Schlagwort-Archive: Abmahnung

Rafael Classen, Abmahnungen, fehlende IPTC-​Daten und Wirestock: Der aktuelle Stand

Einer mei­ner meist­ge­le­se­nen Artikel im Blog die­ses Jahr ist „Rafael Classen ver­schickt „Abmahnungen“ an Bildkäufer wegen Social Media Nutzung“ sowie der Folgeartikel „Zwickmühlen-​Falle: Neue „Abmahnungen“ durch Rafael Classen (RC Photostock) gegen Bildkäufer“.

Da mich wei­ter­hin regel­mä­ßig Kontaktanfragen betrof­fe­ner Bildkäufer errei­chen und sich bei dem Thema eini­ges getan hat, gibt es heu­te ein kur­zes Update.

Fehlende oder gelöschte IPTC-Metadaten

Betrafen die ers­ten „Abmahnungen“ von Rafael Classen haupt­säch­lich angeb­li­che unpas­sen­de Social-​Media-​Nutzungen, ist er nun umge­schwenkt auf angeb­lich gelösch­te IPTC-Metadaten.

Als Nachweis für die angeb­lich gelösch­ten IPTC-​Metadaten führt er zwei Links bei Spiegel Online und dem Bundesumweltministerium an, die Bilder von Herr Classen nut­zen. Diese Bilder ent­hal­ten zwar tat­säch­lich Urhebernachweise in den IPTC-​Daten, jedoch sind die­se laut IPTC-​Daten bei EyemEm/​Getty Images bzw. iStock gekauft wor­den. Daraus lässt sich nicht ablei­ten, dass sei­ne Bilder bei Adobe Stock oder Fotolia Urhebernachweise enthielten.

Classen ver­weist in sei­nen Emails ger­ne aus­führ­lich dar­auf, dass Adobe Stock in deren Lizenzbestimmungen „eine Entfernung der urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Schutzrechtshinweise in den IPTC-​Metadaten in kei­ner Lizenz erlaubt“.

Er ver­gisst jedoch zu erwäh­nen, dass die Anbieter bei Adobe Stock spä­tes­tens seit Juli 2016 beim Upload von Bildern den Nutzungsbedingungen zuge­stimmt haben, in denen unter ande­rem steht:

5.2 […] Des Weiteren dür­fen Metadaten ohne Haftung durch uns, unse­re Vertriebshändler oder unse­re Benutzer geän­dert, ent­fernt oder erwei­tert werden.“

Am 1. März 2022 gab es eine Aktualisierung die­ser Nutzungsbedingungen, in denen nun kon­kre­ter steht:

7.1. […] Sie sind ins­be­son­de­re damit ein­ver­stan­den, dass Unternehmen der Adobe-​Gruppe Urheberangaben, die in Metadaten ent­hal­ten sind, ent­fer­nen oder modi­fi­zie­ren und dies auch ihren Nutzern gestat­ten. Diese Befugnis ist beschränkt auf sol­che Fälle, in denen Metadaten infol­ge einer ver­trags­ge­mä­ßen Wahrnehmung von Nutzungs- und Bearbeitungsrechten durch Unternehmen der Adobe-​Gruppe oder sei­ne Nutzer (etwa bei Bearbeitung, Übertragung, Ergänzung, Kürzung, Kompilierung, Werkverbindung und Collagierung), z.B. infol­ge der Verwendung markt­üb­li­cher Bearbeitungssoftware, auto­ma­ti­siert ent­fernt werden.“

Ich ver­mu­te, dass die Aktivitäten von Herr Classen ein Grund für die Konkretisierung der Nutzungsbedingungen waren.

Die „markt­üb­li­che Bearbeitungssoftware“ agiert aktu­ell näm­lich lei­der nicht so kon­sis­tent, wie nor­ma­le Benutzer anneh­men könn­ten. Werden Bilder im CMS WordPress für Webseiten mit­tels einem dort inte­grier­ten Bildgrößen-​Preset ver­klei­nert, blei­ben die IPTC-​Metadaten ent­hal­ten. Wird ein Bild dort jedoch mit einem manu­ell ver­ge­be­nen Wert ver­klei­nert, ver­schwin­den die Metadaten. Da muss mensch erst mal drauf kommen…

Das ist rele­vant, weil der §95c UrhG eine wis­sent­li­che Handlung vor­aus­setzt, die ver­mut­lich nicht gege­ben ist, wenn das CMS-​Verhalten sich undo­ku­men­tiert je nach Detaileinstellung unterscheidet.

Rückkehr zu Adobe Stock durch die Hintertür Wirestock

In sei­nen wir­ren Emails erklärt Herr Classen lang und breit, dass Adobe Stock ihm die Zusammenarbeit gekün­digt habe. Darüber hin­aus schreibt er:

Es besteht kei­ner­lei ver­trag­li­che Verbindung mehr zwi­schen mir und Adobe Stock/​ Fotolia, die Firma Adobe Stock/​ Fotolia ist hier auch nicht zustän­dig. Der guten Ordnung hal­ber wei­se ich noch­mals dar­auf hin, dass die Firma Adobe Stock/​ Fotolia seit gerau­mer Zeit nicht mehr berech­tigt ist, Nutzungsrechte an mei­nen Werken zu gewähren.“

[Update 10.11.2022: Satz auf­grund einer Einstweiligen Verfügung ent­fernt.] Wirestock ist ein Dienstleister, der es Fotografen erlaubt, die dort hoch­ge­la­de­nen Bilder im Namen von Wirestock an meh­re­re Microstock-​Agenturen gleich­zei­tig zu ver­tei­len; dar­un­ter auch Adobe Stock.

Da die Fotografen die­se Auswahl selbst tref­fen müs­sen, ist es komisch, dass er wei­ter­hin behaup­tet, dass Adobe kei­ne Nutzungsrechte an sei­nen Werken ver­ge­ben dürfe.

Foto von Rafael Classen via Wirestock bei Adobe Stock

Da Rafael Classen bei Adobe Stock wegen sei­ner Aktivitäten zah­len­der Kunden gegen­über nicht gern gese­hen ist, ist es sehr nütz­lich, dass die neu­en Bilder von Rafael Classen nun nicht mehr unter sei­nem Namen dort ange­bo­ten wer­den, son­dern im Namen von Wirestock (sie­he Screenshot oben).

Woher ich dann weiß, dass obi­ges Foto tat­säch­lich von Herr Classen ist?
Das glei­che Bild ist auch in sei­nem eige­nen Webshop RC-​Photo-​Stock mit der Urheberangabe „rclas­sen“ erhältlich:

Das glei­che Bild auf RC Photo Stock

Das ist kein Einzelfall, denn es betrifft etli­che Bilder, hier ein zwei­tes Beispiel, dies­mal aus dem „Wirestock Creators“-Account bei Adobe Stock:

Foto von Rafael Classen via Wirestock bei Adobe Stock

Als Nachweis wie­der das glei­che Bild in sei­nem eige­nen Bildershop:

Das glei­che Bild auf RC Photo Stock

Ironischerweise ent­hal­ten die Bilder von Rafael Classen, wel­che via Wirestock bei Adobe Stock ange­bo­ten wer­den, nur den Urheberhinweis „Wirestock – stock.adobe.com“ in den IPTC-​Metadaten. [Update 10.11.2022: Satz auf­grund einer Einstweiligen Verfügung entfernt.]

Wer als zah­len­der Kunde Streit mit Rafael Classen ver­mei­den möch­te, soll­te also auch bei Bildern von Wirestock (und Wirestock Creators) sehr auf­pas­sen, ob das Bild even­tu­ell von Herr Classen sein könn­te und Metadaten enthält.

Wie Herr Classen ange­sichts sei­ner akti­ven Bilder bei Adobe Stock zu der Annahme kommt, dass die Bildagentur kei­ne Nutzungsrechte an sei­nen Werken ein­räu­men dür­fe, ist mir lei­der schlei­er­haft. Eine dies­be­züg­li­che Anfrage an Herr Classen beant­wor­te die­ser lei­der nur mit einem Verweis auf sei­ne Anwaltskanzlei. Diese schrieb dann:

Wie Ihrer Presseanfrage inhalt­lich zu ent­neh­men ist, sind Sie mit den Anforderungen der Rechtsprechung an die Gewährung einer hin­rei­chend sub­stan­ti­ier­ten Gelegenheit zur Stellungnahme nicht ver­traut. Insofern kann eine Stellungnahme unse­res Mandanten nicht erfolgen.“

Am bes­ten wäre es aus Sicht von Herr Classens Anwälten jedoch, wenn ich die­se Berichterstattung ganz unter­las­sen würde:

„Wir mah­nen inso­fern drin­gend zur Zurückhaltung und zur Einhaltung der erfor­der­li­chen Sorgfalt, bes­ser zur Abstandnahme von dem geplan­ten Vorhaben, des­sen Intention zuvör­derst unlau­te­re Ziele zum Gegenstand zu haben scheint.“

Abmahnung wegen fehlender Abmahnung

Die Allianz deut­scher Designer AGD hat­te letz­tes Jahr den Artikel „Abmahnung wegen der Löschung von Metadaten“ ver­öf­fent­licht, um deren Mitglieder vor den Praktiken von Herr Classen zu war­nen. Unter ande­rem wegen der berich­te­ten Abmahnungen mahn­te Herr Classen die AGD ab, weil er angeb­lich kei­ne Abmahnungen, son­dern nur „Berechtigungsanfragen“ ver­sen­den wür­de. Blöd ist nur, dass Herr Classen doch rich­ti­ge Abmahnungen ver­schickt hat­te. Der Fall ende­te in einem Vergleich, der unter ande­rem ent­hielt, dass Herr Classen auf der Webseite der AGD die Möglichkeit bekam, sei­ne Sicht der Dinge darzulegen.

Das mach­te Herr Classen dann im Artikel „Rechteverfolgung wegen der Löschung von Foto-​Metadaten“.

Disclaimer/​Full Disclosure: Ich habe aktu­ell mit Herrn Classen eben­falls eine juris­ti­sche Auseinandersetzung in einer ande­ren Sache.

Update 5.8.2022:
Die Direktorin Kirsten Harris von Adobe Stock Content bat mich, fol­gen­des zu aktua­li­sie­ren: „Ich […] muss rich­tig­stel­len, dass Wirestock Content von Classen aus ihrem Adobe Stock Account ent­fernt hat. Die bei­den Fotos, die Du als Beispiele ange­zeigt hast, gibt es nicht mehr auf Adobe Stock. Ich bit­te Dich, Deinen Beitrag ent­spre­chen upzudaten.“

Update 10.11.2022:
Aufgrund einer Einstweiligen Verfügung, wel­che Herr Rafael Classen gegen mich erwirkt hat, darf ich zwei Sätze in die­sem Artikel nicht mehr ver­öf­fent­li­chen. Der Behauptung der Gegenseite, dass die­ser Artikel eine „unwah­re Gesamtaussage“ ent­hal­te, konn­te das Gericht aber nicht folgen.

Zwickmühlen-​Falle: Neue „Abmahnungen“ durch Rafael Classen (RC Photostock) gegen Bildkäufer

Vor fünf Monaten hat­te ich im Blog vom Fotografen Rafael Classen berich­tet, der eine Art „Abmahnung“ an Käufer sei­ner Bilder ver­schickt hat­te. Damals ging es haupt­säch­lich um die „Social Media“-Nutzung sei­ner Bilder.

Im Laufe der letz­ten Monate haben mich vie­le Emails von eben­falls Betroffenen erreicht und die Vorwürfe von Herr Classen (bzw. RCPhotostock, RC-​Photo-​Stock oder RCfotostock) haben eini­ge zusätz­li­che Varianten erhal­ten. Deshalb heu­te ein Update in die­sem Fall.

Rafael Classen wirft Löschung von IPTC-​Daten vor

Zuerst fragt er, ob der Bildnutzer über­haupt eine Bildlizenz nach­wei­sen kann. Fehlt die­ser Nachweis, wirft er eine Urheberrechtsverletzung vor. Soweit nach­voll­zieh­bar, das mache ich ähn­lich (wenn auch deut­lich freundlicher).

Eine wei­te­re Beschwerdequelle des Herrn Classen ist dann aber, dass er bei Bildnutzern bemän­gelt, dass die­se sei­ne „IPTC“-Metadaten aus den Bildern gelöscht hät­ten, die eben­falls urhe­ber­recht­lich schutz­fä­hig sei­en, auch wenn sie am Bild oder im Impressum die von Bildagenturen gefor­der­te Urheberangabe ange­bracht haben:

Ich möch­te Sie noch bei­läu­fig in die­sem Zusammenhang auf­for­dern, mir eine ent­spre­chen­de Lizenz nach­zu­wei­sen, die Sie berech­tigt die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Schutzrechtshinweise der IPTC/​Metadaten (Kurzform für International Press Telecommunications Council Information Interchange Model), die in das Original Bildmaterial durch die Bildagentur imple­men­tiert wer­den zur Urheberrechtsidentifizierung zu löschen oder zu ent­fer­nen. Diese Metadaten wer­den ins­be­son­de­re für genaue­re Informationen und zur Indexierung der Stockmediums genutzt. Diese Daten kön­nen von jeder Person aus­ge­le­sen wer­den, der das Stockmedium zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn die Bilddatei im Internet auf­ge­fun­den wird.“

Auszug aus Emails des Herrn Classen

Um die Empfänger sei­ner Emails zu ver­un­si­chern, wirft er mit Paragraphen nur so um sich:

Neben der Verletzung von § 95c UrhG bestand in jedem Fall auch eine unli­zen­zier­te Nutzung, die die Folgen des § 97 UrhG aus­löst. Die Nutzung mei­nes Werks ist nach den Lizenzbestimmungen von Fotolia/​Adobe nur dann zuläs­sig, wenn dies mit den hin­ter­leg­ten IPTC-​Metadaten erfolgt. Eine Nutzung ohne IPTC-​Metadaten wird aus­drück­lich in den Lizenzbestimmungen unter­sagt. Die Nutzung ohne die­se Daten ist daher schon des­halb eine unli­zen­zier­te Nutzung, die die Ansprüche aus § 97 UrhG aus­löst. Ob neben dem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen auch noch ein Verstoß gegen § 95c UrhG vor­liegt, kann hier des­halb dahinstehen.“

Spannender Hinweis am Rande: Seit eini­ger Zeit lädt Herr Classen sei­ne Werke selbst bei Pinterest und Facebook hoch: Dort scheint es ihn über­haupt nicht zu stö­ren, dass kei­ne Metadaten in sei­nen Bildern vor­han­den sind und das, obwohl er sie selbst dort hoch­ge­la­den hat.

Übrigens ist mir bis­lang auch noch nicht bekannt, dass er einen Nachweis erbrin­gen konn­te, dass sei­ne Bilder bei Fotolia oder Adobe Stock über­haupt IPTC-​Daten von ihm ent­hal­ten hätten.

Rafael Classen wirft Bildnutzern Erwähnung von Adobe Stock/​Fotolia in den Quellenangaben vor

Nun wird es aber noch span­nen­der. Wenn die Bildnutzer wie von Adobe Stock gewünscht eine Namensnennung des Fotografen im Impressum o.ä. anbrin­gen, wel­che neben dem Fotografennamen den Agenturnamen ent­hält, beschwert sich Herr Classen eben­falls mit die­sem Argument:

Ich bie­te Ihnen eine Einigung an, durch die Sie einen Rechtsstreit ver­mei­den kön­nen. Teil des Vergleichs ist die Erteilung einer neu­en Lizenz für das streit­ge­gen­ständ­li­che Bild mit kor­rek­ten IPTC Daten ohne irre­füh­ren­de Verweise auf Adobe. Dieses neue Bild mit kor­rek­ten Angaben zur Bezugsquelle kön­nen Sie anstel­le des alten verwenden.

Richtig ist, dass Adobe die Zusammenarbeit mit mir am 03.09.2020 – aus­drück­lich ohne Angabe von Gründen – been­det hat. Leider schmückt sich Adobe trotz der grund­lo­sen Kündigung wei­ter­hin mit mei­nen Werken. Dies ist – wie durch mich bereits dar­ge­legt wur­de – ein kla­rer Verstoß gegen das UWG. Spätestens mit der Beendigung der Zusammenarbeit von Adobe mit mir hät­ten Sie nach der zitier­ten Rechtsprechung den Verweis auf Fotolia/​Adobe been­den müs­sen. Soweit die Lizenzbestimmungen von Fotolia/​Adobe einen Verweis auf Fotolia/​Adobe ein­for­dern, gleich­wohl Adobe sich dazu ent­schie­den hat, die Bilder dort nicht mehr zu ver­trei­ben, sind die­se gem. § 134 BGB unwirksam.“

Hier wird als neu­es Geschütz das Gesetz gegen den unlau­te­ren Wettbewerb (UWG) auf­ge­fah­ren. Wie die Bildnutzer hät­ten erfah­ren sol­len, dass Adobe die Zusammenarbeit mit Rafael Classen been­det hat, ist unklar. Bei den lan­gen, mit Drohungen gespick­ten Emails, die er raus­schickt, habe ich jeden­falls eine Ahnung, war­um die Bildagentur ihn raus­ge­schmis­sen haben könn­te. Auch Getty Images hat sich das Treiben des Herrn Classen nicht lan­ge mit ange­se­hen, und sein Portfolio bei iStock gelöscht.

Interessanterweise bie­tet er – gegen die Zahlung einer drei­stel­li­gen Summe – an, den Rechtsstreit zu ver­mei­den und das neue Bild mit „kor­rek­ten Angaben zur Bezugsquelle“ wei­ter zu ver­wen­den. Da stellt sich mir natür­lich die Frage, war­um die Bildagentur plötz­lich nicht mehr die kor­rek­te Bezugsquelle gewe­sen sein soll, nur weil sie ihn raus­ge­schmis­sen hat?

Hier wird nun auch die im Titel erwähn­te Zwickmühle erkenn­bar: Werden die IPTC-​Metadaten gelöscht, ist das Herr Classen nicht recht und er for­dert eine teu­re Nachlizenzierung. Bleiben die Metadaten intakt, ist ihm das auch nicht recht, weil da ja noch Fotolia oder Adobe Stock erwähnt wer­den. Verändern dür­fen die Bildnutzer die IPTC-​Daten aber auch nicht, weil die­se urhe­ber­recht­lich geschützt seien.

Rafael Classen deutet einen Hinweisbeschluss des LG Köln falsch

Am 12. März 2021, nur weni­ge Tage nach mei­nem ers­ten Blogartikel in die­sem Fall, platz­te Adobe Stock die Hutschnur und die Bildagentur stell­te beim Landgericht Köln den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Herr Classen (Aktenzeichen 14 O 144/​21). Da ging es noch um die Vorwürfe des Herrn Classen, die Social-​Media-​Nutzung der Adobe-​Bilder sei unrecht­mä­ßig. Am 10. Mai 2021 gab es einen Hinweisbeschluss des Landgerichts, wel­cher dazu führ­te, dass Adobe den Antrag zurück­nahm, weil das Gericht Zweifel anmel­de­te an der für so einen Antrag not­wen­di­gen Dringlichkeit.

Es erging aus­drück­lich kei­ne Sachentscheidung in die­sem Fall, wes­halb sol­che Hinweisbeschlüsse in der Rechtswissenschaft wegen ihres häu­fig vor­läu­fi­gen und nicht ver­bind­li­chen Charakters für das Gericht nur in sel­te­nen Ausnahmefällen publi­ziert werden.

Herr Classen ver­schickt die­sen Beschluss jedoch ger­ne als PDF, dick mit sei­nem Wasserzeichen ver­se­hen, in der Hoffnung, dass eini­ge Email-​Empfänger sich von den juris­ti­schen Ausführungen beein­dru­cken lassen:

In die­sem Kontext über­sen­den wir Ihnen einen Hinweisbeschluss des LG Köln aus einem einst­wei­li­gen Verfügungsverfahren der Firma Adobe gegen mich in einer ande­ren aktu­el­len Sache. Die dor­ti­gen Feststellungen des Gerichts führ­ten dazu, dass Adobe in jener Sache die Rechtsverfolgung gegen mich auf­ge­ge­ben hat. Wir gehen davon aus, dass Adobe auch in die­sem Thema in glei­chem Umfang dane­ben liegt.“

Wie miss­ver­ständ­lich sol­che Ausführungen sein kön­nen, ist an die­ser nega­ti­ven Rezension auf Trustpilot zur Webseite rcphotostock.com (der neu­en Webseite von Rafael Classen) sichtbar:

Weil wir ein Bild vor drei Jahren bei Fotolia gekauft haben (heu­te Adobe Stock) schick­te uns Herr Classen vor knapp 3 Monaten eine „Berechtigungsanfrage“ für eine Relzenzierung. Nachdem der Adobe Support uns anwies nicht auf die emails von Herrn Classen zu reagie­ren, dach­ten wir die Sache sei erle­digt…. Falsch gedacht!!!

Nun müs­sen wir 1800 EURO für eine Abmahnung zah­len, für knapp 3 Jahre Nutzung bei Facebook nach einer MFM-​Liste für Social Media!!!

Aber die ganz gro­ße Überraschung kommt noch… nun 3 Monate spä­ter kommt Herr Classen mit einer Gerichtsentscheidung um die Ecke!!!

Ja, rich­tig gele­sen einer GERICHTSENTSCHEIDUNG!

Der gute hat wohl eine Entscheidung (wur­de als PDF-​mitgeschickt) des LG Kölns aus einem ver­fah­ren gegen Adobe und dar­in wird nun bestä­tigt, dass eine „Social Media“ Nutzung von Adobe Stock Fotos auf Facebook nicht erlaubt ist!“

Herr Classen löst in sei­nem Kommentar zur Bewertung den Fehler nicht auf, dass es kei­ne Gerichtsentscheidung gab, son­dern nur einen Hinweisbeschluss, der die Sachlage nicht prüft:

Dies wur­de ja wie bereits gericht­lich bestä­tigt, das LG Köln stellt sich hier ein­deu­tig hin­ter unse­re Rechtsansicht.“

Es gibt eini­ge Anzeichen, dass die „Bewertung“ vom „Dieter“ nur ein Fake ist (fri­scher Account, kaum ande­re Bewertungen etc.), dazu passt, dass die­ses geschil­der­te Horrorszenario und der falsch inter­pre­tier­te „Gerichtsbeschluss“ geeig­net sein könn­te, ande­re Mitleser zu ent­mu­ti­gen und lie­ber gleich Classen zu bezahlen.

Rafael Classen versucht Kommunikation mit Bildagenturen zu erschweren

Die Emails von Herr Classen sind, lang, teil­wei­se wirr, mit juris­ti­schen Fachbegriffen und Paragraphen gespickt, mit vie­len Links und fett­ge­druck­ten Markierungen etc. ver­se­hen. Immer dick mar­kiert, manch­mal sogar zusätz­lich rot mar­kiert ist bei ihm der Absatz am Ende einer Mail:

Beachten Sie bit­te auch, dass jede Absprache mit mir, ein­schließ­lich des Inhalts die­ser oder vor­her­ge­gan­ge­ner Nachrichten (ein­schließ­lich etwa­iger bei­gefüg­ter Dateien), ver­trau­lich sind und nicht an Dritte, ein­schließ­lich Firmen oder deren Rechtsvertretung wei­ter­ge­ge­ben, offen­ge­legt oder ver­viel­fäl­tigt wer­den sollten.“

Damit will er ver­mut­lich ver­hin­dern, dass Betroffene sei­ne Emails direkt an die Rechtsabteilung von Adobe Stock wei­ter­lei­ten, wie es Adobe selbst an meh­re­ren Stellen emp­fiehlt. Ist natür­lich para­dox, dass er sich über das Vorgehen von Adobe beschwert, aber nicht will, dass Adobe davon etwas mit­be­kommt. Aber viel­leicht hält es ja eini­ge Leute vom Kontakt mit ihrer Bildagentur ab.

Außerdem wirft er meh­re­ren Leuten einen „unzu­läs­si­gen Boykottaufruf und eine Verleitung zur Vereitelung von Straftaten vor“ (Betonung in sei­nem Original), wenn die­se in Blogartikeln oder Forumsbeiträgen den Tipp geben, sei­ne Bilder zu löschen, bevor er sei­ne Emails ver­schi­cken kann. Hier blitzt das juris­ti­sche Halbwissen her­vor, denn logi­scher­wei­se soll kei­ne Straftat ver­ei­telt wer­den, son­dern die Strafe selbst.

Fast schon put­zig ist da der Versuch, den oben genann­ten Hinweisbeschluss des LG Köln mit sei­ner „Urheberschaft“ zu versehen:

Mit der Löschungsaufforderung grei­fen [Sie] unmit­tel­bar und rechts­wid­rig in die Verwertung mei­ner Werke ein. Ich möch­te Sie noch­mal bei­läu­fig auf mei­ne Urheberschaft am ange­häng­ten Beschluss hin­wei­sen, der als Produkt bezeich­net und Markenrechtlich geschützt ist. Nicht das wir hier noch ande­re Ansprüche gel­tend machen müs­sen. Sie ver­sto­ßen hier gegen mein Persönlichkeitsrecht und das Geheimhaltungsinteresse, auch wenn Sie mit mir kei­ner­lei „Vertragliche“ Bindung haben.“ 

Dass Herr Classen bei die­ser Geschichte ein Geheimhaltungsinteresse hat, ist nahe­lie­gend. Auf der ande­ren Seite haben jedoch alle Bildkäufer, wel­che in der Vergangenheit Bilder von Herr Classen gekauft haben, ver­mut­lich ein gestei­ger­tes Interesse dar­an, zu erfah­ren, wie Herr Classen mit gut­gläu­bi­gen Bildnutzern kommuniziert.

Rafael Classen verschickt Abmahnung, weil er keine Abmahnungen verschicke

Das Beste habe ich mir für den Schluss auf­ge­ho­ben. Wer auf­merk­sam mit­ge­le­sen hat, wird bemerkt haben, dass ich in mei­nem ers­ten und in die­sem zwei­ten Artikel das Wort „Abmahnung“ in Anführungszeichen gesetzt habe.

Das habe ich des­halb gemacht, weil die Emails, mit denen Herr Classen an die Bildnutzer her­an­tritt, recht­lich gese­hen nur eine „Berechtigungsanfrage“ sind. Die Emails mit dem Wust an zitier­ten Paragraphen und juris­ti­schen Fachbegriffen sol­len wie eine „Abmahnung“ wir­ken, sind es aber nicht.

Es gibt jedoch eini­ge Empfänger der Emails, die das gleich als Abmahnung wahr­ge­nom­men haben, wes­halb die Allianz Deutscher Designer (AGD) in die­sem Blogbeitrag zum Fall den fol­gen­den Satz for­mu­lier­te: „Wir erhal­ten Hinweise, dass der Fotograf Rafael Classen Nutzungen sei­ner Fotos anwalt­lich abmah­nen lässt.“

Wegen die­sem Satz erhielt die AGD eine anwalt­li­che Abmahnung inklu­si­ve Aufforderung Abgabe einer Unterlassungserklärung von Rafael Classen, weil es falsch sei, dass er Nutzungen sei­ner Fotos abmah­nen las­se. In dem Zusammenhang lässt er vor­brin­gen, dass er ledig­lich im eige­nen Namen „Berechtigungsfragen“ ver­schi­cke, mit denen er um den Nachweis zur Berichtigung der erfolg­ten Nutzung bit­tet und sich die Möglichkeit einer schrift­li­chen Abmahnung offenhalte.

Die AGD sieht das anders, zumal Herr Classen mit den Schreiben wohl nicht bloß die Nutzungsberechtigung anfragt, son­dern bereits von einer „Rechtsverletzung“ spricht, ver­schie­de­ne Ansprüche („Nachlizenzierung“, Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen) gel­tend macht und mit der gericht­li­chen Durchsetzung sei­ner Ansprüche droht.

Die Zwickmühle geht hier nun in umge­kehr­ter Richtung auf: Stellt sich her­aus, dass Herr Classen auch anwalt­li­che „Abmahnungen“ für Bildnutzungen ver­an­lasst hat, dann dürf­te das für die AGD hilf­reich sein. Bewahrheitet sich dage­gen, dass es bis­lang bei den „Berechtigungsanfragen“ geblie­ben ist, ist das für die Mehrheit betrof­fe­ner Bildnutzer sicher­lich auch eine inter­es­san­te Information.

Disclaimer:
Ich befin­de mich wei­ter­hin in einem Rechtsstreit mit Herr Classen wegen Urheberrechtsverletzungen.



Rafael Classen verschickt „Abmahnungen“ an Bildkäufer wegen Social Media Nutzung

Seit eini­gen Tagen meh­ren sich hier im Support-​Forum von Adobe Stock die Stimmen wüten­der Bildkäufer, wel­che Bilder des Fotografen Rafael Classen bei Adobe Stock gekauft haben und nun von die­sem eine Art „Abmahnung“ erhal­ten haben, kon­kre­ter gesagt, eine Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von 350 Euro.

Dem Schreiben zufol­ge – wel­ches mir vor­liegt – soll eine Verwendung der Adobe Stock Bilder – trotz gegen­tei­li­ger Aussage von Adobe – auf Social Media Webseiten wie z. B. Facebook oder Instagram gegen die Nutzungsbedingungen von Adobe Stock ver­sto­ßen, weil Facebook sich das Recht zur Weiterlizenzierung ein­räumt, was nicht gestat­tet sei:

Was ver­steht man unter dem Begriff Social Media?
Der Begriff Social-​Media bezeich­net einen all­ge­mei­nen Begriff für digi­ta­le Technologien und Medien wie Weblogs, Wikis, sozia­le Netzwerke über die Nutzerinnen und Nutzer mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren und Inhalte aus­tau­schen kön­nen.
Damit ist nicht expli­zit „Facebook“ oder „Instagram“ gemeint, jede Plattform hat ande­re Nutzungsbedingungen. Die eine ver­langt die unter­li­zen­zie­rung, die ande­re Social-​Media Plattform nicht.“

(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)

Die von Rafael Classen ange­schrie­be­nen Bildkäufer wer­den auf­ge­for­dert, eine „Re-​Lizenzierungslizenz“ in Höhe von 350 Euro brut­to auf sei­ner eige­nen Webseite „RCphotostock“ zu kau­fen, um nicht vor Gericht wegen „Urheberrechtsverletzung“ ver­klagt zu werden:

Es han­delt sich bei der Re-​Lizenzierungs Lizenz um eine von uns für Sie kal­ku­lier­te Pauschale von 350,- € bestehend aus Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen (Seit Beginn der Rechtsverletzung). Sie spa­ren sich durch die Nutzung des Re-​Lizenzierungsangebot wei­te­re kos­ten einer anwalt­li­chen Abmahnung die im vier­stel­li­gen Bereich liegt.
Sollte die­se Ihrerseits nicht erfol­gen, müss­ten wir mit der gericht­li­chen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, hin­sicht­lich der Urheberrechtsverletzung beginnen.“

(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)

Der Preis für die­se „Re-​Lizenzierungslizenz“ wur­de übri­gens erst vor weni­gen Wochen von 250 Euro auf 350 Euro erhöht.

Auch Abmahnung bei Shutterstock und iStock?

Der Fotograf ist seit eini­gen Monaten nicht mehr bei Adobe Stock aktiv bzw. wur­de schon von Adobe gesperrt, wes­halb er nicht befürch­ten muss, von Adobe wegen die­ses Verhaltens her­aus­ge­schmis­sen zu werden.

Bei Shutterstock und iStock ist der Fotograf jedoch noch unter dem Nutzernamen „rclas­sen­lay­outs“ aktiv, inso­fern soll­ten Bildkäufer auf­pas­sen, ob sie Bilder von Rafael Classen für Social Media Nutzungen ver­wen­den wol­len.

[Update 5.3.2021: Mittlerweile haben sich auch Bildkäufer bei mir gemel­det, wel­che Bilder bei iStock und Shutterstock gekauft hat­ten und nun von Rafael Classen ange­schrie­ben wer­den, um eine Nachlizenzierung zu for­dern.

Update 16.3.2021: Getty Images/​iStock hat auf mei­ne Anfrage fol­gen­de Stellungnahme abge­ge­ben: „Wir haben das Vorgehen von Herrn Classen geprüft. Sollten unse­re Kunden von Herrn Classen kon­tak­tiert wer­den, raten wir ihnen, kei­ne wei­te­ren Zahlungen zu leis­ten und bit­ten sie, ent­spre­chen­de Kommunikationen umge­hend an uns wei­ter­zu­lei­ten. Bei den uns bis­her bekannt gewor­de­nen Fällen han­del­te es sich um typi­sche Facebook-​Nutzungen, die nach unse­rer Auffassung von unse­ren Lizenzen umfasst sind. Ferner ent­hal­ten unse­re Lizenzverträge umfang­rei­che Freistellungsverpflichtungen für iStock, die unse­ren Kunden einen weit­ge­hen­den Schutz bie­ten.“ (Hervorhebung durch mich)]

Was tun?

Wer auch ein Schreiben von Rafael Classen mit der Forderung einer Nachlizenzierung erhal­ten hat, soll­te die­ses der ver­ant­wort­li­chen Abteilung von Adobe Stock wei­ter­lei­ten an die Mailadresse „copyright-stock@adobe.com“, mit Angabe der betrof­fe­nen Bildnummer und dem Namen des Kundenaccounts (also in der Regel die Emailadresse, mit der sich bei Adobe Stock regis­triert wurde).

Es ist nicht emp­feh­lens­wert, auf die Forderungen ein­zu­ge­hen, ohne vor­her mit Adobe gespro­chen zu haben.

Sehr hilf­reich ist die Freistellungspflicht von Adobe Stock (sie­he Punkt 10.1. der Adobe Stock-​Nutzungsbedingungen). Demnach über­nimmt Adobe die Verteidigung gegen Forderungen oder Klagen, wenn Dritte unter­stel­len, dass Inhalte z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte ver­letzt wur­den. Dazu muss Adobe jedoch zeit­nah über den Vorgang infor­miert wer­den (sie­he oben).

UPDATE 12.04.2021:
Mittlerweile haben sich auch ande­re Betroffene bei mir gemel­det, wel­che Bilder von Herr Classen bei Adobe Stock gekauft hat­ten und die­se auf ihrer Webseite genutzt haben. Herr Classen bemän­gelt da zum Beispiel, dass „urhe­ber­recht­lich geschütz­te Schutzrechtshinweise der IPTC/​Metadaten des ori­gi­nal Bildmaterials“ gelöscht oder ver­än­dert wur­den. Auch hier emp­feh­le ich Betroffenen, sich direkt mit Adobe Stock in Verbindung zu setzen.

Full Disclosure: Ich habe aktu­ell mit Herrn Classen eben­falls eine juris­ti­sche Auseinandersetzung in einer ande­ren Sache.

Fake-​News: DSGVO-​Widerspruch auf Facebook durch ein Bild?

Es begann mit einem däm­li­chen Internet-Bild.

Dieses Bild hier wur­de am 8. Mai 2018 in der Facebook-​Gruppe „kreativ[ge]recht“ des Medienanwalts Sebastian Deubelli gepos­tet.

Den aller­meis­ten Teilnehmern dort war klar, dass das unnüt­zer Blödsinn ist und in den Kommentaren dar­un­ter wur­de sich etwas über das Bild lus­tig gemacht. Der Anwalt schrieb dann sinn­ge­mäß sowas wie „fehlt nur noch das ‚tei­le das in Deinem Profil, um einer Abmahnung zu ent­ge­hen‘ „.

Fand ich lus­tig, also ent­warf ich in einer Minute die­ses Bild (sie­he oben, nur ohne den Fake-​Stempel) und ver­öf­fent­lich­te es am 9. Mai 2018 um 9:15 Uhr auf mei­ner Facebook-​Seite, um zu sehen, was passiert.

Einige mei­ner foto­af­fi­nen und urhe­ber­recht­lich ver­sier­ten Facebook-​Freunde teil­ten das Bild, weil sie den Insider-​Witz ver­stan­den und es eben­so lus­tig fan­den wie ich. Doch bald ent­wi­ckel­te der Witz sei­ne eige­ne Dynamik.

Einen Tag spä­ter wur­de das Bild schon 100x geteilt.
Am 13.5.2018 abends waren es schon 700 Leute, die das Bild geteilt hat­ten. Am 14.5.2018 ging das Ding dann durch die Decke.
Um 18 Uhr hat­ten es schon über 2700 Leute geteilt und auf der Fakten-​Check-​Seite mimi­ka­ma wur­de vor mei­nem „Fake“ gewarnt.

Aktueller Stand (16.5.2018 um 18:08): Das Bild wur­de 5385x geteilt und eine knap­pe Drittel Million Leute wur­den damit „erreicht“. (Update 18.05.2018 um 13:40: 6002x geteilt, 380.686 Leute erreicht, 25.05.2018 um 17:00: 7761x geteilt, 527.603 Leute erreicht)

Auch auf Twitter dreht das Bild sei­ne Runden, bei Instagram ging es in mei­nem Account nicht so ab.

Angesicht des doch etwas über­ra­schen­den Zuspruchs mei­nes unge­plan­ten vira­len Hits hier die Klarstellung:

Inhaltlich ist mein Bild falsch! Vollkommener Blödsinn.
Man kann nicht ein­fach will­kür­lich Verordnungen oder Gesetzen wider­spre­chen, damit sie für einen nicht gelten.

Im Facebook-​Post zum Bild hat­te ich sogar geschrieben:

Mein Anwalt hat mich auf eine lus­ti­ge Idee gebracht.
Das klappt ganz sicher…

Teile auch Du unbe­dingt, um vor der DSGVO geschützt zu sein.

Hinweis: Das gilt hier nur für Facebook, Du musst es auch bei Instagram und Whatsapp tei­len, damit es dort gel­ten soll.“

Durch das „lus­tig“ bin ich davon aus­ge­gan­gen, dass der feh­len­de Ernst even­tu­ell erkenn­bar ist, aber viel­leicht haben ande­re nur „Anwalt“ gele­sen und dar­aus eine recht­li­che Relevanz abgeleitet.

Ich schä­me mich nun etwas, mei­nen Teil dazu bei­getra­gen zu haben, Unwahrheiten und Unsicherheit in die Welt zu tragen.

Andererseits habe ich eine wich­ti­ge Lektion gelernt:
Wenn ich selbst es inner­halb einer Minute ohne viel Nachdenken schaf­fe, Fake-​News zu pro­du­zie­ren, die von einer knap­pen Drittel Million Leuten gese­hen wer­den, was errei­chen dann wohl Leute, die mit Absicht und Planung Lügen und Propaganda ver­brei­ten wol­len, um Menschen zu beein­flus­sen, zu len­ken oder Wahlen zu manipulieren?

Eine aktu­el­le Studie kam zu dem Schluss, dass sich Falschmeldungen bei Twitter viel schnel­ler ver­brei­ten als die Wahrheit. Das konn­te ich nun am eige­nen Leib erfahren.

Deshalb mei­ne Bitte an euch: Checkt die Fakten, glaubt nicht jeden Scheiß und teilt Informationen wirk­lich nur, wenn ihr der Quelle trau­en könnt. Lest vor dem Teilen viel­leicht auch mal auf mimikama.at, dort wer­den vie­le vira­le Falschmeldungen entlarvt.

ich wer­de gleich die­sen Artikel gleich im Original-​Post als Update hin­zu­fü­gen und hof­fe, dass eini­ge Leute, die es nicht als Witz, son­dern ernst auf­ge­fasst haben, eben­falls etwas ler­nen können.

DSGVO für Fotografen – Was ist zu tun?

Seit Wochen errei­chen mich total ver­un­si­cher­te Mails von Fotografen, die nicht wis­sen, wie sie sich auf die neue Datenschutz-​Grundverordnung (DSGVO) vor­be­rei­ten sol­len, wel­che ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt.

Wie muss ich mei­ne Webseite oder mei­nen Blog absi­chern, um nicht abge­mahnt wer­den zu können?

Darf ich noch redak­tio­nel­le Fotos mit Personen drauf machen, ohne mit einem Bein im Knast zu stehen?

Wie muss ich mei­nen Modelvertrag abän­dern, damit die­ser rechts­si­cher bleibt?

Darf ich als Hochzeitsfotograf noch Bilder der Gäste machen?

Um es vor­weg­zu­neh­men: Auf alle die­se Fragen wer­det ihr von mir hier kei­ne Antwort finden.

Okay, fast, denn zumin­dest beim Thema Blogs und Webseiten kann ich nur raten: Abschalten. Komplett. Konzentriert euch auf die Fotografie und ihr habt ein Problem weni­ger. Nein, war nur ein Scherz, hier fin­det ihr eine Übersicht, was ihr beach­ten müsst, wenn ihr unbe­dingt in Aktionismus ver­fal­len wollt, bevor das Gesetz über­haupt in Kraft getre­ten ist.

Natürlich könnt ihr auch viel Geld aus­ge­ben für eine „maß­ge­schnei­der­te“ DSGVO-​kompatible Datenschutzerklärung im Impressum eurer Webseite oder euch gleich sich „auto­ma­tisch aktua­li­sie­ren­de“ AGB und DSGVO-​Erklärungen im Abo für eine monat­li­che Gebühr von gewief­ten Anwälten kaufen.

Wobei ich schon den Tenor die­ses Artikels ver­ra­ten kann: Keine Panik!

Erinnert ihr euch an die „EU Cookie-​Richtlinie“, wel­che Ende 2015 umge­setzt wur­de? Seitdem pflas­tern zig ner­vi­ge Pop-​Ups fast jede Webseite, wel­che den Besucher dar­über infor­mie­ren, dass Cookies ein­ge­setzt wer­den. Mann kann nicht mal wider­spre­chen, nur „okay“ oder „ver­stan­den“ drü­cken, um das ner­vi­ge Fenster ver­schwin­den zu las­sen. Geholen ist damit kei­nem. Im Gegenteil: Diese Pop-​Ups selbst wie­der­um könn­ten Abmahnungen pro­vo­zie­ren, wenn sie ande­re wich­ti­ge Webseiten-​Informationen wie das gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Impressum ver­de­cken. Aber mal nüch­tern betrach­tet: Hat jemand von euch schon von einer Abmahnung gehört, wel­che durch ein feh­len­des „die­se Webseite ver­wen­det Cookies“-Banner her­vor­ge­ru­fen wurde?

Ähnlich sehe ich das mit der DSGVO:
Einfach mal locker blei­ben. Die 20 Millionen Bußgeld oder 4% das Jahresumsatzes, die bei Verstößen ger­ne von inter­es­sier­ten Anwälten in den Raum gewor­fen wer­den, die ihre „maß­ge­schnei­der­ten“ Datenschutzerklärungen ver­kau­fen wol­len, sind die Höchststrafe, wel­che Firmen wie Amazon, Facebook, Google oder Apple abschre­cken sol­len. Für einen klei­nen frei­be­ruf­li­chen Fotografen wird garan­tiert nicht die­se Keule aus­ge­packt werden.

Dazu kommt, dass natio­na­le Gesetzgeber der DSGVO teil­wei­se schon die Zähne zie­hen, bevor sie über­haupt gestar­tet ist, aktu­el­les Beispiel ist Österreich.

Außerdem hilft es nichts, panisch im Netz zu recher­chie­ren, wenn die vor­han­de­nen Quellen teil­wei­se sehr wider­sprüch­lich sind und auch der Original-​Gesetzestext der DSGVO so schwam­mig for­mu­liert ist, dass Laien dar­aus kaum schlau wer­den. Beispiel gefäl­lig? Hier will ein Anwalt mit dem Mythos auf­räu­men (sie­he dort #3), dass Gruppenfotos nach Einführung der DSGVO nur noch mit schrift­li­cher Genehmigung der abge­bil­de­ten Personen erlaubt sei­en. Aber in den Kommentaren wider­spre­chen gleich eini­ge Leute, durch­aus mit Argumenten, deren Plausibilität ich jedoch nicht beur­tei­len kann.

Und so geht es wei­ter und wei­ter. Am Ende hat der Fotograf eini­ge Stunden Zeit mit Lesen ver­schwen­det, ist ver­un­si­cher­ter als vor­her und hät­te in der Zeit mit dem Produzieren neu­er Fotos mehr Geld ver­die­nen kön­nen. Wer sich trotz­dem ver­rückt machen will, bit­te zum Beispiel hier lesen.

Ich ver­traue dar­auf, dass unse­re Politiker in Deutschland und im EU-​Parlament gemerkt haben, wie ver­un­si­chert die Bevölkerung ist und ein Auge dar­auf haben, dass es nicht die Falschen tref­fen wird.

Ich wer­de erst in Panik gera­ten, wenn das Gesetz in Kraft getre­ten ist und nach­weis­lich Abmahnungen erwirkt wor­den sind, wel­che auf mei­ne Situation zutreffen.

Ich wer­de mei­ne Model Releases dann anpas­sen, wenn auch der Branchenriese Getty Images sei­ne Model Releases anpasst, weil die­se in der Branche qua­si der Standard sind.

Deshalb mein Rat: Ruhig blei­ben und sich auf die eige­ne Kernkompetenz besin­nen: Gute Fotos machen! Oder ein­fach ab dem 25. Mai zwei Wochen Urlaub machen und schau­en, was sich danach ver­än­dert hat.

In Panik ver­fal­len kön­nen wir auch spä­ter noch, wenn es aktu­el­le Fälle gibt.

Wie seht ihr das?