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Darf man gekaufte Stockfotos bei Facebook posten? Die große Umfrage

Ich hät­te nicht gedacht, dass die Antwort auf die­se Frage so schwer fällt. Selbst die größ­te Bildagentur der Welt scheint nicht in der Lage zu sein, dar­auf eine Antwort zu geben. Aber der Reihe nach.
Desöfteren haben mich sowohl Fotografen als auch Bildkäufer gefragt, ob sie Fotos bei Facebook nut­zen dürf­ten. Ich wuß­te kei­ne genaue Antwort und habe mich damit her­aus­ge­re­det, dass die jewei­li­gen Lizenzbedingungen von der betref­fen­den Bildagentur und von Facebook ein­ge­hal­ten wer­den müssten.
Deshalb dach­te ich, fra­ge ich die Leute, die es am bes­ten wis­sen müs­sen: Die Bildagenturen selbst. Schließlich müss­ten die ers­tens ihre eige­nen Lizenzen und die erlaub­ten Verwendungen am bes­ten im Kopf haben und zwei­tens ist Facebook ja kei­ne unbe­kann­te Seite mehr, sodaß in der Praxis längst klar sein soll­te, dass auf Facebook eine unvor­stell­bar gro­ße Menge an Bildern hoch­ge­la­den wird.
Ich schick­te vier ein­fa­che Fragen an zehn gro­ße Micro- und Macrostock-​Agenturen, an Corbis, Getty Images, Mauritius Images und Plainpicture, an Fotolia, Dreamstime, iStockphoto, Shutterstock, Depositphotos und Veer. Die vier Fragen lauteten:
  1. Darf man bei ihrer Bildagentur gekauf­te Bilder bei Facebook nutzen?
  2. Wenn ja, mit wel­cher Lizenz und unter wel­chen Bedingungen (Größe etc.) genau?
  3. Wenn nein, wel­cher Passus des Lizenzvertrags ver­bie­tet das genau?
  4. Welche Überlegungen gibt es, in Zukunft die Stockfoto-​Verwendung bei Facebook rechts­si­cher zu gestalten?
Die Resultate haben mich überrascht.
Alle fett­ge­druck­ten Hervorhebung in den Agenturantworten erfolg­ten durch mich.
Als ers­tes ant­wor­te­te Dreamstime in Form von Carmen Pietraru (Qualitätskontrolle und Kundendienst) sehr aus­führ­lich auf eng­lisch, die Antworten habe ich für den Blog übersetzt:
„Unsere Lizenzbedingungen erwäh­nen nur die am häu­figs­ten vor­kom­men­den Nutzungen und die Liste ist nicht voll­stän­dig, des­halb ist Facebook nicht expli­zit erwähnt. Wir emp­feh­len allen Bildkäufern, immer mit unse­rem Kundendienst Rücksprache zu hal­ten, wenn sie Fragen zur Nutzung oder not­wen­di­gen Lizenzen haben.
Facebook ist unse­rer Meinung nach ein Markt mit einem rie­si­gen Potential (er hat schon über eine Millarde Mitglieder), des­halb haben wir kürz­lich unse­re neue Webseite timelineimages.com gestar­tet, spe­zi­ell aus­ge­rich­tet auf die Facebook-Nutzung.
Die meis­ten Bildagenturen sind auf ein Business-​To-​Business-Konzept aus­ge­rich­tet. Dreamstime hat bis zu einem gewis­sen Grad das glei­che Konzept, obwohl wir auch eine brei­te Masse an Käufern haben, wel­che Endnutzer der Bilder sind. Mit TimelineImages schwenk­ten wir auf das Business-​To-​Consumer-Modell umd spre­chen die Leute an, die Bilder haupt­säch­lich brau­chen, um ihre Profile oder Nachrichten in sozia­len Netzwerken wie Facebook visu­ell zu verbessern.
Hier noch eini­ge detail­lier­te Antworten auf Deine Fragen:
Zu 1. Ja, Bilder von Dreamstime dür­fen auf Facebook genutzt wer­den, solan­ge sie nicht als Profilfoto genutzt wer­den, ins­be­son­de­re wenn es um Bilder mit Models oder Leuten geht. Der Bildnachweis (zum Beispiel „Das ist ein Foto mit Models“ [Anmerkung R. Kneschke: im Sinne der Abgrenzung von gestell­ten Fotos gegen­über doku­men­ta­ri­schen Aufnahmen]) ist nur erfor­der­lich, wenn es der gene­rel­le Kontext der Nutzung erfor­dert, wie bei jeder ande­ren Web-​Nutzung auch der Fall ist. Ein Beispiel: Wenn du eins unse­rer Bilder nutzt, um einen Artikel zu illus­trie­ren, ist es emp­feh­lens­wert, den Bildnachweis anzu­brin­gen, um die Bildquelle und den Urheber zu wür­di­gen. Dasselbe ist erfor­der­lich, wenn du das Bild ein­fach in eins dei­ner Facebook-​Alben hoch­lädst, nur um das Missverständnis zu ver­mei­den, dass Du das Copyright für das Bild vor­ent­hal­ten wür­dest or Leute anneh­men lässt, Du hättst das Bild gemacht. So lan­ge das Bild gekauft und kor­rekt genutzt wird, dür­fen Bilder von Dreamstime bei Facebook genutzt werden.
Zu 2. Facebook soll­te als Medium betrach­tet wer­den. Leute fra­gen uns, ob sie unse­re Bilder für eine pri­va­te Nutzung auf Facebook neh­men dür­fen oder für Facebook-​Anwendungen, des­halb unter­schei­den sich manch­mal die not­wen­di­gen Lizenzen. Persönliche Nutzung (als Titelbild für die Zeitleiste oder in einem Marketing-​Artikel zum Beispiel) ist von der „Standard Royalty Free“-Lizenz abge­deckt, wel­che die güns­tigs­te Lizenz auf unse­rer Seite ist. Die Nutzung des Bildes in einer Facebook-​Anwendung kann von ver­schie­de­nen Lizenzverträgen abge­deckt wer­den, inklu­si­ve der Standard-​Lizenz. Das hängt davon ab, wie genau das Bild benutzt wird. Am häu­figs­ten ist die „Web-​Extended Licence W‑EL“ not­wen­dig, aber Kunden kön­nen die Bilder auch unter der „Unlimited Seats Licence U‑EL“ run­ter­la­den und auch unter der „Sell The Rights Licence SR-EL“.

Zu 3. Wie schon gesagt, wir erlau­ben die Facebook-​Nutzung, aber wie bei jeder ande­ren Nutzung auch gel­ten die übli­chen Einschränkungen zu sen­si­blen Themen und zur Modelfreigabe. [Anmerkung Robert Kneschke: Versucht nicht, die deut­sche Übersetzung auf der Dreamstime-​Seite zu lesen, die ist auto­ma­ti­siert über­setz­tes Kauderwelsch.]

Zu 4. Als Ergänzung zu Dreamstime ist Timelineimages.com unse­re aktu­ells­te Lösung, um Facebook-​Nutzern schnell und ein­fach Zugriff auf qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Bilder für die Facebook-​Nutzung zu geben.“

Danach kam die Antwort von Susanne Mendack, die in Deutschland die Pressearbeit für Corbis und Veer macht:

Ich habe mit den USA gespro­chen, es ist lei­der nicht mög­lich, Ihre Fragen so, wie sie gestellt sind, zu beant­wor­ten. Es hängt von jeder ein­zel­nen Lizenz ab, die ein Kunde erwirbt, ob er damit auch sozia­le Medien ‚bespie­len‘ darf. Jede Lizenz ist anders, jede Kollektion ist anders, es gibt bei Corbis ja vie­le ver­schie­de­ne High-​End-​Kollektionen und das, was in der Lizenz des Kunden steht, gilt. Wenn Sie eine Tendenz wis­sen möch­ten – man darf die Fotos eher nicht auf Facebook und Co. pos­ten. Das ist auch im Interesse des Fotografen.“

Als nächs­tes kam die Antwort der PR-​Agentur von Getty Images:

[…] Wie bereits bespro­chen, haben wir Ihre Anfrage selbst­ver­ständ­lich an Getty Images wei­ter­ge­lei­tet, wie­der­holt ange­fragt und ent­spre­chend bespro­chen. Entgegen unse­rer Erwartungen und mit Hinweis auf zeit­li­che Engpässe liegt uns aktu­ell aller­dings noch kein offi­zi­el­les Statement von Getty Images vor. “

Danach folg­te  – mit viel Wartezeit – die sehr aus­führ­li­che Antwort von Fotolia:

Vielen Dank für dei­ne Geduld und dafür, daß Du auch uns die Möglichkeit ein­räumst, uns zu die­sem wich­ti­gen Thema zu äußern.  Wir möch­ten im Zusammenhang mit unse­ren Antworten dar­auf hin­wei­sen, daß wir uns nur zum aktu­el­len Stand der Diskussion um Social Media und expli­zit auf die aktu­el­len Facebook Terms of Service (Tos) sowie unse­rer aktu­el­len ToS bezie­hen kön­nen – bei­des kann sich in der schnell­le­bi­gen Zeit rasch ändern. Keiner weiß, was Facebook und Co. mor­gen machen werden.

- Darf man bei Fotolia gekauf­te Bilder bei Facebook verwenden?

Ja, aber mit Einschränkungen. Eine Verwendung von Fotolia-​Content auf Facebook ist auf­grund der dor­ti­gen Nutzungsbedingungen lei­der nur unter Einschränkungen mög­lich. Hintergrund ist neben der umfas­sen­den Nutzungsrechtseinräumung, die sich Facebook regel­mä­ßig bereits mit der Einstellung jeden Contents an die­sem über­tra­gen lässt (inkl. der Möglichkeit, selbst Sublizenzen an Dritte zu ver­ge­ben), eben auch die sei­tens Facebook auto­ma­tisch vor­ge­se­he­ne und vom Einsteller nicht abwähl­ba­re Möglichkeit zum Download und Nutzung des Contents. Diese Weiterverbreitung des Contents wider­spricht den Vorgaben von Fotolia.

Dennoch ist es mög­lich, Fotolia-​Content auf Facebook ein­zu­set­zen, sofern man sich zuvor mit den Nutzungsbedingungen von Facebook und und den Lizenzbestimmungen von  Fotolia beschäf­tigt und bestimm­te grund­le­gen­de Regeln bei der Verwendung von RF-​Content beachtet.

Solange Fotolia-​Bilder nicht in ihrer von Fotolia bereit­ge­stell­ten Form („stand-​alone“, d.h. nicht bear­bei­tet, wie her­un­ter­ge­la­den)  bei Facebook hoch­ge­la­den wer­den, son­dern Teil einer neu­en Komposition eines neu­en Werks sind (Anzeige, Flyer, …) soll­te es kei­ne Probleme geben.

- Wenn ja, mit wel­cher Lizenz und unter wel­chen Bedingungen (Größe etc.) genau?

Eine Lizenz, die die Verwendung auf Facebook oder ande­ren Social Media Plattformen expli­zit regelt, gibt es noch nicht.

Grundsätzlich gilt bei der Online-​Verwendung  unse­res Contents und bei Facebook glei­cher­ma­ßen: Fotolia gestat­tet ist die Verwendung von Bildern mit einer maxi­ma­len Auflösung von 1000 x 1000 Pixeln bei 72 dpi. Natürlich ver­bie­ten sich auch hier belei­di­gen­de oder sonst­wie rechts­ver­let­zen­de Verwendungen, eben­so der Einsatz als Avatar. Man darf also kein Fotolia-​Bild als Profilfoto ver­wen­den und eine Fake-​Identität schaf­fen. Und wie bei jeder Verwendung soll­ten Urheber und Quelle genannt wer­den. Auch hier reicht die Nennung im Impressum/​Info der betref­fen­den Facebook-Seite.

- Wenn nein, wel­cher Passus des Lizenzvertrags ver­bie­tet das genau?

Gemäß unse­ren Verträgen darf unser Content nicht „stand-​alone“ ver­teilt oder ver­trie­ben wer­den. Auch dür­fen kei­ne Unterlizenzen ein­ge­räumt wer­den. Das gilt über­all, also auch bei Facebook. Und auch wenn der Facebook-​Nutzer sich im Zweifelsfall nicht dar­über im Klaren ist, räumt er Facebook (oder ande­ren Plattformbetreibern) bereits durch den Upload von Bildern bedeu­ten­de, wenn auch beschränk­te Nutzungsrechte ein, ver­öf­fent­licht den Content und ermög­licht in vie­len Fällen Dritten die wei­te­re Nutzung des Contents durch die Bereitstellung per Download.

Fotolias Download-​Verträge (sowohl Standard als auch die Erweitere Lizenz) ent­hal­ten die maß­ge­ben­den Einschränkungen in ihren jewei­li­gen Ziffern 2. und 3.

Ziff. 2 Unterlizenz: Das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied ist nicht zur Gewährung wei­te­rer Unterlizenzen berechtigt.“

=> Eine Unterlizenz las­sen sich Facebook et al. expli­zit einräumen.

Ziff 3 Einschränkungen (a): „Unterlizenzierung, Verkauf, Abtretung oder Übertragung jeg­li­cher Rechte aus die­sem Vertrag. Verkauf, Lizenzierung oder Vertrieb des Werkes oder einer Bearbeitung des Werkes als Stand-​Alone-​Image-​Datei oder als Bestandteil einer Online- oder jeg­li­cher ande­ren Datenbank oder jeg­li­cher Derivate, die das Werk in einer Form ent­hal­ten, die es Dritten ermög­li­chen, das Werk her­un­ter­zu­la­den, zu extra­hie­ren oder sich Zugang zum Bild als Stand-​Alone-​Image-​Datei zu verschaffen;“

Ziff 3 Einschränkungen ©: „die öffent­li­che Zugänglichmachung eines Werkes online in einem her­un­ter­lad­ba­ren Format, Bereitstellung eines Werkes in elek­tro­ni­schen Foren oder Boards;“

=> Auch wenn der Facebook-​Nutzer sich im Zweifelsfall nicht dar­über im Klaren ist, durch den Upload von Bildern (vor allem ab einer bestimm­ten Dateigröße), räumt er Facebook (oder ande­ren Plattformbetreibern) Unterlizenzen ein, macht er den Content öffent­lich zugäng­lich und ermög­licht in vie­len Fällen den Download des Contents durch Dritte.

- Welche Überlegungen gibt es, in Zukunft die Stockfoto-​Verwendung bei Facebook rechts­si­cher zu gestalten?

Ohne Zweifel sehen wir hier einen sehr leben­di­gen Markt. Es ist kein leich­tes Unterfangen, die Interessen, der Kunden, der Urhebern, von Facebook und Fotolia glei­cher­ma­ßen unter einen Hut zu bekom­men. Fotolia aner­kennt die immense Verwendung von Bild-​Content in Social Media und den dar­aus ent­ste­hen­den Bedarf einer für Kunden wie Fotografen glei­cher­ma­ßen ver­tret­ba­ren Regelung. Daher arbei­ten wir dar­an, die Bilder für Facebook/​Social-​Media in Zukunft gere­gelt nutz­bar zu machen und zu vereinfachen.“

Trotz mehr­fa­cher Nachfragen und Wartezeiten von eini­gen Wochen wur­de ich bei Shutterstock vom Vizepräsidenten Gerd Mittmann lei­der nur ver­trös­tet, aber ich schie­be die Antwort ger­ne nach, wenn sie noch kom­men sollte.

Bei Mauritius Images wur­de mir tele­fo­nisch mit­ge­teilt, dass eine Verwendung deren Bilder bei Facebook wegen der oben genann­ten Unterlizenzierung nicht erlaubt sei. Ich bat dar­um, mir eine zitier­fä­hi­ge Antwort per Email zuzu­schi­cken, das ist jedoch bis heu­te nicht erfolgt.

Auch von plain­pic­tu­re, Depositphotos und Bigstock erhielt ich trotz Nachfragen lei­der kei­ne Antwort.

Mich wurm­te auch, dass Getty Images als mit Abstand weit­weit größ­te Bildagentur nicht in der Lage sei, mei­ne Fragen zu beant­wor­ten. Deswegen star­te­te ich einen zwei­ten Versuch und frag­te nicht als Pressevertreter, son­dern als Käufer an. Und sie­he da, auf ein­mal ging es sehr schnell. Ich bekam einen Anruf eines Kundenberaters, wel­cher mir sei­ne Antwort auch noch per Email zur Bestätigung schickte:

Hallo Herr Kneschke,

sie kön­nen lizenz­frei­es Material von GETTY IMGES auch auf web­ba­sier­ten sozia­len oder Community-​Netzwerken nut­zen. Allerdings erstreckt sich die­se Nutzung nicht auf bezahl­te Werbeflächen.

Bei lizen­pflich­ti­gen Bildern fin­den Sie bei der Preiskalkulation unter „Internet und APP“ den Punkt „Web – Social Media“ wel­chen Sie bei der Honorarberechnung ange­ben können.

Kommen Sie bei Fragen ger­ne auf mich zurück.

Beste Grüße aus München,
Mustafa Cihangir
(Sales & Service Representative)“

Zusammenfassung

Ob gekauf­te Stockfotos bei Facebook genutzt wer­den dür­fen, hängt dem­nach stark von der Agentur ab, bei wel­cher die­se gekauft wer­den. Einige ver­bie­ten die­se Nutzung aus­drück­lich, ande­re erlau­ben sie mit Einschränkungen, die unter­schied­lich aus­fal­len. Andere Agenturen las­sen ihre Kunden lei­der völ­lig im Unklaren. Im Zweifelsfall emp­feh­le ich des­halb, die Bildagentur vor einer kon­kre­ten Verwendung zu fragen.

Welche Erfahrungen habt ihr mit Stockfotos auf Facebook gemacht?