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Täuschung? Getty Images & der Pinterest-Deal

Die von der Carlyle Group gehal­te­ne Bildagentur Getty Images agiert mög­li­cher­wei­se irre­füh­rend, wenn es um die Verlautbarungen über Einkommen, Verkäufe und Lizenzierung von Inhalten geht, die unter das kürz­lich ange­kün­dig­te Abkommen mit Pinterest fal­len. Jetzt im Besitz der pri­va­ten Carlyle Group, ist wenig bekannt über die Geschäftsbeziehungen von Getty Images, aber hin und wie­der gelan­gen inter­es­san­te Neuigkeiten an die Öffentlichkeit.

Schauen wir uns zuerst den Blogbeitrag an, in wel­chem der Deal ange­kün­digt wird. Hier sind eini­ge rele­van­te Auszüge aus dem Blogbeitrag gera­de über das, wofür Pinterest Getty bezahlt – nur für Metadaten:

Getty Images und Pinterest haben ein Abkommen zu Wege gebracht, das die Welt in eine stär­ker visu­el­le Zukunft füh­ren wird, indem unse­re umfang­rei­chen Metadaten und attrak­ti­ver Inhalt kom­bi­niert werden …“

Der Begriff Metadaten taucht im obi­gen Zitat auf, gefolgt von einer hoch­tra­ben­den Äußerung über die „tol­len Fotografen von Getty Images…“ und Einzelheiten zu den Informationen (damit sind die Metadaten gemeint) über den Designer der Stiefel auf dem Foto:

Nehmen wir an, Sie stö­bern auf den Pinterest-​Seiten und ent­de­cken ein Bild von Beyonce, auf wel­chem Sie die­se schar­fen Stiefel trägt. Aber es fehlt jeg­li­che Information dar­über, wer die Stiefel ent­wor­fen hat oder wo du sie kau­fen kannst! Es könn­te auch schwer sein her­aus­zu­be­kom­men, dass ein tol­ler Fotograf bei Getty Images das Bild auf­ge­nom­men hat.“

Dann macht Getty klar, dass es Metadaten sind, die verkauft/​lizenziert wer­den sol­len und dass das Foto dann einen Bildnachweis und einen Link bekommt.

Unsere neue Partnerschaft mit Pinterest bie­tet eine Lösung… wir ver­wen­den unse­re API-​Schnittstelle „Connect“, um Pinterest wesent­li­che Informationen zur Verfügung zu stel­len – ein­schließ­lich Bildnachweisen von Getty Images, wann und wo das Bild ent­stan­den ist und mehr. Wir brin­gen einen Bildnachweis auf der Seite von Pinterest und einen Link zurück unter.“

An die­ser Stelle ver­deut­licht Getty, dass die Vergütung ein­zig für die Metadaten anfällt. Die fol­gen­de Aussage ist so klar umris­sen wie die Aussage von Präsident Obama: Wenn Sie mit Ihrem Arzt oder Gesundheitsplan zufrie­den sind, kön­nen Sie ihn behal­ten. Da besteht kein Zweifel – Getty wird für „die­se umfang­rei­chen Metadaten“ bezahlt:

Pinterest wird Getty eine Gebühr für die­se umfang­rei­che Metadaten bezah­len, die wir mit den Anbietern tei­len werden.“

Wenn für ein Foto Lizenzgebühren in Höhe von 1,00 Dollar anfal­len, was schät­zen Sie, wäre die Lizenzgebühr für die Metadaten? 0,01 Dollar? 0,10 Dollar? Sicherlich ist der Betrag ein Bruchteil des­sen, was die Lizenzgebühr für das Bild aus­ma­chen wür­de, und dann wird die­ser Anteil des Lizenzeinkommens für das Bild zu einem unglei­chen Prozentsatz zu Gettys Gunsten aufgeteilt.

Nirgendwo sagt Getty, dass Pinterest Lizenzgebühren für das Bild bezahlt.

Warum ist es wich­tig, dass Getty unmiss­ver­ständ­lich klar­macht, dass es eine Gebühr für die Metadaten ist? Lassen Sie uns eini­ge Abschnitte des Vertrages genau­er beleuch­ten, den Getty mit sei­nen Anbietern abschließt.

Zuerst erläu­tert Getty, dass die Vereinbarung für „Akzeptierte Inhalte“ gilt, um dann zu defi­nie­ren was „Akzeptierte Inhalte“ sind:

Diese Vereinbarung betrifft alle Inhalte (gemäß der Definition im Abschnitt 1.2) , wel­che Sie frü­her ein­ge­reicht haben oder in Zukunft ein­rei­chen wer­den, die zum Vertrieb durch Getty akzep­tiert wur­den („Akzeptierte Inhalte“).“

1.2 Arten von Inhalten: Diese Vereinbarung gilt für fol­gen­de Arten von Inhalten („der Inhalt“):
(a) Fotografien, Illustrationen oder ande­re unbe­weg­te visu­el­le Darstellungen („unbe­weg­te Bilder“); (b) beweg­te visu­el­le Inhalte in jeg­li­cher Form, ein­schließ­lich Filme, Videobänder, digi­ta­le Dateien, Animationen und Clips („Filmmaterial“); und © Fonts, Audiodateien und jeg­li­che ande­re durch Copyright geschütz­te Werke, in allen Fällen, in wel­cher Weise und in wel­chem Format und mit wel­chem Werkzeug auch immer erzeugt, ein­schließ­lich von Reproduktionen, Bearbeitungen und abge­lei­te­ten Werke davon. “

Es wird in den vor­an­ge­hen­den Ausführungen deut­lich, dass es sich bei „Inhalt“ (con­tent) um „Fotografien“, nicht um Metadaten han­delt. Im fol­gen­den Abschnitt erklärt Getty zuerst, was selbst­ver­ständ­lich sein soll­te – dass Sie die Rechte an Ihrem „Akzeptierten Inhalt“ besit­zen, aller­dings macht Getty dann unmiss­ver­ständ­lich klar: „Getty Images besitzt alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche, ein­schließ­lich aller Copyright-​Rechte, die neben Ihrem Copyright an Ihren „Akzeptierten Inhalten“ ent­ste­hen, an allen Arbeiten durch oder für Getty Images, die viel­fa­che Elemente „Akzeptierter Inhalte“ und/​oder ande­re Inhalte enthalten.

1.13 Copyright an „Akzeptiertem Inhalt“ oder ande­ren Werken. Gegenstand der in die­ser Vereinbarung gewähr­ten Rechte ist, dass Sie alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche ein­schließ­lich des Urheberrechts an allen „Akzeptierten Inhalten“ behal­ten, auch dann, wenn es Bestandteil abge­lei­te­ter Werke Dritter ist. Getty Images erhält alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche, ein­schließ­lich aller Copyright-​Rechte, die neben Ihrem Copyright an Ihren „Akzeptierten Inhalten“ ent­ste­hen, für jeg­li­che Arbeiten durch oder für Getty Images, die­viel­fa­che Elemente „Akzeptierter Inhalte“ und/​oder ande­re Inhalte ent­hal­ten. Sowohl Sie, als auch Getty Images in Ihrem Namen, kön­nen das Copyright an jeg­li­chem „Akzeptierten Inhalt“ bei der ent­spre­chen­den Behörde regis­trie­ren lassen.“

Danach besitzt Getty alles, außer dem eigent­li­chen Foto als Teil des „Akzeptierten Inhalts“ – Metadaten „und/​oder ande­re Inhalte“.

Noch ein­mal: Anbieter wer­den hono­riert mit einem Anteil an der Gebühr für die Metadaten anstatt für einen Anteil an den Lizenzgebühren für das Foto, denn Getty macht voll­kom­men klar, dass sie nur für Metadaten bezahlt werden.

Bis ges­tern [Anmerkung R.K.: Gemeint ist Donnerstag, der 12.12.2013].

Auf einer ein­tä­gi­gen Konferenz, die hier in der Nähe von Washington DC vom „US Patent and Trademark Office“ ver­an­stal­tet wur­de – „Copyright Policy, Creativity, and Innovation in the Digital Economy“ (Details fin­den sie hier). Ich habe mir den Webcast ange­se­hen, ein Teilnehmer der Konferenz war John Lapham, Senior Vice President und General Counsel bei Getty Images.

Hier ist das Video:

Wenn sie zur vor­spu­len zu Minute 19:10 im Video, beginnt die Diskussion über unser Thema.

Lapham bemerkt zuerst bezüg­lich des Pinterest-Abkommens:

… ein gerau­mer Teil ihres Inhalts steht den Anbietern von Getty zu, und anstatt einen Schlagabtausch zu füh­ren dar­über, was mit Bildern auf Ihrer Webseite pas­sie­ren soll­te und was nicht, sagen wir, wenn Bilder hin- und her gescho­ben wer­den, ver­liert man die Metadaten, die Attribute. Und statt laut­hals dar­über zu strei­ten, ob man Bilder lizen­zie­ren soll­te oder nicht, lasst uns doch die Metadaten wie­der kor­rekt mit die­sen Bilddateien ver­knüp­fen und lasst unse­ren Anbietern als Gegenleistung die Tantiemen zukom­men, die ihnen für die Nutzung ihrer Inhalte zuste­hen. Das war das Ziel beim Bemühen um ein der­ar­ti­ges Abkommen…“

Die Moderatorin Ann Chaitovitz, Berater-​Anwältin für das us-​amerikanische Patentamt USPTO, hak­te bei Lapham nach, weil alle frü­he­ren Aussagen von Getty dahin­ge­hend lau­te­ten, dass nur für Metadaten bezahlt wer­den soll­te. Sie wiederholte:

Danke, ähm, also kann ich, nur zu mei­nem bes­se­ren Verständnis, es geht um Metadaten – Sie ver­knüp­fen die Metadaten wie­der, gab es da auch irgend­ei­ne Bezahlung oder war das, um sie für zukünf­ti­ge Verwendung zu kennzeichnen?“

Lapham ant­wort:

Ahh, die Vereinbarung funk­tio­niert so, dass äh, wir da eine Datenbank haben, eine Bilddatenbank, die, wis­sen Sie, Millionen von Bildern ent­hält, nicht nur unse­re, son­dern von Wettbewerbern, ande­ren Unternehmen, und wir kön­nen die Bilddatenbank abglei­chen mit einer Webseite, um her­aus­zu­fin­den, wel­che Übereinstimmungen es gibt. Und durch die Anwendung die­ser Erkennungstechnologie kön­nen wir sagen, wis­sen Sie, wir kön­nen sagen, wenn wir bei­spiels­wei­se die UPSTO-​Webseite neh­men, dass Sie dort 110.000 Fotos von Getty Images vor­hal­ten, und die­se Bilddateien haben kei­ne Metadaten mehr, wir ver­knüp­fen die­se Metadaten wie­der und die Gebühr, die dafür ver­langt wer­den kann, könn­te auf einer Basis pro Bild pro Monat erfol­gen, so dass die Person, die das Werk geschaf­fen hat, im Gegenzug dafür ent­lohnt wer­den kann.“

Lapham bringt meh­re­re Argumente. In sei­nem Eingangsstatement:

lasst unse­ren Anbietern als Gegenleistung die Tantiemen zukom­men, die ihnen für die Nutzung ihrer Inhalte zustehen.“

In sei­nem Folgebeitrag führt er aus:

wir ver­knüp­fen die­se Metadaten wie­der, und die Gebühr, die dafür ver­langt wer­den kann, könn­te auf einer Basis pro Bild pro Monat erfol­gen, so dass die Person, die das Werk geschaf­fen hat, im Gegenzug dafür ent­lohnt wer­den kann.“

Demnach ist die ver­lang­te Gebühr für das Wiederverknüpfen der Metadaten? Wenn er sagt, „die Gebühr die dafür ver­langt wer­den kann“, dann bezieht er sich offen­sicht­lich auf die Tätigkeit im glei­chen Satz davor: “ wir ver­knüp­fen die­se Metadaten wie­der“ und dann, bezieht sich das „dafür ent­lohnt wer­den kann“, bezieht sich das „dafür“ auf das „die­ses Werk geschaf­fen haben“ oder auf das Wiederverknüpfen?

Warum ist das wichtig?

Nun, in dem Vertrag von Getty Images über­tra­gen die Anbieter ihr Recht, gegen eine Rechtsverletzung zu kla­gen oder Ansprüche zu erheben:

1.11 Recht auf Wahrnehmung von Rechtsansprüchen. Getty Images erhält das Recht nach bes­tem kauf­män­ni­schem Ermessen zu ent­schei­den, ob und in wel­chem Umfang gegen Dritte wegen unbe­fug­ter Verwendung „Akzeptierter Inhalte“ vor­ge­gan­gen wer­den soll. Sie ermäch­ti­gen Getty Images und die Vertriebspartner, auf deren Kosten das exklu­si­ve Recht, jed­we­de Ansprüche im Zusammenhang mit Verletzungen des Copyrights an „Akzeptierten Inhalten“ und einem dazu­ge­hö­ren­den geis­ti­gen Eigentum („Ansprüche“) gel­tend zu machen, zu regeln, bei­zu­le­gen und abzuwehren.“

Wir stel­len hier eine fein­sin­ni­ge, aber schwer­wie­gen­de Frage. Lapham ver­deut­licht, dass Bilder von Anbietern von Getty Images einen guten Teil der Bilder bei Pinterest aus­ma­chen. Bis zu dem Abkommen war die Existenz die­ser Bilder ein Verstoß gegen das Copyright der Eigentümer der Bilder.

Getty stellt fest, dass man nicht in einen Schlagabtausch mit Pinterest gehen will. Wir spre­chen von Millionen von Bildern, und der Unterschied, was ein Fotograf als Anteil an der Metadaten-​Gebühr im Gegensatz zu einem Einkommensanteil an einer Bild-​Lizenz erhal­ten wür­de, könn­te Millionen von Dollar aus­ma­chen, die auf Kosten der Anbieter im Säckel von Getty lan­den, nur auf­grund der Art und Weise, wie die Vereinbarungen zwi­schen Getty und Pinterest sowie zwi­schen Getty und sei­nen Anbietern abge­fasst sind.

Es scheint mir hin­ter­sin­nig, ein Abkommen anzu­kün­di­gen, bei wel­chem sich das Einkommen nach den Metadaten rich­tet, aber dann – auf einer kei­nem all­zu brei­ten Publikum bekann­ten Veranstaltung, deren Beiträge nicht in zahl­lo­sen Presseartikeln wie­der­holt wer­den – eine abwei­chen­de Antwort dahin­ge­hend zu erhal­ten, dass Getty tat­säch­lich für Bildlizenzen bezahlt wird, was sie wie­der­um zu einem höhe­ren Anteil den Anbietern ver­dan­ken. Offensichtlich hat­te die Moderatorin ein ande­res Verständnis, als sie die Frage stell­te, und sie ist eine hoch­ge­schätz­te Anwältin, die die Regierung in Fragen des geis­ti­gen Eigentums berät, wes­halb es durch­aus von Bedeutung ist, dass sie ver­wirrt war von dem, was Lapham im Widerspruch zu dem zuvor ange­kün­dig­ten Abkommen sagte.

So lau­tet die offe­ne Frage, auf deren Beantwortung die Anbieter von Getty Images einen Anspruch haben:
„Erhalten wir eine Vergütung für unse­ren „Akzeptierten Inhalt“ (d.h. Fotografien) oder erhal­ten wir eine Vergütung für Metadaten?“

Lapham ver­deut­lich­te, dass die­se bedingt sind durch deren Abgaben für die Nutzung ihrer Inhalte.

Die Frage die sich dar­aus ergibt, ist:
„Wie hoch sind die Bruttoeinnahmen pro lizen­zier­tem Foto und wie hoch sind die Bruttoeinnahmen für das Wiederverknüpfen und die Anzeige der Metadaten.?“

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Dieser Artikel ist eine Übersetzung des Artikels „Deception? Getty Images & The Pinterest Deal“ aus dem Blog „Photo Business News“ von John Harrington. Die Übersetzung erfolg­te mit freund­li­cher Genehmigung des Autors. Ich habe zum bes­se­ren Verständnis eini­ge Links ein­ge­fügt und teil­wei­se eini­ge Stellen anders markiert.

Stockfotografie-​News 2013-12-27

Zum letz­ten Mal in die­sem Jahr kommt die Nachrichtensammlung, wie immer span­nend und abwechslungsreich:

  • Getty Images hat die­se Vereinbarung mit Pinterest geschlos­sen, wonach Getty bezahlt wer­den soll. Das wur­de auch Zeit und ich hat­te sowas in der Art ja schon vor einer Weile ange­regt. Ernüchternd ist jedoch, was genau bezahlt wird: Es geht nicht um die Darstellung der Fotos, wie man erst ver­mu­ten wür­de, son­dern Getty bekommt Geld, um Pinterest die Metadaten für Bilder zu lie­fern. Viele sozia­le Netzwerke, aus denen sich Pinterest-​Nutzer ohne Sorgen um die Nutzungsrechte bedie­nen, löschen die Metadaten beim Bild-​Upload. Bildersammlungen sind aber nur so viel wert wie die Informationen dazu, wes­halb Pinterest nun für die­se bezah­len will. Ein Interview mit einem Getty-​Manager über die Hintergründe des Deals fin­det ihr hier. Ein aus­führ­li­che­rer Artikel dazu kommt in paar Tagen auch hier im Blog.
  • Eine wei­te­re Kooperation hat Getty Images mit dem Kalenderverlag Calvendo geschlos­sen: Das ist ein Verlag, der es Privatleuten ermög­licht, selbst Kalender zusam­men­zu­stel­len und die­se wer­den dann nach einer Prüfung über Online-​Shops, Buchläden und ande­re Vertriebswege ver­kauft. Wer jetzt zum Beispiel einen Flensburg-​Kalender zusam­men­stel­len will, aber nur 10 pas­sen­de Fotos hat, kann jetzt die rest­li­chen pas­sen­den Bilder aus der Bibliothek von Getty Images suchen. An die­sen Bildern ver­dient dann aber nur Getty und Calvendo, nicht der Fotograf. Über das Thema wird auch hier im Stockfotografie-​Forum diskutiert.
  • Getty Images zum drit­ten: Ein Gericht hat einem Fotojournalisten aus Haiti 1,22 Millionen US-​Dollar Schadensersatz zuge­spro­chen, weil die Bildagentur AFP und deren Verteiler Getty Images ein Foto von Twitter genom­men hat­te, ohne die Rechte dar­an zu klären.
  • Shutterstock hat jetzt auch eine Android-​App, mit der Bildnutzer mobil nach Bildmaterial suchen können.
  • Alamy hat­te vor paar Wochen das Auszahlungslimit von 100 auf 75 Us-​Dollar gesenkt, gleich­zei­tig aber Gebühren für die Auszahlung ein­ge­führt. Nach Protesten der Fotografen ver­zich­tet Alamy jedoch jetzt auf die Gebühren.
  • iStock ver­schärft die Regeln für Aufnahmen von Privathäusern, die von öffent­li­chem Gelände aus gemacht wur­den. Dafür ist ab sofort auch ein Property Release nötig. Mehr Informationen mit Bildbeispielen gibt es hier.
  • Im Gegenzug lockert Shutterstock die Regeln für redak­tio­nel­le Fotos: Jetzt sind dort nicht nur tages­ak­tu­el­le Fotos erlaubt, son­dern auch redak­tio­nel­le Fotos mit Symbolcharakter. Ausführliche Beispiele fin­det ihr hier.
  • Die Foto-​Sharing-​App EyeEm hat von Investoren sechs Millionen Us-​Dollar ein­ge­wor­ben und ver­kauft jetzt  auch Bilder.
  • Stocksy ist die ers­te Bildagentur, die ein „respon­si­ve design“ anbie­tet, also ein Seitenlayout, was sich auto­ma­tisch an die Bildschirme von Smartphones, Tablets und Desktop-​Computern anpasst. Sieht gut aus.
  • Pond5 bie­tet neben Full-​HD und 4K-​Videos nun auch Videos im Redcode RAW-​Format (r3d), also die Rohdaten der RED-​Kameras. Außerdem wer­den nun auch Vektor-​Grafiken und PSD-​Dateien akzeptiert.
  • Nach iStock, 123rf und Fotolia star­tet jetzt auch die Macrostock-​Agentur Westend61 mit der „Smart Collection“ eine Smartphone-​Kollektion, mit dem Ziel, ab 2014 ver­mehrt direkt ver­kau­fen zu können.
  • Die Rating-​Agentur Moody’s gab bekannt, dass die Bildagentur Fotolia von Juli 2012 bis Juni 2013 ca. 90 Millionen US-​Dollar Einnahmen hat­te. Zum Vergleich: Die Bildagentur Shutterstock hat­te im glei­chen Zeitraum ca. 199 Millionen US-​Dollar Einnahmen.
  • Die Firma Profoto revo­lu­tio­niert den Studioblitz: Der neue Profoto B1 mit 500W Leistung und Akku soll TTL kön­nen und wiegt nur 3 Kilo. Stefan Groenveld gerät hier ins Schwärmen.
  • Vor paar Jahren hät­te ich sowas für kom­plett unmög­lich gehal­ten, mitt­ler­wei­le kann ich mir gut vor­stel­len, dass die Technik bald funk­tio­nie­ren könn­te: 3‑Sweep erstellt aus Foto-​Objekten 3D-​Versionen, die dann neu im Bild gedreht oder plat­ziert wer­den kön­nen (via Bildbeschaffer).
  • Noch ein klei­nes Spielchen zum Schluss? Wer schafft es, die­se vier Farbreihen kor­rekt zu sor­tie­ren? Kleiner Tipp: Mit einem kali­brier­ten Monitor fällt es deut­lich leichter.

 Habt ihr noch News, die ich über­se­hen habe? Dann rein in die Kommentare damit.

Studie: Social Media Webseiten entfernen Copyright-Informationen

Viele Social Media-​Webseiten, wel­che das Hochladen von Bildern anbie­ten, ent­fer­nen dabei Copyright-Informationen und ande­re Metadaten. Zu die­sem Schluss kommt eine Praxis-​Studie des IPTC-​Councils, wel­ches für die Einhaltung des IPTC-​Metadaten-Standards ver­ant­wort­lich ist.

Für Fotografen ist die Erkenntnis nicht mehr über­ra­schend, aber die­se geball­ten Dreistigkeiten als Übersicht prä­sen­tiert zu bekom­men, zeigt gut, wie igno­rant vie­le deser Seiten mit Urhebern umgehen.

Zum Vergrößern das Bild anklicken

Im Zeitraum vom Oktober 2012 bis März 2013 hat eine Arbeitsgruppe des IPTC-​Councils fünf­zehn Webseiten getes­tet, indem dort mit Metadaten (EXIF/​IPTC) ver­se­he­ne Bilder hoch- und run­ter­ge­la­den wur­den. Danach wur­de geschaut, wel­che Metadaten auf der Webseite selbst ange­zeigt wer­den und wel­che nach dem Runterladen noch im Bild vor­han­den waren. Getestet wur­den unter ande­rem Facebook, Twitter, Flickr, Google+, Pinterest, 500px, Tumblr und mehr.

Die Ergebnisse

Die lin­ke Spalte zeigt an, wel­che Daten auf der Webseite kor­rekt ange­zeigt wer­den, die mitt­le­re Spalte zeigt, wel­che Daten im Bild blie­ben, wenn das Bild mit der Funktion „Speichern als…“ run­ter­ge­la­den wur­de und die rech­te Spalte zeigt, wel­che Informationen erhal­ten blie­ben, wenn ein Download-​Button o.ä. genutzt wur­de, sofern die­ser auf der Webseite ange­bo­ten wird.

Ein grü­ner Kreis zeigt an, dass alle Anforderungen erfüllt wur­den, ein gel­ber Kreis zeigt, dass eini­ge Anforderungen erfüllt wur­den und der rote Kreis mar­kiert unge­nü­gen­de Ergebnisse, die ver­bes­sert wer­den soll­ten. Grau bedeu­tet, dass die­ser Bereich nicht getes­tet wurde.

Die Auswertung

Erstaunlich ist, dass KEINE ein­zi­ge Webseite kom­plett im grü­nen Bereich liegt. Bei genaue­rer Betrachtung der Versuchsanordnung wür­de ich das aber auch nicht so eng sehen, weil zum Beispiel der grü­ne Punkt bei der Copyright-​Anzeige nur ver­ge­ben wur­de, wenn alle vier IPTC-​Copyright-​Felder (Titel, Ersteller, Copyright-​Vermerk und Credit) ange­zeigt wer­den. Da bei mir zum Beispiel Ersteller, Copyright und Credit sehr ähn­lich sind, reicht mir da schon die gel­be Markierung.

Insofern hat Google+ am bes­ten abge­schnit­ten was die Beibehaltung der Metadaten angeht, gefolgt von Dropbox. Am schlimms­ten sieht iro­ni­scher­wei­se bei den meist­ge­nutz­ten Diensten Facebook, Flickr und Twitter aus. Dort wer­den Metadaten und Copyright-​Informationen gna­den­los aus den Fotos gelöscht. Dabei schrei­ben sowohl Vorschriften der Europäischen Union als auch der USA ver­meint­lich klar vor, dass Urheberrechtsinformationen nicht aus digi­ta­len Medien ent­fernt wer­den dür­fen. Leider hat sich schon bei ande­ren Themen wie Datenschutz gezeigt, dass Facebook & Co. sich recht wenig um Gesetze scheren.

Die Lösung

Eine Lösung für das Problem liegt auf der Hand: Die betref­fen­den Webseiten nicht nut­zen. Da aber Fotografen Social Media-​Webseiten vor­teil­haft für die Kundenpflege oder das Akquirieren von Aufträgen nut­zen kön­nen, ist das nicht immer der bes­te Weg. Bis dahin bleibt wohl nur die Möglichkeit, eige­ne Fotos immer nur in klei­ner Auflösung und mit einem sicht­ba­ren Urheberrechtsvermerk auf den Bildern auf sol­che Webseiten zu laden. Ich habe ein­mal den Fehler gemacht, das nicht zu tun und sofort wur­de das Bild mas­sen­haft ille­gal im Netz verbreitet.

Wie geht ihr mit Social Media-​Seiten um?

Stockfotografie-​News 2012-11-09

Es ist wie­der eine Weile her, des­we­gen wird es Zeit, einen Überblick über die Änderungen im schnell­le­bi­gen Bildermarkt zu gewin­nen. Schauen wir uns die News mal im Detail an:

  • Die Firma Nik Software wur­de von Google auf­ge­kauft. Das ist des­halb inter­es­sant, weil die Produkte aus dem Hause Nik wie der Nik Sharpener oder die Rauschreduzierung Dfine oder deren Filter zum Standard-​Workflow vie­ler Profifotografen gehö­ren. Die Befürchtungen vie­ler Kunden ist, dass Nik im gro­ßen Produktportfolio von Google unter­ge­hen wird. Wer wer­den sehen, ob sich das bewahrheitet.
  • Endlich: Ich hat­te schon vor über andert­halb Jahren davor gewarnt und end­lich scheint auch Depositphotos ein Einsehen gehabt zu haben (wenn bestimmt auch nicht wegen mei­nes Artikels): Deren unsäg­lich bil­li­ges SMS-​Download-​Angebot wur­de jetzt wegen zu gerin­ger Rentabilität ein­ge­stellt.  Damit gibt es einen Grund weni­ger, dort sei­ne Bilder nicht hochzuladen.
  • Wer noch kei­ne Weihnachtsgeschenke hat, den wird viel­leicht die aktu­el­le Canon Cash-​Back-​Aktion* für vie­le Objektive und Kameras inter­es­sie­ren. Nur bis zum 20.01.2013.
  • 90% Anteil für die Urheberrechtsinhaber: Das ver­spricht Kim Schmitz Musikern bei sei­nem kom­men­dem Dienst „Megabox“. Ob der Mann mit sei­nen zwie­lich­ti­gen Geschäftspraktiken noch genug Vertrauensvorschuß besitzt, um damit Erfolg zu haben?
  • Seit paar Wochen wer­den die Aktien der Bildagentur Shutterstock offi­zi­ell an der Börse gehan­delt. Die Kurse sind bis­her deut­lich sta­bi­ler als bei der über­zeich­ne­ten Facebook-Aktie.
  • Dreamstime akzep­tiert seit paar Tagen digi­ta­le Model-​Verträge bestimm­ter Apps und erlaubt auch das Hochladen von Handy-​Fotos in die Kategorie „Mobile“.
  • Wie viel ist der Deutschen Post ein Briefmarkenmotiv wert? Das kann sich jetzt jeder selbst aus­rech­nen, denn das Motiv der Sondermarke „In Deutschland zu Hause“ wur­de hier bei iStockphoto gekauft.
  • Die Macrostock-​Agenturen haben ihren Umgang mit den Niedrigpreisen noch nicht ganz gefun­den: Die Agentur Masterfile stellt ihr neu­es Abo „50/​50“ vor, mit dem 50 Bilder pro Monat für 50 Dollar gekauft wer­den können.
  • Die deut­sche Macrostock-​Agentur Mauritius Images hin­ge­gen hat ihre vor ca. drei Jahren gestar­te­te „Bestprice Kollektion“ anschei­nend wie­der ein­ge­stellt, nach­dem eine Senkung der Bildpreise vor einem Jahr kei­nen Erfolg brachte.
  • Auf der ande­ren Seite führt die Microstock-​Agentur Veer eine neue Premium-​Kollektion namens „Veer Royale“ mit anfangs ca. 7000 Bildern ein. Der Sinn erschließt sich mir nicht ganz, denn die Preise blei­ben gleich und die Motive sind teil­wei­se auch bei ande­ren Microstock-​Agenturen zu finden.
  • Der Stockfotograf John Lund hat in sei­nem Blog wie­der eini­ge span­nen­de Umsatzzahlen geteilt. Daraus lässt sich erreich­nen, dass er allein mit sei­nen 100 best­ver­kau­fends­ten Bildern (von ins­ge­samt über 8000 Motiven) ca. 7600 Euro im Monat ein­nimmt. Sehr beein­dru­ckend – und motivierend.
  • Ein Veranstaltungshinweis für Branchen-​Neulinge: Der BVPA ver­an­stal­tet am 30.11.2012 ein „Grundlagen-​Seminar für Bildagentur-​Mitarbeiter“ in Hamburg.
  • Vor einem hal­ben Jahr hat­te ich im Blog auf Pinterest geschimpft und das Geschäftsmodell des Musik-​Streamingdienstes Spotify als lobens­wer­te Alternative ange­bo­ten. Fairerweise muss ich jetzt anmer­ken, dass Spotifys Geschäftsmodell anschei­nend doch (noch?) nicht ganz aus­ge­reift ist. Gut ana­ly­siert das Basic Thinking hier, Genaueres gibt es in deren Artikel ent­hal­te­nen Link zu PrivCo.
  • Wie arbei­te ich am bes­ten mit Models? Einen Gastbeitrag von mir zum Thema gibt es bei der Fotocommunity zu lesen.
  • Außerdem bin ich jetzt bei Instagram. Wer sehen will, was ich foto­gra­fie­re, wenn ich damit kein Geld ver­die­nen muss, kann mir hier fol­gen.

Wenn ich was über­se­hen haben soll­te, sagt in den Kommentaren Bescheid.

* Affiliate

Geld verdienen mit Pinterest am Beispiel von Spotify

Beim Thema Urheberrecht schla­gen die Wellen der­zeit hoch.

So wun­dert es nicht, dass die Kommentare zu mei­nem Artikel über die sys­te­ma­ti­schen Urheberrechtsverletzungen bei Pinterest sehr hef­tig aus­fal­len. In bei­de Richtungen.


Ich ste­he da etwas zwi­schen den Stühlen, da ich als Digital Native einer­seits mit digi­ta­len Nutzungsrechten ande­rer­seits mein Geld verdiene.

Einer der Argumentationsstränge zum Thema Pinterest ist ja, dass die Daten nur digi­tal vor­lie­gen und man sie des­halb nicht „steh­len“, „rau­ben“ oder „klau­en“ kön­ne, son­dern nur „kopie­ren“. Da wür­de kei­nem ein Schaden ent­ste­hen und des­halb sei das alles halb so wild. Exemplarisch dafür steht zum Beispiel die­ser Kommentar:

Es gibt nur Kopien. Der Computer kann nicht mal “öff­nen” ohne Kopien. Die Kopie ist der natür­li­che Zustand digi­ta­ler Daten.

Es ist also ziem­lich zweck­los, sich über digi­ta­le Kopien auf­zu­re­gen. Sie sind unver­meid­lich und jedes Geschäftsmodell, dass auf der Einschränkung von Kopien auf­baut, muss not­wen­di­ger­wei­se scheitern.

Das ist sicher nicht schön zu hören, aber irgend­wer muss euch doch mal dezent dar­auf hinweisen.

Gesetze im Staat wer­den nicht dau­er­haft gegen Produktivitätssteigerung erlas­sen. Und wer gegen Kopien ist, muss Rechner weg­schmei­ßen. Das kann sich aber kei­ner leis­ten. So wich­tig sind Fotograf_​innen nicht.“

Dabei zieht die Analogie nicht.

Denken wir mal an ein Buch. Niemand for­dert ernst­haft, dass gedruck­te Bücher nichts mehr kos­ten dürf­ten, weil da nur Informationen drin stün­den. Bücher wer­den ver­kauft und gekauft und alle fin­den das nor­mal. Nun nimmt aber die Verbreitung von Ebooks zu. Diese Bücher sind kom­plett digi­tal und durch eine Kopie ver­liert die Ausgangsdatei nichts von ihrem Nutzwert. Nach der Logik der Pinterest-​Fans und Urheberrecht-​Piraten wür­den digi­ta­le Bücher nun für jeden kos­ten­los sein müs­sen, weil… sie­he oben. Liegt der Unterschied zwi­schen dem Ebook und dem gedruck­ten Buch dem­nach nur in dem Papier, auf dem es gedruckt ist? Ist nur das Papier Geld wert? Der Autor, ohne den es weder Buch noch Ebook geben wür­de, kommt da über­haupt nicht vor, was – zumin­dest mir – zeigt, dass die­ser Denkweise irgend­et­was fehlt.

Aber las­sen wir das.

Nehmen wir an, Pinterest wird nicht so ohne wei­te­res ver­schwin­den. Wenn den Fotografen vor­ge­wor­fen wird, sie soll­ten sich gefäl­ligst der neu­en Zeit anpas­sen, möch­te ich ein wei­te­res Denkmodell vorschlagen.

Vor paar Wochen star­te­te der Musikstreaming-​Dienst Spotify in Deutschland. Es gibt ver­gleich­ba­re Anbieter, aber blei­ben wir der Einfachheit hal­ber bei Spotify.

Spotify basiert auf einem Freemium-​Geschäftsmodell, wie auch Skype, Flickr oder XING. Das bedeu­tet, die Basis-​Funktionen des Dienstes kön­nen kos­ten­los genutzt wer­den, wer Zusatzfunktionen oder Werbefreiheit haben will, zahlt eine monat­li­che Gebühr, bei Spotify 4,99 Euro oder 9,99 Euro im Monat.

Was hat das hier im Artikel zu suchen? Ganz ein­fach. Von digi­ta­ler Musik hieß es schon lan­ge, dass sie sich nicht ver­kau­fen las­se. Sie kön­ne auch nicht geklaut wer­den, weil es alles nur Kopien sei­en. Erst kam Napster, dann Emule, Soulseek, Piratebay und wie die Filesharing-​Netzwerke alle hie­ßen. Trotzdem ver­dient sich Apple mit iTunes eine gol­de­ne Nase und auch bei Spotify scheint es mög­lich zu sein.

Die t3n hat vor einer Weile eine Beispiel-​Rechnung über die Lukrativität von Spotify auf­ge­stellt, die eher nega­tiv aus­fiel, aber in den Kommentaren zum Artikel wird das deut­lich rela­ti­viert. Ich selbst habe mir nach drei Wochen Spotify-​Gratishören einen Premium-​Account gekauft, weil ich die Musik beim Arbeiten ohne Werbung und in bes­se­rer Soundqualität (320 kbs statt nur 160 kbs) hören will. Die Künstler, die bei Spotify gehört wer­den kön­nen, bekom­men vom Kuchen auch etwas ab. Auf den ers­ten Blick wir­ken ca. 4 Cent pro gestream­ten Album (für Musiker mit eige­nem Label), aber das wären ca. 78 Album-​Plays, bis das glei­che wie für einen CD-​Verkauf ver­dient wor­den wäre. Das klingt nicht mehr ganz so unrea­lis­tisch, zumal berück­sich­tigt wer­den muss, das die Spotify-​Hörer für ihr Geld die Songs nur so lan­ge besit­zen, wie sie ihr Abonnement haben. Beim CD-​Kauf könn­ten sie die CD wei­ter­ver­kau­fen, ver­schen­ken oder deut­lich häu­fi­ger hören als 78 Mal, ohne den Künstler extra bezah­len zu müs­sen. Insgesamt ist das Abrechnungsmodell viel­leicht noch nicht per­fekt oder 100% fair, aber die Urheber bekom­men Geld. Immerhin.

Anders sieht es bei Pinterest aus. Dabei gäbe es kei­nen Grund, das Spotify-​Freemium-​Modell nicht auf den Bildertausch-​Service zu übertragen.

Stellen wir uns das vor:
Pinterest bie­tet einen kos­ten­lo­sen Gratis-​Dienst, der mit Werbeinblendungen und ‑anzei­gen ist und außer­dem die Anzahl der Pin-​Boards und der gesam­ten eige­nen Pins limi­tiert und nur eine begrenz­te Zahl an „Re-​Pins“ pro Monat erlaubt. Gegen Zahlung von 9,99 Euro im Monat fällt die Werbung weg und die Einschränkungen eben­so. Im Gegenzug wür­de jeder Urheber eines gepinn­ten Bildes pro „Pin“ 2 Cent erhal­ten. Das ist jetzt noch nicht kom­plett aus­ge­reift, aber war­um soll­te es nicht mög­lich sein? Spotify, Flickr und vie­le ande­re Dienste etc. zei­gen doch, dass Kunden durch­aus bereit sind, Geld für urhe­ber­recht­lich geschütz­te Werke aus­zu­ge­ben, wenn das Angebot stimmt.

Interessanterweise gibt es Abo-​Modelle für Bilder bei Bildagenturen auch schon lan­ge, aber kein Privatnutzer kommt auf die Idee, ein sol­ches Abo abzu­schlie­ßen, um die­se Bilder bei Pinterest ein­stel­len zu kön­nen. Vielleicht soll­ten Bildagenturen Web-​Auflösungen von Bildern mit dezen­ten Wasserzeichen für die Privatnutzung im Internet als güns­ti­ges Jahresabo anbieten?

Hier schließt sich übri­gens der Kreis: Für gedruck­te Bücher gibt es seit lan­gem ein sehr ähn­li­ches System: Benutzer kön­nen belie­big vie­le Bücher gra­tis aus­lei­hen, wenn sie eine monat­li­che Gebühr bezah­len. Das nennt sich dann Bibliothek.


Wenn es mit Büchern und Musik funk­tio­niert, war­um dann nicht auch für Bilder? Was meint ihr?