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Frag den Fotograf: Wo kann ich Bildagenturen für „Adult Content“ finden?

Vor paar Tagen erhielt die ich die Email eines Fotografen, wel­cher schrieb:

Hallo Robert,

auf dei­nen Seiten habe ich einen Artikel gefun­den, der aller­dings schon 2010 ver­öf­fent­licht wur­de (https://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2010/01/18/frag-den-fotograf-gibt-es-bildagenturen-fur-adult-motive/).

Dabei geht es um die pro­fes­sio­nel­le Vermarktung von ald­ult con­tent. Leider sind fast alle Links, die gegen Ende des Beitrags ein­ge­fügt sind off­line, oder zumin­dest die aktu­el­len Inhalte aus ande­ren Branchen. Nach einer umfas­sen­den, gene­rel­len Recherche im Internet ist es mir tat­säch­lich nicht gelun­gen auch nur noch einen ein­zi­gen Vermarkter/​ Bildagentur zu fin­den, die Bildmaterial aus dem Bereich Erotik ankau­fen, bzw. vertreiben.

Kann das wirk­lich sein, dass sich der Markt hier tat­säch­lich so stark ver­än­dert hat, dass er qua­si nicht mehr exis­tent ist ? Hast du even­tu­ell aktu­el­le Infos dar­über, oder zumin­dest viel­leicht einen Tipp, der hier hilf­reich sein könnte ?

Würde mich wirk­lich sehr freu­en, wenn du mir hier viel­leicht wei­ter­hel­fen könn­test. Vielen Dank auf jeden Fall schon mal im Voraus für dei­ne Zeit.

Viele Grüße“

Der Markt für „Erwachsenenunterhaltung“ hat sich ähn­lich ent­wi­ckelt wie der Bildermarkt all­ge­mein: Die Preise sind gefal­len und es gibt immer mehr „User Generated Content“, als Begriff wur­de dafür „Porn 2.0″ geprägt, wel­cher zum Beispiel Webseiten wie OnlyFans, Fansly, ManyVids, PornHub oder Clips4Sale mit umfasst.

Mal ganz abge­se­hen davon, dass Bildmaterial im Gegensatz zu Videos eine immer gerin­ge­re Rolle in der Branche spielt, ist auch die Vermarktung über Vermittler wie klas­si­schen Bildagenturen unwich­ti­ger gewor­den, weil Leute ihr Material selbst über die z.B. oben genann­ten Webseiten der Kundschaft anbie­ten können.

Nichtsdestotrotz gibt es natür­lich wei­ter­hin eini­ge Anbieter in die­sem Bereich. Auf die­ser Übersichtsseite [Warnung: Nur kli­cken, wenn über 18 Jahre alt] wer­den 18 Webseiten gelis­tet, wo „Adult Content“ lizen­ziert wer­den kann. Interessierte Fotografen könn­ten zum Beispiel die­se dort genann­ten Anbieter kon­tak­tie­ren, ob die­se auch Material von Freien ankau­fen. Außerdem gibt es dort gleich die­se Übersichtseite [Warnung: Nur kli­cken, wenn über 18 Jahre alt], wo 28 Webseiten gelis­tet wer­den, wo „Adult Content“ selbst ver­kauft wer­den kann, ganz oben mit dabei die schon erwähn­ten Webseiten.

Wer in die­sem Marktbereich aktiv sein will, soll­te damit etlich aktu­el­le Anlaufspunkte für die Kontaktaufnahme haben.

Wie schon 2010 geschrie­ben, bin ich bei die­sen genann­ten Agenturen und Webseiten weder Kunde noch Lieferant, kann des­halb kei­ne Erfahrungen aus ers­ter Hand wei­ter­ge­ben. Falls es Leser*innen gibt, die mehr dazu sagen kön­nen, bit­te eure Erfahrungen in die Kommentare schreiben.

Ich muss jetzt erst mal mei­nen Browserverlauf löschen…

Was ist die VG Bild-​Kunst und wie hilft sie Fotografen?

Ab und zu krie­ge ich Anfragen von Fotografen, wel­che wis­sen wol­len, was die VG Bild-​Kunst ist und ob es sinn­voll ist, dort aktiv zu sein.

Deshalb schau­en wir uns heu­te die VG Bild-​Kunst genau­er an.

Was ist die VG Bild-Kunst?

Das „VG“ steht für Verwertungsgesellschaft und ist eine Organisation, wel­che seit 1968 stell­ver­tre­tend für Künstler und Urheber Rechte wahr­nimmt. Überwacht wird die VG Bild-​Kunst vom Deutschen Patent- und Markenamt.

Andere Verwertungsgesellschaften sind die VG Wort für Autoren und Journalisten oder die GEMA für Musiker, zusätz­lich gibt es noch etli­che klei­ne­re Organisationen für spe­zi­el­le Bereiche, zum Beispiel die Filmverwertungsgemeinschaft GÜFA.

Die VG Bild-​Kunst hat über 54.000 Mitglieder und küm­mert sich unter ande­rem um drei Aufgabenbereiche:

  1. Sie zieht Forderungen von pau­scha­len Urheberrechtsabgaben (zum Beispiel der Privatkopievergütung) ein und ver­teilt die­se an die Urheber.
  2. Sie küm­mert sich um die Lizenzierung von indi­vi­du­el­len Urheberrechten, zum Beispiel den Reproduktionsrechten bil­den­der Künstler.
  3. Sie enga­giert sich für die Stärkung und den Schutz des Urheberrechts, zum Beispiel durch poli­ti­sche Lobbyarbeit und Aufklärungsarbeit.

Die VG Bild-​Kunst hat kei­ne eige­nen wirt­schaft­li­chen Interessen, son­dern ver­folgt nur treu­hän­de­risch die Rechte ihrer Mitglieder.

Kurzes Beispiel zur Veranschaulichung:
Meine Fotos sind im Internet zu sehen, wenn Kunden die­se über Bildagenturen kau­fen. Nun könn­te jemand so ein Foto auf sei­ner Festplatte spei­chern und aus­dru­cken, um es an die Wand zu hän­gen. Dann fän­de eine Nutzung statt, die ich nicht mit­be­kom­me und für die ich auch nicht hono­riert wer­den würden.

Deswegen müs­sen Hersteller von Druckern und ande­ren Geräten, wel­che Vervielfältigungen erlau­ben (Festplatten, Scanner, etc.) eine Pauschale für jedes Gerät an die ent­spre­chen­den Verwertungsgemeinschaften abfüh­ren, wel­che dann unter allen Mitgliedern auf­ge­teilt wird. Auch aus ande­ren Quellen erhält die VG Bild-​Kunst Geld und lei­tet es weiter.

Wer kann Mitglied in der VG Bild-​Kunst werden?

Mitglied der VG Bild-​Kunst kann jeder wer­den, der im visu­el­len Bereich tätig ist, zum Beispiel:

  • Bildende Künstler (Maler, Bildhauer, etc.)
  • Fotografen
  • Illustratoren
  • Kameraleute
  • Kostümbildner
  • Karikaturisten
  • usw.

Da dies sehr unter­schied­li­che Arten von Künstlern sind, gibt es in der VG Bild-​Kunst drei Berufsgruppen. Berufsgruppe I sam­melt die Bildenden Künste, Berufsgruppe II die Fotografen sowie Illustratoren etc. und Berufsgruppe III die fil­mi­schen Berufe.

Neben den oben genann­ten Urhebern kön­nen auch deren Erben sowie Bildagenturen und Fotoarchive Mitglied werden.

Um Mitglied zu wer­den, kann hier bei der VG Bild-​Kunst ein Vertrag ange­for­dert wer­den, wel­cher unter­schrie­ben in dop­pel­ter Ausführung zusam­men mit einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite, nicht rele­van­te Daten, ins­be­son­de­re die Berechtigungsnummer, soll­ten geschwärzt wer­den) zurück­ge­schickt wer­den muss. Die Mitgliedschaft ist kos­ten­los.

Nach ca. 4–6 Wochen erhal­ten sie ein Exemplar des Vertrags zurück sowie ihre Meldeunterlagen. Es ist emp­feh­lens­wert, auch die Email-​Adresse anzu­ge­ben, weil sie dann auch den Login für die Online-​Meldung erhal­ten. Dazu spä­ter mehr.

Wie schüttet die VG Bild-​Kunst Geld aus?

Damit die VG Bild-​Kunst den „Kuchen“ kor­rekt ver­tei­len kann, ist sie auf die Meldungen ihrer Mitglieder angewiesen.

Wer Meldungen über ver­öf­fent­lich­te Werke in Papierform abge­ben möch­te, muss das für die Hauptausschüttung bis Ende Juni für das vor­he­ri­ge Jahr machen, ich emp­feh­le jedoch die Online-​Meldung, bei der man bis zum 31. Oktober Zeit hat.

Gemeldet wer­den können:

  • Veröffentlichungen in Büchern oder Kalendern (wel­che eine ISB-​Nummer haben)
  • Veröffentlichungen in digi­ta­len Medien, zum Beispiel Coverfotos für CDs, DVDs, aber auch Veröffentlichungen auf Webseiten
  • Netto-​Nutzungshonorare, zum Beispiel für die Veröffentlichung in Zeitungen, Zeitschriften, aber auch TV-​Standbilder oder die Nutzung über Bildagenturen und Fotoarchive

Beim Melden von Büchern ist die Angabe des Titels, des oder der Autoren, der ISBN, des Verlags sowie das Erscheinungsjahr not­wen­dig. Berücksichtigt wer­den bei der Ausschüttung nur Bücher, wel­che nicht mehr als 5 Jahre vor dem aktu­el­len Jahr erschie­nen sind. „Print-On-Demand“-Bücher wer­den nur berück­sich­tigt, wenn min­des­tens 250 Verkäufe nach­ge­wie­sen wer­den kön­nen. Veröffentlichungen in E‑Books kön­nen lei­der nicht gemel­det werden.

Zusätzlich wird die Art des Buches abge­fragt (Kinderbuch, Schulbuch, wis­sen­schaft­li­ches Werk, Sachbuch/​Sonstiges) sowie die kon­kre­te Anzahl an Fotos oder Illustrationen im Buch oder auf dem Titel oder Umschlag.

Es dür­fen auch fremd­spra­chi­ge Bücher gemel­det wer­den, der Anteil an der Ausschüttung ist hier jedoch noch deut­lich gerin­ger, bis die VG Bild-​Kunst eine stär­ke­re Zusammenarbeit mit den aus­län­di­schen Verwertungsgesellschaften eta­bliert hat.

Auch bei CD-​/​DVD-​Veröffentlichungen wer­den nur die in den letz­ten fünf Jahren erschie­nen­den Werke berück­sich­tigt. Dabei müs­sen Werke in digi­ta­ler Form auf der CD/​DVD sowie im Booklet gedruck­te Werke sepa­rat gemel­det werden.

Beispiel für ein Meldeformular der VG Bild-Kunst
Beispiel für ein Meldeformular der VG Bild-Kunst

Während Bücher und CDs/​DVDs nur ein­mal gemel­det wer­den müs­sen, um in den nächs­ten (maxi­mal fünf) Jahren wie­der berück­sich­tigt zu wer­den, müs­sen Online-​Nutzungen auf Webseiten jedes Jahr neu gemel­det werden.

Dafür kön­nen meh­re­re Bilder auf einer Domain zusam­men gemel­det wer­den, gezählt wer­den jedoch höchs­tens 100 Bilder pro Domain. Dafür muss der Domainname ange­ge­ben wer­den und der Inhaber der Domain laut Impressum. Zusätzlich wird abge­fragt, ob es die eige­ne, eine pri­va­te Webseite oder ein gewerb­li­cher oder insti­tu­tio­nel­ler Internetauftritt ist. Zum Schluss wird die Anzahl der gezeig­ten Bilder in das Formular ein­ge­tra­gen, getrennt nach den Kategorien Kunst/​Illustration/​Foto.

Bilder in geschütz­ten Bereichen (zum Beispiel durch Passwort-​Sperre oder Privatsphäre-​Filter bei Facebook) kön­nen nicht berück­sich­tigt wer­den, eben­so wie Suchmaschinen. Tauchen iden­ti­sche Bilder auf der Webseite mehr­mals auf, ist das Bild nur ein­mal zu zählen.

Zwar ist es erlaubt, nur die Haupt-​Domain zu mel­den ohne die kon­kre­te Unterseite, aber da es die ver­stärkt statt­fin­den­den Kontrollen der VG Bild-​Kunst deut­lich erleich­tert, ist die Angabe der kon­kre­ten Seite (also z.B. www.beispiel.de/portfolio/portrait.html statt nur www.beispiel.de) erwünscht.

Es stimmt übri­gens nicht, dass der Name des Urhebers im Impressum einer Webseite genannt zu wer­den, um Ansprüche als Fotograf bei der VG Bild-​Kunst anzu­mel­den. Diese Regelung betrifft nur Web-​Designer, wel­che die Gestaltung einer Webseite selbst als Anspruch mel­den wollen.

Ausdrücklich eben­falls gemel­det wer­den dür­fen die Webseiten von Bildagenturen oder Galerien mit den eige­nen Werken sowie Verkaufsplattformen, auf denen Publikationen von Werken, z.B. Bücher oder DVDs, ange­bo­ten werden.

Wichtiger Hinweis:
Wer nur „Online-​Nutzungen“ mel­det, muss wei­te­re Einkünfte aus künst­le­ri­scher oder publi­zis­ti­scher Tätigkeit durch einen Steuerberater oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einem geeig­ne­ten Berufsverband (z.B. Freelens, DJV, BVPA, AGD o.ä.) nachweisen.

Die Meldung der Nutzungshonorare (net­to) ist in sechs Bereiche unterteilt:

  • aus­schließ­lich redak­tio­nel­le Nutzung (hohe Verbreitung)
  • aus­schließ­lich redak­tio­nel­le Nutzung (nor­ma­le Verbreitung)
  • über­wie­gend redak­tio­nel­le Nutzung
  • über­wie­gend werb­li­che Nutzung
  • aus­schließ­lich werb­li­che Nutzung
  • von Fernsehanstalten (ste­hen­de Bilder)

Gemeldet wer­den kön­nen nur Nutzungen in Deutschland und Auftraggeber, wel­che einen deut­schen Firmensitz haben.

Als Beispiele für Firmen oder Bildagenturen mit einer aus­schließ­lich redak­tio­nel­len Nutzung und einer hohen Verbreitung (Auflagen ab 300.000 Exemplaren) wer­den Nachrichtenagenturen oder Zeitschriften wie die DPA, Reuters, Imago, Action Press, Spigel, Stern, Zeit etc. genannt.

Medien mit aus­schließ­lich redak­tio­nel­ler Nutzung und nor­ma­ler Verbreitung (Auflagen bis 300.000 Exemplaren) sind bei­spiels­wei­se Tagesspiegel, Die Welt, Manager Magazin, usw.

Als über­wie­gend redak­tio­nel­le Nutzung zählt die Verwendung durch (Stock-)Bildagenturen oder kul­tu­rel­le Auftraggeber wie Museen, als Beispiele nennt die VG Bild-​Kunst hier laif, Mauritius, Look, iStock, Getty Images, Okapia, Corbis, ddp images, F1online, plain­pic­tu­re, und ähn­li­che Agenturen.

Eine über­wie­gend werb­li­che Nutzung haben zum Beispiel Presseabteilungen von Direktkunden aus Industrie und Handel, Angehörige frei­er Berufe wie Architekten oder Verbände und ande­re öffent­li­che Auftraggeber.

Eine aus­schließ­lich werb­li­che Nutzung fin­det bei­spiels­wei­se in Werbeagenturen, Marketingabteilungen von Unternehmen oder Kundenmagazinen statt, bei­spiel­haft genannt werden:
Fotolia, Lufthansa-​Magazin, DB Mobil, Apotheken-​Umschau, kos­ten­lo­se Wochenblätter und mehr.

Wichtiger Hinweis:
Die VG Bild-​Kunst behält sich eine Nachprüfung im Einzelfall vor. Sobald die Gesamtsumme der gemel­de­ten Honorare  30.000 Euro im Jahr übersteigt,wird eine Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verlangt.

Dafür bie­tet die VG Bild-​Kunst hier die Vorlage „Honorar Bestätigung Urheber“ an. Die Umsatzsteuer-​Erklärung oder die Einnahmen-​Überschussrechnung ist als Nachweis nicht ausreichend.

Die Auszahlung des Geldes erfolgt jeweils im Dezember für die Hauptausschüttung, gefolgt von der Nachausschüttung im dar­auf fol­gen­den April.

Was heißt das konkret für Stockfotografen?

Stockfotografen kön­nen ver­schie­de­ne Arten von Nutzungen melden:

So mel­de ich ers­tens mei­ne Bilder auf den Webseiten der Bildagenturen sowie eini­ge Domains, wel­che beson­ders vie­le Bilder von mir ver­wen­den. Hier hel­fen Bildersuchmaschinen wie die Google Bildersuche oder auch kom­ple­xe­re Tools wie Pixray oder Plaghunter.

Außerdem mel­de ich die Bildnutzung in mei­nen eige­nen Büchern sowie in ande­ren Büchern.

Beispiel für einen Treffer bei der Suche nach Fotografen-Namen bei Amazon.de
Beispiel für einen Treffer bei der Suche nach Fotografen-​Namen bei Amazon.de

Letztere fin­de ein­fach, indem ich mei­nen vol­len Namen (bzw. das Pseudonym, was ich bei den Bildagenturen ver­wen­de) bei Amazon.de oder der Google Büchersuche eingebe.

Beispiel für einen Suchtreffer in der Google Büchersuche.
Beispiel für einen Suchtreffer in der Google Büchersuche

Bildverwendungen in Zeitschriften oder Kundenmagazinen kön­nen zum Beispiel mit Issuu gefun­den werden.

Zu guter Letzt mel­de ich die Nutzungshonorare, wel­che ich von Bildagenturen erhal­ten habe, wel­che auch einen Firmensitz in Deutschland haben, zum Beispiel Westend61, Pitopia, Zoonar, aber auch iStock (Getty Images) oder Fotolia. Da die­se Einnahmen über 30.000 Euro jähr­lich betra­gen, schi­cke ich eine Bescheinigung mei­nes Steuerberaters mit.

Wie viel kann ich durch die VG Bild-​Kunst verdienen?

Leider lässt sich nicht im Voraus pau­schal sagen, wie viel ein gemel­de­tes Buch oder das Bild auf einer Webseite „wert“ ist.

Die Einnahmen der VG Bild-​Kunst spei­sen sich aus diver­sen Rechte-​Wahrnehmungen wie Bibliothekstantiemen, Geräteabgaben, Lesezirkelvergütungen und so wei­ter. Dieser „Topf“ ist jedes Jahr unter­schied­lich prall gefüllt.

Aus die­sem Topf erfolgt eine pro­zen­tua­le Verteilung der Gelder an alle Urheber, wel­che Werksnutzungen für das betref­fen­de Jahr gemel­det haben. Die kon­kre­te, kom­pli­ziert anmu­ten­de Verteilung ist die­sem Verteilungsplan zu entnehmen.

Da der Topf nicht vol­ler wird, nur weil sich mehr Urheber bei der VG Bild-​Kunst anmel­den, sinkt mit jeder neu­en Meldung der Verdienst ande­rer Urheber.

Als ganz gro­be Schätzung kann von ca. 2 Euro pro Online-​Nutzung eines Bildes aus­ge­gan­gen wer­den. Fest ver­an­kert ist im Verteilungsschlüssel jedoch die „Obergrenze der Ausschüttung für einen ein­zel­nen Berechtigten“. Diese beträgt 0,075% der Ausschüttungssumme, das wären grob ca. 11.000 Euro.

In den letz­ten Jahren habe regel­mä­ßig jähr­lich einen mitt­le­ren drei­stel­li­gen bis nied­ri­gen vier­stel­li­gen Eurobetrag von der VG Bild-​Kunst erhal­ten, je nach­dem, wie viel Mühe ich mir bei der Meldung gege­ben habe und wie vie­le Verwendungen ich nach­wei­sen konnte.

Welche Verwertungsgesellschaften gibt es für die Schweiz und Österreich?

Die VG Bild-​Kunst ist nur für Deutschland und Urheber aus Deutschland zustän­dig. In der Schweiz gibt es dafür seit 1974 ProLitteris, in Österreich seit 1977 die Organisation Bildrecht.

Dürfen Stockfotografen Mitglied in der VG Bild-​Kunst sein?

Ja, dür­fen sie.

Die Frage rührt daher, dass etli­che Audio-​Agenturen kei­ne Mitglieder der Verwertungsgesellschaft GEMA akzep­tie­ren. Das liegt aber nicht dar­an, dass es ver­bo­ten wäre, son­dern dar­an, dass die GEMA bei der Musiknutzung umständ­li­che Nachweisenpflichten ein­for­dert, vor der sich vie­le Käufer scheu­en. Es gibt jedoch auch Audio-​Agenturen (zum Beispiel Pond5), wel­che auch Musik von GEMA-​Mitgliedern anbieten.

Gibt es Nachteile für die Mitglieder, zum Beispiel weil Firmenkunden eines Fotografen von der VG Bild-​Kunst zur Kasse gebe­ten wer­den? Nein, weil sich die Einnahmen sich nicht durch die Kunden der Fotografen gene­rie­ren, son­dern um Geräte- und Betreiberabgaben, die von den jewei­li­gen Nutzerverbänden wie  Geräteherstellern, Copyshops, Bibliotheken etc. bezahlt werden.

Seid ihr auch in der VG Bild-​Kunst? Was sind eure Erfahrungen?

Wichtiges Update 01.06.2017:
„Der alte Verteilungsplan 7, der auf die Meldungen von Bildern auf Websites abstell­te, ist von der letz­ten Mitgliederversammlung schon für das Nutzungsjahr 2016 außer Kraft gesetzt wor­den. Fotografien, Illustrationen und Design auf Webseiten kön­nen somit nicht mehr gemel­det werden!“

Warum Fotos kaufen? Abgrenzung von Microstock- zu Gratis-Angeboten

Was ist Stockfotografie und Microstock?

Stockfotografie bedeu­tet, dass ein Fotograf Fotos macht, ohne dass er einen Auftrag von einer Werbeagentur oder ande­ren Kunden hat. Er macht Fotos von Motiven, von denen er glaubt, dass es genug Kunden geben wird, die ihm dafür Geld geben wol­len. Diese Fotos kom­men dann online in Archive, ver­gleich­bar mit Wikimedia-​Commons, Flickr oder Youtube, nur dass die­se Inhalte über die Agenturen gekauft wer­den müs­sen, wenn Kunden die­se benut­zen wollen.

Microstock ist eine Teilbereich der Stockfotografie. Wie der Name anklin­gen lässt, sind die Preise „micro“, also nied­rig. Dort kos­tet ein Bild ab ein Euro bis durch­schnitt­lich 50 Euro, wäh­rend es im Macrostock-​Bereich üblich ist, Fotos für 50 Euro bis zu vier­stel­li­gen Summen zu ver­kau­fen. Neben Fotos wer­den auch Illustrationen, Vektorgrafiken, Videos, Audiodaten oder 3D-​Bilder ange­bo­ten. Die bekann­tes­ten Anbieter in die­sem Bereich sind bei­spiels­wei­se Fotolia*, Shutterstock* oder iStockphoto.

Die Vorteile von Bezahlangeboten gegen­über kos­ten­lo­sen Inhalten

Kostenlose Angebote sind nicht nur freie Lizenzen wie sie bei Wikipedia oder Wikimedia ver­füg­bar sind, son­dern zum Beispiel auch bei Flickr, wo eben­falls zum Teil Creative-​Commons-​Bilder zu fin­den sind, oder bei ande­ren Datenbanken wie bei­spiels­wei­se Pixelio oder AboutPixel, wo auch Fotos kos­ten­frei lizen­ziert wer­den kön­nen. Die Lizenzen den Creative-​Commons-​Lizenzen ähn­lich, meist aber nicht identisch.

Vorteil 1: Mehr Motive

Stellen sie sich gedank­lich ein Bild von einer Frau vor. Sie haben einen Artikel und brau­chen dafür ein Bild einer jun­gen, hüb­schen Frau zur Illustration. Sie kön­nen nun in ver­schie­den Datenbanken danach suchen. Wenn ich bei der kos­ten­lo­sen Agentur Pixelio suche, erhal­te ich zir­ka 5.100 Treffer. Wenn ich auf eng­lisch bei Wikimedia nach „woman“ suche, erhal­te ich knapp 16.000 Treffer. Dort gibt es sogar noch mehr pas­sen­de Inhalte, aber die­se sind so unzu­rei­chend ver­schlag­wor­tet, dass sie nicht mit die­sem Begriff gefun­den werden.

Bei Flickr unter der Creative-​Commons-​BY-​Lizenz fin­de ich 0,75 Millionen Frauenfotos. Davon sind 200.000 aus­drück­lich kom­mer­zi­ell nutz­bar. Bei der kom­mer­zi­el­len Microstock-​Agentur iStockphoto erhal­te ich jedoch schon 1,2 Millionen Treffer, bei Fotolia 1,9 Millionen und bei Shutterstock 2,2, Millionen.

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Brauche ich so viel Auswahl? Ja. Sie suchen ja meist nicht irgend­ei­ne Frau, son­dern sie wol­len ent­we­der eine blon­de, eine alte oder eine Frau, die gera­de Mangos isst. Durch die­se zusätz­li­chen Einschränkungen wer­den aus den meh­re­ren Millionen Treffern auf ein­mal nur ein paar hun­dert. Wenn man zu Beginn nur ein paar tau­send hat, bleibt am Ende viel­leicht gar kein pas­sen­des Bild übrig.

Bei allen Bildern, für die Erlaubnisse in irgend­ei­ner Art benö­tigt wer­den, emp­fiehlt es sich, bei den kom­mer­zi­el­len Bildagenturen zu suchen, da dort die Rechte im Vorfeld geklärt wurden.

Bei Personenfotos bei­spiels­wei­se haben sowohl der Fotograf als auch die abge­bil­de­te Person Rechte an der Aufnahme. Wenn der Fotograf das Bild unter eine „freie Lizenz“ stellt, erklärt er sich damit ein­ver­stan­den, auf sei­ne Rechte an dem Bild zu ver­zich­ten. Das heißt aber nicht, dass die gezeig­te Person damit eben­falls ein­ver­stan­den ist. Das betrifft vor allem Gruppenfotos, wo vie­le Personen dar­auf sind oder Kinder, weil dann noch der Schutz Minderjähriger dazu kommt. Das heißt: Wenn sie Gruppen- oder Kinderfotos brau­chen, ist es ein­fa­cher und durch die Zeitersparnis güns­ti­ger, die­se Motive bei kom­mer­zi­el­len Anbietern zu suchen.

Andere Beispiele sind Aufnahmen von einem Privatgelände, wie Innenaufnahmen einer Fabrik, auf dem Golfplatz, Freizeitpark und so wei­ter. Da kön­nen noch Rechte (Markenrecht, Designschutz, etc.) in einem Bild ste­cken, die nicht ohne wei­te­res erkenn­bar sind.

Außerdem ist bei den kom­mer­zi­el­len Anbietern immer eine bestimm­te tech­ni­sche Qualität gege­ben, die vor­her geprüft wur­de. Sie kön­nen sich sicher sein, dass ein Bild in Postergröße XXL gedruckt wer­den kann, wenn die Bildagentur das anzeigt, wäh­rend bei den frei­en Lizenzen die Bildgröße oft klei­ner, schlech­ter oder das Foto ver­rausch­ter und unschär­fer ist.

Vorteil 2: Bessere Verschlagwortung und Suchmöglichkeiten

Weil sie oft Millionen von Suchergebnissen bei einer Bildagentur haben, bekom­men sie bei kom­mer­zi­el­len Agenturen viel mehr Suchmöglichkeiten an die Hand, um trotz­dem ein geeig­ne­tes Bild zu finden.

Bleiben wir bei dem Beispiel Frau. Das sind die Ergebnisse der Webseite von Pixelio, sor­tiert nach Relevanz. Sie sehen ganz oben die drei Bilder. Das sind schon Frauenbilder, wie man sie sich vor­stel­len wür­de, aber es sind auch Hochzeitsringe, Aktaufnahmen, Wolkenfotos oder ein­fach Nahaufnahmen von einem Auge zu sehen, die weni­ger passen.

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Das ist ein Screenshot von Wikimedia-​Commons, wo ich nach „woman“ gesucht habe. Da gibt es kei­ne Sortierfunktion, was die Suche schwie­ri­ger macht, wenn man etwas Spezielles sucht. Bei den Beispielen sehen sie Frauen, aber auch Gemälde, wie­der Nahaufnahmen von Augen oder ganz unten irgend­ei­nen Text, den eine Frau geschrie­ben hat oder eine Kleidung, die von einer Frau getra­gen wur­de, was sie aber als Ergebniss nicht unbe­dingt erwar­ten, wenn sie nach Frau suchen (Nachtrag: Der Text ent­stand im November 2011, im Februar 2012 wur­de die Bildanzeige bei Wikimedia etwas ver­bes­sert, der Screenshot unten ist vom Mai 2012).

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Das ist jetzt die Seite bei Flickr. Angezeigt wer­den nur offi­zi­ell kom­mer­zi­ell nutz­ba­re Bilder unter einer CC-​Lizenz. Sie sehen, vor allem sind das Urlaubsfotos, Reisefotos, pri­va­te Familienfotos und so wei­ter, wo nicht immer auto­ma­tisch klar ist, ob sie die­se Fotos wirk­lich kom­mer­zi­ell nut­zen dürfen.

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Das hin­ge­gen ist der Screenshot bei Fotolia, wenn sie nach dem Suchbegriff Frau suchen. Sie sehen, die Bildqualität ist deut­lich pro­fes­sio­nel­ler mit einer gro­ßen Vielfalt. Sie erhal­ten klas­si­sche Frauenportraits, Bilder von jun­gen Frauen, alten Frauen, Gruppenaufnahmen, Innenaufnahmen, Außenaufnahmen und so weiter.

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Das sind die Suchergebnisse der Bildagentur Shutterstock. Auch hier sehen sie vie­le klas­si­sche Frauenportraits, wie man sie sich bei der Suche nach einem Frauenbild vor­stel­len wür­de. Es gibt dazu vie­le Beauty-​Aufnahmen und auch wie­der sehr pro­fes­sio­nel­le Qualität.

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Um in die­sem Wust aus Bildern nicht erschla­gen zu wer­den, gibt es Sortier- und Filtermöglichkeiten. Die üblichs­ten sind nach Ausrichtung (hori­zon­tal, ver­ti­kal, qua­dra­tisch) , Farbe und nach der Bildgröße, was zum Beispiel wich­tig ist, wenn sie gro­ße Poster dru­cken wollen.

Weitere Filtermöglichkeiten: Nach Bildart (Foto, Vektorgrafik, Illustration), mit oder ohne Personen, die genaue Anzahl der Personen, das Alter der Person, das Geschlecht der Person und man kann danach suchen, ob auf dem Bild irgend­wo Textfreiraum sein soll, wo Text oder ein Logo plat­ziert wer­den kann.

Es gibt auch Sortierungsmöglichkeiten nach dem Alter der Bilder, nach der Anzahl der Verkäufe, nach dem Preis oder nach der Relevanz, was meis­tens eine Kombination aus ver­schie­de­nen Faktoren ist. Das wer­den sie bei vie­len nicht-​kommerziellen Anbietern nicht fin­den. Manchmal lohnt es sich des­halb schon, bei Microstock-​Agenturen zu kau­fen, weil die gespar­te Zeit das aus­ge­ge­be­ne Geld mehr als kompensiert.

Erweiterte Suchfunktionen bei Fotolia, Shutterstock und istockphoto

Zwischendurch ein Einwurf: Es kommt immer auf die Motive an. Wenn sie was ganz Historisches suchen, zum Beispiel Fotos vom zwei­ten Weltkrieg oder von Albert Einstein, wie er die Zunge raus­streckt, dann ist es mög­lich, in Bildarchiven von Museen oder bei Wikimedia Commons zu suchen. Aber wenn sie eher kom­mer­zi­ell ori­en­tier­te Bilder brau­chen, weil sie zum Beispiel eine Vereinbroschüre gestal­ten wol­len, dann loh­nen sich eher die kom­mer­zi­el­len Anbieter.

Vorteil 3: Rechtliche Absicherung

Hobbyfotografen oder Amateurfotografen, die bei Flickr oder einer ande­ren kos­ten­frei­en Bilddatenbank Fotos unter eine CC-​Lizenz stel­len, sind sich oft gar nicht bewusst, was bei die­ser Vielfalt an Lizenzen alles erlaubt ist oder nicht. Deshalb sind oft Bilder unter einer kos­ten­frei­en CC-​Lizenz zu fin­den, bei der nicht alle Rechte geklärt sind. Als Beispiel drei Fotos bei Flickr.


Erstes Szenario: Ein Fotograf lädt bei Flickr Bilder hoch unter einer CC-​BY-​Lizenz, das heißt, ein kom­mer­zi­el­le Nutzung ist erlaubt, Namensnennung erfor­der­lich. Sie sehen hier drei Frauen. Links eine Frau von den Philippinen, in der Mitte aus Madagaskar, rechts aus Indien. Die Fotografen sit­zen meist in den USA oder Großbritannien, was nahe legt, dass das Reisefotos oder Urlaubsfotos sind. Bei dem Foto in der Mitte stand als Kommentar bei Flickr sogar sinn­ge­mäß: „Unser Fahrer hielt kurz an, damit wir ein Foto der Familie auf dem Ochsenkarren machen konn­ten.“ Deshalb ver­mu­te ich, dass die Person nicht um Erlaubnis gefragt wur­de, ob sie jetzt auf dem Foto sein will. Kann sein, muss nicht sein: Deswegen ist der Bildnutzer in der Pflicht, beim Urheber nach­zu­fra­gen, ob wirk­lich alle Rechte für die­ses Bild geklärt sind. Wer für ein Projekt risi­ko­frei Bilder nut­zen will, hat dadurch unter dem Strich mehr Aufwand und Kosten als ursprüng­lich gedacht, wenn es heißt: „Ich goog­le mal schnell paar kos­ten­lo­se Fotos“.

Ein ande­res Beispiel direkt von der Wikimedia-​Commons-​Seite. Sie sehen einen us-​amerikanischen Rapper. Unten bei der Lizenzierung steht aus­drück­lich: Das Foto darf für jeden Zweck und auch kom­mer­zi­ell benutzt wer­den. Cool! Ich kann das als Poster dru­cken und beim Konzert der Band ver­kau­fen und damit Geld ver­die­nen. Sicherheitshalber habe ich beim Management des Rappers nach­ge­fragt, der sofort mein­te, das sei nicht erlaubt. Hier sind wir wie­der beim Widerspruch zwi­schen den Rechten des Fotografen, der dar­auf ver­zich­tet und den Rechten der abge­bil­de­ten Person, der die Nutzung nicht erlaubt. Dieser Widerspruch kann bei frei­en Lizenzen schnell auf­tre­ten. Die ange­ge­be­ne freie Lizenz ist des­halb in der Praxis manch­mal wert­los (Nachtrag: Das Bild wur­de mitt­ler­wei­le bei Wikimedia entfernt).

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Drittes Beispiel: Das ist eine us-​amerikanische Band namens Birdeater. Die haben ihr Bandfoto sogar unter eine Public-​Domain-​Lizens gestellt und damit das Bild gemein­frei gemacht. Kurz gefasst heißt es, ihr dürft mit dem Bild machen, was ihr wollt. Ich bezweif­le auch hier stark, dass die Band einen Posterverkauf gut­hei­ßen wür­de. Deswegen habe ich wie­der per Email nach­ge­fragt. Seit sechs Wochen habe ich kei­ne Antwort erhal­ten. Wer einen engen Terminplan hat, könn­te die­ses Bild des­halb eben­falls nicht nut­zen, wenn er auf der recht­lich siche­ren Seite sein will.

Wie hand­ha­ben das im Gegensatz Microstock-​Agenturen? Jeder Fotograf muss zu jedem Foto schrift­lich die dazu­ge­hö­ri­gen Modelverträge und Eigentumsfreigaben hoch­la­den. Das führt bei mir teil­wei­se dazu, dass ich zu einem Gruppenfoto zehn Verträge mit zwölf Unterschriften habe, nur um nach­wei­sen zu kön­nen, dass ich alle Rechte an die­sem Foto habe. Als Bildkäufer kann man sich dann sicher sein, das die Rechtefreigabe vor­her durch mich geklärt wurde.

Einige Agenturen wie zum Beispiel Shutterstock, iStockphoto oder Vivozoom bie­ten sogar eine „Rechtegarantie“ an für recht­li­che Unbedenklichkeit und haf­ten selbst als Agentur bis zu 10.000 US-​Dollar, falls doch mal etwas schief gehen soll­te. Gegen Aufpreis kann die­se Summe auf bis zu 250.000 US-​Dollar erhöht wer­den. Falls man zum Beispiel eine Millionen Flyer druckt und die­se müs­sen ein­ge­stampft wer­den, weil irgend­wo ein uner­laub­tes Logo zu sehen ist, was weder vom Fotograf noch von der Agentur ent­deckt wur­de, dann bezahlt die Bildagentur das.

Deshalb: Bilder bei Bildagenturen kos­ten zwar etwas, dafür spart man Zeit und Nerven und bekommt für das Geld auch Rechtssicherheit und eine grö­ße­re Auswahl.

Hinweis: Dieser Artikel ist die ver­schrift­lich­te Form mei­nes Vortrags vom Mai 2011 auf der Frühjahrstagung “Mediale Werte” des Verein für Medieninformation und Mediendokumentation (vfm) in Dresden. Die Zahlen sind dem­nach ca. ein Jahr alt, die Screenshots wur­den teil­wei­se erneuert.