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Darf man gekaufte Stockfotos bei Facebook posten? Die große Umfrage

Ich hät­te nicht gedacht, dass die Antwort auf die­se Frage so schwer fällt. Selbst die größ­te Bildagentur der Welt scheint nicht in der Lage zu sein, dar­auf eine Antwort zu geben. Aber der Reihe nach.
Desöfteren haben mich sowohl Fotografen als auch Bildkäufer gefragt, ob sie Fotos bei Facebook nut­zen dürf­ten. Ich wuß­te kei­ne genaue Antwort und habe mich damit her­aus­ge­re­det, dass die jewei­li­gen Lizenzbedingungen von der betref­fen­den Bildagentur und von Facebook ein­ge­hal­ten wer­den müssten.
Deshalb dach­te ich, fra­ge ich die Leute, die es am bes­ten wis­sen müs­sen: Die Bildagenturen selbst. Schließlich müss­ten die ers­tens ihre eige­nen Lizenzen und die erlaub­ten Verwendungen am bes­ten im Kopf haben und zwei­tens ist Facebook ja kei­ne unbe­kann­te Seite mehr, sodaß in der Praxis längst klar sein soll­te, dass auf Facebook eine unvor­stell­bar gro­ße Menge an Bildern hoch­ge­la­den wird.
Ich schick­te vier ein­fa­che Fragen an zehn gro­ße Micro- und Macrostock-​Agenturen, an Corbis, Getty Images, Mauritius Images und Plainpicture, an Fotolia, Dreamstime, iStockphoto, Shutterstock, Depositphotos und Veer. Die vier Fragen lauteten:
  1. Darf man bei ihrer Bildagentur gekauf­te Bilder bei Facebook nutzen?
  2. Wenn ja, mit wel­cher Lizenz und unter wel­chen Bedingungen (Größe etc.) genau?
  3. Wenn nein, wel­cher Passus des Lizenzvertrags ver­bie­tet das genau?
  4. Welche Überlegungen gibt es, in Zukunft die Stockfoto-​Verwendung bei Facebook rechts­si­cher zu gestalten?
Die Resultate haben mich überrascht.
Alle fett­ge­druck­ten Hervorhebung in den Agenturantworten erfolg­ten durch mich.
Als ers­tes ant­wor­te­te Dreamstime in Form von Carmen Pietraru (Qualitätskontrolle und Kundendienst) sehr aus­führ­lich auf eng­lisch, die Antworten habe ich für den Blog übersetzt:
„Unsere Lizenzbedingungen erwäh­nen nur die am häu­figs­ten vor­kom­men­den Nutzungen und die Liste ist nicht voll­stän­dig, des­halb ist Facebook nicht expli­zit erwähnt. Wir emp­feh­len allen Bildkäufern, immer mit unse­rem Kundendienst Rücksprache zu hal­ten, wenn sie Fragen zur Nutzung oder not­wen­di­gen Lizenzen haben.
Facebook ist unse­rer Meinung nach ein Markt mit einem rie­si­gen Potential (er hat schon über eine Millarde Mitglieder), des­halb haben wir kürz­lich unse­re neue Webseite timelineimages.com gestar­tet, spe­zi­ell aus­ge­rich­tet auf die Facebook-Nutzung.
Die meis­ten Bildagenturen sind auf ein Business-​To-​Business-Konzept aus­ge­rich­tet. Dreamstime hat bis zu einem gewis­sen Grad das glei­che Konzept, obwohl wir auch eine brei­te Masse an Käufern haben, wel­che Endnutzer der Bilder sind. Mit TimelineImages schwenk­ten wir auf das Business-​To-​Consumer-Modell umd spre­chen die Leute an, die Bilder haupt­säch­lich brau­chen, um ihre Profile oder Nachrichten in sozia­len Netzwerken wie Facebook visu­ell zu verbessern.
Hier noch eini­ge detail­lier­te Antworten auf Deine Fragen:
Zu 1. Ja, Bilder von Dreamstime dür­fen auf Facebook genutzt wer­den, solan­ge sie nicht als Profilfoto genutzt wer­den, ins­be­son­de­re wenn es um Bilder mit Models oder Leuten geht. Der Bildnachweis (zum Beispiel „Das ist ein Foto mit Models“ [Anmerkung R. Kneschke: im Sinne der Abgrenzung von gestell­ten Fotos gegen­über doku­men­ta­ri­schen Aufnahmen]) ist nur erfor­der­lich, wenn es der gene­rel­le Kontext der Nutzung erfor­dert, wie bei jeder ande­ren Web-​Nutzung auch der Fall ist. Ein Beispiel: Wenn du eins unse­rer Bilder nutzt, um einen Artikel zu illus­trie­ren, ist es emp­feh­lens­wert, den Bildnachweis anzu­brin­gen, um die Bildquelle und den Urheber zu wür­di­gen. Dasselbe ist erfor­der­lich, wenn du das Bild ein­fach in eins dei­ner Facebook-​Alben hoch­lädst, nur um das Missverständnis zu ver­mei­den, dass Du das Copyright für das Bild vor­ent­hal­ten wür­dest or Leute anneh­men lässt, Du hättst das Bild gemacht. So lan­ge das Bild gekauft und kor­rekt genutzt wird, dür­fen Bilder von Dreamstime bei Facebook genutzt werden.
Zu 2. Facebook soll­te als Medium betrach­tet wer­den. Leute fra­gen uns, ob sie unse­re Bilder für eine pri­va­te Nutzung auf Facebook neh­men dür­fen oder für Facebook-​Anwendungen, des­halb unter­schei­den sich manch­mal die not­wen­di­gen Lizenzen. Persönliche Nutzung (als Titelbild für die Zeitleiste oder in einem Marketing-​Artikel zum Beispiel) ist von der „Standard Royalty Free“-Lizenz abge­deckt, wel­che die güns­tigs­te Lizenz auf unse­rer Seite ist. Die Nutzung des Bildes in einer Facebook-​Anwendung kann von ver­schie­de­nen Lizenzverträgen abge­deckt wer­den, inklu­si­ve der Standard-​Lizenz. Das hängt davon ab, wie genau das Bild benutzt wird. Am häu­figs­ten ist die „Web-​Extended Licence W‑EL“ not­wen­dig, aber Kunden kön­nen die Bilder auch unter der „Unlimited Seats Licence U‑EL“ run­ter­la­den und auch unter der „Sell The Rights Licence SR-EL“.

Zu 3. Wie schon gesagt, wir erlau­ben die Facebook-​Nutzung, aber wie bei jeder ande­ren Nutzung auch gel­ten die übli­chen Einschränkungen zu sen­si­blen Themen und zur Modelfreigabe. [Anmerkung Robert Kneschke: Versucht nicht, die deut­sche Übersetzung auf der Dreamstime-​Seite zu lesen, die ist auto­ma­ti­siert über­setz­tes Kauderwelsch.]

Zu 4. Als Ergänzung zu Dreamstime ist Timelineimages.com unse­re aktu­ells­te Lösung, um Facebook-​Nutzern schnell und ein­fach Zugriff auf qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Bilder für die Facebook-​Nutzung zu geben.“

Danach kam die Antwort von Susanne Mendack, die in Deutschland die Pressearbeit für Corbis und Veer macht:

Ich habe mit den USA gespro­chen, es ist lei­der nicht mög­lich, Ihre Fragen so, wie sie gestellt sind, zu beant­wor­ten. Es hängt von jeder ein­zel­nen Lizenz ab, die ein Kunde erwirbt, ob er damit auch sozia­le Medien ‚bespie­len‘ darf. Jede Lizenz ist anders, jede Kollektion ist anders, es gibt bei Corbis ja vie­le ver­schie­de­ne High-​End-​Kollektionen und das, was in der Lizenz des Kunden steht, gilt. Wenn Sie eine Tendenz wis­sen möch­ten – man darf die Fotos eher nicht auf Facebook und Co. pos­ten. Das ist auch im Interesse des Fotografen.“

Als nächs­tes kam die Antwort der PR-​Agentur von Getty Images:

[…] Wie bereits bespro­chen, haben wir Ihre Anfrage selbst­ver­ständ­lich an Getty Images wei­ter­ge­lei­tet, wie­der­holt ange­fragt und ent­spre­chend bespro­chen. Entgegen unse­rer Erwartungen und mit Hinweis auf zeit­li­che Engpässe liegt uns aktu­ell aller­dings noch kein offi­zi­el­les Statement von Getty Images vor. “

Danach folg­te  – mit viel Wartezeit – die sehr aus­führ­li­che Antwort von Fotolia:

Vielen Dank für dei­ne Geduld und dafür, daß Du auch uns die Möglichkeit ein­räumst, uns zu die­sem wich­ti­gen Thema zu äußern.  Wir möch­ten im Zusammenhang mit unse­ren Antworten dar­auf hin­wei­sen, daß wir uns nur zum aktu­el­len Stand der Diskussion um Social Media und expli­zit auf die aktu­el­len Facebook Terms of Service (Tos) sowie unse­rer aktu­el­len ToS bezie­hen kön­nen – bei­des kann sich in der schnell­le­bi­gen Zeit rasch ändern. Keiner weiß, was Facebook und Co. mor­gen machen werden.

- Darf man bei Fotolia gekauf­te Bilder bei Facebook verwenden?

Ja, aber mit Einschränkungen. Eine Verwendung von Fotolia-​Content auf Facebook ist auf­grund der dor­ti­gen Nutzungsbedingungen lei­der nur unter Einschränkungen mög­lich. Hintergrund ist neben der umfas­sen­den Nutzungsrechtseinräumung, die sich Facebook regel­mä­ßig bereits mit der Einstellung jeden Contents an die­sem über­tra­gen lässt (inkl. der Möglichkeit, selbst Sublizenzen an Dritte zu ver­ge­ben), eben auch die sei­tens Facebook auto­ma­tisch vor­ge­se­he­ne und vom Einsteller nicht abwähl­ba­re Möglichkeit zum Download und Nutzung des Contents. Diese Weiterverbreitung des Contents wider­spricht den Vorgaben von Fotolia.

Dennoch ist es mög­lich, Fotolia-​Content auf Facebook ein­zu­set­zen, sofern man sich zuvor mit den Nutzungsbedingungen von Facebook und und den Lizenzbestimmungen von  Fotolia beschäf­tigt und bestimm­te grund­le­gen­de Regeln bei der Verwendung von RF-​Content beachtet.

Solange Fotolia-​Bilder nicht in ihrer von Fotolia bereit­ge­stell­ten Form („stand-​alone“, d.h. nicht bear­bei­tet, wie her­un­ter­ge­la­den)  bei Facebook hoch­ge­la­den wer­den, son­dern Teil einer neu­en Komposition eines neu­en Werks sind (Anzeige, Flyer, …) soll­te es kei­ne Probleme geben.

- Wenn ja, mit wel­cher Lizenz und unter wel­chen Bedingungen (Größe etc.) genau?

Eine Lizenz, die die Verwendung auf Facebook oder ande­ren Social Media Plattformen expli­zit regelt, gibt es noch nicht.

Grundsätzlich gilt bei der Online-​Verwendung  unse­res Contents und bei Facebook glei­cher­ma­ßen: Fotolia gestat­tet ist die Verwendung von Bildern mit einer maxi­ma­len Auflösung von 1000 x 1000 Pixeln bei 72 dpi. Natürlich ver­bie­ten sich auch hier belei­di­gen­de oder sonst­wie rechts­ver­let­zen­de Verwendungen, eben­so der Einsatz als Avatar. Man darf also kein Fotolia-​Bild als Profilfoto ver­wen­den und eine Fake-​Identität schaf­fen. Und wie bei jeder Verwendung soll­ten Urheber und Quelle genannt wer­den. Auch hier reicht die Nennung im Impressum/​Info der betref­fen­den Facebook-Seite.

- Wenn nein, wel­cher Passus des Lizenzvertrags ver­bie­tet das genau?

Gemäß unse­ren Verträgen darf unser Content nicht „stand-​alone“ ver­teilt oder ver­trie­ben wer­den. Auch dür­fen kei­ne Unterlizenzen ein­ge­räumt wer­den. Das gilt über­all, also auch bei Facebook. Und auch wenn der Facebook-​Nutzer sich im Zweifelsfall nicht dar­über im Klaren ist, räumt er Facebook (oder ande­ren Plattformbetreibern) bereits durch den Upload von Bildern bedeu­ten­de, wenn auch beschränk­te Nutzungsrechte ein, ver­öf­fent­licht den Content und ermög­licht in vie­len Fällen Dritten die wei­te­re Nutzung des Contents durch die Bereitstellung per Download.

Fotolias Download-​Verträge (sowohl Standard als auch die Erweitere Lizenz) ent­hal­ten die maß­ge­ben­den Einschränkungen in ihren jewei­li­gen Ziffern 2. und 3.

Ziff. 2 Unterlizenz: Das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied ist nicht zur Gewährung wei­te­rer Unterlizenzen berechtigt.“

=> Eine Unterlizenz las­sen sich Facebook et al. expli­zit einräumen.

Ziff 3 Einschränkungen (a): „Unterlizenzierung, Verkauf, Abtretung oder Übertragung jeg­li­cher Rechte aus die­sem Vertrag. Verkauf, Lizenzierung oder Vertrieb des Werkes oder einer Bearbeitung des Werkes als Stand-​Alone-​Image-​Datei oder als Bestandteil einer Online- oder jeg­li­cher ande­ren Datenbank oder jeg­li­cher Derivate, die das Werk in einer Form ent­hal­ten, die es Dritten ermög­li­chen, das Werk her­un­ter­zu­la­den, zu extra­hie­ren oder sich Zugang zum Bild als Stand-​Alone-​Image-​Datei zu verschaffen;“

Ziff 3 Einschränkungen ©: „die öffent­li­che Zugänglichmachung eines Werkes online in einem her­un­ter­lad­ba­ren Format, Bereitstellung eines Werkes in elek­tro­ni­schen Foren oder Boards;“

=> Auch wenn der Facebook-​Nutzer sich im Zweifelsfall nicht dar­über im Klaren ist, durch den Upload von Bildern (vor allem ab einer bestimm­ten Dateigröße), räumt er Facebook (oder ande­ren Plattformbetreibern) Unterlizenzen ein, macht er den Content öffent­lich zugäng­lich und ermög­licht in vie­len Fällen den Download des Contents durch Dritte.

- Welche Überlegungen gibt es, in Zukunft die Stockfoto-​Verwendung bei Facebook rechts­si­cher zu gestalten?

Ohne Zweifel sehen wir hier einen sehr leben­di­gen Markt. Es ist kein leich­tes Unterfangen, die Interessen, der Kunden, der Urhebern, von Facebook und Fotolia glei­cher­ma­ßen unter einen Hut zu bekom­men. Fotolia aner­kennt die immense Verwendung von Bild-​Content in Social Media und den dar­aus ent­ste­hen­den Bedarf einer für Kunden wie Fotografen glei­cher­ma­ßen ver­tret­ba­ren Regelung. Daher arbei­ten wir dar­an, die Bilder für Facebook/​Social-​Media in Zukunft gere­gelt nutz­bar zu machen und zu vereinfachen.“

Trotz mehr­fa­cher Nachfragen und Wartezeiten von eini­gen Wochen wur­de ich bei Shutterstock vom Vizepräsidenten Gerd Mittmann lei­der nur ver­trös­tet, aber ich schie­be die Antwort ger­ne nach, wenn sie noch kom­men sollte.

Bei Mauritius Images wur­de mir tele­fo­nisch mit­ge­teilt, dass eine Verwendung deren Bilder bei Facebook wegen der oben genann­ten Unterlizenzierung nicht erlaubt sei. Ich bat dar­um, mir eine zitier­fä­hi­ge Antwort per Email zuzu­schi­cken, das ist jedoch bis heu­te nicht erfolgt.

Auch von plain­pic­tu­re, Depositphotos und Bigstock erhielt ich trotz Nachfragen lei­der kei­ne Antwort.

Mich wurm­te auch, dass Getty Images als mit Abstand weit­weit größ­te Bildagentur nicht in der Lage sei, mei­ne Fragen zu beant­wor­ten. Deswegen star­te­te ich einen zwei­ten Versuch und frag­te nicht als Pressevertreter, son­dern als Käufer an. Und sie­he da, auf ein­mal ging es sehr schnell. Ich bekam einen Anruf eines Kundenberaters, wel­cher mir sei­ne Antwort auch noch per Email zur Bestätigung schickte:

Hallo Herr Kneschke,

sie kön­nen lizenz­frei­es Material von GETTY IMGES auch auf web­ba­sier­ten sozia­len oder Community-​Netzwerken nut­zen. Allerdings erstreckt sich die­se Nutzung nicht auf bezahl­te Werbeflächen.

Bei lizen­pflich­ti­gen Bildern fin­den Sie bei der Preiskalkulation unter „Internet und APP“ den Punkt „Web – Social Media“ wel­chen Sie bei der Honorarberechnung ange­ben können.

Kommen Sie bei Fragen ger­ne auf mich zurück.

Beste Grüße aus München,
Mustafa Cihangir
(Sales & Service Representative)“

Zusammenfassung

Ob gekauf­te Stockfotos bei Facebook genutzt wer­den dür­fen, hängt dem­nach stark von der Agentur ab, bei wel­cher die­se gekauft wer­den. Einige ver­bie­ten die­se Nutzung aus­drück­lich, ande­re erlau­ben sie mit Einschränkungen, die unter­schied­lich aus­fal­len. Andere Agenturen las­sen ihre Kunden lei­der völ­lig im Unklaren. Im Zweifelsfall emp­feh­le ich des­halb, die Bildagentur vor einer kon­kre­ten Verwendung zu fragen.

Welche Erfahrungen habt ihr mit Stockfotos auf Facebook gemacht?

Test und Verlosung des Ringblitz-​Adapters Roundflash

Vor knapp vier Monaten habe ich hier im Blog den neu­en Ringblitz-​Adapter „Roundflash“ vor­ge­stellt.


In den letz­ten Monaten habe ich eini­ge Gelegenheiten gehabt, die Alternative zum ech­ten Ringblitz aus­zu­pro­bie­ren. Nach den Testbildern im oben ver­link­ten Beitrag will ich euch heu­te eini­ge wei­te­re Fotos zei­gen, die mit dem Roundflash ent­stan­den sind und über mei­ne Erfahrungen berichten.


Im Foto der lachen­den Frau ganz oben kam der Blitz mit dem Ringblitz-​Aufsatz wirk­lich als ein­zi­ge Lichtquelle zum Einsatz. Fotografiert habe ich mit mei­ner Canon 5D Mark II und dem Canon Speedlite 580 EX II und dem Roundflash. Belichtungszeit war 1/​160 Sekunde bei Blende 3,5 (ISO 100). Als Objektiv hat­te ich das Canon 24–70mm genom­men, bei Brennweite 35 und mit ca. 0,75 Metern Abstand zum Model.


Beim sprin­gen­den Musiker oben war die Ausrüstung die Gleiche, jedoch war das eine Außenaufnahme, wo der Blitz nicht die gan­ze Arbeit ver­rich­ten muss­te. Diesmal mit 1/​170, Blende 4 (ISO 200) und bei 2,25 Metern Abstand foto­gra­fiert. Die Blitzleistung habe ich manu­ell erhöht.

Es liegt in der Natur der Sache, dass der beson­de­re Look des Ringblitzes vor allem dann wirkt, wenn er von nahem ein­ge­setzt wird. Je wei­ter weg der Ringblitz vom foto­gra­fier­ten Motiv ist, des­to eher wirkt er wie eine Punktlichtquelle. Deswegen eig­net er sich auch beson­ders gut für Makroaufnahmen. Je dich­ter der Ringblitz am Model ist, des­to grö­ßer ist auch der kreis­run­de Lichtreflex in den Augen. Sehr gut zu erken­nen ist das beim Mann mit der Grimasse. Allerdings kann die­ser unge­wöhn­li­che Lichtreflex im Auge auch ablen­ken, wes­halb ich ihn bei eini­gen Fotos auch retu­schiert habe, sodaß er nicht mehr wie ein Donut, son­dern nur noch wie ein Kreis aussieht.


Bei den Fotos von Maschinen der Lebensmittelindustrie habe ich gemerkt, dass der Ringblitz-​Adapter auch nicht die rich­ti­ge Wahl ist, wenn Geräte mit viel Metall/​Chrom oder ande­ren spie­geln­den Flächen foto­gra­fiert wer­den sol­len, weil das unge­fähr so uncool aus­sieht als wür­de man in einen Spiegel blit­zen.

Hier auch mal ein Vergleich eines Fotos mit und ohne den Roundflash-​Ringblitz (kli­cke die Bilder zum Vergrößern):

(mit Roundflash)
(ohne Roundflash)

Das Zusammenfalten des Roundflash berei­tet mir auch nach eini­gen Malen noch etwas Kopfzerbrechen, da ich immer Angst habe, beim Drehen und Falten des Roundflash wür­de ich etwas bre­chen kön­nen. Glücklicherweise gibt es jetzt eine Video-​Anleitung für den Auf- und Abbau.


Auch ohne den „spe­zi­el­len Ringblitz-​Look“ eig­net sich der Roundflash her­vor­ra­gend als Mittel zur Kontrastkontrolle, mit dem man regeln kann, wie stark die Schatten einer ande­ren Lichtquelle auf dem Model wir­ken sol­len, da der Ringblitz die Schatten direkt von der Kameraachse meist ohne zusätz­li­chen Eigenschatten auf­hellt. Wenn es rich­tig ange­stellt wird, ist kaum zu bemer­ken, dass  über­haupt ein Ringblitz (wenn im Bild unten auch ein ande­rer als der Roundflash) im Einsatz war:


Ohne den Aufhellblitz von vor­ne wären die son­ni­gen Stellen jedoch schon aus­ge­franst bzw. die schat­ti­gen Stellen zu dunkel.

Mittlerweile wird der Roundflash auch direkt in Deutschland ver­trie­ben (für 129 Euro inkl. Versand über www.roundflash.de).

Verlosung

Der Erfinder des Roundflash war so freund­lich, mir ein Exemplar des Roundflash-​Ringblitz-​Adapaters für eine Verlosung zur Verfügung zu stellen.

Um an der Verlosung teil­zu­neh­men, musst Du nur zwei Dinge tun:

  1. Schreibe einen Kommentar unter die­sen Artikel, dass Du den Roundflash gewin­nen willst.
  2. Klicke „Gefällt mir“ auf mei­ner Facebook-Seite. Wenn Du schon Fan bist, alles bes­tens. Zwei Hinweise noch: Verwechsle bit­te nicht mei­nen pri­va­ten Facebook-​Account mit mei­nem öffent­li­chen und ach­te dar­auf, dass ich dei­nen Kommentar auch dei­nem Facebook-​Account zuord­nen kann.


Die Verlosung endet am 18.05.2012, den Gewinner wer­de ich dann über Facebook benachrichtigen.

Stockfotografie-​News 2012-04-13

Nach eini­gen Wochen wird es mal wie­der Zeit, mei­ne Notizen zusam­men­zu­su­chen und Euch einen Überblick über die Bilderbranche zu verschaffen.

Seltsamerweise gibt es seit Jahresbeginn kaum wirk­lich wich­ti­ge Nachrichten, was mir etwas Angst macht, da die Ruhe vor dem Sturm bis­her kein gutes Zeichen war.

Aber freu­en wir uns bis dahin, dass mal für paar Wochen alles beim Alten bleibt und schau­en uns an, was es trotz­dem Neues gibt:

  • Die Firma PocketWizard hat ihre bei Profifotografen belieb­ten Funkauslöser Plus II ver­bes­sert: Die neue „Plus III“-Reihe hat mehr Funktionen und ist sogar bil­li­ger. Einziger Haken: E‑TTL wird nicht unter­stützt, wer dar­auf ver­zich­ten kann, soll­te zugreifen.
  • Getty Images ver­treibt jetzt über 800.000 Videos über die Mediensuchmaschine my-picturemaxx.
  • Fotolia-Fotos kön­nen mit dem neu­en Adobe-​Plugin jetzt auch direkt aus der Adobe Creative Suite CS5 abge­ru­fen werden.
  • Noch mal Fotolia: Die Bildagentur hat jetzt die Crowdsourcing-​Logo-​Webseite wilogo.com auf­ge­kauft. Damit dehnt die Agentur das „User Generated Content“-Modell auf einen wei­te­ren Geschäftsbereich aus.
  • Fotolia die drit­te: Heute am Freitag, den 13.4. fin­det in Berlin die Vernissage um 18 Uhr für die Ausstellung „Me Myself & I. Stockfotografen im Selbstportrait“ statt, wel­che bis zum 13. Juli 2012 im FotoliaLAB zu sehen ist. Ich bin dort eben­falls mit einem amü­san­ten Selbstportrait zu sehen.
  • Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) stellt jetzt sei­ne Fotos und Videos, zum Beispiel Weltraumaufnahmen, unter einer Creative Commons CC-​BY 3.0‑Lizenz gra­tis zur Verfügung. Über die Erfahrungen des Bundesarchivs mit einer ähn­li­chen Entscheidung habe ich hier berich­tet.
  • Für Android-Smartphones gibt es jetzt eine App namens „Microstock Report“, wel­che die Fotografen-​Einnahmen bei 29 Microstock-​Bildagenturen anzeigt und auswertet.
  • Dreamstime expe­ri­men­tiert gera­de mit Preisänderungen.
  • Zoonar bie­tet jetzt Getty Images als Partneragentur an. Fotografen soll­ten sich jedoch nicht der Illusion hin­ge­ben, ihre Bilder in eine hoch­wer­ti­ge Getty-​Kollektion zu bekom­men, viel wahr­schein­li­cher ist es, dass die Bilder für Abo-​Verkäufe via Thinkstock und photos.com genutzt werden.
  • Außerdem kün­dig­te Zoonar an, dass die Kommissionen für Partnerverkäufe von 60% auf 50% redu­ziert wer­den. Damit scheint lei­der auch bei Zoonar das Rennen nach unten zu beginnen.
  • Panthermedia hat jetzt ein Vertriebsbüro in Mailand, Italien, auf­ge­macht und deren Webseite gibt es nun auch in italienisch.
  • Bei Birgit Engelhardt gibt es ihre Hausarbeit zum Thema „Urheberrecht und Fotografie“ zum kos­ten­lo­sen Download.
  • Wo wir beim Thema Recht sind: Bildersuchmaschinen wie Google Images dür­fen nun auch wider­recht­lich ver­öf­fent­lich­te Fotos anzei­gen. Das Internet sorgt schon für selt­sa­me Rechtssprechungen…
  • Ebenfalls lesens­wert ist der Beitrag im Blog des Journalisten-​Verbands DJV, der sich in der aktu­el­len Debatte zum Urheberrecht für letz­te­res stark macht.
  • Die Keywording-​Firma DokFünf ver­an­stal­tet gera­de einen Fotowettbewerb zum Thema „Schlagwort Copy Space: Wer hat das Blaue vom Himmel ver­kauft“. Ich sit­ze mit in der Jury, also strengt euch an.
  • Die Statistik-​Seite istockcharts.de wur­de lei­der ein­ge­stellt, weil immer mehr Fotografen nur anony­mi­siert ange­zeigt wer­den woll­ten, was einer­seits die Anzeige immer nutz­lo­ser mach­te und ande­rer­seits unfair gegen­über den Fotografen war, die ihre Daten wei­ter­hin öffent­lich anzei­gen las­sen haben. Details gibts hier in der Facebook-​Gruppe „United Stock Artists“.
  • Als Erinnerung: Ich habe mei­nen Facebook-Account radi­kal auf­ge­räumt und akzep­tie­re jetzt nur noch Leute, die ich per­sön­lich ken­nen­ge­lernt habe und wer­de dort auch eher pri­va­te Dinge pos­ten. Wer wei­ter­hin über Facebook über mei­ne beruf­li­chen Aktivitäten infor­miert wer­den will, dem emp­feh­le ich, mei­ner „Facebook-​Seite“ zu folgen.
  • Das deut­sche Foto-​Forum „Foto-​Talk Relota“ hat „wegen eines amts­mü­den Administrators“ end­gül­tig die Pforten geschlos­sen. ursprüng­lich hat­te Thomas Seegers geplant, das Forum jemand ande­rem anzu­ver­trau­en, aber er hat sich aus Datenschutzgründen anders ent­schie­den. Ich bast­le bereits an einem neu­en deut­schen Microstock-​Forum, wel­ches ich in paar Tagen im Blog vor­stel­len werde.
  • Übrigens: Ich habe gera­de eine Teilzeit-​Stelle als Produktions-​Assistenz in Köln zu ver­ge­ben. Bewerbungen sind willkommen.

Habe ich etwas ver­ges­sen? Dann tragt das ger­ne in den Kommentaren nach.

 

Stockfotografie-​News 2011-10-04

Bevor ich mor­gen auf der MicrostockExpo vie­le neue Informationen samm­le, kom­men heu­te erst mal die Neuigkeiten, die sich in den letz­ten Wochen ange­sam­melt haben. Schnallt euch an, es ist eine gan­ze Menge!

  • Fotolia ist seit ges­tern offi­zi­ell im picturemaxx-​System ver­tre­ten. Das bedeu­tet, dass Bildkäufer Fotolia-​Bilder auch über das picturemaxx-​Suchprogramm fin­den und kau­fen kön­nen. Dafür wird ein akti­ves Fotolia-​Mitgliedkonto mit aus­rei­chend Credits benö­tigt. Wer noch keins hat, bekommt als picturemaxx-​Kunde hier 30% Rabatt* auf den ers­ten Einkauf. Warum ist das so bedeu­tend? Es gibt vie­le klei­ne Verlage, die – sei es aus Bequemlichkeit oder auch buch­hal­te­ri­schen Gründen – nur über pic­tu­re­ma­xx Bilder kau­fen, auch wenn sie wis­sen, dass es ande­re Angebote gibt. Diese haben nun inner­halb ihres gewohn­ten Systems Zugriff auf über 15 Millionen Bilder zusätzlich.
  • Noch mal Fotolia: In der letz­ten News-​Meldung hieß es, dass Fotolia sich vor­be­hält, Fotografen im Ranking run­ter­zu­stu­fen, wenn sie ihre Bilder woan­ders signi­fi­kant bil­li­ger anbie­ten. Da ist die Agentur jetzt zurück­ge­ru­dert und hat zwei Änderungen vor­ge­nom­men: Niemand wird im Ranking run­ter­ge­stuft, son­dern höchs­tens die Preise wer­den auf 1 Credit Startpreis zurück­ge­setzt. Außerdem betrifft die­se Regelung nur Mitglieder mit Smaragd-​Ranking und auf­wärts, was der Behauptung den Wind aus den Segeln nimmt, Fotolia wür­de sich bestimmt nur an klei­ne Fotografen wagen. Im Gegenteil: Bildkäufer berich­ten, dass die Bilder von Yuri Arcurs bei­spiels­wei­se auf einem bei Depositphotos teu­rer gewor­den sind und die bil­li­gen SMS-​Downloads sei­ner Fotos nicht mehr mög­lich sei­en. Sehr wahr­schein­lich ist bei­des eine Reaktion auf die Fotolia-Drohung.
  • Fotolia Nr. 3: Am Sonntag eröff­net die Bildagentur in der Lychener Straße 74 in 10437 Berlin ihr „fotoliaLab“, die ers­te Galerie, die sich mit Stockfotografie beschäf­tigt. Je drei Monate bekom­men Künstler hier einen Raum zur Verfügung gestellt, der ihre Stockfotos in einem künst­le­ri­schen Kontext prä­sen­tie­ren soll. Den Anfang macht der Russe George Mayer*.
  • Eine wei­te­re Reaktion sei­tens Depositphotos ver­mut­lich: nach der Fotolia-​Ankündigung erhöh­te Depositphotos plötz­lich die Preise, erwei­ter­te jedoch deren unsäg­li­ches SMS-​Download-​Programm auf wei­te­re Länder.
  • Shutterstock beschenkt die Fotografen in letz­ter Zeit reich­lich. Mit dem neu­en „Catalog Manager“ ist es bei Shutterstock end­lich mög­lich, sei­ne Bilder in Sets zu sor­tie­ren und sich die Gesamteinnahmen die­ser Sets anzei­gen zu las­sen. Ich nut­ze das zum Beispiel, um die Erlöse jeder Fotosession ein­zeln ana­ly­sie­ren zu kön­nen. Das war vor­her nur umständ­lich – und mit größ­ten Kopfschmerzen ver­bun­den – möglich.
  • istock­pho­to hat kürz­lich ein Whitepaper zum Einsatz von Stockfotos in mit­tel­stän­di­schen Unternehmen kos­ten­los ver­öf­fent­licht, mit vie­len nütz­li­chen Tipps, wie klei­ne Unternehmen bes­ser Bilder ein­set­zen können.
  • Noch mal istock­pho­to: Istock akzep­tiert jetzt kei­ne Bilder mehr mit copyright-​geschützten Motiven als Editorial-​Fotos. Grund sei­en recht­li­che Probleme. Damit wird es noch kom­pli­zier­ter zu erklä­ren, was nun eigent­lich als „edi­to­ri­al“ erlaubt ist oder nicht. Angesichts der gerin­gen Verdienstmöglichkeiten in dem Bereich wür­de ich es gleich blei­ben lassen.
  • istock­pho­to zum Dritten: Nein, ich nen­ne kei­ne Details zum schlech­ter gewor­de­nen Affiliate-​Programm (das macht Sean Locke hier), son­dern ich wei­se dar­auf hin, dass istock­pho­to jetzt schon seit 5 Jahren Stockvideos ver­kauft. Das meist­ver­kauf­tes­te Video mit über 3500 Downloads ist die­se Weltkugel, gefolgt von einem Flug durch Wolken mit über 1600 Downloads und einer Zeitrafferaufnahme vom New Yorker Times Square mit über 1500 Downloads.
  • Wo wir gera­de bei belieb­ten Motiven sind: Hier ist das meist­ver­kauf­tes­te Foto aus der Flickr Collection von Getty Images: Eine jubeln­de Menschenmenge auf einem Konzert.
  • Nach mei­nem Bericht über ein kopier­tes und geklau­tes Foto hat­te ich einen inter­es­san­ten Mail-​Wechsel mit Michael Steidl, dem Managing Director des IPTC, also der Organisation, die für den Metadaten-​Standard ver­ant­wort­lich ist. Er wies mich unter ande­rem dar­auf hin, dass Fotografen immer ihre Copyright-​Informationen in den enst­pre­chen­den Metadaten-​Feldern hin­ter­le­gen soll­ten, weil es nach dem Digital Millenium Copyright Act ver­bo­ten sei, die­se aus einem Bild zu löschen. Das unter­such­te zeit­nah und inten­siv auch Rob Davis in sei­nem Blog und fand her­aus, dass sich sogar eini­ge Bildagenturen die­ses Vergehens schul­dig mach­ten. Das zeig­te immer­hin Wirkung und Dreamstime änder­te dar­auf­hin ihre bis­he­ri­ge Praxis. Ein wich­ti­ger Rat des­we­gen an alle Fotografen: Eure Copyright-​Informationen gehö­ren immer in die IPTC-​Daten.
  • Gabi Wejat-​Zaretzke wies mich auf etwas hin, was für Fotografen inter­es­sant ist, die eine öffent­li­che Facebook-Seite als Marketing-​Instrument nut­zen. Einem aktu­el­len Urteil eines Landesgerichts zufol­ge muss der Betreiber der Seiten auch dort ein Impressum oder Vergleichbares vor­wei­sen, sonst dro­hen Ordnungsgelder oder Ordnungshaft.
  • Ich weiß, dass vie­le Bildagenturen hier mit­le­sen, auch wenn sie sich sel­ten zu Wort mel­den: Die Berliner Firma pix­olu­ti­on GmbH stellt in den nächs­ten Tagen zwei visu­el­le neue Suchmethoden vor, mit denen die Bildersuche intui­ti­ver wer­den soll. Das White Paper zu deren Technologie gibt es hier als PDF-​Download.
  • Die Microstock-​Bildagentur 123rf plant den Verkauf von Footage und sam­melt dafür die ers­ten Videos von ihren Fotografen.
  • Auch bei der Bildagentur Panthermedia gibt es vie­le Änderungen. Zum einen wird auf fes­te Abo-​Kommissionen umge­stellt statt wie bis­her nach einem Verteilungsschlüssel aus­zu­zah­len. Außerdem wer­den im November 2011 zwei neue erwei­ter­te Lizenzen ein­ge­führt, eine Template-​Lizenz (50 Euro) und eine Pressemitteilung-​Lizenz (20 Euro). Mir sind die Preise dafür jedoch immer noch zu gering, wes­halb ich die Lizenzen deak­ti­viert las­se. Ein neu­es Sonderprojekt namens La Melle gibt es auch, bei dem Kunden Panthermedia-​Bilder auf Sonnenschutz dru­cken können.
  • Alamy führt einen neu­en „Push-FTP“-Service ein, um tages­ak­tu­el­le Newsbilder wie Sportfotos oder Celebritiy-​Bilder bes­ser an Redaktionen ver­kau­fen zu können.
  • Von der Bildagentur-​Software ImagePro gibt es jetzt die neue Version 1.7. Das ist übri­gens auch die Software, wel­che ich für mei­nen Bildershop nutze.
  • Puh, lang­sam geht mir die Puste aus. Einer noch: Getty Images prä­sen­tiert jetzt die neue Masters Collection, eine Bildsammlung, wel­che aus den bes­ten iko­ni­schen Fotografien des Getty-​Archivs bestehen soll. Wer auf klas­si­sche Fotografie steht, dem emp­feh­le ich einen Blick in die­se Auswahl als PDF.
  • Nach Zoonar bie­tet jetzt auch Imagebroker sei­nen Fotografen die Möglichkeit, ihre Bilder über Thinkstock im Abo ver­trei­ben zu las­sen. Mein Fazit bleibt bei Honoraren von bis zu 12,5 US-​Cent pro Verkauf gleich.

 Wenn ich trotz die­ser Fülle etwas über­se­hen haben soll­te, könnt ihr es ger­ne in den Kommentaren ergänzen.

*Affiliate

Die Geschichte eines Internet-​Fotos – Kopiert, geklaut, benutzt

Es war ein­mal ein Fotograf, der auf einem Konzert ein Foto mach­te. Das Konzert des Musikers Casper fand im November in Köln statt und der Fotograf mach­te die Bilder für ein Musikmagazin. Eins der Bilder war die­ses, was er in sei­nem Blog und dem Musikmagazin zeigte:

Casper im Underground, Köln (1/​400s, 24mm, f2.8, ISO 3200)

Das Bild bear­bei­te­te er auch mit einem Retro-​Filter in Photoshop und das Ergebnis sah so aus, was er eben­falls in sei­nem Blog-​Artikel zeigte.

Casper im Underground, Köln (Retro-​Look)

Okay, ihr ahnt sicher, wer die­ser Fotograf gewe­sen ist. Ich habe das Foto gemacht und will Euch erzäh­len, was seit der Veröffentlichung im Musikmagazin und mei­nem Blog gesche­hen ist.

Casper fand das Foto so cool, dass er es am 11. April 2011 hier auf sei­ne Facebook-​Seite pack­te. Leider schrieb er nur dazu: „wisst ihr noch letz­tes jahr? köln 2010? ham­mer­bild. kei­ne ahnung wer das gemacht hat, aber es ist ein wahn­sin­nig supe­res bild! und genau so wie das da drauf aus­sieht, so wer­den die fes­ti­vals auch! ich freu mich!“

Noch am glei­chen Tag wies mich der Fotograf und Blog-​Leser Gerd Dörfler dar­auf hin, dass das Foto auf der Facebook-​Seite zu sehen sei und er schrieb dort auch gleich als Kommentar: „Für alle die es inter­es­siert: das bild stammt von robert knesch­ke aus köln. Er hat auch noch mehr fotos an dem abend gemacht. Mehr über ihn: www.alltageinesfotoproduzenten.de“ Das brach­te immer­hin etwas mehr Klicks für mei­nen Blog.

Nachdem ich freund­lich bei dem Management von Casper ange­ru­fen hat­te und dar­auf hin­wies, dass ich das Bild gemacht hat­te, baten sie um Entschuldigung für den unge­stü­men Künstler und Casper ergänz­te sei­ne Bildunterschrift um „(Foto wur­de bereit­ge­stellt von Robert Kneschke, besu­che: www.robertkneschke.de)“. Das war auch okay für mich, immer­hin hat der Musiker als Abgebildeter ja auch Rechte an dem Bild.

In der Folge bekam ich paar Emails, in denen mich Fans baten, ob ich ihnen das Bild in vol­ler Auflösung schi­cken kön­ne, damit sie es sich als Poster dru­cken könn­ten. Mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Musikers lehn­te ich ab.

Bei Facebook bekam das Foto mitt­ler­wei­le über 100 – durch­weg posi­ti­ve – Kommentare und 862 Personen „gefällt das“. Das führ­te lei­der auch zu einer infla­tio­nä­ren Verbreitung des Bildes.

Viele Bildfunde bei Google Images

Dank der neu­en Google Images Bildersuche fand ich eini­ge Webseiten, wel­che das Foto ohne mei­ne Erlaubnis nutz­ten, geschwei­ge denn einen Link oder eine Quelle anga­ben. Anfangs schrieb ich eini­ge der Seiten an und bat um eine nach­träg­li­che Verlinkung, was auch prompt umge­setzt wur­de. Blöderweise gab es bei eini­gen Seiten kein Impressum und ich ver­schwen­de­te viel Arbeitszeit, die Verantwortlichen raus­zu­su­chen. Als ich dann auf eine Mail mit dem sinn­ge­mä­ßen Inhalt „Bitte ent­fer­ne das Foto, da ich der Urheber bin und kei­ne Nutzungserlaubnis erteilt habe, andern­falls muss ich mir wei­te­re Schritte vor­be­hal­ten“ eine sehr pam­pi­ge Antwort zurück kam à la: „Was willst du, du hät­test auch höf­lich fra­gen kön­nen, ohne mir mit ‚wei­te­ren Schritten‘ zu dro­hen, ich nehm das Bild mal run­ter, aber nur aus­nahm­wei­se“, wur­de es mir zu blöd. Ich bin doch kein Bittsteller, dem ande­re einen Gefallen tun, son­dern andersrum.

Deshalb ging ich zwei Wege. An alle Seiten, mit dem Bild, die nicht aus Deutschland waren und des­we­gen kein Impressum ent­hal­ten muss­ten, ver­schick­te ich „DMCA Takedown Notices“. Das ist eine Möglichkeit nach dem us-​amerikanischen Urheberrecht, als Urheber sei­ne Werke schnell ent­fer­nen zu las­sen. Betroffen waren meist Blogging-​Hoster wie Tumblr.com, blogger.com oder ande­re Facebook-​Seiten. Als Vorlage benutz­te ich die­ses Beispielschreiben, wo ich nur mei­nen Namen und die Linkadressen aus­tau­schen musste.

Auszug mei­ner Mail-​Korrespondenz wegen des Casper-Bildes

Positiv war, dass auf die DMCA-​Meldungen sehr schnell reagiert wur­de und die betref­fen­den Blogeinträge mit mei­nem Foto gelöscht wur­den. In einem Forum nutz­te ein User mein Foto sogar als Signatur und bat im Forum auch dar­um, ob ihm jemand aus mei­nem Foto ein coo­les Hintergrundbild für sei­nen Youtube-​Kanal bas­teln kön­ne. Jemand erfüll­te ihm die­sen Wunsch und ich muss­te fest­stel­len, dass es bei YouTube nicht so leicht ist, Hintergrundbilder ent­fer­nen zu las­sen. Videos, ja, kein Problem, aber Hintergründe schei­nen schwie­ri­ger zu sein.

Während ich bis­her bei pri­va­ten Webseiten bei­de Augen zuge­drückt hat­te, gab es auch eini­ge Webseite wie Musikmagazine, wel­che das Foto uner­laubt nutz­ten. Hier über­ge­be ich die Fälle an mei­nen Anwalt, da Medien oder kom­mer­zi­el­le Nutzer die Grundzüge des Urheberrechts ken­nen sollten.

Vor paar Tagen war ich dann auf einem Konzert von Auletta in Köln, um wie­der Fotos für das Musikmagazin zu machen. Ein Mädchen vor mir im Publikum hol­te kurz ihr Handy raus, um die Uhrzeit zu sehen und was sah ich da? Mein Casper-​Foto als Hintergrundbild auf ihrem Handy! Ich habe mal ein „Beweisfoto“ gemacht:

Mein Casper-​Foto auf einem Handy

Ich hab mich gefreut, ihr eine Visitenkarte in die Hand gedrückt und gesagt, dass das Foto von mir sei. Keine Ahnung, ob sie mir geglaubt hat, ich hat­te immer­hin eine dicke Kamera umhän­gen. Bei Google+, wo ich den Zwischenfall kurz gepos­tet hat­te, mein­te jemand: „Ich glau­be, auch ein Profi soll­te die Freude, die einst­mals im Vordergrund stand, wenn ein eige­nes Foto wert­ge­schätzt wur­de, nicht dar­über ver­ges­sen, daß es geklaut wur­de.“ Stimmt schon. Aber hät­te ich ihr eine Standpauke über das Urheberrecht hal­ten sol­len, wäh­rend uns eine Rockband beschallt?

Wie reagiert ihr in sol­chen Fällen? Bestrafen oder sein las­sen? Und was sind Eure schrägs­ten Erlebnisse mit Euren Fotos im Netz?