Schlagwort-Archive: Property Release

Frag den Fotograf: Wie gehst Du mit Designschutz um?

Dieses gan­ze recht­li­che Drumherum ist bei Stockfotos oft schwie­rig und kom­pli­ziert. Deswegen habe ich auch zu die­sem Thema wie­der fol­gen­de Frage von Denis erhalten:

Aber wie gehst du sonst mit Requisiten um?

Habe ich das in dei­nem Buch rich­tig ver­stan­den, dass du dir für jede Requisite eine Genehmigung holst (Property Release)? Auch für die Kleidungsstücke, wie gehst du damit um?

Reicht es ein­fach das Logo zu ent­fer­nen? Z.B. in dei­nem Buch, das Bild 18.3. S.202: Hast du dir für die Laptops und die Kleidungsstücke ein PR vom Hersteller geholt, oder ein­fach die Logos retu­schiert? Ich mei­ne, rein Theoretisch wür­de ja ein Hersteller, eines Hemdes oder Anzugs, sein Produkt immer wie­der erken­nen. Aber für jedes Kleidungsstück, auf dem kein Logo zu erken­nen ist und es nicht grad von „Prada“ ist, ein PR zu holen, wäre doch ein Bärenaufwand…..

Habe Berichte von Stockfotografen gele­sen, die sich selbst Geschirr extra töp­fern las­sen um kei­nen Designschutz zu ver­let­zen.

Bitte Korrigiere mich, wenn ich das mit den Designschutz falsch verstehe.

Oder mache ich mir in den Bereich zu vie­le Sorgen? Bin ein wenig ver­wirrt, bezüg­lich der vie­len unter­schied­li­chen Meinungen in den Foren.“

Wie heißt es doch: Frage zwei Stockfotografen in einem Forum und erhal­te drei ver­schie­de­ne Antworten. Wundert mich nicht.

Aber auch ich muss mei­ner Antwort vor­aus­schi­cken, dass mei­ne Informationen recht­lich ohne Gewähr sind und ich kei­ne Haftung über­neh­men kann, soll­te ich dane­ben liegen.

Doch nun los: Beim Designschutz gibt es ver­schie­de­ne Bereiche:

Was unter­schei­det diese?

Ein Patent gibt es für tech­ni­sche Erfindungen, die neu sein müs­sen, gewerb­lich nutz­bar sind und etwas „erfun­den wur­de“. Es kann 20 Jahre gel­ten. Ausdrücklich nicht paten­tiert wer­den kön­nen zum Beispiel ästhe­ti­sche Formschöpfungen.

Das Gebrauchsmuster gilt als „klei­ner Bruder“ des Patents, für den ähn­li­che, aber gerin­ge­re Hürden gel­ten. Die Laufzeit beträgt höchs­tens 10 Jahre.

Eine Marke ist ein geschütz­tes Zeichen, was Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen unter­schei­den soll. Das kön­nen Begriffe wie „Porsche“ oder „Siemens“ sein, aber auch Logos wie der Apple-​Apfel oder Zeichen wie das Rote Kreuz.

Da mit Patenten und Gebrauchsmustern kei­ne Designs geschützt wer­den kön­nen, gibt es das Geschmacksmuster. Das ist ein Schutzrecht, wel­ches ästhe­ti­sche Gestaltungsformen wie Farbe, Form oder Design schützt. Zwar ist es nicht dazu gedacht, Fotos von die­sen Designs zu ver­bie­ten, kann aber gut dazu genutzt wer­den, weil eben auch zwei­di­men­sio­na­le Kopien ver­hin­dert wer­den kön­nen. Die Bedigung für so einen Schutz muss wie­der die Neuheit sein und eine „Eigenart“ auf­wei­sen, sich also optisch deut­lich von ande­ren schon vor­han­de­nen Mustern unterscheiden.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, fin­det vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Anleitung zur Internet-​Suche nach Geschmacksmustern, nach Marken oder nach Patenten.

In der Praxis heißt das für mich: Ein nor­ma­les ein­far­bi­ges T‑Shirt, Hemd oder Hose ist kei­ne Neuheit und weist auch kei­ne Eigenart auf, des­we­gen mache ich mir kei­ne Sorgen um Geschmacksmuster, schaue aber, ob irgend­wo klein Markennamen auf Knöpfen, Reißverschlüssen etc. ste­hen, die ich weg­re­tu­schie­ren muss. Je außer­ge­wöhn­li­cher die Gegenstände oder je unge­wöhn­li­cher die Form ist, des­to vor­sich­ti­ger bin ich. Einen schlich­ten wei­ßen run­den Teller könn­te ich wahr­schein­lich pro­blem­los nut­zen, aber limi­tier­tes Meißener Porzellan wür­de ich nicht benutzen.

Bei Laptops ent­fer­ne ich die Markennamen und das Windows-​Logo auf der Windows-​Taste. Bei Apple-​Computern wäre ich vor­sich­ti­ger, aber wenn der nicht Hauptbestandteil des Bildes ist und Logos raus­re­tu­schiert wer­den, geht es zur Not auch. Nur weil der Hersteller sein Produkt auf einem Foto wie­der­erken­nen kann, wie der Fragesteller in der Email meint, heißt das noch lan­ge nicht, dass auf dem Produkt Schutzrechte lie­gen, wel­che durch das Foto ver­letzt würden.

Manchmal, wenn ich unsi­cher bin, fra­ge ich aber auch. So rief ich einen Taschenrechner-​Hersteller an, der mir pro­blem­los die Nutzung der von ihm design­ten Taschenrechner erlaub­te und ein Spielzeug-​Hersteller schick­te mir gleich einen Karton mit Spielzeug, was ich benut­zen durf­te. Aber ich erhielt auch Absagen, zum Beispiel vom Berufsverband der Frauenärzte, wel­che mir unter­sag­ten, den Mutterpass auf Fotos zu zei­gen, da sie nicht sicher sein könn­ten, in wel­chem Zusammenhang die Bilder benutzt würden.

In den kom­men­den Wochen pla­ne ich ein Sport-​Shooting, bei dem ich weiß, dass ein Modell Turnschuhe einer bestimm­ten Firma tra­gen wird. Da muss ich auch vor­her anru­fen, um sicher­zu­ge­hen, ob deren erkenn­ba­re Muster recht­lich geschützt sind.

Wie hand­habt ihr das? Was sind Eure Erfahrungen mit geschütz­ten Designs oder Markenrecht bei Stockfotos?

Neue Model Releases und Property Releases von Getty Images

Die Bildagentur Getty Images hat ihre Model Releases und Property Releases erneu­ert. Als welt­weit größ­te Agentur ist sie in der Lage, Industriestandards zu defi­nie­ren. Auch in der Vergangenheit gal­ten die Verträge von Getty Images als was­ser­dicht und wur­den des­we­gen auch ger­ne von Fotografen genutzt, die für ande­re Bildagenturen arbeiteten.

Hilfreich sind sie auch des­we­gen, weil nicht nur eng­li­sche und deut­sche Versionen ange­bo­ten wer­den, son­dern auch die Sprachen Russisch, Polnisch, Französisch, Spanisch, Portugisisch, Chinesisch (tra­di­tio­nell und ver­ein­facht) und Italienisch abge­deckt sind.

Vertrag vorbereitenHier mal die wich­tigs­ten Änderungen:

  • Die Model-​Releases für Erwachsene und Minderjährige wur­den zusam­men­ge­fasst. So braucht man kei­ne zwei ver­schie­de­nen Verträge mehr, z.B. für Eltern und ihre Kinder.
  • Ähnliches gilt für den Property Release. Hier wur­den die Felder „für Privateigentum“ und „für Unternehmenseigentum“ zusammengefasst.
  • Statt „Bilder“ heißt es im Vertrag jetzt nur noch „Medien“ bzw. in der eng­li­schen Version „con­tent“ statt „images“. Das hat den Vorteil, dass die­ser Vertrag nun für Fotos, Videos und Audioaufnahmen glei­cher­ma­ßen genutzt wer­den kann.
  • Es kann jetzt ein eng­lisch­spra­chi­ger Model-​Vertrag für alle eng­lisch­spra­chi­gen Länder genutzt wer­den. Vorher muss­te z.B. für England ein ande­rer Vertrag als für Australien benutzt wer­den, da der Gerichtsstandort fest­ge­schrie­ben war. Dieser Passus ist übri­gens auch manch­mal dafür ver­ant­wort­lich, wenn eini­ge Bildagenturen Model Releases als unzu­rei­chend ablehnen.
  • Das Geschlecht des Models und der Ort des Shootings müs­sen nun ange­ge­ben werden.
  • Im alten Property Releases stand der Passus, dass sicher­ge­stellt wer­de, dass die fer­ti­gen Fotos kei­nen Bezug auf den Ort der Aufnahme machen wer­den. Im Zeitalter der GPS-​Informationen in den IPTC-​Daten kann das nicht mehr garan­tiert wer­den. Wer das ver­mei­den möch­te, muss dann die Ortsangaben aus den IPTC-​Daten löschen.

Für Getty-​Fotografen und auch die Flickr-Mitglieder, wel­che von Getty Images kon­tak­tiert wer­den, sind die­se neu­en Verträge bin­dend. Fotos mit alten Verträgen wer­den nur noch bis zum 30. Mai 2009 angenommen.

Laut dem Branchennewsletter „Selling Stock“ sol­len die neu­en Model Releases auch von istock­pho­to-Fotografen genutzt wer­den. Darüber konn­te ich von istock­pho­to jedoch noch kei­ne Bestätigung erhalten.

Stockfotografie-​News 2009-04-10

So, am Karfreitag gibt es wie­der eine Ladung Neuigkeiten, nach­dem die Zusammenfassung letz­te Woche auf­grund weni­ger Meldungen aus­ge­fal­len ist.

  • Am 23.4.2009 um 19:55 Uhr wird die Bildagentur mau­ri­ti­us images mit einem kur­zen Beitrag auf N24 ver­tre­ten sein.
  • Die Bildagentur app­ly picu­res hat eine neue Suchfunktion in Betrieb genom­men. Jetzt kann zum Beispiel auch nach Bildaufbau wie  „sym­me­trisch“, „mini­ma­lis­tisch“ oder „geo­me­trisch“ gesucht werden.
  • Corbis star­tet eine Video-​Footage Webseite.
  • Die Zeitschrift Stern hat nun auch die ganz alten Supermodels entdeckt.
  • Eine span­nen­de Überlegung: Was wäre, wenn itu­nes auch Fotos ver­kau­fen würde?
  • Getty Images hat neue Model Releases und Property Releases ver­öf­fent­licht. Morgen gehe ich dar­auf noch mal genau­er ein.

Lohnt sich der Vertrag mit Getty Images über Flickr?

Getty Images geht auf Nachwuchssuche und durch­fors­tet dabei sys­te­ma­tisch die Online-​Bilderplattform Flickr. Fotografen, die den Bildredakteuren von Getty Images posi­tiv auf­fal­len, wer­den ange­schrie­ben, ob sie nicht Fotos bei Getty Images anbie­ten wol­len. Ich habe hier schon die Vor- und Nachteile die­ses Deals beschrieben.

Mann liest Zeitung mit Lupe

Diesmal möch­te ich genau­er auf den Vertrag ein­ge­hen, den Getty Images anbietet.

Die wich­tigs­ten Eckdaten zuerst:

  • Getty Images for­dert Exklusivität (auch für ähn­li­che Motive)
  • Für Bilder, die lizenz­pflich­tig (oder rights-​ready) ver­kauft wer­den, bekommt der Fotograf 30%
  • Für Bilder, die lizenz­frei (royal­ty free) ver­kauft wer­den, bekommt der Fotograf 20%
  • Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre, danach auto­ma­tisch Verlängerung um ein Jahr

Von eini­gen Fotografen, die den Getty-​Vertrag erhal­ten haben, habe ich schon Mails bekom­men, weil sie wis­sen wol­len, ob das Angebot gut ist. Um das zu beur­tei­len, müs­sen wir uns vor allem die ers­ten drei Punkte genau­er anschauen:

Was bedeu­tet Exklusivität für Getty Images?

An sich bedeu­tet Exklusivität, dass ein Foto, was über Getty ange­bo­ten wird, nicht woan­ders ver­kauft wer­den darf. Es gibt klei­ne Ausnahmen, dass z.B. die Fotos wei­ter­hin für „nicht kom­mer­zi­el­le per­sön­li­che Zwecke“ oder zur „Eigenwerbung“ genutzt wer­den dür­fen. Außerdem darf der Fotograf selbst „limi­tier­te und/​oder num­me­rier­te Kunstdrucke in limi­tier­ter Auflage“ ver­kau­fen, aber Getty Images darf exklu­siv Drucke der Bilder ver­kau­fen, die nicht limi­tiert sind.

Zusätzlich betrifft die­se Regel jedoch nicht nur Fotos, die bei Getty ange­bo­ten wer­den, son­dern auch „ähn­li­che Inhalte“. Was Getty unter „ähn­lich“ ver­steht, haben sie in einer PDF zur „pla­ce­ment fee coll­ec­tion“ aus­führ­li­cher erklärt. Als ähn­lich gel­ten Getty zufol­ge Bilder, wenn:

  • das glei­che Model ver­wen­det wird
  • die glei­che Kleidung ver­wen­det wird
  • die glei­chen Requisiten ver­wen­det werden
  • die glei­che Location oder Inneneinrichtung ver­wen­det wird
  • die Komposition gleich ist
  • die „Atmosphäre“ gleich ist
  • die Idee, das Konzept oder die „Story“ gleich sind
  • die Handlung gleich ist
  • die Technik gleich ist

Ihr seht, die Ansprüche sind groß und viel­fäl­tig. Vor allem Fotografen, die einen „eige­nen Stil“ haben, wer­den bei sol­chen Anforderungen schau­en müs­sen, ob ihre Bilder sich nicht alle ähn­lich sehen.

Rechtliche Hürden

Um den Getty-​Vertrag anneh­men zu kön­nen, wird eine Steuernummer ver­langt. Wer kei­ne hat, muss sich eine besor­gen und damit auch die Buchführungspflichten (min­des­tens als Kleinunternehmer) erfül­len. Außerdem ver­langt Getty Images, wenn not­wen­dig, Model Releases und/​oder Property Releases. Das sind schrift­li­che Genehmigungen von Personen, die auf den Fotos sicht­bar sind bzw. von den Eigentümern von Privatgrundstücken o.ä. Das kann bei Fotos, die vor Jahren im Urlaub ent­stan­den sind, z.B. schwer zu erfül­len sein.

Wieviel ver­dient der Fotograf?

Am Ende stellt sich die Frage, wie­viel der Fotograf dabei ver­dient. Die 20–30% sind lei­der am unte­ren Ende des Markniveaus. Oder for­mu­lie­ren wir es so: Ich ken­ne kei­ne Bildagentur, die sich traut, den Fotografen weni­ger als 20% zu zah­len. Diese Prozente sind auch unter den Werten, die „nor­ma­le“ Fotografen bei Getty Images erhal­ten, z.B. je nach Collection 30% (Iconica (RR)) bis 40% (Tony Stone (RM). Ich den­ke, Getty wird damit argu­men­tie­ren, dass sie die Bilder auf­wän­dig ver­schlag­wor­ten und tech­nisch „auf­be­rei­ten“ muss.

Wenn Verkäufe nicht über Getty Images selbst, son­dern über Partneragenturen erfol­gen, wird deren Anteil vor­her abge­zo­gen und der Verdienst wird wie­der gerin­ger. Im Vertrag unter Punkt 14 (Lizenzabzüge) ste­hen noch wei­ter Fälle, bei denen der Fotograf weni­ger Geld erhält.

Ob einem die­se Konditionen zusa­gen und der Fotograf bereit ist, sei­ne Fotos exklu­siv her­zu­ge­ben, muss jeder selbst ent­schei­den. Einige Fragen beant­wor­tet Getty Images auch hier.

Da eine Einladung von Getty Images jedoch einer Art Ritterschlag gleich­kommt, wel­che die Aufnahme in den Bildermarkt erlaubt, wäre denk­bar, dass sich eini­ge Fotografen mit ihren bes­ten Bildern bei ande­ren Bildagenturen bewer­ben, die bes­se­re Konditionen als Getty Images anbie­ten. Vor allem für spe­zia­li­sier­te Fotografen kann das sinn­voll sein.

Die Herausforderung ist aber eine ande­re. Ich habe mir von eini­gen Fotografen, die Getty ein­ge­la­den hat, das Flickr-​Portfolio ange­schaut. Einige der Fotografen mein­ten, sie wüss­ten gar nicht, was an ihren Bildern so toll sei und ob sich die­se ver­kau­fen wür­den. Ich habe die­se Motive jedoch schnell erkannt. Ob die Fotografen dann aber auch die rich­ti­gen Bilder raus­su­chen, um damit bei ande­ren Bildagenturen hau­sie­ren zu gehen, ist eine ande­re Frage. Hier wei­se ich dezent auf mein „Pimp My Stock!“-Angebot hin, bei dem ich kos­ten­los Tipps zur Portfolio-​Auswahl gebe.

Wem die­ser Beitrag gefal­len hat, kann mei­ne Artikel auch als RSS-​Feed abonnieren.

Jetzt seid ihr dran: Was meint ihr? Wer hat auch einen Getty-​Vertrag über Flickr erhal­ten? Wie fin­det ihr die Konditionen? Gibt es wei­te­re wich­ti­ge Punkte, die ich nicht erläu­tert habe?

Besuch bei Modelfamilie

Eine Familie mit zwei foto­ge­nen Eltern und zwei süßen Kindern ist für einen Stockfotografen ein Glücksfall. Deshalb nahm ich auch den lan­gen Fahrtweg auf mich, um eine Familie zu foto­gra­fie­ren, mit der ich vor ca. einem hal­ben Jahr schon ein gelun­ge­nes Shooting hatte.

Wir hat­ten uns im Vorfeld dar­auf geei­nigt, haupt­säch­lich Fotos beim Frühstücken und auf dem Spielplatz zu machen.

Nach mei­ner Ankunft muss­ten wir die Küche jedoch noch „stock­fo­to­taug­lich“ machen.
Das hieß: Fotos und Bilder von den Wänden neh­men, die Marmelade in neu­tra­le Behälter zu fül­len und den Käse und die Wurst auf wei­ße Teller zu legen. Auch der übli­che Sitzplan wur­de geän­dert. Für die Fotos durf­ten die Kinder auf dem Schoß von Mutter und Vater sit­zen, damit die Bilder „näher“ und „lie­be­vol­ler“ aussehen.

Danach ging es unge­plant ins Kinderzimmer, wo die meis­ten Motive Schnappschüsse sind. Sowohl in der Küche als auch im Spielzimmer ist ein Canon Speedlight 580 II die Hauptlichtquelle, durch einen wei­ßen Schirm geblitzt mit einem gro­ßen Sunbounce-​Reflektor auf der ande­ren Seite als Aufheller.

Bei den Außenaufnahmen habe ich dann auf den Blitz ver­zich­tet, damit ich fle­xi­bler bin und die flin­ken Kinder bes­ser in Aktion erwi­schen kann. Als dann der Regen kam, mach­te ich eini­ge Fotos mit Regenschirm und been­de­ten dann die auf­re­gen­de, wil­de Fotosession. Die Familie und ich hal­ten jetzt sehr lebens­fro­he Familienfotos in den Händen.

Die Verträge für alle Model Releases und Property Releases füll­ten zusam­men übri­gens neun Seiten. Da füh­le ich mich schon manch­mal wie ein Beamter.