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Pimp My Stock: Bildbesprechungen von Stockfotos 54

Schon vor einer Weile hat­te Tanja in einer Gruppe einen Facebook-​Post ver­öf­fent­licht, weil sie nicht ver­stan­den hat, war­um ihre Bilder bei Shutterstock wegen „pos­si­ble Trademark vio­la­ti­on“ abge­lehnt wurden.

Ich habe ihr ange­bo­ten, mir die Bilder anzu­se­hen und hier in einer „Pimp My Stock!“-Folge zu besprechen.

Beim ers­ten Bild wird Shutterstock ver­mut­lich unten links das beleuch­te­te Ladengeschäft mit dem Schriftzug des Laden-​Namens gestört haben. Dazu kom­men die beleuch­te­ten Häuser, die man bei sehr stren­ger Auslegung (wel­che Shutterstock nutzt), als „tem­po­rä­re Lichtinstallation“ sehen könn­te, wel­che urhe­ber­recht­lich geschützt sein könn­te. Das berühm­tes­te Beispiel ist der Eiffelturm in Paris bei Nacht. Bilder vom Turm am Tag dür­fen kom­mer­zi­ell ange­bo­ten wer­den, Bilder bei Nacht nicht, eben wegen der Lichtinstallation, selbst wenn strit­tig ist, ob sie wirk­lich noch als „vor­über­ge­hend“ anzu­se­hen ist.

Hier wie­der das glei­che Problem: „Lichtinstallation“ an den Häusern und hin­ten rechts ist in der 100%-Ansicht ein Werbeschild les­bar und unten links in der Ecke könn­te bei vol­ler Auflösung auch etwas mar­ken­recht­lich Geschütztes erkenn­bar sein. Auch die Flagge könn­te die Ablehnung aus­ge­löst haben, wenn sie von einem unwis­sen­den Bildredakteur nicht kor­rekt erkannt wurde.

Ui, Jahrmärkte. Selbst in der ver­klei­ner­ten Ansicht erken­ne ich schon eini­ge Namen von Schausteller-​Buden, wel­che Probleme berei­ten könn­ten. Auch die Bilder auf den Buden (z.B: unten links) könn­ten pro­ble­ma­tisch sein, weil der Urheber der Bilder dar­an Rechte hal­ten könn­te. Generell gilt aber zusätz­lich auch hier wie­der das Thema „Lichtinstallation“.

Auch hier wie­der: Lichtinstallation und unten links gut les­bar der Name der Weinstube.

Lichtinstallation und rechts der Name vom Hofbräu-Zelt.

Ich wie­der­ho­le mich etwas: Lichtinstallation und hin­ten an den Häusern die Firmen- sowie Restaurant-​Namen sind problematisch.

Und ein wei­te­res Mal: Lichtinstallation und links der Name des Geschäfts an der Markise. Je nach Auflösung der Kamera könn­te selbst das Logo auf dem Regenschirm rechts sowie das Logo vom Rucksack (ggf. auch etwas Geschütztes am Kinderwagen) erkenn­bar sein.

Hier dies­mal „nur“ die Lichtinstallation, dies­mal auch recht ein­deu­tig, wenn eine künst­le­ri­sche Leistung deut­lich erkenn­bar ist, wel­che bei den gera­den Lichterketten an den Hausdächern ggf. nach strit­tig gewe­sen wäre.

Wie ihr seht, sind es oft Kleinigkeiten und Dinge, die auf den ers­ten Blick nicht jedem ersicht­lich sind, wel­che zu Ablehnungen bei Bildagenturen füh­ren können.

Wenn ihr mir eben­falls eini­ge Bilder schi­cken wollt für eine „Pimp My Stock!“-Folge , fin­det ihr hier alle not­wen­di­gen Informationen.
Was war eure kurio­ses­te (aber gerecht­fer­tig­te) Ablehnung?

Stockfotografie-​Quick-​Tipp 2: Logos entfernen leicht gemacht

Für die einen ist es ein alter Hut, ande­re wer­den sich nach dem Lesen des Tipps even­tu­ell die Haare rau­fen und fra­gen, war­um sie jah­re­lang ihre Zeit ver­schwen­det haben.

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Zum Vergrößern klicken…

Wie lan­ge, glaubt ihr, habe ich zum Entfernen die­ses Logos auf dem Turnschuh in Adobe Photoshop gebraucht?

Wer mehr als zwei Sekunden schätzt, liegt schwer daneben.

Einfach mit das Logo mit dem Lasso-​Werkzeug (Tastaturkürzel „L“) selek­tie­ren, das geht noch schnel­ler mit einem guten Grafiktablett*.

Nun die rech­te Maustaste kli­cken (bzw. die ent­spre­chend kon­fi­gu­rier­te Taste am Tablett-​Stift) und „Fläche fül­len…“ wäh­len.flaeche-fuellenDort bei dem Feld „Inhalt:“ die Option „Inhaltsbasiert“ wäh­len.
„OK“ drü­cken. Fertig!

Beim wie­der­hol­ten Wählen des „Fläche füllen…“-Befehls ist die letz­te Option stan­dard­mä­ßig akti­viert, es geht also noch schneller.

Alles in allem habe ich ca. zwei Sekunden dafür gebraucht, um das Logo kom­plett von dem Schuh zu ent­fer­nen. Bei die­sem kom­pli­zier­ten Muster hät­te es mit den ande­ren übli­chen Retusche-​Werkzeugen wie „stem­peln“, „pin­seln“ oder „radie­ren“ deut­lich län­ger gedau­ert. Die Funktion „Inhaltsbasiert Füllen“ ist seit Photoshop CS6 dabei.

Wer noch etwas tie­fer in die Möglichkeiten des „Inhaltsbasierten Modifizierens“ tau­chen will, fin­det hier eini­ge offi­zi­el­le Tutorials von Adobe dazu.

Viel Spaß mit die­sem „Stockfotografie-​Quick-​Tipp“.

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