Archiv der Kategorie: Mobile Stock

Praxis-​Bericht: Smartphone-​Fotos auf Reisen machen

Manchmal habe ich das Gefühl, ich ent­wick­le mich rück­wärts bei mei­ner Kameraauswahl für Reisen.

2010 habe ich auf einer Trekkingtour durch die fran­zö­si­schen Alpen noch mei­ne kom­plet­te DSLR (1,8 Kilo mit Objektiv) mit­ge­schleppt. 2013 war ich für eine Wanderung in den ita­lie­ni­schen Alpen bei einer Olympus E‑PM2 (knapp 225 Gramm) angelangt.

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Nach lan­gen Überlegungen habe ich es 2014 beim Trekking in den Dolomiten das ers­te Mal gewagt, nur das iPhone 5 (ca. 140 Gramm mit Hülle) mit­zu­neh­men. Aufgrund eines Wanderunfalls lan­de­ten wir dann eini­ge Tage in Venedig, was dazu führ­te, dass ich jetzt knapp 50 Handyfotos aus Venedig in mei­nem Portfolio habe.

Am bes­ten ver­kauf­ten sich die Panoramaaufnahmen. Mit etwas Übung gelin­gen mit dem Smartphone inner­halb von Sekunden beein­dru­cken­de Panoramafotos mit teil­wei­se mehr Megapixeln als mei­ne digi­ta­le Spiegelreflexkamera.

Zwar habe ich 2015 auf mei­ner Reise zur Adobe MAX nach Los Angeles wie­der mei­ne – damals brand­neue –  Canon 5DS* mit­ge­nom­men (1,7 Kilo mit Objektiv), aber die muss­te ich auch nicht meh­re­re Tage am Stück schleppen.

robert_kneschke_IMG_1091_kleinTrotzdem habe ich damit in L.A. sowie einen Monat spä­ter in mei­ner Heimatstadt Berlin etli­che sehr beein­dru­cken­de Panoramaaufnahmen gemacht mit­tels des Stitching-​Verfahrens. Diese Bilder hat­ten dann bis zu 350 Megapixel, aber: Online ist bis­her kein ein­zi­ges die­ser Panoramafotos, weil der Workflow deut­lich „hak­li­ger“ ist als mit dem Smartphone in Kombination mit einer Bildagentur-​App.

Trotz aller Liebe zur Fotografie zählt unter dem Strich der Umsatz: Wenn ich ein Bild, egal aus wel­chen Gründen, nicht ver­kau­fe, bringt es mir nicht viel. Darum lie­be ich die Kamera in mei­nem Smartphone. Sie ist immer dabei und die Bilder sind deut­lich schnel­ler online.

Deshalb habe ich 2016 nicht gezö­gert, als wir uns für eine Kanuwanderung auf der Oder im Unteren Odertal ent­schie­den haben. Als Kamera pack­te ich mein iPhone 6 (ca. 170 Gramm mit Hülle) ein.

Aufgrund des vie­len Wassers, was uns umge­ben wür­de, schie­den die ande­ren Kameras dies­mal nicht (nur) wegen des Gewichts aus, son­dern auch wegen der Wasserempfindlichkeit. robert_kneschke_IMG_1092_klein

Für das iPhone habe ich zwei was­ser­dich­te Hüllen ver­gli­chen, wel­che sich haupt­säch­lich in der „Menge“ des Wasserschutzes unterschieden.

Die ers­te war die­se hier aus Hartplastik*, wel­che bis zu 40 Meter tief was­ser­dicht sein soll. Getestet habe ich es nicht, weil ich schon zu Hause gese­hen habe, dass die­se klo­bi­ge Ding alles ande­re als prak­tisch für mei­ne Zwecke war. Weitwinkel-​Plastiklinse im Gehäuse (weil sie für Unterwasseraufnahmen kon­zi­piert ist), das Handy muss immer an sein, Touch-​ID funk­tio­niert nicht mehr, Öffnen der Hülle nur mit Werkzeug mög­lich, Auslösen schwer etc. Der Batterie wäre das nicht zuträg­lich gewe­sen, doch dazu spä­ter mehr.

Die zwei­te war deut­lich bes­ser geeig­net: Es ist die­ses hier aus Weichplastik*. Zwar „nur“ bis zu 30 Meter was­ser­dicht, dafür aber sind alle Funktionen genau­so nutz­bar wie ohne Hülle, mei­ne „nor­ma­le“ iPhone-​Hülle mit Kreditkartenfach (ähn­lich wie die­se hier*) pass­te auch mit rein und den Fotos seht ihr (sie­he oben) nicht an, wel­che durch das Plastik foto­gra­fiert wur­den und wel­che nicht. Tipp: Je mehr Wasser auf dem Bild, des­to höher die Wahrscheinlichkeit ;-).

Der größ­te Pluspunkt für die Verwendung des Smartphones als Reisekamera ist für mich das Gewicht: Es fällt kein Extragewicht an, weil wohl jeder sein Handy mit in den Urlaub nimmt. Vor allem, wenn man kei­nen Hotel-​Stadt-​Urlaub macht, son­dern meh­re­re Tage kom­plett sein Gepäck tra­gen muss, macht ein Kilo mehr oder weni­ger einen gro­ßen Unterschied aus. Im Gegensatz zu mei­ner DSLR sind die GPS-​Geodaten eben­falls gleich in den Fotos gespei­chert, das Stitching ver­läuft voll­au­to­ma­tisch, HDR kann ich mit den ent­spre­chen­den Apps wie vividHDR eben­falls gut steu­ern und so weiter.

Der größ­te Nachteil jedoch ist der Akku. Bei fast jeder Reise und egal, bei wel­cher Kamera, mach­te der Akku zum Schluss schlapp. Bei der DSLR hät­te ich einen extra Akku ein­pa­cken müs­sen (Anfängerfehler), beim Smartphone bleibt nur der Griff zum Akkupack. Ich hat­te eins von Anker (ähn­lich wie die­ses*) dabei, was super funk­tio­nie­ren wür­de, wenn nicht das exter­ne Lightning-​Kabel gebro­chen wäre.

Die Lektion für die nächs­te Reise: Zubehör vor­her noch mal aus­führ­lich testen!

Mit wel­cher Kamera foto­gra­fiert ihr auf Reisen?
Was sind eure Erfahrungen?

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Die 6 wichtigen Unterschiede zwischen dem Smartphone und einer DSLR-Kamera

Schon vor einem Jahr habe ich an die­ser Stelle eine Lanze für das pro­fes­sio­nel­le Fotografieren mit dem Smartphone gebrochen.

Da ich trotz­dem wei­ter­hin mit mei­ner „rich­ti­gen“ digi­ta­len Spiegelreflexkamera foto­gra­fie­re, fal­len mir die Unterschiede zwi­schen bei­den Welten deut­lich auf.

Wer die­se Unterschiede kennt und zur rich­ti­gen Zeit ein­zu­set­zen weiß, kann sei­ne Fotos deut­lich verbessern.

Immer dabei

Der wohl wich­tigs­te Punkt. Das Smartphone habe ich immer in der Hosentasche, die min­des­tens zwei Kilo schwe­re DSLR nicht. Motive wie die­sen vol­len Mülleimer* in einer öffent­li­chen Toilette hät­te ich sonst nicht aufgenommen.

Gewicht und Größe

Die Smartphone-​Kamera ist leich­ter und klei­ner. Paradoxerweise führt eine leich­te­re und klei­ne­re Kamera zu unschär­fe­ren Bildern durch mehr Verwackelungen, weil das Kameragewicht die Körperbewegungen nicht mehr aus­glei­chen kann. Das bedeu­tet: Beim Fotografieren das Smartphone bewusst ruhig halten.

Smartphones sind unauffällig

Das gerin­ge­re Gewicht und die kom­pak­te Bauweise der Smartphones bringt als Vorteil jedoch die Unauffälligkeit. Manchmal hät­te ich mich ein­fach nicht getraut, mei­ne rie­si­ge Kamera aus­zu­pa­cken, das dicke Objektiv anzu­schrau­ben, um dann erst fünf Minuten mit Leuten dis­ku­tie­ren zu müs­sen, die mei­nen, mir das Fotografieren ver­bie­ten oder ein­fach fach­sim­peln zu wollen.

Als ich mit einem Model unter­wegs war, um test­wei­se bewusst nur Smartphone-​Fotos zu machen, war ich erstaunt, wie wenig wir bei­de wahr­ge­nom­men wur­den, wäh­rend die glei­chen Situationen mit mei­ner DSLR oft eine klei­ne Menschentraube erzeu­gen würden.

Ungewöhnlichere Perspektiven möglich

Größe und Gewicht der Smartphones ermög­li­chen mir auch unge­wöhn­li­che Perspektiven, die aus ver­schie­de­nen Gründen mit einer DSLR nicht oder nur schwer umsetz­bar wären.

Beim Foto die­ser Seerose* von oben habe ich mei­ne Hand am Teichrand so weit aus­ge­streckt, dass mein Handy fast ein Meter in den Teich rein rag­te, so hät­te ich die DSLR nie hal­ten können.

Seerose von obenBei der Aufnahme die­ses Wollschweins* habe ich durch einen eng­ma­schi­gen Zaun foto­gra­fie­ren müs­sen, das ging nur, weil die Linse der Smartphone-​Kamera deut­lich klei­ner ist. Bei der DSLR hät­te ich unscharf den Zaun mit auf dem Foto gehabt.

WollschweinÄhnlich schwie­rig wäre die­se Aufnahme aus dem Flugzeugfenster* mit einer DSLR weil durch die grö­ße­re Linse die Gefahr viel höher wäre, Kratzer oder Reflexionen des Fensters mit auf das Bild zu bekommen.

Über den Wolken von Texas, USA

Verstehe den kleinen Sensor

Der Bildsensor in einem iPhone 6 ist ca. 4,9 x 3,7 mm groß. Zum Vergleich: Meine Canon 5 D Mark III hat einen Bildsensor, der 36x 24 mm groß ist. Damit hat die­ser eine mehr als 47x grö­ße­re Fläche.

Mehr Fläche heißt oft auch: Der Sensor ist licht­emp­find­li­cher, weil mehr Platz da ist, auf den das Licht fal­len kann.

Im Umkehrschluss heißt es: Bei ungüns­ti­gen Lichtverhältnissen muss das Smartphone immer noch oft genug kapi­tu­lie­ren. Vor allem, wenn die Fotos ver­kauft wer­den sol­len, weil die Bildagenturen streng gegen zu viel Bildrauschen sind. Will ich also abends auf einer Party foto­gra­fie­ren oder in einem Raum ohne Tageslicht, las­se ich das Smartphone ste­cken und bemü­he doch die DSLR.

Der Vorteil des klei­ne­ren Sensors ist jedoch die deut­lich gerin­ge­re Naheinstellgrenze. Während das „Standardobjektiv“ 24–70mm f.2.8 von Canon erst ab 38 cm scharf stel­len kann, sind es beim iPhone 6 nur 8 cm. Übersetzt: Ich kann fast fünf mal dich­ter an das Motiv ran­ge­hen. Das ist ide­al für Makroaufnahmen.

Auch die Schärfentiefe ändert sich deut­lich mit der Sensorgröße. Bei den Mini-​Smartphone-​Sensoren ist viel mehr vom Hintergrund scharf. Auch das kommt Makro-​Fotografen ent­ge­gen. Ungünstig ist es hin­ge­gen für Portraits. Hier heißt es, beson­ders stark auf einen ruhi­gen Hintergrund* zu ach­ten, der nicht vom Gesicht der foto­gra­fier­ten Person ablenkt.

Mobiler Workflow

Wenn ich von einem Fotoshooting mit mei­ner DSLR unter­wegs nach Hause fah­re, kann ich auf dem Weg höchs­tens schon mal eini­ge Fotos löschen oder als beson­ders gut mar­kie­ren, um sie spä­ter zu Hause am Computer wei­ter bear­bei­ten zu können.

Habe ich hin­ge­gen mit mei­nem Smartphone Fotos gemacht, bear­bei­te die­se manch­mal mit eini­gen Apps und lade ich das Foto oft schon Sekunden spä­ter über Apps wie Fotolia Instant oder EyeEm zum Verkauf hoch.

Fazit

Ich bin weit davon ent­fernt, mei­ne DSLR ein­stau­ben zu las­sen, nur weil ich immer mein Smartphone bei mir habe. Je nach Situation ent­schei­de ich mich jedoch auch mal bewusst für das Handyfoto, wenn es, wie oben beschrie­ben, Vorteile mit sich bringt.

Welche Vorteile sieht ihr bei Smartphone-Fotos?

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Die besten 22 Smartphone-​Apps für Profi-Fotografen

Seit dem Start der Smartphone-App „Fotolia Instant“ ver­kau­fe ich regel­mä­ßig mei­ne Handy-​Bilder und ver­su­che, mei­nen kom­plet­ten Workflow auf dem Handy zu las­sen, also auch die Bearbeitung und das Hochladen der Bilder unter­wegs vom Smartphone aus machen zu können.

Im Laufe der Zeit haben sich eini­ge Apps her­aus­kris­tal­li­siert, die dafür deut­lich bes­ser geeig­net sind als andere.

Bevor sich jemand über den Titel auf­regt, eine Definition:
Als Profi bezeich­ne ich Leute, wel­che mit ihren Smartphone-​Fotos Geld ver­die­nen (wol­len). Ich kon­zen­trie­re mich außer­dem auf Apps, die für die Entstehung und den Vertrieb der Fotos nötig sind. Ich bespre­che hier also kei­ne Hilfsmittel wie Sonnenstand-​Rechner oder Auftragsverwaltung.

Eine Auswahl von Fotografie-Apps auf meinem Smartphone
Eine Auswahl von Fotografie-​Apps auf mei­nem Smartphone

Die genann­ten Apps nut­ze ich alle auf mei­nem iPhone. Wenn ver­füg­bar, gebe ich auch die Quelle für Android an, kann aber nicht garan­tie­ren, dass der Funktionsumfang oder die Qualität die glei­che ist.

Was sind gute Smartphone-​Apps für professionelle Fotografen?

Wer sei­ne Fotos ver­kau­fen will, möch­te die Bilder in der höchst­mög­li­chen Auflösung anbie­ten. Zum einen weil so mehr Kunden erreicht wer­den, die zum Beispiel gro­ße Bilder für den Druck brau­chen und zum ande­ren, weil Verkäufe einer höhe­ren Auflösung je nach Agentur oft auch bes­ser ver­gü­tet werden.

Das bedeu­tet, dass alle Apps nutz­los sind, wel­che das Originalfoto zwar pro­blem­los impor­tie­ren, aber nur einen Export in Webgrößen erlau­ben. Außerdem gibt es vie­le Apps, die zwar coo­le Filter anbie­ten, aber kei­ne vol­le Kontrolle über die Stärke des Filters erlau­ben oder ein­fach das Bild zu stark fil­tern, sodass es zum Schluss zu künst­lich aussieht.

Apps zur Aufnahme

Es gibt eini­ge Apps, wel­che die eher rudi­men­tä­ren Funktionen der Smartphone-​internen Kamera-​App deut­lich aus­wei­ten, zum Beispiel „Camera+“ (iPhone) oder „Pro Camera“ (iPhone). Camera+ kann zum Beispiel beim Exportieren der Fotos auch die Geodaten ent­fer­nen, was hilf­reich ist, wenn die Käufer nicht sehen sol­len, wie die GPS-​Koordinaten des eige­nen Gartens sind. Pro Camera hin­ge­gen kann als eine der sehr weni­gen Apps Fotos als TIFF spei­chern, um Qualitätsverluste durch Komprimierung zu vermeiden.

Ich geste­he jedoch, dass ich fast immer die nor­ma­le Kamera-​App nut­ze, weil ich die­se schon direkt vom Sperrbildschirm mit einer Bewegung akti­vie­ren kann. Bei Schnappschüssen unter­wegs zählt ja jede Sekunde, bevor der „ent­schei­den­de Moment“ wie­der vor­bei ist.

Eine Spezial-​Anwendung ist „Cycloramic“ (iPhone/​Windows Phone), wel­che Panoramafotos und –Videos auf­neh­men kann und dabei mehr Einstellungsmöglichkeiten sowie eine noch höhe­re Auflösung als die nati­ve Kamera-​App bietet.

Wer ger­ne nachts foto­gra­fiert oder Langzeitbelichtungen machen will, wird „SlowShutter“ (iPhone/​Android) zu schät­zen ler­nen. Damit kann die Belichtungszeit manu­ell ver­län­gert werden.

Universal-​Apps zur Bearbeitung

Fast kein Foto von mir kommt in den Verkauf, ohne nicht vor­her durch „Snapseed“ (iPhone/​Android) gewan­dert zu sein. Hier kann ich Bilder dre­hen, zuschnei­den, schär­fen, „stür­zen­de Linien“ behe­ben, Farbton, Helligkeit, Kontrast und vie­les mehr anpas­sen. Es gibt vie­le ande­re Apps, die das eben­falls kön­nen, aber Snapseed ist leicht bedien­bar, dezent in der Effektstärke und hat eine aus­führ­li­che Undo-​Funktion. Einziges Manko: Bei der Auswahl der Bilder aus dem Fotoalbum kann nicht durch die Vollbilddarstellungen gescrollt werden.

Bild direkt aus dem iPhone und nach der Bearbeitung mit Snapseed
Bild direkt aus dem iPhone und nach der Bearbeitung mit Snapseed

Eine ande­re Universal-​App ist „Afterlight“ (iPhone/​Android), die zusätz­lich auch Doppelbelichtungen, Silhouetten sowie künst­li­che Light Leaks anbietet.

Vom Schwergewicht Adobe gibt es „PS Express“ (iPhone/​Android) als Bearbeitungs-​App, die lei­der eini­ge nütz­li­che Funktionen (Stempel-​Werkzeug) der iPad-​Version nicht auf dem iPhone anbietet.

Apps für Retusche

Wer Bilder kom­mer­zi­ell anbie­tet, muss dar­auf ach­ten, dass kei­ne Logos zu sehen sind. Wer Fotos von Personen macht, möch­te auch ab und zu eini­ge Pixel oder ande­re Unzulänglichkeiten ver­schwin­den las­sen. Einige Apps bie­ten das an, was unter Photoshop als „Heilstempel“ bekannt ist. Da wird auf eine uner­wünsch­te Stelle (Pickel) getippt und das Programm füllt die Stelle mit Informationen aus den umlie­gen­den Flächen. Das funk­tio­niert manch­mal sehr gut, manch­mal aber über­haupt nicht.

Deswegen ist in eini­gen Fällen ein Stempel-​Filter deut­lich nütz­li­cher, wo der Fotograf bestimmt, von wo die Informationen her­kom­men sol­len und in wel­cher Größe und wie weich der Übergang sein soll. Das kön­nen nur weni­ge Apps. Eine App, die das kann (und den High-​Resolution-​Export erlaubt), ist „HandyPhoto“ (iPhone/​Android). Leider ist sie etwas umständ­lich zu bedie­nen. Vom glei­chen Anbieter tes­te ich gera­de auch die App „TouchRetouch“ (aktu­ell noch in der Beta), wel­che sich kom­plett auf das Retuschieren von Bildern spe­zia­li­siert hat und einen logi­sche­ren Workflow hat.

Objekte entfernen mit HandyPhoto (vorher/nachher)
Objekte ent­fer­nen mit HandyPhoto (vorher/​nachher)

Für Portraits bie­tet sich „Facetune“ (iPhone/​Android) an, wel­ches lei­der kein Stempel-​Werkzeug hat, dafür aber Weichzeichnungsfunktionen für die Haut und auch „Verflüssigen“-Werkzeuge anbietet.

Apps für Filter und Looks

Seit Instagram ist es hip, jedes bana­le Foto mit einem Filter zu ver­se­hen. Aber: Manchmal wir­ken dadurch Fotos ein­fach bes­ser. Die oben erwähn­ten Universal-​Apps Snapseed und Afterlight haben bei­de auch eini­ge nütz­li­che Filter-​Sets an Bord, die ich ab und an nutze.

Zusätzlich gibt es „VSCOcam“ (iPhone/​Android), die vie­le orga­nisch aus­se­hen­de Filter anbie­ten, teil­wei­se lei­der zu hap­pi­gen Preisen.

An Flexibilität kaum zu über­bie­ten hin­ge­gen ist „Stackables“ (iPhone). Wie der Name schon andeu­tet, kön­nen hier belie­big vie­le Filter, Verlaufsmasken, Einstellungsebenen und so wei­ter mit­ein­an­der kom­bi­niert und über­ein­an­der gelegt („sta­cked“) wer­den. Zusätzlich gibt es vie­le fer­ti­ge Presets und die eige­nen Kombinationen kön­nen eben­falls als Presets gespei­chert wer­den. Leider ist das Programm nicht intui­tiv und erfor­dert viel Einarbeitungszeit, um wirk­lich alle Möglichkeiten aus­schöp­fen zu können.

Ausgangsbild (mit Snapseed bearbeitet) und nach der Bearbeitung in Stackables
Ausgangsbild (mit Snapseed bear­bei­tet) und nach der Bearbeitung in Stackables

Einige Fotografen lie­ben auch „Hipstamatic“ (iPhone), aber mir ist das zu „retro“, auf Bilder war­ten zu müssen.

Apps für Collagen

Manchmal ist es sinn­voll, meh­re­re Bilder „als eins“ anzu­bie­ten, also Collagen zu erstel­len. Hier ist die Hürde, Apps zu fin­den, wel­che den Export in hoher Auflösung erlau­ben. Zwei Apps, die das gut machen, sind „Diptic“ (iPhone) und „Tiled“ (iPhone). Während ers­te­re nur qua­dra­ti­sche Endformen erlaubt, dafür aber auch vie­le unge­wöhn­li­che Layoutformen anbie­tet, kann die zwei­te App auch hori­zon­ta­le und ver­ti­ka­le, sowie Panoramaformate erstellen.

"Bildgeschichte" erstellt mit Diptic
„Bildgeschichte“ erstellt mit Diptic

Apps für Spezialeffekte

Früher muss­te man für „Tiny Planet“-Bilder umständ­li­che Aufnahmereihen mit sei­ner Kamera machen und viel Zeit für die Bearbeitung am Computer ein­pla­nen. Heute reicht eine Panoramaaufnahme mit dem Handy und eine App. Ich nut­ze ent­we­der „Living Planet“ (iPhone) oder „RollWorld“ (iPhone). Kann auch mit den Cycloramic-​Aufnahmen (sie­he oben) kom­bi­niert wer­den. Die Auflösung der fer­ti­gen Bilder liegt bei „Living Planet“ lei­der nur bei 4 MP (2000 x 2000 Pixel), bei „RollWorld“ hin­ge­gen bei 9 MP (3000 x 3000 Pixel).

"Tiny Planet" erstellt mit RollWorld
„Tiny Planet“ erstellt mit RollWorld

Es kommt nur sel­ten vor, aber manch­mal möch­te ich ein Bild aus Wörtern oder Smileys bestehen las­sen. Dafür gibt es „WordFoto“ (iPhone), hier wird beim Export jedoch sogar hochskaliert.

Apps zur Information

Leider gibt es kei­ne Möglichkeit, sich bestimm­te wich­ti­ge Dateiinformationen zu den Bildern ohne eine zusätz­li­che App anzei­gen zu las­sen. Deswegen nut­ze ich „ExifWizPro“ (iPhone), wel­che mir sämt­li­che EXIF-​Daten eines Bildes anzei­gen kann, zum Beispiel Blende, Belichtungszeit, Aufnahmezeit, die Pixelgröße oder die GPS-​Daten, auch auf einer Karte.

Wer Models foto­gra­fiert, kann mitt­ler­wei­le sogar die Modelverträge per Smartphone aus­fül­len las­sen. Die am meis­ten akzep­tier­te App ist hier „Easy Release“ (iPhone/​Android), mit der sogar die Verträge auch indi­vi­du­ell ange­passt wer­den können.

Apps zum Fotoverkauf

Vor einer Weile hat­te ich hier schon einen Artikel geschrie­ben über Apps zum Fotoverkauf. In der Praxis nut­ze ich haupt­säch­lich „Instant“ (iPhone/​Android) sowie seit eini­gen Wochen auch „Eyeem“ (iPhone/​Android). Bei Instant wer­den die Fotos über die „Instant Collection“ von Fotolia ver­kauft, bei Eyeem über die „Eyeem Collection“ von Getty Images.

kneschke-eyeem 27-07-2015 11-22-00Bei Instant muss man die Fotos selbst ver­schlag­wor­ten, hat dafür aber die kom­plet­te Kontrolle über die­sen Prozess, wäh­rend Eyeem selbst ver­schlag­wor­tet, die Qualität dafür jedoch manch­mal zu wün­schen übrig lässt. Eyeem hat auch selbst etli­che Filter im Angebot, die ich auch ger­ne nut­ze statt einer sepa­ra­ten App.

Andere Bildagenturen, die eige­ne Apps für den Upload von Smartphone-​Fotos haben, sind Alamy („Stockimo“), 123rf („On The Go“), Dreamstime („Companion“) oder Shutterstock („Contributor“).

Nachteile der Smartphone-Fotografie

So bequem es auch ist, unter­wegs paar Schnappschüsse mit dem Handy zu machen und die­se noch auf dem Weg nach Hause zu ver­kau­fen, hat die Smartphone-​Fotografie lei­der eini­ge Nachteile.

Ich habe lei­der noch kei­ne gute Möglichkeit gefun­den, mei­ne Fotos zu sichern und zu ver­wal­ten. Aktuell mache ich es so, dass ich alle paar Wochen die neu­en Fotos von mei­nem iPhone auf eine exter­ne Festplatte zie­he und irgend­wann die ältes­ten lösche. Das ist lei­der nicht ide­al, weil ich auf ganz alte Fotos nicht spon­tan zugrei­fen kann, wenn ich zum Beispiel eine neue App aus­pro­bie­re. Außerdem spei­chert das iPhone die Fotos in kryp­ti­sche ver­schie­de­ne Ordner, die ich alle ein­zeln nach Datum sor­tie­ren muss, um die noch nicht gespei­cher­ten Fotos zu finden.

Auch die Verschlagwortung lässt sich nicht wie am PC in den Metadaten spei­chern und ich müss­te sie für jede Agentur, die das ver­langt, neu ein­tip­pen. Das ist auch einer der Gründe, war­um ich nur mit zwei Apps regel­mä­ßig hochlade.

Welche Foto-​Apps nutzt ihr regel­mä­ßig pro­fes­sio­nell? Und warum?

Die 10 meistverkauftesten Smartphone-​Bilder 2014 aus der Instant Collection von Fotolia

Smartphone-​Fotos sind der neue Trend.

Fast alle der gro­ßen Bildagenturen haben eine eige­ne Collection mit Handybildern. Aber wel­che davon ver­kau­fen sich am besten?

Ich habe die Bildagentur Fotolia gefragt, wel­che Smartphone-​Bilder sich im Jahr 2014 aus deren Instant Collection am meis­ten ver­kauft haben.

Hier sind die Top 10 der meist­ver­kauf­ten Handyfotos 2014:

  1. @ robimhl - Fotolia.com
    © robinmhl – Fotolia.com

    Auf Platz eins lan­det ein Foto von einem Color Run mit Holi-​Pulver in Melbourne, Australien. Erstaunlich dar­an ist auch, dass es nur acht Suchbegriffe hat, die kaum etwas mit dem Lauf oder den Holi-​Farben selbst zu tun haben: „color, colors, hap­pi­ness, youth, colorful, sum­mer, fes­ti­val, music“. Ich ver­mu­te stark, dass neben dem Suchbegriff „Farben“ vor allem „Festival“ und „Jugend“ die aus­schlag­ge­ben­den Begriffe für die gan­zen Verkäufe waren.

  2. © Jürgen Fälchle - Fotolia.com
    © Jürgen Fälchle – Fotolia.com

    Auf dem zwei­ten Platz eine Treppe hin zur strah­len­den Sonne. Vermutlich wur­de das Bild jedoch nicht wegen dem Sonnenuntergang (oder Sonnenaufgang) ein Bestseller, son­dern wegen der gut gewähl­ten kon­zep­tio­nel­len Suchbegriffe, die mit 50 Wörtern voll aus­ge­reizt wur­den und mit Begriffen wie „Glaube, Vision, Zukunft, Ostern, etc.“ sehr kon­zep­tio­nell besetzt sind.

  3. © robinmhl - Fotolia.com
    © robinmhl – Fotolia.com

    Was sich ein­mal gut ver­kauft, könn­te sich doch in einer Variation eben­falls ver­kau­fen? Stimmt bei die­sem Foto vom Festival sehr gut, weil es neben dem ers­ten auch gleich den drit­ten Platz bele­gen konn­te, dies­mal nur mit sie­ben Suchbegriffen. Mir gefällt beson­ders, wie unten die gan­zen Smartphones zu sehen sind, mit denen ande­re Leute eben­falls Fotos machen.

  4. © Christianmutter - Fotolia.com
    © Christianmutter – Fotolia.com

    Auf dem vier­ten Platz ein jun­ger Mann beim Springen. Nicht ganz scharf, aus­ge­fres­se­ner Himmel, egal, das Motiv ist stim­mig und mit nur neun Suchbegriffen kna­ckig und pas­send ver­schlag­wor­tet. Solche Fotos zei­gen mir immer wie­der, dass die Bildagenturen auch bei Fotos einer DSLR mal ein Auge zudrü­cken könn­ten, wenn es um Chromatische Abberation und ande­re Bildfehler geht, solan­ge das Motiv gut ver­käuf­lich wäre.

  5. © samantoniophoto - Fotolia.com
    © saman­to­nio­pho­to – Fotolia.com

    Auf dem fünf­ten Platz lan­det die­ses Bild: Surfer im Sonnenuntergang. Ein nahe­zu per­fek­ter Sonnenuntergang bil­det hier die Kulisse für das kali­for­ni­sche Urlaubs- und Strandfeeling.

  6. © uliner - Fotolia.com
    © uli­ner – Fotolia.com

    Die Skyline von Chicago lan­de­te auf Platz 6 der am häu­figs­ten ver­kauf­ten Smartphone-​Bilder. Mit dabei nur sechs Suchbegriffe: „sun­ri­se, sky­line, chi­ca­go, city, sky, clouds“. Knapper hät­te ich es auch nicht for­mu­lie­ren können.

  7. © eelarson - Fotolia.com
    © eel­ar­son – Fotolia.com

    Diese Schuhe an der Bordsteinkante in New York City sind mein per­sön­li­cher Favorit in der heu­ti­gen Liste. Es ist eine opti­sche Täuschung, hier wird der Himmel auf den Kopf gestellt und es ver­mischt sich der Sprung ins kal­te Wasser mit Selbstmordgedanken. Ihr seht schon, Konzepte ste­cken vie­le im Bild, zusätz­lich zum lus­ti­gen ers­ten Eindruck.

  8. © Patrizia Tilly - Fotolia.com
    © Patrizia Tilly – Fotolia.com

    Der Platz acht mit den sprin­gen­den Kindern am See scheint inhalt­lich eine Kombination der obi­gen Themen zu sein: Strand, Sonnenuntergang, Jugend, Sprung. Ich ver­mu­te, hier wur­de mit Filtern leicht nach­ge­hol­fen, aber wenn es dem Gesamteindruck zuträg­lich ist, war­um nicht?

  9. © chrispinmx - Fotolia.com
    © chrispin­mx – Fotolia.com

    Dieses Foto von Yoga am Meer hält den Rekord der heu­ti­gen Serie: Nur gan­ze vier Suchbegriffe führ­ten hier zu den gan­zen Verkäufen, die das Bild zu einem Bestseller mach­ten: „Sonnenaufgang, Meer, Yoga, medi­tie­ren“. Genau das ist auch auf dem Bild zu sehen.

  10. © omarparguera - Fotolia.com
    © omar­par­guera – Fotolia.com

    Das letz­te Bild zeigt Angeln beim Hochseefischen. Auch hier rei­chen sechs Keywords, um die Szene zu beschrei­ben: „fishing, oce­an, sea, boat, wave, offshore“.

Warum ich so auf den Suchbegriffen und deren Anzahl her­um­rei­te? Weil es ers­tens genau das ist, was über den Erfolg eines Fotos ent­schei­det und weil es hier zwei­tens zeigt, dass weni­ger, aber sehr genau tref­fen­de Suchbegriffe zu mehr Verkäufen füh­ren kön­nen. Wenn 6 der 10 gezeig­ten Bilder weni­ger als zehn Keywords nut­zen, wird das schon sei­nen Grund haben.

Was können wir sonst noch lernen?

Alle Fotos sind im Freien ent­stan­den. Naheliegend bei Smartphones, weil die Qualität bei wenig Licht oft noch nicht aus­reicht, viel­leicht aber auch ein Zeichen, dass Bilder von Spaß und Freizeit (sie­ben der zehn Bilder zei­gen Freizeitaktivitäten) sehr gefragt sind.

Erstaunt hat mich der hohe Anteil von Sonnenauf- oder unter­gän­gen. Bei der Hälfte der Bestseller ist die Sonne ein wich­ti­ger Faktor im Bild. Dabei hat­te ich das Motiv gedank­lich schon abge­schrie­ben, weil Bildagenturen frü­her gebets­müh­len­ar­tig wie­der­holt hat­ten, dass sie genug Bilder von Sonnenuntergängen hät­ten. Vermutlich ist der Kniff dabei, die Sonne mit Menschen zu kom­bi­nie­ren: Auf sie­ben der zehn Bilder sind Menschen zu sehen, wenn oft auch nicht indi­vi­du­ell erkennbar.

Smartphone-​Bilder haben 2014 ein­deu­tig Einzug in die pro­fes­sio­nel­le Stockfotografie gehal­ten. Ich selbst habe letz­tes Jahr mit ca. 400 Bildern knapp 1000 Dollar Umsatz erzie­len kön­nen, was mich zum Jahresende moti­viert hat, ver­stärkt Handybilder anzubieten.

Wer noch mehr Bilder aus der Instant Collection von Fotolia sehen will, fin­det hier eine Zusammenstellung der schöns­ten Bilder.

Was war euer Smartphone-​Bestseller 2014?

Gast-​Geschichte: Al Quaida™ von Andreas Eschbach

Wenn ich nicht gera­de foto­gra­fie­re, lese ich sehr gern. Mit Abstand mein Lieblingsautor ist dabei Terry Pratchett mit sei­ner Scheibenwelt-​Saga, gefolgt von Klassikern wie Mark Twain, Erich Fried, aber auch Autoren wie T.C. Boyle, John Scalzi und Andreas Eschbach. Von letz­te­rem habe ich den Großteil sei­ner Romane mit Vergnügen gele­sen und mei­ne letz­te Lektüre von ihm war sein Kurzgeschichten-​Band „Eine unbe­rühr­te Welt“*.

Darin befin­det sich auch die Kurzgeschichte „Al QuaidaTM“, wel­che ich sehr gelun­gen fand. Sie kann auf meh­re­ren Ebenen gele­sen wer­den, als Medienkritik oder als Kommentar zum Umgang mit dem Markenrecht. Vor allem letz­te­res fand ich span­nend, weil das ein Punkt ist, der uns Stockfotografen bei der täg­li­chen Arbeit eben­falls oft berührt, wenn wir unzäh­li­ge Logos, Markennamen und erkenn­ba­re Elemente aus unse­ren Bildern retu­schie­ren müs­sen, bevor wir sie zur Lizenzierung anbie­ten können.

Deshalb habe ich den Autor kon­tak­tiert, um die Geschichte für euch – sozu­sa­gen als Weihnachtsgeschenk zum Lesen – zu lizenzieren.

Ich wün­sche euch viel Spaß beim Lesen, fro­he Weihnachten, erhol­sa­me Feiertage und einen guten Rutsch uns Neue Jahr!

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Al QuaidaTM (Andreas Eschbach)

Der »meist­ge­such­tes­te Terroristenführer«, wie ihn man­che Zeitungen eben­so gern wie gram­ma­ti­ka­lisch falsch bezeich­ne­ten, hielt sich nicht wirk­lich in einer unzu­gäng­li­chen Höhle an einem unbe­kann­ten Ort ver­steckt, wie besag­te Zeitungen hart­nä­ckig kol­por­tier­ten. Bei dem Unterschlupf Usama Bin Ladens han­del­te es sich viel­mehr um ein klei­nes Gehöft im stei­ni­gen Niemandsland des Hindukusch, um das her­um Ziegen gras­ten – oder es jeden­falls ver­such­ten – und über dem sich ein wei­ter Himmel von unglaub­li­chem Blau spann­te. Und zumin­dest den Geheimdiensten war die­ser Aufenthaltsort auch nicht ganz so unbe­kannt, wie der Öffentlichkeit gegen­über behaup­tet wur­de. In ganz Afghanistan und Pakistan zusam­men gab es kein Anwesen, auf dem so vie­le Hirten so weni­ge Ziegen hüte­ten – das fiel sogar auf Satellitenbildern auf.

Die Hirten waren in Wirklichkeit natür­lich Wachen, und die kamen eines Tages auf­ge­regt an. Da sei ein Mann, ein ame­ri­kan­ski, und er wol­le den sheikh sprechen!

»Kennen wir ihn?«, frag­te Usama Bin Laden und strich sich nach­denk­lich durch den lan­gen Bart.

»Nein, sheikh. Ein Fremder.«

Der Terroristenführer mit den sanf­ten Augen über­leg­te einen Moment, dann befahl er: »Bringt ihn her. Bleibt an der Tür ste­hen. Wenn ich mich an den Turban fas­se, hier­her« – er zeig­te die Stelle –, »dann erschießt ihn sofort.«

Es wür­de wohl nicht nötig wer­den. Der Mann sah harm­los aus und wirk­te in sei­nem anthra­zit­far­be­nen drei­tei­li­gen Anzug und mit dem dün­nen Aktenkoffer in der Hand aus­ge­spro­chen deplat­ziert in die­ser Gegend der Welt. Er schien eine erheb­li­che Strecke zu Fuß zurück­ge­legt zu haben, jeden­falls waren sei­ne Schuhe stau­big und zer­kratzt, sein Hemd durch­ge­schwitzt, der Kragen ver­färbt und der Anzug an eini­gen Stellen eingerissen.

»Guten Tag, Scheich«, begrüß­te er den Terroristenführer mit einer knap­pen Verbeugung. Sein schwar­zes, geschei­tel­tes Haar kleb­te ihm am Kopf, das jun­gen­haf­te Gesicht wirk­te matt. Er griff in sei­ne Brusttasche (was die Zeigefinger der Wachen an der Tür ner­vös zucken ließ) und brach­te eine Visitenkarte zum Vorschein. »Gestatten Sie? Mein Name ist Waits. Eduard Earnest Waits. Ich bin Rechtsanwalt.«

Usama Bin Laden stu­dier­te die Karte. »Aus Boston, USA.«

»So ist es. Studium in Washington, danach Partner einer New Yorker Sozietät, seit eini­gen Jahren allei­ni­ger Inhaber einer Kanzlei, die sich auf Marken- und Urheberrecht spe­zia­li­siert hat – und dies, wie ich in aller Bescheidenheit hin­zu­fü­gen möch­te, über­aus erfolgreich.«

»Marken- und Urheberrecht«, wie­der­hol­te der Terroristenführer mit nicht gerin­ger Verwunderung. Beinahe hät­te er sich am Kopf gekratzt, unter­ließ es aber recht­zei­tig, weil ihn der Mann zu neu­gie­rig gemacht hat­te, als dass er ein Missverständnis hät­te ris­kie­ren wol­len. »Und was führt Sie dann hier­her, wenn ich fra­gen darf?«

»Ja. Das wür­de ich Ihnen gern erklä­ren. Wenn ich mich vielleicht –«

»Selbstverständlich«, nick­te der Mann mit dem Turban hoheits­voll und deu­te­te ein­la­dend auf die Teppiche vor sich. »Nehmen Sie bit­te Platz.«

»Danke.« Der Anwalt ließ sich merk­lich unge­übt auf den Boden nie­der, zog sei­nen Koffer neben sich und öff­ne­te ihn, was die Wachen ein wei­te­res Mal die Waffen heben ließ. Doch der ame­ri­kan­ski zog nur eini­ge mit bun­ten Diagrammen bedruck­te Papiere her­aus. »Um gleich zum Kern der Sache zu kom­men: Meines Erachtens ist Ihnen, Scheich, nicht in vol­lem Umfang klar, wie viel Geld die Medien über­all auf der Welt mit Ihrem Namen ver­die­nen. Hier habe ich eine Statistik von Absatzzahlen, Einschaltquoten und Werbeeinnahmen, auf­ge­glie­dert danach, ob Ihr Name oder die Bezeichnung al-​Qaida in den Schlagzeilen auf­taucht oder nicht.« Er leg­te das Blatt vor den Terroristenführer hin. »Bitte sehr. Wie Sie sehen, bewir­ken Sie Gewinnsteigerungen von bis zu fünf­zig Prozent. Ohne dass Sie etwas davon hät­ten, wohlgemerkt!«

Usama – der Vorname bedeu­te­te so viel wie »der Löwe« – Bin Laden nick­te. »Das ist der ver­ach­tungs­wür­di­ge Kapitalismus, wie er im Land des Satans gepflegt wird.«

»Kapitalismus, genau.« Der Anwalt nick­te eben­falls. »Was ich Ihnen drin­gend raten möch­te, ist, die Markenrechte an Ihrem Namen sowie an dem von Ihnen popu­lär gemach­ten Begriff al-​Qaida zu erwer­ben. Das wür­de Ihnen ermöglichen –«

Der Terroristenführer hob die Hand. »Sind Sie nur gekom­men, um mir die­sen Vorschlag zu unterbreiten?«

Der Anwalt nick­te. »In der Tat.«

»Dann haben Sie eine gro­ße Mühe ver­ge­bens auf sich genommen.«

»Vielleicht«, erwi­der­te der Mann, »soll­ten Sie mich erst ein­mal aus­re­den las­sen. Es geht nur vor­der­grün­dig um Geld. Sollten Sie, Scheich, geneigt sein, mei­nen Ausführungen noch eini­ge Minuten Ihr Ohr zu lei­hen, wer­den Sie erken­nen, dass es sich beim ame­ri­ka­ni­schen Rechtssystem im Grunde um die wir­kungs­volls­te Waffe han­delt, die es gibt.«

Bei dem Wort »Waffe« hoben sich die aus­drucks­vol­len Augenbrauen des Terroristenführers. Er strich sich mit gespreiz­ten Fingern durch den Bart und sag­te schließ­lich: »Sprechen Sie weiter.«

»Beginnen wir«, erläu­ter­te der Anwalt, sei­ne Ausführungen mit spar­sa­men Gesten unter­strei­chend, »mit Ihrem Namen. Faktisch – und das ist in Fragen des Wettbewerbsrechts von ent­schei­den­der Bedeutung – ist Ihr Name heu­te ein Markenzeichen von hoher Prägungskraft, ver­gleich­bar mit Namen wie Walt Disney, McDonald’s oder Hewlett-​Packard. All dies sind als Markenzeichen ein­ge­tra­ge­ne Namen, die seit­her von Dritten nicht oder nur ein­ge­schränkt ver­wen­det wer­den dür­fen. Bei dem Begriff ›al-​Qaida‹ wird sich mit Aussicht auf Erfolg argu­men­tie­ren las­sen, dass es sich hier­bei um Ihr geis­ti­ges Eigentum han­delt, mit­hin also die Bestimmungen des inter­na­tio­nal gül­ti­gen Urheberrechts zur Anwendung kom­men müs­sen. Sowohl das Wettbewerbswie auch das Urheberrecht – und damit sind wir bei dem Punkt, der für Ihre Anliegen von Interesse ist – erlau­ben es, sich gegen miss­bräuch­li­che Benutzung geschütz­ter Begriffe zur Wehr zu set­zen. Konkret wür­den wir mit Abmahnungen und straf­be­wehr­ten Unterlassungserklärungen gegen alle vor­ge­hen, die die dann Ihnen marken- und urhe­ber­recht­lich gehö­ren­den Begriffe in ent­stel­len­dem, her­ab­wür­di­gen­dem oder sonst­wie zu bean­stan­den­dem Sinne ver­wen­den. Wir wür­den die not­wen­di­gen Prozesse durch­fech­ten, um Schadensersatzzahlungen, Strafgebühren und eben die Unterlassung der­ar­ti­ger Äußerungen zu erreichen.«

»Das hie­ße, wenn jemand etwas über uns und unse­re Absichten berich­tet, das uns nicht gefällt –?«

»Kriegt er einen Prozess an den Hals, dass ihm schwarz vor Augen wird.«

»Das wür­de funktionieren?«

»Ohne Zweifel.« Der Anwalt spreiz­te die Finger. »Was Ihren Namen anbe­langt, ist offen­sicht­lich, dass er von Medien in Gewinnerzielungsabsicht ver­wen­det wird. Zeitungen und Fernsehsender sind schließ­lich kom­mer­zi­el­le Unternehmen und daher kom­mer­zi­el­len Regeln unter­wor­fen. Es ist aller­dings nötig, deren Einhaltung ein­zu­kla­gen – von selbst geschieht es nicht.«

»Und was ist mit dem in Ihrem Land angeb­lich so hoch geschätz­ten«, begann Usama Bin Laden und ver­zog das Gesicht zu einem Ausdruck des Abscheus, »Recht auf freie Meinungsäußerung?«

Der Anwalt unter­zog den Zustand sei­ner Fingernägel einer ein­ge­hen­den Betrachtung. »Nun, ich gebe zu, frü­her wäre das ein Problem gewe­sen. Aber inzwi­schen hat sich in die­ser Hinsicht sehr viel sehr grund­le­gend gewan­delt. Das Markenrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung haben mit­ein­an­der gerun­gen, und das Markenrecht ist dabei, zu gewinnen.«

Der Terroristenführer ließ sich das alles durch den Kopf gehen. »Was ist Ihr Interesse dar­an?«, frag­te er schließ­lich. »Ich mei­ne, was hät­ten Sie davon?«

»Ich arbei­te auf Provisionsbasis. Üblicherweise erhal­te ich drei­ßig Prozent von allen erstrit­te­nen Entschädigungszahlungen.«

Der Mann mit dem Turban strich sich durch den Bart. »Zehn Prozent«, erwi­der­te er.

»Fünfundzwanzig«, schlug der Anwalt vor. »Bedenken Sie, ich muss die Gehälter mei­ner Mitarbeiter bezah­len. Das sind alles hoch­qua­li­fi­zier­te Experten mit ent­spre­chend hoch dotier­ten Anstellungsverträgen.«

»Fünfzehn Prozent«, hielt der Mann mit dem Turban dage­gen. »Wenn das Geschäft so pro­fi­ta­bel ist, wie Sie sagen, machen Sie trotz­dem einen guten Schnitt.«

Sie einig­ten sich schließ­lich auf acht­zehn Prozent. Während Usama Bin Laden die Vollmacht aus­füll­te und unter­schrieb, frag­te er: »Warum machen Sie das? Sie sind doch Amerikaner?«

»In ers­ter Linie«, erwi­der­te Eduard E. Waits, »bin ich Anwalt.«

* * *

Die Kanzlei Eduard E. Waits & Partners bean­trag­te die Eintragung der Namen ›Usama Bin Laden‹ (in allen Schreibweisen der Transkription aus dem Arabischen) sowie ›al-​Qaida‹ (dito, was die Schreibweisen anbe­lang­te) als Markenzeichen im wett­be­werbs­recht­li­chen Sinne.

Die Anträge wur­den abge­lehnt. Daraufhin klag­te die Kanzlei Eduard E. Waits & Partners, sehr zur Erheiterung diver­ser Kommentatoren und Leitartikler füh­ren­der Tageszeitungen.

Doch die USA waren ein Land, in dem man einer Frau Schadensersatz in Millionenhöhe zuge­spro­chen hat­te, weil sie sich sel­ber hei­ßen Kaffee über die Hose geleert hat­te, in dem flüch­ten­de Verbrecher die sie ver­fol­gen­den Polizisten mit Erfolg ver­klagt hat­ten, weil die­se sie unsanft zu Boden gewor­fen hat­ten, und in dem Richter Klägern Glauben geschenkt hat­ten, die beteu­er­ten, nicht gewusst zu haben, dass Rauchen schäd­lich für die Gesundheit sei: War zu irgend­ei­nem Zeitpunkt ernst­haft zu befürch­ten, dass in einem sol­chen Land die Klage eines welt­weit gesuch­ten Terroristenführers auf Eintragung sei­nes Namens als Markenzeichen schei­tern wür­de? Natürlich nicht. Das Verfahren ging durch sämt­li­che Instanzen, und jedes Mal gab das Gericht der Kanzlei Eduard E. Waits & Partners recht. Den Schlussstrich zog eine Entscheidung des Supreme Court: Der Antrag sei rech­tens, ihm sei stattzugeben.

Ein Kommentator mein­te, nun sei wohl damit zu rech­nen, dass mas­sen­haft T‑Shirts, Kaffeetassen und Bettwäsche mit dem Konterfei des bär­ti­gen Hasspredigers auf den Markt kämen, und er sei gespannt auf die Reaktion des ame­ri­ka­ni­schen Verbrauchers darauf.

Ein Late-​Night-​Showstar pro­phe­zei­te, nun wür­den die Erben Che Guevaras auch vor ame­ri­ka­ni­sche Gerichte zie­hen und im Nachhinein Lizenzgebühren in Millionenhöhe für die zahl­lo­sen Plakate des bär­ti­gen Revoluzzers ver­lan­gen, die seit den Sechzigern die Wände von Studentenbuden geziert hatten.

Sie irr­ten sich beide.

* * *

Kurz dar­auf kam es zu dem Anschlag auf die U‑Bahn von Kopenhagen. In der Station Christianshavn explo­dier­ten zwei Bomben, meh­re­re Dutzend Menschen star­ben, vie­le Hundert wur­den ver­letzt, und auf Überwachungsvideos iden­ti­fi­zier­te man Angehörige einer isla­mis­ti­schen Terrorzelle als Urheber des Attentats. Reporter aus aller Welt drän­gel­ten sich in dem viel zu klei­nen Presseraum der däni­schen Staatsanwaltschaft, jede sich öff­nen­de Tür auf den Fluren davor zog ein Blitzlichtgewitter nach sich, und eine Flut von E‑Mails und Telefonaten spül­te die aktu­ells­ten Nachrichten in die Redaktionen von Zeitungen und Fernsehsendern über­all auf dem Planeten.

Nachrichten, in denen die Bezeichnungen ›al-​Qaida‹ und ›Usama Bin Laden‹ frei­zü­gig ver­wen­det wur­den, wie man sich den­ken konnte.

Auch Eduard E. Waits dach­te sich das. Deswegen klin­gel­te er auf die ers­te Meldung hin sein gesam­tes Kanzleipersonal aus dem Bett und eine Hundertschaft Richter dazu, und inner­halb weni­ger Stunden gin­gen bei allen nam­haf­ten Zeitungen, Sendern und sons­ti­gen Medien einst­wei­li­ge Verfügungen ein, wonach jeg­li­che Berichterstattung über den Anschlag von Kopenhagen zu unter­las­sen sei, inso­weit dar­in mit Gewinnerzielungsabsicht Gebrauch von besag­ten mar­ken­recht­lich geschütz­ten Bezeichnungen gemacht wer­de, unter Androhung von Ordnungsgeldern sowie Ordnungshaft in schwe­ren Fällen.

Die Reaktionen dar­auf fie­len unter­schied­lich aus. Manche Zeitungen brach­ten vor­sichts­hal­ber erst ein­mal nur neu­tral gehal­te­ne Berichte, ande­re Medien igno­rier­ten die Verfügungen und räum­ten mit groß auf­ge­mach­ten Berichten ab. Die Inhaber der Letzteren waren es, die sich kurz dar­auf vor Gericht wie­der­fan­den und mit detail­lier­ten Aufstellungen kon­fron­tiert sahen, wie viel Gewinn sie mit der wider­recht­li­chen Verwendung geschütz­ter Markenzeichen erzielt hat­ten: Der Vergleich mit den Absatzzahlen und Einschaltquoten jener Zeitungen und Sender, die den vor­sichts­hal­ber erlas­se­nen einst­wei­li­gen Verfügungen gefolgt waren, ermög­lich­te eine über­zeu­gen­de Vergleichsrechnung. So folg­ten die Gerichte in den meis­ten Fällen den Anträgen der kla­gen­den Partei und ver­ur­teil­ten die beklag­ten Medien zur nach­träg­li­chen Zahlung von Lizenzgebühren und dar­über hin­aus zu Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Marken- und Urheberrecht sowie Zuwiderhandlung gegen eine rechts­gül­ti­ge einst­wei­li­ge Verfügung.

Die betrof­fe­nen Zeitungen und Sender reagier­ten dar­auf­hin damit, nicht mehr über den Terroranschlag zu berich­ten, son­dern statt­des­sen über das Tun und Treiben der Kanzlei E. E. Waits & Partners. »Der Anwalt des Teufels« lau­te­te die Schlagzeile einer Illustrierten, in der es Eduard E. Waits auf die Titelseite schaffte.

Doch wie sich kurz dar­auf her­aus­stell­te – die Reporter hat­ten ver­ges­sen, dies zu recher­chie­ren –, hat­te sich Waits in klu­ger Voraussicht auch der Markenrechte an sei­nem eige­nen Namen ver­si­chert und ver­klag­te die betref­fen­den Zeitschriften und Fernsehmagazine sei­ner­seits wegen uner­laub­ter Verwendung, miss­bräuch­li­cher und dis­kri­mi­nie­ren­der Darstellung und so wei­ter. Die Anklageschrift umfass­te sechs­hun­dert Seiten, und die beklag­ten Parteien gin­gen mit Pauken und Trompeten ein zwei­tes Mal unter.

Als die nächs­te Bombe hoch­ging, geschah dies irgend­wo in England. Genaueres erfuhr die Öffentlichkeit aber nicht mehr, denn im Handumdrehen waren in allen Redaktionen wie­der einst­wei­li­ge Verfügungen eingetroffen.

Und das war nur der Anfang.

* * *

Der Chefredakteur des SVENSKA DAGBLADET schau­te noch ein­mal unauf­fäl­lig auf sei­nen Notizblock, als der jun­ge Reporter her­ein­kam, schüch­tern grüß­te und artig die Tür hin­ter sich zumach­te. Sven Söderström hieß er. Hatte vor drei Wochen ange­fan­gen, frisch von der Journalistenschule. Höchste Zeit, ihm das bei­zu­brin­gen, was sie an den Schulen offen­bar ver­säumt hatten.

»Es geht um den Artikel für die mor­gi­ge Ausgabe«, erklär­te er dem blon­den jun­gen Mann, der ihn mit kanin­chen­haf­tem Blick ansah. »Über die Explosion in Malmö, die Sie als Terroranschlag beschreiben –«

»Ja. Ist Fakt. Ganz ohne Zweifel«, nick­te der jun­ge Mann hef­tig. Er glüh­te förm­lich vor Begeisterung. »Der ers­te Terroranschlag seit lan­gem. Eine Sensation! Wenn wir damit auf­ma­chen, ist die mor­gi­ge Auflage im Nu ausverkauft –«

»Eins nach dem ande­ren«, unter­brach ihn der Chefredakteur. »Darf ich fra­gen, wie Sie zu der Annahme kom­men, dass es sich um eine Bombe handelte?«

»Ich habe mit den Leuten von der Spurensicherung gespro­chen. Die sagen, dar­an bestehe kein Zweifel.«

»Hmm«, mach­te der Chefredakteur. »Und was ver­an­lasst Sie, zu schrei­ben, es sei ein Terroranschlag?«

»Die Polizei hat ein ent­spre­chen­des Bekennerschreiben erhal­ten. Der Anschlag galt einem islam­kri­ti­schen Regisseur. Der war aller­dings gar nicht da; er nimmt in den USA gera­de einen Filmpreis ent­ge­gen. Hätten die Täter übri­gens aus dem Internet erfah­ren können.«

»Hmm«, mach­te der Chefredakteur wie­der. Schade, er hat­te gehofft … Es war immer schwer, einem jun­gen, auf­stre­ben­den Kollegen die Illusionen über ihren Beruf neh­men zu müs­sen. Insbesondere in letz­ter Zeit.

»Die Sache ist die«, begann er wider­stre­bend, »dass unser Haus seit gerau­mer Zeit die Linie ver­folgt, grund­sätz­lich nicht mehr über Terroranschläge zu berich­ten. Die Explosion: Ja. Dass es eine Bombe war: Eventuell. Aber dass Terroristen dahin­ter­ste­cken: No way. Terroristen kom­men in unse­rem Blatt nicht mehr vor.«

Dem jun­gen Reporter fie­len fast die Augen aus dem Kopf. »Wie bit­te? Wieso das denn?«

Der Chefredakteur seufz­te. »Das letz­te Mal, als wir über Terrorismus berich­tet haben – das war vor Ihrer Zeit, ich weiß nicht, ob Sie es mit­be­kom­men haben …«

»Die Artikelserie über al-​Qaida? Zum Jahrestag des 11. September? Klar. Kenne ich. Habe ich aufbewahrt.«

Der Chefredakteur seufz­te ein zwei­tes Mal. »Nun – wir hat­ten nicht beach­tet, dass ›Usama Bin Laden‹ und ›al-​Qaida‹ damals schon in den USA ein­ge­tra­ge­ne Marken waren. Was uns das an Strafen, Gerichtskosten, Anwaltshonoraren und Lizenzgebühren gekos­tet hat, wol­len Sie nicht wis­sen, glau­ben Sie mir.«

»Sie mei­nen, Sie muss­ten Gegendarstellungen brin­gen?« Der jun­ge Reporter schnapp­te nach Luft. »Von Usama Bin Laden?«

»Keine Gegendarstellungen.« Der Chefredakteur schüt­tel­te betrübt das Haupt. »Das wäre ja Presserecht. Nein – wir durf­ten über­haupt nichts brin­gen. Das ist Markenrecht. Das neue jedenfalls.«

»Aber …« Sein jun­ges Gegenüber ver­stand die Welt nicht mehr. »Aber das ist doch ame­ri­ka­ni­sches Recht! Was geht uns das an?«

Der Chefredakteur schob die Ausdrucke des Artikels wie­der zusam­men. »Ich woll­te es erst auch nicht glau­ben, aber in den letz­ten Jahren ist es anschei­nend üblich gewor­den, dass irgend­wel­che Länder sich anma­ßen, ihr Recht auf der gan­zen Welt durch­zu­set­zen. Jedenfalls hat mich der Herausgeber ange­ru­fen und zur Schnecke gemacht, und er wie­der­um ist vom Premierminister ange­ru­fen und zur Schnecke gemacht wor­den, und des­halb« – er reich­te die Papiere über den Tisch – »wird kein Artikel über Terrorismus mehr in die­sem Blatt erschei­nen, solan­ge ich auf mein Gehalt ange­wie­sen bin.«

»Aber das ist ja …« Der jun­ge Mann war blass vor Entrüstung. Ach, die Jugend und ihre Ideale! So war er auch ein­mal gewe­sen. »Und was ist mit der Pressefreiheit? Unserem Informationsauftrag? Der Presse als vier­ter Gewalt?«

»Ich schla­ge vor, Sie den­ken jetzt erst ein­mal dar­über nach, inwie­weit Sie auch auf Ihr Gehalt ange­wie­sen sind«, ent­geg­ne­te der Chefredakteur. »Und dann schrei­ben Sie den Artikel noch ein­mal. Und das alles bis sieb­zehn Uhr, wenn möglich.«

Der jun­ge Mann schluck­te. Sven Söderström war den Unterlagen zufol­ge frisch ver­hei­ra­tet und hat­te einen fünf Monate alten Sohn. »Aber was soll ich denn schrei­ben über die Hintergründe der Tat?«, frag­te er schließlich.

»Schreiben Sie ein­fach«, riet ihm der Chefredakteur, »dass der Täter ver­mut­lich geis­tes­ge­stört war.« Er ver­zog das Gesicht. »Das ist ja zumin­dest nicht falsch.«

* * *

Einige Monate spä­ter erhielt Eduard E. Waits einen Anruf des Terroristenführers, über eine Telefonleitung von bemer­kens­wert guter Qualität, wenn man bedach­te, über wie vie­le Satelliten und Zwischenschaltungen sie gehen musste.

»Mister Bin Laden!«, rief der Anwalt. »Wie geht es Ihnen? Haben Sie die Gelder erhal­ten?« Er hat­te den kom­pli­zier­ten Finanznetzwerken der Terrororganisation inzwi­schen einen drei­stel­li­gen Millionenbetrag an Entschädigungszahlungen anvertraut.

»Ja, ja, das hat alles funk­tio­niert. Deswegen rufe ich nicht an; Geld haben wir sowie­so mehr als genug«, erklär­te der Anrufer. »Es geht um das, was Sie tun. Ich habe gehört, dass Sie neu­er­dings auch Zeitungen ver­kla­gen, wenn die bloß das Wort ›Terror‹ oder ›Anschlag‹ verwenden –«

»Richtig. Das ist not­wen­dig, um Ihre Marke zu schüt­zen«, bestä­tig­te der Anwalt. »Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie auf­ge­weicht wird, wie man sagt, und ver­lo­ren geht. In Ihrem Fall ist es so, dass Sie als welt­weit füh­ren­de Terrororganisation als haupt­säch­li­che gestal­te­ri­sche Kraft die­ser Art Unternehmungen zu betrach­ten sind, sodass hier bereits das Urheberrecht grei­fen muss, um Ihre Investitionen in die­ses Gebiet und Ihr geis­ti­ges Eigentum an den zugrun­de lie­gen­den Konzepten und Verfahrensweisen zu schüt­zen. Oder ein­fach gesagt: Wenn es Sie und Ihre Organisation nicht gäbe, wären Terroranschläge aller Art viel weni­ger berich­tens­wert und damit gewinn­stei­gernd, als sie es heu­te sind – unab­hän­gig davon, ob ein Anschlag im Einzelfall von Ihren Leuten aus­ge­führt wur­de oder nicht.«

»Das ist ver­rückt«, sag­te der Mann am ande­ren Ende der Leitung.

»Das ist ame­ri­ka­ni­sches Recht«, erwi­der­te Edward E. Waits.

»Hören Sie, so habe ich mir das nicht vor­ge­stellt«, kam es aus dem Hörer. »Die meis­ten Zeitungen und Fernsehsender wagen es inzwi­schen über­haupt nicht mehr, über die Hintergründe unse­rer Aktionen zu berich­ten. Das macht alles sinn­los. Was bringt es, Dutzende von Leuten in die Luft zu spren­gen, wenn nach­her nie­mand davon erfährt?«

»Wieso? Man erfährt es doch. ›Explosion in Kandahar tötet 23 Menschen.‹ Ich habe die Zeitung vor mir liegen.«

»Ja, aber da steht nicht, dass es ein Anschlag war«, heul­te die wei­che Stimme des Terroristenführers auf. »Wer das liest, muss ja den­ken, es sei ein­fach eine Gasleitung explo­diert oder so was.«

»Ich kann den Zeitungen nicht vor­schrei­ben, was sie berich­ten sol­len. Ich bin schon froh, dass ich ihnen bestimm­te Berichte ver­bie­ten kann.«

Die Stimme im Telefon mur­mel­te etwas, das wie ein ara­bi­scher Fluch klang. »Sie ver­ste­hen nicht. Für uns … Gotteskrieger ist die Presse ein Verbündeter. Wir füh­ren Anschläge aus, um Angst und Schrecken zu ver­brei­ten – aber für die­se Verbreitung sind wir auf die Medien ange­wie­sen! Wenn die Medien es auf­grund Ihrer Aktivitäten gar nicht mehr wagen, zu berich­ten, dann funk­tio­niert das alles nicht mehr. Ein Bombenattentat, über das nicht berich­tet wird …« Er rang nach Worten. »Das ist, als hät­te es über­haupt nicht statt­ge­fun­den. Da kann man das Bombenwerfen genau­so gut sein lassen!«

Ein Beobachter die­ses Telefonats hät­te den Anflug eines Lächelns gese­hen, das über Eduard E. Waits’ Gesicht husch­te. Für einen win­zi­gen Moment. Dann fuhr der Anwalt fort: »Nun, wenn Sie das sagen …«

»Ich brau­che die west­li­chen Medien. Al-​Jazeerah und ein paar Blätter in Palästina, Syrien und so wei­ter berich­ten wie gehabt, ja. Aber auf CNN kommt nichts mehr! Das beein­druckt die Jugend nicht! Wenn das so wei­ter geht, krie­gen wir ernst­haf­te Nachwuchsprobleme!«

»Ich ver­ste­he«, sag­te Eduard E. Waits.

»Sie müs­sen auf­hö­ren mit all dem«, ver­lang­te der Mann am ande­ren Ende der Telefonverbindung. »Sofort. Unsere Abmachung ist ab sofort null und nichtig.«

Eduard E. Waits hob die Augenbrauen und erklär­te förm­lich: »Sie wer­den ver­ste­hen, dass ich ein mir erteil­tes Mandat nicht auf Grund eines Telefonanrufs been­den kann. Ich kann ja nicht davon aus­ge­hen, dass Sie tat­säch­lich der sind, der Sie zu sein behaupten.«

»Sie wis­sen genau, dass ich es bin. Wer sonst wüss­te über alles Bescheid?«

»Sie miss­ver­ste­hen mich, Mister Bin Laden. Das liegt nicht in mei­nem Ermessen. Ich bin, was die dies­be­züg­li­che Vorgehensweise anbe­langt, an die Standesregeln mei­nes Berufes gebun­den. Würde ich tun, was Sie ver­lan­gen, wür­de ich mich des Vertrauensmissbrauchs schul­dig machen und mei­ne Zulassung als Anwalt verlieren.«

»Aber Sie müs­sen damit aufhören!«

»Das kann ich tun, aber ich fürch­te, dazu müss­ten Sie sich in mei­ne Kanzlei bemü­hen, um die Vollmacht hier vor Zeugen zu widerrufen.«

»Sie wis­sen genau, dass das unmög­lich ist. Man wür­de mich sofort verhaften.«

»Ich gebe zu, das ist ein Problem. Aber immer­hin wäre ich danach nicht mehr ver­pflich­tet, die Berichterstattung über Ihre Festnahme, Ihren Prozess und Ihre Hinrichtung, zu der es ver­mut­lich kom­men wür­de, gericht­lich unter­sa­gen zu lassen.«

»Das ist doch Unsinn. Sie müs­sen wie­der zu mir kommen.«

»Ich fürch­te, das wird sich so schnell nicht ein­rich­ten las­sen. Sie müs­sen ver­ste­hen – dazu habe ich auf­grund Ihres Mandats ein­fach viel zu viel zu tun.«

* * *

Einige Wochen spä­ter betrat ein bär­ti­ger Mann, der sech­zig Jahre oder älter sein moch­te und einen Anzug paki­sta­ni­scher Machart trug, das Büro der Kanzlei E. E. Waits & Partners. Er wies ein umfang­rei­ches Schreiben vor, das ihn als bevoll­mäch­tig­ten Abgesandten Usama Bin Ladens aus­wies, berech­tigt, in sei­nem Namen zu spre­chen und Abmachungen zu treffen.

Rechtsanwalt Eduard E. Waits prüf­te die Dokumente genau. Es hat­te alles sei­ne Richtigkeit. Also emp­fing er den Besucher in sei­nem gro­ßen, reprä­sen­ta­tiv ein­ge­rich­te­ten Büro, in dem der Blick aus zwei gro­ßen Fenstern weit über die City von Boston ging. An einer Wand prang­te ein in Gold gerahm­tes Porträt eines Mannes, der Eduard E. Waits ähn­lich sah, aber etwas älter war. Die gegen­über­lie­gen­de Wand wur­de von einem dun­kel­blau­en Vorhang ver­bor­gen. Hinter dem wuch­ti­gen Ledersessel des Anwalts hin­gen Urkunden, Sportabzeichen und ein abge­nutz­ter Baseball-Schläger.

Der grei­se Mann nahm in dem ange­bo­te­nen Sessel Platz und erklär­te ohne Umschweife: »Sie wis­sen, wes­we­gen ich kom­me. Scheich Usama Bin Laden hat mich beauf­tragt und bevoll­mäch­tigt, die Vereinbarung, die zwi­schen ihm und Ihnen getrof­fen wur­de, zu widerrufen.«

Eduard Earnest Waits fal­te­te die Hände. »Das habe ich mir gedacht.«

»Ich soll Ihnen außer­dem aus­rich­ten«, fuhr der Besucher fort, »dass Scheich Usama Bin Laden das Gefühl hat, von Ihnen hin­ter­gan­gen wor­den zu sein. Er glaubt, dass Sie ihm Ihren Plan ein­zig und allein des­halb unter­brei­tet haben, um Geld zu verdienen.«

Eduard Earnest Waits nick­te gelas­sen. »Auch das habe ich mir gedacht.«

»Ich soll Ihnen dar­über hin­aus sagen, dass …« Der alte Mann zöger­te. »Sind wir hier unter uns?«

Eduard Earnest Waits nick­te wie­der. »Sie kön­nen ganz offen spre­chen. Nichts, was in die­sem Raum gespro­chen wird, ver­lässt ihn. Alles ande­re wäre ein Verstoß gegen die anwalt­li­che Schweigepflicht.«

»Gut«, sag­te der Besucher. »Also – ich soll Ihnen sagen, dass Ihr Verhalten unwür­dig ist und geahn­det wer­den wird.«

Eduard Earnest Waits nick­te ein drit­tes Mal. »Ich will eben­falls ganz offen mit Ihnen spre­chen. Erstens: Ich wer­de Ihren Besuch igno­rie­ren und wei­ter­ma­chen wie bisher –«

»Aber –«, begehr­te der Besucher auf.

»Zweitens«, fuhr Eduard Earnest Waits fort, »irrt sich Ihr Auftraggeber, was mei­ne Motive anbelangt.«

Er stand auf und zog den Wandvorhang bei­sei­te. Dahinter hing ein gerahm­tes Foto, das das bren­nen­de World Trade Center zeigte.

»Im Jahre 2001«, fuhr er fort, »gehör­te ich der Sozietät Wayne, Miller and Partners an, die ihren Sitz im 99. Stockwerk des Gebäudes hat­te, das Sie hier bren­nen sehen. Mein Bruder – des­sen Porträt Sie hier drü­ben sehen – gehör­te eben­falls die­ser Sozietät an. Die meis­ten Partner waren mei­ne Freunde. Ich war der Einzige, der am Morgen des 11. September nicht im Büro war. Ein Termin beim Zahnarzt hat mir das Leben gerettet.«

»Oh«, sag­te der Besucher leise.

»Nach die­sem Tag«, fuhr Eduard E. Waits fort, »tat ich mehr oder weni­ger das­sel­be wie unser dama­li­ger Präsident – ich beschloss, den Terror zu bekämp­fen. Doch wäh­rend unser Präsident sich, wie wir heu­te wis­sen, unwirk­sa­mer Mittel bedien­te und ungang­ba­re Wege beschritt, such­te ich nach einer ande­ren Strategie.«

Er kehr­te hin­ter sei­nen Schreibtisch zurück. »Zunächst beweg­ten sich mei­ne Vorstellungen eher in kon­ven­tio­nel­len Bahnen – Rechtsbeistand für Terroropfer, Beschlagnahme von finan­zi­el­len Mitteln und der­glei­chen –, doch dann kam es zu dem Anschlag von Madrid. Hunderte Tote. Ein Massaker.« Er lehn­te sich zurück. »Und ich bekam davon über­haupt nichts mit.«

Der bär­ti­ge Pakistani schnapp­te nach Luft. »Was? Aber wie ist das –?«

»Ich befand mich damals auf einem zwei­wö­chi­gen Urlaub in den Rocky Mountains. Nur ich, ein Rucksack, ein Gewehr und end­lo­se Wälder. Ich muss­te vor einem Bären aus­rei­ßen, ver­lief mich mehr­mals und trank Wasser aus Wildbächen. Und als ich zurück in die Zivilisation kam, stell­te ich fest, dass ich einen Terroranschlag ver­passt hat­te.« Der Anwalt fal­te­te die Hände. »Weil mich kei­ner­lei Nachrichten erreicht hat­ten. Erstaunlich, nicht wahr? Ich begann, mich zu fra­gen, was wohl aus dem Terrorismus wer­den wür­de, wenn alle Zeitungen, Fernsehsender und so wei­ter über­ein­kä­men, nicht mehr dar­über zu berichten.«

Der grei­se Mann im Besuchersessel hör­te ihm schwei­gend zu, mit Augen, in denen Angst stand. Angst vor dem Zorn sei­nes Auftraggebers, vermutlich.

»Eine illu­so­ri­sche Vorstellung, dach­te ich zunächst«, fuhr Eduard E. Waits fort. »Auf frei­wil­li­ger Basis nie­mals zu errei­chen. Doch muss­te es denn auf frei­wil­li­ger Basis gesche­hen?« Er lächel­te kalt. »Als ich Mister Bin Laden gegen­über sag­te, das ame­ri­ka­ni­sche Rechtssystem sei die wir­kungs­volls­te Waffe, die es gibt, hat er ein­fach nicht ver­stan­den, dass ich von Anfang an vor­hat­te, sie gegen ihn zu rich­ten. Das ist alles.«

© 2007 Andreas Eschbach

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