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Stockfotografie-​News 2013-11-01

Hatte ich mir in mei­ner gren­zen­lo­sen Naivität anfangs wirk­lich vor­ge­nom­men, die Stockfotografie-​News wöchent­lich zu veröffentlichen?

Jetzt sind schon wie­der zwei Monate seit den letz­ten News ver­gan­gen, des­we­gen wird es drin­gend Zeit für ein Update, damit ihr den Überblick im Bildermarkt-​Dschungel nicht verliert.

  • Eine sehr aus­führ­li­che, nach Themen sor­tier­te Übersicht über geschütz­te Fotomotive lie­fert die­ses „Intellectual Property Wiki“ von Getty Images. Ein Lesezeichen-​Muss für jeden Stockfotografen.
  • Dreamstime will jetzt auch Videos ver­kau­fen, von SD- bis 4K-​Auflösung. Erst mal sind die Videografen dazu auf­ge­ru­fen, ihre Videos hoch­zu­la­den, die geplan­te Preisstruktur fin­det ihr etwas ver­steckt hier. Das sym­pa­thi­sche Preismodell, dass die Bilder (und jetzt auch Videos) mit mehr Verkäufen teu­rer wer­den, soll bei­be­hal­ten werden.
  • Auch Geldfälscher bedie­nen sich anschei­nend bei Microstock-​Agenturen, sind dann aber zu doof, die paar Euro für ein Bild ohne Wasserzeichen aus­zu­ge­ben: Zoonar berich­tet über einen aktu­el­len Fall hier in deren Blog.
  • Auf dem Markt der Videoagenturen ist mit Dissolve ein neu­er Spieler auf­ge­taucht, der anhand der Finanzen und dem Personal sogar Chancen haben könn­te. Leider, möch­te man sagen, denn der Durchschnittspreis für einen HD-​Clip soll bei 5 Dollar lie­gen. Ich hat­te ja gehofft, dass der Preisverfall bei Videos noch etwas auf sich war­ten lässt. Vom Design her erin­nert mich die Seite übri­gens sehr an Stocksy. Absicht?
  • Über die Gefahren bei der Verwendung von Hoheitszeichen in der Fotografie hat­te ich ja schon hier berich­tet. Wie sich das in der Praxis aus­wir­ken kann, zeigt das juris­ti­sche Nachspiel bei die­sem Twitter-​Foto mit einem Wappen von Sachsen-Anhalt.
  • Shutterstock hat soeben ihr Europa-​Büro eröff­net, und zwar in der Kulturbrauerei in Berlin.
  • Auch die gro­ße Bildproduktionsfirma Image Source hat soeben ein Büro in Berlin eröff­net. Damit soll­te klar sein, wel­che Stadt in Deutschland die Stockfotografie-​Hochburg ist.
  • iStock ent­fernt vie­le klei­ne Features von deren Webseite als Versuch, die Seite schnel­ler zu machen. Darunter sind auch die Fotografen-​Blogs, die „Über Mich“-Seite, Testimonials, Ratings, Bildkommentare und die kom­plet­te Logo-Sektion.
  • Der Name der Bildagentur wur­de jetzt übri­gens auch offi­zi­ell von iStockphoto zu iStock verkürzt.
  • Die neue Premium-​Kollektion Offset von Shutterstock ist jetzt online.
  • Die mobi­le App „On-​The-​Go“ von 123rf ist jetzt auch hier für Android erhältlich.
  • Die Idee ist nicht neu, aber die Umsetzung wird immer bes­ser. Die Lytro ist eine Kamera, bei der nach­träg­lich die Schärfe fest­ge­legt wer­den kann. Probiert es selbst mit der kos­ten­lo­sen App oder auf deren Webseite aus, die Ergebnisse sind beein­dru­ckend. Leider sind die Fotos bis­her nur ca. 1 Megapixel groß. Aber ange­sichts des tech­ni­schen Fortschritts wird es wohl nicht mehr lan­ge dau­ern, bis die Geräte taug­lich für die Stockfotografie sind.
  • Sich als Fotograf selb­stän­dig machen? Andreas Bender hat es gewagt und zieht nach 18 Monaten eine sehr aus­führ­li­che Bilanz.
  • Ein lesens­wer­tes Interview mit dem Stockfotografen Peter Atkins gibt es hier bei lousypennies.de, vor allem, wie man abseits der eigent­li­chen Fotoverkäufe noch Geld ver­die­nen kann.
  • Was ist die bis­lang ori­gi­nells­te Ausrede, die sich ein Bilderdieb hat ein­fal­len las­sen? „Ein Kugelschreiber sei ver­se­hent­lich auf die Tastatur gefal­len und habe die Funktion “ein­fü­gen” aus­ge­löst.“ So gele­sen in die­sem Blogartikel. Dummdreist bleibt es trotzdem.
  • Zum Schluss noch was zum Lachen: Ein Video mit blö­den Sätzen, die sich Fotografen stän­dig anhö­ren müssen:

Habe ich was ver­ges­sen? Dann bit­te in den Kommentaren nachtragen.

Ach so: Kriegen wir die 900 Fans bei Facebook voll? Dafür ein­fach rechts auf „Gefällt mir“ kli­cken. Danke.

Das Verbot von Hoheitszeichen-​Abbildungen in der Praxis

Heutzutage ist es ziem­lich ein­fach, eine Ordnungswidrigkeit zu bege­hen. Damit mei­ne ich nicht Falschparken oder „bei Rot über die Ampel gehen“, son­dern die Benutzung von Abbildungen des Bundesadlers. Die ist sogar häu­fi­ger, als man anneh­men könn­te, zum Beispiel immer dann, wenn eine Zeitschrift oder Webseite das Foto eines deut­schen Reisepasses zur Illustration benutzt.

Foto: Alexander Johmann/​aj82/​Flickr (CC BY-​SA 2.0)

Was ist pas­siert? Vor weni­gen Wochen schick­te die Bildagentur Panthermedia ein Rundschreiben an ihre Fotografen. Darin stand unter anderem:

Nach einer Mitteilung des Bundesverwaltungsamtes dür­fen wir kei­ne Bilder mehr anbie­ten, die den Bundesadler oder das Bundeswappen abbilden.

Diese sind Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland und dür­fen grund­sätz­lich nur von Behörden des Bundes zu deren amt­li­chen Zwecken ver­wen­det werden.

Bestehendes Bildmaterial, wel­ches in jeg­li­cher Form den Bundesadler oder das Bundeswappen beinhal­tet (sowohl Illustration oder Fotografie) wird inner­halb der nächs­ten Wochen gelöscht. Wir möch­ten wei­ter­hin dar­auf hin­wei­sen, dass wir ab sofort auch kei­ne neu­en Bilder, die ent­spre­chen­de Kriterien erfül­len, anneh­men können.“

Daraufhin frag­te ich beim zustän­di­gen Bundesverwaltungsamt (BVA) nach und erhielt eine lan­ge, aus­führ­li­che Antwort. Leider wur­de mir auf Nachfrage aus­drück­lich ver­bo­ten, die­se Antwort zu ver­öf­fent­li­chen, wes­halb ich die­se in eige­nen Worten wie­der­ge­ben muss.

Zusammengefasst beruht das Verbot auf § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Darin steht:

§ 124
Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

(1) Ordnungswidrig han­delt, wer unbefugt
1.     das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den ent­spre­chen­den Teil eines Landeswappens oder
2.     eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genann­ten Wappen, Wappenteilen und Flaggen ste­hen sol­che gleich, die ihnen zum Verwechseln ähn­lich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahn­det werden.“

Das BVA hat das auch schön erklärt, aber – wie gesagt – mir ver­bo­ten, das wie­der­zu­ge­ben. Deshalb mei­ne Version:

Das Amt ver­bie­tet gene­rell jeden Gebrauch der Wappen oder Flaggen, wenn sie nicht von amt­li­cher Stelle erfolgt. Ausnahmen sind nur künst­le­ri­sche, kunst-​gewerbliche und heraldisch-​wissenschaftliche Nutzungen. Ausdrücklich schrieb mir das BVA, dass jeg­li­che kom­mer­zi­el­le oder redak­tio­nel­le Nutzung der Hoheitszeichen ver­bo­ten sei. So hat zum Beispiel der Bundesgerichtshof in einem Fall (Aktenzeichen NotZ 42/​02 vom 14.07.2003) beschlos­sen, dass ein Notar kein ver­frem­de­tes Landeswappen für sei­nen Briefkopf nut­zen darf.

Das bedeu­tet auch: Theoretisch könn­te das BVA jede Zeitung, wel­ches ein Foto eines Reisepasses druckt, ver­kla­gen und die­se Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1000 Euro Bußgeld bele­gen. Besonders gran­tig wird die Behörde, wenn mit der Nutzung der „Anschein einer amt­li­chen Verwendung“ ent­ste­hen kann.

Allein die Bereitstellung von Bildern mit dem Bundesadler drauf sowie der Verkauf die­ser Abbildungen über Bildagenturen stellt jedoch noch kei­ne unbe­fug­te Benutzung im Sinne des oben genann­ten Gesetzes dar. Es kommt aber dar­auf an, in wel­chem Zusammenhang der Bundesadler bzw. die ande­ren Hohheitszeichen letzt­end­lich vom Erwerber ver­wen­det wer­den. Da die Anbieter das nicht kon­trol­lie­ren kön­nen, ist star­ke Vorsicht beim Gebrauch die­ser Motive gege­ben. Insbesondere für Bildagenturen wie istock­pho­to oder Shutterstock, wel­che ihren Bildkäufern eine „Rechte-​Garantie“ geben, soll­te das zu den­ken geben.

Das BVA weist jedoch aus­drück­lich dar­auf hin, dass es zu kei­ner Zeit die Löschung von Bildern gefor­dert hät­te oder dass es ver­bo­ten sei, Bilder mit Hoheitszeichen anzubieten.

Ich glau­be nicht, dass das BVA jetzt eine Tageszeitung ver­kla­gen wür­de, die das Foto eines deut­schen Reisepasses zur Illustration eines Artikels über die neu­en bio­me­tri­schen Pässe nutzt. Das Bundesverwaltungsamt behält sich jedoch immer eine Einzelfallentscheidung vor und vor Gericht wür­de es dann um die Auslegung des Wortes „unbe­fugt“ gehen. Da dem BVA das Recht zusteht, aus Opportunitätsgründen von einer Strafverfolgung abzu­se­hen, ist die Gefahr für eine „nor­ma­le Berichterstattung“ sicher gering. Stärker ver­folgt wird zum Beispiel der Verkauf von Fan-​Artikeln wie Fahnen mit Hoheitszeichen oder das Tragen von Kleidung mit Hoheitszeichen.

Für Stock-​Fotografen bedeu­tet das im Klartext: Lieber Finger weg von den Hoheitszeichen!

Was sagt ihr zu der Auslegung und prak­ti­schen Umsetzung die­ser Vorschriften?