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Stockfotos kaufen: Erweiterte Lizenz

Weiter geht es mit der Machete durch den Stockfotografie-​Dschungel, um Licht ins Dunkel der Lizenztücken zu bringen.

In die­ser Folge geht es um die Unterschiede zwi­schen einer „ein­fa­chen“ und einer „erwei­ter­ten“ Lizenz.

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Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandising-​Lizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen will, braucht eine Erweiterte Lizenz.

Wenn das Foto selbst Teil eines Produkts wird, was ver­kauft wird, reicht nicht mehr die ein­fa­che Lizenz aus. Wer etwas ver­kau­fen will, was vor allem durch das Bild zur Ware wird, braucht die Erweiterte Lizenz. Übliche Produkte sind da Kalender, T‑Shirts, Poster, Mouse-​Pads, Tassen, Postkarten (auch E‑Cards), Leinwände, Webseiten-​Templates, Bildbände und so weiter.

Die Nutzung zur Verkaufsförderung selbst ist meist durch die ein­fa­che Lizenz gedeckt. Wenn eine Firma bei­spiels­wei­se Stockfotos für einen Werbekalender kauft, den sie an gute Kunden ver­schenkt, ist das okay. Soll der Kalender ver­kauft wer­den, wird die Erweiterte Lizenz benötigt.

Anderes Beispiel: Wer ein Foto kauft, um es als Werbeplakat für ein Produkt auf­hän­gen zu las­sen, dem reicht meist die ein­fa­che Lizenz – vor­aus­ge­setzt, er hält die Auflagenbeschränkungen der Bildagenturen ein. Wer ein Foto jedoch als Poster dru­cken und ver­kau­fen will, sei es auf Kunstmärkten oder über Online-​Poster-​Shops, benö­tigt die erwei­ter­te Lizenz.

Da sich die­se Lizenzbedingungen je nach Agentur etwas unter­schei­den, hilft auch hier im Zweifel ein Blick in den Lizenzvertrag der Bildagentur.  Einige Bildagenturen begren­zen bei der ein­fa­chen Lizenz auch die Auflagenhöhe, mit der ein Foto gedruckt wer­den darf. Bei istock­pho­to liegt die Grenze zum Beispiel bei 500.000 Stück, ab der eine Erweitere Lizenz nötig wird. Ein Buch oder eine CD oder DVD mit einem Stockfoto auf dem Cover darf mit der ein­fa­chen Lizenz also bis 500.000 gedruckt wer­den, dar­über hin­aus wäre die Erweiterte Lizenz fällig.

Auch wer die Erweiterte Lizenz kauft, darf das Foto selbst trotz­dem nicht wei­ter­ver­kau­fen, z.B. digi­tal über Bildagenturen. Auch die übli­chen Einschränkungen gel­ten sowohl für die ein­fa­che als auch die erwei­ter­te Lizenz.

Übrigens: Das obi­ge Foto kann hier exklu­siv lizen­siert werden.

Wer will eine Einladung? Bilder-​Suchdienst testen…

Vor eini­gen Tagen hat­te ich über den neu­en Service „TinEye“ von Idée Inc. berich­tet.

Wer den Service selbst tes­ten möch­te, kann von mir eine von ins­ge­samt fünf Einladungen bekom­men. Einfach einen Kommentar zu die­sem Beitrag hinterlassen.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann auch hier eine Einladung anfor­dern.

Übrigens habe ich heu­te damit wie­der ein Foto gefun­den, was auf einer Shop-​Webseite genutzt wird. Die Verwendung ist lizen­siert, aber es ist immer schön, zu sehen, wofür eige­ne Fotos ver­wen­det wer­den. Nicht zuletzt hilft das bei der Kreation neu­er gewünsch­ter Bilder.

Der Übersicht hal­ber noch eine Bemerkung: Es gibt auch ähn­li­che Systeme, z.B. von Photopatrol, unter ande­rem mit der Verwendung von . Das setzt zwar mehr Arbeit vor­aus, kann aber z.B. zusätz­lich den Copyright-​Inhaber anzei­gen, von dem bei Bedarf Lizenzrechte am Foto erwor­ben wer­den können.

Update 01/​2009:
Für TinEye wird mitt­ler­wei­le kei­ne Einladung mehr benö­tigt, man kann sich auf deren Webseite selbst anmelden.