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Abmahnungen wegen falscher Quellenangabe bei Stockfotos von Aboutpixel, Pixelio etc. vermeiden

Vor gut einem Jahr hat­te ich davor gewarnt, jetzt ist es Wirklichkeit geworden.

Ich schrieb im Artikel „Warum Fotografen Fotos kos­ten­los anbie­ten“ als ach­ten Punkt eine Warnung, dass eini­ge Fotografen kos­ten­lo­se Bilddatenbanken wie Pixelio oder Aboutpixel miß­brauchen könn­ten, um durch Abmahnungen bei Lizenzverstößen Geld zu kassieren.

In letz­ter Zeit häu­fen sich die Fälle, in denen eini­ge Fotografen Bildnutzer abmah­nen, wenn sie kos­ten­lo­se Bilder falsch ver­wen­den. Darüber wird zum Beispiel hier, hier oder hier berichtet.

Korrekte Namensnennung von kos­ten­lo­sen und gekauf­ten Bildern auf der Webseite bayerischerbauernverband.de

So eine Abmahnung kann zum Beispiel kom­men, wenn bei kos­ten­lo­sen Bildern der Urheberrechtshinweis ver­ges­sen oder auch nur an der fal­schen Stelle gesetzt wurde.

In den Lizenzbedingungen von Pixelio steht zum Beispiel ausdrücklich:

IV. Urheberbenennung und Quellenangabe

Der Nutzer hat in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise und soweit tech­nisch mög­lich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit sei­nem beim Upload des Bildes genann­ten Fotografennamen bei PIXELIO in fol­gen­der Form zu nen­nen: ‚© Fotografenname /​ PIXELIO‘

Bei Nutzung im Internet oder digi­ta­len Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.“

Das bedeu­tet, dass eine Namensnennung für das Bild und ein Link im Impressum, wie es vie­le Bildnutzer ger­ne machen, nicht aus­rei­chen. Die Namensnennung muss am Bild oder am Seitenende zu lesen sein, wo das Bild benutzt wird. Das Verstecken des Namens in einem ALT-​HTML-​Tag oder im Title-​Tag oder als Kommentar im HTML-​Quellcode ist auch nicht erlaubt.

Aboutpixel schreibt in den Lizenzbedingungen fol­gen­des für die Quellenangabe vor:

(8) Der Lizenznehmer ist ver­pflich­tet, die Quelle als Bildnachweis zu nen­nen. Hierbei sind sowohl about­pi­xel als auch der Lizenzgeber zu nen­nen. Die Nennung hat – in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise – im Impressum oder unmit­tel­bar am Bild zu erfol­gen (z. B. „Foto: aboutpixel.de – Max Mustermann“ oder „Foto: Max Mustermann /​ aboutpixel.de“). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-​Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von about­pi­xel erfol­gen. Soweit die Bilddatei für kör­per­li­che Projekterzeugnisse ver­wen­det wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfol­gen, wel­che mit dem Projekterzeugnis räum­lich fest und dau­er­haft ver­bun­den ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf sei­nem Profil ange­ge­ben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nen­nen. Hat der Lizenzgeber nur sei­nen Benutzernamen auf sei­nem Profil hin­ter­legt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“

Hier reicht es aus, wenn der Urheber im Impressum oder direkt am Bild genannt wird, eine Nennung am Seitenende hin­ge­gen reicht nicht aus. Gegen eine Gebühr kann jedoch eine Lizenz erwor­ben wer­den, wel­che das Recht ent­hält, kei­nen Namen nen­nen zu müssen.

Ein Beispiel, wie eine Namensnennung rich­tig erfol­gen kann, seht ihr am Bild oben. Ein Bildnachweis am Ende einer Seite könn­te so aussehen:

Bildnachweis für ein pixelio-​Bild am Seitenende

Zusätzlich wird bei die­sem gezeig­ten Beispiel im Impressum auf die Pixelio-​Webseite ver­linkt, so wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Stockfotografie-​News 2011-10-04

Bevor ich mor­gen auf der MicrostockExpo vie­le neue Informationen samm­le, kom­men heu­te erst mal die Neuigkeiten, die sich in den letz­ten Wochen ange­sam­melt haben. Schnallt euch an, es ist eine gan­ze Menge!

  • Fotolia ist seit ges­tern offi­zi­ell im picturemaxx-​System ver­tre­ten. Das bedeu­tet, dass Bildkäufer Fotolia-​Bilder auch über das picturemaxx-​Suchprogramm fin­den und kau­fen kön­nen. Dafür wird ein akti­ves Fotolia-​Mitgliedkonto mit aus­rei­chend Credits benö­tigt. Wer noch keins hat, bekommt als picturemaxx-​Kunde hier 30% Rabatt* auf den ers­ten Einkauf. Warum ist das so bedeu­tend? Es gibt vie­le klei­ne Verlage, die – sei es aus Bequemlichkeit oder auch buch­hal­te­ri­schen Gründen – nur über pic­tu­re­ma­xx Bilder kau­fen, auch wenn sie wis­sen, dass es ande­re Angebote gibt. Diese haben nun inner­halb ihres gewohn­ten Systems Zugriff auf über 15 Millionen Bilder zusätzlich.
  • Noch mal Fotolia: In der letz­ten News-​Meldung hieß es, dass Fotolia sich vor­be­hält, Fotografen im Ranking run­ter­zu­stu­fen, wenn sie ihre Bilder woan­ders signi­fi­kant bil­li­ger anbie­ten. Da ist die Agentur jetzt zurück­ge­ru­dert und hat zwei Änderungen vor­ge­nom­men: Niemand wird im Ranking run­ter­ge­stuft, son­dern höchs­tens die Preise wer­den auf 1 Credit Startpreis zurück­ge­setzt. Außerdem betrifft die­se Regelung nur Mitglieder mit Smaragd-​Ranking und auf­wärts, was der Behauptung den Wind aus den Segeln nimmt, Fotolia wür­de sich bestimmt nur an klei­ne Fotografen wagen. Im Gegenteil: Bildkäufer berich­ten, dass die Bilder von Yuri Arcurs bei­spiels­wei­se auf einem bei Depositphotos teu­rer gewor­den sind und die bil­li­gen SMS-​Downloads sei­ner Fotos nicht mehr mög­lich sei­en. Sehr wahr­schein­lich ist bei­des eine Reaktion auf die Fotolia-Drohung.
  • Fotolia Nr. 3: Am Sonntag eröff­net die Bildagentur in der Lychener Straße 74 in 10437 Berlin ihr „fotoliaLab“, die ers­te Galerie, die sich mit Stockfotografie beschäf­tigt. Je drei Monate bekom­men Künstler hier einen Raum zur Verfügung gestellt, der ihre Stockfotos in einem künst­le­ri­schen Kontext prä­sen­tie­ren soll. Den Anfang macht der Russe George Mayer*.
  • Eine wei­te­re Reaktion sei­tens Depositphotos ver­mut­lich: nach der Fotolia-​Ankündigung erhöh­te Depositphotos plötz­lich die Preise, erwei­ter­te jedoch deren unsäg­li­ches SMS-​Download-​Programm auf wei­te­re Länder.
  • Shutterstock beschenkt die Fotografen in letz­ter Zeit reich­lich. Mit dem neu­en „Catalog Manager“ ist es bei Shutterstock end­lich mög­lich, sei­ne Bilder in Sets zu sor­tie­ren und sich die Gesamteinnahmen die­ser Sets anzei­gen zu las­sen. Ich nut­ze das zum Beispiel, um die Erlöse jeder Fotosession ein­zeln ana­ly­sie­ren zu kön­nen. Das war vor­her nur umständ­lich – und mit größ­ten Kopfschmerzen ver­bun­den – möglich.
  • istock­pho­to hat kürz­lich ein Whitepaper zum Einsatz von Stockfotos in mit­tel­stän­di­schen Unternehmen kos­ten­los ver­öf­fent­licht, mit vie­len nütz­li­chen Tipps, wie klei­ne Unternehmen bes­ser Bilder ein­set­zen können.
  • Noch mal istock­pho­to: Istock akzep­tiert jetzt kei­ne Bilder mehr mit copyright-​geschützten Motiven als Editorial-​Fotos. Grund sei­en recht­li­che Probleme. Damit wird es noch kom­pli­zier­ter zu erklä­ren, was nun eigent­lich als „edi­to­ri­al“ erlaubt ist oder nicht. Angesichts der gerin­gen Verdienstmöglichkeiten in dem Bereich wür­de ich es gleich blei­ben lassen.
  • istock­pho­to zum Dritten: Nein, ich nen­ne kei­ne Details zum schlech­ter gewor­de­nen Affiliate-​Programm (das macht Sean Locke hier), son­dern ich wei­se dar­auf hin, dass istock­pho­to jetzt schon seit 5 Jahren Stockvideos ver­kauft. Das meist­ver­kauf­tes­te Video mit über 3500 Downloads ist die­se Weltkugel, gefolgt von einem Flug durch Wolken mit über 1600 Downloads und einer Zeitrafferaufnahme vom New Yorker Times Square mit über 1500 Downloads.
  • Wo wir gera­de bei belieb­ten Motiven sind: Hier ist das meist­ver­kauf­tes­te Foto aus der Flickr Collection von Getty Images: Eine jubeln­de Menschenmenge auf einem Konzert.
  • Nach mei­nem Bericht über ein kopier­tes und geklau­tes Foto hat­te ich einen inter­es­san­ten Mail-​Wechsel mit Michael Steidl, dem Managing Director des IPTC, also der Organisation, die für den Metadaten-​Standard ver­ant­wort­lich ist. Er wies mich unter ande­rem dar­auf hin, dass Fotografen immer ihre Copyright-​Informationen in den enst­pre­chen­den Metadaten-​Feldern hin­ter­le­gen soll­ten, weil es nach dem Digital Millenium Copyright Act ver­bo­ten sei, die­se aus einem Bild zu löschen. Das unter­such­te zeit­nah und inten­siv auch Rob Davis in sei­nem Blog und fand her­aus, dass sich sogar eini­ge Bildagenturen die­ses Vergehens schul­dig mach­ten. Das zeig­te immer­hin Wirkung und Dreamstime änder­te dar­auf­hin ihre bis­he­ri­ge Praxis. Ein wich­ti­ger Rat des­we­gen an alle Fotografen: Eure Copyright-​Informationen gehö­ren immer in die IPTC-​Daten.
  • Gabi Wejat-​Zaretzke wies mich auf etwas hin, was für Fotografen inter­es­sant ist, die eine öffent­li­che Facebook-Seite als Marketing-​Instrument nut­zen. Einem aktu­el­len Urteil eines Landesgerichts zufol­ge muss der Betreiber der Seiten auch dort ein Impressum oder Vergleichbares vor­wei­sen, sonst dro­hen Ordnungsgelder oder Ordnungshaft.
  • Ich weiß, dass vie­le Bildagenturen hier mit­le­sen, auch wenn sie sich sel­ten zu Wort mel­den: Die Berliner Firma pix­olu­ti­on GmbH stellt in den nächs­ten Tagen zwei visu­el­le neue Suchmethoden vor, mit denen die Bildersuche intui­ti­ver wer­den soll. Das White Paper zu deren Technologie gibt es hier als PDF-​Download.
  • Die Microstock-​Bildagentur 123rf plant den Verkauf von Footage und sam­melt dafür die ers­ten Videos von ihren Fotografen.
  • Auch bei der Bildagentur Panthermedia gibt es vie­le Änderungen. Zum einen wird auf fes­te Abo-​Kommissionen umge­stellt statt wie bis­her nach einem Verteilungsschlüssel aus­zu­zah­len. Außerdem wer­den im November 2011 zwei neue erwei­ter­te Lizenzen ein­ge­führt, eine Template-​Lizenz (50 Euro) und eine Pressemitteilung-​Lizenz (20 Euro). Mir sind die Preise dafür jedoch immer noch zu gering, wes­halb ich die Lizenzen deak­ti­viert las­se. Ein neu­es Sonderprojekt namens La Melle gibt es auch, bei dem Kunden Panthermedia-​Bilder auf Sonnenschutz dru­cken können.
  • Alamy führt einen neu­en „Push-FTP“-Service ein, um tages­ak­tu­el­le Newsbilder wie Sportfotos oder Celebritiy-​Bilder bes­ser an Redaktionen ver­kau­fen zu können.
  • Von der Bildagentur-​Software ImagePro gibt es jetzt die neue Version 1.7. Das ist übri­gens auch die Software, wel­che ich für mei­nen Bildershop nutze.
  • Puh, lang­sam geht mir die Puste aus. Einer noch: Getty Images prä­sen­tiert jetzt die neue Masters Collection, eine Bildsammlung, wel­che aus den bes­ten iko­ni­schen Fotografien des Getty-​Archivs bestehen soll. Wer auf klas­si­sche Fotografie steht, dem emp­feh­le ich einen Blick in die­se Auswahl als PDF.
  • Nach Zoonar bie­tet jetzt auch Imagebroker sei­nen Fotografen die Möglichkeit, ihre Bilder über Thinkstock im Abo ver­trei­ben zu las­sen. Mein Fazit bleibt bei Honoraren von bis zu 12,5 US-​Cent pro Verkauf gleich.

 Wenn ich trotz die­ser Fülle etwas über­se­hen haben soll­te, könnt ihr es ger­ne in den Kommentaren ergänzen.

*Affiliate

Stockfotos kaufen: Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?

Wer ein Foto kau­fen will, bzw. genau­er: Wer ein Foto für etwas lizen­zie­ren will, trifft auf vie­le Abkürzungen und Begriffe, die Verwirrung stif­ten können.

Zum Beispiel bedeu­tet „lizenz­frei“ nicht, dass Fotos kos­ten­los benutzt wer­den dür­fen und RM bedeu­tet in der Fotobranche nicht Reichsmark oder Real Media, son­dern „rights managed“.

Eine wei­te­re Quelle der Verwirrung will ich heu­te trockenlegen.

Was ist der Unterschied zwi­schen „redak­tio­nel­ler Nutzung“ und „kom­mer­zi­el­ler Nutzung“ und war­um ist sie so wich­tig? Bevor ich die­se Frage jedoch beant­wor­te, muss ich dar­auf hin­wei­sen, dass ich hier kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und des­halb alle Angaben ohne Gewähr sind.

Dieses Bild dient zur Illustration eines jour­na­lis­ti­schen Beitrags und fällt des­halb unter die „redak­tio­nel­le Nutzung“

Kommerzielle Nutzung

Wie sich ver­mu­ten lässt, ist alles aus dem Bereich „Werbung“ eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zäh­len zum Beispiel:

  • Werbeanzeigen
  • Partyflyer
  • Werbeposter
  • Email-​Werbung
  • Bannerwerbung
  • Fernsehspots

und so weiter.

Auch der Verkauf von Produkten, bei denen Fotos das Hauptmotiv bzw. der Grund sind, war­um das Produkt gekauft wird, ist eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zählt zum Beispiel:

  • Verkauf von T‑Shirts, Stickern, Postern, Postkarten, Buttons, Kalendern, Mousepads, Puzzles etc. mit Bildern
  • Nutzung von Bildern in Webseiten-Templates

und so wei­ter. Für die­se Art von kom­mer­zi­el­ler Fotonutzung, bei der das Fotomotiv einer der Hauptgründe des Käufer ist, genau die­ses Produkt und kein ande­res zu erwer­ben (ein Poster oder Kalender wird schließ­lich nicht wegen des glat­ten Papiers gekauft) wird bei den meis­ten Bildagenturen meist der Kauf einer „Erweiterten Lizenz“ (auch „Merchandising Lizenz“) verlangt.

Redaktionelle Nutzung

Hier steckt im Namen das Wort „Redaktion“ und dar­an lässt sich schon erken­nen, dass wir uns im jour­na­lis­ti­schen Bereich bewe­gen. Im eng­lisch­spra­chi­gen Raum wird meist von „edi­to­ri­al use“ gespro­chen. Eine redak­tio­nel­le Nutzung ist gege­ben, wenn ein Bild im Rahmen einer redak­tio­nel­len Berichterstattung genutzt wird. Das ist über­li­cher­wei­se der Fall bei:

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Schulbücher
  • Sachbücher
  • Blogs
  • Nachrichtensendungen

und so weiter.

Wohlgemerkt jedoch nur im „redak­tio­nel­len Teil“ einer Zeitung, nicht als Werbeanzeige in einer Zeitung. Während in tra­di­tio­nel­len Medien Redaktionen ihre Texte ver­fas­sen und dazu Fotos zur Illustration brau­chen, kann heut­zu­ta­ge z.B. auch ein ein­zel­ner Blogger Artikel ver­fas­sen und die Bebilderung die­ser Artikel wür­de als „redak­tio­nel­le Nutzung“ zäh­len. Die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images defi­niert die redak­tio­nel­le Nutzung in ihren Lizenzbedingungen so: „Redaktionelle Produkte müs­sen in einer ‚redak­tio­nel­len‘ Verwendung ein­ge­setzt wer­den, d.h. die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berich­tens­wert oder von öffent­li­chem Interesse sind“. Dieser Bezug auf Ereignisse und das öffent­li­che Interesse wird von Gerichten mit Blick auf die Pressefreiheit meist sehr weit gedeutet.

Die Getty-​Tochter istock­pho­to defi­niert „edi­to­ri­al use“ so: „Editorial Use means that the image will be used as a descrip­ti­ve visu­al refe­rence“. Übersetzt: Redaktionelle Nutzung bedeu­tet, dass das Bild als beschrei­ben­de visu­el­le Referenz genutzt wird.

Als Faustregel könn­te  – zumin­dest in Deutschland – des­halb gel­ten: Wer ein Impressum benö­tigt, nutzt Fotos redak­tio­nell. Eine Grauzone sind Webseiten, wel­che zwar eine Anbieterkennzeichnung haben müs­sen, jedoch des­halb nicht auto­ma­tisch „redak­tio­nell“ sind.

Übliches Missverständnis: Geld ver­die­nen vs. redak­tio­nel­le Nutzung

Oft lese ich fälsch­li­cher­wei­se in Internet-​Foren, dass sich „kom­mer­zi­el­le“ und „redak­tio­nel­le“ Nutzung dadurch unter­schei­den wür­den, dass mit erst­ge­nann­tem Geld ver­dient wür­de, mit dem zweit­ge­nann­ten nicht. Das ist jedoch falsch, denn die meis­ten Zeitschriften kos­ten Geld und ver­die­nen auch wel­ches, auch wenn sie einen jour­na­lis­ti­schen Auftrag erfül­len. Im Gegenzug kann auch eine werb­li­che Nutzung, zum Beispiel für eine Hilfsorganisation eine „kom­mer­zi­el­le Nutzung“ sein, auch wenn der Verein sat­zungs­ge­mäß kein Geld ver­die­nen darf.

Wer zum Beispiel ein Foto auf einen Flyer dru­cken will, der zu einer Party ein­lädt, nutzt das Foto „kom­mer­zi­ell“ egal, ob es eine Flatrate-​Sauf-​Party ist oder die Einladung für das kos­ten­lo­se Konzert des Kirchenchors. Beide Male „wirbt“ der Flyer für etwas.  Es fin­det weder eine jour­na­lis­ti­sche Berichterstattung statt noch wird ein Bild als visu­el­le Referenz genutzt. Letzteres könn­te bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn jemand ein Foto sei­nes Autos nach einem Diebstahl auf Aushänge druckt, um danach zu fahnden.

Zweites Missverständnis: Kommerzielle und redak­tio­nel­le Nutzung unter­schei­det sich wie RF/​RM

RF und RM sind Abkürzungen, die für die Art der Bildlizenzierung ste­hen: „royal­ty free“ oder „rights mana­ged“. Diese Begriffe regeln jedoch nur die Art der Bezahlung, aber nicht die der Nutzung.

Zwar war es lan­ge in der Praxis so, dass RM-​Fotos vor allem redak­tio­nell benutzt wur­den und RF-​Fotos meist kom­mer­zi­ell, aber ers­tens ändert sich das und zwei­tens war das auch damals nie in Stein gemei­ßelt. Zum Beispiel wur­den und wer­den für teu­re Werbekampagnen (=kom­mer­zi­el­le Nutzung) RM-​Fotos gekauft, damit Exklusivität gewähr­leis­tet ist und eini­ge Zeitschriften kau­fen auch zur Bebilderung ihrer Artikel (=redak­tio­nel­le Nutzung) RF-​Fotos, weil die­se manch­mal bil­li­ger sind (Microstock) oder vom Motiv ein­fach bes­ser passen.

Warum ist die Unterscheidung der Nutzung wichtig?

Die genaue Trennung zwi­schen redak­tio­nel­ler und kom­mer­zi­el­ler Nutzung ist wich­tig, weil sie in zwei wich­ti­gen Bereichen sehr unter­schied­li­che Voraussetzungen erfül­len muss: Rechtlich und moralisch.

Rechtliche Unterschiede

Für eine kom­mer­zi­el­le Nutzung von Bildern sind zum Beispiel bei Personenfotos immer Model-​Verträge not­wen­dig, bei mar­ken­recht­lich (oder ander­wei­tig) geschütz­ten Dingen Eigentumsfreigaben. Bei redak­tio­nel­ler Nutzung von Bildern ist das nicht not­wen­dig. Stellt euch nur das Gedränge vor, wenn die Fotoreporter bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus alle die Unterschrift des Präsidenten unter ihre Model-​Verträge haben wol­len wür­den… 🙂 Aber im Ernst: Es wäre ein star­ker Eingriff in die Pressefreiheit, wenn Personen den Abdruck von Fotos ver­bie­ten könn­ten, auf denen sie zu sehen sind, nur weil bei­spiels­wei­se eine Zeitung kri­tisch über die­se Person berich­tet. Deswegen sind Modelverträge im engen Rahmen der redak­tio­nel­len Nutzung nicht nötig. Umgekehrt aber dür­fen auch Fotos, bei denen Modelverträge vor­lie­gen, redak­tio­nell genutzt werden.

Diese Freiheit, wel­che Fotojournalisten haben, wenn sie ohne Model-​Verträge oder Eigentumsfreigaben arbei­ten kön­nen, hat jedoch ihren Preis. Dieser lau­tet: „Journalistische Sorgfaltspflicht“. Das führt uns zur Moral.

Moralische Unterschiede

Die eben erwähn­te Sorgfaltspflicht von Journalisten besagt unter ande­rem, dass Wahrheit eins der obers­ten Gebote ist. Das bedeu­tet bei Fotos unter ande­rem, dass sie nicht gestellt oder retu­schiert wer­den dür­fen. Die Nachrichtenagentur Reuters hat des­halb aus­führ­li­che Richtlinien, wie Fotos auf­ge­nom­men, mit Photoshop bear­bei­tet und beschrif­tet wer­den dür­fen oder müs­sen. Werden die­se nicht ein­ge­hal­ten, gibt es sofort auf­ge­brach­te Diskussionen. Oft dre­hen sich die­se um die Frage, wie stark ein Bild beschnit­ten wer­den darf. Jeder Fotograf weiß, dass die Bildwirkung eines Fotos stark durch einen Beschnitt beein­flußt wer­den kann und ein radi­ka­ler Beschnitt oft ein lang­wei­li­ges Foto ret­ten kann. Deshalb ist das Beschneiden von Fotos bei vie­len Bildagenturen nicht per se ver­bo­ten. Nur wenn der Beschnitt die Bildaussage ändern wür­de, ist er unter­sagt. Ähnlich stren­ge Vorgaben hat auch istock­pho­to an Fotografen, die redak­tio­nel­le Fotos lie­fern wollen.

Vom recht­li­chen Standpunkt aus gese­hen, kann jedes kom­mer­zi­ell nutz­ba­re Foto auch redak­tio­nell genutzt wer­den. Moralisch gese­hen ist das jedoch oft viel schwie­ri­ger, weil die gestell­ten Model-​Fotos mit weg­re­tu­schier­ten Markennamen und Hautunreinheiten eben nicht die Wahrheit wie­der­spie­geln, der sich sorg­fäl­tig arbei­ten­de Medien ver­pflich­ten. Das ist auch einer der Gründe, war­um die „klas­si­schen“ Stockfotos eher sel­ten in Zeitungen zu fin­den sind und die spe­zia­li­sier­ten Nachrichtenagenturen wei­ter­hin vie­le Fotos ver­kau­fen kön­nen. Wenn Zeitungen trotz­dem ein bear­bei­te­tes Foto abdru­cken wol­len, mar­kie­ren sie es ent­we­der als „Symbolbild“ oder durch ein „[M]“ für „Fotomontage“, oft zu sehen auf dem Titelbild der tages­zei­tung.

Unterschiede bei der Namensnennung von Fotografen

Viele Bildagenturen ver­lan­gen von Bildkäufern, dass sie bei redak­tio­nel­ler Nutzung eines Fotos den Namen des Fotografen in der Form „Fotografenname/​Agenturname“ ange­ben. Rechtliche Grundlage für die­se Forderung ist der §13 des deut­schen Urheberrechts. Darin steht: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung sei­ner Urheberschaft am Werk. Er kann bestim­men, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu ver­se­hen und wel­che Bezeichnung zu ver­wen­den ist.“ Fotolia hat dazu einen erklä­ren­den Blogbeitrag geschrieben.

Da vie­le Zeitungen aus ver­schie­de­nen Gründen (Platzmangel, Bequemlichkeit, Lesbarkeit) immer öfter dazu über­ge­hen, nur die Agentur zu nen­nen, hat­te der Deutsche Journalisten-​Verband (DJV) vor kur­zem die Aktion „Fotografen haben Namen“ gestar­tet und die „Welt kom­pakt“ als Zeitung aus­ge­zeich­net, wel­che ihre Fotos am über­sicht­lichs­ten kennzeichnet.

Bei einer kom­mer­zi­el­len Nutzung ver­zich­ten vie­le Urheber bzw. Agenturen auf die­se Namensnennung, weil sie nicht bran­chen­üb­lich ist. Oder wie oft habt ihr Werbeanzeigen gese­hen, in denen klein am Rande die Namen der betei­lig­ten Fotografen stehen?

Habt ihr auch Missverständnisse mit den bei­den Begriffen redak­tio­nell und kom­mer­zi­ell erlebt? Was für Unterschiede erge­ben sich für euch?