die Person, die das Werk geschaf­fen hat, im Gegenzug dafür ent­lohnt wer­den kann.“

Lapham bringt meh­re­re Argumente. In sei­nem Eingangsstatement:

lasst unse­ren Anbietern als Gegenleistung die Tantiemen zukom­men, die ihnen für die Nutzung ihrer Inhalte zustehen.“

In sei­nem Folgebeitrag führt er aus:

wir ver­knüp­fen die­se Metadaten wie­der, und die Gebühr, die dafür ver­langt wer­den kann, könn­te auf einer Basis pro Bild pro Monat erfol­gen, so dass die Person, die das Werk geschaf­fen hat, im Gegenzug dafür ent­lohnt wer­den kann.“

Demnach ist die ver­lang­te Gebühr für das Wiederverknüpfen der Metadaten? Wenn er sagt, „die Gebühr die dafür ver­langt wer­den kann“, dann bezieht er sich offen­sicht­lich auf die Tätigkeit im glei­chen Satz davor: “ wir ver­knüp­fen die­se Metadaten wie­der“ und dann, bezieht sich das „dafür ent­lohnt wer­den kann“, bezieht sich das „dafür“ auf das „die­ses Werk geschaf­fen haben“ oder auf das Wiederverknüpfen?

Warum ist das wichtig?

Nun, in dem Vertrag von Getty Images über­tra­gen die Anbieter ihr Recht, gegen eine Rechtsverletzung zu kla­gen oder Ansprüche zu erheben:

1.11 Recht auf Wahrnehmung von Rechtsansprüchen. Getty Images erhält das Recht nach bes­tem kauf­män­ni­schem Ermessen zu ent­schei­den, ob und in wel­chem Umfang gegen Dritte wegen unbe­fug­ter Verwendung „Akzeptierter Inhalte“ vor­ge­gan­gen wer­den soll. Sie ermäch­ti­gen Getty Images und die Vertriebspartner, auf deren Kosten das exklu­si­ve Recht, jed­we­de Ansprüche im Zusammenhang mit Verletzungen des Copyrights an „Akzeptierten Inhalten“ und einem dazu­ge­hö­ren­den geis­ti­gen Eigentum („Ansprüche“) gel­tend zu machen, zu regeln, bei­zu­le­gen und abzuwehren.“

Wir stel­len hier eine fein­sin­ni­ge, aber schwer­wie­gen­de Frage. Lapham ver­deut­licht, dass Bilder von Anbietern von Getty Images einen guten Teil der Bilder bei Pinterest aus­ma­chen. Bis zu dem Abkommen war die Existenz die­ser Bilder ein Verstoß gegen das Copyright der Eigentümer der Bilder.

Getty stellt fest, dass man nicht in einen Schlagabtausch mit Pinterest gehen will. Wir spre­chen von Millionen von Bildern, und der Unterschied, was ein Fotograf als Anteil an der Metadaten-​Gebühr im Gegensatz zu einem Einkommensanteil an einer Bild-​Lizenz erhal­ten wür­de, könn­te Millionen von Dollar aus­ma­chen, die auf Kosten der Anbieter im Säckel von Getty lan­den, nur auf­grund der Art und Weise, wie die Vereinbarungen zwi­schen Getty und Pinterest sowie zwi­schen Getty und sei­nen Anbietern abge­fasst sind.

Es scheint mir hin­ter­sin­nig, ein Abkommen anzu­kün­di­gen, bei wel­chem sich das Einkommen nach den Metadaten rich­tet, aber dann – auf einer kei­nem all­zu brei­ten Publikum bekann­ten Veranstaltung, deren Beiträge nicht in zahl­lo­sen Presseartikeln wie­der­holt wer­den – eine abwei­chen­de Antwort dahin­ge­hend zu erhal­ten, dass Getty tat­säch­lich für Bildlizenzen bezahlt wird, was sie wie­der­um zu einem höhe­ren Anteil den Anbietern ver­dan­ken. Offensichtlich hat­te die Moderatorin ein ande­res Verständnis, als sie die Frage stell­te, und sie ist eine hoch­ge­schätz­te Anwältin, die die Regierung in Fragen des geis­ti­gen Eigentums berät, wes­halb es durch­aus von Bedeutung ist, dass sie ver­wirrt war von dem, was Lapham im Widerspruch zu dem zuvor ange­kün­dig­ten Abkommen sagte.

So lau­tet die offe­ne Frage, auf deren Beantwortung die Anbieter von Getty Images einen Anspruch haben:
„Erhalten wir eine Vergütung für unse­ren „Akzeptierten Inhalt“ (d.h. Fotografien) oder erhal­ten wir eine Vergütung für Metadaten?“

Lapham ver­deut­lich­te, dass die­se bedingt sind durch deren Abgaben für die Nutzung ihrer Inhalte.

Die Frage die sich dar­aus ergibt, ist:
„Wie hoch sind die Bruttoeinnahmen pro lizen­zier­tem Foto und wie hoch sind die Bruttoeinnahmen für das Wiederverknüpfen und die Anzeige der Metadaten.?“

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Dieser Artikel ist eine Übersetzung des Artikels „Deception? Getty Images & The Pinterest Deal“ aus dem Blog „Photo Business News“ von John Harrington. Die Übersetzung erfolg­te mit freund­li­cher Genehmigung des Autors. Ich habe zum bes­se­ren Verständnis eini­ge Links ein­ge­fügt und teil­wei­se eini­ge Stellen anders markiert.

Argumente für und gegen Wasserzeichen in Online-Fotos

Der Fotograf Till Erdmenger hat­te vor eini­gen Wochen in sei­nem Blog einen Artikel über das Auffinden nicht lizen­zier­ter Fotos geschrieben.

Darin fiel mir fol­gen­der Absatz beson­ders auf:

[…] Bei Fotografen wird immer wie­der dar­über dis­ku­tiert, wie man sich vor dem Bilder-​Klau schüt­zen kann. Oft lau­tet der Tenor: Man müs­se ein Wasserzeichen auf die Bilder mon­tie­ren. Stimmt grund­sätz­lich, ist aber voll­kom­men kon­tra­pro­duk­tiv. Mit einem dicken Copyright-​Hinweis schre­cke ich viel­leicht eini­ge Bilderdiebe ab, es wird aber noch immer genug ande­re geben, die die­se Bilder voll­kom­men schmerz­frei für eige­ne Zwecke ein­set­zen. Wichtigster Punkt: Wasserzeichen sind eine wür­de­lo­se Verschandelung schö­ner Fotos.

Interessanterweise kommt in Unternehmen – völ­lig zu recht – nie­mand dar­auf, die auf­wän­dig pro­du­zier­ten Werbefotos oder Imagemotive mit rie­si­gen Urheberrechtshinweisen zu „ver­schö­nern“. An die­ser Stelle ist man sich offen­bar voll­kom­men einig, dass sol­che Wasserzeichen nichts auf einem Foto zu suchen haben. […]“


Ich war sehr erstaunt zu lesen, dass sich ein pro­fes­sio­nel­ler Fotograf gegen die Verwendung sicht­ba­rer Wasserzeichen im Bild aus­spricht. Aber nach­dem ich im zwei­ten Absatz den Vergleich mit Werbefotos gele­sen habe, wur­de mir lang­sam klar, war­um er zu die­sem Thema viel­leicht eine ande­re Meinung hat als ich.

Till ist „Businessfotograf“, er ver­dient sein Geld also haupt­säch­lich durch Fotoaufträge von Firmen, für die er Portraitfotos der Mitarbeiter, Bilder der Betriebsfeier und so wei­ter foto­gra­fie­ren soll. Er bekommt sein Geld also von den Firmen, lie­fert die Bilder ab und hat kei­ne Verluste, wenn das Bild von der Firmenwebseite uner­laubt im Netz ver­viel­fäl­tigt wird.

Selbst bei Beispielfotos auf sei­ner Webseite braucht er wenig Angst zu haben, dass die­se kopiert wer­den. Denn selbst wenn das der Fall wäre, wer­de er dadurch ver­mut­lich nicht weni­ger Aufträge erhal­ten, denn die Referenzfotos auf sei­ner Webseite blei­ben ihm ja erhalten.

Ähnlich sieht das bei den Werbekunden in sei­nem Blog-​Beispiel aus. Die Firmen bezah­len viel Geld für ihre Werbefotos und bezah­len noch mal viel Geld, um die­se Werbebilder mög­lichst attrak­tiv in Zeitungen, auf Litfaßsäulen, Plakatwänden und im Internet zu plat­zie­ren. Jeder, der ein Werbefotos irgend­wo – uner­laubt – im Netz pos­tet, hilft dem Unternehmen dadurch etwas, weil es bei Werbefotos, wie der Name schon sagt, kos­ten­lo­se Werbung ist, wenn die­se irgend­wo gezeigt wird, ohne dass das Unternehmen dafür zur Kasse gebe­ten wird. Neuerdings geben Firmen ja sogar viel Geld aus, um die­se orga­ni­sche Verbreitung im Internet durch zufäl­li­ge Webnutzer mög­lichst echt aus­se­hen zu las­sen (Stichwort „vira­les Marketing“)

Bei eini­gen Fotografen liegt der Fall jedoch anders. Wenn Fotografen weni­ger durch Fotoaufträge Geld ver­die­nen, son­dern mehr durch den Verkauf ihrer foto­gra­fi­schen Werke selbst, wird die uner­laub­te Nutzung im Internet zu einem grö­ße­ren Problem. Betroffen hier­von sind zum Beispiel ganz stark die Stockfotografen, aber auch Fotografen, die ihre Bilder als Poster, Postkarten, Kalender etc. verkaufen.

Ein sicht­ba­res Wasserzeichen auf dem Foto mar­kiert damit das zu ver­kau­fen­de Produkt, ähn­lich wie es eine elek­tro­ni­sche Diebstahlsicherung im Laden macht. Wird das Bild mit der Markierung benutzt, kann ers­tens davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die betref­fen­de Person das Foto nicht legal lizen­ziert hat (wobei ich in letz­ter Zeit eini­ge Fälle hat­te, bei denen selbst das nicht zutraf) und zwei­tens wirkt dann das Wasserzeichen wie eine Art Hinweis, wo das „Originalprodukt“ ohne die unschö­ne Markierung gegen Bezahlung erhält­lich ist.

Diesen „Werbeeffekt“ eines sicht­ba­ren Wasserzeichens ver­schen­ken Profi-​Fotografen, die ihre Bilder ohne Wasserzeichen ins Netz stel­len. Damit hät­ten sie selbst im Falle einer uner­laub­ten Verbreitung im Internet trotz­dem noch einen klei­nen Vorteil, der die uner­laub­te Handlung zwar nicht auf­wiegt, aber immer­hin in ihrer nega­ti­ven Wirkung etwas mildert.

Ob ein Fotograf lie­ber die­se Werbewirkung und einen rudi­men­tä­ren Schutz ihrer Bilder mit Wasserzeichen haben mögen oder lie­ber dar­auf ver­zich­ten und sich gegen die „wür­de­lo­se Verschandelung“ der eige­nen Bilder ent­schei­den, damit die Fotos schö­ner wir­ken, dass muss jeder selbst entscheiden.

Wie macht ihr das: Bilder mit sicht­ba­ren Wasserzeichen oder ohne? Und warum?

Studie: Social Media Webseiten entfernen Copyright-Informationen

Viele Social Media-​Webseiten, wel­che das Hochladen von Bildern anbie­ten, ent­fer­nen dabei Copyright-Informationen und ande­re Metadaten. Zu die­sem Schluss kommt eine Praxis-​Studie des IPTC-​Councils, wel­ches für die Einhaltung des IPTC-​Metadaten-Standards ver­ant­wort­lich ist.

Für Fotografen ist die Erkenntnis nicht mehr über­ra­schend, aber die­se geball­ten Dreistigkeiten als Übersicht prä­sen­tiert zu bekom­men, zeigt gut, wie igno­rant vie­le deser Seiten mit Urhebern umgehen.

Zum Vergrößern das Bild anklicken

Im Zeitraum vom Oktober 2012 bis März 2013 hat eine Arbeitsgruppe des IPTC-​Councils fünf­zehn Webseiten getes­tet, indem dort mit Metadaten (EXIF/​IPTC) ver­se­he­ne Bilder hoch- und run­ter­ge­la­den wur­den. Danach wur­de geschaut, wel­che Metadaten auf der Webseite selbst ange­zeigt wer­den und wel­che nach dem Runterladen noch im Bild vor­han­den waren. Getestet wur­den unter ande­rem Facebook, Twitter, Flickr, Google+, Pinterest, 500px, Tumblr und mehr.

Die Ergebnisse

Die lin­ke Spalte zeigt an, wel­che Daten auf der Webseite kor­rekt ange­zeigt wer­den, die mitt­le­re Spalte zeigt, wel­che Daten im Bild blie­ben, wenn das Bild mit der Funktion „Speichern als…“ run­ter­ge­la­den wur­de und die rech­te Spalte zeigt, wel­che Informationen erhal­ten blie­ben, wenn ein Download-​Button o.ä. genutzt wur­de, sofern die­ser auf der Webseite ange­bo­ten wird.

Ein grü­ner Kreis zeigt an, dass alle Anforderungen erfüllt wur­den, ein gel­ber Kreis zeigt, dass eini­ge Anforderungen erfüllt wur­den und der rote Kreis mar­kiert unge­nü­gen­de Ergebnisse, die ver­bes­sert wer­den soll­ten. Grau bedeu­tet, dass die­ser Bereich nicht getes­tet wurde.

Die Auswertung

Erstaunlich ist, dass KEINE ein­zi­ge Webseite kom­plett im grü­nen Bereich liegt. Bei genaue­rer Betrachtung der Versuchsanordnung wür­de ich das aber auch nicht so eng sehen, weil zum Beispiel der grü­ne Punkt bei der Copyright-​Anzeige nur ver­ge­ben wur­de, wenn alle vier IPTC-​Copyright-​Felder (Titel, Ersteller, Copyright-​Vermerk und Credit) ange­zeigt wer­den. Da bei mir zum Beispiel Ersteller, Copyright und Credit sehr ähn­lich sind, reicht mir da schon die gel­be Markierung.

Insofern hat Google+ am bes­ten abge­schnit­ten was die Beibehaltung der Metadaten angeht, gefolgt von Dropbox. Am schlimms­ten sieht iro­ni­scher­wei­se bei den meist­ge­nutz­ten Diensten Facebook, Flickr und Twitter aus. Dort wer­den Metadaten und Copyright-​Informationen gna­den­los aus den Fotos gelöscht. Dabei schrei­ben sowohl Vorschriften der Europäischen Union als auch der USA ver­meint­lich klar vor, dass Urheberrechtsinformationen nicht aus digi­ta­len Medien ent­fernt wer­den dür­fen. Leider hat sich schon bei ande­ren Themen wie Datenschutz gezeigt, dass Facebook & Co. sich recht wenig um Gesetze scheren.

Die Lösung

Eine Lösung für das Problem liegt auf der Hand: Die betref­fen­den Webseiten nicht nut­zen. Da aber Fotografen Social Media-​Webseiten vor­teil­haft für die Kundenpflege oder das Akquirieren von Aufträgen nut­zen kön­nen, ist das nicht immer der bes­te Weg. Bis dahin bleibt wohl nur die Möglichkeit, eige­ne Fotos immer nur in klei­ner Auflösung und mit einem sicht­ba­ren Urheberrechtsvermerk auf den Bildern auf sol­che Webseiten zu laden. Ich habe ein­mal den Fehler gemacht, das nicht zu tun und sofort wur­de das Bild mas­sen­haft ille­gal im Netz verbreitet.

Wie geht ihr mit Social Media-​Seiten um?

(M)Ein Diskussionsbeitrag zur Reform des Urheberrechts

Durch den Erfolg der Piratenpartei hat sich die Diskussion über das aktu­el­le Urheberrecht zuge­spitzt. Die Spannbreite reicht von der Forderung, das Urheberrecht kom­plett abzu­schaf­fen, über eine radi­ka­le Reform wie sie die AG Urheberrecht der Piraten for­dert bis hin zur vehe­men­ten Verteidung des Urheberrecht durch Künstler (und *hüs­tel* durch CDU-​Politiker).


Heute will ich eini­ge der bis­he­ri­gen Debattenbeiträgen ver­lin­ken und dis­ku­tie­ren. Denn auch wenn – oder bes­ser: genau weil – ich als Fotoproduzent mei­ne Einnahmen fast kom­plett durch das Urheberrecht erzie­le, gibt es sicher eini­ge Punkte, die refo­miert wer­den könn­ten. Und hier hilft es nichts, die Augen vor der erhitz­ten Diskussion zu ver­schlie­ßen und auf das Beste zu hoffen.

Einige Autoren haben schon ange­fan­gen und selbst Vorschläge in die Debatte ein­ge­bracht. Am inter­es­san­tes­ten fin­de ich die fol­gen­den Artikel, die ich jedem zur Information ans Herz lege, auch wenn die Inhalte viel­leicht nicht alle erfreu­en werden.

  • Bertold Seliger for­dert im Freitag: „Schneiden wir den Kuchen neu an“. Neben eini­gen gro­ben inhalt­li­chen Fehlern wie einer zu kur­zen Patentdauer (in Wahrheit 20 statt 15 Jahre) und einem falsch dar­ge­stell­ten GEMA-​Verteilungsschlüssel schlägt er fünf span­nen­de Punkte zur Reform vor: Die Schutzdauer der Werke, ein Opt-​In-​Verfahren, eine auto­ma­ti­sche Rückübertragung an Urheber von ver­kauf­ten Rechten, ein neu­er Verteilungsschlüssel für Abrechnungssysteme und eine „Fair Use“-Klausel.
  • Janosch Schobin schlägt in der tages­zei­tung im Text „Der Sharer ist die Zukunft“ vor, die momen­tan ille­ga­len Filesharer kom­plett zu umar­men und ihr Streben nach Anerkennung und Aufmerksamkeit durch eine Art Schnellballsystem finan­zi­ell auszunutzen.
  • Keine Lösungsvorschläge aber eine Bestandsaufnahme der bis­he­ri­gen Probleme bie­tet heise.de im Text „Urheberrecht: Neuer Gesellschaftsvertrag statt Kontrolle und Strafe?“.
  • Ebenfalls im Freitag ana­ly­siert Wolfgang Michael die Positionen der Piratenpartei zum Urheberrecht, was eben­falls sehr hilf­reich für eine Diskussion ist.
  • Daraufhin ruder­te die Piratenpartei etwas zurück und ruft jetzt zu einer „offe­nen Diskussion“ über das Urheberrecht auf. Im glei­chen Text stellt sie auch deut­lich die zwölf Eckpunkte ihrer Urheberrecht-​Forderungen dar.

Gut, neh­men wir sie beim Wort.

Eine der zen­tra­len Reformforderungen der Piratenpartei (und sie­he oben auch von Bertold Seliger) ist die Verkürzung der Schutzdauer urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Werke. Diese beträgt zur Zeit 70 Jahre und sie soll auf 10 Jahre gekürzt wer­den. Das hal­te ich für zu viel. Als häu­fig benutz­tes Beispiel wer­den hier die Erben von Bertolt Brecht her­an­ge­zo­gen, die auch lan­ge nach Brechts Tod oft Aufführungen sei­ner Werke ver­bie­ten, wenn ihnen die Interpretation nicht „werk­ge­treu“ genug ist. Dabei über­se­hen die Kritiker der Schutzdauer den eigent­li­chen Sinn die­ser Klausel. Wer zu Lebzeiten eine Fabrik auf­baut, kann die­se an sei­ne Kinder und Enkel ver­er­ben, damit die­se durch die har­te Arbeit des Fabrikanten abge­si­chert sind. Bei Künstlern dient die­se Schutzdauer der finan­zi­el­len Absicherung. Eine Verkürzung auf 50 Jahre könn­te ich mit­tra­gen, zehn Jahre sind zuwenig.

Eine sehr ele­gan­te Idee ist die Opt-​In-​Variante. Das bedeu­tet, dass nur die Werke urre­ber­recht­li­chen Schutz genie­ßen wür­den, die aktiv vom Urheber bei einer zen­tra­len Stelle regis­triert wur­den. Damit könn­te ich sehr gut leben, unter der Bedingung, dass die Registrierung schnell und ein­fach geht und kei­ne Kosten anfal­len. So wür­de eine Hürde geschaf­fen, die vie­le Hobby-​Fotografen davon abhal­ten wür­de, alle ihre Urlaubsbilder zu regis­trie­ren, aber gleich­zei­tig nied­rig genug ist, dass ernst­haft arbei­ten­de Newcomer-​Bands z.B. sich die Registrierung leis­ten können.

Ein wei­te­rer Punkt in der Debatte ist die soge­nann­ten Kulturflatrate. Analog zum fahr­schein­lo­sen Nahverkehr und dem Grundeinkommen soll mit einer Pauschalabgabe die Nutzung von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken ermög­licht wer­den. Im Grunde wer­den damit Abo-​Modelle beschrie­ben. Diesen Ansatz fin­de ich einer­seits begrü­ßens­wert, er hat aber vor allem zwei Schwachstellen. Die ers­te ist: Abo-​Modelle gibt es schon zuhauf, für Musik gibt es z.B. Flatrates von Simfy, Rara, Musicload, Napster oder Spotify und trotz­dem wird Musik ille­gal run­ter­ge­la­den. Für Fotos gibt es unschlag­bar güns­ti­ge Abo-​Modelle von Shutterstock, Fotolia, Depositphotos und so wei­ter, trotz­dem kopie­ren Internetnutzer fröh­lich und unge­fragt Fotos, ohne zu bezah­len. Bücher kön­nen in Bibliotheken gegen eine Jahresgebühr kos­ten­los aus­ge­lie­hen wer­den, trotz­dem bekla­gen sie Besucherrückgänge. Nur bei Filmen sieht das Angebot mit iTunes, Lovefilms oder Maxdome deut­lich schlech­ter und teu­rer aus.

Die zwei­te Schwachstelle ist aber der Verteilungsschlüssel. Im Grunde begüns­ti­gen alle Abo-​Modelle einer­seits die gro­ßen Urheber, also Madonna oder die Rolling Stones bei Musikern, Yuri Arcurs oder Monkeybusiness bei Fotos und so wei­ter, weil sich die gerin­gen Beträge nur über viel Masse zu einer lukra­ti­ven Einnahme addie­ren und die­se Masse haben nur die, wel­che lan­ge genug im Geschäft waren, um sie pro­du­zie­ren zu kön­nen. Andererseits ver­die­nen bis­her bei nicht ein­ge­lös­ten Abos (z.B. wer­den nur 100 von 300 erlaub­ten Fotos im Monat run­ter­ge­la­den) nur die Dienste-​Vermittler, nicht die Urheber. Mit einer Stärkung von Abo-​Modellen wür­de sich die Schere zwi­schen Urhebern und Verwertungsgesellschaften also wei­ter öff­nen statt sie zu schlie­ßen, was ja auch ein erklär­tes Ziel der Piraten ist.

Die von Piraten ger­ne ange­führ­te Kluft zwi­schen den „armen“ Künstlern und den „fie­sen“ Verwertungsgesellschaften über­sieht etwas: Die Mitgliedschaft sowohl in der GEMA als auch in der VG Bild-​Kunst oder VG Wort ist frei­wil­lig. Jedem Künstler steht es frei, ob er den Service die­ser Gesellschaften nut­zen will oder dar­auf ver­zich­tet. Es sieht so als hät­ten die Piraten grö­ße­re Probleme mit der GEMA als die Künstler selbst. Dafür wird not­falls ger­ne die Nazi-​Keule aus dem Sack geholt. Eine Art Verwertungsgesellschaften gibt es auch in der Stockfotografie: Jeder Fotograf könn­te selbst sei­ne Fotos anbie­ten, statt eine Bildagentur zu nut­zen, die dafür bis zu 85% der Umsätze für sich behält. Aber wenn die Piratenpartei einen Vorschlag hat, wie die Honorarverteilung gerech­ter zuguns­ten der Künstler gere­gelt wer­den soll, bin ich ganz Ohr. Ich befürch­te nur, dass die inter­na­tio­nal ver­streu­ten Bildagenturen neue deut­sche Gesetze nur mil­de lächelnd aus der Ferne betrach­ten würden.

Der nächs­te Punkt ist die gefor­der­te „Fair Use“-Klausel. Die Nutzung von urhe­ber­rechts­ge­schütz­ten Werken für Wissenschaft, Bildung, Kinder und ande­re heh­re Ziele soll auto­ma­tisch und unge­fragt erlaubt sein, am liebs­ten natür­lich kos­ten­los. Gegen die auto­ma­ti­sche Erlaubnis habe ich nichts. Bei der Forderung nach kos­ten­lo­ser Nutzung muss jedoch dif­fe­ren­ziert wer­den. Es gibt etli­che Beispiele, dass z.B. auch mit der Förderung von Wissenschaft viel Geld ver­dient wer­den kann. Aktuelles Beispiel ist der Streit um die Zeitschriftengebühren des Elsevier-​Verlags, aber auch Schulbuchverlage wie Westermann ver­die­nen gut. Warum soll­ten die Urheber ihre Werke kos­ten­los für sol­che Zwecke zur Verfügung stel­len, wenn nur ande­re dann dar­an verdienen?

Der Kern der gan­zen Urheberrechtsdiskussion ist aber ein ande­rer, nur expli­zit wird er sel­ten genannt. Im Grunde geht es doch dar­um, dass Nutzer von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken mehr Rechte bekom­men und weni­ger zah­len sol­len. Zumindest ist mir bis­her kein Vorschlag auf­ge­fal­len, bei dem das Resultat unter dem Strich anders gewe­sen wäre. Da stellt sich auto­ma­tisch die Frage, wie die Verluste der Künstler kom­pen­siert wer­den könn­ten. Darauf wird jedoch kei­ne Antwort gelie­fert und statt­des­sen pole­misch auf künst­le­ri­sche Großverdiener ver­wie­sen, als wür­den die­se reprä­sen­ta­tiv für alle Künstler sein.

Welche Rechte machen die Verfechter einer Urheberrechtsreform jedoch gel­tend? Das Recht auf Bildung, Kunst, Kultur und Wissenschaft? Es gibt genug Geschäftsbereiche, die von dem Urheberrecht leben, ohne auch nur im Geringsten künst­le­risch tätig zu sein. Software-​Firmen sind ein Beispiel, Dieter Bohlen und sei­ne DSDS-​Klone ein ande­res und wenn wir ehr­lich sind, sind auch die meis­ten Stockfotos eher gut pro­du­zier­te Klischees als Avantgarde-​Fotokunst. Warum soll­ten Leute ein Recht bekom­men, die­se Produkte frei zu nut­zen, nur weil sie digi­tal vorliegen?

Philosophisch ange­hauch­te Reformer behaup­ten ja (auch hier im Blog), dass digi­tal Produkte nur Kopien sei­en und durch eine mög­lichst häu­fi­ge, kos­ten­freie Weitergabe kein Schaden ent­stün­de. Gerne wird dabei über­se­hen, dass zur Herstellung die­ser digi­ta­len Produkte trotz­dem genü­gend Sachwerte not­wen­dig sind. Bei Fotos bei­spiels­wei­se Kamera, Objektive, Blitze, Models, Requisiten, Locations und vie­les mehr. Mit die­sen Kosten wären vie­le Bilder nicht ver­käuf­lich, wenn die gesam­ten Kosten mit einem ein­zi­gen Verkauf abge­deckt wer­den müss­ten. Stattdessen wird das Bild mehr­mals ver­kauft und die Käufer tei­len sich sozu­sa­gen die not­wen­di­gen Kosten. Wer aber wie die Piratenpartei das Recht auf Privatkopien stär­ken will, meint heut­zu­ta­ge – da ja fast alle Medien digi­tal vor­lie­gen nichts ande­res als kos­ten­lo­se Filme und Musik. Das trifft natür­lich die Branchen, die sich an Endverbraucher rich­ten, ins Mark.

Solange die­se offe­nen Fragen nicht geklärt sind, fin­de ich ein Urheberrecht, so wie es jetzt ist, bes­ser. Das heißt aber nicht, dass im Laufe der Debatte viel­leicht span­nen­de Vorschläge auf­kom­men könn­ten, mit denen sich auf die Urheber selbst anfreun­den können.

Was sagt ihr dazu? Welche Vorschläge fin­det ihr sinn­voll, wel­che nicht und war­um? Ich bit­te aus gege­be­nem Anlass dies­mal aus­drück­lich um eine sach­li­che Diskussion.

Stockfotografie-​News 2012-04-13

Nach eini­gen Wochen wird es mal wie­der Zeit, mei­ne Notizen zusam­men­zu­su­chen und Euch einen Überblick über die Bilderbranche zu verschaffen.

Seltsamerweise gibt es seit Jahresbeginn kaum wirk­lich wich­ti­ge Nachrichten, was mir etwas Angst macht, da die Ruhe vor dem Sturm bis­her kein gutes Zeichen war.

Aber freu­en wir uns bis dahin, dass mal für paar Wochen alles beim Alten bleibt und schau­en uns an, was es trotz­dem Neues gibt:

  • Die Firma PocketWizard hat ihre bei Profifotografen belieb­ten Funkauslöser Plus II ver­bes­sert: Die neue „Plus III“-Reihe hat mehr Funktionen und ist sogar bil­li­ger. Einziger Haken: E‑TTL wird nicht unter­stützt, wer dar­auf ver­zich­ten kann, soll­te zugreifen.
  • Getty Images ver­treibt jetzt über 800.000 Videos über die Mediensuchmaschine my-picturemaxx.
  • Fotolia-Fotos kön­nen mit dem neu­en Adobe-​Plugin jetzt auch direkt aus der Adobe Creative Suite CS5 abge­ru­fen werden.
  • Noch mal Fotolia: Die Bildagentur hat jetzt die Crowdsourcing-​Logo-​Webseite wilogo.com auf­ge­kauft. Damit dehnt die Agentur das „User Generated Content“-Modell auf einen wei­te­ren Geschäftsbereich aus.
  • Fotolia die drit­te: Heute am Freitag, den 13.4. fin­det in Berlin die Vernissage um 18 Uhr für die Ausstellung „Me Myself & I. Stockfotografen im Selbstportrait“ statt, wel­che bis zum 13. Juli 2012 im FotoliaLAB zu sehen ist. Ich bin dort eben­falls mit einem amü­san­ten Selbstportrait zu sehen.
  • Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) stellt jetzt sei­ne Fotos und Videos, zum Beispiel Weltraumaufnahmen, unter einer Creative Commons CC-​BY 3.0‑Lizenz gra­tis zur Verfügung. Über die Erfahrungen des Bundesarchivs mit einer ähn­li­chen Entscheidung habe ich hier berich­tet.
  • Für Android-Smartphones gibt es jetzt eine App namens „Microstock Report“, wel­che die Fotografen-​Einnahmen bei 29 Microstock-​Bildagenturen anzeigt und auswertet.
  • Dreamstime expe­ri­men­tiert gera­de mit Preisänderungen.
  • Zoonar bie­tet jetzt Getty Images als Partneragentur an. Fotografen soll­ten sich jedoch nicht der Illusion hin­ge­ben, ihre Bilder in eine hoch­wer­ti­ge Getty-​Kollektion zu bekom­men, viel wahr­schein­li­cher ist es, dass die Bilder für Abo-​Verkäufe via Thinkstock und photos.com genutzt werden.
  • Außerdem kün­dig­te Zoonar an, dass die Kommissionen für Partnerverkäufe von 60% auf 50% redu­ziert wer­den. Damit scheint lei­der auch bei Zoonar das Rennen nach unten zu beginnen.
  • Panthermedia hat jetzt ein Vertriebsbüro in Mailand, Italien, auf­ge­macht und deren Webseite gibt es nun auch in italienisch.
  • Bei Birgit Engelhardt gibt es ihre Hausarbeit zum Thema „Urheberrecht und Fotografie“ zum kos­ten­lo­sen Download.
  • Wo wir beim Thema Recht sind: Bildersuchmaschinen wie Google Images dür­fen nun auch wider­recht­lich ver­öf­fent­lich­te Fotos anzei­gen. Das Internet sorgt schon für selt­sa­me Rechtssprechungen…
  • Ebenfalls lesens­wert ist der Beitrag im Blog des Journalisten-​Verbands DJV, der sich in der aktu­el­len Debatte zum Urheberrecht für letz­te­res stark macht.
  • Die Keywording-​Firma DokFünf ver­an­stal­tet gera­de einen Fotowettbewerb zum Thema „Schlagwort Copy Space: Wer hat das Blaue vom Himmel ver­kauft“. Ich sit­ze mit in der Jury, also strengt euch an.
  • Die Statistik-​Seite istockcharts.de wur­de lei­der ein­ge­stellt, weil immer mehr Fotografen nur anony­mi­siert ange­zeigt wer­den woll­ten, was einer­seits die Anzeige immer nutz­lo­ser mach­te und ande­rer­seits unfair gegen­über den Fotografen war, die ihre Daten wei­ter­hin öffent­lich anzei­gen las­sen haben. Details gibts hier in der Facebook-​Gruppe „United Stock Artists“.
  • Als Erinnerung: Ich habe mei­nen Facebook-Account radi­kal auf­ge­räumt und akzep­tie­re jetzt nur noch Leute, die ich per­sön­lich ken­nen­ge­lernt habe und wer­de dort auch eher pri­va­te Dinge pos­ten. Wer wei­ter­hin über Facebook über mei­ne beruf­li­chen Aktivitäten infor­miert wer­den will, dem emp­feh­le ich, mei­ner „Facebook-​Seite“ zu folgen.
  • Das deut­sche Foto-​Forum „Foto-​Talk Relota“ hat „wegen eines amts­mü­den Administrators“ end­gül­tig die Pforten geschlos­sen. ursprüng­lich hat­te Thomas Seegers geplant, das Forum jemand ande­rem anzu­ver­trau­en, aber er hat sich aus Datenschutzgründen anders ent­schie­den. Ich bast­le bereits an einem neu­en deut­schen Microstock-​Forum, wel­ches ich in paar Tagen im Blog vor­stel­len werde.
  • Übrigens: Ich habe gera­de eine Teilzeit-​Stelle als Produktions-​Assistenz in Köln zu ver­ge­ben. Bewerbungen sind willkommen.

Habe ich etwas ver­ges­sen? Dann tragt das ger­ne in den Kommentaren nach.