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Imagebroker: Der unendliche Vertrag ohne Kündigung?

Imagebroker ist eine Bildagentur, wel­che haupt­säch­lich als Distributor agiert.

Das heißt, Fotografen lie­fern die Bilder an die Agentur, und Imagebroker sen­det die­se an deren „ein­zig­ar­ti­ges Agenturnetzwerk“ mit „mehr als 100 Bildagenturen in 45 Ländern“ (Eigenwerbung) weiter.

Über die Risiken sol­cher Netzwerke habe ich in der Vergangenheit mehr­mals geschrie­ben, z.B. hier oder hier, aber spe­zi­ell bei Imagebroker scheint es ein wei­te­res zu geben.

In den letz­ten Monaten häuf­ten sich bei mir die Anfragen und Beschwerden von Fotografen, wel­che bei Imagebroker kün­di­gen woll­ten und dabei auf schein­bar unlös­ba­re Probleme stie­ßen. Dabei geht es nicht so sehr um die Kündigung selbst, son­dern haupt­säch­lich dar­um, dass es nur mit größ­ten Anstrengungen mög­lich ist, die Bilder aus dem von Imagebroker belie­fer­ten Agenturnetzwerk zu holen.

Der Agenturinhaber Klaus-​Peter Wolf gibt sich gro­ße Mühe, die Fotografen in der Agentur zu hal­ten, mit Mitteln, die – ich for­mu­lie­re es mal vor­sich­tig – dis­kus­si­ons­wür­dig sind.

Screenshot der Imagebroker-Webseite
Screenshot der Imagebroker-Webseite

Das fängt beim Vertrag an:

Meinen habe ich im Juni 2007 abge­schlos­sen (hier nach­les­bar als Muster). Darin steht bei den Kündigungsbedingungen:

9. Laufzeit, Kündigung und Geschäftsaufgabe

9.1. Dieser Vertrag läuft auf unbe­stimm­te Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende schrift­lich gekün­digt wer­den, erst­ma­lig jedoch nach einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

9.2. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird image­bro­ker kei­ne Bilder des Bildlieferanten mehr an Agenturen ver­tei­len. Soweit Partneragenturen Bilddateien des Bildlieferanten bereits ver­trei­ben, dür­fen sie dies wei­ter tun. Die Wirksamkeit von nach die­sem Vertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bereits erteil­ter Vertriebslizenzen für Partneragenturen wird von der Kündigung die­ses Vertrages nicht berührt. Wenn image­bro­ker Bilddateien für die­se Partneragenturen auf eige­nen oder frem­den Servern hos­tet, dür­fen die­se Daten wei­ter­hin zu die­sem Zweck gespei­chert bleiben.

9.3. Nach Vertragsende ein­ge­hen­de Nutzungshonorare wer­den, wie im Vertrag gere­gelt, wei­ter­hin abge­rech­net und ausbezahlt.

9.4. Sollte es zu einer Geschäftsaufgabe durch image­bro­ker kom­men, wird image­bro­ker dem Bildlieferanten alle Agenturen nen­nen, bei denen sich Bilder des Bildlieferanten befin­den, damit Bildlieferant und Agentur sich über eine Löschung der Bilder bzw. eine direk­te Zusammenarbeit ver­stän­di­gen können.“

Besonders pikant ist hier der Punkt 9.2. Demnach wäre es gar nicht mehr mög­lich, die Bilder aus die­sem Vertrag zu lösen. Im juris­ti­schen Fachpanel auf der Microstock Expo 2013 wur­de die­ser Vertrag unter ande­rem dis­ku­tiert und bekam ein ver­nich­ten­des Urteil.

Dazu kommt, dass Imagebroker die Liste sei­ner Vertriebspartner als Geschäftsgeheimnis hütet, wäh­rend hin­ge­gen das deut­sche Urheberrecht jedem Fotografen das Recht ein­räumt zu wis­sen, wer des­sen Werke ver­treibt und veröffentlicht.

Wie kommt man aus diesem Vertrag trotzdem heraus?

Im November 2013 schon hat­te ich eine Email an Imagebroker mit der Bitte um Löschung mei­ner Bilder geschickt.

Daraufhin bekam ich einen Anruf von Klaus-​Peter Wolf, in dem er mich dar­an erin­ner­te, dass das nicht mög­lich sei, weil es so im Vertrag stünde.

Übrigens erhal­ten vie­le der Fotografen, die eine Kündigung pro­bie­ren, Anrufe von Klaus-​Peter Wolf statt Emails. Das mag System haben, weil es so spä­ter deut­lich schwe­rer nach­zu­wei­sen ist, was Imagebroker gesagt hat.

Nach Beratung mit einem spe­zia­li­sier­ten Anwalt war ich der Meinung, das der Vertrag so nicht halt­bar ist (Stichwort „unan­ge­mes­se­ne Benachteiligung“ nach §307 BGB sowie eini­ge Paragraphen aus dem Urheberrecht) und schick­te im März 2014 ein Einschreiben per Post mit die­sem Wortlaut:

Guten Tag,

hier­mit kün­di­ge ich ordent­lich und frist­ge­recht den „Partnerschaftsvertrag“ vom 21. Juni 2007 zwi­schen Imagebroker und mir zum Kalenderjahresende.

Weiterhin wei­se ich dar­auf hin, dass ich den Abschnitt 9.2. des Vertrags für unwirk­sam hal­te und for­de­re dar­um eine Löschung mei­ner Bilder bei Imagebroker sowie allen belie­fer­ten Partneragenturen.

Ich bit­te um eine kur­ze Bestätigung über den Erhalt die­ser Kündigung.

Schöne Grüße, …“

Der zwei­te Absatz ist übri­gens wich­tig, falls es spä­ter zu einer juris­ti­schen Auseinandersetzung kom­men soll­te. Nach die­sem Brief wur­de mir eine Kündigung nach dem aktu­ell gel­ten­den Vertrag angeboten.

Darin steht u.a.

9. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

9.1. Dieser Vertrag läuft auf unbe­stimm­te Zeit. Er kann jeder­zeit zum Ende des jeweils nächs­ten Kalenderjahres schrift­lich gekün­digt werden.

9.2. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündigung bleibt unbe­rührt. Beide Parteien sind zur frist­lo­sen Kündigung berech­tigt, wenn die ande­re Vertragspartei zah­lungs­un­fä­hig wird oder gegen eine der wesent­li­chen Vertragspflichten ver­sto­ßen hat bzw. eine der wesent­li­chen Zusicherungen bzw. Garantien die­ser Vereinbarung nicht ein­hält und ein ent­spre­chen­der Verstoß nicht inner­halb von 2 Monaten nach schrift­li­cher Aufforderung durch die ande­re Partei beho­ben wird. Für die außer­or­dent­li­che Kündigung gilt die Schriftform.

9.3. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird image­bro­ker alle Bilder des Bildlieferanten aus dem Vertrieb neh­men und von der imagebroker-​Homepage löschen. Ein Anspruch auf Rücksendung digi­ta­ler Daten und Datenträger besteht nicht. image­bro­ker wird die Partneragenturen über das Ende der Verwertungsbefugnis in Kenntnis set­zen und die­se auf­for­dern, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten einzustellen.

9.4. Jedoch blei­ben sämt­li­che von image­bro­ker vor Beendigung des Vertrages an Dritte ein­ge­räum­te Nutzungsrechte unbe­rührt, auch wenn die Nutzungsrechte an ein­zel­nen Werken gege­be­nen­falls über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hin­aus ein­ge­räumt wurden.

9.5. Die Kündigung des Vertrages hat kei­nen Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Bildlieferanten. Nach Vertragsende ein­ge­hen­de Nutzungshonorare wer­den, wie im Vertrag gere­gelt, wei­ter­hin abge­rech­net und ausbezahlt.“

Das nahm ich an. Meine Kündigung fin­det also Ende 2015 statt.

Nur weni­ge Wochen spä­ter, am 2. April 2014 näm­lich, wur­de der Vertrag von Imagebroker noch mal geän­dert. Darin steht jetzt:

10. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

10.1 Dieser Vertrag läuft auf unbe­stimm­te Zeit. Er kann jeder­zeit schrift­lich gekün­digt wer­den. Die Kündigung wird zum Ende des jeweils über­nächs­ten Kalenderjahres wirk­sam. Für eine Kündigung ist ein unter­schrie­be­nes Papierdokument als Brief oder PDF nötig.“

Die Vermutung liegt nahe, dass direkt nach mei­ner Kündigung ein neu­er Vertrag auf­ge­setzt wur­de. Wer im Januar 2015 kün­di­gen wür­de, könn­te dem­nach erst ab Januar 2018 über sei­ne Bilder ver­fü­gen. Ob die­se lan­ge Frist rech­tens ist, ist fraglich.

Übrigens steht in bei­den neu­en Verträgen nicht, dass die Bilder bei den Partneragenturen gelöscht wer­den, son­dern nur, dass die­se „in Kenntnis gesetzt wer­den“ und „auf­ge­for­dert wer­den, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten ein­zu­stel­len“. Das bedeu­tet, dass sich Imagebroker die Hände in Unschuld waschen kann, soll­te eine Partneragentur die Bilder trotz­dem nach Ablauf der Kündigungsfrist ver­kau­fen. Es bedeu­tet aber auch, dass Imagebroker spä­tes­tens bei der Kündigung den Fotografen eine Liste mit allen Partneragenturen geben müss­te, damit die­se über­prü­fen kön­nen, ob die Bilder tat­säch­lich gelöscht wur­den und sich gege­be­nen­falls selbst um eine Löschung küm­mern können.

Eine weitere Variante: Die außerordentliche Kündigung

Angesichts die­ser mehr als lan­gen Kündigungsfristen ver­fie­len eini­ge Fotografen auf einen ande­ren Weg.

Generell sind die Verträge mit Imagebroker nicht exklu­siv, das heißt, das Bildmaterial darf auch über ande­re Agenturen ver­trie­ben wer­den. Eine Doppelbelieferung soll jedoch ver­mie­den werden.

Im alten Vertrag (2007) steht dazu:

4. Vermeidung der Doppelbelieferung von Bildagenturen

4.1. Um eine Doppelbelieferung von Bildagenturen zu ver­mei­den, kann der Bildlieferant Bildagenturen, die er bereits selbst oder durch Dritte belie­fert, von der Belieferung durch image­bro­ker aus­neh­men. Dazu gibt er die­se Agenturen (um Verwechselungen zu ver­mei­den, mög­lichst mit Angabe der Web-​Adressen) image­bro­ker form­los bekannt. image­bro­ker wird die­se Agenturen in die Liste der nicht zu belie­fern­den Agenturen auf­neh­men. Diese Liste ist für den Bildlieferanten auf der imagebroker-​Website jeder­zeit einsehbar.

4.2. Bevor der Bildlieferant eine wei­te­re Bildagentur selbst oder durch Dritte belie­fert, wird er die­se Absicht image­bro­ker mit­tei­len. image­bro­ker wird die­se Agentur in die Liste der nicht zu belie­fern­den Agenturen auf­neh­men, außer wenn image­bro­ker bereits mit die­ser Agentur zusam­men­ar­bei­tet. In die­sem Fall wird der Bildlieferant auf eine Belieferung die­ser Agentur ver­zich­ten und dafür Sorge tra­gen, dass sei­ne Bilder nicht anders als über image­bro­ker an die­se Agentur gelie­fert werden.“

Im neus­ten Vertrag (April 2014) ist das noch ver­schärf­ter for­mu­liert, indem auch „glei­chen oder sehr ähn­li­che Bilder“ ein­ge­schlos­sen sind und bei Zuwiderhandlung eine Unterlassungsanspruch gegen­über dem Fotografen gel­tend gemacht wird.

Im Vertrag steht jedoch nichts über Preisklassen, Preissegmente oder Microstock-Modelle.

Deshalb schick­ten eini­ge Fotografen Klaus-​Peter Wolf eine lan­ge Liste mit Microstock-​Agenturen, wel­che sie künf­tig zu belie­fern gedenken.

Auf der Webseite von Imagebroker steht im FAQ klipp und klar:

5. Werden imageBROKER-​Bilder auch im Billigbereich verkauft?

Nein. imageBROKER arbei­tet nur mit Agenturen zusam­men, deren Verkaufspreise sich im tra­di­tio­nel­len Preissegment bewe­gen. Das heißt, dass die Verkaufspreise für Rights Managed (RM) Bilder je nach Verwendungszweck bis zu meh­re­re tau­send Euro und die Verkaufspreise für Royalty Free (RF) Bilder je nach Dateigröße bis zu 399 Euro betra­gen kön­nen. Mit Microstock- und Billigagenturen arbei­tet imageBROKER nicht zusammen.“

Hier besteht für Imagebroker nun ein Dilemma:
Vertraglich ist es Fotografen erlaubt, die glei­chen oder iden­ti­schen Bilder, wel­che über Imagebroker ver­trie­ben wer­den, auch bei bil­li­gen Microstock-​Agenturen zu ver­trei­ben. Falls Klaus-​Peter Wolf dar­in einen Vertragsbruch und einen Grund für eine frist­lo­se Kündigung sieht, hät­te der Fotograf sein Ziel erreicht. Lässt Imagebroker hin­ge­gen den gleich­zei­ti­gen Vertrieb iden­ti­scher Bilder auch über Microstock-​Agenturen zu, wür­de das den Wert der Imagebroker-​Vertriebsschiene stark schmä­lern und ver­mut­lich bei den Macrostock-​Agenturen nicht gut ankom­men, viel­leicht sogar zum Ende eini­ger Kooperationen mit teu­ren Agenturen füh­ren. Es wür­den ja eini­ge kur­ze Emails mit ver­glei­chen­den Bild-​Links rei­chen, bis die Agenturen auf sol­che Doppellieferungen auf­merk­sam werden.

Mir wur­de zuge­tra­gen, dass eine Reaktion von Imagebroker gewe­sen sein soll, den betref­fen­den Fotografen anzu­bie­ten, die Bilder über Imagebroker selbst bei den Microstock-​Agenturen anzu­bie­ten. Falls es stim­men wür­de, wäre der Satz auf der Imagebroker-​Webseite Makulatur.

So, oder so:

Wer sei­ne Imagebroker-​Bilder löschen las­sen möch­te, muss sich auf Widerstand gefasst machen. Wer ein zusätz­li­ches Jahr Kündigungsfrist ver­mei­den möch­te, soll­te beach­ten, dass bei Kündigungen nach dem 31.12.2014 ein zusätz­li­ches Jahr Laufzeit fäl­lig wer­den könn­te. Wer streit­lus­tig ist, könn­te aber auch ver­su­chen, den Vertrag selbst juris­tisch anzufechten.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Hat schon jemand erfolg­reich bei Imagebroker kün­di­gen können?

123rf ernennt Mutterfirma zur „Partneragentur“

Ich dach­te eine Weile, das Geschäft mit Bildern über Partneragenturen wäre ein Ding der Vergangenheit oder vor allem noch betrie­ben von Macrostock-Agenturen.

Früher hat­te es ja ganz prak­ti­sche Gründe: Als Bilder noch als Dias ver­kauft wur­den, war es sehr auf­wän­dig, Kunden in ande­ren Ländern zu belie­fern: Versand, Rechnungsstellung, Sprachbarrieren und so weiter.

Also kamen die Bildagenturen auf die Idee, ihr Material von „Partneragenturen“ vor Ort ver­kau­fen zu las­sen, die dafür in der Regel ca. 50% der Erlöse behal­ten durf­ten. Das Perfide war, dass die­se Partneragenturen ihr Material, inklu­si­ve der der ande­ren Partneragenturen wie­der­um an Partner wei­ter­ga­ben und den Erlös tei­len mussten.

Das führ­te dann teil­wei­se dazu, dass der Kunde das Bild für 100 Euro kauf­te, die Agentur bekam davon 50 Euro, gab die rest­li­chen 50 Euro der zwei­ten Agentur, die sich die Hälfte nahm, es der drit­ten Agentur gab, die wie­der­um ihren Anteil nahm und der Fotograf erhielt dann 12,50 Euro, also 12,5%, obwohl in sei­nem Vertrag 50% ver­ein­bart waren. In der Praxis kann es auch dazu füh­ren, dass die Verwertungskette einen Bruch hat und gar nichts beim Fotografen ankommt.

Wenn Leute mich gefragt haben, was für mich einer der Unterschiede zwi­schen Macrostock- und Microstock-​Bildagenturen ist, habe ich – neben dem Preis – oft gesagt, dass es die­se Partneragenturen sind, weil sich bei den gerin­gen Kommissionen das Teilen der Honorare kaum noch loh­nen wür­de. Vielleicht muss ich das überdenken.

Ein Mitglied des Stockfotografie-​Forums wies mich vor paar Wochen auf etwas Interessantes hin.
Seine Bilder, die er bei der Microstockagentur 123royaltyfree (bes­ser bekannt als 123rf) anbie­tet, sind auch bei der Bildagentur Inmagine zu finden.

Nun ist Inmagine nicht irgend­ei­ne Macrostock-​Agentur, son­dern die Mutterfirma von 123rf. Sprich: Inmagine hat im Juni 2005 die Agentur 123rf gegrün­det. Somit gehö­ren bei­de Agenturen der sel­ben Firma.

Die span­nen­de Frage für uns Fotografen ist nun:
Wie wer­den die Honorare abgerechnet?

Ich habe in Absprache mit dem betrof­fe­nen Fotografen einen Testkauf gemacht.

inmagine-testkauf-anonymWie ihr im Screenshot sehen könnt, habe ich für die kleins­te Größe (die sich iro­ni­scher­wei­se „High“ nennt) 10 Euro bezahlt.

Beim Fotografen kam ein Verkauf als „XXL“ für 2,10 US-​Dollar (also ca. 1,66 Euro) an:

123RF-sale
Klicken zum Vergrößern

Das wären auf­ge­run­det nur ca. 17% Kommission für den Fotografen. Das ist unge­fähr die Hälfte, die der Fotograf (er hat das „Contributor Level 2“ erreicht) laut der Kommissionstabelle erhal­ten müsste.

123rf-royalty-structure-october-2014123rf zieht also bei Verkäufen über Inmagine, wel­che der glei­chen Firma gehört, 50% des Honorars für Inmagine ab. Auch eine krea­ti­ve Art, die Kommissionen zu senken.

Interessant ist auch, dass es nicht hilft, die „API-​Partneragenturen“ im Dashboard von 123rf zu deak­ti­vie­ren, denn ich habe eben­falls alle mei­ne 123rf-​Bilder bei Inmagine gefun­den, obwohl ich aus­drück­lich die „API-​Partneragenturen“ deak­ti­viert hatte.123rf-api

Wenn ihr selbst schau­en wollt, ob eure 123rf-​Fotos bei Inmagine auf­tau­chen: Einfach von euch häu­fig benutz­te Suchbegriffe im Suchfenster von Inmagine ein­ge­ben und dann – ganz wich­tig – bei den Ergebnissen auf den Reiter „Value“ kli­cken, sonst seht ihr nur die Premium-​Bilder als Ergebnis.

Daraufhin habe ich direkt bei 123rf nach­ge­fragt, wie es kommt, dass mei­ne Bilder bei Inmagine zu fin­den sei­en, obwohl ich die Partneragenturen deak­ti­viert habe.

Als Antwort erhielt ich:

Kindly note that Inmagine is our sis­ter com­pa­ny the­r­e­fo­re it was not con­side­red a Partner site. If you would like to have your port­fo­lio remo­ved from Inmagine, do let us know.

As for com­mis­si­ons recei­ved from sales via Partner sites, kind­ly note that after our Partner has taken their per­cen­ta­ge of the ear­nings, your com­mis­si­on will be shared with 123RF.
We hope this cla­ri­fies. Please do not hesi­ta­te to cont­act us if you need any fur­ther assistance.“

Diese Antwort ist inso­fern auf­fäl­lig, weil sie sich je nach Position wider­spricht. Einerseits sei Inmage kei­ne Partneragentur, des­we­gen gel­te die Checkbox für die „API Partner“ nicht. Andererseits sei Inmagine eben doch eine Partneragentur, wenn es um das Teilen der Honorare geht.

Das gab ich in einer Antwort zu beden­ken und bat um Auskunft, wie viel Prozent Inmagine tat­säch­lich einbehält.

Nach knapp zwei Wochen (!) kam als Antwort:

Dear Robert,
We apo­lo­gi­ze for the delay.

Kindly note that the per­cen­ta­ge is 40% from the pri­ce sta­ted. After having a dis­cus­sion with my team, we agreed that your port­fo­lio should not appear in Inmagine thus we have remo­ved your port­fo­lio from the search engi­ne and will not appear in the search results.

We hope this helps. Please do not hesi­ta­te to cont­act us if you need any fur­ther assistance.“

Spannend ist es, dass oben geschätz­ten 50% nicht bestä­tigt wer­den, son­dern statt­des­sen nur 40% Anteil für Inmagine genannt wer­den. Deshalb habe ich einen zwei­ten Testkauf mit einem Bild von mir gemacht. 10 Euro bezahlt (aktu­ell ca. 12,65 USD), ich erhielt mit mei­nem Contributor Level 6 (52%) 3,12 USD aus­ge­zahlt. Da kann ich rech­nen wie ich will, das passt nur, wenn ich eben­falls von einem 50% Anteil für Inmagine ausgehe.

Es sei denn: Wer sich nicht die Mühe macht und die erhal­te­nen Euro in US-​Dollar umrech­net, kommt genau­er auf die 3,12 USD: 10 USD (statt Euro), davon 40% weg, blei­ben 6 USD. Davon 52% Anteil sind genau 3,12 USD. Der Währungswechselkurs wird von Inmagine dann ein­fach ein­ge­stri­chen. Ich habe Inmagine am 27.10.2014 eine Mail mit der Bitte um Erklärung geschickt, bis­her habe ich kei­ne Antwort erhal­ten. Sobald ich die Antwort habe, wer­de ich sie nachreichen.

Interessant ist auch, dass mei­ne Bilder aus der Inmagine-Suchmachine ent­fernt wur­den, obwohl ich das nicht gefor­dert hat­te. Das ist jedoch ein rich­ti­ger Schritt aus mei­ner Sicht und des­halb habe ich auch im die kom­plet­te Entfernung mei­ner Bilder bei Inmagine gebe­ten, denn aktu­ell sind sie nur aus der Suchmaschine ent­fernt wor­den, die Detailseiten sind noch vor­han­den. Hier ein Link, wenn er nicht mehr geht, wur­den die Bilder end­lich ent­fernt. So sieht das aus:

inmagine-apotheken-foto
Ärgerlich ist auch, dass auf den Detailseiten nir­gends der Name des Fotografen noch ein ande­rer Hinweis auf die Quelle des Bildes zu fin­den ist und auch der bei den meis­ten Agenturen obli­ga­to­ri­sche Link auf wei­te­re Bilder des Fotografen fehlt.

Nicht nur 123rf/​Inmagine arbeiten so

Unabhängig vom Fall Inmagine hat mich ein ande­rer Fotograf fast zeit­gleich dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass bei der deut­schen Bildagentur F1 Online auch vie­le Fotos der Agentur doc stock ange­bo­ten werden.

doc-stock-f1-online
Hier liegt der Fall etwas anders, weil doc stock ursprüng­lich eine eigen­stän­di­ge Agentur war, wel­che jedoch von F1 Online auf­ge­kauft wur­de. Aktuell ist der Eigentümer jedoch eben­falls der selbe.

Um zu klä­ren, wie hier die Honorarverteilung ist, wenn ein Bild von doc stock über F1 Online ver­kauft wird, obwohl bei­de Agenturen der­sel­ben Firma gehö­ren, habe ich ein­fach bei F1 Online ange­ru­fen und die Geschäftsführerin von F1 Online, Sabine Pallaske, um Auskunft für die­sen Blog gebe­ten. Sie erklär­te mir bereit­wil­lig, wie die Prozentverteilung aus­sieht und ande­re Details, ver­bot mir aber weni­ge Minuten nach dem Telefonat, die­se Informationen zu ver­öf­fent­li­chen. Stattdessen soll­te ich mei­ne Anfrage noch mal schrift­lich ein­rei­chen, wor­auf ich lei­der nur die­se – weni­ger detail­rei­che – Auskunft erhielt:

Hallo Herr Kneschke,

Sie haben Ihr Anliegen durch­aus am Telefon dar­le­gen kön­nen. Auf der ande­ren Seite geht es Ihnen ja um eine ver­bind­li­che Aussage, die zitat­fä­hig ist.

Grundsätzlich haben wir mit unse­ren Vertriebspartnern und unse­ren Fotografen fes­te Splittings.

Doc-​Stock ist in unse­rem Fall eine Sonderregelung:
Doc-​Stock ist ein eigen­stän­di­ges Portfolio, das wir erst seit 3 Jahren ver­tre­ten und das auch gutem Grund unter einer eige­nen Marke ange­bo­ten wird. Hier haben wir wie bei uns üblich fes­te, trans­pa­ren­te Verträge.

F1online fun­giert als Partner von doc-​stock und über­nimmt nicht alle Bilder des sehr spe­zia­li­sier­ten Angebots von doc-​stock in sein Portfolio.

Den Anbieter /​ Fotografen wur­den kom­mu­ni­ziert: wer auch über F1online anbie­ten möch­te, kann dem zustim­men (oder auch nicht – ohne dass für die Präsenz bei doc-​stock Nachteile ent­ste­hen). Im Fall der Zustimmung wird eine Handling-​Fee abge­zo­gen ( Umlegung Verwaltungskosten, Verschlagwortung neu, Bereitstellung auf Website F1online.de, Picturemaxx, Fotofinder usw ), wenn das Bild nicht über die Website /​ Online-​Präsenz doc-​stock, son­dern über F1 Online lizen­ziert wird.
Dies hat mit unse­ren all­ge­mei­nen Verträgen betref­fend Vertriebspartner /​ Fotografen nichts zu tun.

Unsere Verträge mit Vertriebspartnern beschrei­ben ein­deu­tig unse­ren Anteil, den wir an die zu zah­len haben. Der Verteilungsschlüssel Vertriebspartner zu deren Fotografen liegt nicht in unse­rer Hand. Im umge­kehr­ten Fall ist dies ein­deu­tig über unse­re Verträge mit dem Fotografen /​ Lieferanten gere­gelt. Bei Rückfragen ste­he ich Ihnen ger­ne zur Verfügung,

herz­li­che Grüsse , Sabine Pallaske“

Auch hier wie­der die Formulierung von „Partnern“, wobei bei­de Agenturen fak­tisch dem sel­ben Eigentümer gehö­ren. Fairerweise möch­te ich ergän­zen, dass die „Handling-​Fee“ deut­lich gerin­ger ist als die 40% von Inmagine.

Ich bin mir nicht sicher, wie die Vorgehensweise, vor allem im Fall von 123rf juris­tisch zu bewer­ten ist, mora­lisch ist es aber unschön: Die Agenturinhaber kas­sie­ren beim sel­ben Verkauf 2x, der Fotograf erhält jedoch nur 1x Geld.

Wie schätzt ihr die Sache ein? Kennt ihr ande­re Agenturen mit glei­chem Inhaber?

Update 31.10.2014:
Es kommt Bewegung in die Sache. Ein Mitarbeiter von 123rf hat ers­tens hier Stellung bezo­gen und zwei­tens hier erklärt, dass in den kom­men­den Tagen die Bilder von 123rf nicht mehr bei Inmagine ange­bo­ten wür­den, wenn die oben genann­ten „API Partner“ deak­ti­viert sind.

Honorarprobleme bei Hamburger Bildagentur?

Solche Geschichten höre selbst ich nicht alle Tage.

Der Fotograf Andreas P. (vol­ler Name bekannt), sei­nes Zeichens haupt­be­ruf­lich Bildjournalist, ver­folgt regel­mä­ßig mei­nen Blog. Nach mei­nem Bericht über Browser-​Plugins zum Finden der eige­nen Bilder pro­bier­te er die­se aus und bekam vie­le Treffer ange­zeigt. Was ihn wun­der­te: Einige davon wur­den anschei­nend von einer tsche­chi­schen Bildagentur namens Profimedia an Bildnutzer ver­kauft. Das Kuriose dar­an: Der Fotograf hat kei­ne Geschäftsbeziehung mit die­ser Agentur.

Nach etwas Recherche fand der Fotograf her­aus, dass die­se Bilder von der deut­schen Agentur Face To Face kom­men, mit der Andreas P. einen Autorenvertrag abge­schlos­sen hat­te, um ca. 200 sei­ner Fotos zu ver­trei­ben. In sei­nem Vertrag stand jedoch nir­gends, dass eine Sub-​Lizenzierung erlaubt sei. Dem deut­schen Urheberrechtsgesetz nach (§35 UrhG) kann jedoch auch der Inhaber von aus­schließ­li­chen Nutzungsrechten „wei­te­re Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers ein­räu­men“.

Der Fotograf bat um eine Erklärung und eine Überweisung des ihm zuste­hen­den Honorars. Immerhin lie­gen die Fälle teil­wei­se schon über drei Jahre zurück.

Eines der betref­fen­den Fotos, was seit 2008 genutzt wird.

Der Geschäftsführer von Face To Face erklär­te dar­auf­hin dem ver­dutz­ten Fotografen, dass die Agentur für die Bildnutzung von der Partneragentur 0,58 Euro erhal­ten habe, was beim ver­ein­bar­ten Honorarsplit von 50:50 einem Fotografenanteil von 29 Cent beträgt (Nachweis liegt vor). Ja, rich­tig gele­sen: 29 Cent! Wohlgemerkt, es geht hier nicht Abo-​Modelle einer Microstock-​Agentur, son­dern um ein RF-​Bild bei einer ange­se­he­nen Macrostock-​Agentur. Mindestens fünf Bilder waren betrof­fen, was zu einer Summe von 1,45 Euro führt.

Und es kommt noch bes­ser: Der Betrag wur­de nicht über­wie­sen, da die Bankgebühren den Betrag wie­der auf­fres­sen wür­den (Nachweis liegt eben­falls vor).

Auf jeden Fall – ich for­mu­lie­re es mal vor­sich­tig – sehr unor­tho­dox ist auch die Methode, den Fotografen über die erziel­ten Erlöse ers­tens nicht zu infor­mie­ren und die­se zwei­tens nicht nach dem Verkauf mit ihm zur Auszahlung zu brin­gen, obwohl ver­trag­lich eine monat­li­che Auszahlung ver­ein­bart ist (Nachweis liegt vor).

Der Fotograf hat ca. 200 Bilder bei der Agentur online und bei der ers­ten Stichprobe 12 Nutzungen von 10 Bildern gefun­den, für die er bis heu­te kein Honorar über­wie­sen bekom­men­hat. Ob wei­te­re Bilder betrof­fen sind, weiß er nicht. Raum für wil­de Spekulationen ist daher vorhanden.

Unklar ist wei­ter­hin auch, wie bei einer Macrostock-​Bildagentur Honorare im Cent-​Bereich anfal­len konn­ten. Darauf hat der Fotograf noch kei­ne Antwort erhalten.

Als ich den Geschäftsführer der Agentur um eine Stellungnahme bat, ver­bot die­ser mir, ihn zu zitie­ren oder nament­lich zu nen­nen, andern­falls müs­se er den Rechtsweg wählen.

Insgesamt zeich­nen sich die­se Vorfälle durch ein Geschäftsgebaren aus, was mehr als geeig­net ist, das Vertrauen von Fotografen in eine Agentur nach­hal­tig zu zer­stö­ren. Wer weiß schon, wie vie­le Bilder da drau­ßen kur­sie­ren, die zwar ver­kauft und vom Bildkäufer ordent­lich bezahlt wur­den, aber im undurch­sich­ti­gen Netz der Partneragenturen und Vertriebskanäle ver­si­ckert sind, sodaß die Fotografen kein Honorar dafür sehen?

Erst weni­ge Monate ist es her, dass Fotografen dank der neu­en Bildersuche von Google Images sys­te­ma­ti­scher nach der Verwendung von ihren Fotos fahn­den kön­nen. Die Anzahl der Abmahnungen ist dadurch deut­lich gestie­gen, das mer­ke ich bei mir selbst und auch von eini­gen Bildagenturen habe ich das gehört. Wie sieht es wohl bei den Büchern aus, die der Fotograf nicht so ein­fach durch­su­chen las­sen kann? Transparenz ist hier end­lich mal nötig.

Wie seht ihr das? Was für Erfahrungen habt ihr mit Euren Honorarabrechnungen gemacht?

Update 13.12.2011: Die Bildagentur Face To Face wies den Fotografen jetzt auf einen „Royalty Free Zusatzvertrag“ hin, in dem steht, dass die Distribution über Partneragenturen erlaubt sei und Auszahlungen erst gesam­melt ab einer Summe von 100 Euro aus­ge­zahlt würden.