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Bildagenturen

Welche Bildgrößen kaufen Abo-Kunden, wenn es keine Abos gibt?

Ich gebe zu, es ist eine hypothetische Frage. Welche Bildgrößen würden Bildkäufer nehmen, wenn sie kein Abonnement  hätten, mit dem sie automatisch die volle Bildgröße runterladen können?

Ich habe mal versucht, es trotzdem zu testen.

Nachdem die Bildagentur Fotolia Anfang Juli angekündigt hatte, dass statt der üblichen L-Größe gegen einen Aufpreis Abo-Kunden auch die XL-Versionen eines Fotos runterladen dürfen, habe ich alle meine exklusiven Fotos für das Abonnement deaktiviert. Nun habe ich mal per Hand bei einer Fotosession mit 50 Fotos gezählt, welche Bildgrößen wie oft in den drei Monaten vor und nach der Deaktivierung gekauft wurden.

Hier ist das grafisch aufbereitete Ergebnis:

dl-vergleich-fotolia

Gezeigt werden die Downloads pro Tag einer einzigen Fotosession mit 50 Bildern, die ich exklusiv bei Fotolia anbiete, sortiert nach Bildgröße. Rot ist der Zeitraum vom 10.04.2009 bis 06.07.2009, da sind die Fotos im Abonnement verfügbar gewesen. Blau ist der Zeitraum danach, vom 07.07.2009 bis 18.09.2009, wo das Abo-Modell deaktiviert war. Ich habe nicht die absoluten Downloadzahlen benutzt, sondern die Downloads pro Tag, da beide Zeiträume nicht identisch lang waren und das Ergebnis sonst verzehrt worden wäre. Ein anderer Faktor, der das Ergebnis trotzdem verzehren kann ist die Urlaubszeit im gemessenen Zeitraum. Das betrifft jedoch nur den Vergleich des roten und blauen Zeitraums, aber nicht das Verhältnis der Balken einer Farbe untereinander.

Da der Balken der Abo-Downloads selbst ungefähr zehn Mal so hoch war wie der rote XS-Balken, habe ich das mal außen vor gelassen, da sonst die Unterschiede der anderen Balken kaum noch zu erkennen gewesen wären. Zur Information: Im gemessenen Abo-Zeitraum waren von der Foto-Session 76% Abo-Downloads, der Rest normale Downloads, die sich wie oben verteilen.

Oben kann ich nun deutlich sehen, was die Bildkäufer gekauft haben, als die Fotos plötzlich nicht mehr im Abo erhältlich waren. Sie haben vor allem mehr L-Lizenzen gekauft und etwas mehr S-Lizenzen. Wer jetzt aber denkt, dass ich nun mehr verdient hätte, täuscht sich. Denn die 76% Abo-Downloads fallen ja komplett weg und können nicht durch die im Vergleich gering gestiegenen L-Lizenzen kompensiert werden. Aber andere Faktoren können eine Rollen spielen. Zum Beispiel habe ich im gemessenen Zeitraum ohne die Abos mehr Bilder hochgeladen und die Kunden könnten andere Motive bevorzugt haben. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass Leute mit einem Abo dann eben andere Bilder nehmen, die weiterhin im Abo verfügbar sind. Ich habe das gemerkt, da ich nach der Deaktivierung der exklusiven Fotos mehr Abo-Downloads bei meinen nichtexklusiven Fotos verzeichnen konnte.

Genau gemessen habe ich das aber nicht. Deshalb habe ich nun meine exklusiven Dateien wieder für das Abo-Modell freigegeben. In ca. drei Monaten werde ich noch mal zählen und sehen, ob meine Vermutung richtig war.

Wozu dieser Aufwand? Wer langfristig in der Stockfotografie erfolgreich sein will, muss darauf achten, profitabel zu sein. Dazu gehört nicht nur, die besten Bilder zu machen, sondern sie auch auf den besten Wegen anzubieten. Soll ich meine Bilder als Abo-Downloads anbieten? Oder verdiene ich mehr, wenn ich darauf verzichte? Solche Fragen kann ich – zumindest versuchsweise – mit obigen Tests beantworten.

Leider bin ich kein Statistiker und in Mathe nie die große Leuchte gewesen, sonst würde ich bestimmt noch viel tollere und zuverlässigere Modelle basteln können. Falls unter meinen Lesern ein Mathematiker ist, dem Statistik leichter fällt als mir und der Lust auf einige Rechenspiele hat, der kann sich gerne bei mir melden.

Was mich noch wundert, ist die Tatsache, dass im Abo-Zeitraum fast doppelt so viele XS-Lizenzen gekauft wurden als im “ohne Abo”-Zeitraum. Woran könnte das liegen? Das muss ja nicht unbedingt mit dem Abonnements zu tun haben, aber dafür finde ich es zu auffällig. Wer eine Idee hat, kann sie gerne als Kommentar posten.

Rechtliches

Stockfotos kaufen: Erweiterte Lizenz

Weiter geht es mit der Machete durch den Stockfotografie-Dschungel, um Licht ins Dunkel der Lizenztücken zu bringen.

In dieser Folge geht es um die Unterschiede zwischen einer “einfachen” und einer “erweiterten” Lizenz.

Geschenke vergleichen

Einschränkungen bei “Einfacher” vs. “Erweiterter” Lizenz

Viele Bildagenturen bieten Fotos in allen möglichen Größen an und zusätzlich in je zwei verschiedenen Lizenzarten: Die günstige “einfache Lizenz” (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teurere “Erweiterte Lizenz” (oder Merchandising-Lizenz, Extended Licence, etc.). Grob gesprochen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T-Shirts, Kalender, …) weiterverkaufen will, braucht eine Erweiterte Lizenz.

Wenn das Foto selbst Teil eines Produkts wird, was verkauft wird, reicht nicht mehr die einfache Lizenz aus. Wer etwas verkaufen will, was vor allem durch das Bild zur Ware wird, braucht die Erweiterte Lizenz. Übliche Produkte sind da Kalender, T-Shirts, Poster, Mouse-Pads, Tassen, Postkarten (auch E-Cards), Leinwände, Webseiten-Templates, Bildbände und so weiter.

Die Nutzung zur Verkaufsförderung selbst ist meist durch die einfache Lizenz gedeckt. Wenn eine Firma beispielsweise Stockfotos für einen Werbekalender kauft, den sie an gute Kunden verschenkt, ist das okay. Soll der Kalender verkauft werden, wird die Erweiterte Lizenz benötigt.

Anderes Beispiel: Wer ein Foto kauft, um es als Werbeplakat für ein Produkt aufhängen zu lassen, dem reicht meist die einfache Lizenz – vorausgesetzt, er hält die Auflagenbeschränkungen der Bildagenturen ein. Wer ein Foto jedoch als Poster drucken und verkaufen will, sei es auf Kunstmärkten oder über Online-Poster-Shops, benötigt die erweiterte Lizenz.

Da sich diese Lizenzbedingungen je nach Agentur etwas unterscheiden, hilft auch hier im Zweifel ein Blick in den Lizenzvertrag der Bildagentur.  Einige Bildagenturen begrenzen bei der einfachen Lizenz auch die Auflagenhöhe, mit der ein Foto gedruckt werden darf. Bei istockphoto liegt die Grenze zum Beispiel bei 500.000 Stück, ab der eine Erweitere Lizenz nötig wird. Ein Buch oder eine CD oder DVD mit einem Stockfoto auf dem Cover darf mit der einfachen Lizenz also bis 500.000 gedruckt werden, darüber hinaus wäre die Erweiterte Lizenz fällig.

Auch wer die Erweiterte Lizenz kauft, darf das Foto selbst trotzdem nicht weiterverkaufen, z.B. digital über Bildagenturen. Auch die üblichen Einschränkungen gelten sowohl für die einfache als auch die erweiterte Lizenz.

Übrigens: Das obige Foto kann hier exklusiv lizensiert werden.

Business

Nationale Vorlieben von Bildkäufern

Viele wissen, dass bei der Microstock-Bildagentur Fotolia die bestverkauftesten 50 Bilder angezeigt werden können, sortiert nach den Zeiträumen “heute, Woche, Monat, seit Beginn”. Deutlich sichtbar wird so, dass zum einen Gruppen oder Familien sehr beliebt sind, wie diese beiden Fotos:

© pressmaster - Fotolia.com

© pressmaster - Fotolia.com

© Monkey Business - Fotolia.com

© Monkey Business - Fotolia.com

Aber auch 3D-Grafiken mit Konzeptmotiven verkaufen sich wie geschnitten Brot. Bestes Beispiel ist Ioannes Kounadeas, dessen anonyme Männchen bestimmt jeder schon mal gesehen hat:

© ioannis kounadeas - Fotolia.com

© ioannis kounadeas - Fotolia.com

Weniger bekannt ist, dass diese Bestseller auch nach den elf länderspezifischen Seiten der Agentur (plus die EU) sortiert werden können. Das ermöglicht, zu erkennen, welche Bildvorlieben die Käufer in verschiedenen Ländern haben.

Ich habe mal einige Auffälligkeiten zusammengetragen.

USA:

Hier überwiegen zum einen die Business- und Konzeptmotive. Dazu zählen wieder die Männchen von Kounadeas (siehe oben) und auch solche Motive:

© Robert Mizerek - Fotolia.com

© Robert Mizerek - Fotolia.com

Das Foto ist ein gutes Beispiel, wie lokale Besonderheiten die Verkäuflichkeit eines Motivs bestimmen können. Da die Straßenschilder eindeutig erkennbar den US-Standards nachempfunden sind, ist das Foto dort der Renner, auf allen anderen Länderseiten von Fotolia zählt das Foto jedoch nicht zu den bestverkauftesten. In dem Fall ist es dem Produzenten bei trotzdem über 700 Downloads sicher egal, aber es zeigt, was eine Rolle spielen kann.

UK:

Generell ähneln die Bestseller in der UK denen in den USA. Viel Business, noch mehr von Kounadeas’ Männchen. Aber auch hier gibt es das eine regionale Top-Foto, was in anderen Ländern weniger gut läuft:

© Joe Gough - Fotolia.com

© Joe Gough - Fotolia.com

Der Grund liegt wieder in den typischen Eigenheiten des Landes. Diese Art der Bebauung ist dort am verbreitetsten, das Foto entstand auch in Großbritannien und dort wird es dann benutzt. Für Reiseführer ist es nicht spannend genug, aber für Broschüren von Immobilienmaklern oder zur Illustration von Artikeln über die Immobilienkrise ist das Foto ideal.

Deutschland:

Deutschland wird alt. Bei keinem der anderen Länder sind Seniorenfotos in den Top 50. Auf der deutschen Seite jedoch gibt es gleich drei Fotos von alten Menschen, zum Beispiel diese beiden:

© absolut - Fotolia.com

© absolut - Fotolia.com

Auch stilisierte Öko-Fotos von total unberührter Natur sind hier häufiger zu finden. Das Foto wurde über 1200 mal runtergeladen, aber vor allem in Deutschland:

© Hubert Körner - Fotolia.com

© Hubert Körner - Fotolia.com

Spanien:

Was für eine Überraschung: Das Land im Süden Europas ist das einzige, welches eine Südfrucht als Topseller präsentiert. Diese Orange findet sich bei den anderen Ländern nicht in der Liste:

© volff - Fotolia.com

© volff - Fotolia.com

Woran das liegt? Wahrscheinlich benutzen viele Orangen-Anbauer so ein Foto für ihre Werbebroschüren und Webseiten, mit denen sie ihre Früchte an Großhändler oder Endkunden verkaufen.

Frankreich:

Das inoffizielle Motto des Landes “Laissez Faire” (Machen lassen) spiegel sich in der Beliebtheit der Bilder wieder. Gefragt sind in Frankreich sehr ruhige, grüne Fotos, aber auch meditative, ja zen-artige Fotos wie dieses:

© Maceo - Fotolia.com

© Maceo - Fotolia.com

Italien:

Achtung, Klischees! Woran denkst Du beim Wort “Italien”? Richtig! Gutes Essen. Darum sind auch diese beiden Fotos in Italien so beliebt, die auf keiner der anderen Länder-Top-Listen erscheinen:

© wilderness - Fotolia.com

© wilderness - Fotolia.com

© Tomo Jesenicnik - Fotolia.com

© Tomo Jesenicnik - Fotolia.com

Viele verschiedene Lebensmittel, liebevoll arrangiert, üppig und appetitlich fotografiert. Ich frage mich, wie viele Restaurants dort mit diesen Fotos werben?

Portugal:

Bei Portugal gibt es drei Motive, die sich sehr gut verkaufen: Gesunde Lebensmittel, das heißt, solche Fotos wie bei Italien, nur mit Obst und Gemüse, große Menschengruppen und Wellness/Strand-Motive. Letzteres hängt sicher mit der örtlichen Tourismus-Industrie zusammen. Ihr wißt schon: Den ganzen Tag am Strand liegen und sich danach massieren lassen.

© Dash - Fotolia.com

© Dash - Fotolia.com

Polen:

Noch mehr als die Portugiesen lieben die Polen große Menschenansammlungen. Keine Ahnung, warum:

© Kurhan - Fotolia.com

© Kurhan - Fotolia.com

Ebenfalls beliebt sind eher konservative Vektoren-Ornamente.

Brasilien:

In Brasilien sind strahlende Zahnreihen in lachenden Mündern und Gesichter von brünetten Frauen der Renner. Gleich fünf Fotos davon finden sich hier in den Top 50. Fast alle davon tauchen auf den anderen Länderseiten nicht auf:

© T.Tulic - Fotolia.com

© T.Tulic - Fotolia.com

Ob das was mit dem Karneval in Rio zu tun hat? Noch eine Kuriosität am Rande: Auch ein Brötchen- und Bambusfoto laufen hier besser als anderswo.

Japan:

Nun gut, es ist keine Überraschung, dass in Japan eher japanisch aussehende Frauen verkauft werden. Die vielen Blumenbilder sind jedoch nicht ganz so naheliegend.

© chinatiger - Fotolia.com

© chinatiger - Fotolia.com

Ganz befremdlich hingegen finde ich die fliegende Kuh, die in Japan der Hit ist. Hat da jemand eine Erklärung? Gibt es einen populären Manga damit?

China:

Wer nach Japan denkt, er wüsste, was nun kommt, hat sich getäuscht. Fotos von Chinesen finden sich nicht in der chinesischen Top-Verkaufsliste. Dafür ein Foto von Menschen beim Oktoberfest. Außerdem Geschenke, Schleifen, Schoko-Täfelchen. Und Schuhe. Viele Schuhe:

© Anna Golubeva - Fotolia.com

© Anna Golubeva - Fotolia.com

Außerdem ist der Öko-Gedanke stark ausgeprägt. Es gibt viele Fotos von Weltkugeln und grünen Konzepten in der Liste. Oder eine Kombination aus beidem:

© lapie - Fotolia.com

© lapie - Fotolia.com

EU:

Yep, Europa wächst zusammen und heraus kommt ein bürokratisches Ungetüm. Fotolia hat im Zuge des Erstarkens des Europäischen Parlaments eine eigene “Landing-Page” für die Europäer erstellt. Und was kaufen die? Fast nur Kounadeas’ Männchen:

© ioannis kounadeas - Fotolia.com

© ioannis kounadeas - Fotolia.com

Oder notfalls andere Business-Konzepte. Diese anonymen 3D-Figuren haben den großen Vorteil, dass sich keine europäische Nation benachteiligt fühlen kann, wie es bei zu hellen oder zu dunklen Hautfarben der Fall wäre. So gesehen schon clever.

Was für regionale Unterschiede habt ihr feststellen können?

Bildagenturen

Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen

Ursprünglich sollte der Titel dieses Artikels “Schutz von Models in Bildagenturen” lauten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häufigsten Probleme, wenn ein gekauftes Bild falsch eingesetzt wird. Oder wie es mir gegenüber ein Rechtsanwalt treffend formulierte: “Eine Banane verklagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten”.

Deswegen will ich in diesem Text kurz zusammenfassen, welche Nutzungsarten üblicherweise verboten sind. Dabei konzentriere ich mich die Bereiche, die auch für Models interessant sind, den ich bekomme häufig von Models zu hören, dass sie nicht wollen, dass ihre Fotos für “unseriöse” Zwecke genutzt werden. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-Charakter, rechtlich verbindlich sind immer die Lizenzbedingungen der jeweiligen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wurde. Unten habe ich diese Lizenzverträge auch verlinkt und einen Teil der wichtigen Passagen zitiert.

Türsteher verweigert Zutritt

Wer bis zum Ende durchgehalten hat, mag den Eindruck bekommen, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos möglich sei. Das stimmt natürlich nicht und ich werde bald einen Artikel mit den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos veröffentlichen. Doch erst mal die Einschränkungen.

Verbotene Nutzung:

  • Nutzung in illegaler Weise
    Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit illegalen Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, religiöse Intoleranz und all die anderen Dinge, die das Grundgesetz verbietet. Verboten wäre beispielsweise die Nutzung eines Fotos in einem volksverhetzenden Flyer einer rechtsextremen Partei.
  • Nutzung in erotischer/pornografischer Weise
    Dazu zählt beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-Filmen oder Portraits von Models für Escort-Webseiten. Da die Grenzen zwischen Erotik und Pornografie fließend sind, sollte im Zweifel eher anhand einer konservativen Sicht entschieden werden oder besser direkt die Bildagentur nach dem konkreten Nutzungswunsch gefragt werden.
  • Nutzung in diffamierender Weise
  • Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto ausschneidet und auf ein häßliches Tier montiert, beleidigt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text “Sie sieht geil aus, aber ist strohdoof” steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übrigens auch, wenn nicht das Model, sondern der Fotograf beleidigt wird, z.B. mit dem Kommentar: “Das Foto hat der Spanner heimlich im Bad aufgenommen”. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glücklichen Familie am Frühstückstisch mit dem Text “Dank diesen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abgenommen” ist grenzwertig, denn es impliziert, dass die Models vorher 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die folgende verbotene Nutzung:
  • Nutzung als Meinungsaussage
    Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeblich eine Meinung äußert, ist das verboten. Klassische Fälle sind Aussagen wie “Ich wähl die Partei XY”, “Ich bin gegen Abtreibung” oder “Ich esse nur das leckere Brot von Bäcker XY”. Besonders empfindlich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral.
  • Nutzung in verfälschender Weise
    Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht “Hilfe, mein Mann betrügt mich”, “Mein Sohn streitet immer mit mir” oder “Mein Nachbar bedroht mich”. Zur Illustration werden gerne Stockfotos gekauft. Das ist nur zulässig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht identisch mit den Personen des Textes sind. Dazu stehen entweder neben dem Foto oder im Text “Szene nachgestellt”, “nur zur Illustration” oder ähnliche Hinweise.
  • Nutzung in unmoralischer Weise
    Hier wird es schwammig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumindest im Gesetzbuch strengere Sitten herrschen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wieder. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weniger ausführlich aufgelistet.

Die Faustregel für verbotene Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgendwie negativ auswirken könnte (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), sollte vorher die Bildagentur gefragt werden und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.

Zusätzlich zu diesen “moralischen” Verboten gibt es noch andere Kategorien.

Mehr verbotene Nutzungen:

  • In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt werden. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutzwürdig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erforderlichen Rechte am Foto besitzt, um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können, gäbe es einen Interessenkonflikt.
  • Stockfotos dürfen vom Bildkäufer weder kostenlos und gegen Bezahlung zum Download angeboten werden. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauften Bildern selbst bei Bildagenturen hochgeladen haben, um damit Geld verdienen zu wollen. Das ist verboten!
  • Nutzungsrechte übertragen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, sondern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genauer definiert werden. Üblicherweise ist verboten, dieses Nutzungsrecht anderen zu übertragen. So darf beispielsweise eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kaufen (sozusagen in dessen Auftrag), aber nicht das gleiche Foto für einen anderen Werbekunden nutzen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähnliches ist damit nicht möglich.

Einschränkungen bei “Einfacher” vs. “Erweiterter” Lizenz

Viele Bildagenturen bieten Fotos in allen möglichen Größen an und zusätzlich in je zwei verschiedenen Lizenzarten: Die günstige “einfache Lizenz” (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teurere “Erweiterte Lizenz” (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gesprochen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T-Shirts, Kalender, …) weiterverkaufen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen ausführlicheren Artikel.

Wer ein Gefühl dafür bekommen will, welche Nutzungen verboten sind, kann sich nun entweder zu den – meist sehr langatmigen – Lizenzverträgen im Original durchklicken, oder in den von mir zusammengesuchten gekürzten Zitaten stöbern.

Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen
[...]
3.5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhnlichen Betrachter verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder derartigen Verwendung eine Erklärung hinzufügen, aus welcher hervorgeht, (i) dass das Lizenzmaterial lediglich zu Illustrationszwecken eingesetzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abgebildeten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6    Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.”

Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

11. Unauthorized Uses:

Without limitation, Content may not be used as a trademark, or for any pornographic use, unlawful purpose or use, or to defame any person, or to
violate any person’s right of privacy, publicity or moral rights, or to infringe upon any copyright, trade name or trademark of any person or entity.”

Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

III. Verwendungseinschränkungen
[...]
6. Es ist nicht gestattet, die Bilder auf beleidigende, ehrrührige, pornographische, betrügerische, verletzende oder quälende Weise zu verwenden oder in einen solchen Zusammenhang zu bringen. Berührt der geplante Einsatz dieser Bilder solche Bereiche oder kann auf einen der vorgenannten Begriffe ein Zusammenhang geschlossen werden, ist eine vorherige schriftliche Genehmigung einzuholen. Dieser Begriff gilt einschließlich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, körperliche oder seelische Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder andere schwere körperliche oder geistige Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.”

Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Standardlizenzbeschränkungen

(a) Untersagte Nutzungen. Sie dürfen den Content lediglich dazu verwenden, was in vorstehendem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zulässig ist. Zur weiteren Erläuterung stellen folgende Handlungen „Untersagte Nutzungen” dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[...]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berechtigterweise handelnd) oder gemäß dem anwendbaren Recht ihrer Natur nach als pornografisch, obszön, unmoralisch, verletzend, diffamierend oder verleumderisch angesehen werden, bzw. die hinreichend wahrscheinlich jedwede in dem Content dargestellte Person oder Objekt in Misskredit bringen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jedweden Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise darstellt, die
(i) eine vernünftige Person dazu bringen würden, anzunehmen, dass diese Person jedwede Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sonstige Bemühung nutzt oder persönlich billigt; oder
(ii) die diese Person in einer möglicherweise sensiblen Situation darstellt, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf mentale und physische Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede in dem Content dargestellte Person anstoßend oder unschmeichelhaft wäre”

Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeglicher anders lautender und in diesem Vertrag enthaltener Bedingungen anerkennt, akzeptiert und garantiert das Nicht-exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegenüber irgendwelchen vorgenannten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist:
[...]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer geltenden Gerichtsbarkeit verstoßen;
[...]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erscheinende Menschen oder Eigentum (falls vorhanden) mit jedweden politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder anderen Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die angebildete Person oder den Urheber in einem negativen Zusammenhang darstellen, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme politische Parteien und Meinungsförderung im politischen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrechtliche, beleidigende oder unmoralische Verwendungsarten”

Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

Teil 2 Einschränkungen

Sie dürfen nicht:
[...]
8. ein Bild in Zusammenhang mit pornografischem, verleumderischem, oder sonstwie illegalem oder sittenwidrigem Inhalt oder auf eine Art und Weise verwenden, dass ein Markenzeichen oder geistiges Eigentum verletzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benutzen, dass eine Person auf dem Foto negativ dargestellt wird oder die Person so darstellt wird, dass sie daran Anstoß nehmen könnte. Das schließt folgende Beispiele ein (ist aber nicht auf solche Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, erotischen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähnliche Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit politischen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-Material für pharmazeutische Produkte oder Gesundheitsfürsorge, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygienische Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die verleumderisch sind, oder die illegalen, anstößigen, oder unmoralischen Inhalt haben.
Sie dürfen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benutzen, wenn die Benutzung andeutet, dass das Model sich an unsittlichen oder illegalen Taten beteiligt fühlt oder an körperlichen oder geistigen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.”

123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. You may NOT
[...]
(f) under any circumstances use Content in connection with any pornographic, obscene, immoral, defamatory or illegal materials; endorsement of product(s); sensitive mental/health/other similar aspect of contexts or subjects.”

StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

B: Prohibited uses

You may not use the Image in the following ways, unless they are expressly permitted by one of our Extended licenses that You have obtained from Us in writing for the Image:
[...]
* For pornographic, unlawful or other immoral purposes, for spreading hate or discrimination, or to defame or victimize other people, societies, cultures.
* In a way that would make people assume that the person(s) depicted on the Image is/are endorsing a certain product or a service.
* In a way that could give a bad name to either Stockxpert or the person(s) depicted on the Image, including illustrating sensitive social subjects such as health issues, crime, sexual preferences, drug abuse or similar issues.”

PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Unerlaubte Nutzung

Die Inhalte dürfen nicht eingesetzt werden
(a) für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abgebildete Person/en herabwürdigenden Art und Weise bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Urheber oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines sogenannten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht einverstanden sein könnte. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die diese Person in einer möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Situation darstellt, einschließlich sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder -missbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede in dem Inhalt dargestellte Person anstoßend wäre (z.B. Dating-Seiten, Escort Services, Erotikangebote, pornografische Angebote, jugendgefährdende Seiten). In diesem Fall ist ein ausdrückliches schriftliches Einverständnis der betroffenen Person über PantherMedia einzuholen (gegen eine pauschale Gebühr).
[...]
(f) für sonstige unerlaubte Handlungen”

Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte

[...]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind
unzulässig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.”

Was sind Eure Erfahrungen mit den Einschränkungen bei der Nutzung von Stockfotos?

Stockfotos kaufen

Stockfotos kaufen – Erste Schritte leicht gemacht

Bisher habe ich im Blog viel über das Produzieren und Verkaufen von Stockfotos geschrieben. Aber die Bilder sollen ja auch gekauft werden. Deswegen heute mal eine Einführung, wie einfach Stockfotos gekauft werden können. Ich halte die Übersicht kurz und kompakt und werde in späteren Artikeln genauer auf Details eingehen.

Geld sparen beim Einkauf

Einleitung
Wer schnell ein Bild braucht, kann einen Fotografen anrufen. Je nach Bilderwunsch ist das in der Regel teuer. Üblicher ist es, fertige Fotos zu kaufen. Das ist dann keine Auftragsfotografie, sondern “Stockfotografie” (von “to have in stock” – auf Lager haben). Bildagenturen halten mittlerweile viele Millionen Bilder auf Abruf bereit und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das gewünschte Motiv schon dabei ist.

Wer Fotos von seinen eigenen Produkten oder sich selbst für die Werbung braucht, wird diese selbstverständlich nicht vorgefertigt finden. Fast alles andere gibt es jedoch schon.

Sehr günstige Bildagenturen sind heutzutage sogenannte “Microstock”-Agenturen. Die heißen so, weil dort die Preise für ein Bild bei ca. 1 Euro anfangen. Die größten Microstock-Agenturen sind z.B.:

Dort sind in der Regel “Allerweltsmotive” zu finden, also Bilder, die eine breite Masse an Käufern anspricht.

Darüber hinaus gibt es ganz viele Bildagenturen, die sich auf wenige Themen wie Sport, Tiere, Landschaften oder Architektur spezialisiert haben. Dort sind dann auch seltenere Motive dieser Themen zu finden.

Für sehr aufwändige Bilder sind immer noch die großen – und auch teureren – Bildagenturen eine gute Anlaufstelle. Diese bieten oft auch persönlichen Service und bei Fragen gibt es kostenlose Hotlines. Einige der größten Bildagenturen sind:

Bei allen Bildagenturen muss sich kurz angemeldet werden, um dort Bilder kaufen zu können. Das geht ganz schnell. Um nur mal Fotos zu suchen oder zu stöbern, ist keine Anmeldung nötig.

1. Bilder aussuchen
Zuerst steht die Überlegung im Raum: Was für ein Bild brauche ich überhaupt? Grob stehen drei Arten zur Auswahl:

  • Fotos
  • Illustrationen (also gezeichnete Bilder)
  • Vektor-Grafiken (mit dem Computer erstellte Bilder)
  • zusätzlich gibt es mittlerweile auch Videos, Fonts (Schriftarten), Musik, Soundeffekte und mehr zu kaufen

Wenn das geklärt ist, sollte sich Gedanken über das Motiv gemacht werden. Soll es eine Stimmung vermitteln, einen Sachverhalt erklären oder nur zur Zierde dienen?

Die Antwort auf diese Frage liefert meist auch gute Suchbegriffe, welche bei den Bildagenturen eingegeben werden können. Grob lassen sich inhaltliche Suchbegriffe und konzeptionelle Suchbegriffe unterscheiden. Inhalte beschreiben das, was auf dem Bild zu sehen ist, z.B. “Frau”, “lachen” oder “Frühstück”. Konzepte beschreiben, was das Bild aussagen soll. Übliche Suchbegriffe in dieser Richtung sind beispielsweise “Erfolg”, “Liebe” oder “Umweltschutz”. Natürlich können auch mehrere Suchbegriffe kombiniert werden, wie z.B. “Mann, Erfolg, alt”

Es werden dann viele Bilder vorgeschlagen. Ist das gewünschte Motiv nicht dabei, können anderen Suchwörter probiert werden oder mit zusätzlichen Begriffen die Suche verfeinert werden. Ein Klick auf ein Motiv zeigt auch mehr Details, wie die verfügbare Größe oder den Preis.

2. Bilder bezahlen
Um ein Foto zu bekommen, muss es erst bezahlt werden. Bei den Microstock-Bildagenturen sind “Credit”-Systeme üblich. Das heißt, es wird vorher eine Anzahl von Credits gekauft, die dann gegen Bilder eingetauscht werden kann. Übliche Bezahlmethoden sind PayPal, Click&Buy oder Abbuchung von der Kreditkarte. Die größeren Bildagenturen erlauben – meist nach voriger Absprache – auch den Kauf auf Rechnung. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass das Bild in der richtigen Größe gekauft wird. Kleine Fotos sind zwar billiger, doch eignen sich meist nur für Webseiten, aber z.B. nicht für den Druck auf einem Flyer.

3. Bilder runterladen
Heutzutage können nach Anmeldung und Bezahlung bei einer Bildagentur die Fotos einfach per Knopfdruck runtergeladen werden. Es empfiehlt sich, einen eigenen Ordner für solche gekauften Bilder anzulegen und einige weitere Informationen zu speichern. Je nach Verwendungszweck verlangen Bildagenturen, dass der Name der Agentur und des Fotografen genannt werden. Dieser sollte entweder im Dateinamen oder in einer separaten Datei gespeichert werden, z.B. “Foto-Frau-mit-Handy_Robert-Kneschke_Bildagentur-XY.jpg”.

4. Bilder benutzen
Wenn das Bild auf der Festplatte liegt, kann es beliebig benutzt werden. Aber Achtung: Je nachdem, was für und wo ein Foto gekauft wurde, gibt es Einschränkungen. Grundsätzlich gilt: Es wird nicht das Foto selbst verkauft oder das Urheberrecht (bzw. Copyright) daran, sondern nur das Nutzungsrecht an einem Foto.

Der größte Unterschied liegt hier bei der Art des Nutzungsrechts. Es gibt vor allem zwei Lizenz-Arten:

  • lizenzpflichtig / rights managed (RM)
  • lizenzfrei /royalty free (RF)

Lizenzpflichtige Bilder werden unter der konkreten Angabe der geplanten Nutzung gekauft, z.B. “Abdruck auf einer 1/4-Seite im Innenteil einer Zeitung, die deutschlandweit erscheint” oder “Abbildung auf der Startseite einer Webseite mit 400×600 Pixeln für 5 Jahre”. Danach berechnet sich der Preis und eine davon abweichende Nutzung ist verboten.

Lizenzfreie Bilder sind trotz dem irreführenden Namens nicht kostenlos. Lizenzfrei bedeutet bloß, dass beim Kauf nicht gesagt werden muss, für was genau das Foto benutzt werden soll. Der Preis richtet sich hier vor allem nach der Größe. Je nach Bildagentur gibt aber auch Auflagen, die nur den Druck einer gewissen Menge erlauben. Zusätzlich gilt für fast alle Bildagenturen, dass zwischen einer “normalen” und einer “erweiterten” Lizenz unterscheiden wird. Wer Fotos z.B. auf T-Shirts, Poster, Maus-Pads o.ä. drucken will, das Foto also selbst der Hauptgrund für den Kauf dieser Produkte ist, braucht die “erweiterte Lizenz”, die etwas mehr kostet.

So gut wie alle Bildagenturen verbieten auch die Nutzung der Fotos zu illegalen oder pornografischen Zwecken oder auf eine Weise, die das Model oder den Fotografen beleidigen oder deren Ruf schädigen würden. Auch eine konkrete Verknüpfung eines Bildes mit einem Produkt oder einer Dienstleistung ist oft untersagt. Das heißt, dass einem lachenden Model mit einem Apfel in der Hand nicht mit einer Sprechblase  der Satz “Dank Schlankheitspillen der Firma XY habe ich 20 Kilo abgenommen” in den Mund gelegt werden darf. Im nächsten Teil gehe ich auf diese Einschränkungen genauer ein.

Bei der redaktionellen Nutzung in Zeitschrfiten oder auf Webseiten fordern viele Bildagenturen, dass der Name der Bildagentur und des Fotografen klein daneben geschrieben werden. Bei Bildern auf Webseiten reicht notfalls auch ein Hinweis im Impressum, z.B. “Foto  auf Seite 10: Robert Kneschke/Bildagentur XY” oder im Internet “Bildnachweis: Foto von Robert Kneschke/Bildagentur XY”. Redaktionell bedeutet, dass das Foto nicht als Werbung genutzt wird, sondern zur Bebilderung von Texten o.ä. verwendet wird, die eine “Redaktion” geschrieben hat oder betreut.

Aber keine Angst, alle Bildagenturen haben auf ihren Webseiten Hinweise, welche Nutzung erlaubt ist bzw. nicht, wie der Fotografen-Name erwähnt werden soll und oft einen FAQ-Bereich – häufig gestellte Fragen mit passenden Antworten.

Was habt ihr für Erfahrungen beim Bilderkauf gemacht? Welche Schritte sollte ich ausführlicher erklären?

Übrigens: Das obige Foto kann u.a. hier gekauft werden.