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Rechtliches

Model-Vertrag: Hinweise, Aktualisierung und Übersetzung

Ich arbeite grundsätzlich mit einem Model-Vertrag, der so formuliert ist, dass ihn alle Bildagenturen, die ich beliefere, auch akzeptieren.

Leider bedeutet das, dass er englischsprachig ist, damit er weltweit verständlich ist. Deswegen habe ich jetzt mal einen Übersetzer beauftragt, damit er mir meinen Vertrag verbindlich ins Deutsche übersetzt. Ich werde mir weiterhin die englische Version unterschreiben lassen, aber ich habe nun die Gewissheit, dass jedes Model mindestens die deutsche Variante versteht. Wer will, kann die Übersetzung ja auf die Rückseite des englischen Vertrags drucken.

Vertrag mit Lupe lesen

Kenner der Materie werden merken, dass mein Vertrag auf dem generischen Model-Vertrag von Yuri Arcurs basiert, den dieser freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. In letzter Zeit gab es jedoch Berichte, dass dieser Vertrag nicht mehr ausreicht.

Zum einen verlangt istockphoto zum Beispiel seit einer Weile eine “Shoot Description” (Beschreibung des Shootings), bei der es nicht ausreicht “Stockfotos” zu schreiben. Besser ist zum Beispiel “Portraitfotos im Studio mit diversen Requisiten”. Der Grund ist einfach: Die Beschreibung soll verhindern, dass ein Fotograf z.B. heimlich Fotos vom Model beim Umziehen macht und diese dann ebenfalls anbietet.

Aus dem gleichen Grund werden keine Verträge akzeptiert, die für einen längeren Zeitraum (Woche, Monat, Jahr oder das ganze Leben) gelten sollen. Der Grund ist wieder ähnlich: Sonst könnte es vorkommen, dass ein Fotograf vom betrunkenen Model auf einer Party ein peinliches Foto macht, von dem das Model nichts mitbekommt. Beide Fälle sind in der Praxis seriöser Fotografen zwar sehr unwahrscheinlich, aber da es bei hunderttausenden Fotografen trotzdem einige schwarze Schafe gibt, sichern sich die Bildagenturen so ab und auch für das Model ist es sicherer.

Zum anderen hat Getty Images vor ca. einem Jahr ihre Model-Verträge so umformuliert, dass sie nicht nur für Fotos, sondern auch für Videos gelten. Angesichts immer mehr DSLR-Kameras mit HD-Videofunktion ein sinnvoller Schritt.

Deswegen habe ich in meiner Version des Modelvertrags auch ein Feld mit der Shooting-Beschreibung und schließe explizit Videos mit ein. Wer meine Version nutzen will, kann das gerne tun. Ich übernehme jedoch weder für die englische noch deutsche Variante die Verantwortung oder Haftung und gebe keine Garantie. Wer aber Bilder von einer Bildagentur wegen dieses Model-Vertrags abgelehnt bekommt, kann sich gerne bei mir melden.

Übrigens: Zwar stehen in dem Model-Vertrag keine Einschränkungen der Bildnutzung, aber dafür stehen diese ganzen Einschränkungen in den Nutzungsbedingungen der Bildagenturen selbst, ausführlich in meinem Artikel “Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen” beschrieben.

Was sind Eure Erfahrungen mit Modelverträgen bei verschiedenen Bildagenturen?

Bildagenturen

Fotolia verlangt jetzt auch Steuer-Informationen

Nachdem die Microstock-Bildagentur Shutterstock vor einem halben Jahr mit der Einführung von Steuerformularen für viel Wirbel gesorgt hat, zieht die Bildagentur Fotolia jetzt nach.

fotolia-steuer-bibliothek

Von vielen unbemerkt findet sich seit kurzem im Mitgliedsbereich ganz rechts der Menü-Eintrag “Steuer-Bibliothek” (siehe Screenshot). Wer da raufklickt, kommt zu dem W-8 BEN-Formular, was die US-Regierung verlangt, um Steuern von us-amerikanischen Käufern korrekt abzurechnen. Da die USA mit Deutschland ein Steuerabkommen haben, empfiehlt es sich für deutsche Fotografen bei Fotolia, das Fomular korrekt auszufüllen, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen, bzw. genauer formuliert: Keine zusätzlichen Steuern zahlen zu müssen.

Einzelpersonen füllen das Formular am besten so aus:

  1. In der Steuer-Bibliothek im Abschnitt “Personen mit Wohnsitz in Ländern mit Besteuerungsabkommen” (darunter fällt auch Deutschland) den Link “Online W-8 BEN Formular” anklicken.
  2. Bei 1. (Name der natürlichen Person) den Namen des angemeldeten Fotografen eingeben.
  3. Bei 2. (Gründungsland der Gesellschaft) nur “N/A” eintragen. Das steht für “not applicable” und bedeutet “nicht zutreffend”, da Einzelpersonen ja keine Gesellschaften gründen.
  4. Bei 3. (Typ der Nutzungsberechtigten) “Einzelperson” anklicken.
  5. Bei 4. die beim Meldeamt hinterlegte Wohnadresse angeben. Nummer steht für Hausnummer, die Felder “Wohnung” und “Landkreis” können ggf. frei gelassen werden.
  6. Bei 9.a (hauptansässig in) aus der Liste “Deutschland” wählen
  7. Den Rest alles frei lassen.
  8. Auf “Vorschau” klicken
  9. Im neuen Fenster bei “Unterschrift” den Namen eingeben (muss identisch mit dem bei Schritt 2 sein.
  10. Auf “Absenden” klicken.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass alle meine Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für seine Angaben verantwortlich ist.

Hilfe gibt es zum Beispiel im Steuer-Thread des Fotolia-Forums oder – komplizierter – auf der offiziellen Hilfe-Seite der us-amerikanischen Steuerbehörde IRS.

Update 06.01.2010: Hier gibt es neue Infos zur Besteuerung bei Fotolia.

Internet-Funde

Bilderklau im Internet – Teil 2

Vor zwei Wochen hatte ich im Blog einen Artikel mit dem Titel “Bilderklau im Internet – Strafen oder sein lassen” geschrieben, bei dem die Kommentare nur so einprasselten. Der Tenor der Aussagen: Man muss nicht immer sofort mit dem Anwalt kommen. Sehe ich genauso. Aber reicht eine freundliche Mail?

Folgender Fall:
Ich habe wieder im Internet gesucht, wo meine Fotos benutzt werden. Dafür gibt es verschiedene Methoden, die ich im Artikel “10 Tipps zum Finden der eigenen Fotos” beschrieben habe. Diesmal wurde ich wieder fündig, aber auf einem anderen Weg.

In den Logdateien meiner Webseite verzeichnete ich auffällig viele Besucher von der Social-Networking-Webseite www.jappy.de. Ich habe mir die Webseite genauer angesehen und gemerkt, dass es dort ein Sport zu sein scheint, Bilder mit ganz vielen anderen Menschen zu tauschen, bzw. diese in den Gästebüchern der Freunde zu zeigen. Leider schert es die meisten überhaupt nicht, ob die Fotos urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.

Da gibt es Screenshots von Filmen, kommerzielle Bilder aus Bildagenturen, Fotos von Flickr und eben auch Fotos von anderen Webseiten, zum Beispiel meiner. Innerhalb einiger Minuten habe ich drei meiner Fotos in den Gästebüchern und Foren von jappy.de gefunden. Die meisten der Fotos werden auch nicht kopiert, sondern per Hotlinking eingefügt. Das führt neben der Urheberrechtsverletzung noch zu zusätzlichem Traffic bei den Originalseiten, von wo die Fotos kommen, für den die Betreiber meist Geld zahlen müssen. Sie werden damit also doppelt geschädigt.

Weil das bei jappy.de keine einmaligen Ausrutscher sind, weil die Bilder als Hotlink genutzt werden und weil mehrere meiner Bilder betroffen waren, wollte ich nicht nur eine nette Mail schreiben, sondern mich für meine Arbeitszeit, in der ich die Bilder suchen musste, entschädigen lassen.

Immerhin: jappy.de hat eine gut findbare eigene Emailadresse für Rechtsverletzungen und ich bekam innerhalb einer Stunde Antwort von der Rechtsabteilung. Der Mitarbeiter teile mir mit, dass die betreffenden User informiert wurden und sich bei mir melden sollen.

Stillleben mit Obst

Am nächsten Tag bekam ich einen Anruf von der Frau, die eins der Bilder geklaut hatte. Es handelt sich um ein Obstfoto, was bei einer Google Images-Suche nach “Obst” relativ weit vorne auftaucht. Das Obstfoto sieht vielleicht “dahingeworfen” aus, erforderte aber einen sorgfältigen Aufbau und Obst im Wert von über 30 Euro.

Die Dame argumentierte nach diesem Muster:
- das sei total üblich bei Jappy
- das Bild habe sie nicht von mir, sondern das gab es bei Google
- sie wusste nicht, dass das verboten sei
- wenn das bei Google angezeigt wird, muss das doch kostenlos sein

Nach einer Weile sah sie ein, dass ihre Handlung nicht rechtens war. Ich bot ihr schlicht an, das Foto in der kleinsten Web-Auflösung nachträglich über meine Bildagentur zu lizenzieren und fertig. Fand ich fair. Kostenpunkt: 20 Euro. (Ja, da hat sie etwas Pech gehabt: Andere Fotos von mir werden auch für 5 Euro in der Web-Auflösung angeboten bzw. sehr ähnliche Obst-Fotos gäbe es als Microstock-Fotos auch für 1 Euro, aber das betreffende Foto wird von mir ausschließlich über eine etwas teurere Agentur vertrieben).

Daraufhin meinte sie zu mir, dass das doch nicht mein Geschäftsmodell sein könne, die Leute über Google zu meinen Fotos zu locken und dann Geld zu kassieren. Da war ich baff. Ich erinnerte sie daran, dass ich erstens niemanden gezwungen habe, mein Foto ohne meine Erlaubnis zu kopieren und zweitens sowohl im Foto selbst als auch auf der Seite, wo mein Foto gezeigt wird, deutlich ein Copyright-Zeichen zu sehen ist, was mich als Urheber des Fotos ausweist. Mit allen dazugehören Rechten, wie bei der Nutzung Geld zu verlangen.

Ich erinnerte auch daran, dass ich mit meiner Mail ihr Anwaltskosten in Höhe von mehreren hundert Euro sparen würde. Aber statt Dankbarkeit erntete ich Wut. Finde ich ehrlich gesagt verständlich, aber was soll ich machen? Alles ignorieren? Meine Zeit dafür opfern, nette Emails an die Bilderdiebe zu schreiben, ohne dafür entschädigt zu werden? Was meint ihr dazu? Ich bin gespannt auf Eure Kommentare.

Ich habe mich für die Variante “nette Mail plus Rechnung” entschieden. Die 20 Euro wurden bezahlt. Eine regelmäßige Bildkäuferin wird die Frau sicher trotzdem nicht werden. Der Kontakt zu den zwei anderen Usern steht noch aus.

Rechtliches

Stockfotos kaufen: Erweiterte Lizenz

Weiter geht es mit der Machete durch den Stockfotografie-Dschungel, um Licht ins Dunkel der Lizenztücken zu bringen.

In dieser Folge geht es um die Unterschiede zwischen einer “einfachen” und einer “erweiterten” Lizenz.

Geschenke vergleichen

Einschränkungen bei “Einfacher” vs. “Erweiterter” Lizenz

Viele Bildagenturen bieten Fotos in allen möglichen Größen an und zusätzlich in je zwei verschiedenen Lizenzarten: Die günstige “einfache Lizenz” (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teurere “Erweiterte Lizenz” (oder Merchandising-Lizenz, Extended Licence, etc.). Grob gesprochen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T-Shirts, Kalender, …) weiterverkaufen will, braucht eine Erweiterte Lizenz.

Wenn das Foto selbst Teil eines Produkts wird, was verkauft wird, reicht nicht mehr die einfache Lizenz aus. Wer etwas verkaufen will, was vor allem durch das Bild zur Ware wird, braucht die Erweiterte Lizenz. Übliche Produkte sind da Kalender, T-Shirts, Poster, Mouse-Pads, Tassen, Postkarten (auch E-Cards), Leinwände, Webseiten-Templates, Bildbände und so weiter.

Die Nutzung zur Verkaufsförderung selbst ist meist durch die einfache Lizenz gedeckt. Wenn eine Firma beispielsweise Stockfotos für einen Werbekalender kauft, den sie an gute Kunden verschenkt, ist das okay. Soll der Kalender verkauft werden, wird die Erweiterte Lizenz benötigt.

Anderes Beispiel: Wer ein Foto kauft, um es als Werbeplakat für ein Produkt aufhängen zu lassen, dem reicht meist die einfache Lizenz – vorausgesetzt, er hält die Auflagenbeschränkungen der Bildagenturen ein. Wer ein Foto jedoch als Poster drucken und verkaufen will, sei es auf Kunstmärkten oder über Online-Poster-Shops, benötigt die erweiterte Lizenz.

Da sich diese Lizenzbedingungen je nach Agentur etwas unterscheiden, hilft auch hier im Zweifel ein Blick in den Lizenzvertrag der Bildagentur.  Einige Bildagenturen begrenzen bei der einfachen Lizenz auch die Auflagenhöhe, mit der ein Foto gedruckt werden darf. Bei istockphoto liegt die Grenze zum Beispiel bei 500.000 Stück, ab der eine Erweitere Lizenz nötig wird. Ein Buch oder eine CD oder DVD mit einem Stockfoto auf dem Cover darf mit der einfachen Lizenz also bis 500.000 gedruckt werden, darüber hinaus wäre die Erweiterte Lizenz fällig.

Auch wer die Erweiterte Lizenz kauft, darf das Foto selbst trotzdem nicht weiterverkaufen, z.B. digital über Bildagenturen. Auch die üblichen Einschränkungen gelten sowohl für die einfache als auch die erweiterte Lizenz.

Übrigens: Das obige Foto kann hier exklusiv lizensiert werden.

Business

Bilderklau im Internet – Strafen oder sein lassen?

Vor paar Tagen bekam ich in meinem Blog einen Kommentar von einem anderen Robert, der mir einen Link schickte zu einer Community-Webseite, auf der ein Foto von mir zu finden war (Danke noch mal!). Den Namen nenne ich nicht, aber so sah das aus. Klein unten rechts stand sogar noch mein Name als Wasserzeichen, mit dem ich meine Bilder markiere. Ich behaupte nicht, dass es ein Diebstahl-”Schutz” wäre, aber immerhin erleichtert es mir zu sehen, ob dieses Foto über eine Agentur gekauft wurde oder einfach unberechtigterweise das Vorschaubild aus meiner Fotogalerie kopiert wurde. Genau aus diesem Grund nutze ich Wasserzeichen.

2009 Fotonutzung

Die Seite funktioniert so, dass angemeldete Mitglieder Gruppen gründen können und bei anderen Gruppen Mitglied werden können, um zu chatten und so weiter. Die Gruppengründerin scheint eine 18jährige zu sein, die das Foto zur Illustration gewählt hat. Ehrt mich ja. Ist aber illegal.

Nun hatte ich die Wahl: Anwalt einschalten lassen und den mir zustehenden Schadensersatz fordern oder locker bleiben?

Ich entschied mich für letztere Variante. Das bedeutete, dass ich im Impressum nach einer Telefonnummer gesucht habe, um das schnell zu klären. Ging keiner ran. Deshalb schrieb ich diese Mal an den Support:

“Guten Tag,

auf ihrer Webseite [Link zur Seite] wird momentan oben ein Foto benutzt (Rothaarige Frau zerbricht Zigarette). Ich bin der Urheber dieses Fotos (siehe Copyright-Vermerk unten rechts im Bild) und der Nutzung auf Ihrer Webseite habe ich nicht zugestimmt.

Ich fordere sie deshalb auf, das Foto innerhalb von drei Tagen zu entfernen oder bei Interesse das Foto von mir für diese Nutzung lizenzieren zu lassen. Andernfalls werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben müssen.

Vielen Dank im Voraus,
Robert Kneschke”

Innerhalb von 24 Stunden bekam ich eine Antwort von einer Supportmitarbeiterin, dass die Nutzerin informiert und das Bild gelöscht wurde. Damit hat sich die Sache für mich erledigt.

Ich bin mir sicher, dass ich mit meinem Anwalt etwas Geld aus der Sache hätte ziehen können. Ich wollte das aber aus mehreren Gründen nicht. Zum einen wären die Anwaltskosten bestimmt zehnmal so hoch wie die Lizenzgebühr gewesen. Die hätte ich zwar nicht zahlen müssen, dafür aber die Userin, die danach garantiert kein Bild klauen würde. Aber es bestünde auch keine Möglichkeit mehr, sie als neue Kundin zu gewinnen. In meiner Mail bot ich selbst eine Lizenzierung an. Sicher wird das Angebot nicht angenommen werden, aber dieser – relativ harmlose – Klapps auf die Finger lässt zumindest mich und vielleicht auch die Branche netter aussehen als ein offizielles Anwaltsschreiben.

Ein weiterer Grund war die Art der Nutzung. Es ist ein Gruppenprofil, die Gründerin verdient damit kein Geld und hat es nicht mal vor. Es ist ein Hobby. Spaß. Da wollte ich nicht reingrätschen. Wäre das Foto als Werbung für ein Produkt benutzt worden, hätte ich mich sicher für den Weg mit Anwalt entschieden. Auch eine Gruppe, die mich oder das Model in schlechtem Licht hätte dastehen lassen, hätte andere Konsequenzen gehabt.

Aber ich finde, manchmal sind die einfachen Lösungen die besten. Oder was meint ihr? Habt ihr ähnliche Situationen erlebt? Wie waren Eure Reaktionen?

Rechtliches

Erkenne gefälschte Adobe-Software

Ich bekam vor paar Tagen wieder eine Mail, diesmal von Martin:

Dieser Shop bietet Adobe Software supergünstig an. Angeblich volle, ohne Einschränkungen verwendbare Versionen..
Ich finde den Haken nicht. Vielleicht kannst Du mir ja sagen, was Du davon hälst?”

Was ich davon halte? Nix!

adobe-cs4-master-collection

Die Software auf der Seite ist eindeutig gefälscht bzw. funktioniert vielleicht überhaupt nicht und statt eines Schnäppchens ist man nur einige hundert Euro losgeworden.

Dafür gibt es mehrere Hinweise:

  • Die Software wird nur zum Download angeboten, als ISO-Datei oder selbstentpackende SFX-Datei. Letzteres ist eine Virenquelle, ersteres ist ein CD-Images, welches oft von Raupkopierern genutzt wird.
  • Die Webseite enthält kein ordentliches Impressum, keine Firmenanschrift, keine Telefonnummer.
  • Der Preis ist einfach zu niedrig.
  • Die Domain wurde erst vor paar Tagen registriert, in Slowenien und der Inhaber der Domain hat allein im August 2009 über 200 weitere Webseiten angemeldet. Ich wette, die verkaufen ebenso (gefälschte/nicht funktionierende) Software.
  • Auf der offiziellen Adobe-Webseite steht zum Thema “Software-Piraterie“: “Kaufen Sie keine per Download erhältliche Software von unbekannten Websites, sondern wählen Sie den Adobe-Store als Online-Bezugsquelle. Nur hier können Sie auf legalem Wege Software per Download erwerben. Lediglich den Adobe Reader können Sie auf den Seiten von Adobe kostenlos herunter laden. Internetportale, über die Ihnen der Adobe Reader gegen ein Entgelt angeboten wird, sollten Sie meiden, da hier nicht auszuschließen ist, dass die angebotene Software manipuliert wurde oder Spyware enthält oder aber der Betreiber der Seite lediglich an Ihren Registrierungsdaten interessiert ist.”
  • Außerdem steht dort: “Sollten Sie durch Spam-Mails Kenntnis von Discountangeboten zu einem Bruchteil des Ladenpreises erhalten, ist Ihr Argwohn berechtigt.”

Kurz: Finger weg! Und noch mal deutlich: Wer sich auf so ein angeblich günstiges Angebot einlässt, die aktuelle Adobe CS4 Master Collection für knapp 300 Euro zu kaufen, die neu über 3.000 Euro (!) kostet, risikiert, dass er das Geld verliert, ohne einen Gegenwert dafür zu erhalten und zusätzlich seine Kreditkartendaten in die Hände von Kriminellen zu legen.

Wer Adobe-Produkte legal kaufen will, kann das zum Beispiel hier bei Amazon.de machen. Die günstige Studenten-Version von Adobe CS4 Design Standard kostet immerhin nur ca. 200 Euro.

Bildagenturen

Frag den Fotograf: Wie lösche ich meinen Account bei Bildagenturen?

Dieses Mal soll es nicht um den Einstieg, sondern um den Ausstieg aus der Stockfotografie gehen. Ich bekam vor einigen Tagen folgende Email:

Geschlossene Schranktür

Hallo,

[...] Ich habe sie letztens im Kwerfeldein-podcast über Stockfotografie gesehehn, und hab mir gedacht: Das möchte ich auch ausprobieren.

Daher habe ich mir 2 Accounts bei iStockfoto und shutterstock angelegt und wollte mich da als Verkäufer anmelden. Da beide Agenturen jedoch Kopien von einem Personalausweis haben wollten, möchte ich jetzt beide Accounts löschen.

Doch ich finde auf beiden Seiten keinen einzigen Hinweis, wie man solche Accounts wieder löschen kann. Können sie mir da helfen?

Na klar.

Hier eine kurze Anleitung, wie man seine Accounts bei den Microstock-Agenturen wieder löschen kann:

  • istockphoto:
    Schicke einfach eine Nachricht an den Kundenservice, Bereich “Customer Support”, mit der Bitte um Löschung Deines Accounts.
  • Shutterstock:
    Zuerst müssen alle Bilder gelöscht werden. Dafür muss in den Bereich “Bilder-Status” gegangen werden, damit dort jedes Foto einzeln gelöscht werden kann. Wer noch Umätze auf dem Konto hat, sollte warten, bis er das Auszahlungslimit von $75 erreicht hat. Danach eine Mail an den Kundenservice schreiben und um Schließung des Accounts bitten.
  • Fotolia:
    Auch hier reicht es, ein Support-Ticket zum Thema “Vertrag” an den Kundenservice zu schicken, mit der Bitte um Löschung Deines Accounts.
  • Dreamstime:
    Accounts können nur gelöscht werden, wenn keine Aktivitäten registriert sind, also keine Uploads, Downloads, Kommentare oder Blogeinträge im Forum. Wer also dort Bilder online hat oder ins Forum geschrieben hat, muss diese erst manuell löschen. Es gibt jedoch eine Regel, dass Bilder erst sechs Monate online sein müssen, bevor sie gelöscht werden dürfen. Bei Bildern, die kürzer online sind, dürfen insgesamt nur 30% des Portfolios gelöscht werden. Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, gibt es im Bereich “Profil ändern” ganz unten einen “Delete”-Knopf, der dann gedrückt werden kann.

Warum wollen Bildagenturen eine Ausweis-Kopie?

Noch etwas zum Hochladen einer Ausweis-Kopie, die der Grund in obiger Mail für den Löschwunsch ist. Die Ausweis-Kopie verhindert Missbrauch, bzw. schränkt ihn zumindest ein. Es gibt Fälle, in denen Leute illegalerweise fremde Fotos zum Verkauf angeboten haben. Die Ausweis-Kopie dämmt solche Machenschaften etwas ein und schützt somit auch die Fotografen. Außerdem sind die vier obigen Bildagenturen seriöse Firmen, die sich an die gängigen Datenschutzgesetze halten müssen und die Ausweisdaten niemandem verraten.

Was meint ihr? Lieber Ausweis hochladen und Geld verdienen oder Privatsphäre wahren und nichts verkaufen?

Rechtliches

Ausfüllen der Steuerformulare für Shutterstock

Wie berichtet verlangt die Microstock-Bildagentur Shutterstock seit einer Weile Steuerinformationen von ihren Fotografen, um die US-Finanzbehörde IRS zufriedenzustellen. Nach einigen Wochen heillosem Durcheinander bietet die Agentur nun etwas Hilfe, indem sie ein Online-Tax Center eingerichtet hat. Da es trotzdem in englisch gehalten ist, hier etwas Übersetzungshilfe. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass alle meine Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für seine Angaben verantwortlich ist.

Nichts im Portmonee

Deutsche Fotografen bei Shutterstock fallen in die Gruppe A2. Das bedeutet, dass man eine Einzelperson (im Gegensatz zu einer Firma) ist, deren Herkunftsland mit den USA ein Steuer-Abkommen geschlossen haben. Hieß es am Anfang von Shutterstock noch, dass eine US-Steuernummer (TIN) notwendig sei, um sein Honorar ohne die pauschalen 30% Abzüge zu erhalten, ist dies nun nicht mehr nötig.

Jetzt muss nur noch der W8-BEN-Antrag ausgefüllt werden. Das geht online bei Shutterstock so:

1. Im Mitgliedsbereich unter “Ihr Account” überprüfen, um die eingegebenen Daten wie Name und Adresse korrekt sind und sie ggf. korrigieren. Das ist wichtig, weil Shutterstock diese Angaben automatisch in das W8-BEN-Formular übernimmt. Es darf keine Postfach-Adresse angegeben werden.

2. Im oben erwähnten “Tax Center” unten auf den Link “Online W8-BEN Form” klicken.

3. In Zeile 2 “N/A” eintragen (steht für “not applicable” – nicht zutreffend, da dort nach einem Firmensitz gefragt wird),

4. In Zeile 3 “Individual” auswählen. Der Rest wird freigelassen.

5. Wer will, kann freiwillig in Zeile 7 “Foreign tax identifying number” seine deutsche Steuernummer eintragen. Welche (Bundes-Steuernummer, Umsatzsteuernummer, …), ist jedoch nicht klar.

6. Als digitale Unterschrift unten seinen Namen eintragen – genau so wie er oben im Formular in Zeile 1 steht.

Danach auf “Submit” drücken und das Ganze wird zur Überprüfung geschickt.

Hast Du versehentlich etwas falsch ausgefüllt? Einfach das Ganze noch mal ausfüllen und abschicken. Ich hoffe zumindest, dass das ausreichend ist.

Bei größeren Fragen hilft die Steuerfragen-Email von Shutterstock.

Bildagenturen

Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen

Ursprünglich sollte der Titel dieses Artikels “Schutz von Models in Bildagenturen” lauten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häufigsten Probleme, wenn ein gekauftes Bild falsch eingesetzt wird. Oder wie es mir gegenüber ein Rechtsanwalt treffend formulierte: “Eine Banane verklagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten”.

Deswegen will ich in diesem Text kurz zusammenfassen, welche Nutzungsarten üblicherweise verboten sind. Dabei konzentriere ich mich die Bereiche, die auch für Models interessant sind, den ich bekomme häufig von Models zu hören, dass sie nicht wollen, dass ihre Fotos für “unseriöse” Zwecke genutzt werden. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-Charakter, rechtlich verbindlich sind immer die Lizenzbedingungen der jeweiligen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wurde. Unten habe ich diese Lizenzverträge auch verlinkt und einen Teil der wichtigen Passagen zitiert.

Türsteher verweigert Zutritt

Wer bis zum Ende durchgehalten hat, mag den Eindruck bekommen, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos möglich sei. Das stimmt natürlich nicht und ich werde bald einen Artikel mit den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos veröffentlichen. Doch erst mal die Einschränkungen.

Verbotene Nutzung:

  • Nutzung in illegaler Weise
    Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit illegalen Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, religiöse Intoleranz und all die anderen Dinge, die das Grundgesetz verbietet. Verboten wäre beispielsweise die Nutzung eines Fotos in einem volksverhetzenden Flyer einer rechtsextremen Partei.
  • Nutzung in erotischer/pornografischer Weise
    Dazu zählt beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-Filmen oder Portraits von Models für Escort-Webseiten. Da die Grenzen zwischen Erotik und Pornografie fließend sind, sollte im Zweifel eher anhand einer konservativen Sicht entschieden werden oder besser direkt die Bildagentur nach dem konkreten Nutzungswunsch gefragt werden.
  • Nutzung in diffamierender Weise
  • Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto ausschneidet und auf ein häßliches Tier montiert, beleidigt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text “Sie sieht geil aus, aber ist strohdoof” steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übrigens auch, wenn nicht das Model, sondern der Fotograf beleidigt wird, z.B. mit dem Kommentar: “Das Foto hat der Spanner heimlich im Bad aufgenommen”. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glücklichen Familie am Frühstückstisch mit dem Text “Dank diesen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abgenommen” ist grenzwertig, denn es impliziert, dass die Models vorher 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die folgende verbotene Nutzung:
  • Nutzung als Meinungsaussage
    Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeblich eine Meinung äußert, ist das verboten. Klassische Fälle sind Aussagen wie “Ich wähl die Partei XY”, “Ich bin gegen Abtreibung” oder “Ich esse nur das leckere Brot von Bäcker XY”. Besonders empfindlich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral.
  • Nutzung in verfälschender Weise
    Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht “Hilfe, mein Mann betrügt mich”, “Mein Sohn streitet immer mit mir” oder “Mein Nachbar bedroht mich”. Zur Illustration werden gerne Stockfotos gekauft. Das ist nur zulässig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht identisch mit den Personen des Textes sind. Dazu stehen entweder neben dem Foto oder im Text “Szene nachgestellt”, “nur zur Illustration” oder ähnliche Hinweise.
  • Nutzung in unmoralischer Weise
    Hier wird es schwammig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumindest im Gesetzbuch strengere Sitten herrschen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wieder. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weniger ausführlich aufgelistet.

Die Faustregel für verbotene Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgendwie negativ auswirken könnte (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), sollte vorher die Bildagentur gefragt werden und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.

Zusätzlich zu diesen “moralischen” Verboten gibt es noch andere Kategorien.

Mehr verbotene Nutzungen:

  • In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt werden. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutzwürdig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erforderlichen Rechte am Foto besitzt, um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können, gäbe es einen Interessenkonflikt.
  • Stockfotos dürfen vom Bildkäufer weder kostenlos und gegen Bezahlung zum Download angeboten werden. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauften Bildern selbst bei Bildagenturen hochgeladen haben, um damit Geld verdienen zu wollen. Das ist verboten!
  • Nutzungsrechte übertragen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, sondern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genauer definiert werden. Üblicherweise ist verboten, dieses Nutzungsrecht anderen zu übertragen. So darf beispielsweise eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kaufen (sozusagen in dessen Auftrag), aber nicht das gleiche Foto für einen anderen Werbekunden nutzen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähnliches ist damit nicht möglich.

Einschränkungen bei “Einfacher” vs. “Erweiterter” Lizenz

Viele Bildagenturen bieten Fotos in allen möglichen Größen an und zusätzlich in je zwei verschiedenen Lizenzarten: Die günstige “einfache Lizenz” (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teurere “Erweiterte Lizenz” (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gesprochen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T-Shirts, Kalender, …) weiterverkaufen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen ausführlicheren Artikel.

Wer ein Gefühl dafür bekommen will, welche Nutzungen verboten sind, kann sich nun entweder zu den – meist sehr langatmigen – Lizenzverträgen im Original durchklicken, oder in den von mir zusammengesuchten gekürzten Zitaten stöbern.

Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen
[...]
3.5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhnlichen Betrachter verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder derartigen Verwendung eine Erklärung hinzufügen, aus welcher hervorgeht, (i) dass das Lizenzmaterial lediglich zu Illustrationszwecken eingesetzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abgebildeten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6    Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.”

Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

11. Unauthorized Uses:

Without limitation, Content may not be used as a trademark, or for any pornographic use, unlawful purpose or use, or to defame any person, or to
violate any person’s right of privacy, publicity or moral rights, or to infringe upon any copyright, trade name or trademark of any person or entity.”

Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

III. Verwendungseinschränkungen
[...]
6. Es ist nicht gestattet, die Bilder auf beleidigende, ehrrührige, pornographische, betrügerische, verletzende oder quälende Weise zu verwenden oder in einen solchen Zusammenhang zu bringen. Berührt der geplante Einsatz dieser Bilder solche Bereiche oder kann auf einen der vorgenannten Begriffe ein Zusammenhang geschlossen werden, ist eine vorherige schriftliche Genehmigung einzuholen. Dieser Begriff gilt einschließlich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, körperliche oder seelische Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder andere schwere körperliche oder geistige Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.”

Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Standardlizenzbeschränkungen

(a) Untersagte Nutzungen. Sie dürfen den Content lediglich dazu verwenden, was in vorstehendem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zulässig ist. Zur weiteren Erläuterung stellen folgende Handlungen „Untersagte Nutzungen” dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[...]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berechtigterweise handelnd) oder gemäß dem anwendbaren Recht ihrer Natur nach als pornografisch, obszön, unmoralisch, verletzend, diffamierend oder verleumderisch angesehen werden, bzw. die hinreichend wahrscheinlich jedwede in dem Content dargestellte Person oder Objekt in Misskredit bringen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jedweden Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise darstellt, die
(i) eine vernünftige Person dazu bringen würden, anzunehmen, dass diese Person jedwede Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sonstige Bemühung nutzt oder persönlich billigt; oder
(ii) die diese Person in einer möglicherweise sensiblen Situation darstellt, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf mentale und physische Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede in dem Content dargestellte Person anstoßend oder unschmeichelhaft wäre”

Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeglicher anders lautender und in diesem Vertrag enthaltener Bedingungen anerkennt, akzeptiert und garantiert das Nicht-exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegenüber irgendwelchen vorgenannten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist:
[...]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer geltenden Gerichtsbarkeit verstoßen;
[...]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erscheinende Menschen oder Eigentum (falls vorhanden) mit jedweden politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder anderen Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die angebildete Person oder den Urheber in einem negativen Zusammenhang darstellen, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme politische Parteien und Meinungsförderung im politischen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrechtliche, beleidigende oder unmoralische Verwendungsarten”

Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

Teil 2 Einschränkungen

Sie dürfen nicht:
[...]
8. ein Bild in Zusammenhang mit pornografischem, verleumderischem, oder sonstwie illegalem oder sittenwidrigem Inhalt oder auf eine Art und Weise verwenden, dass ein Markenzeichen oder geistiges Eigentum verletzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benutzen, dass eine Person auf dem Foto negativ dargestellt wird oder die Person so darstellt wird, dass sie daran Anstoß nehmen könnte. Das schließt folgende Beispiele ein (ist aber nicht auf solche Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, erotischen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähnliche Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit politischen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-Material für pharmazeutische Produkte oder Gesundheitsfürsorge, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygienische Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die verleumderisch sind, oder die illegalen, anstößigen, oder unmoralischen Inhalt haben.
Sie dürfen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benutzen, wenn die Benutzung andeutet, dass das Model sich an unsittlichen oder illegalen Taten beteiligt fühlt oder an körperlichen oder geistigen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.”

123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. You may NOT
[...]
(f) under any circumstances use Content in connection with any pornographic, obscene, immoral, defamatory or illegal materials; endorsement of product(s); sensitive mental/health/other similar aspect of contexts or subjects.”

StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

B: Prohibited uses

You may not use the Image in the following ways, unless they are expressly permitted by one of our Extended licenses that You have obtained from Us in writing for the Image:
[...]
* For pornographic, unlawful or other immoral purposes, for spreading hate or discrimination, or to defame or victimize other people, societies, cultures.
* In a way that would make people assume that the person(s) depicted on the Image is/are endorsing a certain product or a service.
* In a way that could give a bad name to either Stockxpert or the person(s) depicted on the Image, including illustrating sensitive social subjects such as health issues, crime, sexual preferences, drug abuse or similar issues.”

PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Unerlaubte Nutzung

Die Inhalte dürfen nicht eingesetzt werden
(a) für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abgebildete Person/en herabwürdigenden Art und Weise bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Urheber oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines sogenannten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht einverstanden sein könnte. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die diese Person in einer möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Situation darstellt, einschließlich sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder -missbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede in dem Inhalt dargestellte Person anstoßend wäre (z.B. Dating-Seiten, Escort Services, Erotikangebote, pornografische Angebote, jugendgefährdende Seiten). In diesem Fall ist ein ausdrückliches schriftliches Einverständnis der betroffenen Person über PantherMedia einzuholen (gegen eine pauschale Gebühr).
[...]
(f) für sonstige unerlaubte Handlungen”

Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte

[...]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind
unzulässig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.”

Was sind Eure Erfahrungen mit den Einschränkungen bei der Nutzung von Stockfotos?

Rechtliches

Kurzer Gedanke zu Musikdiebstahl und Fotoklau

Die letzten Tage war das Thema in allen Medien: Die US-Amerikanerin Jammie Thomas-Rasset wurde von einem Gericht zur Zahlung von 1,9 Millionen US-Dollar für das illegale Anbieten von 24 Musik-MP3s verurteilt. Das macht knapp 80.000 US-Dollar pro Song!

Normalerweise kostet eine legal gekaufte MP3 zwischen 1-2 Euro.

Wenn ein Microstock-Foto nun ebenfalls 1-2 Euro kostet, besteht Hoffnung, dass Bilderdiebe künftig 80.000 Euro (meinetwegen auch US-Dollar) Strafe zahlen müssen?

Zugegeben, die Songs wurden nicht nur runtergeladen, also verwendet, sondern zum Download auch angeboten, also die Möglichkeit gegeben, sie zu vervielfältigen. Aber auch da gibt es genug Webseiten, die Fotos von Bildagenturen wie Shutterstock illegal gratis zum Runterladen anbieten.

Was meint ihr?