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Änderungen bei der VG Bild-​Kunst betreffen auch Stockfotografen

In den letz­ten Tagen erhiel­ten die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Bild-​Kunst (VG Bild-​Kunst) einen dicken Stapel Papier und die Einladung zur Mitgliederversammlung am 28.7.2018.

Außerdem wer­den vie­le, teils gra­vie­ren­de, Änderungen am Verteilungsplan bekannt gege­ben, wel­cher sich auf die Vergütungen der ein­zel­nen Fotografen auswirkt.

Wer nicht weiß, was die VG Bild-​Kunst ist und was sie macht, kann hier einen – etwas ver­al­te­ten – Überblick von mir lesen.

Termin:
Die Frist für die Meldung von Webseitennutzungen für die Jahre 2016 und 2017 endet am 31.8.2018. Aktuell ist nur die Meldung in Papierform mög­lich, es wird aber an einer Möglichkeit der digi­ta­len Meldung gear­bei­tet [Update: Mittlerweile soll die digi­ta­le Meldung mög­lich sein].

Verstanden habe ich, dass wir bis zum 31.8.2018 die Meldungen für 2016 und 2017 ein­ge­reicht haben müs­sen. Aber ich bin nicht sicher, was man unter Einzelverwendungen auf Webseiten mel­den kann. Die Bilder, die Agenturen von uns haben, kann man wohl nicht mehr melden…

Da ich mit mei­ner Ratlosigkeit nicht allei­ne dastand, son­dern etli­che Zuschriften zum Thema erhielt, erstell­te ich die­sen Fragenkatalog, den ich offi­zi­ell an die VG Bild-​Kunst zur Beantwortung einreichte.

Nach fünf Wochen Wartezeit und vier Nachfragen bekam ich end­lich eine Antwort von Dr. Urban Pappi, dem geschäfts­füh­ren­den Vorstand der VG Bild-Kunst.

Ich gebe sei­ne Antwort hier im Original wie­der, um kei­ne inhalt­li­chen Verkürzungen oder Verzerrungen zu erhal­ten, fett­ge­druck­te Stellen sind jedoch Markierungen von mir:

Der ordent­li­chen Mitgliederversammlung 2018, die in gut einer Woche am 28. Juli in Bonn tagen wird, liegt ein Antrag zur Neuregelung von Verteilungsregeln im Bild-​Bereich (BG II) vor, die die Ausschüttung der Privatkopiegelder betref­fen, die auf das Kopieren von digi­ta­len Quellen zurück­zu­füh­ren sind. Vorausgegangen war die Außerkraftsetzung des alten „Verteilungsplans 7“ mit Wirkung ab 2016. Wir haben der­zeit somit eine Lücke im Verteilungsplan, die jetzt geschlos­sen wer­den soll.

Die geplan­ten Regelungen stell­ten eine schwie­ri­ge Herausforderung für die Bild-​Kunst dar, denn aus dem Internet kann bekannt­lich welt­weit Bildmaterial aus allen erdenk­ba­ren Quellen her­un­ter­ge­la­den wer­den. Nutzungsdaten exis­tie­ren nicht. Vor die­sem Hintergrund ist es nicht ein­fach, eine ange­mes­se­ne Verteilungsregel zu schaf­fen, die dem tra­gen­den Leistungsprinzip Rechnung trägt. Außerdem ist die dis­kri­mi­nie­rungs­freie Verteilung der Vergütungen an Berechtigte der Bild-​Kunst und an Berechtigte der aus­län­di­schen Schwestergesellschaften sicher­zu­stel­len. Der alte, bis 2015 gel­ten­de „Verteilungsplan 7“ wies in bei­den Bereichen Mängel auf.

Die neu­en Verteilregeln sind in vie­len Fachsitzungen der Bild-​Kunst und schließ­lich in der Berufsgruppenversammlung am 3. Mai 2018 aus­führ­lich bera­ten wor­den. Sie stel­len somit kei­nes­falls eine Eigenkreation der Geschäftsstelle dar. Die Geschäftsstelle hat viel­mehr den Findungsprozess mode­riert und sorgt dafür, dass alle recht­li­chen Bestimmungen beach­tet werden.

Das geplan­te Verteilsystem für Privatkopievergütungen (digi­ta­le Quellen) berück­sich­tigt in sei­ner ers­ten, jetzt zur Entscheidung ste­hen­den Stufe, das Kopieren von Abbildungen von Websites. E‑Books und Social Media sol­len in einer spä­te­ren Stufe ein­ge­baut wer­den. Die Websites als Kopierquellen wer­den zunächst auf der Grundlage der Ergebnisse einer empi­ri­schen Untersuchung auf Verwertungsgesellschaften auf­ge­teilt. Die Bild-​Kunst admi­nis­triert die Kopien von deut­schen Websites. Sodann hat sich die Berufsgruppenversammlung für ein Honorarmeldesystem ent­schie­den. Hintergrund ist die stän­di­ge Rechtsprechung des EuGH, der die Privatkopievergütung als eine Art Schadenersatz betrach­tet. Koppelt man die Höhe der Vergütung an die mit der Erstverwertung erziel­ten Honorare, erfolgt dadurch eine hin­rei­chen­de Berücksichtigung der Höhe des Schadens. Die Einzelbildmeldung soll nur als Komplementär die­nen, für den Fall, dass ein Berechtigter kei­ne Honorare erzielt hat. Sie ist nur als Auffangnetz gedacht und hat den Charakter einer Mindestvergütung. Pro Jahr kön­nen pro Ausschüttungssparte ent­we­der Honorare oder Einzelbilder gemel­det werden.

Die Begrenzung auf 200 Einzelbilder gilt pro Ausschüttungssparte: einer­seits „Fotografie“, ande­rer­seits „Illustration/​Design“. Die Begrenzung gilt pro Jahr für alle Webseiten. Im Folgejahr kön­nen jedoch die­sel­ben Bilder wie­der gemel­det wer­den. Das gilt für Honorare nicht, die nur ein­ma­lig gemel­det wer­den können.

Die Begrenzung wur­de pri­mär ein­ge­führt, um zu ver­hin­dern, dass das System aus­ge­nutzt wird von Berechtigten, die sel­ber vie­le Webseiten schaf­fen und mit eige­nen Abbildungen bestü­cken. Außerdem soll ver­hin­dert wer­den, dass die Vergütungen rein quan­ti­ta­tiv nach der Anzahl der im Web auf­find­ba­ren Einzelbilder abge­rech­net wird. Denn die rei­ne Quantität sagt nur bedingt etwas aus über die Kopierhäufigkeit oder den Schaden durch das Kopieren. Die Berufsgruppenversammlung hat sich am 3. Mai dafür aus­ge­spro­chen, die Begrenzung zu über­prü­fen, nach­dem die ers­te Ausschüttung gelau­fen ist.

Meldungen von Einzelbildern auf Webseiten von Bildagenturen sol­len nicht zuge­las­sen wer­den, weil Bildagenturen schon im Eigeninteresse meis­tens durch Wasserzeichen, gerin­ge Auflösung oder ande­re Maßnahmen ein sinn­vol­les Kopieren verhindern.

Die Ergebnisse der empi­ri­schen Untersuchungen lie­gen dem Vorstand und dem Verwaltungsrat vor. Wir ver­öf­fent­li­chen sie jedoch nicht, weil wir auch dar­auf ach­ten müs­sen, dass unse­re eige­nen Studien nicht gegen uns ver­wen­det wer­den, z.B. von den Vergütungsschuldnern. Natürlich lie­gen die Studienergebnisse auch der Aufsichtsbehörde vor.

Von der Einführung von Wertungsfaktoren zum jet­zi­gen Zeitpunkt rät die Fachgruppe, die sich mit dem Thema befasst hat, zum der­zei­ti­gen Zeitpunkt ab. Es wird somit aktu­ell nicht zu Wertungsfaktoren kom­men. Es wird dis­ku­tiert, ob man zu einem spä­te­ren Zeitpunkt „Kulturfaktoren“ ein­füh­ren soll. Hierüber müss­te dann aber die Mitgliederversammlung entscheiden.

Die ein­zel­nen Erlössparten kön­nen aus dem Geschäftsbericht der Bild-​Kunst ent­nom­men werden.

Das Melden von Fotos für deut­sche Bücher 2017 hat sich gegen­über frü­her nicht geän­dert. Meldeschluss war der 30.06.2018. Ich füge ein Merkblatt bei.

Ihre Fragen zum Umgang mit Bildagenturen wer­den der­zeit noch intern bespro­chen. Das neue System wird an vie­len Stellen Fragen auf­wer­fen, die wir erst nach und nach beant­wor­ten können.

Ich hof­fe, Ihnen mit die­sen Antworten gehol­fen zu haben.

Mit bes­tem Gruß,
Urban Pappi“

Einige wei­te­re Fragen zum neu­en Verteilungsplan wer­den an die­ser Stelle ver­sucht zu beantworten.

Ich weiß nicht, wie es euch beim Lesen geht, aber bei mir hin­ter­las­sen die Antworten ein sehr unbe­frie­di­gen­des Gefühl.

Leider wur­den die rich­tig span­nen­den Fragen nicht beant­wor­tet, zum Beispiel ob Honorare deut­scher Bildagenturen kom­plett gemel­det wer­den kön­nen oder wie „deut­sche Nutzung“ genau defi­niert wird. Die „empi­ri­schen Untersuchungen“, auf die sich der gesam­te Verteilungsplan stützt, bleibt lei­der geheim und dass Fragen offen sind, ist bekannt und bleibt ein­fach so.

Protest gegen den neuen Verteilungsplan der VG Bild-Kunst

Nicht alle wol­len die omi­nö­sen Änderungen am Verteilungsplan wider­spruchs­los hin­neh­men. Zum Beispiel enga­giert sich der „berufs­ver­band bil­den­der künstler*innen ber­lin“ seit 2017 hier gegen die Änderungen.

Auch die dar­aus ent­stan­de­ne Initiative ich-krieg-weniger.de for­dert eine Rücknahme der geplan­ten Änderungen und lis­tet auch der Webseite etli­che Details auf.

Jedes Mitglied der VG Bild-​Kunst kann am Samstag, den 28.7.2018 in Bonn selbst ent­schei­den, wie es abstim­men will. Wer nicht per­sön­lich dabei sein kann, kann hier noch bis zum 24.7.2018 sein elek­tro­ni­sches Stimmrecht wahr­neh­men, sofern die Zugangsdaten recht­zei­tig ange­for­dert wur­den. Die gra­vie­rends­ten Änderungen ver­ste­cken sich hin­ter „Antrag: Die Ergänzungen §§ 43, 44, 45 des Verteilungsplans wer­den vor­ge­nom­men gemäß dem Wortlaut des Dokuments „Antrag 11 – Neues Veteilungsschema „Privatkopie Bild digi­tal“.“

Warum Pinterest Fotografen eher schaden als helfen wird

In der bun­ten Welt der Bilder gibt es einen neu­en Hype: Pinterest!

Für alle, die davon noch nichts gehört haben: Pinterest ist ein Web-​Service, mit dem Leute belie­bi­ge Fotos aus dem Internet an ihre eige­ne Pinterest-​Seite „pin­nen“ kön­nen. Es ist also – wie der Name ver­mu­ten lässt – eine Art digi­ta­le Pinnwand, auf der Leute ihre Webfundstücke prä­sen­tie­ren kön­nen. Vor allem Fotografen ken­nen das sicher, dass sie ger­ne inspi­rie­ren­de Motive aus dem Netz in einem Ordner auf der Festplatte sammeln.

Das Besondere – und mei­nes Erachtens auch das Riskante – an Pinterest ist nun, dass die gepinn­ten Bilder für alle sicht­bar sind – nicht nur für Mitglieder, son­dern alle Internet-​Nutzer. Die „Pins“, also die mar­kier­ten Fotos, kön­nen die Nutzer in „Boards“ anle­gen, ver­gleich­bar mit ver­schie­de­nen Ordnern, um die Motive zum Beispiel nach Themen, Farben oder ande­ren Kriterien zu sor­tie­ren. Das Ganze kann dann zum Beispiel so aussehen:

oder auch so:

 


Wird die Maus auf eins der Bilder gehal­ten, erscheint gleich ein klei­nes Pop-​Up-​Fenster, mit dem Pinterest-​Nutzer das Bild sofort auf ihre eige­ne Pinnwand „re-​pinnen“ kön­nen. Wird auf eins der Bilder geklickt, erschei­nen Detailinformationen, Kommentare ande­rer Nutzer zum Bild, und ähn­li­che Bilder etc. Das sieht zum Beispiel so aus:

Klingt doch alles super? Vielleicht. Das Problem wird aber schnell sicht­bar.  Das Foto des jun­gen Geschäftsmann oben ist bei­spiels­wei­se ist ein Bild des Stockfotografen Yuri Arcurs und es wur­de von der ita­lie­ni­schen Fotolia-​Webseite kopiert, ohne es zu kau­fen – ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Aber gehen wir einen Schritt zurück und nähern uns dem Problem anders.

Einige Fotografen pro­pa­gie­ren Pinterest als krea­ti­ven neu­en Weg zum Selbst-​Marketing. Durch das Pinnen eige­ner Bilder wür­den Fotografen einen gro­ßen Kundenstamm errei­chen kön­nen, der sonst viel­leicht nie von dem jewei­li­gen Fotografen gehört hät­te oder sie erzeu­gen Traffic auf die eige­ne Webseite oder den Blog. Andere sehen das eher mit Einschränkungen so und wie­der ande­re raten Fotografen strikt von der Pinterest-​Nutzung ab. Ich ten­die­re eher zur letz­te­ren Meinung und kann die Ablehnung auf drei Ebenen begründen.

1. Ebene: Das Pinterest-​Problem der Quellenangaben

Nehmen wir an, dass ein Fotograf nur sei­ne eige­nen Fotos dort ver­öf­fent­licht. Die „Pinterest-​Etikette“ besagt, dass die Originalquelle immer ange­ge­ben wer­den soll­te. Das ist aber kei­ne Pflicht. Wenn jemand ein Foto ohne Quellenangabe hoch­lädt und es von dort oft wei­ter gepinnt wird oder jemand das Fotografenfoto nimmt, aber die Quelle nicht mehr erwähnt, führt das schnell dazu, dass mas­sen­haft Fotos des Fotografen im Netz her­um­schwir­ren, ohne dass der gewünsch­te Werbeeffekt ein­tre­ten kann. Von Pinterest schwappt es dann nach Tumblr, Weheartit oder Flickr und irgend­wann gilt das Bild als „ver­wais­tes Werk“ (orphan work), wel­ches legal genutzt wer­den kann, ohne den Fotografen zu fra­gen, weil der Urheber nicht mehr zu ermit­teln sei.

Deshalb gilt: Wer unbe­dingt eige­ne Bilder bei Pinterest ein­stel­len will, soll­te das immer nur mit sicht­ba­ren Wasserzeichen und Urheberhinweis in den Metadaten machen.

Die Macher von Photoshelter haben in einem lesens­wer­ten Blogbeitrag auch fest­ge­stellt, dass die Hauptnutzer von Pinterest jun­ge Frauen mit wenig Geld sind, wel­che „Design“ oder „Handarbeit“ als ihr Hobby ange­ben. Das ist meist nicht die Zielgruppe, die Fotografen bucht. Und war­um soll­ten die­se Leute Fotos kau­fen, wenn sie die­se doch kos­ten­los bei Pinterest ver­öf­fent­li­chen kön­nen? Das führt lang­fris­tig zum Problem auf der drit­ten Ebene, aber zuerst kommt die zwei­te Ebene:

2. Ebene: Das Pinterest-​Problem der Urheberrechte

Wer sich mit Medienrecht oder Fotografie etwas aus­kennt, wird beim Blick auf Pinterest inner­halb von Sekunden vie­le Urheberrechtsverstöße erken­nen. Anders for­mu­liert: Viele Bilder wer­den dort ille­ga­ler­wei­se gezeigt. Im ver­klau­su­lier­ten Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen schreibt Pinterest, dass ver­öf­fent­lich­te Bilder frei von Rechten Dritter sein müssen:

You agree not to do any of the fol­lo­wing: Post, upload, publish, sub­mit, pro­vi­de access to or trans­mit any Content that: (i) inf­rin­ges, mis­ap­pro­pria­tes or vio­la­tes a third party’s patent, copy­right, trade­mark, trade secret, moral rights or other intellec­tu­al pro­per­ty rights, or rights of publi­ci­ty or privacy“

Viele Nutzer hal­ten sich jedoch nicht dar­an. So brauch­te ich wie­der nur Sekunden, um für jede der gro­ßen Bildagenturen hun­der­te von Fotos zu fin­den, die dort gezeigt wer­den, fast immer noch mit dem Wasserzeichen der Bildagentur, ver­mut­lich oft ohne Erlaubnis des Fotografen: Hier von Fotolia, von Shutterstock,  von istock­pho­to oder Dreamstime, aber auch von Getty Images, Corbis oder Alamy.

Zusammen sind das schnell tau­sen­de ille­ga­le Bilder, gefun­den inner­halb von weni­ger als paar Minuten.

Auf mei­ne Email an Pinterest, was die Firma aktiv gegen sol­che mas­si­ven Urheberrechtsverstöße mache, kam nur die lapi­da­re Antwort, dass ein Urheber ers­tens sein Werk nach dem DMCA-​Gesetz ger­ne mel­den kön­ne, wenn er es irgend­wo auf Pinterest fin­de. Zweitens kön­nen Webseiten-​Betreiber auf ihren Seiten die­sen Meta-​Tag ein­bin­den, damit die Inhalte nicht auf Pinterest gepinnt wer­den können:

<meta name=„pinterest“ content=„nopin“ /​>“

Ein Schweigen der Urheberrecht-​Inhaber wird so als auto­ma­ti­sche Zustimmung gewer­tet. Außerdem hilft das Meta-​Tag nicht, wenn Leute ein Foto erst von der gesperr­ten Webseite auf ihren Computer laden und von dort auf Pinterest veröffentlichen.

Besonders per­fi­de klingt das ange­sichts der Tatsache, dass sich Pinterest auch das Recht her­aus­nimmt, die ver­öf­fent­lich­ten Bilder ver­kau­fen zu dürfen:

By making available any Member Content through the Site, Application or Services, you her­eby grant to Cold Brew Labs a world­wi­de, irre­vo­ca­ble, per­pe­tu­al, non-​exclusive, trans­fera­ble, royalty-​free licen­se, with the right to sub­li­cen­se, to use, copy, adapt, modi­fy, dis­tri­bu­te, licen­se, sell, trans­fer, publicly dis­play, publicly per­form, trans­mit, stream, broad­cast, access, view, and other­wi­se exploit such Member Content only on, through or by means of the Site, Application or Services“ [Hervorhebung von mir]

Einige Leute argu­men­tie­ren, dass Pinterest sich auf die „Fair Use“-Klausel beru­fen kön­ne, nach der die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bilder bei Pinterest zu einem „neu­en Werk“ trans­for­miert wer­den, ähn­lich wie es damals bei einer Klage gegen die Thumbnails von Google Images argu­men­tiert wur­de, aber der Rechtsanwalt Itai Maytal wider­spricht dem jedoch, der deut­sche Rechtsanwalt Christian Solmecke nennt Pinterest sogar „eine ein­zi­ge Urheberrechtsverletzung“. Das alles führt uns zur drit­ten und lang­fris­tig gefähr­lichs­ten Ebenen für Fotografen.

3. Ebene: Das Fotografen-​Problem des Gewöhnungseffekts

Es hilft nichts, wenn Fotografen sich jetzt nur hin­stel­len und auf ordent­li­che Quellenangaben pochen und not­falls ihren Anspruch mit teu­ren Abmahnungen ein­kla­gen. Angesichts der oben auf­ge­zeig­ten tau­sen­den Fälle bleibt das alles nur ein Tropfen auf den hei­ßen Stein. Schlimmer noch ist der Gewöhnungseffekt, der sich bei den Internet-​Nutzern ein­stellt. Fotografen ver­die­nen ihr Geld haupt­säch­lich damit, dass Leute sie für ihre Bilder bezah­len. Internetnutzer glau­ben jedoch sehr häu­fig, dass Bilder im Internet kos­ten­los sind. Dazu tra­gen Web-​Services wie Pinterest, Tumblr und Weheartit, aber auch  Facebook und Konsorten stark bei.

Je mehr Privatpersonen die­se Dienste nut­zen, des­to eher nut­zen auch Firmen und ande­re kom­mer­zi­el­le Anbieter sol­che Seiten. Diese wie­der­um wer­ben dann auch mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Fotos, ohne sie gekauft zu haben. Damit gehen Fotografen ganz kon­kret auch Einnahmen und Folgeaufträge ver­lo­ren. Kleines Beispiel? Gefunden inner­halb einer Minute: Auf der Pinterest-​Seite des Hotel München zeigt das Hotel ein Foto eines Fahrrads aus Gemüse. Der Bildqualität nach zu urtei­len, wur­de es nicht bei Fotolia gekauft, von wo es ursprüng­lich kommt, son­dern ein­fach das Layoutbild verwendet:


Wenn Fotografen nicht auf­pas­sen, kommt irgend­wann der Moment, an dem die Macht der Gewohnheit so stark und die Menge der unwis­sen­den Internet-​Nutzer so groß ist, dass sich die Gesetze dem neu­en „Lebensstil“ anpas­sen müs­sen und ein­fach geän­dert wer­den. Die Piratenpartei arbei­tet schon dar­auf hin und da sie vor allem von jun­gen Leuten gewählt wird, stei­gen deren Chancen.

Eine Lösung habe ich nicht: Wie macht man Leuten klar, dass Bilder und Fotos kein kos­ten­lo­ses Treibgut im Internet sind, dass jeder auf­sam­meln und aus­stel­len kann? Am bes­ten, ohne Privatpersonen ver­kla­gen zu müssen?

Was sagt ihr? Welche Chancen und Risiken seht ihr bei Pinterest?

Die Geschichte eines Internet-​Fotos – Kopiert, geklaut, benutzt

Es war ein­mal ein Fotograf, der auf einem Konzert ein Foto mach­te. Das Konzert des Musikers Casper fand im November in Köln statt und der Fotograf mach­te die Bilder für ein Musikmagazin. Eins der Bilder war die­ses, was er in sei­nem Blog und dem Musikmagazin zeigte:

Casper im Underground, Köln (1/​400s, 24mm, f2.8, ISO 3200)

Das Bild bear­bei­te­te er auch mit einem Retro-​Filter in Photoshop und das Ergebnis sah so aus, was er eben­falls in sei­nem Blog-​Artikel zeigte.

Casper im Underground, Köln (Retro-​Look)

Okay, ihr ahnt sicher, wer die­ser Fotograf gewe­sen ist. Ich habe das Foto gemacht und will Euch erzäh­len, was seit der Veröffentlichung im Musikmagazin und mei­nem Blog gesche­hen ist.

Casper fand das Foto so cool, dass er es am 11. April 2011 hier auf sei­ne Facebook-​Seite pack­te. Leider schrieb er nur dazu: „wisst ihr noch letz­tes jahr? köln 2010? ham­mer­bild. kei­ne ahnung wer das gemacht hat, aber es ist ein wahn­sin­nig supe­res bild! und genau so wie das da drauf aus­sieht, so wer­den die fes­ti­vals auch! ich freu mich!“

Noch am glei­chen Tag wies mich der Fotograf und Blog-​Leser Gerd Dörfler dar­auf hin, dass das Foto auf der Facebook-​Seite zu sehen sei und er schrieb dort auch gleich als Kommentar: „Für alle die es inter­es­siert: das bild stammt von robert knesch­ke aus köln. Er hat auch noch mehr fotos an dem abend gemacht. Mehr über ihn: www.alltageinesfotoproduzenten.de“ Das brach­te immer­hin etwas mehr Klicks für mei­nen Blog.

Nachdem ich freund­lich bei dem Management von Casper ange­ru­fen hat­te und dar­auf hin­wies, dass ich das Bild gemacht hat­te, baten sie um Entschuldigung für den unge­stü­men Künstler und Casper ergänz­te sei­ne Bildunterschrift um „(Foto wur­de bereit­ge­stellt von Robert Kneschke, besu­che: www.robertkneschke.de)“. Das war auch okay für mich, immer­hin hat der Musiker als Abgebildeter ja auch Rechte an dem Bild.

In der Folge bekam ich paar Emails, in denen mich Fans baten, ob ich ihnen das Bild in vol­ler Auflösung schi­cken kön­ne, damit sie es sich als Poster dru­cken könn­ten. Mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Musikers lehn­te ich ab.

Bei Facebook bekam das Foto mitt­ler­wei­le über 100 – durch­weg posi­ti­ve – Kommentare und 862 Personen „gefällt das“. Das führ­te lei­der auch zu einer infla­tio­nä­ren Verbreitung des Bildes.

Viele Bildfunde bei Google Images

Dank der neu­en Google Images Bildersuche fand ich eini­ge Webseiten, wel­che das Foto ohne mei­ne Erlaubnis nutz­ten, geschwei­ge denn einen Link oder eine Quelle anga­ben. Anfangs schrieb ich eini­ge der Seiten an und bat um eine nach­träg­li­che Verlinkung, was auch prompt umge­setzt wur­de. Blöderweise gab es bei eini­gen Seiten kein Impressum und ich ver­schwen­de­te viel Arbeitszeit, die Verantwortlichen raus­zu­su­chen. Als ich dann auf eine Mail mit dem sinn­ge­mä­ßen Inhalt „Bitte ent­fer­ne das Foto, da ich der Urheber bin und kei­ne Nutzungserlaubnis erteilt habe, andern­falls muss ich mir wei­te­re Schritte vor­be­hal­ten“ eine sehr pam­pi­ge Antwort zurück kam à la: „Was willst du, du hät­test auch höf­lich fra­gen kön­nen, ohne mir mit ‚wei­te­ren Schritten‘ zu dro­hen, ich nehm das Bild mal run­ter, aber nur aus­nahm­wei­se“, wur­de es mir zu blöd. Ich bin doch kein Bittsteller, dem ande­re einen Gefallen tun, son­dern andersrum.

Deshalb ging ich zwei Wege. An alle Seiten, mit dem Bild, die nicht aus Deutschland waren und des­we­gen kein Impressum ent­hal­ten muss­ten, ver­schick­te ich „DMCA Takedown Notices“. Das ist eine Möglichkeit nach dem us-​amerikanischen Urheberrecht, als Urheber sei­ne Werke schnell ent­fer­nen zu las­sen. Betroffen waren meist Blogging-​Hoster wie Tumblr.com, blogger.com oder ande­re Facebook-​Seiten. Als Vorlage benutz­te ich die­ses Beispielschreiben, wo ich nur mei­nen Namen und die Linkadressen aus­tau­schen musste.

Auszug mei­ner Mail-​Korrespondenz wegen des Casper-Bildes

Positiv war, dass auf die DMCA-​Meldungen sehr schnell reagiert wur­de und die betref­fen­den Blogeinträge mit mei­nem Foto gelöscht wur­den. In einem Forum nutz­te ein User mein Foto sogar als Signatur und bat im Forum auch dar­um, ob ihm jemand aus mei­nem Foto ein coo­les Hintergrundbild für sei­nen Youtube-​Kanal bas­teln kön­ne. Jemand erfüll­te ihm die­sen Wunsch und ich muss­te fest­stel­len, dass es bei YouTube nicht so leicht ist, Hintergrundbilder ent­fer­nen zu las­sen. Videos, ja, kein Problem, aber Hintergründe schei­nen schwie­ri­ger zu sein.

Während ich bis­her bei pri­va­ten Webseiten bei­de Augen zuge­drückt hat­te, gab es auch eini­ge Webseite wie Musikmagazine, wel­che das Foto uner­laubt nutz­ten. Hier über­ge­be ich die Fälle an mei­nen Anwalt, da Medien oder kom­mer­zi­el­le Nutzer die Grundzüge des Urheberrechts ken­nen sollten.

Vor paar Tagen war ich dann auf einem Konzert von Auletta in Köln, um wie­der Fotos für das Musikmagazin zu machen. Ein Mädchen vor mir im Publikum hol­te kurz ihr Handy raus, um die Uhrzeit zu sehen und was sah ich da? Mein Casper-​Foto als Hintergrundbild auf ihrem Handy! Ich habe mal ein „Beweisfoto“ gemacht:

Mein Casper-​Foto auf einem Handy

Ich hab mich gefreut, ihr eine Visitenkarte in die Hand gedrückt und gesagt, dass das Foto von mir sei. Keine Ahnung, ob sie mir geglaubt hat, ich hat­te immer­hin eine dicke Kamera umhän­gen. Bei Google+, wo ich den Zwischenfall kurz gepos­tet hat­te, mein­te jemand: „Ich glau­be, auch ein Profi soll­te die Freude, die einst­mals im Vordergrund stand, wenn ein eige­nes Foto wert­ge­schätzt wur­de, nicht dar­über ver­ges­sen, daß es geklaut wur­de.“ Stimmt schon. Aber hät­te ich ihr eine Standpauke über das Urheberrecht hal­ten sol­len, wäh­rend uns eine Rockband beschallt?

Wie reagiert ihr in sol­chen Fällen? Bestrafen oder sein las­sen? Und was sind Eure schrägs­ten Erlebnisse mit Euren Fotos im Netz?

Die ultimativen Bildagentur-Top-10-Listen

Insgesamt 50 ver­schie­de­ne Zeitschriften habe ich in den ers­ten zehn Folgen mei­ner Serie „Fotos von Bildagenturen in Zeitschriften“ ana­ly­siert. Es wird Zeit, die Ergebnisse geballt zu betrach­ten. Wer liegt vor­ne in der Gunst der Bildredaktionen?

Fangen wir mit den nack­ten Zahlen an.

- Insgesamt fand ich in den 50 Zeitschriften 3902 Fotos aus Bildagenturen (Ich ver­wen­de im fol­gen­den ab und zu die Abkürzung BA). Das macht durch­schnitt­lich 78 Bildagentur-​Fotos pro Zeitschrift.
– Diese Fotos wur­den von ins­ge­samt 285 Bildagenturen gelie­fert. Das ergibt einen Durchschnitt von 5,7 betei­lig­ten Bildagenturen pro Zeitschriftenausgabe.

Zehn Finger

Welche Bildagenturen lie­fer­ten ins­ge­samt am meis­ten Fotos an die Zeitschriften?

Die Top 10 Bildagenturen mit den meis­ten Fotos in den Zeitschriften:

  1. Action Press (352 Fotos in 50 Zeitschriften, Durchschnitt: 7,04)
  2. Getty Images (294 Fotos in 50 Zeitschriften, Durchschnitt: 5,88)
  3. istock­pho­to (239 Fotos in 50 Zeitschriften, Durchschnitt: 4,78)
  4. Corbis (194 Fotos in 50 Zeitschriften, Durchschnitt: 3,88)
  5. dpa (136 Fotos in 50 Zeitschriften, Durchschnitt: 2,72)
  6. Mauritius (120 Fotos in 50 Zeitschriften, Durchschnitt: 2,4)
  7. foto­lia (107 Fotos in 50 Zeitschriften, Durchschnitt: 2,14)
  8. Stockfood (102 Fotos in 50 Zeitschriften, Durchschnitt: 2,04)
  9. Bulls Press (92 Fotos in 50 Zeitschriften, Durchschnitt: 1,84)
  10. Splash News (87 Fotos in 50 Zeitschriften, Durchschnitt: 1,74)

Erstaunlicherweise liegt hier nicht der Marktführer Getty Images vor­ne, son­dern die News- und Paparrazi-​Agentur Action Press. ALs ein­zi­ge deut­sche Agentur ist Mauritius Images ver­tre­ten. Ein Fünftel der Top 10 tei­len sich die bei­den Microstock-​Agenturen istock­pho­to und Fotolia. Als ein­zi­ge Spezialagentur ist Stockfood ver­tre­ten, was sicher dem Umstand zu ver­dan­ken ist, dass in fast jeder Zeitschrift eini­ge Rezeptseiten vor­han­den sind.

Der zwei­te Platz von Getty Images kann auch dem Umstand geschul­det sein, dass Getty auch der größ­te Vertriebspartner im Bildermarkt ist und eini­ge Zeitschriften nur die letz­te Bildagentur in der Lieferantenkette ange­ben, und dadurch eini­ge klei­ner Bildagenturen, die über Getty Images ver­kau­fen unge­nü­gend berück­sich­tigt werden.

Wie sieht die Liste aus, wenn ich nicht schaue, wel­che Agentur die meis­ten Fotos lie­fert, son­dern wel­che Agenturen in den meis­ten Zeitschriften (egal, mit wie vie­len Fotos) ver­tre­ten sind?

Die Top 10 Bildagenturen, die am häu­figs­ten in Zeitschriften benutzt werden:

  1. Getty Images (in 46 von 50 Zeitschriften: 92%)
  2. Corbis (in 38 von 50 Zeitschriften: 76%)
  3. dpa (in 29 von 50 Zeitschriften: 58%)
  4. Mauritius (in 29 von 50 Zeitschriften: 58%)
  5. Action Press (in 27 von 50 Zeitschriften: 54%)
  6. Laif (in 24 von 50 Zeitschriften: 48%)
  7. Stockfood (in 21 von 50 Zeitschriften: 42%)
  8. Bulls Press (in 19 von 50 Zeitschriften: 38%)
  9. InterTopics (in 18 von 50 Zeitschriften: 36%)
  10. Imago (in 18 von 50 Zeitschriften: 36%)

Erstaunlicherweise sieht die­se Liste schon ganz anders aus. Nur sechs der Agenturen sind wie­der dabei. Getty Images liegt unan­ge­foch­ten an der Spitze. Man könn­te sagen: In fast jeder Zeitschrift fin­de ich ein Foto von Getty Images. Aus der Reportage- und Reisebildagentur Laif ist in fast jeder zwei­ten Zeitschrift ein Bild mit dabei. Die ande­ren drei Plätze tei­len sich die News/​Celebrity-​Agenturen Bulls Press, InterTopics und die Sportbildagentur Imago.

Wenn wir die Werte „Bilder einer Agentur in den Zeitschriften“ durch „Häufigkeit der BA-​Nutzung in Zeitschriften“ tei­len, wis­sen wir, wie vie­le Bilder eine Zeitschrift einer Bildagentur durch­schnitt­lich abnimmt.

Die Top 10 Bildagenturen mit den meis­ten Fotoverkäufen pro Zeitschrift:

  1. Shutterstock (71 Fotos in 2 Zeitschriften: Durchschnitt 35,5)
  2. istock­pho­to (239 Fotos in 8 Zeitschriften: Durchschnitt 29,88)
  3. Splash News (87 Fotos in 6 Zeitschriften: Durchschnitt 14,5)
  4. Action Press (27 Fotos in 352 Zeitschriften: Durchschnitt 13,04)
  5. Brauer Photos (62 Fotos in 7 Zeitschriften: Durchschnitt 8,86)
  6. Trunkimages (16 Fotos in 2 Zeitschriften: Durchschnitt 8)
  7. Wirepress (16 Fotos in 2 Zeitschriften: Durchschnitt 8)
  8. foto­lia (107 Fotos in 15 Zeitschriften: Durchschnitt 7,13)
  9. Stardustfashion.com (28 Fotos in 4 Zeitschriften: Durchschnitt 7)
  10. peo­p­le pic­tu­re (27 Fotos in 4 Zeitschriften: Durchschnitt 6,75)

Das bedeu­tet: Wer bei Shutterstock ein­kauft, kauft gleich 35,5 Fotos pro Ausgabe. Das ist logisch, da die Agentur durch ihr Abonnement-​Modell Vielnutzer bevor­zugt. Vermutlich bie­ten auch vie­le der ande­ren Agenturen in die­ser Liste Abonnements oder zumin­dest Rabatte an. Fairerweise muss ich dazu sagen, dass ich drei Agenturen aus der Liste ent­fernt habe, die zwar mit ihrem Durchschnittswert in den Top 10 dabei wären, die­sen Wert aber nur durch Verkäufe an eine ein­zi­ge Zeitschrift erreicht haben: Das wären Bloomberg (35 Fotos in einer Ausgabe), deco & style (12 Fotos in einer Ausgabe) und Eveandadam (8 Fotos in einer Ausgabe)

Das Spiel mit den Zahlen funk­tio­niert auch anders her­um. Welche Zeitschriften kau­fen am meis­ten Bildagentur-Fotos?

Die Top 10 Zeitschriften mit den meis­ten BA-Fotos:

  1. BUNTE (258 Fotos)
  2. Fit for Fun (192 Fotos)
  3. Life & Style (190 Fotos)
  4. InStyle (175 Fotos)
  5. Gala (172 Fotos)
  6. FHM (165 Fotos)
  7. Freizeit Revue (155 Fotos)
  8. Celebrity (155 Fotos)
  9. Der Spiegel (141 Fotos)
  10. Joy (136 Fotos)

In die­ser Kategorie lie­gen ein­deu­tig die „Klatsch-​Blätter“ vor­ne, die ihre News, Berichte und Gerüchte mit vie­len klei­nen Fotos spi­cken. Mit FHM und Fit For Fun haben es auch zwei eher Fitness-​orientierte Magazine in die Top Ten geschafft. Da die bun­ten Blätter die meis­ten Bilder kau­fen, ist es logisch, dass die Bildagenturen, wel­che die pas­sen­den Fotos (Celebrities, Paparazzi, News) im Angebot haben, in den obe­ren Top-​Listen vor­ne liegen.

Die Top 10 Zeitschriften, wel­che die meis­ten Bildagenturen nutzen:

  1. BUNTE (59 Agenturen pro Heft)
  2. Der Spiegel (56 Agenturen pro Heft)
  3. Freizeit Revue (50 Agenturen pro Heft)
  4. Frau im Trend (46 Agenturen pro Heft)
  5. Gala (43 Agenturen pro Heft)
  6. InStyle (34 Agenturen pro Heft)
  7. Lisa (33 Agenturen pro Heft)
  8. Bild der Frau (33 Agenturen pro Heft)
  9. Joy (32 Agenturen pro Heft)
  10. Neue Welt (32 Agenturen pro Heft)

Hier wan­delt sich das Bild wie­der leicht und die Hälfte der Agenturen wech­selt. Jetzt domi­nie­ren ein­deu­tig die nied­rig­prei­si­ge­ren Frauenzeitschriften, wäh­rend die Glamour-​Hefte fast ver­schwun­den sind.

Anmerkungen:
Ich habe im März 2008 mit mei­ner Zeitschriftenauswertung ange­fan­gen. Das war vor über zwei Jahren. In den letz­ten Monaten ist in den letz­ten Folgen deut­lich gewor­den, dass die Nutzung von Microstock-​Agenturen zuge­nom­men hat. Es wäre ein inter­es­san­tes Experiment, in eini­gen Monaten die glei­chen Zeitschriften noch mal aus­zu­wer­ten, die als ers­tes dran waren und dann zu ver­glei­chen, wie sich die Agenturnutzung gewan­delt hat. Vielleicht wer­de ich das auch machen.

Bevor jemand anfängt, die­se Top-​Listen als in Stein gemei­ßelt zu betrach­ten, ein Hinweis zur Statistik: Die Datenbasis ist oft dünn gewe­sen. Vor allem basie­ren die Zahlen nur auf einer Ausgabe der jewei­li­gen Zeitschrift. In der nächs­ten Ausgabe kann das Verhältnis der Bildagenturen ein ganz ande­res gewe­sen sein. Die ein­zel­nen Zaheln sind des­halb mit Vorsicht zu lesen. In der Summe spie­geln vor allem die ers­ten bei­den Top-​Listen jedoch recht zuver­läs­sig wie­der, wel­che Bildagenturen den deut­schen Zeitschriftenmarkt dominieren.

Was sagen Euch die­se Zahlen? Habt ihr wei­te­re Ideen, was eine Untersuchung wert wäre?

Stockfotos kaufen – Erste Schritte leicht gemacht

Bisher habe ich im Blog viel über das Produzieren und Verkaufen von Stockfotos geschrie­ben. Aber die Bilder sol­len ja auch gekauft wer­den. Deswegen heu­te mal eine Einführung, wie ein­fach Stockfotos gekauft wer­den kön­nen. Ich hal­te die Übersicht kurz und kom­pakt und wer­de in spä­te­ren Artikeln genau­er auf Details eingehen.

Geld sparen beim Einkauf

Einleitung
Wer schnell ein Bild braucht, kann einen Fotografen anru­fen. Je nach Bilderwunsch ist das in der Regel teu­er. Üblicher ist es, fer­ti­ge Fotos zu kau­fen. Das ist dann kei­ne Auftragsfotografie, son­dern „Stockfotografie“ (von „to have in stock“ – auf Lager haben). Bildagenturen hal­ten mitt­ler­wei­le vie­le Millionen Bilder auf Abruf bereit und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das gewünsch­te Motiv schon dabei ist.

Wer Fotos von sei­nen eige­nen Produkten oder sich selbst für die Werbung braucht, wird die­se selbst­ver­ständ­lich nicht vor­ge­fer­tigt fin­den. Fast alles ande­re gibt es jedoch schon.

Sehr güns­ti­ge Bildagenturen sind heut­zu­ta­ge soge­nann­te „Microstock“-Agenturen. Die hei­ßen so, weil dort die Preise für ein Bild bei ca. 1 Euro anfan­gen. Die größ­ten Microstock-​Agenturen sind z.B.:

Dort sind in der Regel „Allerweltsmotive“ zu fin­den, also Bilder, die eine brei­te Masse an Käufern anspricht.

Darüber hin­aus gibt es ganz vie­le Bildagenturen, die sich auf weni­ge Themen wie Sport, Tiere, Landschaften oder Architektur spe­zia­li­siert haben. Dort sind dann auch sel­te­ne­re Motive die­ser Themen zu finden.

Für sehr auf­wän­di­ge Bilder sind immer noch die gro­ßen – und auch teu­re­ren – Bildagenturen eine gute Anlaufstelle. Diese bie­ten oft auch per­sön­li­chen Service und bei Fragen gibt es kos­ten­lo­se Hotlines. Einige der größ­ten Bildagenturen sind:

Bei allen Bildagenturen muss sich kurz ange­mel­det wer­den, um dort Bilder kau­fen zu kön­nen. Das geht ganz schnell. Um nur mal Fotos zu suchen oder zu stö­bern, ist kei­ne Anmeldung nötig.

1. Bilder aussuchen
Zuerst steht die Überlegung im Raum: Was für ein Bild brau­che ich über­haupt? Grob ste­hen drei Arten zur Auswahl:

  • Fotos
  • Illustrationen (also gezeich­ne­te Bilder)
  • Vektor-​Grafiken (mit dem Computer erstell­te Bilder)
  • zusätz­lich gibt es mitt­ler­wei­le auch Videos, Fonts (Schriftarten), Musik, Soundeffekte und mehr zu kaufen

Wenn das geklärt ist, soll­te sich Gedanken über das Motiv gemacht wer­den. Soll es eine Stimmung ver­mit­teln, einen Sachverhalt erklä­ren oder nur zur Zierde dienen?

Die Antwort auf die­se Frage lie­fert meist auch gute Suchbegriffe, wel­che bei den Bildagenturen ein­ge­ge­ben wer­den kön­nen. Grob las­sen sich inhalt­li­che Suchbegriffe und kon­zep­tio­nel­le Suchbegriffe unter­schei­den. Inhalte beschrei­ben das, was auf dem Bild zu sehen ist, z.B. „Frau“, „lachen“ oder „Frühstück“. Konzepte beschrei­ben, was das Bild aus­sa­gen soll. Übliche Suchbegriffe in die­ser Richtung sind bei­spiels­wei­se „Erfolg“, „Liebe“ oder „Umweltschutz“. Natürlich kön­nen auch meh­re­re Suchbegriffe kom­bi­niert wer­den, wie z.B. „Mann, Erfolg, alt“

Es wer­den dann vie­le Bilder vor­ge­schla­gen. Ist das gewünsch­te Motiv nicht dabei, kön­nen ande­ren Suchwörter pro­biert wer­den oder mit zusätz­li­chen Begriffen die Suche ver­fei­nert wer­den. Ein Klick auf ein Motiv zeigt auch mehr Details, wie die ver­füg­ba­re Größe oder den Preis.

2. Bilder bezahlen
Um ein Foto zu bekom­men, muss es erst bezahlt wer­den. Bei den Microstock-​Bildagenturen sind „Credit“-Systeme üblich. Das heißt, es wird vor­her eine Anzahl von Credits gekauft, die dann gegen Bilder ein­ge­tauscht wer­den kann. Übliche Bezahlmethoden sind PayPal, Click&Buy oder Abbuchung von der Kreditkarte. Die grö­ße­ren Bildagenturen erlau­ben – meist nach vori­ger Absprache – auch den Kauf auf Rechnung. Beim Kauf soll­te dar­auf geach­tet wer­den, dass das Bild in der rich­ti­gen Größe gekauft wird. Kleine Fotos sind zwar bil­li­ger, doch eig­nen sich meist nur für Webseiten, aber z.B. nicht für den Druck auf einem Flyer.

3. Bilder runterladen
Heutzutage kön­nen nach Anmeldung und Bezahlung bei einer Bildagentur die Fotos ein­fach per Knopfdruck run­ter­ge­la­den wer­den. Es emp­fiehlt sich, einen eige­nen Ordner für sol­che gekauf­ten Bilder anzu­le­gen und eini­ge wei­te­re Informationen zu spei­chern. Je nach Verwendungszweck ver­lan­gen Bildagenturen, dass der Name der Agentur und des Fotografen genannt wer­den. Dieser soll­te ent­we­der im Dateinamen oder in einer sepa­ra­ten Datei gespei­chert wer­den, z.B. „Foto-Frau-mit-Handy_Robert-Kneschke_Bildagentur-XY.jpg“.

4. Bilder benutzen
Wenn das Bild auf der Festplatte liegt, kann es belie­big benutzt wer­den. Aber Achtung: Je nach­dem, was für und wo ein Foto gekauft wur­de, gibt es Einschränkungen. Grundsätzlich gilt: Es wird nicht das Foto selbst ver­kauft oder das Urheberrecht (bzw. Copyright) dar­an, son­dern nur das Nutzungsrecht an einem Foto.

Der größ­te Unterschied liegt hier bei der Art des Nutzungsrechts. Es gibt vor allem zwei Lizenz-Arten:

  • lizenz­pflich­tig /​ rights mana­ged (RM)
  • lizenz­frei /​royalty free (RF)

Lizenzpflichtige Bilder wer­den unter der kon­kre­ten Angabe der geplan­ten Nutzung gekauft, z.B. „Abdruck auf einer 1/​4‑Seite im Innenteil einer Zeitung, die deutsch­land­weit erscheint“ oder „Abbildung auf der Startseite einer Webseite mit 400x600 Pixeln für 5 Jahre“. Danach berech­net sich der Preis und eine davon abwei­chen­de Nutzung ist verboten.

Lizenzfreie Bilder sind trotz dem irre­füh­ren­den Namens nicht kos­ten­los. Lizenzfrei bedeu­tet bloß, dass beim Kauf nicht gesagt wer­den muss, für was genau das Foto benutzt wer­den soll. Der Preis rich­tet sich hier vor allem nach der Größe. Je nach Bildagentur gibt aber auch Auflagen, die nur den Druck einer gewis­sen Menge erlau­ben. Zusätzlich gilt für fast alle Bildagenturen, dass zwi­schen einer „nor­ma­len“ und einer „erwei­ter­ten“ Lizenz unter­schei­den wird. Wer Fotos z.B. auf T‑Shirts, Poster, Maus-​Pads o.ä. dru­cken will, das Foto also selbst der Hauptgrund für den Kauf die­ser Produkte ist, braucht die „erwei­ter­te Lizenz“, die etwas mehr kostet.

So gut wie alle Bildagenturen ver­bie­ten auch die Nutzung der Fotos zu ille­ga­len oder por­no­gra­fi­schen Zwecken oder auf eine Weise, die das Model oder den Fotografen belei­di­gen oder deren Ruf schä­di­gen wür­den. Auch eine kon­kre­te Verknüpfung eines Bildes mit einem Produkt oder einer Dienstleistung ist oft unter­sagt. Das heißt, dass einem lachen­den Model mit einem Apfel in der Hand nicht mit einer Sprechblase  der Satz „Dank Schlankheitspillen der Firma XY habe ich 20 Kilo abge­nom­men“ in den Mund gelegt wer­den darf. Im nächs­ten Teil gehe ich auf die­se Einschränkungen genau­er ein.

Bei der redak­tio­nel­len Nutzung in Zeitschrfiten oder auf Webseiten for­dern vie­le Bildagenturen, dass der Name der Bildagentur und des Fotografen klein dane­ben geschrie­ben wer­den. Bei Bildern auf Webseiten reicht not­falls auch ein Hinweis im Impressum, z.B. „Foto  auf Seite 10: Robert Kneschke/​Bildagentur XY“ oder im Internet „Bildnachweis: Foto von Robert Kneschke/​Bildagentur XY“. Redaktionell bedeu­tet, dass das Foto nicht als Werbung genutzt wird, son­dern zur Bebilderung von Texten o.ä. ver­wen­det wird, die eine „Redaktion“ geschrie­ben hat oder betreut.

Aber kei­ne Angst, alle Bildagenturen haben auf ihren Webseiten Hinweise, wel­che Nutzung erlaubt ist bzw. nicht, wie der Fotografen-​Name erwähnt wer­den soll und oft einen FAQ-​Bereich – häu­fig gestell­te Fragen mit pas­sen­den Antworten.

Was habt ihr für Erfahrungen beim Bilderkauf gemacht? Welche Schritte soll­te ich aus­führ­li­cher erklären?

Übrigens: Das obi­ge Foto kann u.a. hier gekauft werden.