Schlagwort-Archive: Lizenz

Verbotene Nutzungen von Stockfotos (Update 2017)

Eine Sorge von Models ist, dass ihre Fotos, wel­che über Bildagenturen ange­bo­ten wer­den, auf für sie nach­tei­li­ge Arten genutzt wer­den könnten.

Deshalb hat­te ich schon vor ca. 8 Jahren hier einen Artikel ver­öf­fent­licht mit einer Übersicht über die ver­bo­te­nen Nutzungen von Bildagentur-Material.

Diesen möch­te ich nun aktua­li­sie­ren, um der geän­der­ten Agenturlandschaft Rechnung zu tra­gen. Ich habe alle Top-​10-​Agenturen mei­ner Umfrage mit ein­be­zo­gen sowie eini­ge ande­re, bei denen ich selbst mei­ne Bilder anbie­te, damit mei­ne Models auch für die­se Agenturen die Nutzungsbedingungen kennen.

Welche Nutzungen sind durch die Bildagenturen verboten?

Auch wenn sich die Lizenzbedingungen im Detail etwas unter­schei­den, ist doch leicht erkenn­bar, dass die Regeln bei allen Agenturen grob die glei­chen sind.

Dort gekauf­te Bilder dür­fen nicht für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke ein­ge­setzt werden.

Die ent­spre­chen­den Lizenzeinschränkungen der Agenturen im Wortlaut der ein­zel­nen Agenturen klin­gen so:

Fotolia /​ Adobe Stock

Fotolia schreibt hier bei „Größen und Verwendungen“ unter anderem:

Bitte beach­ten Sie, dass die Verwendung unse­rer Dateien für die fol­gen­den Zwecke unter­sagt ist:

  • Pornografie

  • Erwachsenenunterhaltung oder Escort Services

  • Politische Unterstützung

  • Logos, Markenzeichen oder Dienstleistungsmarken“

In der Lizenzvereinbarung steht noch ausführlicher:

3. Einschränkungen

3.1 Allgemeine Einschränkungen. Der Missbrauch der Werke ist unter­sagt. Mit Ausnahme der aus­drück­li­chen Genehmigungen in obi­gem Abschnitt 2 ist Ihnen Folgendes untersagt:

[…] e. Verwendung, Wiedergabe, Verteilung, Aufführung, Änderung oder Zurschaustellung des Werks (ins­be­son­de­re allein oder in Kombination mit ande­ren Urheberwerken) auf ver­leum­de­ri­sche oder ehren­rüh­ri­ge oder ander­wei­tig ruf­schä­di­gen­de, anstö­ßi­ge oder sit­ten­wid­ri­ge Weise.
[…] h. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die gegen gel­ten­des Recht verstoßen.
[…] j. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die das geis­ti­ge Eigentum oder ande­re Rechte einer natür­li­chen oder juris­ti­schen Person ver­let­zen oder dage­gen ver­sto­ßen, ins­be­son­de­re die mora­li­schen Rechte des Schöpfers des Werks und die Rechte einer jeden Person, die selbst oder deren Eigentum im Werk erscheint.
k. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die zu der ver­nünf­ti­gen Annahme ver­lei­ten könn­ten, dass der Schöpfer des Werks oder die Personen oder das Eigentum, die im Werk erschei­nen (falls zutref­fend), poli­ti­sche, wirt­schaft­li­che oder ande­re mei­nungs­ba­sier­te Bewegungen oder Parteien unterstützen.
l. Gebrauch des Werks auf eine Art und Weise, die eine auf dem Bild dar­ge­stell­te Person in ein schlech­tes Licht rückt oder belei­di­gen könn­te, insbesondere:
I. Pornografische Verwendung von Werken
II. Tabakwerbung;
III. Werbung für Striptease-​Lokale oder ähn­li­che Geschäfte, so auch Begleitservice oder ähn­li­che Dienste
IV. Unterstützung poli­ti­scher Kandidaten
V. Verleumderischer Gebrauch oder ander­wei­tig wider­recht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Inhalte.[…]“

Shutterstock /​ Bigstock

In der Lizenzvereinbarung von Shutterstock steht:

Teil I Lizenzen für visu­el­le Inhalte

c. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VISUELLER INHALTE

FOLGENDES IST IHNEN NICHT GESTATTET:
[…] ii. Die Portrait-​Wiedergabe in visu­el­len Inhalten abge­bil­de­ter Personen (ein „Model“) auf eine Art und Weise, die von einem ver­nünf­tig den­ken­den Menschen als belei­di­gend oder anstö­ßig emp­fun­den wer­den könn­te, dar­un­ter zum Beispiel auch die Abbildung eines Models:
a) im Zusammenhang mit Pornografie, „Videos nur für Erwachsene“, Unterhaltungsveranstaltungen für Erwachsene, Begleitservice, Partnerschaftsdiensten oder Ähnlichem;
b) im Zusammenhang mit Werbung für Tabakwaren;
c) in einem poli­ti­schen Kontext wie etwa der Förderung von, Werbung für oder Unterstützung von Parteien, Kandidaten oder gewähl­ten Amtsinhabern sowie im Zusammenhang mit poli­ti­schen Programmen oder Meinungen
d) als an einer kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheit lei­dend oder als Empfänger einer medi­ka­men­tö­sen Behandlung oder
e) bei unmo­ra­li­schen oder kri­mi­nel­len Handlungen.
iii. Die Verwendung visu­el­ler Inhalte in por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem oder irre­füh­ren­dem Kontext bzw. auf eine Art und Weise, die als belei­di­gend, obs­zön oder ille­gal zu erach­ten sein könnte. […]“

Bei der Tochteragentur Bigstock steht hier das Gleiche wie bei Shutterstock, nur in englisch.

Getty Images /​ iStock

In den EULA (End-​User-​License-​Agreement) von Getty Images sowie in der Lizenzvereinbarung von iStock steht fast wortgleich:

3. Eingeschränkte Verwendungen.

a. Keine wider­recht­li­che Verwendung.
Die Inhalte dür­fen nicht auf por­no­gra­fi­sche, dif­fa­mie­ren­de oder ande­re rechts­wid­ri­ge Weise oder unter Verletzung der gel­ten­den Vorschriften (bei Sportinhalten ein­schließ­lich sämt­li­cher von Sportligen und Verbänden her­aus­ge­ge­be­ner Einschränkungen und Zugangsbeschränkungen) oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen ver­wen­det werden.
[…]
e. Keine sen­si­ble Nutzung ohne Hinweis.
Wenn Sie Inhalte ver­wen­den, bei denen Models oder Objekte in Verbindung mit einem Thema dar­ge­stellt wer­den, das für einen gewöhn­li­chen Betrachter unvor­teil­haft oder über Gebühr kon­tro­vers wirkt (wie etwa Geschlechtskrankheiten), müs­sen Sie Folgendes ange­ben: (1) Dass die Inhalte nur zur Veranschaulichung ver­wen­det wer­den und (2) es sich bei allen ggf. in den Inhalten abge­bil­de­ten Personen um Models han­delt. Eine mög­li­che Formulierung wäre: „Stock-​Foto. Mit Model gestellt.“ […]

Bei iStock hin­ge­gen wird das Wörtchen „dif­fa­mie­rend“ durch „ver­leum­nde­risch“ ersetzt:

3. Widerrechtliche Verwendung. Sie dür­fen Inhalte nicht im Rahmen von Pornografie, ver­leum­de­risch oder ander­wei­tig wider­recht­lich verwenden.“

123rf

In der Lizenzvereinbarung von 123rf steht unter ande­rem folgendes:

10. Beschränkungen. Es sei denn, es ist laut den Ziffern 7 und 8 hier aus­drück­lich zuge­las­sen, dür­fen Sie NICHT:
[…]

Inhalte ille­gal verwenden:
Sie dür­fen Inhalte nicht ver­wen­den, die in irgend­ei­ner Art und Weise, gegen Gesetze , Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in den gel­ten­den Gerichtsbarkeiten verstoßen

Inhalte für unmo­ra­li­sche, obs­zö­ne, ille­ga­le, oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke verwenden:
Inhalte und lizen­zier­te Werke dür­fen in kei­ner Art und Weise in por­no­gra­fi­schen belei­di­gen­den, poli­tisch befür­wor­te­ten , ras­sis­ti­schen, eth­nisch oder kul­tu­rel­len belei­di­gen­den, obs­zö­nen oder unan­stän­di­gen, sexu­ell ein­deu­ti­gen, unmo­ra­li­schen, ver­leum­de­ri­schen, die Privatsphäre ver­let­zend oder ille­ga­len Zusammenhang gebracht wer­den; oder in einer Weise, die Gewalt oder ter­ro­ris­ti­sche Handlungen befür­wor­tet, dis­kri­mi­nie­rend gegen­über Rasse, Geschlecht, Religion, des Glaubens, oder der sexu­el­len Ausrichtung ist.

Verwendung von Inhalten um Personen oder Gebäude zu schaden:
Inhalte dür­fen nicht ver­wen­det wer­den, wenn sie Personen oder eine Sache in irgend­ei­ner Weise in ein schlech­tes Licht stel­len, sie abfäl­lig oder anstö­ßig dar­stel­len. Dem Urheber dür­fen kei­ne poli­ti­schen, unmo­ra­li­schen oder anstö­ßi­ge Neigungen unter­stellt werden.

Dreamstime

In den Bedingungen von Dreamstime heißt es:

Unauthorized Use
Without limi­ta­ti­on, Media may not be used as a trade­mark or ser­vice mark (unless the appro­pria­te exten­ded licen­se is being used), for any por­no­gra­phic or unlawful pur­po­se, to defa­me a per­son, to vio­la­te a person‚s right to pri­va­cy or publi­ci­ty, to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name, trade­mark, or ser­vice mark of any person/​entity.

Sensitive Subjects
Any licen­se gran­ted by Dreamstime shall not con­sti­tu­te a repre­sen­ta­ti­on that a Media is com­pa­ti­ble for use with any other mate­ri­al. You are sole­ly respon­si­ble for the use of any Media in com­bi­na­ti­on with any other mate­ri­al, and you agree not to use Media with sen­si­ti­ve topics wit­hout Dreamstime‚s sepa­ra­te writ­ten agree­ment. Such sen­si­ti­ve topics include, but are not limi­t­ed to: models with men­tal or phy­si­cal health issues, social issues, sexu­al acti­vi­ty, sexu­al ori­en­ta­ti­on or rela­ted, sub­s­tance abu­se, crime or other sub­jects that can be con­side­red to be offen­si­ve or unflat­te­ring to any of the models included in the image. You must cont­act Dreamstime for addi­tio­nal infor­ma­ti­on pri­or to any use of an Media with any sen­si­ti­ve topic. […]“

Pond5

In der Lizenzvereinbarung von Pond5 steht:

4. Restrictions

h. Sensitive Use:
You may not use any Content that fea­tures any per­son or pro­per­ty in a man­ner that would be unflat­te­ring or undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son, inclu­ding use in a poli­ti­cal con­text, such as the pro­mo­ti­on, adver­ti­se­ment or endor­se­ment of any par­ty, can­di­da­te, or elec­ted offi­ci­al, or in con­nec­tion with any poli­ti­cal poli­cy or view­point, or as suf­fe­ring from, or medi­ca­ting for, a phy­si­cal or men­tal ailm­ent (each of the fore­go­ing, „Sensitive Use“). For avo­id­ance of doubt, use of Content in a sati­ri­cal Production that is not an Advertisement or use of Editorial Content in an accu­ra­te edi­to­ri­al way (e.g., not in an Advertisement or other com­mer­cial Production) would not be pro­hi­bi­ted by the pro­hi­bi­ti­on on Sensitive Use or offen­si­ve use.

i. No Unlawful Use:
You may not use any Content in a por­no­gra­phic, unlawful or defa­ma­to­ry con­text or man­ner, inclu­ding use
(i) in con­nec­tion with por­no­gra­phy, adult vide­os, adult enter­tain­ment venues, escort ser­vices, dating ser­vices, or the like;
(ii) in con­nec­tion with the adver­ti­se­ment or pro­mo­ti­on of tob­ac­co pro­ducts; or
(iii) depic­ting a per­son in the Content as enga­ging in acts of moral tur­pi­tu­de or cri­mi­nal activity.

Depositphotos

In der Lizenzvereinbarung von Depositphotos ist fol­gen­des festgehalten:

6. UNZULÄSSIGE NUTZUNG VON DATEIEN
6.1 Sie dür­fen nicht: […]

h. die Datei auf eine Weise ver­wen­den, die die Rechte des geis­ti­gen Eigentums der Datei oder die Handelsmarke Dritter ver­letzt, sowie auf eine Weise, die zu einer Beschwerde über irre­füh­ren­de Werbung oder unfai­ren Wettbewerb füh­ren würde;

i. die Datei für SPAM-​Mail verwenden;

j. die Datei auf eine Weise nut­zen, die mit den Geschäften von Depositphotos in Wettbewerb steht;

k. die Datei auf eine Weise dar­stel­len, nut­zen oder pos­ten, dass dies zu der Schlussfolgerung füh­ren könn­te, das Fotomodell in der Datei bil­li­ge oder unter­stüt­ze die Artikel oder Services eines Unternehmens oder einer Handelsmarke;

l. eine in der Datei dar­ge­stell­ten Person in einer hei­kelen Situation zei­gen, die als belei­di­gend oder unvor­teil­haft betrach­tet wer­den könn­te (z. B. in Bezug auf geis­ti­ge und kör­per­li­che Gesundheitsprobleme, sozia­le Probleme, sexu­el­le oder impli­zier­te sexu­el­le Aktivitäten oder Vorlieben, Verbrechen, kör­per­li­che oder psy­chi­sche Misshandlungen oder Leiden);

m. die Datei für por­no­gra­fi­sche, ille­ga­le oder unmo­ra­li­sche Zwecke verwenden;

n. die Datei in Artikeln oder Produkten ver­wen­den, die eine Person oder ein Modell in der Datei bla­mie­ren oder demü­ti­gen könnte;

o. Verwendung der Datei für die Werbung oder die Promotion von Tabak oder alko­ho­li­schen Produkten;

p. Display, Verwendung oder das Posten der Datei auf eine Art und Weise, die zu dem Schluss füh­ren könn­te, dass das Model in der Datei eine poli­ti­sche Partei, eine Handlungsweise, einen Kandidaten oder gewähl­ten Politiker bil­ligt oder befürwortet.

 Westend61

In den EULA der Bildagentur Westend61 steht:

2. License Restrictions and Warranties[…]
2.5 It is for­bidden to use the Images or por­ti­ons of them for the pro­duc­tion of por­no­gra­phic, defa­ma­to­ry, libell­ous or defa­ma­to­ry mate­ri­als, or allow this to other par­ties, whe­ther direct­ly or in con­text or jux­ta­po­si­ti­on with other mate­ri­als. In con­nec­tion with a sub­ject that would be unflat­te­ring or undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son, inclu­ding but not only: sexu­al issues, AIDS, serious phy­si­cal or men­tal dise­a­ses, drug abu­se, etc., the Licensee must accom­pa­ny each such use with a state­ment that indi­ca­tes that the per­son is a model and that the Images are being used for illus­tra­ti­ve pur­po­ses only. If the Licensee intends to use the Images for such sen­si­ti­ve issues, then he is obli­ged to inform and ask for per­mis­si­on of such appli­ca­ti­on with Westend61 beforehand.“

EyeEm

Bei EyeEm heißt es bei den License Agreements hier als PDF:

„2. RESTRICTED USE.
The Licensed Photo may not:
[…]
- be used in con­nec­tion with con­tent that is ille­gal, offen­si­ve, defa­ma­to­ry, racist, por­no­gra­phic, youth pro­tec­tion law
- inf­rin­ging or glo­ri­fies vio­lence. It may also not be used in con­nec­tion with any other man­ner that affects the inte­gri­ty or ori­gi­nal con­text of the Licensed Photo, or ille­gal con­tent. This appli­es in par­ti­cu­lar with regard to the per­sons depic­ted in the Licensed Photo; […]“

Alamy

Bei den ein­ge­räum­ten Rechten und Pflichten heißt es bei Alamy:
„3.1.5. Sie dür­fen das Bild-​/​Filmmaterial nicht auf por­no­gra­phi­sche, defa­mie­ren­de, betrü­ge­ri­sche, unzüch­ti­ge, obzö­ne oder sonst­wie ille­ga­le Art und Weise nut­zen, ein­schließ­lich, aber nicht beschränkt auf, zum Zweck des Verstoßes gegen das geis­ti­ges Eigentum oder die Persönlichkeitsrechte Dritter, sei es direkt oder im Zusammenhang oder durch Gegenüberstellen mit ande­rem Material.
3.1.6. Wenn Bild-​/​Videomaterial mit einem Modell in einer Weise ver­wen­det wird, (i) aus der nach all­ge­mei­ner Auffassung ange­nom­men wer­den könn­te, dass das Modell ein Produkt oder eine Dienstleistung per­sön­lich nutzt oder emp­fiehlt oder (ii) wenn die Darstellung des Modells nach all­ge­mei­ner Auffassung unschmei­chel­haft ist oder über­mä­ßig kon­tro­vers erscheint, ist bei solch einer Nutzung ein Hinweis anzu­brin­gen, dass es sich bei die­ser Person um ein Modell han­delt und das Bild-​/​Videomaterial nur zu Illustrationszwecken dient.“

Zoonar

Zoonar schreibt in deren Lizenzbedingungen:

[…] Gänzlich und aus­nahms­los unter­sagt sind Bildnutzungen,
a) für ras­sis­ti­sche, Gewalt ver­herr­li­chen­de oder dis­kri­mi­nie­ren­de Zwecke,
b) für Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de und/​oder mora­lisch anstö­ßi­ge Verwendungsarten;
c) die gegen Gesetz, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
d) die gegen das geis­ti­ge Eigentum oder Rechte irgend­ei­ner Person oder Körperschaft verstoßen;
e) die den Urheber des Bildmaterials oder die abge­bil­de­te Person im Zusammenhang mit Pornografie (ein­schließ­lich Herrenclubs, Nacktbars und/​oder Escort-Services,
ero­ti­sche Partnervermittlungen oder ähn­li­che Dienstleistungen),
f) Zigaretten- oder Tabakwerbung und/​oder
g) Politische Unterstützung  darstellen.“

Mostphotos

Bei den Terms & Conditions steht bei Mostphotos unter anderem:

5 THE CONTENT

[…] 5.4 Sensitive Use may requi­re dis­clai­mer. If using con­tent that fea­tures models or pro­per­ty in con­nec­tion with a situa­ti­on that would be dee­med undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son (for exam­p­le sexu­al­ly trans­mit­ted dise­a­ses, men­tal ill­ness or poli­ti­cal opi­ni­ons), it must be made clear that: (1) that the con­tent is being used for illus­tra­ti­ve pur­po­ses only and (2) any per­son depic­ted in the con­tent is a model. For exam­p­le sta­ting: “Stock pho­to. Posed by model.”

5.5 Regardless of any other pro­vi­si­ons in this Agreement the fol­lo­wing use of Content shall always be con­side­red prohibited:
a) any use in breach of appli­ca­ble law, inclu­ding but not limi­t­ed to
(i) inci­te­ment to racial hatred,
(ii) child pornography,
(iii) slander,
(iv) insult,
(v) ins­ti­ga­ti­on of rebellion,
(vi) unlawful descrip­ti­on of violence;

b) any use that may in any other way be con­cei­ved as
(i) threatening,
(ii) insulting,
(iii) racist,
(iv) vulgar,
(v) indecent,
(vi) sexist or
(vii) use which vio­la­tes the per­so­nal sphe­re or digni­ty of a pri­va­te indi­vi­du­al, inclu­ding but not limi­t­ed to adver­ti­se­ments in rela­ti­on to dating, por­no­gra­phy or
viii) any other use that Mostphotos, in its own dis­cre­ti­on, views as harmful to eit­her the sub­ject of the Content or the repu­ta­ti­on and brand of Mostphotos; […]“

Canva

In den Nutzungsbedingungen von Canva fin­det sich die­ser Absatz:

„The fol­lo­wing Prohibited Uses are not available under this or any other Canva license:
[…]
l. use the Stock Media in a fashion that is con­side­red by Canva or under appli­ca­ble law to be por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, inf­rin­ging, defa­ma­to­ry or libe­lous in natu­re, or that would be reason­ab­ly likely to bring any per­son or pro­per­ty reflec­ted in the Stock Media into disrepute;
m. use the Stock Media in a way that places any per­son depic­ted in the Stock Media in a bad light or in a way that they may find offen­si­ve – this includes, but is not limi­t­ed to, the use of images:
a) in por­no­gra­phy, “adult vide­os” or the like;
b) in ads for tob­ac­co products;
c) in ads or pro­mo­tio­nal mate­ri­als for adult enter­tain­ment clubs or simi­lar venues, or for escort, dating or simi­lar services;
d) in con­nec­tion with poli­ti­cal endorsements;
e) in adver­ti­se­ments or pro­mo­tio­nal mate­ri­als for phar­maceu­ti­cal or health­ca­re, her­bal or medi­cal pro­ducts, inclu­ding, but not limi­t­ed to die­ta­ry sup­ple­ments, diges­ti­ve aids, her­bal sup­ple­ments, per­so­nal hygie­ne or birth con­trol pro­ducts; and
f) uses that are defa­ma­to­ry, or con­tain other­wi­se unlawful, offen­si­ve or immo­ral con­tent. You may not use Stock Media con­tai­ning the liken­ess of a per­son if such use impli­es that the model enga­ges in any immo­ral or ille­gal acti­vi­ty or suf­fers from a phy­si­cal or men­tal infir­mi­ty, ailm­ent or condition;[…]“
Alle Zitaten aus den Nutzungsbedingungen wur­den von der jeweils ver­link­ten Webseite am 29.01.2017 abgerufen.
Diese hier auf­ge­zähl­ten Einschränkungen sind teil­wei­se nicht die ein­zi­gen, es kann also noch ande­re Beschränkungen geben. Zum Beispiel ver­bie­ten die Bildagenturen die Nutzung von Stockfotos als ein­ge­tra­ge­nes Logo, Warenzeichen und so weiter.
Die recht­li­chen Bedingungen kön­nen sich auch ändern, die hier dar­ge­stell­ten Informationen sind dem­nach nur zur Information gedacht, recht­lich ver­bind­lich ist die jeweils gül­ti­ge Lizenzvereinbarung der anbie­ten­den Bildagenturen.

Sensible Fotonutzungen bei Shutterstock erlauben oder nicht?

Vorgestern hat die Bildagentur Shutterstock eine neue Lizenz ein­ge­führt, die soge­nann­te „sen­si­ti­ve use“ Lizenz. Die voll­stän­di­gen Details zur Einführung ste­hen in einer FAQ auf der Shutterstock-​Seite.

Diese erlaubt es Bildkäufern, Fotos zur Bebilderung „heik­ler“ Themen zu benut­zen, wie Wahlwerbung, medi­zi­ni­sche Werbung oder zu Themen wie Armut, Drogenmissbrauch, Diskriminierung, Rassismus und so wei­ter. Shutterstock  behaup­tet zwar, dass eini­ge „direk­te Konkurrenzen“ sol­che sen­si­blen Nutzungen schon erlau­ben wür­den, aber in die­ser Übersicht zu ver­bo­te­nen Nutzungen wird deut­lich, dass vie­le ande­re Bildagenturen genau wie bis­her Shutterstock die­se heik­len Nutzungen eher verbieten.

Beispiel für eine Fotonutzung, die mit einer „sen­si­ti­ve use“ Lizenz erlaubt sein könn­te. Quelle: www.methproject.org

Wenn Bilder mit einer „sen­si­ti­ve use“ Lizenz benutzt wer­den, dür­fen sie laut Shutterstock trotz­dem nicht­für Tabakwerbung genutzt wer­den, in por­no­gra­fi­schen Materialien oder zur Bewerbung von „Erwachsenenclubs“ (umgangs­sprach­lich auch Bordelle und Strip-​Clubs genannt) oder für Escort-​Seiten, Dating-​Seiten und ähn­li­che Dienste. Außerdem müs­sen die Bildkäufer im Rahmen der „sen­si­ti­ve use“ Lizenz dar­auf hin­wei­sen, dass das Bild nur ein Model dar­stellt und zur Illustration dient. In Zeitschriften steht dann manch­mal unter Bildern z. B. „Szenen mit Models nachgestellt“.

Wenn Tabakwerbung, Pornografie und Dating-​Werbung wei­ter­hin unter­sagt ist, was wäre dann mit die­ser neu­en Lizenz erlaubt, was bis­her nicht erlaubt ist?

Die bei­den wich­tigs­ten Themen wären sicher poli­ti­sche Werbung und medi­zi­ni­sche Werbung.

Hier mal eini­ge Beispiele, was dar­un­ter fal­len könnte:

  • Foto wird von einer Partei zur Wahlwerbung benutzt.
  • Foto wird zur Werbung für Herpes-​Medikament benutzt.
  • Bild wird auf einer Kondom-​Packung abgedruckt.
  • Foto stellt die Models als Drogennutzer dar.
  • Bild sug­giert, dass das Model eine Geschlechtskrankheit habe.
  • Bild deu­tet an, dass die gezeig­te Person an Krebs, Blasenschwäche oder einer psy­chi­schen Erkrankung leidet.
  • Foto wird von einer Bürgerinitiative gegen einen Moscheebau in Deutschland genutzt.
  • Bild sug­giert, dass das Model seit Jahren Schlankheitspillen der Marke XY benutzt.
  • Foto wird als Werbung für Brustvergrößerungen gezeigt.

Als Honorar für eine sol­che Nutzung soll „bis zu“ 75 US-​Dollar gezahlt wer­den. Die Untergrenze wur­de von Shutterstock lei­der nicht genannt.


Standardmäßig ist die neue Lizenz für alle Fotografen auto­ma­tisch aktiv. Fairerweise bie­tet Shutterstock an, dass Fotografen die­se Funktion manu­ell deak­ti­vie­ren kön­nen. Dazu muss auf die­ser Einstellungsseite bei „Allow my images to be licen­sed for sen­si­ti­ve uses“ auf „Opt-​Out“ geklickt wer­den. Wer bis zum 1. März 2012 die Einstellung nicht ändert, der gibt sei­ne Bilder auto­ma­tisch für die neue Nutzung frei, eine spä­te­re Änderung ist aber noch möglich.

Die span­nen­de Frage für Fotografen ist nun:

Sollte ich „sensitive use“ Lizenzen erlauben oder nicht?

In Kurzform mein Tipp: Nein.

Warum? Zum einen ist es etwas unprak­tisch, dass Fotografen nur wäh­len kön­nen, ob das kom­plet­te Portfolio frei­ge­ge­ben wird oder nicht. Viele Fotografen hät­ten kei­ne Probleme damit, ein­zel­ne Bilder frei­zu­ge­ben. Zum Beispiel wür­de ich pro­blem­los Stillleben oder Nahaufnahmen von Händen frei­ge­ben. Aber wenn wir rea­lis­tisch sind, wol­len die meis­ten Bildkäufer für die­se heik­len Themen eben Personenfotos.

Ich spre­che hier aus Erfahrung. Zum einen wur­de erst kürz­lich eins mei­ner Shutterstock-​Fotos uner­laubt für Wahlkampfwerbung benutzt, zum ande­ren fra­gen ab und zu Bildagenturen bei mir an, ob ein Bildkäufer ein bestimm­tes Foto für sen­si­ble Themen nut­zen darf, zum Beispiel dass ein Model als Krebs-​Patient dar­ge­stellt wird oder dass es eine bestimm­te Schlankheitskur erfolg­reich aus­pro­biert habe. Ich fra­ge dann mei­ne Models, ob sie mit der kon­kre­ten Nutzung ein­ver­stan­den sind. Mal sind sie es, manch­mal aber auch nicht. Neulich sprach ich mit einem bekann­ten Stockfotografen, der eini­ge Fotos von einem erkenn­ba­ren Modell hin­ter Gittern gemacht hat­te. Er erzähl­te, dass er vie­le unan­ge­neh­me Bildnutzungen mit dem Foto gese­hen habe und er das Foto des­halb heu­te nicht noch mal machen würde.

Deshalb rate ich vor allem Fotografen, die vie­le Personenaufnahmen machen, die­se Funktion zu deak­ti­vie­ren, ganz beson­ders, wenn sie Fotos von Minderjährigen im Portfolio haben. Denn selbst wenn der Fotograf einer heik­len Nutzung zustim­men soll­te, bedeu­tet das noch lan­ge nicht, dass das Model damit ein­ver­stan­den wäre. Das könn­te dazu füh­ren, dass Models nicht mehr mit dem Fotografen arbei­ten oder im schlimms­ten Fall eine Klage nach sich ziehen.

Während vie­le „heik­le“ Themen sicher für alle Seiten unpro­ble­ma­tisch wären, zeigt die aktu­el­le Werbekampagne von methproject.org, wie schnell Werbung unan­ge­nehm für die abge­bil­de­ten Models sein kann. Stellt euch als Fotograf nur mal vor, die gezeig­ten Bilder mit Titeln „Junkie“, „Prostitute“ oder „Death“ wären von euch. Was wür­den eure Models davon halten?

Dass die­se heik­len Themen jedoch bei Bildkäufern gefragt sind, zeigt der aktu­el­le Aufruf von Alamy, der Fotografen auf­for­dert, mehr Bilder zu kri­ti­schen Themen Vergewaltigung, Arbeitslosigkeit, Komasaufen oder Obdachlosigkeit zu machen. Deshalb kann es für Fotografen schon lukra­tiv sein, pas­sen­de Motive zu erstel­len. Aber zum einen soll­te der Fotograf dann dar­auf ach­ten, dass die Models auf den Bildern nicht erkannt wer­den kön­nen und zum ande­ren soll­te er sich die Nutzung gut bezah­len lassen.

Shutterstocks Vorpreschen zeigt nur, dass auch die Bildkäufer, die bis­her gewohnt waren, für heik­le Fotos deut­lich mehr Geld aus­zu­ge­ben, immer häu­fi­ger ver­su­chen, auch hier die Preise zu drücken.

Creative Commons Lizenzen (CC) richtig nutzen – Wie gebe ich den Urheber korrekt an?

Leute, wel­che Fotos aus dem Internet nut­zen, stol­pern immer wie­der mal über Bilder unter einer soge­nann­ten „Creative Commons“-Lizenz (CC-​Lizenz). Eins der größ­ten Probleme dabei: Wie gebe ich den Urheber rich­tig an, damit mei­ne Nutzung von der Lizenzvereinbarung kor­rekt abge­deckt wird?

Eine Untersuchung des Deutschen Bundesarchivs zusam­men mit Wikimedia ergab, dass ca. 95% aller Bildnutzungen aus dem Bundesarchiv unter einer CC-​Lizenz nicht den Nutzungsbedingungen ent­spre­chen und damit – salopp gesagt – ille­gal sind.

Oder anders for­mu­liert: Wer ein Bild mit einer CC-​Lizenz nutzt, muss sicher­stel­len, alle Regeln kor­rekt ein­zu­hal­ten, sonst könn­te er trotz­dem kos­ten­pflich­tig abge­mahnt werden.

Doch zuerst: Was ist über­haupt eine Creative Commons Lizenz?

Creative Commons“ ist eine gemein­nüt­zi­ge  Organisation, wel­che sechs ver­schie­de­ne Lizenzverträge for­mu­liert hat, die im Gegensatz zu den meist übli­chen Paragraphen-​Wüsten sehr ein­fach for­mu­liert sind und den Nutzern meist auch mehr Freiheiten erlau­ben als es nor­ma­ler­wei­se das Urheberrecht erlau­ben würde.

Diese sechs Lizenzen sind durch klei­ne Symbole gekenn­zeich­net, wie sie Fotografen sicher schon bei Flickr, Wikipedia oder ande­ren Webseiten gese­hen haben:


Die sechs Lizenzen set­zen sich in einer Art Baukastensystem aus vier Elementen zusam­men: „Namensnennung“ (BY), „Keine Bearbeitung“ (ND), „Nicht Kommerziell“ (NC) und „Weitergabe unter glei­chen Bedingungen“ (SA). Die Buchstabenkürzel in Klammern kür­zen die eng­li­schen Bezeichnungen ab und zusam­men mit dem CC-​Zusatz hei­ßen die Lizenzen in Kurzform bei­spiels­wei­se CC-​BY, CC-​NC-​ND oder CC-SA.

Laut einer Statistik von Creative Commons sind die drei häu­figs­ten benutz­ten Lizenzformen CC-​BY-​NC-​SA (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell, glei­che Weitergabe) mit ca. 30%, CC-​BY-​NC-​ND (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell, kei­ne Bearbeitung) mit ca. 18% und CC-​BY-​NC (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell) mit eben­falls knapp 18%.

Keine Bearbeitung“ heißt, dass Nutzer das Bild nicht für Fotomontagen oder ähn­li­ches ver­wen­den dür­fen. Strittig ist hin­ge­gen, ob schon Bearbeitungen wie Beschnitt oder Umwandlung in Schwarz/​Weiß eben­falls ver­bo­ten sind.

Nicht Kommerziell“ bedeu­tet, dass mit Werken mit die­sem Lizenz-​Merkmal kein Geld ver­dient wer­den darf. Genau defi­niert der Lizenzvertrag das so: Das Werk darf „nur für Handlungen, die nicht vor­ran­gig auf einen geschäft­li­chen Vorteil oder eine geld­wer­te Vergütung gerich­tet sind“, benutzt werden.

Weitergabe unter glei­chen Bedingungen“ heißt, dass Werke, wel­che mit Hilfe die­ses Lizenz-​Merkmals erstellt wur­den, eben­falls unter der glei­chen Creative Commons Lizenz ange­bo­ten wer­den müs­sen. Wenn ich bei­spiels­wei­se einen Bildband mit sol­chen Fotos erstel­le, muss ich den Bildband eben­falls unter die­se CC-​Lizenz stellen.

Namensnennung“ In der aktu­el­len Version 3 der Creative Commons Lizenzen wird jede Lizenz nur zusam­men mit dem „Namensnennung“-Element ange­bo­ten. Das heißt, das der Urheber des Werkes „in der von ihm fest­ge­leg­ten Weise“ genannt wer­den muss. Aber: Im Kleingedruckten ver­ste­cken sich wei­te­re Bedingungen.

Wie gebe die den Namen bei einer Creative Commons Lizenz rich­tig an?

Als ers­tes muss der Name des Urhebers und der Titel des Werkes genannt wer­den. Falls der Urheber das Werk Dritten zuge­schrie­ben hat, z.B. einer Zeitung oder Stiftung, muss die­se eben­falls genannt wer­den. Es soll­te ein Link zum Werk bzw. zu den Rechteinformationen oder der Lizenzvereinbarung des Werkes ange­ge­ben wer­den, auch in gedruck­ten Werken. Alternativ muss als Minimalforderung die Art der Lizenz ange­ge­ben wer­den, unter der das Werk lizen­ziert wurde.

Falls das Werk bear­bei­tet wur­de, muss gekenn­zeich­net wer­den, dass eine Bearbeitung erfolgt ist.

Die Webseite für Creative Commons-​Musik CCMixter bie­tet als Service zu jedem Werk prak­ti­scher­wei­se die Angaben zur kor­rek­ten Namensnennung als „Copy&Paste“-Schnipsel an. Das sieht dann bei­spiels­wei­se so aus:

Hornet“ by George_Ellinas
http://ccmixter.org/files/George_Ellinas/15924
is licen­sed under a Creative Commons license:
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/

Name, Titel, Link und Art der Lizenz: Alles drin.

Worauf muss ich bei der Nutzung eines Bildes mit Creative Commons Lizenz noch achten?

Creative Commons bie­tet nur Lizenzverträge an, wel­che Rechte regeln, die durch das Urheberrecht ent­ste­hen. Bei vie­len Werken, zum Beispiels Fotos kom­men jedoch noch vie­le ande­re Rechte hin­zu, wel­che nicht berück­sich­tigt sind. Das heißt kon­kret: Nur weil ein Foto unter einer CC-​Lizenz steht, die kom­mer­zi­el­le Nutzung erlaubt, heißt das noch lan­ge nicht, dass das Foto ohne Probleme kom­mer­zi­ell genutzt wer­den darf!

Einige die­ser ande­ren Rechte betref­fen bei­spiels­wei­se das „Recht am eige­nen Bild“ (Persönlichkeitsrechte von foto­gra­fier­ten Personen), das Markenrecht, Geschmacksmusterschutz, Patentrecht, das Urheberpersönlichkeitsrecht und wei­te­re. Zum Beispiel hat­te ich bei Wikipedia das Foto eines Rappers gefun­den, was unter einer CC-​BY-​Lizenz stand, das heißt, ich hät­te es kom­mer­zi­ell nut­zen dür­fen. Auf Anfrage an das Management erhielt ich jedoch die Antwort, dass das vom Künstler nicht gewünscht wäre. Das ist trotz der Lizenz sein gutes Recht, näm­lich sein Persönlichkeitsrecht.

Jeder, der Werke unter einer Creative Commons-​Lizenz nut­zen will, ist des­we­gen in der Pflicht, vor der Nutzung zu prü­fen, ob mit der geplan­ten Nutzung die Rechte ande­rer Personen oder Firmen ver­letzt werden.

Kleiner Hinweis zu Rechtsthemen: Alle Angaben in die­sem Artikel ohne Gewähr. Vor einer kon­kre­ten Nutzung soll­te sich jeder Nutzer selbst infor­mie­ren, alle not­wen­di­gen Rechte zu besitzen.

Was für Erfahrungen habt ihr mit Creative Commons-​Lizenzen gemacht? Nutzt ihr die? Bietet ihr Eure Fotos als CC an?

Stockfotos kaufen: Erweiterte Lizenz

Weiter geht es mit der Machete durch den Stockfotografie-​Dschungel, um Licht ins Dunkel der Lizenztücken zu bringen.

In die­ser Folge geht es um die Unterschiede zwi­schen einer „ein­fa­chen“ und einer „erwei­ter­ten“ Lizenz.

Geschenke vergleichen

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandising-​Lizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen will, braucht eine Erweiterte Lizenz.

Wenn das Foto selbst Teil eines Produkts wird, was ver­kauft wird, reicht nicht mehr die ein­fa­che Lizenz aus. Wer etwas ver­kau­fen will, was vor allem durch das Bild zur Ware wird, braucht die Erweiterte Lizenz. Übliche Produkte sind da Kalender, T‑Shirts, Poster, Mouse-​Pads, Tassen, Postkarten (auch E‑Cards), Leinwände, Webseiten-​Templates, Bildbände und so weiter.

Die Nutzung zur Verkaufsförderung selbst ist meist durch die ein­fa­che Lizenz gedeckt. Wenn eine Firma bei­spiels­wei­se Stockfotos für einen Werbekalender kauft, den sie an gute Kunden ver­schenkt, ist das okay. Soll der Kalender ver­kauft wer­den, wird die Erweiterte Lizenz benötigt.

Anderes Beispiel: Wer ein Foto kauft, um es als Werbeplakat für ein Produkt auf­hän­gen zu las­sen, dem reicht meist die ein­fa­che Lizenz – vor­aus­ge­setzt, er hält die Auflagenbeschränkungen der Bildagenturen ein. Wer ein Foto jedoch als Poster dru­cken und ver­kau­fen will, sei es auf Kunstmärkten oder über Online-​Poster-​Shops, benö­tigt die erwei­ter­te Lizenz.

Da sich die­se Lizenzbedingungen je nach Agentur etwas unter­schei­den, hilft auch hier im Zweifel ein Blick in den Lizenzvertrag der Bildagentur.  Einige Bildagenturen begren­zen bei der ein­fa­chen Lizenz auch die Auflagenhöhe, mit der ein Foto gedruckt wer­den darf. Bei istock­pho­to liegt die Grenze zum Beispiel bei 500.000 Stück, ab der eine Erweitere Lizenz nötig wird. Ein Buch oder eine CD oder DVD mit einem Stockfoto auf dem Cover darf mit der ein­fa­chen Lizenz also bis 500.000 gedruckt wer­den, dar­über hin­aus wäre die Erweiterte Lizenz fällig.

Auch wer die Erweiterte Lizenz kauft, darf das Foto selbst trotz­dem nicht wei­ter­ver­kau­fen, z.B. digi­tal über Bildagenturen. Auch die übli­chen Einschränkungen gel­ten sowohl für die ein­fa­che als auch die erwei­ter­te Lizenz.

Übrigens: Das obi­ge Foto kann hier exklu­siv lizen­siert werden.

Frag den Fotograf: Fotos „rights managed“ (RM) oder „royalty free“ (RF) anbieten?

Vor eini­gen Tagen habe ich fol­gen­de Mail einer ande­ren Berufsfotografin bekom­men.

Hallo Herr Kneschke,

ich bin heu­te auf Ihrer Webseite gelan­det und muss Ihnen ein ganz dickes Lob auspre­chen! […] Gestatten Sie mir unbe­kann­ter­wei­se die Bitte um eine Auskunft:

Ich bin als Tierfotografin seit Jahren eta­bliert, bie­te mein Bilder bis­lang nur bei F1online als RM-​Material an.  Ein Kollege (renom­mier­ter Architekturfotograf) sowie F1online selbst rie­ten  hierzu.
Nach Studieren der Trends bin ich aber der Meinung, es ist sinn­vol­ler, zukünf­tig die Fotos als RF-​Material gleich­zei­tig bei meh­re­ren Bildagenturen anzubieten.

Da ich aktu­ell von einer wei­te­ren Agentur ange­spro­chen wur­de, wür­de mich Ihre Meinung hier­zu sehr interessieren.

Ich ver­mark­te haupt­säch­lich Fotos von
– Hunden
– Pferden
– Babies (eige­nes)
– Kinder (eige­ne)

Vielen Dank und ich wür­de mich freu­en, von Ihnen zu hören.

Ich habe mir gedacht, bevor ich ihr aus­führ­lich per Mail ant­wor­te, mache ich die Antwort gleich anony­mi­siert öffent­lich, damit auch die ande­ren Fotografen etwas davon haben.

Rottweiler
In der Mail wird von Trends gespro­chen. Es stimmt, dass im letz­ten Jahrzehnt RF (Royalty Free) gegen­über RM-​Material an Bedeutung gewon­nen hat. Heutzutage ändert sich die­ser Trend jedoch schon wie­der eher in die Richtung, dass RF-​Bilder durch die noch bil­li­ge­ren Microstock-​Fotos abge­löst wer­den, die ja im Grunde nur bil­li­ge­re RF-​Fotos sind. Damit sin­ken die Einnahmen mit tra­di­tio­nel­len RF-​Fotos stark. Im RM-​Bereich sin­ken die Umsätze zwar eben­so, jedoch wesent­lich gerin­ger, weil die Käuferschicht eine ande­re ist und Motive als RM ange­bo­ten wer­den kön­nen, die nicht die recht­li­chen Rahmenbedingungen für RF-​Fotos erfül­len. PictureTom unter­füt­tert die­se Aussagen hier in sei­nem Blog mit aktu­el­len Zahlen.

Die Annahme, dass ein RF-​Foto auto­ma­tisch an meh­re­re Bildagenturen gelie­fert wer­den dür­fe, ist auch falsch! Hier kommt es im Einzelfall nur an den Vertrag mit der Bildagentur an. Ich ken­ne genug Bildagenturen, die auch für RF-​Fotos Exklusivität ver­lan­gen. Andersrum ist es mit Einschränkungen auch mög­lich, RM-​Fotos an meh­re­re Agenturen zu lie­fern, wenn z.B. kei­ne Exklusivlizenzen ver­kauft werden.

Die Hundefotos der Fotografin sind häu­fig tech­nisch ein­wand­freie, schar­fe Portraits von bestimm­ten Hunderassen (meist in Bewegung). Für die­se Bilder und die Pferdefotos wür­de ich eine Nischenagentur emp­feh­len, wel­che sich auf Tierfotos spe­zia­li­siert hat, z.B. Juniors, Okapia, oder Animals Animals. Als RF-​Fotos wür­den die Bilder nur dann Sinn machen, wenn neben der Darstellung der Hunderasse über­ge­ord­ne­te Konzepte wie „Erfolg“, „Freiheit“ oder „Spaß“ visua­li­siert würden.

Bei den Baby- und Kinderfotos fällt die Entscheidung schwe­rer. Einige sagen, dass man wegen der Persönlichkeitsrechte beson­ders vor­sich­tig sein müs­se, aber da es hier um den eige­nen Nachwuchs geht, ist der Vertrag kein Problem. Außerdem wird spä­ter im Berufsleben oder schon an der Uni nie­mand mehr die Personen auf ihrer frü­he­ren Kinderfotos anspre­chen, da sich das Aussehen der Menschen bis dahin stark ändert.

Je nach Motiv wür­de ich raten, auch mal Microstock-Agenturen aus­zu­pro­bie­ren, um z.B. nach einem Jahr anhand der Zahlen selbst ent­schei­den zu kön­nen, ob die­ser Markt für einen lukra­tiv ist oder nicht. Dafür bie­ten sich wie­der ein­fa­che, sym­bol­träch­ti­ge Fotos an. Bilder, auf denen die Kinder eher in ihrer „natür­li­chen Umgebung“, im Alltag, gezeigt wer­den, soll­ten wei­ter­hin als RM-​Material ver­kauft werden.

Was wür­det ihr der Fotografin ant­wor­ten? Oder wel­che Informationen bräuch­tet ihr noch, um hilf­rei­che Aussagen zu treffen?

Hinweis: Das abge­bil­de­te Foto ist nicht von der Fotografin, son­dern aus mei­nem Archiv.