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Rezension: „Beruf Fotograf“ von Jens Brüggemann

Wie kann ich mein Hobby zum Beruf machen? Diese Frage stel­len sich vie­le Leute, die ger­ne foto­gra­fie­ren. Antworten dar­auf ver­sucht dar­auf der Fotograf Jens Brüggemann in sei­nem Buch „Beruf Fotograf“* (mitp Verlag; 29,95 Euro) zu geben.


Der Autor Jens Brüggemann ist seit 1998 als Werbefotograf selb­stän­dig, er weiß also, wovon er schreibt.

In ins­ge­samt 13 Kapiteln räumt Brüggemann zuerst mit den vor­han­den Klischees auf und stellt die eher raue­re Wirklichkeit dage­gen. Danach geht es mit har­ten Ansagen wei­ter, damit der Leser erkennt, ob er für den Beruf geeig­net wäre. Wen das noch nicht abge­schreckt hat, nimmt er dann an die Hand und zeigt eini­ge Wege in die beruf­li­che Fotografie wie Ausbildung, Studium oder Quereinstieg auf. Er gibt nütz­li­che Tipps zur Wahl eines Studios, einer Blitzanlage und der Datensicherung und erklärt, bei wel­chen Behörden und Organisationen der wer­de­ne Fotograf sich mel­den muss oder soll­te. Er geht auf Werbemaßnahmen, recht­li­che Fallstricke und die Auftragsabwicklung ein.

Zum Schluss kom­men neun Erfahrungsberichte von Fotografen aus ver­schie­de­nen Bereichen und eini­ge Anhänge mit Adressen, Links und Literaturempfehlungen run­den das Buch ab.

Da ich selbst seit über fünf Jahren als Fotograf selb­stän­dig bin, kann ich ganz gut beur­tei­len, wie fun­diert Brüggemann schreibt. Man merkt an vie­len Stellen, dass sei­ne Ratschläge auf eige­nen Fehlern und Erfahrungen beru­hen, zum Beispiel, wenn er auf die Details ein­geht, wor­auf man bei der Suche nach einem guten Studio ach­ten soll­te. Lehrreich ist auch der Anhang mit einer prak­ti­schen Übung, um zu tes­ten, ob man die Tücken der Umsatzsteuer und Buchhaltung ver­stan­den hat. Interessanterweise wid­met er der Stockfotografie ein eige­nes Kapitel, weil die­ser Bereich mitt­ler­wei­le an Bedeutung zuge­nom­men habe. Darin berich­tet er jedoch nur von Macrostock-​Agenturen, die gera­de für Anfänger schwie­ri­ger zu meis­tern sind.

Fotografische Hilfestellungen fin­den sich in dem Buch aus­drück­lich nicht, was ich inso­fern berech­tigt fin­de, da Brüggemann davon aus­geht, dass jemand das qua­li­ta­ti­ve Können mit­bringt, wenn er sich ent­schei­det, Berufsfotograf zu wer­den. Wer die­sen Bereich ver­misst, dem emp­feh­le ich das Buch mit dem irre­füh­ren­den Titel „Digitale People- und Porträtfotografie“*, weil es dar­in haupt­säch­lich dar­um geht, wie man die Motive umsetzt, wel­che sich Kunden im „Fotostudio an der Ecke“ wünschen.

An eini­gen Stellen bleibt das Buch für mei­nen Geschmack zu sehr an der Oberfläche, zum Beispiel was aktu­el­le und moder­ne Marketing-Methoden für Fotografen angeht. Da ist Brüggemann noch auf dem Stand, dass die eige­ne Internet-​Seite das Marketingmittel der Zukunft sei. Von Social Media oder Engagements in digi­ta­len Communities schreibt er nichts.

Der Teil mit Erfahrungsberichten ande­rer Fotografen ist je nach Autor qua­li­ta­tiv stark schwan­kend. Sehr infor­ma­tiv fand ich den Bericht des Porträtfotografen Andreas Kröner, der sei­nen kon­kre­ten Arbeitsalltag schil­dert, ent­täuscht hat mich bei­spiels­wei­se Julian Stratenschulte, der in sei­nem Text als Fotojournalist nur Allgemeinplätze formuliert.

Das Buch eig­net sich des­halb vor allem für Menschen, die ernst­haft mit dem Gedanken spie­len, sich als Fotograf selb­stän­dig zu machen und in dem Buch eine Orientierung fin­den, an was sie alles den­ken müs­sen. Das Denken und die Entscheidungen selbst kann einem auch die­ses Buch nicht abnehmen.

Disclaimer: Mein Buch „Stockfotografie“* ist im sel­ben Verlag erschie­nen wie das hier rezen­sier­te Buch.


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Rezension: „Fotografie und Recht“ von Daniel Kötz und Jens Brüggemann

Wer Fotos ver­kauft, muss eini­ges beach­ten. Dazu zäh­len auch kom­pli­zier­te Gesetze: Urheberrechtgesetz, Kunsturheberrechtgesetz, Markenrecht, Recht am eige­nen Bild und so weiter.

Amateuere den­ken oft: „Das gehört mir, das darf ich foto­gra­fie­ren“ oder „Keiner kann mir vor­schrei­ben, was ich foto­gra­fie­ren darf“. Profis sind vor­sich­ti­ger, denn spä­tes­tens, wenn Fotos ver­kauft wer­den, oft aber schon, wenn sie nur ver­öf­fent­licht wer­den, dro­hen juris­ti­sche Fallgruben, die hohe Geldstrafen nach sich zie­hen können.

Zu abs­trakt? Ein Beispiel?
Eine Fotografin hat­te 2007 bei der Bildagentur Panthermedia hat­te 2007 ein Foto von eini­gen klei­nen Deko-​Osterhasen aus Holz ver­kauft, die sie neben Blumen dra­piert hat­te. Ein Verlag hat­te das Foto gekauft, die Häschen aus­ge­schnit­ten und damit zu Ostern Aufkleber dru­cken las­sen, die einer Zeitung des Verlags bei­gelegt wur­den. Der Hersteller der Deko-​Hasen hat­te für die Figuren jedoch einen Geschmacksmusterschutz und ver­klag­te die Fotografin. Zuerst ver­lang­te der Hersteller über 10.000 Euro, letzt­end­lich muss­te die Fotografin 2730 Euro zah­len. Details zum Fall kön­nen hier im Panthermedia-​Forum nach­ge­le­sen werden.

Deshalb ist es wich­tig, dass jeder, der Fotos ver­kauft, min­des­tens über­blicks­wei­se Ahnung von den rele­van­ten Gesetzen hat.

Zu die­sem Thema erschien vor kur­zem das Buch „Fotografie und Recht. Der Untertitel „Die wich­tigs­ten Rechtsfälle für die Fotopraxis“ (ISBN 978–3826659447) vom Rechtsanwalt Daniel Kötz und dem Fotografen Jens Brüggemann.

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Das Buch ist im Frage-​Antwort-​Schema auf­ge­baut. Das bedeu­tet, dass immer ein Fall aus der Foto-​Praxis geschil­dert wird, zum Beispiel, dass einer Kundin Portraitfotos nicht gefie­len und sie ihr Geld zurück ver­lang­te oder dass Models nicht zu einem Auftrag erschie­nen sind und dem Fotograf dadurch Kosten ent­stan­den sind. Dieser Fall wird dann in all­ge­mei­ne Rechtsfragen umfor­mu­liert und aus­führ­lich beant­wor­tet. Am Ende gibt es zu jedem Fall ein kur­zes Fazit. Man kann sich hier bei Amazon direkt das Inhaltsverzeichnis und die ers­ten drei Fälle durch­le­sen, um einen bes­se­ren Eindruck zu gewinnen.

Das Gute an dem Buch ist, dass es sich durch die pra­xis­na­he Herangehensweise flüs­sig und leicht ver­ständ­lich liest. Die kom­ple­xen Gesetze wer­den auf so klei­ne Happen her­un­ter­ge­bro­chen, dass es auch als schnel­les Nachschlagewerk benutzt wer­den kann. Die aus­ge­wähl­ten Beispiele sind alle rele­vant. Von den 76 Fällen des Buches hat sich jeder Fotograf sicher schon min­des­tens die Hälfte der Fragen selbst gestellt, die nun beant­wor­tet werden.

Negativ auf­ge­fal­len sind meh­re­re Kleinigkeiten. Zum einen sind vor allem die Antworten auf Fragen zu Aktfotos und ähn­li­chem sehr sub­jek­tiv gefärbt. So heißt es z.B. bei Fall 1.16 (Altersbeschränkung bei Erotikfotos im Internet?): „Über die deut­schen Jugendschutzvorschriften mag geschmun­zelt wer­den; sie stel­len aber nichts ande­res als eine gefähr­li­che Entwicklung dar, die nur noch den Begriff Zensur ver­dient“ (S42).  Die star­ken Meinungen im Buch zu die­sem Thema rüh­ren wahr­schein­lich daher, dass der Autor Jens Brüggemann selbst häu­fig als Aktfotograf tätig ist. Viele Beispielbilder illus­trie­ren dies ebenfalls.

Schwerer wiegt jedoch das Manko, dass etli­che Antworten unkon­kret gehal­ten sind. Es wer­den ver­schie­de­ne Rechtsauffassungen beschrie­ben oder stark abwei­chen­de Gerichtsurteile zitiert, so daß der Leser im Unklaren bleibt, was rich­tig und was falsch ist. Das liegt jedoch nicht nur an den Autoren, denn die Rechtssprechung ist in der Praxis wider­sprüch­lich. Trotzdem hilft das Buch dann, die Argumente meh­rer Seiten nach­zu­voll­zie­hen oder an kon­kre­ten Paragraphen zu messen.

Mit knapp 130 recht groß­zü­gig lay­oute­ten Seiten ohne Anhang ist der Preis von ca. 35 Euro für das Softvcover-​Buch recht hap­pig. Es auch ande­re gute und güns­ti­ge­re Bücher zum Thema Fotorecht, z.B. das „Handbuch zum Fotorecht“ von Alexander Koch (mit 32 Euro nicht bil­li­ger, aber fast drei­fach so vie­le Seiten).  Aber da sich die rele­van­ten Gesetze seit dem Erscheinen 2003 geän­dert haben, emp­feh­le ich lie­ber das aktu­el­le Buch.