- Darf man bei ihrer Bildagentur gekaufte Bilder bei Facebook nutzen?
- Wenn ja, mit welcher Lizenz und unter welchen Bedingungen (Größe etc.) genau?
- Wenn nein, welcher Passus des Lizenzvertrags verbietet das genau?
- Welche Überlegungen gibt es, in Zukunft die Stockfoto-Verwendung bei Facebook rechtssicher zu gestalten?
„Unsere Lizenzbedingungen erwähnen nur die am häufigsten vorkommenden Nutzungen und die Liste ist nicht vollständig, deshalb ist Facebook nicht explizit erwähnt. Wir empfehlen allen Bildkäufern, immer mit unserem Kundendienst Rücksprache zu halten, wenn sie Fragen zur Nutzung oder notwendigen Lizenzen haben.Facebook ist unserer Meinung nach ein Markt mit einem riesigen Potential (er hat schon über eine Millarde Mitglieder), deshalb haben wir kürzlich unsere neue Webseite timelineimages.com gestartet, speziell ausgerichtet auf die Facebook-Nutzung.Die meisten Bildagenturen sind auf ein Business-To-Business-Konzept ausgerichtet. Dreamstime hat bis zu einem gewissen Grad das gleiche Konzept, obwohl wir auch eine breite Masse an Käufern haben, welche Endnutzer der Bilder sind. Mit TimelineImages schwenkten wir auf das Business-To-Consumer-Modell umd sprechen die Leute an, die Bilder hauptsächlich brauchen, um ihre Profile oder Nachrichten in sozialen Netzwerken wie Facebook visuell zu verbessern.Hier noch einige detaillierte Antworten auf Deine Fragen:Zu 1. Ja, Bilder von Dreamstime dürfen auf Facebook genutzt werden, solange sie nicht als Profilfoto genutzt werden, insbesondere wenn es um Bilder mit Models oder Leuten geht. Der Bildnachweis (zum Beispiel „Das ist ein Foto mit Models“ [Anmerkung R. Kneschke: im Sinne der Abgrenzung von gestellten Fotos gegenüber dokumentarischen Aufnahmen]) ist nur erforderlich, wenn es der generelle Kontext der Nutzung erfordert, wie bei jeder anderen Web-Nutzung auch der Fall ist. Ein Beispiel: Wenn du eins unserer Bilder nutzt, um einen Artikel zu illustrieren, ist es empfehlenswert, den Bildnachweis anzubringen, um die Bildquelle und den Urheber zu würdigen. Dasselbe ist erforderlich, wenn du das Bild einfach in eins deiner Facebook-Alben hochlädst, nur um das Missverständnis zu vermeiden, dass Du das Copyright für das Bild vorenthalten würdest or Leute annehmen lässt, Du hättst das Bild gemacht. So lange das Bild gekauft und korrekt genutzt wird, dürfen Bilder von Dreamstime bei Facebook genutzt werden.Zu 2. Facebook sollte als Medium betrachtet werden. Leute fragen uns, ob sie unsere Bilder für eine private Nutzung auf Facebook nehmen dürfen oder für Facebook-Anwendungen, deshalb unterscheiden sich manchmal die notwendigen Lizenzen. Persönliche Nutzung (als Titelbild für die Zeitleiste oder in einem Marketing-Artikel zum Beispiel) ist von der „Standard Royalty Free“-Lizenz abgedeckt, welche die günstigste Lizenz auf unserer Seite ist. Die Nutzung des Bildes in einer Facebook-Anwendung kann von verschiedenen Lizenzverträgen abgedeckt werden, inklusive der Standard-Lizenz. Das hängt davon ab, wie genau das Bild benutzt wird. Am häufigsten ist die „Web-Extended Licence W‑EL“ notwendig, aber Kunden können die Bilder auch unter der „Unlimited Seats Licence U‑EL“ runterladen und auch unter der „Sell The Rights Licence SR-EL“.Zu 3. Wie schon gesagt, wir erlauben die Facebook-Nutzung, aber wie bei jeder anderen Nutzung auch gelten die üblichen Einschränkungen zu sensiblen Themen und zur Modelfreigabe. [Anmerkung Robert Kneschke: Versucht nicht, die deutsche Übersetzung auf der Dreamstime-Seite zu lesen, die ist automatisiert übersetztes Kauderwelsch.]
Zu 4. Als Ergänzung zu Dreamstime ist Timelineimages.com unsere aktuellste Lösung, um Facebook-Nutzern schnell und einfach Zugriff auf qualitativ hochwertige Bilder für die Facebook-Nutzung zu geben.“
Danach kam die Antwort von Susanne Mendack, die in Deutschland die Pressearbeit für Corbis und Veer macht:
„Ich habe mit den USA gesprochen, es ist leider nicht möglich, Ihre Fragen so, wie sie gestellt sind, zu beantworten. Es hängt von jeder einzelnen Lizenz ab, die ein Kunde erwirbt, ob er damit auch soziale Medien ‚bespielen‘ darf. Jede Lizenz ist anders, jede Kollektion ist anders, es gibt bei Corbis ja viele verschiedene High-End-Kollektionen und das, was in der Lizenz des Kunden steht, gilt. Wenn Sie eine Tendenz wissen möchten – man darf die Fotos eher nicht auf Facebook und Co. posten. Das ist auch im Interesse des Fotografen.“
Als nächstes kam die Antwort der PR-Agentur von Getty Images:
„[…] Wie bereits besprochen, haben wir Ihre Anfrage selbstverständlich an Getty Images weitergeleitet, wiederholt angefragt und entsprechend besprochen. Entgegen unserer Erwartungen und mit Hinweis auf zeitliche Engpässe liegt uns aktuell allerdings noch kein offizielles Statement von Getty Images vor. “
Danach folgte – mit viel Wartezeit – die sehr ausführliche Antwort von Fotolia:
„Vielen Dank für deine Geduld und dafür, daß Du auch uns die Möglichkeit einräumst, uns zu diesem wichtigen Thema zu äußern. Wir möchten im Zusammenhang mit unseren Antworten darauf hinweisen, daß wir uns nur zum aktuellen Stand der Diskussion um Social Media und explizit auf die aktuellen Facebook Terms of Service (Tos) sowie unserer aktuellen ToS beziehen können – beides kann sich in der schnelllebigen Zeit rasch ändern. Keiner weiß, was Facebook und Co. morgen machen werden.
- Darf man bei Fotolia gekaufte Bilder bei Facebook verwenden?
Ja, aber mit Einschränkungen. Eine Verwendung von Fotolia-Content auf Facebook ist aufgrund der dortigen Nutzungsbedingungen leider nur unter Einschränkungen möglich. Hintergrund ist neben der umfassenden Nutzungsrechtseinräumung, die sich Facebook regelmäßig bereits mit der Einstellung jeden Contents an diesem übertragen lässt (inkl. der Möglichkeit, selbst Sublizenzen an Dritte zu vergeben), eben auch die seitens Facebook automatisch vorgesehene und vom Einsteller nicht abwählbare Möglichkeit zum Download und Nutzung des Contents. Diese Weiterverbreitung des Contents widerspricht den Vorgaben von Fotolia.
Dennoch ist es möglich, Fotolia-Content auf Facebook einzusetzen, sofern man sich zuvor mit den Nutzungsbedingungen von Facebook und und den Lizenzbestimmungen von Fotolia beschäftigt und bestimmte grundlegende Regeln bei der Verwendung von RF-Content beachtet.
Solange Fotolia-Bilder nicht in ihrer von Fotolia bereitgestellten Form („stand-alone“, d.h. nicht bearbeitet, wie heruntergeladen) bei Facebook hochgeladen werden, sondern Teil einer neuen Komposition eines neuen Werks sind (Anzeige, Flyer, …) sollte es keine Probleme geben.
- Wenn ja, mit welcher Lizenz und unter welchen Bedingungen (Größe etc.) genau?
Eine Lizenz, die die Verwendung auf Facebook oder anderen Social Media Plattformen explizit regelt, gibt es noch nicht.
Grundsätzlich gilt bei der Online-Verwendung unseres Contents und bei Facebook gleichermaßen: Fotolia gestattet ist die Verwendung von Bildern mit einer maximalen Auflösung von 1000 x 1000 Pixeln bei 72 dpi. Natürlich verbieten sich auch hier beleidigende oder sonstwie rechtsverletzende Verwendungen, ebenso der Einsatz als Avatar. Man darf also kein Fotolia-Bild als Profilfoto verwenden und eine Fake-Identität schaffen. Und wie bei jeder Verwendung sollten Urheber und Quelle genannt werden. Auch hier reicht die Nennung im Impressum/Info der betreffenden Facebook-Seite.
- Wenn nein, welcher Passus des Lizenzvertrags verbietet das genau?
Gemäß unseren Verträgen darf unser Content nicht „stand-alone“ verteilt oder vertrieben werden. Auch dürfen keine Unterlizenzen eingeräumt werden. Das gilt überall, also auch bei Facebook. Und auch wenn der Facebook-Nutzer sich im Zweifelsfall nicht darüber im Klaren ist, räumt er Facebook (oder anderen Plattformbetreibern) bereits durch den Upload von Bildern bedeutende, wenn auch beschränkte Nutzungsrechte ein, veröffentlicht den Content und ermöglicht in vielen Fällen Dritten die weitere Nutzung des Contents durch die Bereitstellung per Download.
Fotolias Download-Verträge (sowohl Standard als auch die Erweitere Lizenz) enthalten die maßgebenden Einschränkungen in ihren jeweiligen Ziffern 2. und 3.
Ziff. 2 Unterlizenz: „Das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied ist nicht zur Gewährung weiterer Unterlizenzen berechtigt.“
=> Eine Unterlizenz lassen sich Facebook et al. explizit einräumen.
Ziff 3 Einschränkungen (a): „Unterlizenzierung, Verkauf, Abtretung oder Übertragung jeglicher Rechte aus diesem Vertrag. Verkauf, Lizenzierung oder Vertrieb des Werkes oder einer Bearbeitung des Werkes als Stand-Alone-Image-Datei oder als Bestandteil einer Online- oder jeglicher anderen Datenbank oder jeglicher Derivate, die das Werk in einer Form enthalten, die es Dritten ermöglichen, das Werk herunterzuladen, zu extrahieren oder sich Zugang zum Bild als Stand-Alone-Image-Datei zu verschaffen;“
Ziff 3 Einschränkungen ©: „die öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes online in einem herunterladbaren Format, Bereitstellung eines Werkes in elektronischen Foren oder Boards;“
=> Auch wenn der Facebook-Nutzer sich im Zweifelsfall nicht darüber im Klaren ist, durch den Upload von Bildern (vor allem ab einer bestimmten Dateigröße), räumt er Facebook (oder anderen Plattformbetreibern) Unterlizenzen ein, macht er den Content öffentlich zugänglich und ermöglicht in vielen Fällen den Download des Contents durch Dritte.
- Welche Überlegungen gibt es, in Zukunft die Stockfoto-Verwendung bei Facebook rechtssicher zu gestalten?
Ohne Zweifel sehen wir hier einen sehr lebendigen Markt. Es ist kein leichtes Unterfangen, die Interessen, der Kunden, der Urhebern, von Facebook und Fotolia gleichermaßen unter einen Hut zu bekommen. Fotolia anerkennt die immense Verwendung von Bild-Content in Social Media und den daraus entstehenden Bedarf einer für Kunden wie Fotografen gleichermaßen vertretbaren Regelung. Daher arbeiten wir daran, die Bilder für Facebook/Social-Media in Zukunft geregelt nutzbar zu machen und zu vereinfachen.“
Trotz mehrfacher Nachfragen und Wartezeiten von einigen Wochen wurde ich bei Shutterstock vom Vizepräsidenten Gerd Mittmann leider nur vertröstet, aber ich schiebe die Antwort gerne nach, wenn sie noch kommen sollte.
Bei Mauritius Images wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass eine Verwendung deren Bilder bei Facebook wegen der oben genannten Unterlizenzierung nicht erlaubt sei. Ich bat darum, mir eine zitierfähige Antwort per Email zuzuschicken, das ist jedoch bis heute nicht erfolgt.
Auch von plainpicture, Depositphotos und Bigstock erhielt ich trotz Nachfragen leider keine Antwort.
Mich wurmte auch, dass Getty Images als mit Abstand weitweit größte Bildagentur nicht in der Lage sei, meine Fragen zu beantworten. Deswegen startete ich einen zweiten Versuch und fragte nicht als Pressevertreter, sondern als Käufer an. Und siehe da, auf einmal ging es sehr schnell. Ich bekam einen Anruf eines Kundenberaters, welcher mir seine Antwort auch noch per Email zur Bestätigung schickte:
„Hallo Herr Kneschke,
sie können lizenzfreies Material von GETTY IMGES auch auf webbasierten sozialen oder Community-Netzwerken nutzen. Allerdings erstreckt sich diese Nutzung nicht auf bezahlte Werbeflächen.
Bei lizenpflichtigen Bildern finden Sie bei der Preiskalkulation unter „Internet und APP“ den Punkt „Web – Social Media“ welchen Sie bei der Honorarberechnung angeben können.
Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zurück.
Beste Grüße aus München,
Mustafa Cihangir
(Sales & Service Representative)“
Zusammenfassung
Ob gekaufte Stockfotos bei Facebook genutzt werden dürfen, hängt demnach stark von der Agentur ab, bei welcher diese gekauft werden. Einige verbieten diese Nutzung ausdrücklich, andere erlauben sie mit Einschränkungen, die unterschiedlich ausfallen. Andere Agenturen lassen ihre Kunden leider völlig im Unklaren. Im Zweifelsfall empfehle ich deshalb, die Bildagentur vor einer konkreten Verwendung zu fragen.
Welche Erfahrungen habt ihr mit Stockfotos auf Facebook gemacht?
Vielen Dank,
dass du dir die Mühe machst und nachfragst. Diese Frage habe ich mir nämlich auch schon gestellt, war aber zu faul (und mir fehlt auch die Marktübersicht) um mich selbst zu erkunden.
#ilike
Schließe mich Nicolai an. Danke für die Mühen.
Allerdings bezweifel ich, dass sich die Poster von Fotos auf Facebook daran halten werden. Auch Facebook lebt, meinen sehr bescheidenen Erfahrungen nach, stark vom geposteten Bild; da gibt es kein inhärentes Interesse an Regularien seitens Facebook. Vom gemeinen User dort erwarte ich auch keine Einsicht bezüglich der Urheberrechte oder möglicher Lizenzrechte. Post, View, Like…that’s it…quick ’n‘ dirty.
Wahrscheinlich ist eine Änderung des gesamten Komplexes Urheber-/Lizenzrecht notwendig, um allen Interessen gerecht zu werden. Momentan erschleicht sich Facebook von jedem Nutzerinput eine Sublizenz, das kann aus Sicht der Urheber nicht so bleiben, insbesondere nicht, wenn diese geprellt wurden und kaum oder nur mit hohem Aufwand dagegen vorgehen können.
@freezer: Ich habe in der Vergangenheit illegale Verwendungen erfolgreich abmahnen können, es gibt also Möglichkeiten, dagegen etwas zu unternehmen.
Robert,
danke für deine ausführliche Recherche. Ich hoffe, viele Nutzer lesen deinen Artikel, denn es dürfte wenige Menschen geben, die sich bewusst sind, was genau sie tun und das sie immer am Rande einer Abmahnung entlangschlittern.
Grüßle Marlies
Hallo zusammen,
hier ein Link der die Diskussion warscheinlich noch ein wenig mehr anfeuern wird http://news.cnet.com/8301–13578_3-57559710–38/instagram-says-it-now-has-the-right-to-sell-your-photos/
Leider auf Englisch. Soweit ich das verstanden habe, ist es Instagram/ Facebook gestattet die Bilder der Nutzer weiter zu vermarkten ohne finanzielle Beteiligung und Namensnennung.
Ganz schön frech?
Gruß Dirk
@Robert
Ja. Ich hatte auch deinen Beitrag dazu gelesen. Mir erschien es aber so, dass der Aufwand (zB Beweisführung, mögl. Prozesskosten) im Bezug auf den Nutzen relativ hoch ist. Für Amateure sicher nicht ohne weiteres machbar.
Ergänzend dazu heute auf bei ZEITonline:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012–12/instagram-will-fotos-von-nutzern-verkaufen
Hier auf deutsch: http://www.golem.de/news/nutzungsbedingungen-instagram-nimmt-sich-das-recht-zum-verkauf-aller-nutzerfotos-1212–96427.html
Vielen Dank für die aufschlußreiche Fragestunde mit den Bildagenturen.
Vielen Dank für die Mühe.
Ich hätte die Frage spontan wohl mit ja beantwortet, denn warum sollte Facebook eine Ausnahme von der Lizenz sein. Bei genauerer Betrachtung steht natürlich wirklich bei einigen Agenturen die Unterlizenzierung durch die FB AGB im Weg.
Zu den Instagram-Änderungen habe ich auch einen Link: https://plus.google.com/u/0/+J%C3%BCrgenKuri/posts/4PcfWAmCqs5
Das Gerücht, Nutzerbilder würden verkauft werden, ging vor 1–2 Jahren auch zu Facebook rum…
Die wollen sich doch nur rechtlich absichern, denn wenn sie z.B. ein Profilbild + Usernamen neben einer Werbung eines Unternehmens, mit dem der User in Verbindung steht, anzeigen, verwenden sie eben auch schon ein Bild des Nutzers kommerziell.
Also lassen sie sich halt das Recht dazu geben. Vom Bildverkauf ist nicht die Rede!
Und das die Lizenz unterlizensierbar und übertragbar ist, wundert mich bei großen Unternehmen die Töchter haben und Dienstleister beauftragen auch nicht so sehr. Beispiel Facebook: Es gibt den Sitz in den USA für den Amerikanischen Raum und den in Irland für Europa. Wenn der gemeine Europäer jetzt Bilder der amerikanischen Freunde sehen will, muss Facebook USA nunmal an Facebook Irland unterlizenzieren.
Das ist bei jedem mehrsprachigen Fotoforum mit fleißigem Anwalt so.
Abgesehen davon bin ich auch kein Fan von FB (oder Instagram), aber man muss deswegen ja nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen. 🙂
Natürlich kann das für manche dennoch ein Löschungsgrund sein, aber das muss ja eh jeder selber wissen.
Inzwischen ist Instagram aber auch darauf aufmerksam geworden:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/instagram-aendert-regeln-zum-foto-verkauf-nach-kritik-im-netz-a-873738.html
@Roberto S.: “ Vom Bildverkauf ist nicht die Rede!“ – das ist so nicht richtig, tatsächlich wurde bei FB ein Bild von jemandem der einen namensgleichen Promi hatte von der Presse weltweit genutzt.
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Wirklich ein brisantes Thema, ich hätte nicht gedacht, dass es solche Unklarheiten gibt. Ich hoffe, dass zukünftig da klare Regelungen geschaffen werden.
@Max Wuterich
gibt es für diese Aussage eine Quelle? Hat die Presse vielleicht selber das bild bei Facebook runtergeladen? Wie war die Sichtbarkeit von dem Bild?
Also ich hätte da noch eine Info zu depositphotos. Ich habe da (via Facebook) nachgefragt inwieweit ich eine Bildkomposition posten darf.
Antwort:
„Dear Sven, thanks for asking. It is always pleasant to know that our buyers are concerned about copyright rules. So this is how it works: you can post such a collage, but it is important that you follow these regulations: 1) the pixel density for such files has to be limited to 1024 x 768; 2) such a post must contain the following text “©Depositphotos/Name of Contributor.“
Hallo Robert,
vielen Dank für diese nützliche Recherche! Gerne würde ich noch einen Tipp hinzufügen:
bei Clipdealer ist es in den AGB ausdrücklich erlaubt, Fotos auf Facebook zu posten.
(http://de.clipdealer.com/static/kundenlizenzvertrag unter Punkt 2.6)
Haben Sie einen rss feed, den ich abonnieren kann?
Ansehnliche Information, Sie haben einen neuen Leser dazugewonnen.
@christopher: Ja, oben rechts müsste der button zum abonnieren des rss-feeds sein, ansonsten diesen link dem rss-reader geben: http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/feed
Hallo Robert,
gab es denn von Shutterstock irgendwann doch noch eine Antwort? Hat sich die Rechtslage inzwischen verändert … leider ist es immer noch schwierig genaues zu erfahren.