Darf man gekaufte Stockfotos bei Facebook posten? Die große Umfrage

Ich hät­te nicht gedacht, dass die Antwort auf die­se Frage so schwer fällt. Selbst die größ­te Bildagentur der Welt scheint nicht in der Lage zu sein, dar­auf eine Antwort zu geben. Aber der Reihe nach.
Desöfteren haben mich sowohl Fotografen als auch Bildkäufer gefragt, ob sie Fotos bei Facebook nut­zen dürf­ten. Ich wuß­te kei­ne genaue Antwort und habe mich damit her­aus­ge­re­det, dass die jewei­li­gen Lizenzbedingungen von der betref­fen­den Bildagentur und von Facebook ein­ge­hal­ten wer­den müssten.
Deshalb dach­te ich, fra­ge ich die Leute, die es am bes­ten wis­sen müs­sen: Die Bildagenturen selbst. Schließlich müss­ten die ers­tens ihre eige­nen Lizenzen und die erlaub­ten Verwendungen am bes­ten im Kopf haben und zwei­tens ist Facebook ja kei­ne unbe­kann­te Seite mehr, sodaß in der Praxis längst klar sein soll­te, dass auf Facebook eine unvor­stell­bar gro­ße Menge an Bildern hoch­ge­la­den wird.
Ich schick­te vier ein­fa­che Fragen an zehn gro­ße Micro- und Macrostock-​Agenturen, an Corbis, Getty Images, Mauritius Images und Plainpicture, an Fotolia, Dreamstime, iStockphoto, Shutterstock, Depositphotos und Veer. Die vier Fragen lauteten:
  1. Darf man bei ihrer Bildagentur gekauf­te Bilder bei Facebook nutzen?
  2. Wenn ja, mit wel­cher Lizenz und unter wel­chen Bedingungen (Größe etc.) genau?
  3. Wenn nein, wel­cher Passus des Lizenzvertrags ver­bie­tet das genau?
  4. Welche Überlegungen gibt es, in Zukunft die Stockfoto-​Verwendung bei Facebook rechts­si­cher zu gestalten?
Die Resultate haben mich überrascht.
Alle fett­ge­druck­ten Hervorhebung in den Agenturantworten erfolg­ten durch mich.
Als ers­tes ant­wor­te­te Dreamstime in Form von Carmen Pietraru (Qualitätskontrolle und Kundendienst) sehr aus­führ­lich auf eng­lisch, die Antworten habe ich für den Blog übersetzt:
„Unsere Lizenzbedingungen erwäh­nen nur die am häu­figs­ten vor­kom­men­den Nutzungen und die Liste ist nicht voll­stän­dig, des­halb ist Facebook nicht expli­zit erwähnt. Wir emp­feh­len allen Bildkäufern, immer mit unse­rem Kundendienst Rücksprache zu hal­ten, wenn sie Fragen zur Nutzung oder not­wen­di­gen Lizenzen haben.
Facebook ist unse­rer Meinung nach ein Markt mit einem rie­si­gen Potential (er hat schon über eine Millarde Mitglieder), des­halb haben wir kürz­lich unse­re neue Webseite timelineimages.com gestar­tet, spe­zi­ell aus­ge­rich­tet auf die Facebook-Nutzung.
Die meis­ten Bildagenturen sind auf ein Business-​To-​Business-Konzept aus­ge­rich­tet. Dreamstime hat bis zu einem gewis­sen Grad das glei­che Konzept, obwohl wir auch eine brei­te Masse an Käufern haben, wel­che Endnutzer der Bilder sind. Mit TimelineImages schwenk­ten wir auf das Business-​To-​Consumer-Modell umd spre­chen die Leute an, die Bilder haupt­säch­lich brau­chen, um ihre Profile oder Nachrichten in sozia­len Netzwerken wie Facebook visu­ell zu verbessern.
Hier noch eini­ge detail­lier­te Antworten auf Deine Fragen:
Zu 1. Ja, Bilder von Dreamstime dür­fen auf Facebook genutzt wer­den, solan­ge sie nicht als Profilfoto genutzt wer­den, ins­be­son­de­re wenn es um Bilder mit Models oder Leuten geht. Der Bildnachweis (zum Beispiel „Das ist ein Foto mit Models“ [Anmerkung R. Kneschke: im Sinne der Abgrenzung von gestell­ten Fotos gegen­über doku­men­ta­ri­schen Aufnahmen]) ist nur erfor­der­lich, wenn es der gene­rel­le Kontext der Nutzung erfor­dert, wie bei jeder ande­ren Web-​Nutzung auch der Fall ist. Ein Beispiel: Wenn du eins unse­rer Bilder nutzt, um einen Artikel zu illus­trie­ren, ist es emp­feh­lens­wert, den Bildnachweis anzu­brin­gen, um die Bildquelle und den Urheber zu wür­di­gen. Dasselbe ist erfor­der­lich, wenn du das Bild ein­fach in eins dei­ner Facebook-​Alben hoch­lädst, nur um das Missverständnis zu ver­mei­den, dass Du das Copyright für das Bild vor­ent­hal­ten wür­dest or Leute anneh­men lässt, Du hättst das Bild gemacht. So lan­ge das Bild gekauft und kor­rekt genutzt wird, dür­fen Bilder von Dreamstime bei Facebook genutzt werden.
Zu 2. Facebook soll­te als Medium betrach­tet wer­den. Leute fra­gen uns, ob sie unse­re Bilder für eine pri­va­te Nutzung auf Facebook neh­men dür­fen oder für Facebook-​Anwendungen, des­halb unter­schei­den sich manch­mal die not­wen­di­gen Lizenzen. Persönliche Nutzung (als Titelbild für die Zeitleiste oder in einem Marketing-​Artikel zum Beispiel) ist von der „Standard Royalty Free“-Lizenz abge­deckt, wel­che die güns­tigs­te Lizenz auf unse­rer Seite ist. Die Nutzung des Bildes in einer Facebook-​Anwendung kann von ver­schie­de­nen Lizenzverträgen abge­deckt wer­den, inklu­si­ve der Standard-​Lizenz. Das hängt davon ab, wie genau das Bild benutzt wird. Am häu­figs­ten ist die „Web-​Extended Licence W‑EL“ not­wen­dig, aber Kunden kön­nen die Bilder auch unter der „Unlimited Seats Licence U‑EL“ run­ter­la­den und auch unter der „Sell The Rights Licence SR-EL“.

Zu 3. Wie schon gesagt, wir erlau­ben die Facebook-​Nutzung, aber wie bei jeder ande­ren Nutzung auch gel­ten die übli­chen Einschränkungen zu sen­si­blen Themen und zur Modelfreigabe. [Anmerkung Robert Kneschke: Versucht nicht, die deut­sche Übersetzung auf der Dreamstime-​Seite zu lesen, die ist auto­ma­ti­siert über­setz­tes Kauderwelsch.]

Zu 4. Als Ergänzung zu Dreamstime ist Timelineimages.com unse­re aktu­ells­te Lösung, um Facebook-​Nutzern schnell und ein­fach Zugriff auf qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Bilder für die Facebook-​Nutzung zu geben.“

Danach kam die Antwort von Susanne Mendack, die in Deutschland die Pressearbeit für Corbis und Veer macht:

Ich habe mit den USA gespro­chen, es ist lei­der nicht mög­lich, Ihre Fragen so, wie sie gestellt sind, zu beant­wor­ten. Es hängt von jeder ein­zel­nen Lizenz ab, die ein Kunde erwirbt, ob er damit auch sozia­le Medien ‚bespie­len‘ darf. Jede Lizenz ist anders, jede Kollektion ist anders, es gibt bei Corbis ja vie­le ver­schie­de­ne High-​End-​Kollektionen und das, was in der Lizenz des Kunden steht, gilt. Wenn Sie eine Tendenz wis­sen möch­ten – man darf die Fotos eher nicht auf Facebook und Co. pos­ten. Das ist auch im Interesse des Fotografen.“

Als nächs­tes kam die Antwort der PR-​Agentur von Getty Images:

[…] Wie bereits bespro­chen, haben wir Ihre Anfrage selbst­ver­ständ­lich an Getty Images wei­ter­ge­lei­tet, wie­der­holt ange­fragt und ent­spre­chend bespro­chen. Entgegen unse­rer Erwartungen und mit Hinweis auf zeit­li­che Engpässe liegt uns aktu­ell aller­dings noch kein offi­zi­el­les Statement von Getty Images vor. “

Danach folg­te  – mit viel Wartezeit – die sehr aus­führ­li­che Antwort von Fotolia:

Vielen Dank für dei­ne Geduld und dafür, daß Du auch uns die Möglichkeit ein­räumst, uns zu die­sem wich­ti­gen Thema zu äußern.  Wir möch­ten im Zusammenhang mit unse­ren Antworten dar­auf hin­wei­sen, daß wir uns nur zum aktu­el­len Stand der Diskussion um Social Media und expli­zit auf die aktu­el­len Facebook Terms of Service (Tos) sowie unse­rer aktu­el­len ToS bezie­hen kön­nen – bei­des kann sich in der schnell­le­bi­gen Zeit rasch ändern. Keiner weiß, was Facebook und Co. mor­gen machen werden.

- Darf man bei Fotolia gekauf­te Bilder bei Facebook verwenden?

Ja, aber mit Einschränkungen. Eine Verwendung von Fotolia-​Content auf Facebook ist auf­grund der dor­ti­gen Nutzungsbedingungen lei­der nur unter Einschränkungen mög­lich. Hintergrund ist neben der umfas­sen­den Nutzungsrechtseinräumung, die sich Facebook regel­mä­ßig bereits mit der Einstellung jeden Contents an die­sem über­tra­gen lässt (inkl. der Möglichkeit, selbst Sublizenzen an Dritte zu ver­ge­ben), eben auch die sei­tens Facebook auto­ma­tisch vor­ge­se­he­ne und vom Einsteller nicht abwähl­ba­re Möglichkeit zum Download und Nutzung des Contents. Diese Weiterverbreitung des Contents wider­spricht den Vorgaben von Fotolia.

Dennoch ist es mög­lich, Fotolia-​Content auf Facebook ein­zu­set­zen, sofern man sich zuvor mit den Nutzungsbedingungen von Facebook und und den Lizenzbestimmungen von  Fotolia beschäf­tigt und bestimm­te grund­le­gen­de Regeln bei der Verwendung von RF-​Content beachtet.

Solange Fotolia-​Bilder nicht in ihrer von Fotolia bereit­ge­stell­ten Form („stand-​alone“, d.h. nicht bear­bei­tet, wie her­un­ter­ge­la­den)  bei Facebook hoch­ge­la­den wer­den, son­dern Teil einer neu­en Komposition eines neu­en Werks sind (Anzeige, Flyer, …) soll­te es kei­ne Probleme geben.

- Wenn ja, mit wel­cher Lizenz und unter wel­chen Bedingungen (Größe etc.) genau?

Eine Lizenz, die die Verwendung auf Facebook oder ande­ren Social Media Plattformen expli­zit regelt, gibt es noch nicht.

Grundsätzlich gilt bei der Online-​Verwendung  unse­res Contents und bei Facebook glei­cher­ma­ßen: Fotolia gestat­tet ist die Verwendung von Bildern mit einer maxi­ma­len Auflösung von 1000 x 1000 Pixeln bei 72 dpi. Natürlich ver­bie­ten sich auch hier belei­di­gen­de oder sonst­wie rechts­ver­let­zen­de Verwendungen, eben­so der Einsatz als Avatar. Man darf also kein Fotolia-​Bild als Profilfoto ver­wen­den und eine Fake-​Identität schaf­fen. Und wie bei jeder Verwendung soll­ten Urheber und Quelle genannt wer­den. Auch hier reicht die Nennung im Impressum/​Info der betref­fen­den Facebook-Seite.

- Wenn nein, wel­cher Passus des Lizenzvertrags ver­bie­tet das genau?

Gemäß unse­ren Verträgen darf unser Content nicht „stand-​alone“ ver­teilt oder ver­trie­ben wer­den. Auch dür­fen kei­ne Unterlizenzen ein­ge­räumt wer­den. Das gilt über­all, also auch bei Facebook. Und auch wenn der Facebook-​Nutzer sich im Zweifelsfall nicht dar­über im Klaren ist, räumt er Facebook (oder ande­ren Plattformbetreibern) bereits durch den Upload von Bildern bedeu­ten­de, wenn auch beschränk­te Nutzungsrechte ein, ver­öf­fent­licht den Content und ermög­licht in vie­len Fällen Dritten die wei­te­re Nutzung des Contents durch die Bereitstellung per Download.

Fotolias Download-​Verträge (sowohl Standard als auch die Erweitere Lizenz) ent­hal­ten die maß­ge­ben­den Einschränkungen in ihren jewei­li­gen Ziffern 2. und 3.

Ziff. 2 Unterlizenz: Das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied ist nicht zur Gewährung wei­te­rer Unterlizenzen berechtigt.“

=> Eine Unterlizenz las­sen sich Facebook et al. expli­zit einräumen.

Ziff 3 Einschränkungen (a): „Unterlizenzierung, Verkauf, Abtretung oder Übertragung jeg­li­cher Rechte aus die­sem Vertrag. Verkauf, Lizenzierung oder Vertrieb des Werkes oder einer Bearbeitung des Werkes als Stand-​Alone-​Image-​Datei oder als Bestandteil einer Online- oder jeg­li­cher ande­ren Datenbank oder jeg­li­cher Derivate, die das Werk in einer Form ent­hal­ten, die es Dritten ermög­li­chen, das Werk her­un­ter­zu­la­den, zu extra­hie­ren oder sich Zugang zum Bild als Stand-​Alone-​Image-​Datei zu verschaffen;“

Ziff 3 Einschränkungen ©: „die öffent­li­che Zugänglichmachung eines Werkes online in einem her­un­ter­lad­ba­ren Format, Bereitstellung eines Werkes in elek­tro­ni­schen Foren oder Boards;“

=> Auch wenn der Facebook-​Nutzer sich im Zweifelsfall nicht dar­über im Klaren ist, durch den Upload von Bildern (vor allem ab einer bestimm­ten Dateigröße), räumt er Facebook (oder ande­ren Plattformbetreibern) Unterlizenzen ein, macht er den Content öffent­lich zugäng­lich und ermög­licht in vie­len Fällen den Download des Contents durch Dritte.

- Welche Überlegungen gibt es, in Zukunft die Stockfoto-​Verwendung bei Facebook rechts­si­cher zu gestalten?

Ohne Zweifel sehen wir hier einen sehr leben­di­gen Markt. Es ist kein leich­tes Unterfangen, die Interessen, der Kunden, der Urhebern, von Facebook und Fotolia glei­cher­ma­ßen unter einen Hut zu bekom­men. Fotolia aner­kennt die immense Verwendung von Bild-​Content in Social Media und den dar­aus ent­ste­hen­den Bedarf einer für Kunden wie Fotografen glei­cher­ma­ßen ver­tret­ba­ren Regelung. Daher arbei­ten wir dar­an, die Bilder für Facebook/​Social-​Media in Zukunft gere­gelt nutz­bar zu machen und zu vereinfachen.“

Trotz mehr­fa­cher Nachfragen und Wartezeiten von eini­gen Wochen wur­de ich bei Shutterstock vom Vizepräsidenten Gerd Mittmann lei­der nur ver­trös­tet, aber ich schie­be die Antwort ger­ne nach, wenn sie noch kom­men sollte.

Bei Mauritius Images wur­de mir tele­fo­nisch mit­ge­teilt, dass eine Verwendung deren Bilder bei Facebook wegen der oben genann­ten Unterlizenzierung nicht erlaubt sei. Ich bat dar­um, mir eine zitier­fä­hi­ge Antwort per Email zuzu­schi­cken, das ist jedoch bis heu­te nicht erfolgt.

Auch von plain­pic­tu­re, Depositphotos und Bigstock erhielt ich trotz Nachfragen lei­der kei­ne Antwort.

Mich wurm­te auch, dass Getty Images als mit Abstand weit­weit größ­te Bildagentur nicht in der Lage sei, mei­ne Fragen zu beant­wor­ten. Deswegen star­te­te ich einen zwei­ten Versuch und frag­te nicht als Pressevertreter, son­dern als Käufer an. Und sie­he da, auf ein­mal ging es sehr schnell. Ich bekam einen Anruf eines Kundenberaters, wel­cher mir sei­ne Antwort auch noch per Email zur Bestätigung schickte:

Hallo Herr Kneschke,

sie kön­nen lizenz­frei­es Material von GETTY IMGES auch auf web­ba­sier­ten sozia­len oder Community-​Netzwerken nut­zen. Allerdings erstreckt sich die­se Nutzung nicht auf bezahl­te Werbeflächen.

Bei lizen­pflich­ti­gen Bildern fin­den Sie bei der Preiskalkulation unter „Internet und APP“ den Punkt „Web – Social Media“ wel­chen Sie bei der Honorarberechnung ange­ben können.

Kommen Sie bei Fragen ger­ne auf mich zurück.

Beste Grüße aus München,
Mustafa Cihangir
(Sales & Service Representative)“

Zusammenfassung

Ob gekauf­te Stockfotos bei Facebook genutzt wer­den dür­fen, hängt dem­nach stark von der Agentur ab, bei wel­cher die­se gekauft wer­den. Einige ver­bie­ten die­se Nutzung aus­drück­lich, ande­re erlau­ben sie mit Einschränkungen, die unter­schied­lich aus­fal­len. Andere Agenturen las­sen ihre Kunden lei­der völ­lig im Unklaren. Im Zweifelsfall emp­feh­le ich des­halb, die Bildagentur vor einer kon­kre­ten Verwendung zu fragen.

Welche Erfahrungen habt ihr mit Stockfotos auf Facebook gemacht?

17 Gedanken zu „Darf man gekaufte Stockfotos bei Facebook posten? Die große Umfrage“

  1. Vielen Dank,

    dass du dir die Mühe machst und nach­fragst. Diese Frage habe ich mir näm­lich auch schon gestellt, war aber zu faul (und mir fehlt auch die Marktübersicht) um mich selbst zu erkunden.

    #ili­ke

  2. Schließe mich Nicolai an. Danke für die Mühen.

    Allerdings bezwei­fel ich, dass sich die Poster von Fotos auf Facebook dar­an hal­ten wer­den. Auch Facebook lebt, mei­nen sehr beschei­de­nen Erfahrungen nach, stark vom gepos­te­ten Bild; da gibt es kein inhä­ren­tes Interesse an Regularien sei­tens Facebook. Vom gemei­nen User dort erwar­te ich auch kei­ne Einsicht bezüg­lich der Urheberrechte oder mög­li­cher Lizenzrechte. Post, View, Like…that’s it…quick ’n‘ dirty.

    Wahrscheinlich ist eine Änderung des gesam­ten Komplexes Urheber-​/​Lizenzrecht not­wen­dig, um allen Interessen gerecht zu wer­den. Momentan erschleicht sich Facebook von jedem Nutzerinput eine Sublizenz, das kann aus Sicht der Urheber nicht so blei­ben, ins­be­son­de­re nicht, wenn die­se geprellt wur­den und kaum oder nur mit hohem Aufwand dage­gen vor­ge­hen können.

  3. @freezer: Ich habe in der Vergangenheit ille­ga­le Verwendungen erfolg­reich abmah­nen kön­nen, es gibt also Möglichkeiten, dage­gen etwas zu unternehmen.

  4. Robert,
    dan­ke für dei­ne aus­führ­li­che Recherche. Ich hof­fe, vie­le Nutzer lesen dei­nen Artikel, denn es dürf­te weni­ge Menschen geben, die sich bewusst sind, was genau sie tun und das sie immer am Rande einer Abmahnung entlangschlittern.

    Grüßle Marlies

  5. Hallo zusam­men,

    hier ein Link der die Diskussion war­schein­lich noch ein wenig mehr anfeu­ern wird http://news.cnet.com/8301–13578_3-57559710–38/instagram-says-it-now-has-the-right-to-sell-your-photos/
    Leider auf Englisch. Soweit ich das ver­stan­den habe, ist es Instagram/​ Facebook gestat­tet die Bilder der Nutzer wei­ter zu ver­mark­ten ohne finan­zi­el­le Beteiligung und Namensnennung.

    Ganz schön frech?
    Gruß Dirk

  6. Vielen Dank für die Mühe.
    Ich hät­te die Frage spon­tan wohl mit ja beant­wor­tet, denn war­um soll­te Facebook eine Ausnahme von der Lizenz sein. Bei genaue­rer Betrachtung steht natür­lich wirk­lich bei eini­gen Agenturen die Unterlizenzierung durch die FB AGB im Weg.

    Zu den Instagram-​Änderungen habe ich auch einen Link: https://plus.google.com/u/0/+J%C3%BCrgenKuri/posts/4PcfWAmCqs5

    Das Gerücht, Nutzerbilder wür­den ver­kauft wer­den, ging vor 1–2 Jahren auch zu Facebook rum…
    Die wol­len sich doch nur recht­lich absi­chern, denn wenn sie z.B. ein Profilbild + Usernamen neben einer Werbung eines Unternehmens, mit dem der User in Verbindung steht, anzei­gen, ver­wen­den sie eben auch schon ein Bild des Nutzers kommerziell.
    Also las­sen sie sich halt das Recht dazu geben. Vom Bildverkauf ist nicht die Rede!
    Und das die Lizenz unter­li­zen­sier­bar und über­trag­bar ist, wun­dert mich bei gro­ßen Unternehmen die Töchter haben und Dienstleister beauf­tra­gen auch nicht so sehr. Beispiel Facebook: Es gibt den Sitz in den USA für den Amerikanischen Raum und den in Irland für Europa. Wenn der gemei­ne Europäer jetzt Bilder der ame­ri­ka­ni­schen Freunde sehen will, muss Facebook USA nun­mal an Facebook Irland unterlizenzieren.
    Das ist bei jedem mehr­spra­chi­gen Fotoforum mit flei­ßi­gem Anwalt so.

    Abgesehen davon bin ich auch kein Fan von FB (oder Instagram), aber man muss des­we­gen ja nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen. 🙂
    Natürlich kann das für man­che den­noch ein Löschungsgrund sein, aber das muss ja eh jeder sel­ber wissen.

    Inzwischen ist Instagram aber auch dar­auf auf­merk­sam geworden:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/instagram-aendert-regeln-zum-foto-verkauf-nach-kritik-im-netz-a-873738.html

  7. @Roberto S.: “ Vom Bildverkauf ist nicht die Rede!“ – das ist so nicht rich­tig, tat­säch­lich wur­de bei FB ein Bild von jeman­dem der einen namens­glei­chen Promi hat­te von der Presse welt­weit genutzt.

  8. Vielen Dank für den aus­führ­li­chen Artikel. Wirklich ein bri­san­tes Thema, ich hät­te nicht gedacht, dass es sol­che Unklarheiten gibt. Ich hof­fe, dass zukünf­tig da kla­re Regelungen geschaf­fen werden.

  9. @Max Wuterich
    gibt es für die­se Aussage eine Quelle? Hat die Presse viel­leicht sel­ber das bild bei Facebook run­ter­ge­la­den? Wie war die Sichtbarkeit von dem Bild?

  10. Also ich hät­te da noch eine Info zu depo­sit­pho­tos. Ich habe da (via Facebook) nach­ge­fragt inwie­weit ich eine Bildkomposition pos­ten darf.

    Antwort:
    „Dear Sven, thanks for asking. It is always plea­sant to know that our buy­ers are con­cer­ned about copy­right rules. So this is how it works: you can post such a col­la­ge, but it is important that you fol­low the­se regu­la­ti­ons: 1) the pixel den­si­ty for such files has to be limi­t­ed to 1024 x 768; 2) such a post must con­tain the fol­lo­wing text “©Depositphotos/​Name of Contributor.“

  11. Hallo Robert,

    gab es denn von Shutterstock irgend­wann doch noch eine Antwort? Hat sich die Rechtslage inzwi­schen ver­än­dert … lei­der ist es immer noch schwie­rig genau­es zu erfahren.

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