Die Organisation, zu der ich neben der zuletzt behandelten VG Bild-Kunst oft Fragen erhalte, ist die Künstlersozialkasse.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Pflichtversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten, zum Beispiel Bildjournalisten, Fotografen, Schauspieler und mehr. Sie deckt die gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und soziale Pflegeversicherung ab. Unter Umständen ist auch eine Befreiung von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung möglich, um sich selbst privat zu versichern.
Wer kann Mitglied in der Künstlersozialkasse werden?
Die Mitgliedschaft setzt eine erwerbsmäßige Ausübung einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit voraus.
Erwerbstätig bedeutet für die Künstlersozialkasse, dass die Tätigkeit nicht nur als Hobby oder aus Liebhaberei ausgeübt wird, sondern auf eine ernsthafte Beteiligung am Wirtschaftsleben und auf die Erzielung von Arbeitseinkommen ausgerichtet ist. Die Tätigkeit muss von vornherein auf Dauer angelegt sein. Eine Urlaubsvertretung reicht beispielsweise nicht aus.
Eine Tätigkeit als Fotograf kann sowohl künstlerisch als auch handwerklich ausgeübt werden.
Als handwerklich stuft die Künstlersozialkasse die Erstellung von Fotos zum Privatgebrauch ein, zum Beispiel Porträt‑, Hochzeits‑, Familien‑, Schwangeren‑, Kinder- oder Aktfotografie zur privaten Verwendung durch die Kunden. Wer nur davon lebt, kann kein Mitglied der Künstlersozialkasse werden.
Als künstlerische oder publizistische Tätigkeit gelten bei der Künstlersozialkasse die Pressefotografie, die Werbefotografie sowie die Fotografie für Verlagspublikationen (Postkarten, Bildbände und so weiter). Gleiches gilt auch, wenn Fotografie auf Kunstausstellungen als bildende Kunst präsentiert wird oder für Stockfotografen, da diese keinen Auftraggeber haben und bei ihren Fotos frei entscheiden können.
Ein Gewerbeanmeldung oder eine GbR ist ebenso wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund für die Künstlersozialkasse ist.
Auf der Webseite der Künstlersozialkasse gibt es ein ausführliches Anmeldeformular mit Fragebogen, mit welchem die KSK den Beitritt prüft. Das erforderliche Einkommen kann unter anderem durch Rechnungen oder Steuererklärungen nachgewiesen werden, die künstlerische Tätigkeit beispielsweise durch Ausstellungen, Veröffentlichungen, Urkunden, Preisen oder Stipendien.
Was macht die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse übernimmt gewissermaßen den „Arbeitergeberanteil“ an der Kranken- Renten- und sozialen Pflegeversicherung, welchen sie bei Firmen kassiert, die Künstler beschäftigen, z.B. Werbeagenturen, Galerien, Zeitschriftenverlage und so weiter.
Dadurch zahlen selbständige Künstler nur die Hälfte der Beiträge im Vergleich zu anderen Selbständigen und sind damit ähnlich günstig gestellt wie Angestellte.
Zwar wird die Krankenversicherung günstiger, aber gleichzeitig bin ich gezwungen, deren Renten- und Pflegeversicherung ebenfalls zu nehmen. Da diese kaum ausreichen wird, habe ich noch zusätzlich eine private Rentenversicherung abgeschlossen.
Die eigentlichen Leistungen wie zum Beispiel Krankengeld, Rente oder ähnliches werden von der jeweiligen Krankenkasse beziehungsweise dem Rentenversicherungsträger erbracht.
Wie viel kostet die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse?
Die Beiträge der KSK bemessen sich nach dem Einkommen und anderen Faktoren wie Kindern etc. Bei einem Jahreseinkommen von ca. 10.000 Euro würden zum Beispiel ungefähr 150 Euro im Monat fällig.
Wenn jemand neben der KSK-pflichtigen Tätigkeit noch einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, wie beispielsweise ein Angestellter, dann entscheidet in der Regel, welche Tätigkeit durchschnittlich mehr Einkommen erzielt darüber, wo der Versicherungspflicht nachgekommen werden muss. Das ist jedoch komplex und von einigen Faktoren abhängig, die einem die Künstlersozialkasse und die Krankenversicherungen gerne genauer erklären.
Einmal jährlich im Herbst bittet die Künstlersozialkasse um eine Schätzung des zu erwartenden Einkommens im nächsten Jahr, um die Beiträge daran anzupassen. Sollte sich im Laufe des Jahres abzeichnen, dass die tatsächlichen Einnahmen von der Schätzung stark abweichen, kann eine Korrektur eingereicht werden.
Welche Erfahrungen habt ihr mit der KSK gemacht?