Vor paar Tagen habe ich wieder eine interessante Frage per Email bekommen, die ich gerne öffentlich beantworten will, weil ich manchmal ähnliche Probleme in der Praxis hatte.
„Hallo Herr Kneschke,
ab und zu sehe ich auf Ihrem Blog mal vorbei. Fand es bisher immer sehr lehrreich.
Jetzt habe ich eine Frage. Für einen Erotikshop, Kleidung bis Sexspielzeug, werden neue Bilder benötigt. Ist es erlaubt, dafür z. B. ein Microstock-Bild zu kaufen? Es geht einfach um eine lächelnde, attraktive Frau, weder in erotischer Pose noch ähnlichem. Ist eine solche Verwendung problematisch?
Viele Grüße,
[Name entfernt]“
Die kurze Antwort: Ja, eine solche Verwendung ist problematisch, denn es ist meist nicht erlaubt.
Ich habe hier in meinem Blog einen Überblick über die erlaubten und verbotenen Verwendungen veröffentlicht. Vor allem die amerikanischen Agenturen sind da sehr streng.
Fotos für einen Erotikshop zu nutzen, ist von den Agenturen meist untersagt, weil die Nutzung entweder als „pornografisch“, „diffamierend“ oder als „unmoralisch“ ausgelegt werden könnte. Ob die Fotos in neutraler Pose oder eher sexy und lasziv sind, spielt da eine untergeordnete Rolle. Die „Compliance and Enforcement“-Abteilung von iStockphoto argumentierte in der Vergangenheit zwar manchmal bei erotischen Fotos, dass den Models klar sein müsse, in welchem Umfeld solche Fotos benutzt werden, aber eins der betroffenen Models hatte die Sache selbst juristisch verfolgt und sowohl eine Entfernung als auch Entschädigung erwirkt.
Ein weiterer Punkt, an den selten gedacht wird, ist, dass Geschäftsbetreiber zur Einhaltung geltender Gesetze verpflichtet sind und da der Bildkäufer beispielsweise nicht weiß, ob ein abgebildetes Model möglicherweise minderjährig ist, könnte es neben den oben genannten Punkten auch zu Problemen wegen des Alters (Stichwort Jugendschutzgesetz) kommen.
Ich hatte beispielsweise ein Foto von einer feiernden Mädchengruppe gemacht, von denen mindestens eins der Models unter 18 Jahren war. Das lizenzierte Foto wurde von einem der abgebildeten Models auf einer Webseite gefunden, die für „Dildo-Partys“ geworben hatte. Das Model war nicht erfreut und der Shop-Betreiber hat das Foto auch schleunigst entfernt.
Ich kenne auch weitere Fälle, in denen Models und/oder Fotografen allergisch auf solche Nutzungen reagieren und diese meist erfolgreich kostenpflichtig abgemahnt haben.
Ich empfehle daher, entweder vor einer Nutzung über die Bildagentur den Fotografen und die Models mit einer Skizze oder einem Webseiten-Layout zu fragen, ob alle mit einer Nutzung einverstanden sind oder direkt einen Fotografen zu beauftragen, der das gewünschte Foto umsetzt. Auch da sollten sowohl Fotograf als auch die Models im Vorfeld auf die geplante Verwendung hingewiesen werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, Material von Bildagenturen zu nutzen, welche sich auf den „Adult-Bereich“ spezialisiert haben.
Welche Erfahrung habt ihr mit der Nutzung von Stockfotos im erotischen Kontext gemacht?
im macro Bereich ist es möglich eine solche Verwendung anzufragen …nur ist es so das dann das Model und der Fotograf nochmals gefragt werden ob das Bild freigegeben werden kann …dies muss dann auch von allen Seiten nochmals via Anwaltskanzlei in einem neuen Vertrag festgehalten werden .
Es ist sicherlich ein sicherer Weg für einen Kunden diesen Weg zu gehen .
@reka: Warum willst Du auf Nikon umsteigen – welche Probleme hattest Du mit der MK II?
Ich gehe einmal davon aus, depends … Was wurde im MR vereinbart bzw. ausgeschlossen? Die Frage, die sich mir jetzt aber stellt, wie wollen das die Agenturen kontrollieren? Wie läuft das?
Da ich mehr als die Hälfte meines Umsatzes im Direktverkauf mit vielen deutschen und österreichischen Zeitungen/Zeitschriften erziele, habe ich ein dementsprechendes Model-Release, dass alle (mir bisher bekannten Eventualitäten, inklusive Erben) umfasst.
Es geht immer nur um das Thema Sex, aber Redakteure denken sehr oft nicht wirklich nach und nehmen beliebige Bilder z. B. zum Thema Drogen, Alkohol, Demenz und Alzheimer. Das Bild eines netten älteren Menschens, der aus dem Fenster sieht in einer Zeitung mit 250.000 Auflage in seiner Heimatstadt und der Bildunterschrift, das man leider nicht mehr nach Hause findet, ist nicht weniger peinlich als ein irgendwo veröffentlichtes Bild auf einer Erotikseite.
Da hilft nur, sich von vornherein dagegen abzusichern um unnötigen Ärger und Stress zu vermeiden. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass dann eine Anwaltskanzklei bei einem VORHANDENEN Bild einen NEUEN Vertrag aufsetzt. Da laufen die Kosten doch völlig aus dem Ruder. Da ist neu fotografieren wesentlich günstiger. Aber wie heissts beim Lotto: Alles ist möglich…
Nikon : besserer Focus ( der packz einfach und schneller) , chip besser und 12 megapixel mehr . Rauschverhalten wesentlich besser . Optiken sind auch schärfer . Da hat canon die letzten Jahren verpennt .
Anwalt hin und her wenn es um fettes Geld dann spielt der Anwalt auch keine Rolle mehr .
Jeder sollte sich selbst fragen ob es einem selbst Recht wäre sich in einem solchen Kontext zu sehen .
@reka: „Jeder sollte sich selbst fragen ob es einem selbst Recht wäre sich in einem solchen Kontext zu sehen .“
Richtig – ein Model muss es ja nicht machen. Gibt ja genug andere. Allerdings, wie siehst Du dann den Beruf des Schauspielers? Da sind auch nicht immer alle nur die Guten. Und ein Model ist ja nichts anderes.
@Walter: Bisher hast Du doch immer gesagt das Du € 7000,– montl. im Micro machst?
einem Schauspieler ist aber möglich die Rolle abzulehnen. ^^ Und ohnehin hinkt der Vergleich ein bißchen. Ich denke, wenn z.B. ein älterer Mensch auf einem Foto gebückt, an Krücken oder traurig dreinblickend dargestellt ist (womit er ja wohl auch einverstanden war) dann kann man erwarten, dass das Bild in so einem Zusammenhang (Demenz) auftaucht. Wenn er nur lächelnd „vor sich hin“ blickt, ist er dann natürlich überrascht und mit Sicherheit auch nicht „amused“.
Sicher ist es besser, Models darauf hinzuweisen, dass es auch „überraschende“ Kontexte sein können. Ich denke auch, die Rechtslage ist eindeutig und gut ausgebaut. Wenn natürlich Redakteure nicht nachdenken – hilft nur die „Abmahnung“. Verhindern lässt es sich wohl leider nicht.
@Kerstin: „einem Schauspieler ist aber möglich die Rolle abzulehnen.“
Kann das Model ja auch. Es muß sich nicht fotografieren lassen. Wenn es aber dafür Geld nimmt (derzeit zahlen ich für ein Shooting 300.- Euro) und den Vertrag, den es vor dem Shooting zu lesen bekommt unterschreibt, ist das Model für mich eine SchauspielerIn. Und ob es bei den Besetzungsagenturen in der Theater/Filmbranche so gut ankommt, wenn man eine Rolle ablehnt weil man in einem Krimi den Mörder oder eine Prostituierte spielen soll, ist auch fraglich. Aber im Alltagsleben eines Schauspielers wird eher die RollenBESCHAFFUNG als die RollenABLEHUNG stehen. Aber er hat es in der Hand. So wie auch jedes Model.
„Wenn natürlich Redakteure nicht nachdenken – hilft nur die “Abmahnung”.“
Dann habe ich in dieser Zeitung aber auch das letzte Bild gehabt. Und das ist im Direktverkauf nicht von meinem Interesse. Ich muss rechtlich freie Bilder abliefern. Nicht mehr und nicht weniger.
Wie es gehen kann, sieht man ja zur Zeit bei dem Berufsschullehrer aus Fulda, der in Pornos mitspielte und nach dem Bekanntwerden seiner Aktivitäten ein Disziplinarverfahren zu erwarten hat. Erst jetzt denkt er über die Konsequenzen nach, bedauert und es tut ihm leid. – Und die Boulevard-Medien sind dankbar für ein Sommerlochthema.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36094&key=standard_document_46673749
Von den Konsequenzen her, sehe ich keinen Unterschied zu entsprechenden Stockfotos.
@alle: Im Artikel ging es aber vielmehr um die Käuferseite, wann, wie und ob Bildkäufer Fotos für solche Zwecke benutzen dürfen.
@GeorgWeise:deswegen sprechen die modelle das ja auch mit ihrem arbeitgeber ab…
@reka: Die Aufnahmen “ Joggender Mann im Urbanen Umfeld“ sind ja bei Gengelicht gemacht, wie hellst Du auf / welchen Blitz hast Du benutzt?
ja genau die Bildkäufer sollen mal für sich überlegen ob sie selbst in einem solchen Kontext sich sehen möchten . Wenn dann sollen Sie sich an die Agentur wenden und die Regeln den Rest .
Schauspieler und Models sind zwei paar Schuhe : Schauspieler ist ein Beruf für sich .
Model : das machen die meisten eine Zeit und gehen dann meist in einen anderen Beruf rein ( Lehrer , Anwalt,Medizin , Bank) und da ist auch der Punkt der Sache . Ob man sich dann noch sehen möchte in einem Kontext wo es Schwierigkeiten mit dem Job geben könnte .… überlegt einfach für euch selbst .
@ Max : ist egal was du für einen Blitz nimmst . Er sollte schnell sein(Abbrennzeit ) und Power haben ab 500 W ‑1200 W .Blende 16 solltest du schon erreichen und dazu eine schnelle syncro . Ich benutze meist den Pro Photo B akku Generator liegt so bei 5–6000 Euro .
Licht meistens indirekt oder Beauty Dish .
@reka: Mit schneller Syncro meinst Du wohl die Kamera, geht aber mit der Canon nicht max. 1/160sek…
@reka: Du weißt aber schon, dass die Models alle volljährig sind. Wenn ich einen Vertrag unterschreibe, wo ich darauf noch direkt hingewiesen werde, muß ich wissen was ich mache. Wenn ich also nur auf das „schnelle, leicht verdiente Geld aus bin“ darf ich halt nur Mode machen. Und auch da könnte ja ein Bikini-Bild mal bei meinen Schülern auftauchen. Erst einmal ist ein Sohooting nicht zustande gekommen, weil SIE keinen Zugriff auf die Bilder gehabt hätte. Also nicht einmal wegen eher heiklen Motive, sondern sie wollte wenn ihr ein Bild nicht mehr gefällt, das jederzeit rausnehmen können.
Ich bin auch auf einigen „heiklen“ Bildern selber drauf. Und habe kein Problem damit, weil ich das als „Schauspielerei“ betrachte.
Aber um zum Ursprungsthema zurückzukommen: Ich hätte kein Problem damit. Was die Agentur dem Kunden vorschreibt steht in deren AGB. Für mich ist es ja nur gut, wenn die Agenturen es nicht zulassen. Fördert den Direkt-Verkauf. Genau so wie Bilder mit Logos, die ja z.B. von den Wirtschaftsseiten der Zeitungen laufend gebraucht werden, aber von Micros nicht (oder kaum) angeboten werden.
@ Max : richtig , der Läufer bewegt sich zudem ja .Bein einem stehenden Motiv ist die syncro nicht so wichtig .
Mit einem speedlight haste nicht soviel power maybe aber in Verbindung mit der highspeed syncro wiederum die Möglichkeit 1/2000 sec. zu erreichen . Da ist aber wiederum auch die Abbrennzeit des Blitzes sehr wichtig . Je kleiner die Leistung eines Blitzes eingestellt ist , desto schneller ist die Abbrennzeit . Die Zeit wo nur das Blitzlicht flasht . Da musst du dann wieder schauen ob das Umgebungslicht power hat , damit du mit der 1/2000 sec. arbeiten kannst oder mit 1/1000 sec. oder 1/500 sec. .
Kennst du ? Sonne lacht Blende 8
@reka: Ist schon klar – bin halt Fotograf und kein Autodidakt. Nur ist mir neu, dass mit einem Schlitzverschluß eine Syncrozeit von 1/2000 machbar sein soll – wie soll das gehen? Mit der EOS?
@Max: Das geht so: https://de.wikipedia.org/wiki/High-Speed-Synchronisation#FP-Synchronisation.2F_Kurzzeitsynchronisation
@R. Kneschke: Habe da in der Betriebsanleitung von der MKIII nachgelesen, mit 1/2000 geht das nicht, hast Du das schon mal ausprobiert?
@Max: Das muss nicht die Kamera unterstützen, sondern der Blitz. Meine Kombi aus PocketWizards und 580er Speedlites macht das mit, praktisch habe ich aber nie 1/2000 benötigt, sondern höchstens mal 1/500 oder 1/1000.
@ max robert : das geht alles …auch die 1/2000 und sogar 1/64000 sec. bei Einstellung b in der kamera ..das ist die kürzeste Abbrennzeit vom speedlight
@ max : lése Dir mal die Bedienungsanleitung des 580 ex speedlight durch ..da steht alles drin .
@reka: Ich hatte ja nach dem Bild mit dem „Urban Jogger“ gefragt – das hast Du aber nicht mit dem Speedlight gemacht?
ne ich habe dir aber noch andere Möglichkeiten aufzeigen wollen …
@reka: Also, nochmal zum besseren Verständins, den Jogger hast Du nicht mit der Eos geschossen?
@ max : jogger mit der eos und vorne an angeflasht ( in diesem Fall mit Pro Photo B2 1200 ws generator ) , es ginge auch mit einem speedlight . Lichtformer indirektes licht oder beauty dish . Jetzt einen jogger besorgen und raus mit dir und am lebenden Objekt selbst mal ausprobieren . Gutes gelingen .
@reka: DAnke für die Info – aber ich mache andere Fotos, aber man lernt nie aus…
hmm?
Ich schrieb für ein Kundenprojekt:
2012/10/29 http://www.pixmac.de
Kann man Ihre Bilder auch für einen Werbebanner nutzen, Website ist ein
Erotikshop, Kleidung bis Sexspielzeug?
ANTWORT:
Hallo,
Ja, Sie dürfen unsere Bilder für Ihren Erotikshop benutzen.
…
Kann das sein? Ich bezweifle das jeder Fotograf damit einverstanden ist, oder steht bei Pixmac so eine Verwendung als „erlaubt“ in den Nutzungsbedingungen?
@Wetzkaz: Ich wäre vorsichtig, denn in den Nutzungsbedingungen von Pixmac steht u.a.: „You may not use any Content in a pornographic or defamatory manner.“ Es kommt also darauf an, ob die Verwendung als pornografisch oder diffamierend angesehen werden könnte. Und gehe da eher von einer konservativen Weltanschauung aus…