Die Klage von Imagebroker wurde entschieden

Fast genau ein Jahr ist es her, als an die­ser Stelle mein Artikel „Imagebroker: Der unend­li­che Vertrag ohne Kündigung?“ erschien. Darin ging es um eini­ge gra­vie­ren­de Probleme mit dem Fotografenvertrag der Bildagentur, mit denen ich nicht allei­ne stand.

Dieser Artikel ver­är­ger­te Klaus-​Peter Wolf, den Inhaber von Imagebroker, so sehr, dass er mir erst mehr­mals tele­fo­nisch sowie per Email unter ande­rem mit „Krieg“ droh­te, sowohl „publi­zis­tisch“ als auch „juris­tisch“. In sei­nem – damals noch akti­ven – Imagebroker-​Blog erschien dann ein wut­ent­brann­ter Artikel, in dem er mir „unauf­ge­for­der­te Rechtsberatung“ sowie eini­ge ande­re Nettigkeiten unter­stell­te (im Volltext nach­zu­le­sen hier).

Diesmal lieber kein Screenshot...
Diesmal lie­ber kein Screenshot…

In der oben erwähn­ten Email zähl­te er auch die Punkte auf, die er für jus­ti­zia­bel hielt, unter ande­rem die Verwendung eines Bildes im Screenshot der Startseite von www.imagebroker.com. Den „Krieg“ kön­ne ich aber ver­mei­den, indem ich den ihn stö­ren­den Beitrag „umge­hend“ vom Blog löschen wür­de. Wenn ich das nicht täte, wür­de er „publi­zis­tisch und juris­tisch alle Register ziehen“.

Da die meis­ten sei­ner ande­ren auf­ge­zähl­ten Punkte, zum Beispiel „üble Nachrede“, „Gesetz gegen den unlau­te­ren Wettbewerb“, „urhe­ber­recht­lich geschütz­te Verträge“ und ande­re Geschütze, die er in Stellung gebracht hat­te, kaum halt­bar waren und wohl nur der Einschüchterung die­nen soll­ten, kam dann wie ange­kün­digt erst eine Abmahnung und danach die Klage wegen „Verletzung des Urheberrechts“.

Warum? Ich hat­te im Artikel den Screenshot der Start-​Webseite von Imagebroker gezeigt, um unter ande­rem die Selbstdarstellung vom „ein­zig­ar­ti­gen Agenturnetzwerk“ mit „mehr als 100 Bildagenturen in 45 Ländern“ zu bele­gen. Das war mei­ner Auffassung nach vom Zitatrecht gedeckt.

Leider befand sich auf der Startseite und somit auch auf dem Screenshot ein gro­ßes Foto des Fotografen Harry Laub. Das Gericht folg­te lei­der nicht mei­ner Auffassung, dass das Foto nur „unwe­sent­li­ches Beiwerk“ sei und es mir bei dem Screenshot um die Webseite der Agentur als vir­tu­el­les Aushängeschild der Firma ging. Aber gut, vor der Justiz ist das Internet digi­ta­les Neuland und das Risiko war vor­han­den, dass das Gericht Probleme mit der Einschätzung von Screenshots hat. Das ist unter ande­rem gut dar­an zu erken­nen, dass das Wort „Screenshot“ im gesam­ten Text der Urteilsbegründung nur ein Mal in einem völ­lig ande­ren Zusammenhang auf­taucht (das Urteil im Volltext kann hier nach­ge­le­sen werden).

Leider spiel­te es vor Gericht auch kei­ne Rolle, dass das Urheberrecht hier als Mittel der Zensur ver­wen­det wer­den soll­te (Stichwort „Zensurheberrecht“), um eine Löschung des kri­ti­schen Artikels zu erwirken.

Aktueller Stand: Ich habe die Klage ver­lo­ren. Insgesamt muss­te ich ca. 1600 Euro zah­len, davon ca. 250 Euro Schadensersatz an den Fotografen, sowie ca. 350 Euro für mei­nen Anwalt sowie ca. 1000 Euro für den geg­ne­ri­schen Anwalt. Das ist unge­fähr die Summe, wel­che ich in den gesam­ten letz­ten drei Jahren bei Imagebroker ver­dient habe.

Was währenddessen geschah…

Der haus­ei­ge­ne Imagebroker-​Blog ist mitt­ler­wei­le geschlos­sen. Auch die Startseite änder­te sich im letz­ten Jahr mehr­mals. Aktuell wer­den dort nur vie­le klei­ne Thumbnail-​Bilder gezeigt. Hätte ich mei­nen Screenshot jetzt gemacht, hät­te mei­ne Lage vor Gericht ver­mut­lich viel posi­ti­ver ausgesehen.

Interessant ist auch, dass Imagebroker seit Oktober 2015 einen Instagram-​Account bewirbt. Hätte ich von dort eins der Imagebroker-​Bilder in mei­nen Artikel via „Embedding…“ ein­ge­bun­den, wäre ich ver­mut­lich eben­falls auf der siche­ren Seite gewesen.

Aber es ging doch um den Imagebroker-Vertrag?

Genau, Ausgangspunkt der Geschichte war mei­ne Kritik an den Fotografenverträgen. Nur weni­ge Wochen nach der Veröffentlichung mei­nes Artikels  kün­dig­te Imagebroker einen neu­en Fotografenvertrag an, den „Online-​Vertrag 2.0″.

Dieser ent­hält ange­sichts mei­ner Kritik eini­ge inter­es­san­te Änderungen. Zu einen behält sich Imagebroker dar­in nun selbst den Vertrieb über Microstock-​Agentur vor, wäh­rend das zuvor kate­go­risch aus­ge­schlos­sen wur­de und von mir als ein Weg zur „außer­or­dent­li­chen Kündigung“ auf­ge­zeigt wurde.

Außerdem wur­den Unterschiede zwi­schen dem alten Papiervertrag und dem „Online-​Vertrag 1.0“ besei­tigt, nicht immer zum Vorteil der Fotografen. Aus der Kündigungsfrist zum „nächs­ten Kalenderjahr“ wur­de im aktu­el­len Vertrag die Frist zum „über­nächs­ten Kalenderjahr“.

Besonders span­nend fin­de ich fol­gen­de Konstruktion im aktu­el­len Vertrag:

10.5 Einstellung der Vermarktung und Löschung von Bildern bei Vertriebspartnern
Rechtzeitig vor Vertragsende wird imageBROKER die Vertriebspartner über das Ende der Verwertungsbefugnis in Kenntnis set­zen und Diese auf­for­dern, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten recht­zei­tig ein­zu­stel­len. Soweit Vertriebspartner Bilddaten erhal­ten haben, wer­den Sie auf­ge­for­dert, die­se recht­zei­tig zu löschen. Bei einer außer­or­dent­li­chen Kündigung kann es bis zu 180 Tage nach Vertragsende dau­ern, bis alle Bilder bei den Vertriebspartnern gelöscht sind. imageBROKER haf­tet in kei­nem Fall auf Grund einer nicht recht­zei­tig erfolg­ten Löschung von Bildern bei den Vertriebspartnern.“

Nachdem ich kri­ti­siert hat­te, dass in mei­nem Papiervertrag kei­ne Möglichkeit der Löschung von Bildern bei Partneragenturen vor­ge­se­hen ist, ist der Absatz 10.5 nur auf den ers­ten Blick eine Verbesserung.

In der Praxis heißt das, dass der Fotograf ers­tens noch ein wei­te­res hal­bes Jahr war­ten muss, bis er kon­trol­lie­ren kann, ob Partneragenturen alle Bilder gelöscht haben. Ist das nicht der Fall, haf­tet Imagebroker „in kei­nem Fall“ (even­tu­ell ein­ge­hen­des Honorar wird aber natür­lich trotz­dem ger­ne geteilt). In den vor­he­ri­gen Versionen ist die­ser Haftungsausschluss noch nicht enthalten.

Auch an ande­ren Stellen ist im neu­en Vertrag häu­fi­ger von „Pflichten“ des Fotografen die Rede als zuvor.

Übrigens bot mir Klaus-​Peter Wolf an, am Vertragsentwurf „mit­zu­ar­bei­ten“, aber ange­sichts eines lau­fen­den Gerichtsverfahrens woll­te ich nicht das Feigenblatt spie­len und unver­bind­li­che Vorschläge in den Raum stel­len, die er nach Gutdünken ableh­nen kann.

Da war noch was: Die Partneragentur-Liste

Fotografen, wel­che Mitglied bei der VG Bild-​Kunst sind, kön­nen Webseiten mel­den, auf denen ihre Bilder zu sehen sind, um zusätz­li­che Einnahmen zu erzie­len. Damit Fotografen ihre Imagebroker-​Bilder eben­falls mel­den kön­nen, benö­ti­gen sie jedoch die Partneragentur-​Liste, um zu wis­sen, wel­che Webseiten die Bilder zeigen.

Diese Liste gibt Klaus-​Peter Wolf jedoch nur sehr ungern her­aus. Ich bekam kurz vor der Veröffentlichung mei­nes Artikels eine Version von 2013 mit dem Hinweis, dass die Liste für 2014 „auto­ma­tisch“ an mich ver­schickt wür­de. Bis heu­te habe ich die aktu­el­le Liste nicht erhal­ten. Auch ande­re Fotografen, wel­che die Liste ange­for­dert hat­ten, muss­ten mehr­mals nach­ha­ken, bis die Liste ver­schickt wurde.

Im emp­feh­le drin­gend jedem Imagebroker-​Fotograf, die­se Liste auch aus einem ande­ren Grund anzu­for­dern: Wer irgend­wann sein Konto bei Imagebroker kün­di­gen will, ist dar­auf ange­wie­sen, kon­trol­lie­ren zu kön­nen, ob die Bilder bei den Partneragenturen wirk­lich gelöscht wur­den. Ohne die Partneragentur-​Liste ist das unmöglich.

Wie schätzt ihr den aktu­el­len Imagebroker-​Vertrag ein?

17 Gedanken zu „Die Klage von Imagebroker wurde entschieden“

  1. Ich bin froh, dass ich den Vertrag mit der Agentur nicht abge­schlos­sen habe, nach­dem ich dei­nen ers­ten Post dazu­gel­es­sen habe. Das war das glau­be ich kein Fehler. Ärgerlich für dich das mit den Kosten. Willst du in Revision gehen?

  2. Tut mir Leid, dass Du vor Gericht den kür­ze­ren gezo­gen hast. Recht haben und Recht bekom­men sind eben immer noch zwei grund­ver­schie­de­ne Dinge in unse­ren Rechtsstaat.

    Zu Deiner Frage: Verträge wie den von IB schlie­ße ich nicht ab, daher habe ich mich auch vor vie­len, vie­len Jahren gegen eine Zusammenarbeit mit IB ent­schie­den! Auch der neue Vertrag wäre für mich indiskutabel.

  3. das tut mir sehr leid für dich.
    das mit dem screen­shot ist in die­sem fall echt lächerlich.
    herr „klaus-​peter wolf“ soll­te sich schämen.
    auch das mit der VG bild-​kunst/​partneragenturen ist unmög­lich und igno­rant den foto­gra­fen gegen­über, die auf ein­nah­men über die VG bild-​kunst ange­wie­sen sind.

    da feh­len einem echt die worte.

  4. Wirklich ärger­lich für dich Robert, dass du kein Recht vor Gericht bekom­men hast. 

    Wo ist denn das „Image“ von Imagebroker geblie­ben? Ich bin froh, mei­ne Fotos inzwi­schen nicht (mehr) über die­se Agentur „ver­mark­ten“ zu lassen.

  5. Sorry – war doch wohl nicht anders zu erwar­ten. Es ist auch ein gutes Urteil, schließ­lich ist die kos­ten­los Mentalität für alle Fotografen ein Desaster. Hier hat das Gericht ein rich­ti­ges und wich­ti­ges Signal gesen­det, auch gut, dass Du es hier offen darlegst.

  6. Es geht hier nicht um Screenshots, da wür­de ja jeder nur noch Screenshots von Fotos machen und die­se dann nutzen.

    Springer ver­dient sein Geld haupt­säch­lich im Internet, auch Springer nutzt Fotos für sei­ne Berichterstattung.….…..ob es nun Blog oder wie auch immer nennt.

  7. @Max Müller: Das mag dei­ne Meinung sein, ich habe eine ande­re. Das Foto war nur Teil eines Screenshots, in einem Bericht, in dem es um das Geschäftsgebahren der Firma geht, deren Webseite gezeigt wurde.

  8. Tja, vor Gericht weiss man nie, wie der Vorsitzende ent­schei­det. Pech für Dich, aber das wird Dich nciht umwerfen.

    Was die Partnerlisten der Agenturen angeht: auch ande­re Agenturen ver­hal­ten sich nicht gera­de part­ner­schaft­lich, wenn es um die Liste Ihrer Partneragenturen geht. Alamy hat z.B. nach meh­re­ren Anfragen die Kommunikation ein­fach ein­ge­stellt. (Tenor: „Wir geben so eine Liste gene­rell nicht raus!“)

    Da lobe ich mir Zoonar. Die haben zwar nur weni­ge Partner, aber die sind ange­ge­ben und man kann sogar selbst ent­schei­den, wel­che belie­fert wer­den dür­fen. Es ist aller­dings ziem­lich unüber­sicht­lich, denn vie­le Bilder befin­den sich teil­wei­se meh­re­re Monate „in Prüfung“, ohne dass sich da etwas tut. – Naja: irgend­was ist ja immer. 😉

    Ich bin aber noch fro­her Hoffnung, dass ich irgend­wann noch an die Alamy-​Partnerliste kom­me. Allerdings wird sich das lei­der für die Ausschüttung im Dezember nicht mehr aus­zah­len. Da hof­fe ich dann auf die Zwischenausschüttung im April.

  9. Hallo Robert,
    scha­de natür­lich, dass Du in die­sem Fall „abge­watscht“ wor­den bist, wie wir Badenser uns aus­drü­cken. Aber mit die­ser blu­ti­gen Nase hast Du ja auch etwas erreicht und offen­sicht­lich Änderungen bewirkt. Und Missstände auf­ge­zeigt, die uns alle wach­rüt­teln. Gratuliere! Auch wenn das ein teue­rer „Spaß“ für Dich war.
    Es wäre zu wün­schen, dass es mehr Menschen mit Rückgrat gibt, die auch mal was ris­kie­ren und sinn­voll Paroli bie­ten. Das könn­te unse­re Welt in Grenzen ver­bes­sern. Danke!

  10. Ich den­ke, der Laden ist bald am Ende. Der Zuwachs an Bildmaterial lie­ße sich zur Zeit wohl allein durch eine Halbtagskraft bewäl­ti­gen (ver­mut­lich ist es auch genau so). Der groß ange­kün­dig­te Eigenvertrieb der Bilder fin­det m.E. prak­tisch nicht statt. Der Internetauftritt wirkt stüm­per­haft. Warum wird auf der Startseite (dem „Aushängeschild“) bei­spiels­wei­se nicht ein Querschnitt aus den bes­ten Aufnahmen gezeigt, son­dern oft lang­wei­li­ge Serien des glei­chen Motivs?

    Ich bin einer der „kleins­ten Fische“ in die­ser Agentur, des­halb ist mei­ne Aussage alles ande­re als „reprä­sen­ta­tiv“. Aber bei mir ist der Punkt erreicht, an dem ich mit etwa der glei­chen Anzahl an Bildern bei Fotolia mehr ver­die­ne als bei IB. Und die Fotos bei IB waren die ers­te Wahl…

    Mittlerweile bedaue­re ich, den „berühm­ten“ Vertrag unter­schrie­ben zu haben. Werde ihn wohl noch vor dem Jahresende kün­di­gen. Die Kündigungsfrist hal­te ich für eine Unverschämtheit. Aber ich habe den Mist nun mal unterschrieben…
    Ein Agenturinhaber, der sei­nen Bildlieferanten mit „Krieg“ droht ist in mei­nen Augen eher eine Lachnummer als ein ernst­zu­neh­men­der Geschäftspartner. Auch ein Grund, den Hut zu nehmen…

    Danke für Deine Schilderungen zu die­sem Thema. Für mich waren sie sehr aufschlussreich!

  11. Der neue Vertrag ist nicht so toll. Dass die Kündigungsfrist ver­län­gert wird auf > zwei Jahre (statt bei alten Verträgen 6 Monate zum Jahresende) … aber der alte Vertrag hat ja die­se von Robert beschrie­ben Unendlichkeit, man kün­digt und Bilder wer­den genau­so wei­ter vertrieben.
    Bestehende Fotografen mit älte­ren Papierverträgen wer­den genö­tigt den neu­en Vertrag zu unter­schrei­ben, oder kön­nen in 2016 kei­ne Bilder mehr hoch­la­den, laut Vorwort.
    Das glei­che gilt auch für jede im Web bekannt­ge­ge­be­ne zukünf­ti­ge Vertragsaktualisierung – bei Widerspruch kann der Fotograf kei­ne wei­te­ren Bilder mehr hochladen.
    Dies ist ein sehr merk­wür­di­ges Verständnis des oft benutz­ten Begriffs ‚Partnerschaft‘.

    Microstock über IB zu ver­trei­ben – da fehlt mir die Vorstellung war­um das für Fotografen sinn­voll sein soll. Neben dem gerin­ge­ren Honoraranteil ver­liert der Fotograf den Zugriff auf sei­ne Bilder, man kann bei IB als Fotograf nicht ein­zel­ne Bilder aus dem Vertrieb wie­der raus­neh­men, aus­ser in Notfällen.

  12. Mensch Robert, blö­de Sache, ärgerlich!
    Das ist die­ser fei­ne Unterschied zwi­schen Recht und Rechtsmittelstaat. Es gibt lei­der kein „dem Sinn nach“ son­dern ent­lang for­ma­ler Befunde. Sonst hät­te wir ande­re (Willkür-)probleme – was Besseres gibt das Medium Sprache nicht her. Auf die­ser Ebene mag der Gegner also ein paar for­ma­le Treffer gelan­det haben.
    Mich – als emsi­gen Leser hier und als Semi-​Stocker – inter­es­sie­ren die­se Petitessen weni­ger, mich inter­es­siert schon das Ganze dem Sinn nach.
    Und da gefällt mir der Vertrag von IB über­haupt nicht, auch wenn die Kritik dar­an anhand eines Stockfotos auf einem Screenshot ver­klagt wer­den konnte.
    Ich weiß doch jetzt, was mir pas­sie­ren wür­de, wenn ich eine Meinungsverschiedenheit mit dem IB-​Betreiber hät­te. Die Alternative – mit den Partnern gene­rell koope­ra­tiv ver­fah­ren – wird schein­bar kaum erwo­gen. Um sol­che „Partner“ mache ich natür­lich auch einen Bogen.

  13. Da habe ich mich mit mei­nem Kommentar am 11.11.2015 wohl zu früh gefreut (http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2015/11/11/die-klage-von-imagebroker-wurde-entschieden/#comment-142162).

    Denn heu­te bekam ich wie­der eine Benachrichtigung von IB, dass erst kürz­lich ein Bild von mir ver­kauft wur­de. Obwohl ich schon längst gekün­digt habe und Herr Wolf mir im Dezember 2014 ver­si­chert hat, dass mei­ne Bilder „Mitte Juli 2015 bei allen Partnern gelöscht“ seien.

    Ich hät­te nicht gedacht, dass sich mei­ne Enttäuschung gegen­über IB noch stei­gern lässt.

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