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Das Geschäftsmodell von Pixabay und mögliche Folgen

Schon län­ger fas­zi­niert mich das Geschäftsmodell „gra­tis“.

Wie kann man Geld mit etwas ver­die­nen, was ver­schenkt wird? Dazu gibt es zum Beispiel das Buch „Free – Kostenlos: Geschäftsmodelle für die Herausforderungen des Internets“* von Chris Anderson (bekannt durch den „Long Tail“) oder die Juni-​Ausgabe der Wirtschaftszeitschrift „brand eins“ mit den Themenschwerpunkt „Umsonst“.

Kostenloses Public-​Domain-​Foto von Firmbee auf Pixabay

Auch im Blog hat­te ich hier schon mal beleuch­tet, war­um Fotografen kos­ten­lo­se Bilder anbieten.

Heute soll es um die ande­re Seite gehen: Wie ver­die­nen „Bildagenturen“ Geld, die ihre Bilder ver­schen­ken? Als Beispiel will ich die Webseite Pixabay neh­men, über die es vor einer Weile die­sen län­ge­ren Artikel bei „Online Marketing Rockstars“ gab. Darin steht der sehr span­nen­de Satz:

Das Monetarisierungsmodell fußt dabei auf nur einer Säule. User, die pixabay.com nut­zen, ohne sich anzu­mel­den, bekom­men auf jeder Suchergebnisseite und auf den Bilderdetailseiten sel­ber eine Reihe von Stockfotos der bör­sen­no­tier­ten Fotobörse Shutterstock ange­zeigt. Kauft ein Nutzer dort in der Folge ein Bild, gibt es eine Affiliate-Provision.“

Mit die­ser Methode erzielt Pixabay laut dem Pixabay-​CEO Hans Braxmeister mit nur vier Mitarbeitern über 100.000 Euro Umsatz im Jahr.

Wie wird der Umsatz genau erzielt?

Als ers­tes muss es genug Leute geben, die ihre Bilder Pixabay und deren Nutzern gra­tis zur Verfügung stel­len. Das geschieht in die­sem Fall nicht nur unter einer „Creative Commons“-BY-Lizenz, wel­che auch die kos­ten­lo­se kom­mer­zi­el­le Nutzung bei Namensnennung erlaubt, son­dern sogar unter der „Creative Commons CCO“-Lizenz. das bedeu­tet: Die Bilder wer­den in die „Public Domain“ gege­ben, sind also gemein­frei und die Fotografen ver­zich­ten welt­weit auf alle urhe­ber­recht­li­chen und ver­wand­ten Schutzrechte.

Über Suchmaschinen wie Google Images lan­den Nutzer, die kos­ten­lo­se Bilder zur frei­en Verwendung suchen, auf Seiten wie Pixabay. Dort kön­nen sie wie bei Microstock-​Agenturen nach Keywords suchen. Zusätzlich zu den kos­ten­lo­sen Bildern wer­den als Ergebnis auch kos­ten­pflich­ti­ge Bilder vom Affiliate-​Partner Shutterstock ange­bo­ten, die meist viel attrak­ti­ver aussehen.

Entscheidet sich der Bildsucher dafür, doch kein kos­ten­lo­ses Bild zu neh­men, son­dern eins bei Shutterstock zu lizen­zie­ren, bekommt Pixabay eine Affiliate-​Provision vom Kauf.

Auf der Affiliate-​Seite von Shutterstock wer­den aktu­ell 20% als Kommission für gewor­be­ne Käufer genannt. Wenn wir den oben genann­ten Zahlen Glauben schen­ken, erzielt Shutterstock also ca. 500.000 Euro Umsatz durch Pixabay im Jahr, von denen Pixabay ein Fünftel abbe­kommt, blei­ben 400.000 Euro pro Jahr für Shutterstock.

Das Problem für Kunden von Pixabay

So rosig die Zahlen für Pixabay auch klingt, die Leidtragenden sind die Nutzer und Fotografen von Pixabay.

Schauen wir uns mal drei Bildbeispiele von der Seite an:

Die sechs Bilder rechts sind die „kom­mer­zi­el­len Bilder“ von Shutterstock (noch am Wasserzeichen erkenn­bar). Darüber steht „CCO Public Domain. Freie kom­mer­zi­el­le Nutzung“. Damit sug­giert Pixabay unwis­sen­den Nutzern, dass das Bild ohne Probleme für kom­mer­zi­el­le Zwecke genutzt wer­den kön­ne. Erst etwas ver­steckt in den Nutzungsbedingungen und den FAQ wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass bei werb­li­cher Nutzung eine zusätz­li­che Erlaubnis von Markeninhabern nötig ist. Im obi­gen Bild wäre das bei­spiels­wei­se Apple, um Bild unten Porsche.

Für Leute, die mal schnell ein kos­ten­lo­ses Bild suchen und von den recht­li­chen Aspekten wenig Ahnung haben, wer­den also wider­sprüch­li­che Signale gesen­det, die schnell mal miß­ver­stan­den wer­den kön­nen und dann teu­er wer­den könnten.

Angesichts des­sen, dass bei der stren­ge­ren Creative Commons-​CC-​SA-​Lizenz des Bundesarchivs die über­wie­gen­de Mehrheit der Nutzer sich nicht an die Lizenzbedingungen gehal­ten hat, kann bei Pixybay Ähnliches ver­mu­tet werden.

Fotografen hin­ge­gen haben ganz ande­re Probleme.

Das Problem der Pixabay-Fotografen

Es mag Gründe geben, war­um Fotografen ihre Fotos ver­schen­ken. Acht Gründe hat­te ich hier genannt.Da ich als jemand, der vom Verkauf sei­ner Fotos lebt, etwas vor­ein­ge­nom­men bin, könnt ihr hier ein Interview mit Gerd Altmann lesen, einem Hobbyfotografen, der hier bei Pixabay mitt­ler­wei­le mehr als 14.000 Bilder online hat, die in knapp fünf Jahren zusam­men mehr als 12 Millionen (!) Downloads erzielt haben.

Im Interview heißt es unter anderem:

In mei­nem Beruf als Altenpfleger fehlt es lei­der oft an dem Applaus, den ich jeden­falls für mei­ne täg­li­che Ego-​Stabilität brau­che. […] Natürlich wür­de ich auch Geld mit mei­nen Bildern ver­die­nen wol­len, aber lei­der habe ich nie gelernt, wie man das macht. Ich besit­ze ein­fach die­se Fähigkeit nicht, aus mei­nen Talenten Kapital zu schla­gen. Kaufmännische Eigenschaften feh­len mir gänz­lich, eben­so die Gabe, ande­re von mei­ner eige­nen Richtigkeit zu über­zeu­gen und für die­se über­zeug­te Richtigkeit zu kassieren.“

Es gibt aber auch gewich­ti­ge Gründe dage­gen, denn das Geldverdienen ist der Knackpunkt. Etliche neue Fotografen nut­zen die Gratisplattformen als Einstieg, weil sie unsi­cher sind ob ihre Bilder ver­käuf­lich sind. Wenn sie dort gen­gend Downloads erzielt haben, wol­len sie meist ver­su­chen, ihre Bilder woan­ders zu verkaufen.

Das geht zumin­dest mit den glei­chen Bildern meist nicht mehr. So sagt Adobe Stock (als Antwort auf eine Support-​Anfrage) zum Beispiel ganz klar:

Bilder die auf einer wei­te­ren Platform zum kos­ten­lo­sen Download ange­bo­ten wer­den, sind von Adobe Stock aus­ge­schlos­sen.

Auch bei Shutterstock heißt es hier eindeutig:

Public domain con­tent can­not be sub­mit­ted under any circumstances.“

Das Gleiche gilt auch für fast alle ande­ren Bildagenturen, weil sich jede Agentur in der Regel ver­si­chern lässt, dass der Fotograf der Inhaber aller not­wen­di­gen Urheber- und ande­rer Schutzrechte sind. Genau die­se geben Fotografen aber ab, wenn sie ihre Bilder bei Pixabay in die „Public Domain“ entlassen.

Der Pixybay-​Anbieter Harald Landsrath muss­te das schmerz­lich am eige­nen Leib erfah­ren. Er woll­te sei­ne Bilder nach einem knap­pen Jahr bei Pixabay über Microstock-​Agenturen anbie­ten, was die­se jedoch nicht erlaubten.

Ich frag­te ihn via Facebook, war­um er bei Pixabay ange­bo­ten hat­te und was ihn zum Wechselwunsch ver­an­lasst hat­te. Er schrieb mir:

Der Grund lag dar­in, dass ich nicht mit kom­mer­zi­el­ler Absicht ange­fan­gen habe und mei­ne Bilder von einer Community bewer­ten las­sen woll­te. Anhand der Statistiken bei PIXABAY (Downloads, Aufrufe, Daumen). Außerdem hör­te man von ande­ren dass dort immer wie­der mal ein „Kaffee“ spen­diert wird (Spende). Die Spendenbereitschaft bei PIXABAY ist aller­dings äußerst gering. So ver­zeich­ne­te ich mit über 200 Bildern, 8 Monaten bis­her 38.000 Downloads und ca. 6 € Spenden von 3 Spendern. Daher dann der Gedanke, die­se nun doch zu ver­kau­fen. Klar ist es ärger­lich, dass ich die­se Bilder nicht mehr ver­wer­ten kann – aller­dings ist man hin­ter­her immer schlau­er.

Wenn wir die­se Zahlen zugrun­de legen und die ca. 315fachen Downloads von Gerd Altmann auf die Geldspenden umrech­nen, kön­nen wir ca. 2.000 Euro Einnahmen (in fünf Jahren) für des­sen 12 Millionen Downloads vermuten.

Versuchen wir mal, dass zu Downloads bei Microstock-​Agenturen zu set­zen. Angenommen, er wür­de nur 0,1% der Downloads bei Fotolia haben, hät­te er dort ca. 12.000 Downloads erzielt. Selbst wenn alle in der kleins­ten Bildgröße XS statt­ge­fun­den hät­ten, wären das immer noch ca. 3000 Euro Einnahmen gewesen.

Harald wies mich auch dar­auf hin, dass ande­re Seiten wie die­se hier eini­ge sei­ner Fotos zum kos­ten­lo­sen Download anbie­ten und eben­falls Spendengelder ein­sam­meln, die jedoch (ent­ge­gen anders­lau­ten­der Information auf der Webseite) beim Seitenbetreiber ver­blei­ben wür­den. Alles legal soweit, weil es Public-​Domain-​Bilder sind. Es ver­die­nen also Pixabay, Shutterstock und ggf. ande­re Webseiten an den Fotos, nur der Fotograf so gut wie nichts.

Warum machen Microstock-​Agenturen da mit?

Ich habe ehr­lich gesagt mei­ne Probleme, zu ver­ste­hen, war­um Microstock-​Agenturen, die vom Bilderverkauf leben, bei die­sem System mit­spie­len. Es heißt in der Branche, dass es sehr teu­er sei, Neukunden zu gene­rie­ren, wes­halb die­se Millionen Gratisdownloads sozu­sa­gen zäh­ne­knir­schend akzep­tiert wer­den, wenn dadurch eini­ge neue Käufer zur Bildagentur finden.

Offensichtlich kann Shutterstock damit ja ca. eine hal­be Million Euro Umsatz im Jahr gene­rie­ren, von denen jedoch 20% gleich wie­der abflie­ßen. Unklar ist lei­der, wie hoch der Umsatzverlust ist, der durch die gro­ßen Gratisplattformen ver­ur­sacht wird. In die­sem Interview von 2016 spricht der Pixabay-​CEO von über 5 Millionen Seitenabrufen pro Tag. Wenn wir anneh­men, dass nur 0,1% die­ser Abrufe zu einem Download füh­ren wür­den, wären das immer noch 50.000 Downloads pro Tag. Das wären mehr als 18 Millionen ent­gan­ge­ne Bildnutzungen pro Jahr, die Shutterstock oder eine ande­re Agentur nicht mone­ta­ri­sie­ren könnten.

Was sagt ihr dazu? Welche Erfahrungen habt ihr mit Pixabay gemacht?

* Affiliate

Warum die neuen Filter von Google Bildagenturen bedrohen können

Ich sage es schon eine Weile, dass die größ­te Änderung im Stockfotografie-​Markt ver­mut­lich von einer Seite kom­men könn­te, die eini­ge gar nicht im Blick haben.

Ich mei­ne Technologiekonzerne, allem vor­an die – nicht nur – Suchmaschine Google. Viele ver­ges­sen, dass auch Bildagenturen wie Shutterstock, iStock und Fotolia in ers­ter Linie Technologiefirmen sind, die mehr oder weni­ger zufäl­lig eben mit der Ware „Bilder“ han­deln. Genauso gut könn­ten sie auch Musik, Texte, Code-​Schnipsel, Schulungsvideos und so wei­ter ver­kau­fen. Agenturen wie Envato oder Pond5 ver­su­chen das ja auch und auch Shutterstock hat kürz­lich mit Skillfeed einen Marktplatz für Tutorials ins Leben geru­fen. Den alt­ein­ge­ses­se­nen Macrostock-​Agenturen haben die­se Firmen ganz schön zuge­setzt, weil plötz­lich viel Know-​How ins aus uner­war­te­ter Richtung ins Spiel kam.

Was bisher geschah…

Aber zurück zu Google. Schon 2009 schrieb ich, dass die neu ein­ge­führ­te Google Bildersuche (heu­te als „Google Images“ bekannt), die Stockfotografie ver­än­dern wür­de. Schon kurz dar­auf waren die Suchergebnisse bei Google Images deut­lich bes­ser als von TinEye, um glei­che Bilder im Netz zu fin­den. Vor ziem­lich genau einem Jahr wur­de ein gehei­mer Deal zwi­schen Getty Images und Google bekannt, der auf jeden Fall zeigt, dass Google der Bildermarkt bekannt ist. Ca. ein hal­bes Jahr spä­ter führ­te eine grund­le­gen­de Layout-​Änderung bei der Google Bildersuche zu ers­ten Umsatzeinbrüchen bei Bildagenturen.

Die letz­te Ankündigung reiht sich damit fast naht­los in eine Entwicklung ein, die immer bedroh­li­cher für Bildagenturen ist.

Was neu ist…

Google ver­öf­fent­lich­te vor paar Tagen eine neue Filter-​Möglichkeit für die Bildersuche, bei der Bilder nach bestimm­ten Verwendungszwecken gefil­tert wer­den kön­nen. So „neu“ ist die Funktion zwar nicht, denn sie ist seit ca. vier Jahren bekannt, aber bis­her war sie sehr gut in den Tiefen eines Untermenüs versteckt.

Hierarchisch geord­net sehen die ange­bo­te­nen Filtermöglichkeiten so aus:

  • nicht nach Lizenz gefiltert
  • zur Wiederverwendung gekennzeichnet
  • zur kom­mer­zi­el­len Wiederverwendung gekennzeichnet
  • zur Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet
  • zur kom­mer­zi­el­len Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet

Jetzt kön­nen die­se Optionen rela­tiv sicht­bar unter dem Suchfeld bei „Suchoptionen/​Nutzungsrechte“ ein­ge­blen­det werden.

Im Hinblick auf die­se Neuerung wer­den aktu­ell haupt­säch­lich zwei Aspekte dis­ku­tiert. Die Genauigkeit die­ser Filter sowie die lang­fris­ti­ge Änderung von Suchgewohnheiten.

Wie genau die Nutzungsrechte gefiltert werden…

Aktuell spei­sen sich die meis­ten Bilder, wel­che über­haupt gefil­tert wer­den, aus dem Pool von Flickr, Wikipedia, Deviantart, Fotocommunity und eini­gen ande­ren „Crowd Sourcing“-Bilderseiten.

Kritiker wer­fen unter ande­rem ein, dass die ange­zeig­ten Filter einer­seits nicht genau genug sind, ande­rer­seits nicht dem übli­chen „Branchenslang“ ent­spre­chen (was ange­sichts der Verwirrung um Begriffe wie „lizenz­frei“ viel­leicht sogar bes­ser ist) und Google natür­lich auch kei­ne Haftung über­nimmt, ob die Lizenzen kor­rekt ver­ge­ben wurden.

So behaup­tet Google ger­ne, dass ein Creative-​Commons-​Bild, wel­ches unter die „CC BY-​SA 2.0″-Lizenz gestellt wur­de (Namensnennung und Wiedergabe unter glei­chen Bedingungen), „zur kom­mer­zi­el­len Wiederverwendung gekenn­zeich­net“ wäre. Das ist zwar inso­fern kor­rekt, dass sol­che Bilder aus­drück­lich kom­mer­zi­ell genutzt wer­den dür­fen, aber eben nur, wenn der Urheber genannt wird und das Endprodukt (zum Beispiel die Werbeanzeige oder das Computerspiel mit dem Bild im Einsatz) eben­falls mit der „CC BY-SA“-Lizenz ver­öf­fent­licht wird. Das sind prak­tisch so gra­vie­ren­de Einschränkungen, dass der (unab­sicht­li­che) Missbrauch von CC-​Lizenzen damit eher zuneh­men als abneh­men wird.

Außerdem wis­sen die meis­ten Leute eben nicht, dass die Nutzungsrechte nur ein recht­li­cher Aspekt bei der lega­len Bildnutzung sind. Sind Personen auf dem Bild, müs­sen zusätz­lich auch die Persönlichkeitsrechte der Person beach­tet wer­den, es gibt noch den Patentschutz, Markenschutz, Designschutz und so weiter.

Tatsächlich hal­te ich das Problem aber für beherrsch­bar, weil Google durch sei­ne aus­ge­feil­ten Algorithmen die Bilderkennung mitt­ler­wei­le sehr gut beherrscht und sicher immer noch bes­ser dar­in wer­den wird. So wäre es bestimmt tech­nisch leicht lös­bar, bei iden­ti­schen Bildern an meh­re­ren Stellen im Netz auto­ma­tisch immer die strengst­mög­li­che Nutzungskennzeichnung anzu­neh­men. Wenn also eine Bildagentur ein Bild mit Wasserzeichen ver­öf­fent­licht und jemand das Bild ille­gal bei Flickr als „Public Domain“-Bild ein­stel­len wür­de, könn­te Google – tech­nisch gese­hen – bestimmt schnell erken­nen, dass es eigent­lich urhe­ber­ge­schützt ist. Wenn sie es nicht jetzt schon so machen.

Beunruhigender fin­de ich den zwei­ten Aspekt:

Wie sich die Suchgewohnheiten ändern können…

Wir leben – nicht nur digi­tal – in einer Filterblase und neh­men die Umwelt um uns her­um nach bestimm­ten Kriterien wahr. Jemand, der in der Bilderbranche arbei­tet, sieht über­all Stockfotos und erkennt sei­ne Models wie­der, wäh­rend Menschen mit ande­ren Berufen die meis­ten Motive spä­tes­tens nach paar Sekunden wie­der ver­ges­sen haben. Deshalb den­ken wir Stockfotografen auch, dass vie­le Leute ja Bildagenturen ken­nen müss­ten, wo sie Fotos güns­tig ein­kau­fen kön­nen. Unter dem Strich wis­sen jedoch mehr Menschen nicht, dass Bildagenturen exis­tie­ren und was die­se ver­kau­fen als anders­rum. Wer auf der Suche nach Bildern ist, geht viel häu­fi­ger zu Google und schaut sich dort die Ergebnisse an.

Deswegen geben Bildagenturen auch sehr viel Geld aus, um ent­we­der direkt bei Google Werbung zu schal­ten oder indi­rekt, um mit­tels aus­ge­feil­ter SEO-​Maßnahmen die eige­nen Bilder in die obers­ten Reihen der Google-​Bildersuche zu drü­cken. Das funk­tio­nier­te lan­ge sehr gut, bis Google, wie erwähnt, das Layout umstell­te. Jetzt geht Google noch einen Schritt wei­ter. Sobald der Bildsucher auch nur nach irgend­ei­ner Lizenz sucht, fal­len prak­tisch alle Agenturbilder, egal ob Microstock oder Macrostock, aus dem Raster. Übrig blei­ben Amateurbilder.

Das kann einer­seits dazu füh­ren, dass auch pro­fes­sio­nel­le Bildkäufer sich ver­mehrt bei den kos­ten­lo­sen Bildern bedie­nen. Das wie­der­um schwächt die Profis, wenn sie nicht in der Lage sind, sich durch Motivwahl, Qualität oder ande­re Unterschiede von den Hobbyfotos abzugrenzen.

Andererseits ler­nen viel­leicht weni­ger Menschen, die noch kei­ne Bildkäufer sind, über­haupt Bildagenturen ken­nen und gewöh­nen sich dar­an, dort bequem und rechts­si­cher Fotos lizen­zie­ren zu kön­nen. Denn wie die meis­ten Bildagenturen bestä­ti­gen wer­den, ist eine der größ­ten Trafficquellen jeder Agentur die Google Bildersuche. Gewesen, müss­te ich in Zukunft viel­leicht schrei­ben müssen.

Was ebenfalls passieren könnte…

Es könn­te sein, dass Google mit dem Nutzungsrechte-​Filter die Bildsucher auch dafür sen­si­bi­li­sie­ren will, dass nicht jedes Bild ein­fach belie­big genutzt wer­den darf. Wenn das klar ist, erscheint logi­scher, dass für eine Nutzung was gezahlt wer­den müss­te. Wenn jetzt Google Rechteinhabern anbie­ten wür­de, ihre Bilder eben­falls unter „für kom­mer­zi­el­le Weiterwendung gekenn­zeich­net“ anzu­zei­gen und ein klei­nes Warenkorb-​Symbol unter das Foto packt, damit klar ist, dass für die­se Fotos eine klei­ne Gebühr bezahlt wer­den muss, wäre das für die Bilderbranche eine Revolution.

Abwegig wäre es kei­nes­falls. Google ver­kauft über den Playstore schon eine Weile digi­ta­le Inhalte, hat das Vertriebsnetz und die Bezahlmöglichkeiten also prak­tisch getes­tet. Google hät­te von allen Bildagenturen von Anhang an die größ­te Nutzerbasis. Google hat das tech­ni­sche Know-​How, um dop­pel­te Bilder weg­zu­fil­tern, ähn­li­che Bilder anzu­bie­ten, Keyword-​Vorschläge zu machen und so wei­ter. Selbst für die Rechteinhaber, also die Fotografen oder Grafikdesigner, wäre ein Angebot von Google ver­lo­ckend: Immerhin nimmt Google Play nur 30% Kommission von den Anbietern, wäh­rend es bei iStock bis zu 85% sind.

Die Leidtragenden wären die bis­he­ri­gen Bildagenturen. Der Markt bleibt also sehr spannend.

Was sagt ihr? Wie könn­te Google den Bildermarkt umkrempeln?

Warum Fotos kaufen? Abgrenzung von Microstock- zu Gratis-Angeboten

Was ist Stockfotografie und Microstock?

Stockfotografie bedeu­tet, dass ein Fotograf Fotos macht, ohne dass er einen Auftrag von einer Werbeagentur oder ande­ren Kunden hat. Er macht Fotos von Motiven, von denen er glaubt, dass es genug Kunden geben wird, die ihm dafür Geld geben wol­len. Diese Fotos kom­men dann online in Archive, ver­gleich­bar mit Wikimedia-​Commons, Flickr oder Youtube, nur dass die­se Inhalte über die Agenturen gekauft wer­den müs­sen, wenn Kunden die­se benut­zen wollen.

Microstock ist eine Teilbereich der Stockfotografie. Wie der Name anklin­gen lässt, sind die Preise „micro“, also nied­rig. Dort kos­tet ein Bild ab ein Euro bis durch­schnitt­lich 50 Euro, wäh­rend es im Macrostock-​Bereich üblich ist, Fotos für 50 Euro bis zu vier­stel­li­gen Summen zu ver­kau­fen. Neben Fotos wer­den auch Illustrationen, Vektorgrafiken, Videos, Audiodaten oder 3D-​Bilder ange­bo­ten. Die bekann­tes­ten Anbieter in die­sem Bereich sind bei­spiels­wei­se Fotolia*, Shutterstock* oder iStockphoto.

Die Vorteile von Bezahlangeboten gegen­über kos­ten­lo­sen Inhalten

Kostenlose Angebote sind nicht nur freie Lizenzen wie sie bei Wikipedia oder Wikimedia ver­füg­bar sind, son­dern zum Beispiel auch bei Flickr, wo eben­falls zum Teil Creative-​Commons-​Bilder zu fin­den sind, oder bei ande­ren Datenbanken wie bei­spiels­wei­se Pixelio oder AboutPixel, wo auch Fotos kos­ten­frei lizen­ziert wer­den kön­nen. Die Lizenzen den Creative-​Commons-​Lizenzen ähn­lich, meist aber nicht identisch.

Vorteil 1: Mehr Motive

Stellen sie sich gedank­lich ein Bild von einer Frau vor. Sie haben einen Artikel und brau­chen dafür ein Bild einer jun­gen, hüb­schen Frau zur Illustration. Sie kön­nen nun in ver­schie­den Datenbanken danach suchen. Wenn ich bei der kos­ten­lo­sen Agentur Pixelio suche, erhal­te ich zir­ka 5.100 Treffer. Wenn ich auf eng­lisch bei Wikimedia nach „woman“ suche, erhal­te ich knapp 16.000 Treffer. Dort gibt es sogar noch mehr pas­sen­de Inhalte, aber die­se sind so unzu­rei­chend ver­schlag­wor­tet, dass sie nicht mit die­sem Begriff gefun­den werden.

Bei Flickr unter der Creative-​Commons-​BY-​Lizenz fin­de ich 0,75 Millionen Frauenfotos. Davon sind 200.000 aus­drück­lich kom­mer­zi­ell nutz­bar. Bei der kom­mer­zi­el­len Microstock-​Agentur iStockphoto erhal­te ich jedoch schon 1,2 Millionen Treffer, bei Fotolia 1,9 Millionen und bei Shutterstock 2,2, Millionen.

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Brauche ich so viel Auswahl? Ja. Sie suchen ja meist nicht irgend­ei­ne Frau, son­dern sie wol­len ent­we­der eine blon­de, eine alte oder eine Frau, die gera­de Mangos isst. Durch die­se zusätz­li­chen Einschränkungen wer­den aus den meh­re­ren Millionen Treffern auf ein­mal nur ein paar hun­dert. Wenn man zu Beginn nur ein paar tau­send hat, bleibt am Ende viel­leicht gar kein pas­sen­des Bild übrig.

Bei allen Bildern, für die Erlaubnisse in irgend­ei­ner Art benö­tigt wer­den, emp­fiehlt es sich, bei den kom­mer­zi­el­len Bildagenturen zu suchen, da dort die Rechte im Vorfeld geklärt wurden.

Bei Personenfotos bei­spiels­wei­se haben sowohl der Fotograf als auch die abge­bil­de­te Person Rechte an der Aufnahme. Wenn der Fotograf das Bild unter eine „freie Lizenz“ stellt, erklärt er sich damit ein­ver­stan­den, auf sei­ne Rechte an dem Bild zu ver­zich­ten. Das heißt aber nicht, dass die gezeig­te Person damit eben­falls ein­ver­stan­den ist. Das betrifft vor allem Gruppenfotos, wo vie­le Personen dar­auf sind oder Kinder, weil dann noch der Schutz Minderjähriger dazu kommt. Das heißt: Wenn sie Gruppen- oder Kinderfotos brau­chen, ist es ein­fa­cher und durch die Zeitersparnis güns­ti­ger, die­se Motive bei kom­mer­zi­el­len Anbietern zu suchen.

Andere Beispiele sind Aufnahmen von einem Privatgelände, wie Innenaufnahmen einer Fabrik, auf dem Golfplatz, Freizeitpark und so wei­ter. Da kön­nen noch Rechte (Markenrecht, Designschutz, etc.) in einem Bild ste­cken, die nicht ohne wei­te­res erkenn­bar sind.

Außerdem ist bei den kom­mer­zi­el­len Anbietern immer eine bestimm­te tech­ni­sche Qualität gege­ben, die vor­her geprüft wur­de. Sie kön­nen sich sicher sein, dass ein Bild in Postergröße XXL gedruckt wer­den kann, wenn die Bildagentur das anzeigt, wäh­rend bei den frei­en Lizenzen die Bildgröße oft klei­ner, schlech­ter oder das Foto ver­rausch­ter und unschär­fer ist.

Vorteil 2: Bessere Verschlagwortung und Suchmöglichkeiten

Weil sie oft Millionen von Suchergebnissen bei einer Bildagentur haben, bekom­men sie bei kom­mer­zi­el­len Agenturen viel mehr Suchmöglichkeiten an die Hand, um trotz­dem ein geeig­ne­tes Bild zu finden.

Bleiben wir bei dem Beispiel Frau. Das sind die Ergebnisse der Webseite von Pixelio, sor­tiert nach Relevanz. Sie sehen ganz oben die drei Bilder. Das sind schon Frauenbilder, wie man sie sich vor­stel­len wür­de, aber es sind auch Hochzeitsringe, Aktaufnahmen, Wolkenfotos oder ein­fach Nahaufnahmen von einem Auge zu sehen, die weni­ger passen.

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Das ist ein Screenshot von Wikimedia-​Commons, wo ich nach „woman“ gesucht habe. Da gibt es kei­ne Sortierfunktion, was die Suche schwie­ri­ger macht, wenn man etwas Spezielles sucht. Bei den Beispielen sehen sie Frauen, aber auch Gemälde, wie­der Nahaufnahmen von Augen oder ganz unten irgend­ei­nen Text, den eine Frau geschrie­ben hat oder eine Kleidung, die von einer Frau getra­gen wur­de, was sie aber als Ergebniss nicht unbe­dingt erwar­ten, wenn sie nach Frau suchen (Nachtrag: Der Text ent­stand im November 2011, im Februar 2012 wur­de die Bildanzeige bei Wikimedia etwas ver­bes­sert, der Screenshot unten ist vom Mai 2012).

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Das ist jetzt die Seite bei Flickr. Angezeigt wer­den nur offi­zi­ell kom­mer­zi­ell nutz­ba­re Bilder unter einer CC-​Lizenz. Sie sehen, vor allem sind das Urlaubsfotos, Reisefotos, pri­va­te Familienfotos und so wei­ter, wo nicht immer auto­ma­tisch klar ist, ob sie die­se Fotos wirk­lich kom­mer­zi­ell nut­zen dürfen.

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Das hin­ge­gen ist der Screenshot bei Fotolia, wenn sie nach dem Suchbegriff Frau suchen. Sie sehen, die Bildqualität ist deut­lich pro­fes­sio­nel­ler mit einer gro­ßen Vielfalt. Sie erhal­ten klas­si­sche Frauenportraits, Bilder von jun­gen Frauen, alten Frauen, Gruppenaufnahmen, Innenaufnahmen, Außenaufnahmen und so weiter.

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Das sind die Suchergebnisse der Bildagentur Shutterstock. Auch hier sehen sie vie­le klas­si­sche Frauenportraits, wie man sie sich bei der Suche nach einem Frauenbild vor­stel­len wür­de. Es gibt dazu vie­le Beauty-​Aufnahmen und auch wie­der sehr pro­fes­sio­nel­le Qualität.

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Um in die­sem Wust aus Bildern nicht erschla­gen zu wer­den, gibt es Sortier- und Filtermöglichkeiten. Die üblichs­ten sind nach Ausrichtung (hori­zon­tal, ver­ti­kal, qua­dra­tisch) , Farbe und nach der Bildgröße, was zum Beispiel wich­tig ist, wenn sie gro­ße Poster dru­cken wollen.

Weitere Filtermöglichkeiten: Nach Bildart (Foto, Vektorgrafik, Illustration), mit oder ohne Personen, die genaue Anzahl der Personen, das Alter der Person, das Geschlecht der Person und man kann danach suchen, ob auf dem Bild irgend­wo Textfreiraum sein soll, wo Text oder ein Logo plat­ziert wer­den kann.

Es gibt auch Sortierungsmöglichkeiten nach dem Alter der Bilder, nach der Anzahl der Verkäufe, nach dem Preis oder nach der Relevanz, was meis­tens eine Kombination aus ver­schie­de­nen Faktoren ist. Das wer­den sie bei vie­len nicht-​kommerziellen Anbietern nicht fin­den. Manchmal lohnt es sich des­halb schon, bei Microstock-​Agenturen zu kau­fen, weil die gespar­te Zeit das aus­ge­ge­be­ne Geld mehr als kompensiert.

Erweiterte Suchfunktionen bei Fotolia, Shutterstock und istockphoto

Zwischendurch ein Einwurf: Es kommt immer auf die Motive an. Wenn sie was ganz Historisches suchen, zum Beispiel Fotos vom zwei­ten Weltkrieg oder von Albert Einstein, wie er die Zunge raus­streckt, dann ist es mög­lich, in Bildarchiven von Museen oder bei Wikimedia Commons zu suchen. Aber wenn sie eher kom­mer­zi­ell ori­en­tier­te Bilder brau­chen, weil sie zum Beispiel eine Vereinbroschüre gestal­ten wol­len, dann loh­nen sich eher die kom­mer­zi­el­len Anbieter.

Vorteil 3: Rechtliche Absicherung

Hobbyfotografen oder Amateurfotografen, die bei Flickr oder einer ande­ren kos­ten­frei­en Bilddatenbank Fotos unter eine CC-​Lizenz stel­len, sind sich oft gar nicht bewusst, was bei die­ser Vielfalt an Lizenzen alles erlaubt ist oder nicht. Deshalb sind oft Bilder unter einer kos­ten­frei­en CC-​Lizenz zu fin­den, bei der nicht alle Rechte geklärt sind. Als Beispiel drei Fotos bei Flickr.


Erstes Szenario: Ein Fotograf lädt bei Flickr Bilder hoch unter einer CC-​BY-​Lizenz, das heißt, ein kom­mer­zi­el­le Nutzung ist erlaubt, Namensnennung erfor­der­lich. Sie sehen hier drei Frauen. Links eine Frau von den Philippinen, in der Mitte aus Madagaskar, rechts aus Indien. Die Fotografen sit­zen meist in den USA oder Großbritannien, was nahe legt, dass das Reisefotos oder Urlaubsfotos sind. Bei dem Foto in der Mitte stand als Kommentar bei Flickr sogar sinn­ge­mäß: „Unser Fahrer hielt kurz an, damit wir ein Foto der Familie auf dem Ochsenkarren machen konn­ten.“ Deshalb ver­mu­te ich, dass die Person nicht um Erlaubnis gefragt wur­de, ob sie jetzt auf dem Foto sein will. Kann sein, muss nicht sein: Deswegen ist der Bildnutzer in der Pflicht, beim Urheber nach­zu­fra­gen, ob wirk­lich alle Rechte für die­ses Bild geklärt sind. Wer für ein Projekt risi­ko­frei Bilder nut­zen will, hat dadurch unter dem Strich mehr Aufwand und Kosten als ursprüng­lich gedacht, wenn es heißt: „Ich goog­le mal schnell paar kos­ten­lo­se Fotos“.

Ein ande­res Beispiel direkt von der Wikimedia-​Commons-​Seite. Sie sehen einen us-​amerikanischen Rapper. Unten bei der Lizenzierung steht aus­drück­lich: Das Foto darf für jeden Zweck und auch kom­mer­zi­ell benutzt wer­den. Cool! Ich kann das als Poster dru­cken und beim Konzert der Band ver­kau­fen und damit Geld ver­die­nen. Sicherheitshalber habe ich beim Management des Rappers nach­ge­fragt, der sofort mein­te, das sei nicht erlaubt. Hier sind wir wie­der beim Widerspruch zwi­schen den Rechten des Fotografen, der dar­auf ver­zich­tet und den Rechten der abge­bil­de­ten Person, der die Nutzung nicht erlaubt. Dieser Widerspruch kann bei frei­en Lizenzen schnell auf­tre­ten. Die ange­ge­be­ne freie Lizenz ist des­halb in der Praxis manch­mal wert­los (Nachtrag: Das Bild wur­de mitt­ler­wei­le bei Wikimedia entfernt).

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Drittes Beispiel: Das ist eine us-​amerikanische Band namens Birdeater. Die haben ihr Bandfoto sogar unter eine Public-​Domain-​Lizens gestellt und damit das Bild gemein­frei gemacht. Kurz gefasst heißt es, ihr dürft mit dem Bild machen, was ihr wollt. Ich bezweif­le auch hier stark, dass die Band einen Posterverkauf gut­hei­ßen wür­de. Deswegen habe ich wie­der per Email nach­ge­fragt. Seit sechs Wochen habe ich kei­ne Antwort erhal­ten. Wer einen engen Terminplan hat, könn­te die­ses Bild des­halb eben­falls nicht nut­zen, wenn er auf der recht­lich siche­ren Seite sein will.

Wie hand­ha­ben das im Gegensatz Microstock-​Agenturen? Jeder Fotograf muss zu jedem Foto schrift­lich die dazu­ge­hö­ri­gen Modelverträge und Eigentumsfreigaben hoch­la­den. Das führt bei mir teil­wei­se dazu, dass ich zu einem Gruppenfoto zehn Verträge mit zwölf Unterschriften habe, nur um nach­wei­sen zu kön­nen, dass ich alle Rechte an die­sem Foto habe. Als Bildkäufer kann man sich dann sicher sein, das die Rechtefreigabe vor­her durch mich geklärt wurde.

Einige Agenturen wie zum Beispiel Shutterstock, iStockphoto oder Vivozoom bie­ten sogar eine „Rechtegarantie“ an für recht­li­che Unbedenklichkeit und haf­ten selbst als Agentur bis zu 10.000 US-​Dollar, falls doch mal etwas schief gehen soll­te. Gegen Aufpreis kann die­se Summe auf bis zu 250.000 US-​Dollar erhöht wer­den. Falls man zum Beispiel eine Millionen Flyer druckt und die­se müs­sen ein­ge­stampft wer­den, weil irgend­wo ein uner­laub­tes Logo zu sehen ist, was weder vom Fotograf noch von der Agentur ent­deckt wur­de, dann bezahlt die Bildagentur das.

Deshalb: Bilder bei Bildagenturen kos­ten zwar etwas, dafür spart man Zeit und Nerven und bekommt für das Geld auch Rechtssicherheit und eine grö­ße­re Auswahl.

Hinweis: Dieser Artikel ist die ver­schrift­lich­te Form mei­nes Vortrags vom Mai 2011 auf der Frühjahrstagung “Mediale Werte” des Verein für Medieninformation und Mediendokumentation (vfm) in Dresden. Die Zahlen sind dem­nach ca. ein Jahr alt, die Screenshots wur­den teil­wei­se erneuert.

Stockfotografie-​News 2012-04-13

Nach eini­gen Wochen wird es mal wie­der Zeit, mei­ne Notizen zusam­men­zu­su­chen und Euch einen Überblick über die Bilderbranche zu verschaffen.

Seltsamerweise gibt es seit Jahresbeginn kaum wirk­lich wich­ti­ge Nachrichten, was mir etwas Angst macht, da die Ruhe vor dem Sturm bis­her kein gutes Zeichen war.

Aber freu­en wir uns bis dahin, dass mal für paar Wochen alles beim Alten bleibt und schau­en uns an, was es trotz­dem Neues gibt:

  • Die Firma PocketWizard hat ihre bei Profifotografen belieb­ten Funkauslöser Plus II ver­bes­sert: Die neue „Plus III“-Reihe hat mehr Funktionen und ist sogar bil­li­ger. Einziger Haken: E‑TTL wird nicht unter­stützt, wer dar­auf ver­zich­ten kann, soll­te zugreifen.
  • Getty Images ver­treibt jetzt über 800.000 Videos über die Mediensuchmaschine my-picturemaxx.
  • Fotolia-Fotos kön­nen mit dem neu­en Adobe-​Plugin jetzt auch direkt aus der Adobe Creative Suite CS5 abge­ru­fen werden.
  • Noch mal Fotolia: Die Bildagentur hat jetzt die Crowdsourcing-​Logo-​Webseite wilogo.com auf­ge­kauft. Damit dehnt die Agentur das „User Generated Content“-Modell auf einen wei­te­ren Geschäftsbereich aus.
  • Fotolia die drit­te: Heute am Freitag, den 13.4. fin­det in Berlin die Vernissage um 18 Uhr für die Ausstellung „Me Myself & I. Stockfotografen im Selbstportrait“ statt, wel­che bis zum 13. Juli 2012 im FotoliaLAB zu sehen ist. Ich bin dort eben­falls mit einem amü­san­ten Selbstportrait zu sehen.
  • Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) stellt jetzt sei­ne Fotos und Videos, zum Beispiel Weltraumaufnahmen, unter einer Creative Commons CC-​BY 3.0‑Lizenz gra­tis zur Verfügung. Über die Erfahrungen des Bundesarchivs mit einer ähn­li­chen Entscheidung habe ich hier berich­tet.
  • Für Android-Smartphones gibt es jetzt eine App namens „Microstock Report“, wel­che die Fotografen-​Einnahmen bei 29 Microstock-​Bildagenturen anzeigt und auswertet.
  • Dreamstime expe­ri­men­tiert gera­de mit Preisänderungen.
  • Zoonar bie­tet jetzt Getty Images als Partneragentur an. Fotografen soll­ten sich jedoch nicht der Illusion hin­ge­ben, ihre Bilder in eine hoch­wer­ti­ge Getty-​Kollektion zu bekom­men, viel wahr­schein­li­cher ist es, dass die Bilder für Abo-​Verkäufe via Thinkstock und photos.com genutzt werden.
  • Außerdem kün­dig­te Zoonar an, dass die Kommissionen für Partnerverkäufe von 60% auf 50% redu­ziert wer­den. Damit scheint lei­der auch bei Zoonar das Rennen nach unten zu beginnen.
  • Panthermedia hat jetzt ein Vertriebsbüro in Mailand, Italien, auf­ge­macht und deren Webseite gibt es nun auch in italienisch.
  • Bei Birgit Engelhardt gibt es ihre Hausarbeit zum Thema „Urheberrecht und Fotografie“ zum kos­ten­lo­sen Download.
  • Wo wir beim Thema Recht sind: Bildersuchmaschinen wie Google Images dür­fen nun auch wider­recht­lich ver­öf­fent­lich­te Fotos anzei­gen. Das Internet sorgt schon für selt­sa­me Rechtssprechungen…
  • Ebenfalls lesens­wert ist der Beitrag im Blog des Journalisten-​Verbands DJV, der sich in der aktu­el­len Debatte zum Urheberrecht für letz­te­res stark macht.
  • Die Keywording-​Firma DokFünf ver­an­stal­tet gera­de einen Fotowettbewerb zum Thema „Schlagwort Copy Space: Wer hat das Blaue vom Himmel ver­kauft“. Ich sit­ze mit in der Jury, also strengt euch an.
  • Die Statistik-​Seite istockcharts.de wur­de lei­der ein­ge­stellt, weil immer mehr Fotografen nur anony­mi­siert ange­zeigt wer­den woll­ten, was einer­seits die Anzeige immer nutz­lo­ser mach­te und ande­rer­seits unfair gegen­über den Fotografen war, die ihre Daten wei­ter­hin öffent­lich anzei­gen las­sen haben. Details gibts hier in der Facebook-​Gruppe „United Stock Artists“.
  • Als Erinnerung: Ich habe mei­nen Facebook-Account radi­kal auf­ge­räumt und akzep­tie­re jetzt nur noch Leute, die ich per­sön­lich ken­nen­ge­lernt habe und wer­de dort auch eher pri­va­te Dinge pos­ten. Wer wei­ter­hin über Facebook über mei­ne beruf­li­chen Aktivitäten infor­miert wer­den will, dem emp­feh­le ich, mei­ner „Facebook-​Seite“ zu folgen.
  • Das deut­sche Foto-​Forum „Foto-​Talk Relota“ hat „wegen eines amts­mü­den Administrators“ end­gül­tig die Pforten geschlos­sen. ursprüng­lich hat­te Thomas Seegers geplant, das Forum jemand ande­rem anzu­ver­trau­en, aber er hat sich aus Datenschutzgründen anders ent­schie­den. Ich bast­le bereits an einem neu­en deut­schen Microstock-​Forum, wel­ches ich in paar Tagen im Blog vor­stel­len werde.
  • Übrigens: Ich habe gera­de eine Teilzeit-​Stelle als Produktions-​Assistenz in Köln zu ver­ge­ben. Bewerbungen sind willkommen.

Habe ich etwas ver­ges­sen? Dann tragt das ger­ne in den Kommentaren nach.

 

Creative Commons Lizenzen (CC) richtig nutzen – Wie gebe ich den Urheber korrekt an?

Leute, wel­che Fotos aus dem Internet nut­zen, stol­pern immer wie­der mal über Bilder unter einer soge­nann­ten „Creative Commons“-Lizenz (CC-​Lizenz). Eins der größ­ten Probleme dabei: Wie gebe ich den Urheber rich­tig an, damit mei­ne Nutzung von der Lizenzvereinbarung kor­rekt abge­deckt wird?

Eine Untersuchung des Deutschen Bundesarchivs zusam­men mit Wikimedia ergab, dass ca. 95% aller Bildnutzungen aus dem Bundesarchiv unter einer CC-​Lizenz nicht den Nutzungsbedingungen ent­spre­chen und damit – salopp gesagt – ille­gal sind.

Oder anders for­mu­liert: Wer ein Bild mit einer CC-​Lizenz nutzt, muss sicher­stel­len, alle Regeln kor­rekt ein­zu­hal­ten, sonst könn­te er trotz­dem kos­ten­pflich­tig abge­mahnt werden.

Doch zuerst: Was ist über­haupt eine Creative Commons Lizenz?

Creative Commons“ ist eine gemein­nüt­zi­ge  Organisation, wel­che sechs ver­schie­de­ne Lizenzverträge for­mu­liert hat, die im Gegensatz zu den meist übli­chen Paragraphen-​Wüsten sehr ein­fach for­mu­liert sind und den Nutzern meist auch mehr Freiheiten erlau­ben als es nor­ma­ler­wei­se das Urheberrecht erlau­ben würde.

Diese sechs Lizenzen sind durch klei­ne Symbole gekenn­zeich­net, wie sie Fotografen sicher schon bei Flickr, Wikipedia oder ande­ren Webseiten gese­hen haben:


Die sechs Lizenzen set­zen sich in einer Art Baukastensystem aus vier Elementen zusam­men: „Namensnennung“ (BY), „Keine Bearbeitung“ (ND), „Nicht Kommerziell“ (NC) und „Weitergabe unter glei­chen Bedingungen“ (SA). Die Buchstabenkürzel in Klammern kür­zen die eng­li­schen Bezeichnungen ab und zusam­men mit dem CC-​Zusatz hei­ßen die Lizenzen in Kurzform bei­spiels­wei­se CC-​BY, CC-​NC-​ND oder CC-SA.

Laut einer Statistik von Creative Commons sind die drei häu­figs­ten benutz­ten Lizenzformen CC-​BY-​NC-​SA (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell, glei­che Weitergabe) mit ca. 30%, CC-​BY-​NC-​ND (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell, kei­ne Bearbeitung) mit ca. 18% und CC-​BY-​NC (Namensnennung, nicht­kom­mer­zi­ell) mit eben­falls knapp 18%.

Keine Bearbeitung“ heißt, dass Nutzer das Bild nicht für Fotomontagen oder ähn­li­ches ver­wen­den dür­fen. Strittig ist hin­ge­gen, ob schon Bearbeitungen wie Beschnitt oder Umwandlung in Schwarz/​Weiß eben­falls ver­bo­ten sind.

Nicht Kommerziell“ bedeu­tet, dass mit Werken mit die­sem Lizenz-​Merkmal kein Geld ver­dient wer­den darf. Genau defi­niert der Lizenzvertrag das so: Das Werk darf „nur für Handlungen, die nicht vor­ran­gig auf einen geschäft­li­chen Vorteil oder eine geld­wer­te Vergütung gerich­tet sind“, benutzt werden.

Weitergabe unter glei­chen Bedingungen“ heißt, dass Werke, wel­che mit Hilfe die­ses Lizenz-​Merkmals erstellt wur­den, eben­falls unter der glei­chen Creative Commons Lizenz ange­bo­ten wer­den müs­sen. Wenn ich bei­spiels­wei­se einen Bildband mit sol­chen Fotos erstel­le, muss ich den Bildband eben­falls unter die­se CC-​Lizenz stellen.

Namensnennung“ In der aktu­el­len Version 3 der Creative Commons Lizenzen wird jede Lizenz nur zusam­men mit dem „Namensnennung“-Element ange­bo­ten. Das heißt, das der Urheber des Werkes „in der von ihm fest­ge­leg­ten Weise“ genannt wer­den muss. Aber: Im Kleingedruckten ver­ste­cken sich wei­te­re Bedingungen.

Wie gebe die den Namen bei einer Creative Commons Lizenz rich­tig an?

Als ers­tes muss der Name des Urhebers und der Titel des Werkes genannt wer­den. Falls der Urheber das Werk Dritten zuge­schrie­ben hat, z.B. einer Zeitung oder Stiftung, muss die­se eben­falls genannt wer­den. Es soll­te ein Link zum Werk bzw. zu den Rechteinformationen oder der Lizenzvereinbarung des Werkes ange­ge­ben wer­den, auch in gedruck­ten Werken. Alternativ muss als Minimalforderung die Art der Lizenz ange­ge­ben wer­den, unter der das Werk lizen­ziert wurde.

Falls das Werk bear­bei­tet wur­de, muss gekenn­zeich­net wer­den, dass eine Bearbeitung erfolgt ist.

Die Webseite für Creative Commons-​Musik CCMixter bie­tet als Service zu jedem Werk prak­ti­scher­wei­se die Angaben zur kor­rek­ten Namensnennung als „Copy&Paste“-Schnipsel an. Das sieht dann bei­spiels­wei­se so aus:

Hornet“ by George_Ellinas
http://ccmixter.org/files/George_Ellinas/15924
is licen­sed under a Creative Commons license:
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/

Name, Titel, Link und Art der Lizenz: Alles drin.

Worauf muss ich bei der Nutzung eines Bildes mit Creative Commons Lizenz noch achten?

Creative Commons bie­tet nur Lizenzverträge an, wel­che Rechte regeln, die durch das Urheberrecht ent­ste­hen. Bei vie­len Werken, zum Beispiels Fotos kom­men jedoch noch vie­le ande­re Rechte hin­zu, wel­che nicht berück­sich­tigt sind. Das heißt kon­kret: Nur weil ein Foto unter einer CC-​Lizenz steht, die kom­mer­zi­el­le Nutzung erlaubt, heißt das noch lan­ge nicht, dass das Foto ohne Probleme kom­mer­zi­ell genutzt wer­den darf!

Einige die­ser ande­ren Rechte betref­fen bei­spiels­wei­se das „Recht am eige­nen Bild“ (Persönlichkeitsrechte von foto­gra­fier­ten Personen), das Markenrecht, Geschmacksmusterschutz, Patentrecht, das Urheberpersönlichkeitsrecht und wei­te­re. Zum Beispiel hat­te ich bei Wikipedia das Foto eines Rappers gefun­den, was unter einer CC-​BY-​Lizenz stand, das heißt, ich hät­te es kom­mer­zi­ell nut­zen dür­fen. Auf Anfrage an das Management erhielt ich jedoch die Antwort, dass das vom Künstler nicht gewünscht wäre. Das ist trotz der Lizenz sein gutes Recht, näm­lich sein Persönlichkeitsrecht.

Jeder, der Werke unter einer Creative Commons-​Lizenz nut­zen will, ist des­we­gen in der Pflicht, vor der Nutzung zu prü­fen, ob mit der geplan­ten Nutzung die Rechte ande­rer Personen oder Firmen ver­letzt werden.

Kleiner Hinweis zu Rechtsthemen: Alle Angaben in die­sem Artikel ohne Gewähr. Vor einer kon­kre­ten Nutzung soll­te sich jeder Nutzer selbst infor­mie­ren, alle not­wen­di­gen Rechte zu besitzen.

Was für Erfahrungen habt ihr mit Creative Commons-​Lizenzen gemacht? Nutzt ihr die? Bietet ihr Eure Fotos als CC an?