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Stockfotografie-​News 2010-06-18

Es ist schon komisch:

Da fah­re ich für zwei Wochen in die Alpen und schrei­be eini­ge Artikel vor, damit ihr genug zu lesen habt. Das klapp­te wun­der­bar, aber als ich wie­der­kam, gab es so viel ange­fal­le­ne Arbeiten zu erle­di­gen, dass ich für den Blog kei­ne Zeit fand. Das ist hier­mit offi­zi­ell vorbei.

Den Startschuss machen die gesam­mel­ten Freitags-​News, wei­ter geht es dann bald mit eini­gen Fotos unse­rer Trekking-​Tour, der Review des Fotolia-​Workshops und mehr. Ihr sollt ja nicht den­ken, ich wür­de nicht mehr zu arbei­ten brauchen… 🙂

  • Die Bildagentur Shutterstock hat eini­ge neue Funktionen für das Hochladen von Bildern ein­ge­führt. Jetzt gibt es einen Zähler, der anzeigt, wie vie­le Keywords bis­her bei einem Foto ver­ge­ben wur­den, es kön­nen jetzt auch nur Teile einer Bildlieferung bear­bei­tet wer­den statt wie bis­her nur die gesam­te Lieferung auf ein­mal und even­tu­el­le Fehlermeldungen wer­den jetzt auf der Seite ange­zeigt, auf der die­se Fehler gleich beho­ben wer­den kön­nen. Vor allem die ers­ten bei­den Funktionen habe ich mir lan­ge gewünscht und ich freue mich, dass sie nun da sind.
  • Auch für die Bildkäufer hat Shutterstock eini­ge Verbesserungen. So ist es nun mög­lich, Suchen zu spei­chern und sich per Mail über neue Bilder zu den gewünsch­ten Suchbegriffen infor­mie­ren zu las­sen. Auch Indexierung neu­er Bilder in den Katalog geht schnel­ler und die Sortierung „Beliebte Ergebnisse“ soll wei­ter ver­bes­sert wor­den sein.
  • Shutterstock Teil 3: Nach dem Kauf der Agentur Bigstock gibt es dort wie­der paar Verbesserungen zu mel­den: Die Umsatzzahlen der Fotografen kön­nen jetzt gra­fisch dar­ge­stellt wer­den und es gibt hilf­rei­che Verkaufstatistiken der ein­zel­nen Bilder.
  • Im Forum der Model-​Kartei fand ich die­sen Link zu einer Seite, wel­che bei der Farbkalibrierung des Monitors hilft. Besonders die Gamut-​Visualisierung in der Mitte der Seite ist ein ein­fa­ches und nütz­li­ches Tool, um schnell zu sehen, ob ein Monitor über­haupt genug Farben dar­stel­len kann, um dar­an ver­bind­lich zu arbei­ten. Mein Schreibtisch-​Monitor (Eizo) hat den Test glän­zend bestan­den, mein Laptop-​Monitor (Samsung) wie zu erwar­ten lei­der nicht.
  • Fast hat­te ich mich nach mona­te­lan­gen Überlegungen für ein Dauerlicht für Videoaufnahmen ent­schei­den, da kommt Sam und macht einen Dauerlicht-​Test in sei­nem Blog, der mei­ne gan­zen Überlegungen zunich­te macht. Leider ange­säu­ert, aber den­noch ehr­lich sage ich des­halb: „Danke, Sam“.
  • Photocase hat sei­ne Nutzungsbedingungen leicht geän­dert. Für deut­sche Kunden wird jetzt bei Credits die Mehrwertsteuer aus­ge­wie­sen, es ist auch ein Einzelkauf von Bildern mög­lich, ohne vor­her Credits kau­fen zu müs­sen und die Bilder wer­den etwas teue­rer – im Durchschnitt steigt der Preis pro Credit um 22 Cent.
  • Auf dem dies­jäh­ri­gen Treffen des Art Directors Club (also die Leute, wel­che Stockfotos wirk­lich kau­fen) befrag­te Polylooks eini­ge Kreative, wel­che Trends es in der Bildsprache geben wer­de. Die Antworten sind lei­der so öde wie vor­her­seh­bar: Alle reden von der „neu­en Echtheit“, von Authentizität und „kein Photoshop mehr“. Komisch, trotz­dem ver­kau­fe ich wei­ter­hin mehr Fotos von schö­nen, gestyl­ten Menschen als wel­che mit nor­mal wir­ken­den Personen.
  • Es gibt immer noch Leute, die auf den fah­ren­den Zug sprin­gen: Neu sind die bei­den Bildagenturen Gallery Stock (Macrostock) und Stockfresh (Microstock). Letztere Agentur ist übri­gens von der „Dream Group“, den glei­chen Leuten, die vor neun Jahren die Bildagentur StockXpert ins Leben rie­fen und dann 2009 an Getty Images ver­kauf­ten. Vielleicht ist das das Geschäftsmodell der Zukunft?
  • Die neu­en Analyse-​Funktionen von LookStat sind aus dem Beta-​Stadium raus und all­ge­mein ver­füg­bar. Neu ist zum Beispiel eine Keyword-​Suche für Bildkollektionen und viel mehr Möglichkeiten, die Zeiträume der Portfolio-​Analyse einzustellen.
  • Getty Images stellt eine App für das iPad vor, mit dem Bilder der Agentur ange­schaut und lizen­ziert wer­den kön­nen. Besonders cool: Wird das iPad geschüt­telt, wird ein zufäl­li­ges Stockfoto aus dem Agentur-​Portfolio angezeigt.
  • Die Bildagentur Zoonar hat ihre Webseite kom­plett neu gestal­tet. Zusätzlich wur­den auch Vektor-​Grafiken ins Angebot genom­men, Fotografen kön­nen Bilder end­lich per FTP hoch­la­den und es gibt jetzt eine Merchandising-​Lizenz, mit der Bildkäufer die Fotos auch für Produkte und Waren nut­zen können.
  • Am nächs­ten Wochenende vom 25. bis 27.7.2010 fin­det in Köln übri­gens wie­der die Karnevalsmesse InterKarneval statt. Für Fotografen ist vor allem die Auswahl an Kostümen und Verkleidungen als Requisiten inter­es­sant. Ich wer­de dort vor­bei schau­en und für Euch schau­en, ob es hilf­rei­che Accessoires gibt.


Was meint ihr zu den News? Habe ich was ver­ges­sen? Dann bit­te in den Kommentaren nachtragen.

Stockfotografie-​News 2010-02-05

Oh Mann, wer Stockfotografie betreibt, dem wird nie lang­wei­lig. Letzte Woche gab es vor allem zwei Meldungen, wel­che die Branche erschüt­ter­ten. Beide Male hat­te der Marktführer Getty Images sei­ne Hände im Spiel.

  • Die Microstock-​Agentur StockXpert, die über den Umweg Jupiter Images von Getty auf­ge­kauft wur­de, wird nun end­gül­tig geschlos­sen. Den genau­en Wortlaut der Meldungen gibt es hier. Es gibt hier eine aus­führ­li­che Erklärung, was wie wann mit wel­chen Bildern pas­siert und auch im StockXpert-​Forum gibt es nähe­re Infos.
  • Nur einen Tag vor­her kün­dig­te Getty Images den Start der Marke „ThinkStock“ an. Unter die­ser Marke sol­len jetzt Bilder von Getty Images, Jupiter Images und iStockphoto (sowohl „Reste“ des Portfolios von StockXpert) gebün­delt als Abonnement ver­kauft wer­den. Die Grenzen zwi­schen RF und Microstock sind damit end­gül­tig auf­ge­ho­ben wor­den und Microstock ist in der Mitte des Bildermarktes angekommen.
  • Über das Microstock-​Wordpress-​Plugin hat­te ich schon berich­tet, jetzt gibt es das Ganze auf einer eige­nen Webseite. Mit dem Plugin kön­nen Blogger direkt von WordPress aus Fotos der Bildagentur Fotolia kau­fen und mit even­tu­el­ler Kundenwerbung unter Umständen auch etwas ver­die­nen. Übrigens: Alle Fotolia-​Neukunden, die sich über den Link im Plugin anmel­den, erhal­ten bis 30. April 2010 5 Credits gratis.
  • Canon stellt die neue Firmware 1.0.6 für die Canon EOS 1‑D Mark IV vor, die unter ande­rem den Autofokus ver­bes­sern soll.
  • iSyndica bie­tet mitt­ler­wei­le neben der Distribution von Fotos, Videos und Vektoren jetzt auch Audio an.


Ein schö­nes Wochenende wün­sche ich Euch.

Stockfotografie-​News 2010-01-08

Hallo alle zusam­men, will­kom­men bei der ers­ten Nachrichtenzusammenfassung 2010. Da ich die letz­ten Dezembermonate mir freie Tage gegönnt habe und die Bildagenturen mich mit Newslettern nach dem Motto „Was war, was wird“ bom­bar­diert haben, gibt es wie­der eine Stange Neuigkeiten für die Info-​Junkies. Los geht’s und wir fan­gen mit dem Ende an:

  • Die Bildagentur Zymmetrical ver­kün­det ihr Ende. Das ist aus zwei Gründen scha­de: Zum einen gab es bei der Agentur 70% Anteile für die Fotografen (ver­gleicht das mit 20% bei istock­pho­to) und die Fotografen konn­ten die Preise für ihre Fotos von 3–100 USD selbst fest­set­zen. Aber viel­leicht war das auch der Grund des Scheiterns.
  • Während vie­le Zeitschriften jetzt mit lan­gen Bildstrecken auf­war­ten, wel­che die „bes­ten Nachrichtenfotos von 2009“ zei­gen, gibt es das Gleiche auch kos­ten­los im Internet bei der Bildagentur Corbis. Da sind coo­le Bilder bei!
  • Die Bildagentur Shotshop plant eine Überarbeitung ihrer Webseite, dar­un­ter auch „ver­ein­fach­ter Verschlagwortungsprozess, neue Marketing-​Tools, Verbesserung der Suche, neue Features für Kunden, schnel­le­re Server und Internationalisierung durch eng­li­sche Seite“. Vor allem zu ers­te­rem Punkt kann ich nur sagen: Wurde auch Zeit.
  • Eine gute Meldung kommt von der Microstock-​Agentur Polylooks: Kurz nach mei­nem Mecker-​Artikel über zu nied­ri­ge Fotografenhonorare von bis zu 8 Cent pro Verkauf beschloss die Agentur, ein Mindesthonorar von 35 Cent pro Verkauf, egal ob mit Credits oder als Abo, ein­zu­füh­ren. Das nen­ne ich einen Schritt in die rich­ti­ge Richtung. Ironischerweise habe ich seit der Meldung jedoch kei­nen Verkauf mehr gehabt, kann es also nicht mit eige­nen Zahlen bestätigen.
  • Zu Jahrsbeginn haut der Distributionsdienst für Fotografen, iSyndica, einen Rabatt von 30% raus, wenn der Code „HAPPY 2010“ benutzt wird.
  • Eher für die Bildkäufer inter­es­sant: Auch Corbis bie­tet am Jahresanfang 30% Rabatt auf ihre Einkäufe, wenn sie den Code „CORBIS2010“ benutzen.
  • Die Bildagentur Pitopia hat vie­le klei­ne sinn­vol­le Änderungen im Redaktionssystem vor­ge­nom­men, wel­che Fotografen das Hochladen von Bildern erleich­tern sol­len, z.B. mehr Möglichkeiten für Voreinstellungen und mehr Nachvollziehbarkeit bei Änderungen durch die Bildredaktion.
  • Die Microstock-​Agentur Dreamstime hat jetzt im Mitgliedsbereich einen „Exklusive“-Bereich, in dem für Fotografen kal­ku­liert wird, wie viel mehr sie ver­die­nen wür­den, wenn sie ihre Dreamstime-​Fotos exklu­siv dort anbie­ten wür­den. Bei mir wäre das ein Zuwachs von 44%. Da Dreamstime aber nicht mal ein Zehntel mei­ner Microstock-​Einnahmen, sehe ich deut­lich, dass ich damit Verluste machen wür­de. Immerhin, ist auch eine Erkenntnis.
  • Eine Statistik der Download- und Honorar-​Entwicklung im Microstock-​Bereich von 2002 bis 2009 zeigt die Firma Lookstat in ihrem Blog.
  • Noch eine „pro forma“-Meldung am Rande. Getty Images mel­det, dass der Aufkauf der HAAP Media Ltd. mit den Bildagenturen Jupiterimages und deren Microstock-​Ableger StockXpert nun abge­schlos­sen ist.


Okay, was ver­ges­sen? Dann ein­fach in die Kommentare rein.

Stockfotografie-​News 2009-07-31

Es ist der letz­te Tag um Juli, es ist Freitag und damit Zeit für einen Rückblick auf die Woche in der Bilderbranche.

  • istock­pho­to sorgt mal wie­der für Aufregung. In einer E‑Mail erklär­te der Erfinder des Microstock-​Modells, dass Stock.xchng (SXC) nun von istock­pho­to statt wie bis­her von StockXpert betrie­ben wer­de. Getty Images, denen istock­pho­to gehört, hat­te vor einer Weile Jupiterimages auf­ge­kauft, denen wie­der­um die Microstock-​Bildagentur StockXpert gehör­te. SXC ist eine Webseite, die momen­tan über 400.000 Gratis-​Bilder anbie­tet. Bildnutzer, die an mehr oder bes­se­ren Fotos inter­es­siert sind, wur­den bis­her auf die StockXpert-​Seite wei­ter­ge­lei­tet. Es wird gemun­kelt, die­ser Traffic sei für 30–40% der Umsätze ver­ant­wort­lich gewe­sen. Diesen Traffic möch­te nun istock­pho­to auf sei­ne Seite ziehen.
  • In ähn­li­cher Sache: Ab dem 1. August 2009 wer­den über Jupiterimages kei­ne RM-​Bilder mehr ange­bo­ten. Was mit den Bildern danach geschieht, ist noch unklar, die Vermutung liegt jedoch nahe, dass die­se Verkäufe zukünf­tig direkt über die Getty Images-​Seite getä­tigt wer­den sollen.
  • Die neue Microstock-​Agentur Polylooks hat jetzt auch ein Forum.
  • SnapVillage, der Microstock-​Ableger der Bildagentur Corbis, schließt eben­falls am 1. August 2009.
  • Statt auf SnapVillage setzt Corbis jetzt im Microstock-​Bereich auf den Veer Marketplace und hat dort eini­ge Neuerungen ange­kün­digt: Die Marketplace-​Bilder sol­len künf­tig sicht­ba­rer auf der Veer-​Seite ange­zeigt wer­den, eine Suche nach Preis soll jetzt mög­lich sein, Credit-​basierte Abrechnung wur­de ein­ge­führt und für Fotografen gibt es ver­bes­ser­te Statistikfunktionen und mehr.

Dann auf Wiedersehen im August.

Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen

Ursprünglich soll­te der Titel die­ses Artikels „Schutz von Models in Bildagenturen“ lau­ten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häu­figs­ten Probleme, wenn ein gekauf­tes Bild falsch ein­ge­setzt wird. Oder wie es mir gegen­über ein Rechtsanwalt tref­fend for­mu­lier­te: „Eine Banane ver­klagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten“.

Deswegen will ich in die­sem Text kurz zusam­men­fas­sen, wel­che Nutzungsarten übli­cher­wei­se ver­bo­ten sind. Dabei kon­zen­trie­re ich mich die Bereiche, die auch für Models inter­es­sant sind, den ich bekom­me häu­fig von Models zu hören, dass sie nicht wol­len, dass ihre Fotos für „unse­riö­se“ Zwecke genutzt wer­den. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-​Charakter, recht­lich ver­bind­lich sind immer die Lizenzbedingungen der jewei­li­gen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wur­de. Unten habe ich die­se Lizenzverträge auch ver­linkt und einen Teil der wich­ti­gen Passagen zitiert.

Türsteher verweigert Zutritt

Wer bis zum Ende durch­ge­hal­ten hat, mag den Eindruck bekom­men, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos mög­lich sei. Das stimmt natür­lich nicht und ich wer­de bald einen Artikel mit den viel­fäl­ti­gen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos ver­öf­fent­li­chen. Doch erst mal die Einschränkungen.

Verbotene Nutzung:

  • Nutzung in ille­ga­ler Weise
    Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit ille­ga­len Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, reli­giö­se Intoleranz und all die ande­ren Dinge, die das Grundgesetz ver­bie­tet. Verboten wäre bei­spiels­wei­se die Nutzung eines Fotos in einem volks­ver­het­zen­den Flyer einer rechts­extre­men Partei.
  • Nutzung in erotischer/​por­no­gra­fi­scher Weise
    Dazu zählt bei­spiels­wei­se, aber nicht aus­schließ­lich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-​Filmen oder Portraits von Models für Escort-​Webseiten. Da die Grenzen zwi­schen Erotik und Pornografie flie­ßend sind, soll­te im Zweifel eher anhand einer kon­ser­va­ti­ven Sicht ent­schie­den wer­den oder bes­ser direkt die Bildagentur nach dem kon­kre­ten Nutzungswunsch gefragt werden.
  • Nutzung in dif­fa­mie­ren­der Weise
  • Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto aus­schnei­det und auf ein häß­li­ches Tier mon­tiert, belei­digt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text „Sie sieht geil aus, aber ist stroh­doof“ steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übri­gens auch, wenn nicht das Model, son­dern der Fotograf belei­digt wird, z.B. mit dem Kommentar: „Das Foto hat der Spanner heim­lich im Bad auf­ge­nom­men“. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glück­li­chen Familie am Frühstückstisch mit dem Text „Dank die­sen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abge­nom­men“ ist grenz­wer­tig, denn es impli­ziert, dass die Models vor­her 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die fol­gen­de ver­bo­te­ne Nutzung:
  • Nutzung als Meinungsaussage
    Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeb­lich eine Meinung äußert, ist das ver­bo­ten. Klassische Fälle sind Aussagen wie „Ich wähl die Partei XY“, „Ich bin gegen Abtreibung“ oder „Ich esse nur das lecke­re Brot von Bäcker XY“. Besonders emp­find­lich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral.
  • Nutzung in ver­fäl­schen­der Weise
    Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht „Hilfe, mein Mann betrügt mich“, „Mein Sohn strei­tet immer mit mir“ oder „Mein Nachbar bedroht mich“. Zur Illustration wer­den ger­ne Stockfotos gekauft. Das ist nur zuläs­sig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht iden­tisch mit den Personen des Textes sind. Dazu ste­hen ent­we­der neben dem Foto oder im Text „Szene nach­ge­stellt“, „nur zur Illustration“ oder ähn­li­che Hinweise.
  • Nutzung in unmo­ra­li­scher Weise
    Hier wird es schwam­mig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumin­dest im Gesetzbuch stren­ge­re Sitten herr­schen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wie­der. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weni­ger aus­führ­lich aufgelistet.

Die Faustregel für ver­bo­te­ne Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgend­wie nega­tiv aus­wir­ken könn­te (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), soll­te vor­her die Bildagentur gefragt wer­den und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.

Zusätzlich zu die­sen „mora­li­schen“ Verboten gibt es noch ande­re Kategorien.

Mehr ver­bo­te­ne Nutzungen:

  • In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt wer­den. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutz­wür­dig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erfor­der­li­chen Rechte am Foto besitzt, um die­sen Schutz in Anspruch neh­men zu kön­nen, gäbe es einen Interessenkonflikt.
  • Stockfotos dür­fen vom Bildkäufer weder kos­ten­los und gegen Bezahlung zum Download ange­bo­ten wer­den. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauf­ten Bildern selbst bei Bildagenturen hoch­ge­la­den haben, um damit Geld ver­die­nen zu wol­len. Das ist verboten!
  • Nutzungsrechte über­tra­gen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, son­dern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genau­er defi­niert wer­den. Üblicherweise ist ver­bo­ten, die­ses Nutzungsrecht ande­ren zu über­tra­gen. So darf bei­spiels­wei­se eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kau­fen (sozu­sa­gen in des­sen Auftrag), aber nicht das glei­che Foto für einen ande­ren Werbekunden nut­zen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähn­li­ches ist damit nicht möglich.

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen aus­führ­li­che­ren Artikel.

Wer ein Gefühl dafür bekom­men will, wel­che Nutzungen ver­bo­ten sind, kann sich nun ent­we­der zu den – meist sehr lang­at­mi­gen – Lizenzverträgen im Original durch­kli­cken, oder in den von mir zusam­men­ge­such­ten gekürz­ten Zitaten stöbern.

Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen
[…]
3.5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhn­li­chen Betrachter ver­let­zend oder unan­ge­mes­sen kon­tro­vers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder der­ar­ti­gen Verwendung eine Erklärung hin­zu­fü­gen, aus wel­cher her­vor­geht, (i) dass das Lizenzmaterial ledig­lich zu Illustrationszwecken ein­ge­setzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abge­bil­de­ten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6    Das Lizenzmaterial darf nicht in por­no­gra­fi­scher, dif­fa­mie­ren­der oder ander­wei­tig rechts­wid­ri­ger Weise ver­wen­det wer­den, weder direkt noch impli­zit oder in Kombination mit ande­ren Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller gel­ten­den recht­li­chen Vorschriften und/​oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen verpflichtet.“

Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

11. Unauthorized Uses:

Without limi­ta­ti­on, Content may not be used as a trade­mark, or for any por­no­gra­phic use, unlawful pur­po­se or use, or to defa­me any per­son, or to
vio­la­te any person’s right of pri­va­cy, publi­ci­ty or moral rights, or to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name or trade­mark of any per­son or entity.“

Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

III. Verwendungseinschränkungen
[…]
6. Es ist nicht gestat­tet, die Bilder auf belei­di­gen­de, ehr­rüh­ri­ge, por­no­gra­phi­sche, betrü­ge­ri­sche, ver­let­zen­de oder quä­len­de Weise zu ver­wen­den oder in einen sol­chen Zusammenhang zu brin­gen. Berührt der geplan­te Einsatz die­ser Bilder sol­che Bereiche oder kann auf einen der vor­ge­nann­ten Begriffe ein Zusammenhang geschlos­sen wer­den, ist eine vor­he­ri­ge schrift­li­che Genehmigung ein­zu­ho­len. Dieser Begriff gilt ein­schließ­lich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, kör­per­li­che oder see­li­sche Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder ande­re schwe­re kör­per­li­che oder geis­ti­ge Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.“

Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Standardlizenzbeschränkungen

(a) Untersagte Nutzungen. Sie dür­fen den Content ledig­lich dazu ver­wen­den, was in vor­ste­hen­dem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zuläs­sig ist. Zur wei­te­ren Erläuterung stel­len fol­gen­de Handlungen „Untersagte Nutzungen“ dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[…]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berech­tig­ter­wei­se han­delnd) oder gemäß dem anwend­ba­ren Recht ihrer Natur nach als por­no­gra­fisch, obs­zön, unmo­ra­lisch, ver­let­zend, dif­fa­mie­rend oder ver­leum­de­risch ange­se­hen wer­den, bzw. die hin­rei­chend wahr­schein­lich jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person oder Objekt in Misskredit brin­gen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jed­we­den Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise dar­stellt, die
(i) eine ver­nünf­ti­ge Person dazu brin­gen wür­den, anzu­neh­men, dass die­se Person jed­we­de Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sons­ti­ge Bemühung nutzt oder per­sön­lich bil­ligt; oder
(ii) die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se sen­si­blen Situation dar­stellt, ein­schließ­lich, aber ohne Beschränkung auf men­ta­le und phy­si­sche Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person ansto­ßend oder unschmei­chel­haft wäre“

Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeg­li­cher anders lau­ten­der und in die­sem Vertrag ent­hal­te­ner Bedingungen aner­kennt, akzep­tiert und garan­tiert das Nicht-​exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegen­über irgend­wel­chen vor­ge­nann­ten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berech­tigt ist:
[…]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
[…]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erschei­nen­de Menschen oder Eigentum (falls vor­han­den) mit jed­we­den poli­ti­schen, reli­giö­sen, wirt­schaft­li­chen oder ande­ren Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die ange­bil­de­te Person oder den Urheber in einem nega­ti­ven Zusammenhang dar­stel­len, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme poli­ti­sche Parteien und Meinungsförderung im poli­ti­schen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Verwendungsarten“

Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

Teil 2 Einschränkungen

Sie dür­fen nicht:
[…]
8. ein Bild in Zusammenhang mit por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem, oder sonst­wie ille­ga­lem oder sit­ten­wid­ri­gem Inhalt oder auf eine Art und Weise ver­wen­den, dass ein Markenzeichen oder geis­ti­ges Eigentum ver­letzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benut­zen, dass eine Person auf dem Foto nega­tiv dar­ge­stellt wird oder die Person so dar­stellt wird, dass sie dar­an Anstoß neh­men könn­te. Das schließt fol­gen­de Beispiele ein (ist aber nicht auf sol­che Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, ero­ti­schen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähn­li­che Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit poli­ti­schen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-​Material für phar­ma­zeu­ti­sche Produkte oder Gesundheitsfürsorge, ein­schließ­lich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygie­ni­sche Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die ver­leum­de­risch sind, oder die ille­ga­len, anstö­ßi­gen, oder unmo­ra­li­schen Inhalt haben.
Sie dür­fen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benut­zen, wenn die Benutzung andeu­tet, dass das Model sich an unsitt­li­chen oder ille­ga­len Taten betei­ligt fühlt oder an kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.“

123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. You may NOT
[…]
(f) under any cir­cum­s­tances use Content in con­nec­tion with any por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, defa­ma­to­ry or ille­gal mate­ri­als; endor­se­ment of product(s); sen­si­ti­ve mental/​health/​other simi­lar aspect of con­texts or subjects.“

StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

B: Prohibited uses

You may not use the Image in the fol­lo­wing ways, unless they are express­ly per­mit­ted by one of our Extended licen­ses that You have obtai­ned from Us in wri­ting for the Image:
[…]
* For por­no­gra­phic, unlawful or other immo­ral pur­po­ses, for spre­a­ding hate or dis­cri­mi­na­ti­on, or to defa­me or vic­ti­mi­ze other peo­p­le, socie­ties, cultures.
* In a way that would make peo­p­le assu­me that the person(s) depic­ted on the Image is/​are endor­sing a cer­tain pro­duct or a service.
* In a way that could give a bad name to eit­her Stockxpert or the person(s) depic­ted on the Image, inclu­ding illus­t­ra­ting sen­si­ti­ve social sub­jects such as health issues, crime, sexu­al pre­fe­ren­ces, drug abu­se or simi­lar issues.“

PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Unerlaubte Nutzung

Die Inhalte dür­fen nicht ein­ge­setzt werden
(a) für por­no­gra­fi­sche, sexis­ti­sche, dif­fa­mie­ren­de, ver­leum­de­ri­sche, ras­sis­ti­sche, Minderheiten oder reli­gi­ös ver­let­zen­de Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abge­bil­de­te Person/​en her­ab­wür­di­gen­den Art und Weise bzw. wenn davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass der Urheber oder die abge­bil­de­te Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines soge­nann­ten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht ein­ver­stan­den sein könn­te. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se per­sön­lich­keits­ver­let­zen­den Situation dar­stellt, ein­schließ­lich sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder ‑miss­brauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Inhalt dar­ge­stell­te Person ansto­ßend wäre (z.B. Dating-​Seiten, Escort Services, Erotikangebote, por­no­gra­fi­sche Angebote, jugend­ge­fähr­den­de Seiten). In die­sem Fall ist ein aus­drück­li­ches schrift­li­ches Einverständnis der betrof­fe­nen Person über PantherMedia ein­zu­ho­len (gegen eine pau­scha­le Gebühr).
[…]
(f) für sons­ti­ge uner­laub­te Handlungen“

Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte

[…]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abge­bil­de­ter Personen füh­ren kön­nen, sind
unzu­läs­sig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.“

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