Oft werde ich von Fotografen gefragt: Wie machst Du das mit den Steuern?
Beispielhaft hier eine Mail, die ich vor einigen Tagen erhielt:
„Was ich bisher vermisse (Viele Fragen..) oder noch nicht online gefunden habe, sind Tipps/Links zu den ganzen Steuerangelegenheiten oder zur finanziellen Seite, bzw. Auszahlung u.a. bei Fotolia.
Seit ca. einem Jahr bin ich auch erfolgreicher Stockanbieter und möchte demnächst, mich das erste Mal, auszahlen lassen. Dazu schwirren mir viele Fragen im Kopf herum… u.a. wieviel muss ich davon in Deutschland an Steuer abgeben, wieviel darf man monatlich “frei“ verdienen, Steuern/Einnahmen geltend machen… etc. Ich befinde mich dazu in einer Festanstellung in einer Grafikagentur?! Hindernis?
Wie schwierig ist das alles in unserem Land, der u.a. kompliziertesten Steuersysteme, überhaupt?
Was muss ich/sollte ich bei der Auszahlung u.a. per Paypal beachten?
Finde ich dazu Tipps/Hilfen/weitere Links in einen deiner Bücher oder muss/sollte ich mich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden?
Über eine Antwort/Hilfe dazu, freue ich mich!“
Es gab einen guten Grund, warum darüber bisher in meinem Blog kaum etwas zu lesen war: Ich habe wenig Ahnung davon.
Das meiste lasse ich meinen Steuerberater erledigen. Das halte ich so, seit ich 2006 das erste Mal über 300 Euro im Monat Einnahmen aus Bildagentur-Verkäufen erzielt habe. Glücklicherweise war ich zu der Zeit noch Student und hatte die Gelegenheit, im Rahmen eines Existenzgründerprogramms an der Berliner Fachhochschule für Wirtschaft (FHW, heute HRW Berlin) kostenlos Seminare und Coachings zu erhalten.
Zum Coaching zählten auch mehrere Beratungsstunden bei einer Steuerberaterin, die mir einen Crashkurs in Buchhaltung und Steuerrecht gab, speziell zugeschnitten auf meinen Fall.
Das war das Beste, was mir passieren konnte! Die freundliche Steuerberaterin half mir nicht nur bei der Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt, sondern bewahrte mich auch vor einem folgenschweren Fehler: Das Finanzamt versuchte, mich mit einem Trick zu einer Gewerbeanmeldung zu überreden, die bei mir nicht notwendig war. Meine Steuerberaterin erklärte mir, dass ich kein Gewerbe anmelden müsse, wenn ich ausschließlich vom Verkauf der Fotos über Bildagenturen lebe, weil der Verkauf von Nutzungsrechten nach §18 des Einkommensteuergesetzes problemlos als Freiberufler möglich sei. So muss ich keine Gewerbesteuern zahlen, keinen Gewerbeschein beantragen und habe eine einfachere Buchführung.
Aber auch hier gilt: Das trifft auch meinen Fall zu. Wer beispielsweise regelmäßig Hochzeiten fotografiert oder Portraitfotos verkauft, ist meist gewerbepflichtig. Deswegen werdet ihr auch in Zukunft im Blog keine konkreten Steuertipps von mir lesen, da man die Fälle nicht verallgemeinern kann.
Ich bin sehr froh darüber, kompetente Beratung von Fachleuten zu haben, die sich mit der Materie auskennen. Vor allem weil es eine schwierige Materie ist: Geld verdienen im Internet? Noch dazu mit immateriellen Gütern wie Nutzungsrechten? Weltweit, also in Deutschland, in Europa und im nicht-europäischen Ausland? Da sind sich selbst die Finanzbehörden nicht immer einig, wer wo wann wie viel Steuern zahlen muss.
Klar ist immerhin: Einnahmen müssen gemeldet und versteuert werden. Wer nur unregelmäßig paar hundert Euro im Monat verdient, kann das in seiner Steuererklärung einfach ins Feld „sonstige Einnahmen“ schreiben und fertig. Wer regelmäßig Umsätze bei Bildagenturen hat, kann sich überlegen, ob er als Selbständiger „Kleinunternehmer“ sein will oder nicht. Die „Kleinunternehmerregelung“ kann ein Fotograf nach §19 des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nehmen, wenn er im Vorjahr weniger als 17.500 Euro Umsatz gehabt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro Umsatz erzielen wird. Das hat den Vorteil, dass keine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden muss, hat aber den Nachteil, dass gezahlte Umsatzsteuer, zum Beispiel beim Kauf von Kamera oder Objektiven, nicht zurückverlangt werden kann. Außerdem darf bei gestellten Rechnungen keine Umsatzsteuer aufgeschlagen werden, was für Stockfotografen jedoch nicht relevant ist.
Knackpunkt ist jedoch wieder das „regelmäßig“. Ab wann Einnahmen regelmäßig oder hoch genug sind, kann ich nicht sagen. Wer hier konkrete Zahlen will, muss wirklich das Finanzamt oder seinen Steuerberater fragen.
Ob jemand mit einer Festanstellung überhaupt etwas nebenbei verdienen darf, hängt wieder vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Im Zweifel einfach den Arbeitgeber fragen, ob man in seiner Freizeit als Nebenbeschäftigung Fotolizenzen verkaufen darf.
Sehr hilfreich zum Einlesen – nicht nur in Steuerfragen – ist das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft. Dort gibt es zum Beispiel eine Checkliste mit den 6 häufigsten Steuerfehlern von Existenzgründern, einen Überblick, wer wann welche Steuern zahlen muss und auch Tipps für Selbständige in der Kreativwirtschaft. Auch sehr lesenswert ist der „Ratgeber Selbstständige“ von Götz Buchholz, der online kostenlos einzusehen ist und auch viele Kapitel zu Steuerfragen enthält.
Wie immer bei Rechtsthemen der Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Was bereitet euch bei Steuerfragen am meisten Probleme? Was würdet ihr am liebsten wissen? Vielleicht kann ich mal einen Steuerberater o.ä. interviewen.
nach welchen Gesichtspunkten hast Du Deinen Steuerberater ausgewählt? Wie hast Du Deinen Steuerberater gefunden? Hat oder hatte Dein Steuerberater gerade in diesem nicht sehr weit verbreiteten Berufszweig genug Erfahrung? Musstest Du mehrere Steuerberater „testen“?
Das wäre so meine Fragen 🙂
Hallo Robert,
bei der Kleinunternehmer-Regelung kann man auch auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regel verzichten.
Diese Variante habe ich für meine Nebengewerbe Webdesign gewählt.
Dies bedeutet man ist zwar Kleinunternehmer und muss somit keine grosse Bilanz führen, sondern es reicht eine einfache GuV.
Man unterliegt aber der dem Umsatzsteuergesetz für mindestens fünf Jahre. So erhalte ich bei Investitionen und Anschaffungen für das Unternehmen die beinhaltete Mehrwertsteuer in Form der Vorsteuer zurück. Da der Großteil der Werbeeinnahmen aus Homepage-Projekten, als auch einigen Bildagenturen, aus dem Ausland kommt, unterliegen diese nicht dem deutschen Umsatzsteuergesetz.
In der Praxis erhalte ich so den Grossteiler der Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Dies kann sinnvoll sein, wenn man laufende Kosten und Investionen mit deutscher Mehrwersteuer hat und die Einnahmen zum Grossteil aus Ländern kommen die nicht der deutschen Umsatsbesteuerung unterliegen (Google Adsense, Fotolia, …).
Würde ich auf die Mehrwertsteuer-Regelungen verzichten, würde ich einige 100 € an Vater Staat verschenken.
Aber viele Gewerbetreibende haben da sicherlich viele andere Konstellationen. Am besten ist vor dem Schritt in die Selbstständigkeit ein Besuch bei einem Steuerberater.
Mir hat davor das durcharbeiten des Existenzportales sehr geholfen.
Wenn man dort Schritt-für-Schritt alle Punkte durcharbeitet, wird man schon sehr Nahe an die persönliche optimale Konstellation hingeführt.
MFG
Bernd
Extrem ätzend ist doch, dass das deutsche Steuerrecht überhaupt so komplex und unverständlich ist. Deshalb traut sich kaum jemand zu, Buchführung und Steuererklärungen in Eigenregie zu stemmen. Selbst bei moderaten Umsätzen muss man schon einen deutlich 4stelligen Betrag pro Jahr für Buchführung und Steuererklärungen an den Steuerberater überweisen. In der Regel 3–6 Prozent des Umsatzes. Des Umsatzes. Nicht des Gewinns. Ich ärgere mich da immer wieder drüber. Und wenn die EU konkrete Vorschläge macht, wie Buchführung und Steuererklärungen insbesondere für kleine Unternehmen vereinfacht werden können, dann bearbeitet die deutsche Steuerberater-Lobby so lange die deutsche Politik, bis diese die Vorschläge der EU blockt.
@Rob: Meine Steuerberaterin in Berlin war auf Existenzgründer und Selbständige spezialisiert, da war ich sehr zufrieden, aber nach meinem Umzug nach Köln musste ich 1x den Steuerberater wechseln, weil ich unzufrieden war. Ist sicher auch immer etwas Bauchgefühl dabei.
hallo,
bei den ausländischen Agenturen wird vor der Auszahlung ein Formular verschickt bei dem man bestäigen muß dass man sein Einkommen in Deutschland versteuert, sonst fallen bis 40 % Steuern an, die die Agentur sofort abzieht.
Es gibt hier ein Steuer-Befreiungs-Abkommen mit USA und anderen Ländern.
Gruß Jochen
Wenn ich Einnahmen mit der Stockfotografie erziele, kann ich dann nicht auch Anschaffungskosten für Kamera ect. abziehen und auch anteilige Kosten für Arbeitszimmer, Strom, Telefon usw. also ständige Kosten, die durch die Tätigkeit entstehen?
eine andere Frage. Manche verdienen ja – wie z.B. Robert – ihr Geld ausschließlich über Bildagenturen. Aber kommt es nicht auch vor, dass auch mal außerhalb von Bildagenturen eine Anfrage reintrudelt und eine Rechnung für die Verwendung von Bildmaterial eintrudelt? Beispielsweise wenn die Gemeinde für die Gestaltung einer neuen Tourismusbroschüre bei Euch Bildmaterial anfragt – weil ihr eben auch schöne Stadtbilder im Profil habt? Wie rechnet ihr das dann ab?
Gruß randy
@Randy: In diesem Fall bist Du sozusagen die Bildagentur und stellst dem Nutzer eine Rechnung für eine „Bildlizenzierung“, das ist steuerlich genauso wie der Verkauf einer Bildlizenz über eine deutsche Bildagentur.
@Ludger: Ja, kannst Du theoretisch machen. Wie genau das in der Praxis aussieht, sagt Dir genau Dein Steuerberater (z.b. weil Dein Arbeitszimmer gewisse Voraussetzungen erfüllen muss etc.)
Ich verkaufe Bilder und habe Angst erwischt zu werden, deshalb habe ich mich jetzt genau informiert.…
Also ich war bei der Stadt beim Finanzamt und dem Landratsamt – hier das Ergebnis:
Die Stadt Crailsheim meint es MUSS eine Gewerbeanmeldung sein, da ich keine Qualifikationen wie ein Studium etc. in dem Bereich (Foto).. habe. Deswegen wäre Freiberuflich ausgeschlossen.
Ich habe denen das mit den Nutzungsrechten erklärt, hab ich ja hier gelernt 🙂
..aber „egaaaal“ meinte die Mitarbeiterin.
Der Mitarbeiter vom Finanzamt meint da muss eine Gewerbeanmeldung gemacht werden…
Muss hinzufügen das ich selten mit einem so netten Menschen gesprochen habe.. einmalig der MA!
Obwohl ich vorher bisschen Angst hatte 🙂
Ergebnis des Ergbnisses:
Gewerbeanmeldung 26€(einmalig) + Steuern auf den Gewinn (jählich) + Müllgebühren 26€ (jählich).
Anspruch auf BAFÖG (Bin Student) verlier ich wahrscheinlich (wegen der Gewerbeanmeldung) usw.
Das ist doch Mist oder 🙂
@Marco: Es ist natürlich im Interesse des Finanzamtes, möglichst viele Gewerbeanmeldungen zu bekommen, weil dann die Gemeinde an den Gewerbesteuern verdient. Das hatte das Finanzamt ja auch bei mir probiert. Aber meine Steuerberaterin hat mir erklärt, wie ich mich richtig anmelde, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen… Deswegen: Schaue lieber mal, ob es in Deiner Gegend Programme zur „Existenzgründerförderung“ gibt, oft auch an der Uni, die helfen etwas „neutraler“ weiter.
Als Steuerberater kenne ich nur zu gut die Probleme.
Doch neben steuerlichen Problemen sind auch andere Dinge wie z.B. die Künstlersozialversicherung zu beachten.
Problematisch halte ich vor allen Dingen die „Fachsprache“, die kaum mehr verständlich ist.
Auf meiner Webseite steuerkanzlei-kandler . de veröffentliche ich wöchenentlich aktuelle Steuertips in allgemein verständlicher Sprache.
Vielleicht ist ab und zu auch etwas für Sie dabei.
Kein Arbeitsvertrag darf so ohne Weiteres eine Nebentätigkeit verbieten. Es sei denn, man macht seinem Arbeitgeber Konkurrenz und spannt vielleicht auch noch dessen Kunden aus. Oder man kommt ständig unausgeschlafen zur Arbeit, weil die Nebenbeschäftigung zu sehr schlaucht. Dann wäre die Untersagung rechtens.
In den meisten Arbeitsverträgen stehen aber Floskeln wie „Jegliche Nebentätigkeiten bedürfen der Zustimmung.“ Das kann man getrost ignorieren.
Hallo,
die folgende Frage bezieht sich auf die Einkommenssteuererklärung.
Angenommen, es wurden sowohl im Jahr 2011, als auch im Jahr 2012 Einnahmen erzielt.
Die Einnahmen liegen aber noch komplett bei der (ausländischen) Bildagentur und sind auch noch nicht auf ein deutsche Konto transferiert worden. In welcher Steuererklärung müssen diese Einnahmen aufgeführt werden?
2011 und 2012, je Verkaufsdatum über die Bildagentur
oder
erst dann, wenn die Einnahmen angefordert und in dem Fall auf mein deutsches Bankkonto überwiesen wurden?
Freue mich über eine Antwort.
@Ivo: Mein Steuerberater sagt immer, dass ich die Einnahmen dann verbuchen muss, wenn sie tatsächlich auf meinem Konto sind. Ob das aber in Deinem Land, für Deine Art der Buchführung etc. ebenfalls zutrifft, muss sicher im Einzelfall geklärt werden.
Hallo
erst mal Danke für deinen Artikel sehr hilfreich.
Ich weiß das es in Einzelfällen immer besondere Lösungen und Konstellationen gibt, aber ich fange gerade mit der Materie an und dachte ich frag einfach mal.
Mein Mann möchte seine Bilder bei außer-europäischen Bildagenturen anbieten, hat kein eigenes Einkommen und wir machen eine gemeinsame Steuererklärung. Wenn er also nur ab und zu (unregelmäßig) sich das Geld von den Agenturen überweisen lässt z.B. auf ein PayPal Konto. Dann muss er sich nicht zwingend als Kleinunternehmer anmelden, wenn ich das richtig verstanden habe. Müssen wir ihn trotzdem beim Finanzamt und der Krankenkasse als Freiberufler anmelden?
Oder reicht es wenn wir diese, wie oben beschrieben in der Steuererklärung als sonstige Einnahmen vermerken?
Ach ja und hast du noch einen Tipp wo man Informationen findet zum Thema Arbeitsmittel absetzen?
Vielen Dank und einen Guten Rutsch ins neue Jahr
@Sabrina: Bitte habe Verständnis, dass ich auf konkrete Einzelfälle keine rechtlich verbindliche Auskünfte geben kann und darf.
Alles klar…trotzdem danke für die Mühe