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Rafael Classen verliert Einstweilige Verfügung gegen mich wegen meiner Blogartikel zu 75%

Der Versuch des Fotografen Rafael Classen, mich wegen mei­ner Berichterstattung über sei­ne Aktivitäten „mund­tot“ zu machen, ist glück­li­cher­wei­se größ­ten­teils gescheitert.

Teil des Deckblatts des Urteils vom LG Berlin

Sein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich vor dem Landgericht Berlin wur­de über­wie­gend zurück­ge­wie­sen (Aktenzeichen 15 O 342/​22).

Der Kern des Urteils ist wohl die­ser Satz:

Das Gericht hat kei­nen Zweifel dar­an, dass dem Blogeintrag des Antragsgegners in der Gesamtschau die ver­fah­rens­ge­gen­ständ­li­chen Aussagen zu ent­neh­men sind. Der Hauptantrag zu 1 schei­tert – wie soeben aus­ge­führt – viel­mehr dar­an, dass die­se Aussagen als wahr anzu­se­hen sind.“

Ich über­set­ze mal salopp: Es stimmt halt, was ich in die­sem Blogartikel geschrie­ben hat­te, daher darf ich es schreiben.

Konkreter schreibt das Gericht:

Die Aussage, „der Antragssteller behaup­te, Adobe habe kei­ne Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten des Antragsstellers, obwohl er über Wirestock Adobe die Berechtigung mit­tel­bar ein­räu­me und obwohl sei­ne Bilder bei Adobe online sei­en“, kann der Antragssteller dem Antragsgegner unter kei­nem recht­li­chen Gesichtspunkt verbieten.“

Antragsteller ist hier übri­gens Herr Classen, Antragsgegner bin ich.

Weiter heißt es:

Der Antragsstellerin [sic] hat zwar in Abrede gestellt, die Aussage, Adobe habe kei­ne Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten des Antragsstellers, getä­tigt zu haben. Damit hat er aber kei­nen Erfolg. Die Aussage ent­stammt sei­ner E‑Mail vom 14. Juli 2022, und der Antragssteller hat die­sen Inhalt auch nicht in Abrede gestellt. Weshalb es an der recht­li­chen Beurteilung etwas ändern soll­te, dass es sich um eine „Individualkommunikation“ han­delt (was zutrifft), sagt der Antragssteller nicht und ist auch nicht ersicht­lich. Er beruft sich vor allem dar­auf, dass sich sei­ne Aussage ledig­lich auf ein Bild bezo­gen habe, wel­ches er nicht über Wirestock zur Verfügung gestellt habe, also dass es sich nicht um eine gene­rel­le Aussage han­de­le. Eine sol­che Einschränkung ist sei­ner Mail vom 14. Juli 2022 aber nicht zu ent­neh­men; viel­mehr ver­hält sich die­se eben all­ge­mein zur Berechtigung von Adobe. Dies ist auch kei­nes­wegs unwe­sent­lich: Schon dann, wenn sich die Empfängerin der Mail an die Lizenzierung wei­te­rer Bilder des Antragsstellers den­ken soll­te, wäre sie durch die Aussage des Antragsstellerin [sic] unzu­tref­fend infor­miert. Und Gleiches gäl­te für Dritte, an die sie die Mail wei­ter­ge­lei­tet oder davon berich­tet haben könnte.“

Dem Gericht war es auch nicht ersicht­lich, war­um ich nicht iden­ti­fi­zie­rend über Herrn Classen berich­ten kön­nen sol­le. Weiterhin habe ich sei­ne Namensrechte nicht durch die blo­ße Nennung ver­letzt und auch eine „Prangerwirkung“ sieht das Gericht nicht:

Auch unter dem Gesichtspunkt einer „Prangerwirkung“ liegt inso­weit kei­ne Rechtsverletzung vor. Zwar stellt die Verbreitung einer ruf­schä­di­gen­den, aber wah­ren Tatsache einen rechts­wid­ri­gen Eingriff in das Recht am Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) dar, wenn sie zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, weil aus einer Mehrzahl von Unternehmen, die sämt­lich Anlass zu der frag­li­chen Kritik geben, eines her­aus­ge­grif­fen und an den Pranger gestellt wird (MüKoBGB/​Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 392 mwN). Dass meh­re­re Fotografen unzu­tref­fen­de Angaben über die Berechtigung von Unternehmen wie Adobe gemacht hät­ten, behaup­tet der Antragssteller aber nicht ein­mal. Gerade damit beschäf­tigt sich der Blogbeitrag aber und nicht nur, wie der Antragssteller meint, all­ge­mein mit der Durchsetzung von Rechten in der Branche der Fotografen.“

Weiter schreibt das Landgericht Berlin im Urteil:

Im Übrigen gilt, dass selbst über­zo­ge­ne, her­ab­set­zen­de, unge­rech­te und aus­fäl­li­ge Äußerungen hin­zu­neh­men sind, solan­ge die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht (MüKoBGB/​Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 390). Dies muss nach Auffassung des Gerichts auch für die Form gel­ten. Vor die­sem Hintergrund unter­liegt es kei­nen Bedenken, dass der Name des Antragstellers an den Beginn der Überschrift gestellt ist und im Text 26 mal erscheint sowie dass der Antragsgegner noch in wei­te­ren Beiträgen über den Antragssteller berich­tet („fort­wäh­ren­de Berichterstattung“) und die­se Beiträge unter einen sog. „Tag“ mit dem Namen des Antragsstellers in einem Archiv vereint.“

Warum nur 75% gewonnen?

Jetzt wird es span­nend. Der Antrag wur­de nicht kom­plett abge­wie­sen, weil Herr Classen neben etli­chen von mir nach­weis­ba­ren Tatsachen auch zwei Punkte bemän­gel­te, wel­che ich tat­säch­lich nicht bewei­sen konnte.

Ich darf jetzt nicht mehr schrei­ben, dass Herr Classen flei­ßig bei Wirestock hoch­la­den wür­de, weil im Laufe des Verfahren klar wur­de, dass Herr Classen schon seit dem 11. Februar 2022 bei Wirestock gesperrt und seit dem 5. Juli 2022 dort gekün­digt wor­den war.

Der zwei­te Punkt ist mei­ne Aussage, dass ich behaup­tet hat­te, Herr Classen wüss­te, dass sein Name nicht in den Metadaten ent­hal­ten sei, wenn Bilder bei Wirestock zu Adobe Stock geschickt würden.

Da ich nicht in sei­nen Kopf gucken kann, kann ich das nicht bewei­sen. Ich zitie­re hier mal den Anwalt von Herr Classen:

Richtig ist wei­ter, dass dem Antragsteller nicht bewusst war, dass bei der Unterlizenziening [sic] durch Wirestock sein Name aus den Metadaten gelöscht wer­den würde.“

Wie glaub­wür­dig das ist, muss jeder selbst ent­schei­den.
Aber dann hat selbst er als erfah­re­ner, pro­fes­sio­nel­ler Fotograf immer­hin was durch mei­nen Blogartikel gelernt. Ist ja auch was Schönes.

Wo wir gera­de dabei sind: Seine Bilder, die er – meist ohne sicht­ba­re Wasserzeichen – auf sei­nen Account „rcfo­to­stock“ bei Pinterest hoch­lädt, ent­hal­ten nur teil­wei­se sei­nen Namen in den Metadaten. Auch die Bilder, die er bei der Plattform pexels.com im Account „rcpho­tostock“ gra­tis anbie­tet, sind aktu­ell nach dem Runterladen nicht mit Metadaten versehen.

Vielleicht über­prüft ihr das mal, damit ich ein paar Zeugen habe, falls die Bilder zufäl­lig plötz­lich ver­schwin­den sollten?

Jedenfalls: Da das Gericht in den bei­den Punkten Herr Classen recht geben muss­te, soll ich von den Verfahrenskosten 25% tra­gen, die rest­li­chen 75% muss Herr Classen bezah­len. Das Urteil ist aktu­ell noch vor­läu­fig, es kann also noch Berufung ein­ge­legt werden.

Ich möch­te an die­ser Stelle noch mal allen Beteiligten dan­ken, die mir hin­ter den Kulissen dabei gehol­fen haben, mich gegen die Abmahnung und Einstweilige Verfügung zu ver­tei­di­gen. Vielen Dank euch allen!

4 Strategien zum Verteilen von Stockfotos auf Bildagenturen

In letz­ter Zeit habe ich eini­ge Mails und Kommentare wie die­sen hier von Ben bekom­men, in dem er zusam­men­ge­fasst fragt: „Wie ent­schei­det ihr, wo ihr was hoch­la­det? […] Was ist eure Strategie beim Platzieren eurer Bilder?

Bevor ich mei­nen Ansatz erklä­re, will ich kurz die vier Strategien vor­stel­len, die mei­ner Ansicht nach die vor­herr­schen­den Modelle auf dem Bildermarkt sind, zwei davon sind eher auf eine exklu­si­ve Verteilung der Bilder aus­ge­rich­tet und zwei auf die nicht­ex­klu­si­ve Verteilung, mit all den Vorteilen bzw. Nachteilen.

Die beiden exklusiven Strategien

1. Vollexklusivität

Die Vollexklusivität ist recht schnell erklärt: Der Fotograf bin­det sich kom­plett an eine Bildagentur und arbei­tet aus­schließ­lich mit ihr zusam­men. Das ist zum Beispiel bei Agenturen wie Getty Images üblich (wenn auch nicht unbe­dingt not­wen­dig) oder ver­trag­lich ver­pflich­tend, wenn man als Fotograf exklu­siv zum Beispiel für die Microstock-​Tochter von Getty, iStock, arbei­ten möchte.

Das hat den Vorteil, das man sich als Fotograf nur auf eine Agentur kon­zen­trie­ren muss und deren Mechanismen, Algorithmen und Mitarbeiter bes­ser ken­nen­ler­nen kann. Der Nachteil ist jedoch offen­sicht­lich: Die Abhängigkeit ist bei die­sem Modell am größ­ten. Wenn iStock zum Beispiel ent­schei­det, die Honorare zu kür­zen, bleibt einem wenig übrig als das zu schlu­cken oder die Zusammenarbeit zu beenden.

2. Bildexklusivität

Eine Variante der Exklusivität ist es, sich nicht als Fotograf kom­plett einer Agentur zu ver­schrei­ben, son­dern nur jedes Bild exklu­siv zu einer Agentur zu geben, zum Beispiel sei­ne Foodbilder nur zu Stockfood, sei­ne People-​Bilder nur die Westend61 und sei­ne Landschaftsfotos nur zu Plainpicture.

Der Gedanke dahin­ter ist, dass sich eini­ge Agenturen auf bestimm­te Looks und Themen spe­zia­li­siert haben und des­halb die­se Bilder bes­ser ver­kau­fen könn­ten als eine Universalagentur, die alles anbie­tet. Das erfor­dert jedoch mehr Erfahrung, um rea­lis­tisch ein­schät­zen zu kön­nen, wel­che Bilder wo am bes­ten auf­ge­ho­ben sind und macht mehr Arbeit. Dafür ist die Abhängigkeit von einer Agentur geringer.

Die beiden nichtexklusiven Strategien

3. leich­te Bilderstreuung

Es gibt auch etli­che gute Gründe gegen Exklusivität. Deshalb ist dir drit­te Strategie, sei­ne Bilder leicht zu streu­en. Was jemand unter „leicht“ ver­steht, ist ver­schie­den. Das sind in der Regel meist Shutterstock und Adobe Stock als Platzhirsche unter den Microstock-​Agenturen, dann meist noch 2–6 ande­re Agenturen, wel­che alle die glei­chen Bilder bekom­men. Ein guter Ausgangspunkt ist die­se Umfrage zu den bes­ten Bildagenturen, wel­che nach Fotografenumsatz sor­tiert ist.

Da die zu erwar­ten­den Umsätze sich je nach Agentur stark unter­schei­den, kon­zen­triert sich der Fotograf hier auf die sei­ner Ansicht nach lukra­tivs­ten Agenturen, um sei­nen Arbeitsaufwand gering zu hal­ten bei best­mög­li­chen Umsatzchancen. Die Abhängigkeit gegen­über einer Bildagentur ist sehr gering, weil es genug ande­re Agenturen gibt, die even­tu­ell weg­fal­len­de Umsätze abfe­dern können.

4. tota­le Bilderstreuung

Das kom­plet­te Gegenteil zur Vollexklusivität ist die tota­le Bilderstreuung. Das bedeu­tet, dass ein Fotograf die glei­chen Bilder bei (fast) jeder Agentur hoch­lädt, die er fin­den kann. Das geschieht meist auto­ma­ti­siert über Upload-​Dienste wie StockSubmitter oder picWorkflow.

Der Gedanke dahin­ter ist, auf mög­lichst vie­len Märkten prä­sent zu sein und so die maxi­mal mög­li­chen Verkäufe zu erzie­len. Das Nachteil ist jedoch ein Kontrollverlust über sei­ne Bilder, weil eini­ge Agenturen die­se wie­der­um an Partneragenturen lie­fern und so weiter.

Kriterien für die Auswahl einer Strategie

Nicht jede Agentur unter­stützt jedes Modell. Einige Agenturen ver­lan­gen eine Bildexklusivität beim Upload, ande­re bie­ten die Wahl, ob der Fotograf bzw. nur die Bilder exklu­siv sein wol­len oder nicht. Manche Agenturen neh­men nur bestimm­te Themen an oder wün­schen sich eine bestimm­te Bildsprache, die ande­re Agenturen wie­der­um ablehnen.

Bei eini­gen Agenturen wie iStock oder EyeEm ist der Uploadprozess so kom­plex und unter­schei­det sich von den ande­ren, dass sich der Upload nur schwer auto­ma­ti­sie­ren lässt. Je nach­dem, wel­che Sprache bei der Verschlagwortung eine Agentur ver­langt, kann es not­wen­dig sein, die­se über­set­zen zu müs­sen, um meh­re­re Agenturen zu beliefern.

Welche Strategie verfolge ich warum?

Früher habe ich mei­ne Bilder nicht­ex­klu­siv zu ziem­lich vie­len Bildagenturen hoch­ge­la­den, laut mei­ner Liste gab es schon mehr als 35 Agenturen, die ich aus­pro­biert habe. Etliche davon gibt es schon gar nicht mehr und im Laufe der Jahre habe ich gemerkt, dass der Aufwand für das Hochladen oft nicht die gerin­gen Erträge lohnt, wel­che die Agentur erwirtschaftet.

Deswegen bin ich mitt­ler­wei­le deut­lich selek­ti­ver bei der Auswahl der Bildagenturen. Meine übli­chen Fotos lade ich regel­mä­ßig bei neun Agenturen hoch: Adobe Stock, Shutterstock, 123rf, Dreamstime, Zoonar, Pitopia, Canva, Alamy und Mostphotos. Shutterstock wie­der­um ver­sorgt noch Bigstock, das sind also 10 Agenturen, was schon recht viel ist.

Jedes Jahr schaue ich, wel­che Agenturen die gerings­ten Umsätze erzie­len, wie viel Arbeit der Upload dort­hin macht und stel­le dann auch den Upload zu einer Agentur ein, wenn die Erlöse zu gering werden.

Damit schwan­ke ich bei den beschrie­be­nen Strategien zwi­schen Nummer 3 und 4. Von der tota­len Streuung hal­ten mich zwei Faktoren ab. Zum einen sehe ich an mei­nen Erlösen, dass selbst vie­le klei­ne Agenturen nicht mal ansatz­wei­se einen rele­van­ten Zusatzbetrag erwirt­schaf­ten wür­den. Geheimtipps unter den Agenturen gibt es kaum.

Selbst wenn ich durch eine Automatisierung des Uploads kei­ne zusätz­li­chen Kosten oder Zeitaufwand bei einer Erhöhung der Agenturanzahl hät­te (Stocksubmitter unter­stützt bei­spiels­wei­se ca. 30 Agenturen), spricht mei­ner Ansicht nach etwas ande­res dage­gen: Die Käuferanzahl ist begrenzt.

Wenn ich mei­ne Bilder bei Agenturen hoch­la­de, die direk­te Konkurrenten sind, kann es pas­sie­ren, dass die­se sich gegen­sei­tig durch Rabatte oder das gene­rel­le Drücken von Bildpreisen die­se Käufer abspens­tig machen wol­len. Vor allem Depositphotos hat­te da in der Vergangenheit eini­ge Skandale. Es klingt para­dox, kann aber pas­sie­ren: Bei der Belieferung von zu vie­len Bildagenturen könn­ten die Einnahmen sin­ken, weil der Kunde das gewünsch­te Bild bei der bil­ligs­ten Agentur kauft, statt bei der, die für die Fotografen die bes­ten Konditionen hat. Siehe bei­spiel­haft dazu die Diskussion zur neu­en Agentur Onepixel.

Meine Tipps für Einsteiger

Anfängern wür­de ich drei Dinge empfehlen:
Erstens nie exklu­siv zu gehen, um erst mal einen Marktüberblick zu erhal­ten und zu ver­ste­hen, wel­che Unterschiede es zwi­schen den Agenturen gibt. Außerdem ist Exklusivität mei­ner Ansicht nach eh ein aus­ster­ben­des Modell, wie auch die vollex­klu­si­ven Fotolia-​Nutzer letz­te Woche schmerz­lich erfah­ren mussten.

Zweitens sich am Anfang auf 3–4 umsatz­star­ke Agenturen zu kon­zen­trie­ren (z.B. Adobe Stock, Shutterstock, 123rf und Alamy), um sich nicht zu ver­zet­teln und unnö­ti­ge Zeit und Energie in Agenturen zu inves­tie­ren, die sich spä­ter doch nicht lohnen.

Drittens infor­miert zu blei­ben über neue Entwicklungen auf dem Bildermarkt und ggf. spä­ter doch 2–3 wei­te­re Agenturen aus­zu­pro­bie­ren, ob die­se lukra­tiv sind, aber auch den Mut haben, die Geschäftsbeziehung zu einer Agentur zu been­den, wenn sich die­se nicht mehr lohnt. Hier lege ich euch natür­lich die­sen Blog hier oder mei­ne Facebook-​Seite ans Herz oder das Branchenforum MicrostockGroup.

Welche Strategie ver­folgt ihr und warum?

Frag den Fotograf: Für wie viele Credits sollte ich meine Bilder anbieten?

In letz­ter Zeit habe ich des öfte­ren Emails mit kur­zen Fragen bekom­men. Meist habe ich die­se kurz beant­wor­tet, bis ich gemerkt habe, dass sich eini­ge Fragen doch wie­der­ho­len. Deswegen möch­te ich die Fragen wie­der ver­mehrt hier im Blog ver­öf­fent­li­chen, damit ich bei Bedarf auf die Antwort ver­lin­ken kann und ihr auch als Leser etwas davon habt.
Vor paar Tagen schrieb mir Thorsten:
„Hallo Robert,
ich habe ges­tern aus­führ­lich dei­ne Beiträge über Microstockagenturen stu­diert. Ich fand dar­in vie­le über­ein­stim­men­de und neue Informationen zu die­sem Thema.
Ich selbst bin seit 2010 bei Fotolia und begann mit Fotos. Musste aber fest­stel­len, dass ich mehr Talent in der Bildbearbeitung/​Manipulierung, Illustrationen und Vektoren habe. Da ich das noch neben­bei mache, ist mein Portfolio bei wei­tem nicht so groß.  Aber ich schei­ne auf dem bes­ten Weg zu sein, dass mei­ne Grafiken immer mehr Zuspruch finden.
Aber wes­halb wen­de ich mich an dich? Ich habe eine Frage: Welche Erfahrungen hast Du in punc­to ange­bo­te­ne Credits? Ich sehe bei dir, dass du fast alle Bilder mit 1, max. 2 Credits anbie­test. Ist es aus dei­ner Erfahrung sinn­vol­ler, mit einem Credit die Bilder anfangs ein­zu­stel­len? Oder wel­chen Tipp kannst du mir geben?  Ich wäre dir für eine kur­ze Antwort sehr dankbar.
Viele Grüße
Thorsten“
Wem der gan­ze Microstock-​Bereich neu ist, der ver­steht viel­leicht die Frage nicht, des­halb eine kur­ze Erklärung. Bei vie­len Bildagenturen kön­nen die Bilder nur mit einer Kunstwährung namens „Credits“ bezahlt wer­den. Über den Daumen gepeilt ist ein Credit meist ca. ein Euro, aber wer vie­le Credits kauft, bekommt viel Rabatt.
Bei der Bildagentur Fotolia haben Fotografen in gewis­sen Grenzen die Möglichkeit, den Startpreis für ihre Bilder selbst fest­zu­le­gen. Standard ist 1 Credit für die kleins­te Größe und dann immer mehr Credits für die nächst­grö­ße­ren Auflösungen. In die­ser Tabelle seht ihr, ab wel­cher Ranking-​Stufe die (nicht­ex­klu­si­ven) Fotografen den Startpreis der Credits fest­le­gen kön­nen. Exklusive Fotografen haben noch mehr Möglichkeiten.

Möglichkeiten der Preisgestaltung durch Credits

Wer ein Bild mit zwei oder drei Credits als Startpreis ver­kauft, der kann pro Verkauf das Doppelte oder Dreifache verdienen.

Deshalb ist die Frage von Thorsten legi­tim, was sinn­vol­ler ist: Lieber Viele Verkäufe mit 1 Credits oder weni­ger Verkäufe mit 2–3 Credits?

Bei der Beantwortung gibt es vor haupt­säch­lich vier Punkte zu berück­sich­ti­gen: Angebot und Nachfrage, Ranking, Konkurrenz-​Preise und die Rückstufung.

Angebot und Nachfrage

Es ist ein ein­fa­ches markt­wirt­schaft­li­ches Prinzip: Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Dieser wird durch die Credits gesteu­ert. Das heißt ver­ein­facht: Wer sehr gene­ri­sche Motive foto­gra­fiert, die viel Konkurrenz haben, zum Beispiel frei­ge­stell­te jun­ge Damen oder Obst oder nied­li­che Katzen, der soll­te bei einem Credit blei­ben. Wer auf­wän­di­ge­re Shootings macht, die nicht so leicht zu kopie­ren sind, kann auch zwei Credits anset­zen und wenn die­se Motive dann noch stark nach­ge­fragt wer­den, sogar drei Credits. Ich habe das mal in eine Kreuzmatrix gefasst:

Auch der eige­ne Verdienst soll­te etwas berück­sich­tigt wer­den. Ich habe mal einen zwei­tei­li­gen Test gemacht (sie­he hier und hier), der gezeigt hat, dass man trotz weni­ger Downloads mit höhe­ren Credit-​Preisen mehr ver­dient. Demnach wür­de es ja für jeden sinn­voll sein, die Preise so hoch wie mög­lich anzu­set­zen? Nein. Denn auch die fol­gen­den Faktoren spie­len eine Rolle.

Das Ranking

Bei Fotolia stei­gen die Fotografen umso höher im Ranking, je mehr Fotos sie ver­kauft haben. Mit jeder wei­te­ren Ranking-​Stufe erhal­ten sie mehr Prozent vom Verkaufspreis (erkenn­bar als „Lizenzgebühr“ in der ers­ten Grafik oben). Die Fotografen begin­nen bei 20% und kön­nen bis 46% erhal­ten. Wer sei­ne Fotos nicht mit dem Startpreis von 1 Credit, son­dern mit 2 oder 3 anbie­ten will, soll­te beden­ken, dass die­se Bilder dann sel­te­ner ver­kauft wer­den. Das ist unter dem Strich durch den dop­pel­ten Verkaufspreis zwar trotz­dem lukra­tiv, aber zu beden­ken ist, dass der Fotograf auch mit jeder höhe­ren Ranking-​Stufe zwi­schen zwei bis sechs Prozentpunkte mehr Umsatz erhält. Auch dadurch erhält der Fotograf mehr Geld.

Meine Empfehlung ist daher, dass min­des­tens bis zum Erreichen des Gold-​Status die Preise bei 1 Credit belas­sen wer­den soll­ten. Danach kann man selbst ent­schei­den, ob es sinn­voll ist, zu ver­su­chen, die nächst­hö­he­re Stufe durch mehr Verkäufe errei­chen zu wol­len, oder lie­ber direkt mehr abkas­siert. Nicht ganz so rele­vant, aber unter ungüns­ti­gen Bedingungen ent­schei­dend sind zwei wei­te­re Punkte.

Konkurrenz-​Preise

Fotolia weist Anbieter ab dem Smaragd-​Ranking auf eine „Anpassung der Preisgestaltung“ hin:

Erhält Fotolia Kenntnis, dass ein nicht exklu­si­ver Anbieter des Levels „Smaragd“ oder höher im Fotolia Ranking sei­ne Bilder, Vektoren oder Videos (die „Werke“) über ande­re Stockagenturen oder Webseiten ver­treibt (von denen min­des­tens eini­ge Werke die sel­ben sind wie die über Fotolia ange­bo­te­nen), und sind die für die­se Werke erho­be­nen Downloadpreise der ande­ren Stockagenturen oder Webseiten im Vergleich nied­ri­ger als die für das Level „Weiss“ im Fotolia Ranking gel­ten­den Downloadpreise, dann behält sich Fotolia gemäß der anwend­ba­ren Gesetze vor, die Preise nach eige­nem Ermessen und ent­spre­chend der Konditionen für Anbieter mit dem Level „Weiss“ im Fotolia Ranking anzu­pas­sen. Im Rahmen der anwend­ba­ren Gesetze ist Fotolia berech­tigt aber nicht ver­pflich­tet, sich von Zeit zu Zeit zu erkun­di­gen, ob ein­zel­ne Anbieter des Levels „Smaragd“ oder höher im Fotolia Ranking ihre Werke über ande­re Stockagenturen oder Webseiten ver­trei­ben, wobei die­se Anbieter ver­pflich­tet sind, Fotolia unmit­tel­bar auf Anfrage mit die­sen Informationen zu versorgen.“

Wer also bei Fotolia das Smaragd-​Ranking erreicht hat und sei­ne Bilder für 2 oder 3 Credits anbie­tet, gleich­zei­tig aber Bildagenturen belie­fert, die für die XXL-​größe weni­ger als 10 Euro/​Credits ver­lan­gen, könn­te von Fotolia auf das Level „Weiß“ zurück­ge­stuft wer­den. Preislich betrifft das zum Beispiel Agenturen wie 123rf, Canstock oder PhotoDune und nach der jüngs­ten Preissenkung sogar iStockphoto.

Es scheint von Fotolia jedoch nicht streng gehand­habt zu wer­den. In der Praxis ist nur bekannt, dass Yuri Arcurs damit gezwun­gen wur­de, von 4 Credits Startpreis auf 3 zurück­zu­schrau­ben, bevor er sich end­gül­tig zurück­zog. Diese Option soll­te man aber im Hinterkopf behal­ten. Etwas rea­ler ist dage­gen fol­gen­des Szenario:

Rückstufung wegen gerin­ger Verkäufe

Ende Juli führ­te Fotolia eine neue Änderung ein. Bilder, die sich seit sechs Monaten nicht mehr ver­kauft haben, wer­den preis­lich auf den nor­ma­len 1‑Credit-​Startpreis run­ter­ge­stuft. Nach 24 Monaten ohne Verkäufe erfolgt eine noch­ma­li­ge Preisreduzierung. Hier die Preise nach einer sol­chen Rückstufung:

Wenn sich so ein run­ter­ge­stuf­tes Bild wie­der drei Mal ver­kauft hat, wer­den die Preise wie­der auf den nor­ma­len Standard von 1 Credit bis 10 bzw. 12 Credits (ab Gold-​Ranking) gesetzt. Das heißt für die Entscheidung beim Setzen des Startpreises: Wer sein Bild zu teu­er anbie­tet, ris­kiert, dass es sich sel­te­ner ver­kauft und dann noch bil­li­ger als ohne­hin schon ange­bo­ten wird.

Wie mache ich es?

Ich las­se alle mei­ne Fotos stan­dard­mä­ßig auf 1 Credit. Nur exklu­si­ve Bilder fan­gen mit 2 Credits an. Wenn sich ein Bild beson­ders gut ver­kauft hat, min­des­tens 100x, dann set­ze ich es je nach Motiv auf 2 Credits hoch. Den Startpreis von 3 Credits darf ich ja erst seit mei­nem Erreichen des Saphir-​Rankings vor eini­gen Wochen fest­set­zen, des­we­gen habe ich damit noch kei­ne Erfahrungen gemacht.

Mit die­sen vier Faktoren im Hinterkopf soll­te jetzt jeder in der Lage sein, selbst ent­schei­den zu kön­nen, wel­cher Startpreis für wel­che Bilder der rich­ti­ge ist.

Wie macht ihr das? Nach wel­chen Kriterien legt ihr eure Startpreise fest?

Meine Jury-​Auswahl für den Fotowettbewerb bei fotografr.de

Michael Kirchner (aka Omori) hat­te mich vor paar Wochen gefragt, ob ich nicht hel­fen möch­te, bei sei­nem Fotodreikampf in der Jury zusam­men mit acht ande­ren Fotografen die bes­ten Bilder rauszusuchen.

Na, das macht ein Fotograf doch ger­ne: Viele tol­le Bilder sehen und dabei sogar ent­schei­den zu dür­fen, wel­ches prä­miert wird.

Hätte ich mei­nen Mund mal nicht so voll genom­men, denn bei ca. 150 Einsendungen fiel es mir doch sehr schwer, eine gute Wahl zu treffen.

Meine drei Favoriten sind (wer wider Erwarten sein Bild nicht hier sehen will, bit­te kur­ze Nachricht an mich):

Gargoyle von Marcel Felbor
Gargoyle

Hier fas­zi­nie­ren mich einer­seits der Widerspruch zwi­schen dem leben­dig anmu­ten­den Fabelwesen und dem star­ren Material Stein sowie ande­rer­seits das Größenverhältnis zwi­schen dem Wasserspeier und dem Eiffelturm im Hintergrund. Die Bearbeitung des Fotos mit der Randabdunklung und der Körnung wirkt wie der letz­te Schliff, um dem Bild einen Hauch von Mystik zu geben. Nur der Rücken des Tieres wur­de lei­der ein­deu­tig überschärft.

Außenseiter von anune
Außenseiter

Okay, ich gebe zu, dass ich die­ses Foto ohne den pas­sen­den Titel kei­nes zwei­ten Blickes gewür­digt hät­te. Aber mit die­sem Titel „Außenseiter“ wird das Foto ganz anders auf­ge­la­den. Auf ein­mal sehe ich, wie der alte, knor­ri­ge Baum sich ver­zwei­felt mit letz­ter Kraft nach links neigt, um den drei gro­ßen, coo­len, behaar­ten (belaub­ten) Bäumen näher sein zu kön­nen, die auch noch von der Sonne beschie­nen wer­den. Aber ach, die Kraft reicht nicht und der Zaun ist auch noch dazwi­schen. Genial gese­hen, sag ich da nur. Und die küh­le Pastelltönung fin­de ich auch sympathisch.

Wüstenwind von MinestMinimal
Wüstenwind

Da ich fast nur Menschen foto­gra­fie­re, bin ich bei der Beurteilung von People-​Fotos zwar beson­ders kri­tisch, aber umso mehr freue ich mich, dass es eins geschafft hat, mich zu über­zeu­gen, auch wenn der Fotograf sei­nem Kommentar nach mit dem Shooting gar nicht zufrie­den war. Fangen wir mit dem Model an: Die Haltung ist super, Beine ele­gant über­kreuzt, Hände locker in den Taschen, leicht ver­träum­ter Blick nach unten. Ich hät­te zwar den lin­ken Ellenbogen etwas sym­me­tri­scher nach außen diri­giert, aber das spielt jetzt kei­ne gro­ße Rolle. Die Haare lie­gen auch sehr beein­dru­ckend, da geht von hier ein rie­si­ges Lob an die Visagistin.

Vollends über­zeugt hat mich aber das von hin­ten kom­men­de glei­ßen­de Licht zusam­men mit den über­la­ger­ten Feldblumen unten, die das Bild erst recht in das Traumhafte rücken. Sehr geschickt, wie die Blumenblüten genau über dem Saum des Kleides enden.

Was sagt ihr zur Auswahl?

Wer sehen will, wie die vie­len ande­ren Einsendungen aus­ge­se­hen haben und für wel­che Bilder die ande­ren Jury-​Mitglieder ent­schie­den haben, könnt ihr hier in den Kommentaren bei fotografr.de lesen.