Seitdem ich meine Fotos verkaufe, achte ich viel genauer darauf, wie meine Fotos benutzt werden. Immerhin sind sie mein „Kapital“. Auch die Bedingungen von Fotowettbewerben lese ich sehr aufmerksam. Das führte dazu, dass ich bei fast keinen Fotowettbewerben mehr mitmache.
Ein aktuelles Beispiel:Die Webseite www.wetter.com veranstaltet einen Fotowettbewerb für Winterbilder. In den Teilnahmebedingungen steht u.a.:
Mit der Einsendung eines oder mehrerer Fotos […] räumt der Teilnehmer der wetter.com AG die folgenden nicht-ausschließlichen, übertragbaren, räumlich und zeitlich unbeschränkten Rechte – einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung – an dem Bildmaterial ein:
* das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der hier eingeräumten Rechte beliebig zu vervielfältigen und zu verbreiten;
* das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung […], das Senderecht (d. h. […] über den Fernsehsender „Deutsches Wetter Fernsehen“ zugänglich zu machen), das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger […].
Das bedeutet ungefähr: Eingesandte Fotos – auch wenn sie nicht gewonnen haben – dürfen vom Veranstalter kostenlos für deren Webseite und Fernsehsender benutzt werden. Außerdem dürften diese Rechte auch an beliebig viele andere – der Formulierung „Unterlizenzierung“ sei Dank – weitergegeben werden.
Und wofür das alles? Einmal pro Woche werden 50 € für das beste Bild bezahlt. Zur Erinnerung: Genutzt werden dürfen aber alle Einsendungen, auch die der „Verlierer“. Genutzt werden beispielsweise über 130 Fotos auf der Webseite für den kostenlosen „Download als Wallpaper“. Allein für solche Rechte würden beim Kauf der Bilder bei Bildagenturen meist mehrere tausend Euro fällig.
Wer sich vor solchen Klauseln in Wettbewerben schützen will, findet hier mehr Informationen:
http://www.fotowettbewerbe.de/ratgeber/#more‑1
http://www.fotorecht.de/publikationen/fotowettbewerb.html