Abmahnungen wegen falscher Quellenangabe bei Stockfotos von Aboutpixel, Pixelio etc. vermeiden

Vor gut einem Jahr hat­te ich davor gewarnt, jetzt ist es Wirklichkeit geworden.

Ich schrieb im Artikel „Warum Fotografen Fotos kos­ten­los anbie­ten“ als ach­ten Punkt eine Warnung, dass eini­ge Fotografen kos­ten­lo­se Bilddatenbanken wie Pixelio oder Aboutpixel miß­brauchen könn­ten, um durch Abmahnungen bei Lizenzverstößen Geld zu kassieren.

In letz­ter Zeit häu­fen sich die Fälle, in denen eini­ge Fotografen Bildnutzer abmah­nen, wenn sie kos­ten­lo­se Bilder falsch ver­wen­den. Darüber wird zum Beispiel hier, hier oder hier berichtet.

Korrekte Namensnennung von kos­ten­lo­sen und gekauf­ten Bildern auf der Webseite bayerischerbauernverband.de

So eine Abmahnung kann zum Beispiel kom­men, wenn bei kos­ten­lo­sen Bildern der Urheberrechtshinweis ver­ges­sen oder auch nur an der fal­schen Stelle gesetzt wurde.

In den Lizenzbedingungen von Pixelio steht zum Beispiel ausdrücklich:

IV. Urheberbenennung und Quellenangabe

Der Nutzer hat in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise und soweit tech­nisch mög­lich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit sei­nem beim Upload des Bildes genann­ten Fotografennamen bei PIXELIO in fol­gen­der Form zu nen­nen: ‚© Fotografenname /​ PIXELIO‘

Bei Nutzung im Internet oder digi­ta­len Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.“

Das bedeu­tet, dass eine Namensnennung für das Bild und ein Link im Impressum, wie es vie­le Bildnutzer ger­ne machen, nicht aus­rei­chen. Die Namensnennung muss am Bild oder am Seitenende zu lesen sein, wo das Bild benutzt wird. Das Verstecken des Namens in einem ALT-​HTML-​Tag oder im Title-​Tag oder als Kommentar im HTML-​Quellcode ist auch nicht erlaubt.

Aboutpixel schreibt in den Lizenzbedingungen fol­gen­des für die Quellenangabe vor:

(8) Der Lizenznehmer ist ver­pflich­tet, die Quelle als Bildnachweis zu nen­nen. Hierbei sind sowohl about­pi­xel als auch der Lizenzgeber zu nen­nen. Die Nennung hat – in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise – im Impressum oder unmit­tel­bar am Bild zu erfol­gen (z. B. „Foto: aboutpixel.de – Max Mustermann“ oder „Foto: Max Mustermann /​ aboutpixel.de“). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-​Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von about­pi­xel erfol­gen. Soweit die Bilddatei für kör­per­li­che Projekterzeugnisse ver­wen­det wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfol­gen, wel­che mit dem Projekterzeugnis räum­lich fest und dau­er­haft ver­bun­den ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf sei­nem Profil ange­ge­ben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nen­nen. Hat der Lizenzgeber nur sei­nen Benutzernamen auf sei­nem Profil hin­ter­legt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“

Hier reicht es aus, wenn der Urheber im Impressum oder direkt am Bild genannt wird, eine Nennung am Seitenende hin­ge­gen reicht nicht aus. Gegen eine Gebühr kann jedoch eine Lizenz erwor­ben wer­den, wel­che das Recht ent­hält, kei­nen Namen nen­nen zu müssen.

Ein Beispiel, wie eine Namensnennung rich­tig erfol­gen kann, seht ihr am Bild oben. Ein Bildnachweis am Ende einer Seite könn­te so aussehen:

Bildnachweis für ein pixelio-​Bild am Seitenende

Zusätzlich wird bei die­sem gezeig­ten Beispiel im Impressum auf die Pixelio-​Webseite ver­linkt, so wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

41 Gedanken zu „Abmahnungen wegen falscher Quellenangabe bei Stockfotos von Aboutpixel, Pixelio etc. vermeiden“

  1. Ich beschrei­be die­se Leute mal als kri­mi­nel­le Abzocker. Die ein­zi­ge Lösung für sol­che Leute ist ein Hausbesuch von unan­ge­neh­men Zeitgenossen. Es kann doch wohl nicht sein dass jemand so geil auf eine Namensnennung ist. Die Frage ist auch, war­um jemand, der Geld ver­die­nen will sei­ne Bilder bei Kostenlosagenturen ein­stellt. Wahrscheinlich weil foto­gra­fi­scher Tiefflieger und sei­ne Bilder woan­ders abge­lehnt werden.
    Habe selbst ein paar Bilder bei Pixelio. Mir ist es aber egal ob der Name genannt wird oder nicht. Es gibt sovie­le kos­ten­lo­se und tol­le Dinge im Internet, dass ich von dem was das Internet mir gibt ein wenig zurückgebe.

  2. Ich ken­ne bei­de Seiten, hab ja 5 Jahre in einer Marketingsagentur gear­bei­tet – und bin selbst oft hin­ter der Kamera. Es gibt Bilder, die in groß den Aufmacherartikel einer Website zie­ren, da ist die Nennung ja ein­fach. Aber wenn der Header eine Collage ist, wirds schwe­rer. Klar kann man den gan­zen Linkeust in den Footer set­zen, aber das sieht ein­fach nicht mehr pro­fes­sio­nell aus. Das Impressum wäre ein guter Ort, dann kommt der Fotograf zu sei­nem Recht und die Seite sieht auf­ge­räumt aus. Wenn das nicht geht, weil man eine Abmahnung fürch­ten muss … Also ich kauf da nicht. 

    Und mora­lisch find ich so eine Abmahnung rei­ne Geldmache. Ich bin ja eher kon­ser­va­tiv, was die Nutzung mei­ner Bilder angeht. Nur mit Namensnennung und so. Aber wenns doch im Impressum steht… dann ist ne Abmahnung echt net ok.

  3. Ich kom­me aus dem Staunen nicht …
    wobei ich da auch von der Teilnahme an Wettbewerben (mit glei­chem Zweck) nur war­nen kann.…..
    kos­ten­lo­se ‚ver­schenk­te Fotos… das Sammeln von Daten usw.
    alles schön verpackt…wer da den Gewinn macht ist wohl klar.
    LG Petra

  4. @bee: Es geht ja vor allem um kos­ten­lo­se Fotos. Wenn da die ein­zi­ge Gegenleistung die Namensnennung ist, soll­te das schon ein­ge­hal­ten wer­den. An wel­cher Stelle genau die Namensnennung erfol­gen muss, sehe ich jedoch auch nicht so eng.

  5. Also ich fin­de, wenn man sich dafür ent­schei­det, Fotos von dort zu ver­wen­den, dann hat man sich auch an die Bestimmungen zu hal­ten… immer­hin bekommt man die Fotos ja schon kostenlos.
    Was ist aller­dings als Geldmacherei anse­he, ist die sofor­ti­ge Abmahnung. Es bricht nie­man­dem ein Zacken aus der Krone, wenn er es bemerkt, es ihn stört nur im Impressum genannt zu wer­den und dann mal kurz den Lizenznehmer anzu­schrei­ben und ihn dar­auf hin­zu­wei­sen. Wird der dann pam­pig, oder wei­gert sich, kann man immer noch mit dem Anwalt kommen.

  6. Da uns die sofor­ti­gen Abmahnungen und die damit ver­bun­de­ne Abzockerei schon lan­ge ein Dorn im Auge waren, haben wir Pixabay ins Leben geru­fen. Dort sind ALLE Bilder public domain, d.h. bei Verwendung ist weder eine Quellenangabe noch eine Namensnennung erforderlich.

  7. Mir ist genau das Gleiche pas­siert. Nachweislich klei­nes Versehen und schon kommt die Abmahnung. Es gibt offen­bar Fotografen, die davon leben und mehr Zeit vor der Google-​Bildersuche ver­brin­gen als hin­ter dem Fotoapparat. Das habe ich dar­aus gelernt: 1. So weni­ge Fotos wie mög­lich ver­wen­den, wenn Fotos, dann am bes­ten beim Fotografen direkt kau­fen, oder bei Wikimedia Commons herunterladen.

    2. Nur Download bei Foto-​Communities, die Ihre Käufer schüt­zen, z.B. dadurch dass die Fotografen ver­pflich­tet sind, erst­mal per E‑Mail auf einen Versehen auf­merk­sam machen zu müs­sen. Das ist fair. Vorher schon mal den Namen der Foto-​Community zusam­men mit dem Stichwort „Abmahnung“ bei Google ein­ge­gen. Dann bekommt man einen Eindruck von der Praxis…

    3. Google-​Bildersuche von eige­ner Webseite aus­schlie­ßen via robots.txt. Das macht es den Fotografen-„Fallenstellern“ schon mal schwie­ri­ger aus einem Versehen Geld zu schlagen.

  8. @metoo: Dann hat das mit der Abmahnung bei dir was gebracht – war­um soll auch etwas völ­lig kos­ten­los sein? Letztlich sind Fotografen
    ja auch nur Unternehmer.….und das „Google-​Bildersuche von eige­ner Webseite aus­schlie­ßen“ macht man doch nur um Geld zu spa­ren, auch wenn es nur €1,– ist, pfui!!!!!

  9. nix ist umsonst – selbst der tod nicht, er kos­tet das leben…“ eini­gen mag der spruch bekannt sein.
    „Geiz ist geil“ auch die­ser spruch ist hin­rei­chend bekannt…

    Es soll­te eigentl. allen – und in unse­rem fall beson­ders den „bild­ein­käu­fern“ – doch lang­sam bewusst sein: „umsonst und gut“ gibt es nicht! Irgendwo fin­det sich ein haken! Als erfah­re­ner bild­nut­zer oder ein­fach auch als ganz nor­ma­ler end-​verbraucher soll­te jeder das wis­sen. Und ich den­ke mit ein bis­sel lebens­er­fah­rung weis man das auch – aber auch hier gibt es – wie in vie­len berei­chen des täg­li­chen lebens – vie­le dep­pen ( sonst wür­de ja wer­bung nicht funktionieren 😉 )
    Fotografen, die für „got­tes­lohn“ (sprich für ein dan­ke­schön) arbei­ten und ihre wer­ke web­sei­ten anbie­ten die damit pro­fit machen sind für mich dum­me dep­pen! Sie respek­tie­ren weder ande­re foto­gra­fen noch haben sie ach­tung und wert­schät­zung für ihr eige­nes werk.

    Mich lässt der gedan­ke nicht los: ja, bringt eine abmahn­wel­le in die gän­ge – es nützt vor­al­lem uns, den foto­gra­fen! Endlich wird über ihre arbeit nach­ge­dacht und sie evtl. respek­tiert und aner­kannt und ordent­lich bezahlt!

  10. @Max Wuterich. Ich habe das Bild legal bei einer Foto-​Community her­un­ter­ge­la­den und dafür bezahlt! Ich habe das Bild zwei Mal auf mei­ner Webseite ver­wen­det. Bei der Verwendung auf der Startseite habe ich alles rich­tig gemacht. Bei der Verwendung auf einer Unterseite habe ich die Urhebernennung am Bild ver­ges­sen. Dass das kei­ne Absicht war, sieht man ja dar­an, dass ich es auf der Startseite gemacht habe. Und was will der Fotograf von mir? 650 EUR. Für ein Bild, das nicht grö­ßer als 200 Pixel ist und nur in einem redak­tio­nel­len Artikel auf einer nicht kom­mer­zeil­len Webseite ver­wen­det wur­de. Das nen­ne ich Pfui.

  11. Ich habe gro­ße Achtung vor ernst­ha­fen Fotografen, die Ihre Bilder für 100 oder 200 EUR oder mehr anbie­ten. Ich habe selbst schon sol­che Bilder gekauft. Fotografen, die jedoch ihre Bilder über­all kos­ten­los anbie­ten und nur dar­auf war­ten, dass jemand ein Fehler bei der Nutzung macht, um dann einen völ­lig über­zo­ge­nen Preis ver­la­gen zu kön­nen, den nie­mand frei­wil­lig für das Bild gezahlt hät­te, sind in mei­nen Augen jedoch kei­ne Fotografen, son­dern Abzocker.

  12. @metoo
    Als ers­tes wür­de ich das Schw… pro­filak­tisch bei den Sozialbehörden anzei­gen. Vielleicht kas­siert er ja Hartz IV oder Arbeitslosengeld. Dann beim Finanzamt. Die Staatsanwaltschaft könn­te das auch inter­es­sie­ren, denn hier liegt ein Fall von gewerbs­mäs­si­gem Betrug vor. Die Staatsanwaltschaft könn­te auch gleich prü­fen ob er nicht mit sei­nem Anwalt eine kri­mi­nel­le Vereinigung gegrün­det hat. Der Community kannst du dann gleich Beihilfe zum Betrug vor­wer­fen lassen.
    Genau sol­che Fälle wie dei­nen brin­gen mich auf die Palme.
    @ Max Wuterich
    Ich hof­fe doch du bist Steuer und Sozialmässig immer auf der Höhe. Du hast bestimmt vie­le Freunde. Meinst du nicht auch, eine Mail mit dem Hinweis auf Urhebernennung oder eine Korrektur des Urhebers reicht aus.

  13. ich benut­ze oft photomakers.org! fei­ne sache wenn’s denn mal ein bild für mich gibt! 😉 hat­te bis jetzt noch nie ein pro­blem, hab sogar mal ein bild­wunsch geäus­sert und promt wur­de mir ein bild geschickt, kos­ten­los natürlich!

  14. @metoo: Wir haben nun mal eine eta­blier­te Gesetzgebung in Deutschland – Ihr glaubt wohl alle, Künstler bekom­men Geld
    für nichts? Versucht es dann doch mal sel­ber – es ist nicht ein­fach, bei den meis­ten reichts gera­de mal zum Leben. Ihr sollte
    euch mal über­le­gen wie eine Gesellschaft aus­sieht die die Kreativen nicht mehr bezahlt, da wäre schnell Stillstand. Architekten-
    plä­ne kann man auch kopie­ren, wie wür­den wohl unse­re Städte aus­se­hen? Wenn ein Musiker kein geld mehr für sei­ne Leistung bekommt -
    war­um soll er kom­po­nie­ren, ein Fotograf foto­gra­fie­ren? (klar da gibt es die Amateure die machen das alles umsonst, aber die kopie­ren doch bloß, schau­en was die Profies machen und stel­len dann nach). In so einer Welt möch­te ich nicht leben – die wäre mäch­tig trüb. Hört auf zu mau­len und zahlt wenn Ihr kon­su­miert, und wenn es zu teu­er ist, lasst die Finger davon!

  15. Also die­ses Thema wird ja auch gera­de im Forum von about­pi­xel dis­kus­siert, gera­de auch im Bezug auf den Fall von metoo. Hier nur schwarz oder weiß zu sehen ist wohl nicht ganz rich­tig (@Andreas) – by the way, Deinen Kommentar Andreas hal­te ich für wenig zielführend.

    Erst ein­mal vor­weg – so wie das bei metoo gelau­fen ist, ist es auf jeden Fall nicht ok, a) wur­de der Urheber genannt, sicher nicht voll­stän­dig kor­rekt wie er selbst schreibt, aber die Urhebernennungsproblematik war ihm offen­sicht­lich bewusst b) han­delt es sich nach Angaben von metoo um eine nicht kom­mer­zi­el­le Webseite, also ohne Gewinnabzielungsabsicht – auch hier soll­te man dann die Kirche im Dorf las­sen und nicht teu­er abmah­nen, eine kur­ze Mail hät­te wohl gereicht – aber auch hier muss ich even­tu­ell den „abmah­nen­den Fotografen“ in Schutz neh­men – mir sind schon Fälle zu Ohren gekom­men – wo Anwälte im Auftrag eines Fotografen abmah­nen, die­se Fälle aber als Anwalt selbst her­aus­su­chen, der Fotograf nicht mal von dem kon­kre­ten Fall weiß – in metoos Fall wür­de ich an ers­ter Stelle erst ein­mal den Fotografen kon­tak­tie­ren, was es denn in die­sem Fall auf sich hat, erklä­ren das es sich um eine nicht-​kommerzielle Webseite han­delt, eine Urhebernennung durch­aus da ist, viel­leicht nicht über­all kor­rekt plat­ziert etc .… von Andreas Vorschlag wür­de ich mit Sicherheit abraten 😉

    Nun mal zu den Grautönen – ich selbst habe Fotos, sowohl bei pixelio als auch bei about­pi­xel und das obwohl ich haupt­be­ruf­li­cher Fotograf bin und eines gro­ßen Kundenstammes aus über­wie­gend gewerb­li­chen Kunden + Hochzeiten sehr gut davon lebe. Und zwar aus fol­gen­dem Grund – ich zitie­re mal mei­ne eige­ne Aussage gegen­über Robert zu sei­nem gut recher­chier­ten Artikel – war­um Fotografen über­haupt Ihre Fotos kos­ten­los anbieten:

    “Im Prinzip habe ich durch Agenturen wie pixelio.de, aber vor allem aboutpixel.de zu mei­ner Berufung und Selbstständigkeit gefunden.

    Gerade die Community damals vor 4–5 Jahren bei aboutpixel.de hat einen ange­regt und ange­trie­ben sich wei­ter zu ent­wi­ckeln, neue Sachen aus­zu­pro­bie­ren etc. – natür­lich sind auch neue Freundschaften entstanden.
    Irgendwann dach­te ich mir dann auch, war­um die eige­nen Bilder ver­schen­ken und nicht ver­kau­fen, also habe ich ange­fan­gen Fotos in Mid-​Stock Agenturen (pan­ther­me­dia, digi­tal­stock, adpic, pito­pia) zu ver­kau­fen (Fotos, die nicht bei pixelio oder ap zu fin­den sind).

    In der Blütezeit hat­te ich da unge­fähr einen Gewinnanteil von 500€ im Monat (bei 50:50 – Aufteilung) – irgend­wann habe ich dann kaum noch Fotos für Bildagenturen pro­du­zie­ren kön­nen, weil das eige­ne Kerngeschäft, die Fotografie durch mei­nen wach­sen­den Kundenstamm (vor allem gewerb­li­che Kunden) ste­tig wuchs – so dass kei­ne Zeit mehr für Stockfotos blieb. Dadurch gin­gen natür­lich auch die Umsätze wie­der run­ter – wor­über ich jetzt nicht sau­er bin, denn wenn mich ein Kunde den gan­zen Tag bucht, habe ich auch mei­ne 500 € und noch 29 Tage im Monat übrig.

    Tatsache ist, dass ich z.B. mit mei­nen aktu­el­len Business-​Fotos [bei Pixelio; Anm. R.K.] in Bezahl-​Agenturen nur einer von ganz vie­len bin, damit also kaum Umsatz zu erzie­len ist. Also gebe ich den Wurzeln, wodurch ich mei­ne Profession erkannt habe, ein­fach was zurück, in dem ich die Bilder kos­ten­los zur Verfügung stel­le. Und man ern­tet dafür auch viel Dankbarkeit und das ist in Ordnung so – da ich manch­mal auch das ein oder ande­re Screendesign für Kunden mache, bin ich selbst glück­lich dar­über, Quellen wie aboutpixel.de, pixelio.de oder photocase.de nut­zen zu können.”

    So – und nun mal zum Hasenfuß der gan­zen Sache – das Urheberrecht und Nutzungsbedingungen sind zu ach­ten (und das ist nicht nur bei pixelio und about­pi­xel so, genau­so Agenturen wie istock,fotolia etc. schrei­ben in Impressumpflichtigen Medien eine Urhebernennung vor – außer man erwirbt Sonderlizenzen soweit denn vor­ge­se­hen) – gera­de wenn man Fotos „gra­tis“ nut­zen darf.
    Ich kann nach­voll­zie­hen, wenn pri­va­te Webseitenersteller, Blogger etc. nicht immer den Baum im Dickicht der gan­zen Nutzungsbedingungen, AGB’s, Vorschriften etc. erken­nen (auch wenn sich mit­ler­wei­le rum­ge­spro­chen haben soll­te – dass das Urheberrecht zu ach­ten ist).
    Wenn aller­dings Unternehmen Ihre Webseiten mit z.B. Fotos von mir schmü­cken (die dann i.d.R. noch von Agenturen erstellt wer­den), dann hört mein Verständnis auf, wenn man Nutzungsbedingungen, Urheberrecht etc. nicht achtet.

    Früher habe ich, sind mir sol­che Fälle unter­ge­kom­men, eine Mail geschrie­ben und ern­te­te oft Unverständnis bzw. wur­de gar nicht reagiert. Irgendwann reißt einem dann die Geduld und man hat dann ein­fach nicht mehr die Lust sich mit den ent­spre­chen­den Unternehmen aus­ein­an­der zu set­zen. Und dann gibt es eine Abmahnung. Würde ich es dar­auf anle­gen, könn­te ich sicher­lich hun­der­te Unternehmen abmah­nen – und dafür müss­te ich sicher­lich nicht wochen­lang bei der GoogleBildersuche recher­chie­ren – ein paar Stunden wür­den es auch tun – aber auch da las­se ich die Kirche im Dorf – sehe ich eine Unternehmenswebseite mit mei­nen Fotos und es ist irgend­wo auch nur im ger­ins­ten Ansatz zu erken­nen, dass das Unternehmen irgend­wo schon mal was von Urhebernennung im Bezug auf Fotos von pixelio oder about­pi­xel gehört hat, dann las­se ich es auch in Ruhe und gebe maxi­mal einen kur­zen Hinweis per Mail, wie die Urhebernennung eigent­lich zu erfol­gen hat (das sie z.B. im Alt-​Tag nicht aus­reicht und das eine Urhebernennung dazu da ist, dass sie auch zu erken­nen ist und man nicht mit einer Lupe Pixel für Pixel absu­chen soll­te um was zu erkennen.)

    Lange reder kur­zer Sinn – ich hal­te über­haupt nichts davon zu pau­scha­li­sie­ren – weder in die Richtung, es gibt Fotografen die es nur dar­auf anle­gen Fallen aus­zu­le­gen (wie auch) – noch alle zu Verwender zu ver­ur­tei­len und abzu­mah­nen was das Zeug hält, nur weil etwas nicht ganz kor­rekt abge­lau­fen ist. Hier soll­te wohl schon unter­schie­den wer­den – Unternehmen vs Privat, Kommerziell vs. Nicht-​Kommerziell, Urhebernennung falsch vs. Urhebernennung gar nicht erfolgt – all das sind die Grautöne die nur in jedem Einzelfall betrach­tet und geprüft wer­den müssen.

  16. @ Goenz
    Dein Beitrag ist gut. Leider brin­gen mich sol­che Fälle wie von Metoo beschrie­ben auf 180. Die Gäule gin­gen halt durch.
    Wenn ich dann von Leuten wie Max Wuterich lese, dass alle Künstler ver­hun­gen müs­sen weil die bösen Verwender mal einen Urhebernachweis falsch schrei­ben oder ein Link nicht funk­tio­niert krau­len sich mir wie­der­um die Fussnägel.
    Wenn ein Künstler behaup­tet er muss mit sei­en Werken sei­nen Lebensunterhalt ver­die­nen, war­um ver­dammt noch mal stellt er sei­ne Werke dann bei kos­ten­los Agenturen und nicht bei Verkaufsagenturen ein.
    Ich bin über­zeugt er will nicht von sei­ner Kunst son­dern von Fehlern ande­rer leben.
    Natürlich muss das Urheberecht beach­tet wer­den, da gibt es kei­ne Diskusion.
    Nur soll­ten es Urheber Verwendern nicht so ein­fach machen und ihre Werke ver­schen­ken. Als Kaufmann ent­behrt Einstellen in Kostenlos Bilddatenbanken und Gewinnerziehlungsabsichten haben jeder logi­schen Grundlage.
    Die ein­zig mög­li­che Gewinnerziehlungsabsicht liegt logi­scher­wei­se in der Abmahnung. Ich fin­de das Perfide.
    Ich kann dei­ne Graustufen ver­ste­hen tei­le sie aber nicht. Vielleicht liegt es auch dar­an, dass ich schon so vie­le Bilder ver­öf­fent­licht habe, dass mir eine Namensnennung wirk­lich nichts mehr bedeutet.
    Ich bin da wie eine Prostituirte. Kohle neh­men und Ruhe ist.

  17. Haha – der mit der Prostetutierten ist nicht schlecht.

    Ok – ich will noch­mal einen ande­ren, ganz fass­ba­ren Vorteil den ich auch aus den kos­ten­los­ten Datenbanken zie­he ins Spiel brin­ge – ganz vie­le Verwender ver­hal­ten sich mehr als löb­lich bei der Urhebernennung – sie machen die­se sogar über das in den Nutzungsbedingungen hin­aus – und ver­lin­ken mei­ne Namensnennung zudem mit mei­ner Homepage – ergo baut man so ein schö­nes System an Backlinks für Google auf – was wie­der­um mei­nem Geschäft zu Gute kommt – wenn man mich leicht über Google findet 🙂

  18. Ich ver­steh dich goenz.
    Trotzdem: Die Häufung von Abmahnungen bei bestimm­ten Bilddatenbanken las­sen die­se oft unge­recht­fer­tigt im schlech­ten Licht erschei­nen. Wie du schon geschrie­ben hast, sind die klei­ne­ren Agenturen meist der Start der Stockfotografiekarriere bei den grö­ße­ren. Meiner Meinung nach wür­de es der einen oder ande­ren Agentur gut tun, den nächs­ten Schritt in Richtung Professionalität zu machen. Am Beispiel pho­to­ca­se ganz gut zu sehen. Von einer Kostenlos-​Agentur inzwi­schen zu einer net­ten klei­nen, aber ernst­zu­neh­men­den Agentur die ihre eigen Schiene gefun­den hat.
    Ich selbst lade inzwi­schen nur noch bei istock­pho­to hoch, wo die Namensnennung nur in impres­sums­pflich­ti­gen Medien Pflicht ist. Geklaut wird aber aus­schließ­lich im Internet. Namensnennung wür­de ich mir per inter­na­tio­na­len Gesetz wün­schen. Aber das wird schwie­rig umzu­set­zen sein. Abgemahnt hab ich bis­her nur ein­mal. Das liegt aber dar­an, dass ich nur sehr sehr gro­be Verletzungen abmah­nen will. Eine feh­len­de Namensnennung zählt nicht dazu.

  19. @ wut­e­rich: dan­ke für den Hinweis. In einem Blog war mir das wirk­lich nicht bewusst. Sorry.
    Ich hof­fe ich wer­de auf­grund des Themas jetzt nicht gleich abgemahnt …

  20. @Robert:
    Danke für den Hinweis. Die Fotos sind aus der Datenbank gelöscht. Wie bereits geschrie­ben wäre es schön, wenn von bei­den Seiten mehr Verständnis vor­lie­gen wür­de. Auf der einen Seite gibt es die Ignoranten auf der ande­ren Seite die Abzocker.

    Uns hat vor allem gestört, dass auf Pagewizz.com (ein Autorenportal) rei­hen­wei­se Abmahnungen ins Haus geflat­tert kamen, da Autoren Bilder „falsch“ ein­ge­bun­den hat­ten. In einem Fall erfolg­te die Namensnennung (bei einem CC-​Bild von Wikipedia) nicht direkt unter dem Bild, son­dern am Artikelende. Hier hät­ten wir uns eine simp­le E‑Mail gewünscht und die Sache wäre erle­digt gewesen.

    Dass das mit den Rechten gene­rell kei­ne ein­fa­che Sache ist, ist klar. Egal ob man bei Picasa/​Google (http://www.panoramio.com/photo/5773243), Pixelio (z.B. http://www.pixelio.de/media/67042) oder Photocase (http://www.photocase.de/foto/25221-stock-photo-kind-ferien-urlaub-reisen-strasse-indien-momentaufnahme-inder) nach­schaut – die ent­spre­chen­den Rechte dürf­ten auch hier feh­len (Der beleuch­te­te Eiffelturm bei Nacht zählt als Kunstwerk und darf soweit mir bekannt ist, nicht ohne Zustimmung des Künstlers ver­öf­fent­licht wer­den – aber an Google traut sich eh kein Abzockanwalt ran – war­um wohl nur???).

    Was mich am meis­ten stört ist die unkla­re Rechtslage: Zum einen ist es von Land zu Land ver­schie­den was nun abge­lich­tet wer­den darf und was nicht, zum ande­ren schei­nen die Urteile ab und zu auch von den Launen des Richters abzuhängen.

    Und wer schützt denn nun die Rechte des indi­schen Kindes bzw. ist in Indien über­haupt eine MR nötig oder ist das Kind so schlecht zu erken­nen, dass hier alles ok ist? Oder gilt hier ein­fach wo kein Kläger auch kein Richter? Viele Fragen – vie­le unge­lös­te Antworten…

    Zum Schluss noch zu Deiner Frage „Und was hat der Fotograf dann davon, bei euch hoch­zu­la­den?“. Die beant­wor­te ich mit: Warum stel­len Menschen Ihr Wissen (z.B. auf Wikipedia) umsonst zur Verfügung? Weil man Spaß dar­an hat etwas mit ande­ren zu tei­len, weil man Spaß an einer Community hat, weil dann das Internet ein Stück weit zum „Geben und Nehmen (ohne Abzockrei)“ wird oder ein­fach nur weil es Spaß macht ein paar Fotos, die man übrig hat, hoch­zu­la­den um die Welt ein wenig zu verbessern 🙂

    PS: Danke für Deine gelun­ge­ne Homepage. Top Tipps und vie­le inter­es­san­te Artikel. Spannend fin­de ich z.B. auch 2Pimp My Stock! Bildbesprechungen von Stockfotos 17″

  21. @Hans: Habe gera­de mal auf Deine Seite geschaut, – hier spricht Du von Abzockerei, von sozia­ler Verantwortung, von kos­ten­lo­sem Teilen
    von Inhalten, von Spass an der Community- aber auf Deiner Seite bin ich schon bei dem zwei­ten Klick wei­ter­ge­lei­tet worden. 

    Für mich ist da eine kla­re Gewinnabsicht zu sehen. Du bist nicht sozi­al, son­dern kom­mer­zi­al aus­ge­rich­tet. Jede Abmahnung die Dich trifft ist eine gute Abmahnung.

  22. @Max Wuterich
    Das beant­wor­tet lei­der kei­ner mei­ner Fragen… und rich­tig, ich spre­che von kos­ten­lo­sem Teilen. Das genau ist der Fall bei Pixabay. Du kannst die Bilder ver­wen­den oder nicht, wo ist das Problem?
    Was die kom­mer­zi­el­le Seite angeht: Auch hier auf all­tag­eines­fo­to­pro­du­zen­ten, bei pixelio und vie­len ande­ren Portalen sehe ich ein­ge­blen­de­te Werbung (wenn Du das mit der Weiterleitung meinst). Da ist für mich völ­lig in Ordnung und war­um soll­te ich nun dem Betreiber ein paar Abmahnungen wün­schen? Sorry, ver­ste­he ich nicht!

  23. Um mal einen Hinweis wg des beleuch­te­ten Eiffelturms zu geben: Verboten, bzw Zustimmmungsbedürftig ist die (ge)werbliche Nutzung des Bildes MIT Beleuchtung. Eine Nutzung als Editorial, zB im Rahmen einer Berichterstattung über Paris oder eines Reiseberichts ist ok, die Nutzung zum Verkauf eine Parisreise wäre wie­der­um geneh­mi­gungs­pflich­tig (zB im Werbebanner ein­ge­bun­den). Dreamstime, die zB auch editorial-​Bilder anbie­ten, eben­so wie Shutterstock, haben eini­ge Bilder des beleuch­te­ten Eiffelturms im Angebot, ähn­li­ches gilt zB für die Oper in Sydney und eini­ge mehr. iStock hat da mal eine schö­ne Liste zusam­men­ge­stellt, ich habe die URL aller­dings gera­de nicht vorliegen.

    Wie das jetzt in der moder­nen Welt ist, wenn jemand einen Bericht über Paris macht, ein Bild des beleuch­te­ten Turms ver­wen­det und dann Affiliat-​Links in den Text ein­bin­det, ist wahr­schein­lich wie­der eine der Grauzonen, die irgend­wann Anwälte vor Gericht ent­schei­den dür­fen. Wir ver­fah­ren bei unse­ren eige­nen Nutzungen immer so, dass wir bei berech­tig­ten Zweifeln ein­fach auf ande­res Material ausweichen.

  24. @goenz: Schöne beid­sei­ti­ge Beleuchtung – danke.
    Danke natür­lich auch an Robert, wie immer.

    @Hans:
    „Was mich am meis­ten stört ist die unkla­re Rechtslage: Zum einen ist es von Land zu Land ver­schie­den was nun abge­lich­tet wer­den darf und was nicht, zum ande­ren schei­nen die Urteile ab und zu auch von den Launen des Richters abzuhängen.“

    Und wer schützt denn nun die Rechte des indi­schen Kindes bzw. ist in Indien über­haupt eine MR nötig oder ist das Kind so schlecht zu erken­nen, dass hier alles ok ist? Oder gilt hier ein­fach wo kein Kläger auch kein Richter? Viele Fragen – vie­le unge­lös­te Antworten…“

    Die Rechtslage ist auch mei­ner Sicht nicht wirk­lich unklar. Aber: sie ist lei­der kom­pli­ziert und hat vie­le Ausprägungen (regio­nal, zeit­lich tag/​nacht, dauerhaft/​temporär …). Sie frisst somit Zeit. Und andau­ern gibt es es eine Nuance, in die man sich wie­der ein­ar­bei­ten muss. 

    Nach der aktu­el­len Rechtsprechung musst Du im Zweifelfall von deut­schem Recht aus­ge­hen, wenn Du von Deutschland aus agierst. Vor allem: Auch wenn Du z.B. in einem ande­ren Land mehr Rechte hät­test (Panoramafreiheit/​Hundertwasser-​Haus in Österreich von oben/​vom Haus gegen­über statt von zugäng­li­chen Boden aus geknipst wie in Deutschland nur erlaubt), kannst Du in Deutschland für das Foto abge­mahnt wer­den. Es hilft Dir nichts, dass Du in Österreich als Österreicher hier frei­er agie­ren könn­test. Für ein indi­sches Kind (abs­trakt, habe das Bild nicht gese­hen): Grundsätzlich kennst Du das Recht am eige­nen Bild, das gilt für uns in Deutschland. Wie oben: Es gibt *hier* juris­tisch kei­nen Auslandsfoto-​Bonus son­dern Recht am eige­nen Bild, fer­tig. Leider – aber so ist es eben. 

    Um es ganz unan­ge­nehm zu formulieren:
    Arbeiten mit Medien heißt: die Regularien ken­nen und ent­spre­chend Arbeiten.
    Nicht (auch wenn es ein­fa­cher wäre): ich möch­te ein­fach etwas mit Bildern machen, will mich aber nicht mit der Rechtslage auseinandersetzen. 

    Wenn Du mit Bildern arbei­ten willst musst Du ein­pla­nen, dass Du Dich ein Drittel der Zeit mit Regularien (Releases, Markenproblematik) beschäf­ti­gen musst. Wie in jedem ande­ren Job auch. Ein Zahnarzt rech­net auch zu 60% Arbeitszeit Kram ab und wür­de ganz sicher auch lie­ber mehr medi­zi­nisch Arbeiten. Ich ken­ne aller­dings kei­nen Job, bei dem das heu­te in unse­rer Rechtskultur anders wäre. 

    Ehe ich abge­mahnt wer­de: Natürlich ist das kei­ner­lei Rechtsberatung – das ist nichts wei­ter als mei­ne per­sön­li­che Erfahrung. Ich bin kein Jurist. 

    So trau­rig es ist: wegen irgend­wel­cher abseh­ba­rer Probleme mache ich die Mehrheit der Fotos, die ich „erken­ne“ gar nicht erst. 

    Sorry, dass ich da kei­ne bes­se­ren Nachrichten ver­kün­den kann.

  25. Bei Nutzung im Internet oder digi­ta­len Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu http://www.pixelio.de erfolgen.“

    Reicht es, wenn die­ser Link ein­ma­lig im Impressum ange­ge­ben wird oder muss auf jeder Seite auf der ein PIXELIO Foto ver­wen­det wird ein Link ein­ge­baut sein?

  26. @Lucien: Je nach aktu­el­len Lizenzvertrag soll­te ein Link im Impressum aus­rei­chen, ABER an jedem Bild müs­sen der Fotograf und Pixelio als Urheber genannt werden.

  27. @R. Kneschke: Du soll­test ergän­zend erwäh­nen das Du von deut­schem Recht ausgehst.…gilt nicht für Seiten in Übersee

  28. @R.W.Froelich
    „Es soll­te eigentl. allen – und in unse­rem fall beson­ders den “bild­ein­käu­fern” – doch lang­sam bewusst sein: “umsonst und gut” gibt es nicht! “
    sor­ry für die kla­ren Worte aber das ist echt Stuss!
    Schon mal was von …
    Thunderbird
    Firefox
    Open-Office
    Ubuntu
    Blender
    uvam. gehört?

    Back to topic
    Es geht doch wohl hier um die Spekulation man­cher „Foto-​Ganoven“ auf (mög­li­cher­wei­se auch ver­se­hent­li­che) fal­sche Namensnennungen als Gelderwerb.
    Woody Allen sag­te in dem Film Manhattan, ange­spro­chen auf die schar­fe Kolumne in der NY-​Times anläss­lich eines Naziaufmarschs in etwas folgendes:
    „Ja, Kolumne ist gut, aber Baseballschläger sind die bes­se­ren Argumente!“
    A.Lauer

    PS: Um nicht falsch ver­stan­den zu werden..ich bin kein Bilderdieb. Im Gegenteil, wir wer­den oft genug (Bild & Text) der­art unver­schämt „beklaut“ das es schon zum Fremdschämen ist, aber Abmahnverbrechern gehört die Hucke voll.

  29. Hallo zusam­men,

    Bilder kos­ten­los anzu­bie­ten und anschlies­send wegen Formfehlern abzu­mah­nen ist nun ein­mal Abzockerei. Klar gefällt dem einen oder ande­ren der Begriff nicht und unse­rer Gesetzgebung und die ver­ein­fach­te Prozessverhinderung in Form von kos­ten­pflich­ti­gen Abmahnungen schützt immer nur den Abzocker. Der Abgezockte hat kei­ne Chance.
    Als „kom­er­zi­ell agie­rend“ wird eine Website bereits bei der Einblendung von Google Adsense Werbung ein­ge­stuft. Selbst wenn die Werbung nur die Hälfte der Serverkosten ein­spielt und man den Rest noch bei­le­gen muss.
    Wenn du nach so einer Abmahnung zusätz­lich noch die Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibst und meh­re­re Tausend Euro Strafe im Wiederholungsfall zah­len müss­test, kannst du als Blogbetreiber dei­nen Laden zuma­chen. Immerhin kann der Abmahner das Bild anonym selbst noch­mal hoch­la­den, Screenshot anfer­ti­gen und ab zum Anwalt damit.
    Das Problem in unse­rer Rechtssprechung ist eigent­lich, dass der gesun­de Menschenverstand kei­ne Rolle spielt. Er wird abge­schal­tet und es wird stur nach Gesetzesvorlage ent­schie­den. Es ent­behrt näm­lich jeder Grundlage sei­ne Fotos mit Urhebernennung kos­ten­frei anzu­bie­ten und bei feh­len­der Kennzeichnung tau­sen­de von Euro Lizenzgebühren ein­zu­trei­ben. Diese Menschen haben einen mora­li­schen Fehler und sind es nicht wert ihre Arbeit zu schät­zen, so gut sie auch sein mag.

  30. Hallo Max,

    du glaubst immer noch hier geht es um Fotos? Wenn es so wäre gäbe es eben­falls kei­ne Probleme. Dann wür­den die Urheber ihre Waren zu einem ver­nünf­ti­gem Preis anbie­ten und wer sie kau­fen möch­te der tut das, Andere eben nicht.
    Hier geht es um per­fi­de Geschäftsmethoden die gesetz­lich legi­ti­miert wer­den. Die Schmarotzer der Branche kris­tal­li­sie­ren sich damit wenigs­tens zuneh­mend her­aus und wenn man die Namen der Fotografen goo­gelt weiß man schon Bescheid.
    Wenn du selbst seri­ös arbei­test soll­test du dich mit denen nicht auf eine Stufe stel­len und ange­grif­fen füh­len. Und ja, ich mache mei­ne Fotos jetzt sel­ber oder las­se sie von seriö­sen Fotografen machen. Ich ver­han­de­le auch wegen die­sem Quatsch nicht mit Anwälten, die genau­so per­fi­de agie­ren, son­dern zah­le den Rotz einfach.

  31. Hi,
    wenn man das hier liest, muss es einen doch wirk­lich wun­dern, dass es über­haupt noch Webmaster in Deutschland gibt, die sich auf das Risiko ein­las­sen eine Webseite zu betrei­ben. Mit jedem zusätz­li­chen Besucher steigt das Risiko sol­che Leute wie „Max“ auf sei­ner Webseite begrü­ßen zu dür­fen. Und die fin­den immer irgend­ei­nen Fehler, den sie ger­ne direkt abmah­nen. Ich kann mir nicht erklä­ren, was mit denen los ist, haben die Langeweile? Das Ganze ist so abge­fah­ren! – In Deutschland ist es wahr­schein­lich „bil­li­ger“ und recht­lich weni­ger ris­kant im Mediamarkt einen gro­ßen Flatscreen im Auto zu ver­la­den ohne vor­her an der Kasse vor­bei zu gehen, als ein völ­lig wert­lo­ses Bild auf der Webseite zu veröffentlichen.

  32. @Hans: So „wert­los“ scheint ein Bild ja nicht zu sein, wenn sich ein Webseiten-​Betreiber die Mühe macht, es auf sei­ne Seite zu stel­len. Es gibt ja genug Webseiten, die nur auf Text set­zen, aber anschei­nend gibt es deut­lich mehr, wel­che den Nutzen von Fotos auf ihren Seiten erkennen.

  33. Als wert­los wür­de ich die Fotos jetzt auch nicht bezeich­nen wol­len. Natürlich haben sie ihren Wert. Das maka­be­re an der Sache ist, daß man mit einer Abmahnung den Wert selbst bestim­men kann und noch­mal den glei­chen Betrag als Strafzuschlag gel­tend machen darf. Das hat auch nichts mit Langeweile zu tun son­dern ist schö­ner schmie­ri­ger Kommerz der ansons­ten offen­bar Erfolglosen. 

    Ich selbst hat­te drei Fotos neben­ein­an­der auf der HP. Einer hat abge­mahnt mit Gesamtkosten von rund 1800,-. Die ande­ren bei­den Fotografen schrieb ich an und bat um den Preis für die Verwendung des Fotos ohne Urheberangabe unter dem Bild. Einer ver­lang­te 25,- und der ande­re woll­te 50,-. Die 25,- bezahl­te ich zzgl. MwSt. nach Rechnungserhalt. Die 50,- soll­ten per Briefpost ver­sen­det wer­den, was mir etwas hei­kel war und ich mich nach Ersatz umge­se­hen habe.

    Ihr wer­det mir sicher Recht geben, daß die gefor­der­ten Beträge des Abmahners in kei­nem Verhältnis zum tat­säch­li­chen Wert des Fotos ste­hen. Mein schlech­tes Gewissen im Bezug auf das, was ich dem Urheber mit mei­ner Rechtsverletzung ange­tan habe, hält sich jeden­falls in Grenzen. Und manch einer, der fahr­läs­sig ein Kind tot fährt, kommt bil­li­ger davon – da wird näm­lich in Tagessätzen abge­rech­net und nicht mit will­kür­li­chen Streitwerten.

  34. Hallo Robert,

    zunächst ein­mal vie­len Dank für Deinen fan­tas­ti­schen Blog. Regelmäßig schaue ich vor­bei und regel­mä­ßig fin­de ich hoch­span­nen­de und infor­ma­ti­ve Berichte.
    Seit April die­sen Jahres ver­kau­fe ich mei­ne Bilder bei inzwi­schen 13 Agenturen (kei­ne kos­ten­lo­sen Angebote). In unre­gel­mä­ßi­gen Abständen füh­re ich eine Bildersuche durch. Dies gilt in ers­ter Linie, um „mal zu sehen, wie mei­ne Bilder ver­wen­det werden“.
    Nun habe ich heu­te zwei mei­ner Bilder auf zwei Webseiten gefun­den, wo ich etwas ins Grübeln gekom­men bin. 1. Bei einer Osteopathiepraxis, die im Impressum davon spricht, dass „Bild- und Textmaterial sowie die Funktionalität die­ser Webseite sind urhe­ber­recht­lich geschützt und Eigentum von…“ Allerdings kei­ne Namensnennung des /​ der Lizenzgeber/​Urheber
    2. auf einer, ver­mu­te ich, kroa­ti­schen Website, wird für ein Produkt mit einem mei­ner Bilder gewor­ben. Außerdem, so scheint es, ist mein Bild, beschnit­ten auf der Verpackung des Bildes abge­druckt. Nur habe ich kei­ner­lei erwei­ter­te Lizenz die­ses Bildes verkauft.

    Ich bin nun am Überlegen, wie ich damit umgehe. 

    Hast Du als erfah­re­ner Stockfotograf einen Rat für mich?

    Viele Grüße,
    Lars

  35. Ich bin grund­sätz­lich für die Urheberrechte. Mein unge­woll­ter Fehler war, und das gebe ich auch ger­ne zu, ich habe den fal­schen Urheber in der Quellenangabe genannt. Quelle und Titel waren kor­rekt. Ich habe in dem Moment ein­fach nur gepennt – okay. Selber Schuld.

    Dann gibt es bei about­pi­xel die­sen §17, Absatz 2, der einem die Nutzung von Bildern u.a. zum eige­nen kom­mer­zi­el­len Umgang erlaubt, auch wenn man sie nur in den Standardlizenzen erwor­ben hat. Und wann das noch oder schon so ist, dar­über kann man sich zu Tode streiten.
    Das schaf­fen wohl Rechtsanwälte nur nach lan­gem hin-und-her.

    Danach habe ich ein Bild mit Standardlizenzen erwor­ben und habe es zur gra­fi­schen Unterstützung des Themas in die Internetseite ein­ge­fügt. Und das pass­te dem Herrn gar nicht.
    Wer so fun­giert, soll­te sei­ne Bilder, auf die er so stolz ist, am bes­ten ein­fach nur auf den ver­trieb­li­chen Weg brin­gen und sie nicht in die­se Dateien stellen.
    Wenn der Fotograf sei­ne Bilder dort ein­stellt, dann muss er ein­fach über­le­gen wie weit die Nutzungsbedingungen aus­leg­bar sind und inwie­weit er das hin­neh­men will. Aber viel­leicht ist die­se Unklarheit ja gera­de rich­tig. Auf dem Weg lässt sich das Geld leicht ver­die­nen – und ver­mut­lich gleich ´zig­mal.

    §17 hat mich ´nen Haufen Geld gekos­tet, obwohl ich kei­nen Fehler gemacht habe.

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