Stockfotos kaufen: Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?

Wer ein Foto kau­fen will, bzw. genau­er: Wer ein Foto für etwas lizen­zie­ren will, trifft auf vie­le Abkürzungen und Begriffe, die Verwirrung stif­ten können.

Zum Beispiel bedeu­tet „lizenz­frei“ nicht, dass Fotos kos­ten­los benutzt wer­den dür­fen und RM bedeu­tet in der Fotobranche nicht Reichsmark oder Real Media, son­dern „rights managed“.

Eine wei­te­re Quelle der Verwirrung will ich heu­te trockenlegen.

Was ist der Unterschied zwi­schen „redak­tio­nel­ler Nutzung“ und „kom­mer­zi­el­ler Nutzung“ und war­um ist sie so wich­tig? Bevor ich die­se Frage jedoch beant­wor­te, muss ich dar­auf hin­wei­sen, dass ich hier kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und des­halb alle Angaben ohne Gewähr sind.

Dieses Bild dient zur Illustration eines jour­na­lis­ti­schen Beitrags und fällt des­halb unter die „redak­tio­nel­le Nutzung“

Kommerzielle Nutzung

Wie sich ver­mu­ten lässt, ist alles aus dem Bereich „Werbung“ eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zäh­len zum Beispiel:

  • Werbeanzeigen
  • Partyflyer
  • Werbeposter
  • Email-​Werbung
  • Bannerwerbung
  • Fernsehspots

und so weiter.

Auch der Verkauf von Produkten, bei denen Fotos das Hauptmotiv bzw. der Grund sind, war­um das Produkt gekauft wird, ist eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zählt zum Beispiel:

  • Verkauf von T‑Shirts, Stickern, Postern, Postkarten, Buttons, Kalendern, Mousepads, Puzzles etc. mit Bildern
  • Nutzung von Bildern in Webseiten-Templates

und so wei­ter. Für die­se Art von kom­mer­zi­el­ler Fotonutzung, bei der das Fotomotiv einer der Hauptgründe des Käufer ist, genau die­ses Produkt und kein ande­res zu erwer­ben (ein Poster oder Kalender wird schließ­lich nicht wegen des glat­ten Papiers gekauft) wird bei den meis­ten Bildagenturen meist der Kauf einer „Erweiterten Lizenz“ (auch „Merchandising Lizenz“) verlangt.

Redaktionelle Nutzung

Hier steckt im Namen das Wort „Redaktion“ und dar­an lässt sich schon erken­nen, dass wir uns im jour­na­lis­ti­schen Bereich bewe­gen. Im eng­lisch­spra­chi­gen Raum wird meist von „edi­to­ri­al use“ gespro­chen. Eine redak­tio­nel­le Nutzung ist gege­ben, wenn ein Bild im Rahmen einer redak­tio­nel­len Berichterstattung genutzt wird. Das ist über­li­cher­wei­se der Fall bei:

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Schulbücher
  • Sachbücher
  • Blogs
  • Nachrichtensendungen

und so weiter.

Wohlgemerkt jedoch nur im „redak­tio­nel­len Teil“ einer Zeitung, nicht als Werbeanzeige in einer Zeitung. Während in tra­di­tio­nel­len Medien Redaktionen ihre Texte ver­fas­sen und dazu Fotos zur Illustration brau­chen, kann heut­zu­ta­ge z.B. auch ein ein­zel­ner Blogger Artikel ver­fas­sen und die Bebilderung die­ser Artikel wür­de als „redak­tio­nel­le Nutzung“ zäh­len. Die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images defi­niert die redak­tio­nel­le Nutzung in ihren Lizenzbedingungen so: „Redaktionelle Produkte müs­sen in einer ‚redak­tio­nel­len‘ Verwendung ein­ge­setzt wer­den, d.h. die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berich­tens­wert oder von öffent­li­chem Interesse sind“. Dieser Bezug auf Ereignisse und das öffent­li­che Interesse wird von Gerichten mit Blick auf die Pressefreiheit meist sehr weit gedeutet.

Die Getty-​Tochter istock­pho­to defi­niert „edi­to­ri­al use“ so: „Editorial Use means that the image will be used as a descrip­ti­ve visu­al refe­rence“. Übersetzt: Redaktionelle Nutzung bedeu­tet, dass das Bild als beschrei­ben­de visu­el­le Referenz genutzt wird.

Als Faustregel könn­te  – zumin­dest in Deutschland – des­halb gel­ten: Wer ein Impressum benö­tigt, nutzt Fotos redak­tio­nell. Eine Grauzone sind Webseiten, wel­che zwar eine Anbieterkennzeichnung haben müs­sen, jedoch des­halb nicht auto­ma­tisch „redak­tio­nell“ sind.

Übliches Missverständnis: Geld ver­die­nen vs. redak­tio­nel­le Nutzung

Oft lese ich fälsch­li­cher­wei­se in Internet-​Foren, dass sich „kom­mer­zi­el­le“ und „redak­tio­nel­le“ Nutzung dadurch unter­schei­den wür­den, dass mit erst­ge­nann­tem Geld ver­dient wür­de, mit dem zweit­ge­nann­ten nicht. Das ist jedoch falsch, denn die meis­ten Zeitschriften kos­ten Geld und ver­die­nen auch wel­ches, auch wenn sie einen jour­na­lis­ti­schen Auftrag erfül­len. Im Gegenzug kann auch eine werb­li­che Nutzung, zum Beispiel für eine Hilfsorganisation eine „kom­mer­zi­el­le Nutzung“ sein, auch wenn der Verein sat­zungs­ge­mäß kein Geld ver­die­nen darf.

Wer zum Beispiel ein Foto auf einen Flyer dru­cken will, der zu einer Party ein­lädt, nutzt das Foto „kom­mer­zi­ell“ egal, ob es eine Flatrate-​Sauf-​Party ist oder die Einladung für das kos­ten­lo­se Konzert des Kirchenchors. Beide Male „wirbt“ der Flyer für etwas.  Es fin­det weder eine jour­na­lis­ti­sche Berichterstattung statt noch wird ein Bild als visu­el­le Referenz genutzt. Letzteres könn­te bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn jemand ein Foto sei­nes Autos nach einem Diebstahl auf Aushänge druckt, um danach zu fahnden.

Zweites Missverständnis: Kommerzielle und redak­tio­nel­le Nutzung unter­schei­det sich wie RF/​RM

RF und RM sind Abkürzungen, die für die Art der Bildlizenzierung ste­hen: „royal­ty free“ oder „rights mana­ged“. Diese Begriffe regeln jedoch nur die Art der Bezahlung, aber nicht die der Nutzung.

Zwar war es lan­ge in der Praxis so, dass RM-​Fotos vor allem redak­tio­nell benutzt wur­den und RF-​Fotos meist kom­mer­zi­ell, aber ers­tens ändert sich das und zwei­tens war das auch damals nie in Stein gemei­ßelt. Zum Beispiel wur­den und wer­den für teu­re Werbekampagnen (=kom­mer­zi­el­le Nutzung) RM-​Fotos gekauft, damit Exklusivität gewähr­leis­tet ist und eini­ge Zeitschriften kau­fen auch zur Bebilderung ihrer Artikel (=redak­tio­nel­le Nutzung) RF-​Fotos, weil die­se manch­mal bil­li­ger sind (Microstock) oder vom Motiv ein­fach bes­ser passen.

Warum ist die Unterscheidung der Nutzung wichtig?

Die genaue Trennung zwi­schen redak­tio­nel­ler und kom­mer­zi­el­ler Nutzung ist wich­tig, weil sie in zwei wich­ti­gen Bereichen sehr unter­schied­li­che Voraussetzungen erfül­len muss: Rechtlich und moralisch.

Rechtliche Unterschiede

Für eine kom­mer­zi­el­le Nutzung von Bildern sind zum Beispiel bei Personenfotos immer Model-​Verträge not­wen­dig, bei mar­ken­recht­lich (oder ander­wei­tig) geschütz­ten Dingen Eigentumsfreigaben. Bei redak­tio­nel­ler Nutzung von Bildern ist das nicht not­wen­dig. Stellt euch nur das Gedränge vor, wenn die Fotoreporter bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus alle die Unterschrift des Präsidenten unter ihre Model-​Verträge haben wol­len wür­den… 🙂 Aber im Ernst: Es wäre ein star­ker Eingriff in die Pressefreiheit, wenn Personen den Abdruck von Fotos ver­bie­ten könn­ten, auf denen sie zu sehen sind, nur weil bei­spiels­wei­se eine Zeitung kri­tisch über die­se Person berich­tet. Deswegen sind Modelverträge im engen Rahmen der redak­tio­nel­len Nutzung nicht nötig. Umgekehrt aber dür­fen auch Fotos, bei denen Modelverträge vor­lie­gen, redak­tio­nell genutzt werden.

Diese Freiheit, wel­che Fotojournalisten haben, wenn sie ohne Model-​Verträge oder Eigentumsfreigaben arbei­ten kön­nen, hat jedoch ihren Preis. Dieser lau­tet: „Journalistische Sorgfaltspflicht“. Das führt uns zur Moral.

Moralische Unterschiede

Die eben erwähn­te Sorgfaltspflicht von Journalisten besagt unter ande­rem, dass Wahrheit eins der obers­ten Gebote ist. Das bedeu­tet bei Fotos unter ande­rem, dass sie nicht gestellt oder retu­schiert wer­den dür­fen. Die Nachrichtenagentur Reuters hat des­halb aus­führ­li­che Richtlinien, wie Fotos auf­ge­nom­men, mit Photoshop bear­bei­tet und beschrif­tet wer­den dür­fen oder müs­sen. Werden die­se nicht ein­ge­hal­ten, gibt es sofort auf­ge­brach­te Diskussionen. Oft dre­hen sich die­se um die Frage, wie stark ein Bild beschnit­ten wer­den darf. Jeder Fotograf weiß, dass die Bildwirkung eines Fotos stark durch einen Beschnitt beein­flußt wer­den kann und ein radi­ka­ler Beschnitt oft ein lang­wei­li­ges Foto ret­ten kann. Deshalb ist das Beschneiden von Fotos bei vie­len Bildagenturen nicht per se ver­bo­ten. Nur wenn der Beschnitt die Bildaussage ändern wür­de, ist er unter­sagt. Ähnlich stren­ge Vorgaben hat auch istock­pho­to an Fotografen, die redak­tio­nel­le Fotos lie­fern wollen.

Vom recht­li­chen Standpunkt aus gese­hen, kann jedes kom­mer­zi­ell nutz­ba­re Foto auch redak­tio­nell genutzt wer­den. Moralisch gese­hen ist das jedoch oft viel schwie­ri­ger, weil die gestell­ten Model-​Fotos mit weg­re­tu­schier­ten Markennamen und Hautunreinheiten eben nicht die Wahrheit wie­der­spie­geln, der sich sorg­fäl­tig arbei­ten­de Medien ver­pflich­ten. Das ist auch einer der Gründe, war­um die „klas­si­schen“ Stockfotos eher sel­ten in Zeitungen zu fin­den sind und die spe­zia­li­sier­ten Nachrichtenagenturen wei­ter­hin vie­le Fotos ver­kau­fen kön­nen. Wenn Zeitungen trotz­dem ein bear­bei­te­tes Foto abdru­cken wol­len, mar­kie­ren sie es ent­we­der als „Symbolbild“ oder durch ein „[M]“ für „Fotomontage“, oft zu sehen auf dem Titelbild der tages­zei­tung.

Unterschiede bei der Namensnennung von Fotografen

Viele Bildagenturen ver­lan­gen von Bildkäufern, dass sie bei redak­tio­nel­ler Nutzung eines Fotos den Namen des Fotografen in der Form „Fotografenname/​Agenturname“ ange­ben. Rechtliche Grundlage für die­se Forderung ist der §13 des deut­schen Urheberrechts. Darin steht: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung sei­ner Urheberschaft am Werk. Er kann bestim­men, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu ver­se­hen und wel­che Bezeichnung zu ver­wen­den ist.“ Fotolia hat dazu einen erklä­ren­den Blogbeitrag geschrieben.

Da vie­le Zeitungen aus ver­schie­de­nen Gründen (Platzmangel, Bequemlichkeit, Lesbarkeit) immer öfter dazu über­ge­hen, nur die Agentur zu nen­nen, hat­te der Deutsche Journalisten-​Verband (DJV) vor kur­zem die Aktion „Fotografen haben Namen“ gestar­tet und die „Welt kom­pakt“ als Zeitung aus­ge­zeich­net, wel­che ihre Fotos am über­sicht­lichs­ten kennzeichnet.

Bei einer kom­mer­zi­el­len Nutzung ver­zich­ten vie­le Urheber bzw. Agenturen auf die­se Namensnennung, weil sie nicht bran­chen­üb­lich ist. Oder wie oft habt ihr Werbeanzeigen gese­hen, in denen klein am Rande die Namen der betei­lig­ten Fotografen stehen?

Habt ihr auch Missverständnisse mit den bei­den Begriffen redak­tio­nell und kom­mer­zi­ell erlebt? Was für Unterschiede erge­ben sich für euch?

57 Gedanken zu „Stockfotos kaufen: Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?“

  1. Sehr guter und über­sicht­li­cher Beitrag Robert! Vielen Dank für dei­ne guten Erklärungen. Was mir sehr of auf mei­ner http://www.fotoskaufen.de unter­kommt, sind Leute die das Foto kom­mer­zi­ell nut­zen möch­ten aber eigent­lich eine „erwei­ter­te Lizenz“ benö­ti­gen. Hier wird mei­ner nach von eini­gen Bildgenturen dem Kunden nicht gehol­fen die rich­ti­ge Lizenz zu erwer­ben. Einfacher wäre es z.B. wenn vor dem Kauf direkt per Popup nach der Nutzung gefragt wird, wählt der Kunde dann „auf eige­nen Produkten“ oder so etwas, bekommt er nur die „erwei­ter­te Lizenz“ zu sehen.

  2. Danke für Deinen Beitrag Robert,
    mei­ne Frage wäre an die­ser Stelle: Wenn ein Foto z.B im Header einer Unternehmeswebsite benutzt wird und das domi­nie­ren­de gestal­te­ri­sche Element des Webauftritts ist und auch auf jeder Sub-​Page als Headerbild ver­wen­det wird, han­delt es sich dabei um kom­mer­zi­el­le Nutzung? Eines der Produkte wel­che das Unternehmen anbie­tet ste­hen dabei in unmit­tel­ba­ren Zusammenhang mit dem Foto. VG Stephan

  3. @Stefan: Ein Foto im Header einer Webseite kann kei­nen Bezug auf bestimm­te redak­tio­nel­le Inhalte neh­men, des­we­gen ist es sehr ein­deu­tig eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Aber wie immer gilt: Meine Anwort ist kei­ne offi­zi­el­le Rechtsberatung.

  4. @Robert: Kann man dar­aus die These ablei­ten, dass es sich um eine kom­mer­zi­el­le Nutzung des Bildes han­delt, obwohl das Medium – Website – ein Impressum hat? Anderes Beispiel: Ein Gemüsehändler möch­te sein Produktportfolio mit Hilfe von Microstock-​Bildern, bspw. Tomaten, Gurken, Salat, etc. illus­trie­ren? Was wäre dass dei­ner Meinung nach – natür­lich völ­lig unver­bind­lich und kei­ne Rechtsberatung – für eine Nutzung? 

    Ich wür­de schät­zen, kom­mer­zi­ell. Mich ver­un­si­chert aber, dass gewerb­li­che Websites ein Impressum haben müs­sen – auch wenn sie nicht redak­tio­nell arbei­ten. Und ein Impressum weist ja immer auf eine Redaktion. Ein gedruck­tes Imageprospekt des Gemüsehändlers müss­te ja auch kein Impressum haben – und wenn man den Content ins Web por­tiert – schwups – herrscht Impressumspflicht und man kann sich den Kopf dar­über zer­bre­chen ob man die Fotografen nen­nen muss, obwohls im Printbereich noch ein­deu­tig klar (weil Werbung) war.

  5. @Christian: Wie ich im Artikel schon geschrie­ben hat­te, haben zwar vie­le Webseiten eine Seite, die sich „Impressum“ nennt, in Wahrheit aber nur die Auflage der „Anbietererkennung“ nach dem deut­schen Telemediengesetz erfül­len. Im Grunde erkennst Du eine redak­tio­nel­le Nutzung, wenn jour­na­lis­tisch gear­bei­tet wird. Das machen die meis­ten Firmen in der Regel nicht, höchs­tens manch­mal in einem Firmenblog oder einer Mitgliederzeitschrift.

  6. Hallo Robert,
    immer wie­der „geil“ (das Wort nehm ich sel­ten in den Mund), wel­che Mühe Du Dir mit Deiner Seite gibst. Klasse und allen Respekt. Wann machst Du das alles? LG, Jeanette

  7. @Jeannette: Warum ich das alles mache? Weiß ich auch nicht so genau. Unterschwellig hof­fe ich ja immer, dass ich dadurch mehr Bilder ver­kau­fe, aber ich bin nicht sicher, ob das so funk­tio­niert. Immerhin ver­kauft sich mein Buch ganz gut. Bestimmt auch wegen des Blogs… 🙂

  8. Danke für den grund­sätz­li­chen und für vie­le hilf­rei­chen Versuch mal eine Unterscheidung zwi­schen kom­mer­zi­el­ler und redak­tio­nel­ler Nutzung zu machen. Ein sehr anschau­li­cher Beitrag und wie immer gut geschrieben. 

    Leider habe ich als Fotograf, der bei­de Seiten bedient, da schon eini­ges erlebt. So ist beim jour­na­lis­ti­schen Arbeiten noch an eini­ges mehr zu den­ken. Es geht immer um ‚die Personen des öffent­li­chen Zeitgeschehens‘ und in wel­cher Weise sie foto­gra­fiert wer­den, da las­sen sich gan­ze Seminare dazu hal­ten, was recht­lich ein­deu­tig und was beden­kens­wert ist. Eine Fastregel lau­tet dabei immer, wenn der Fotograf die Person bei Ihrer Tätigkeit foto­gra­fiert ist man auf der siche­ren Seite, foto­gra­fiert man abseits der Tätigkeit wird’s kri­tisch. Manchmal aber auch nicht…

    Auch in der Sockfotografie ist man trotz Modelrelease micht immer vor Anfechtungen gefeit. Denn so man­cher fand sich dann als Symbolfoto in einem Atrikel oder als Werbefigur für Produkte, die aus ganz per­sön­li­cher Sicht gegen die eige­nen Persöhnlichkeitsrechte verstoßen. 

    Was will ich damit sagen, egal wel­che Nutzung oder wel­ches Lizenzmodel, vor Gericht und im Himmel sind wir alle in Gottes Hand.

  9. Vielen Dank für dei­nen Beitrag und auch für die gan­ze Diskussion. Ich habe bis­her öfters Bilder vom Clipdealer (http://de.clipdealer.com/photo/) gekauft. So weit ich weiß, darf ich die­se Bilder alle auch kom­mer­zi­ell nut­zen. Dort läuft alles als royal­ty free media. Ich den­ke, da soll­te es kei­ne Probleme gebe, oder?

  10. Hallo Herr Kneschke,
    ich kann den vor­he­ri­gen Kommentaren nur zustim­men. Eine her­vor­ra­gen­de Seite, die erah­nen lässt wel­che Arbeit und Aufwand dar­in steckt.
    Ich möch­te an Sie eine sehr spe­zi­el­le Frage rich­ten: Ein gro­ßer öster­rei­chi­scher Verein, der sich die ALpen zum Thema gemacht hat, nutzt unli­zen­siert und unge­neh­migt ein Bild von mir im Internet, zum Thema wan­dern in den Alpen. Handelt es sich hier nach Ihrem per­sön­li­chen Dafürhalten um eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Ich erwar­te selbst­ver­ständ­lich kei­ne ver­bind­li­che AUskunft.

    Gruß
    R. Seeberg

  11. @R. Seeberg: Das ist schwer zu sagen, aber in der Regel sind die meis­ten Vereine schon per Satzung „nicht-​kommerziell“, da sie kei­ne Gewinne erwirt­schaf­ten dür­fen. Aber falls die auf der Webseite auch Dinge ver­kau­fen (z.B. Wanderkarten, Ausrüstung) oder Werbung geschal­tet haben, kann wahr­schein­lich doch ange­nom­men wer­den, dass das Foto zur „Verkaufsförderung“ dient und damit kom­mer­zi­ell genutzt wird.

  12. Sehr guter Beitrag Robert.Endlich bringt jemand mal etwas Licht in das wirrwarr.Man fin­det im Netz sonst kaum Informationen dazu.
    Aber ich hät­te trotz­dem noch ein paar Fragen zu dem Thema.

    Wie schaut es eigent­lich aus wenn ich eine Sportseite betrei­ben möch­te und über Sportereignisse Berichte.
    Sämtliche Logos,Bilder und Grafiken die zur Redaktionellen Nutzung frei­ge­ge­ben sind dürf­te ich ja dann beden­ken­los nutzen.

    Aber wie schau­ts aus wenn ich auf die­ser Sportseite im Header,Footer usw. Werbebanner ein­baue damit sich die Serverkosten wie­der einspielen?
    Bleiben die Bilder davon unbe­rührt weil Sie ja trotz­dem dem jour­na­lis­ti­schen Zweck der Berichterstattung dienen?

    Und was ist wenn man ein Werbebanner unter die­sem jour­na­lis­ti­schem Beitrag plat­zie­ren möchte?(weit weg vom Bild)

    Da bin ich mir noch nicht so im kla­ren drüber.

    Hoffe jemand kann mir unver­bind­lich antworten.
    Lieben Gruß
    Nicole

  13. @Nicole: Ich kann Dir nur ohne Gewähr und unver­bind­lich ant­wor­ten: Meine Einschätzung: Auch eine Zeitung darf z.B. Bilder zur redak­tio­nel­len Berichterstattung nut­zen, auch wenn an ande­rer Stelle Werbung zu sehen ist. Es muss halt immer eine „Redaktion“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Redaktion) vor­han­den sein, wel­che sicher­stellt, dass bei den Artikeln die jour­na­lis­ti­sche Sorgfaltspflicht ein­ge­hal­ten wird und das Presserecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Presserecht) ein­ge­hal­ten wird.
    Ich weiß, dass das an ande­rer Stelle (z.B. im Pixelio-​Forum) anders gese­hen wird, aber das ist nicht mein Problem. Wenn Du 100% sicher sein willst, hilft Dir nur der Rat eines Anwalts, der auf Medienrecht spe­zia­li­siert ist.

  14. Hallo Robert,
    Eine super Zusammenfassung. Nur eine Sache habe ich nicht her­aus­fin­den können:
    Wie ver­hält es sich mit Kundenmagazinen, also Magazine, die von kom­mer­zi­el­len Unternehmen her­aus­ge­ge­ben und (kos­ten­los) an aus­ge­wähl­te Kunden ver­sen­det werden?
    Hier wird redak­tio­nell über unter­neh­mens­na­he Themen berich­tet, es steht aber letzt­lich das kom­mer­zi­el­le Interesse des Unternehmens dahinter.

    Vielen Dank!

  15. @Bernd: Wenn das Kundenmagazin eine Redaktion hat und sich an die Presseregeln hält (Sorgfaltspflicht etc.), dann wür­de auch das als „redak­tio­nel­le Nutzung“ zäh­len. Auch hin­ter „nor­ma­len“ Zeitschriften steht ja ein wirt­schaft­li­ches Interesse: Das des Verlags.

  16. Hallo zusam­men,

    auch von mir erst­mal ein Lob an Robert, die Seite wird sicher ein regel­mäs­si­ger Anlaufpunkt für mich werden.
    Wenn ich dann auch gleich eine Frage anbrin­gen dürf­te, die in eine ähn­li­che Kerbe schlägt wie die von Bernd Sikarski:
    Ich arbei­te in genau in einem Unternehmen und gestal­te eben genau so ein Kundenmagazin. Dabei grei­fen wir gern auf (Micro)Stockfotos zurück (immer zur kom­mer­zi­el­len Nutzung).

    Meine Frage ist nun: Die Artikel aus unse­rem Magazin wer­den regel­mäs­sig auch in Fachmagazinen ver­öf­fent­licht. Darf ich nun die­se Stockfotos an die Magazine wei­ter­ge­ben? Ich habe dies bis dato immer ver­wei­gert, weil ich der Meinung bin, dass dies eine Weitergabe an Dritte wäre, was ja unter­sagt ist. Problematisch ist nur, dass das von unse­ren Kunden zur Verfügung gestell­te Bildmaterial oft sehr dürf­tig ist, und der Artikel ein gutes Stockfoto „braucht“ damit er optisch inter­es­sant wird. Ich habe dann meis­tens dar­auf ver­wie­sen dass sich das Magazin ja das ent­spre­chen­de Foto auch selbst kau­fen könne.
    Liege ich da rich­tig? Für mich wäre es natür­lich schön wenn ich die Fotos wei­ter­ge­ben könnte/​dürfte.
    Erwarte natür­lich kei­ne rechts­ver­bind­li­che Klärung, aber etwas Input vom Fachmann kann ja nicht schaden.

    TIA!

  17. @Lukas: Du hast ganz rich­tig gehan­delt. Die Stockfotos dür­fen NICHt wei­ter­ge­ge­ben wer­den, wenn Du sie als „nor­ma­le Lizenz“ gekauft hast. Beim Kauf einer „erwei­ter­ten Lizenz“ dür­fest Du das meist (je nach kon­kre­ten Lizenzbedingungen der erwei­ter­ten Lizenz). Aber den Fachmagazinen steht es natür­lich frei, das glei­che Stockfoto noch mal als „nor­ma­le Lizenz“ zu kau­fen, damit sie es nut­zen dür­fen. Wenn Du denen einen Link zum Bild schickst und einen Affiliate-​Link ein­baust, kannst Du sogar eben­falls noch dar­an verdienen.

  18. Hallo,

    vie­len Dank für den tol­len Beitrag. Ich habe im Internet kei­nen ver­gleich­ba­ren Artikel gefun­den. Leider muss ich zuge­ben, dass ich mich in dem Thema sehr schlecht aus­ken­ne und hät­te somit noch­mals eine Frage dazu.

    Ich wür­de ger­ne für einen Online-​Shop Bilder von Fotolia nut­zen. Dieses Bild soll in den Kopf der Webseite und dar­un­ter sol­len die Produkte dar­ge­stellt wer­den. Das Bild soll zur Verkaufsförderung die­nen, da das Bild das Ergebnis bei Verwendung der Produkte ver­deut­li­chen soll.

    Handelt es sich hier­bei um eine redak­tio­nel­le oder kom­mer­zi­el­le Nutzung? Gibt es bei Fotolia hier über­haupt einen Unterschied? In den Nutzungsbedingungen steht:

    … Die Benutzung des Werkes im redak­tio­nel­len oder jour­na­lis­tis­schen Zusammenhang, ohne fol­gen­de Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezi­dier­ten Bildnachweis zu machen: © Alias oder Name des Fotografen /Fotolia.com.;

    Muss nun im Impressum der Urheber genannt wer­den oder nicht?

    Vielen Dank.

  19. @F. Eder, so wie Du dei­nen Fall beschreibst, scheint es rela­tiv ein­deu­tig eine kom­mer­zi­el­le Nutzung der Bilder zu sein. Demnach bräuch­test Du den Urheber nicht zu nen­nen. Allerdings soll­test Du dar­auf ach­ten, dass Du kei­ne „irre­füh­ren­de Werbung“ (http://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/5.html) betreibst, wenn die gekauf­ten Fotos das Ergebnis der Produktnutzung dar­stel­len sol­len. (Wie immer bei recht­li­chen Themen ohne Gewähr)

  20. Hallo, Ich bin Autorin und habe bei clip­dea­ler gera­de ein Bild gekauft. Es stand kom­mer­zi­el­le und redak­tio­nel­le Nutzung erlaubt. Weil ich jetzt grad von Modelrelease gele­sen hab, bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich das Bild als Buchcover benut­zen benut­zen darf. Denn das ist bei dem Bild nicht erlaubt. Es zeigt aber die Silhouette einer Frau, die über Wasser springt. Sie ist nicht deut­lich zu sehen, also nicht zu iden­ti­fi­zie­ren. Kann mir jemand raten, was ich nun tun soll?
    Vielen Dank.

  21. @Osirim: Im Zweifel kannst Du ein­fach bei Clipdealer nach­fra­gen, ob Deine kon­kret geplan­te Nutzung mit dem kon­kret aus­ge­such­ten Bild erlaubt ist. Alles ande­re kann mit Deinen Angaben nur Mutmaßung sein.

  22. Hallo Herr Kneschke,

    ich habe mal eine Frage zur Stockfotografie. Sie beschrei­ben ja, dass bei redak­tio­nel­ler Nutzung des Bildes der Name des Fotografen ange­ge­ben wird und bei kom­er­zi­el­len Nutzung nicht, was auch ein­leuch­ted. Wenn jetzt aber Jemand aus inter­es­se bei einem kom­er­zi­ell genutz­ten Foto den Fotografen wis­sen möch­te, sind die­se dann ver­pflich­tet den Namen her­aus­zu­ge­ben, sowie die Agentur?

    vie­len Dank für eine Antwort!

    Ansonsten ein sehr guter und infor­ma­ti­ver Text, vie­len Dank!

  23. @E.Richter: Sowas kommt immer auf den Einzelfall an, aber ich wüss­te nicht, auf wel­cher Grundlage man eine Firma zwin­gen könn­te, den Fotografennamen eines Bildes zu nen­nen, wenn man nicht gera­de z.B. straf­recht­lich rele­van­te Fragen klä­ren will.

  24. Die Sache mit dem Impressum kann ich so nicht nachvollziehen.

    Zunächst muß man deut­lich unter­schei­den zwi­schen der Impressumspflicht für Printmedien nach den Landespressegesetzen und der Impressumspflicht für Internet-​Seiten nach Telemediengesetz (TMG) und Rundfunkdienste-Staatsvertrag.

    Nach Landespressegesetz (die sind im wesent­li­chen in allen 16 Ländern gleich) haben alle „Druckwerke“ eine Impressumspflicht. 

    Dann gibt es einen Sonderfall in allen Landespressegesetzen:

    Die Vorschriften für Druckwerke gel­ten nicht für „die nur Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, des häus­li­chen und gesel­li­gen Lebens die­nen­den Druckwerke, wie Formulare, Preislisten, Werbedrucksachen, Familienanzeigen, Geschäfts‑, Jahres- und Verwaltungsberichte und der­glei­chen, sowie Stimmzettel für Wahlen.“ 

    Jedes Druckwerk, auch ein Buch, muß bestimm­te Angaben ent­hal­ten, näm­lich: Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers. 

    Periodisch erschei­nen­de Druckwerke“ (das sind alle, die min­des­tens zwei­mal im Kalenderjahr erschei­nen) müsen wei­te­re Informationen ent­hal­ten, näm­lich z.B. einen ver­ant­wort­li­chen Redakteur usw. usf. Nachzulesen in jedem belie­bi­gen Landespressegesetz.

    *Internetseiten* müs­sen immer dann ein „Impressum“ haben, wenn sie „geschäfts­mä­ßig“ betrie­ben wer­den. (§5 TMG) 

    Geschäftsmäßig“ ist dabei nicht gleich „gewerb­lich“, son­dern „in der Regel gegen Entgelt ange­bo­ten“, aber auch, wenn die Seite nach­hal­tig, dau­er­haft und in einem nicht uner­heb­li­chen Umfang betrie­ben wird. Da wird’s schwam­mig, aber das ist unerheblich.

    Denn es gibt neben dem TMG auch noch den Rundfunkdienste-​Staatsvertrag, und der sagt klipp und klar in §55:

    Anbieter von Telemedien, die nicht aus­schließ­lich per­sön­li­chen oder fami­liä­ren Zwecken die­nen, haben
    fol­gen­de Informationen leicht erkenn­bar, unmit­tel­bar erreich­bar und stän­dig ver­füg­bar zu halten:
    1. Namen und Anschrift sowie
    2. bei juris­ti­schen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

    Will sagen: jede Website, die nicht aus­schließ­lich per­sön­li­chen oder fami­liä­ren Zwecken dient, braucht MINDESTENS ein Impressum mit die­sen oben genann­ten Angaben.

    Redaktionell gestal­te­te“ Internetseiten unter­lie­gen nach §55 Abs.2 RMStV dar­über hin­aus wei­te­ren Impressumspflichten, die denen der Landespressegesetze ent­spre­chen bzw. noch über sie hinausgehen.

    Die Landespressegesetze sehen z.B. aus­drück­lich vor, daß Minderjährige ver­ant­wort­li­che Redakteure von Schülerzeitungen u.ä. sein kön­nen – der RMStV ver­langt für alle Websites voll­jäh­ri­ge Verantwortliche.

    Insofern lässt sich aus dem Umstand, daß eine Website ein Impressum hat, über­haupt nichts über die Eigenschaft „redak­tio­nell oder nicht“ ablesen.

    Bei einem Printmedium lässt aus sich dem Umstand, daß das Impressum nicht nur Drucker und Verleger nennt, son­dern auch noch einen ver­ant­wort­li­chen Redakteur usw. able­sen, daß es sich um ein Periodikum han­delt, das nicht allein „Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, des häus­li­chen und gesel­li­gen Lebens die­nen­den Druckwerke, wie Formulare, Preislisten, Werbedrucksachen, Familienanzeigen, Geschäfts‑, Jahres- und Verwaltungsberichte und der­glei­chen dient“, bzw. Stimmzettel für Wahlen ist.

  25. Hallo,

    ich habe ein klei­nes Problem. Ich möch­te einen ipho­ne blog machen und dazu eine Header_​IMG Datei wo idea­ler­wei­se ein ipho­ne abge­bil­det ist. Mir ist durch­aus bewusst, dass ich kei­ne Bilder von Apple nut­zen darf ohne deren Zustimmung.

    Jetzt habe ich mir fol­gen­des gedacht:
    Wie wäre es denn, wenn ich mein eige­nes ipho­ne foto­gra­fie­re, die­ses in Photoshop bear­bei­te und dann in mein Header Bild ein­bin­de? Ist das ein­deu­tig legal, ille­gal oder eine Gesetzeslücke? Ich möch­te nie­man­den ver­är­gern und von Anfang an alles rich­tig und legal machen.

    Also es ist ja ein ipho­ne dann zu sehen, aber es ist meins und von mir foto­gra­fiert, redaktionell.

    Ich habe einen Freund gefragt und der mein­te es wäre okay, ich müss­te nur zu sehen, dass ich das ori­gi­na­le Bild behal­te zur Absicherung.

    Ich dan­ke jedem für eine Antwort!

    Allerliebste Grüße

  26. @Hendrik: Nur weil Du Dein iPhone bezahlt hast, hast Du aber z.B. nicht die Designrechte etc. dar­an. Das Risiko im Falle einer Klage trägst Du…

  27. hmm, ok. Das ist mir klar. Es ist aber so, dass Apple Bilder anbie­tet für die redak­tio­nel­le Nutzung. Ist mein Blog über­haupt noch Redaktionell, wenn ich Adsense nutze?

    Und:

    Ich wür­de dann halt ein Bild neh­men, wel­ches Apple zur frei­en Verwendung angibt (redak­tio­nell). Ist das erlaubt in den Header einzubinden?

  28. @Hendrik: Ein Bildnutzung immer Header wäre eher eine kom­mer­zi­el­le Nutzung statt einer redak­tio­nel­len, weil dort im Header kei­ne jour­na­lis­ti­schen Inhalte trans­por­tiert wer­den, wel­che mit dem redak­tio­nel­len Bild illus­triert wer­den. Deshalb nein, redak­tio­nel­le Bilder dür­fen nicht im Header genutzt werden.

  29. Hallo,
    mich treibt gera­de um, ob ich Fotos mit redak­tio­nel­ler Freigabe in einer Workshoppräsentation ver­wen­den darf. Bsp: ich möch­te eine Gruppenarbeit anmo­de­rie­ren und nut­ze dazu ein Bild einer Gruppe, das eine redak­tio­nel­le Freigabe hat. In mei­nen Augen wäre das eine redak­tio­nel­le Nutzung – auch wenn ich als Berater natür­lich Geld mit die­sem Workshop ver­die­ne. Mitunter bekom­men die Teilnehmer im Anschluss die Präsentation, um die Sachen nach­voll­zie­hen zu kön­nen. Wie schätzt du das ein?

    Gruss
    Patrick

  30. Ich beschrei­be auf einer Internetseite eine Dienstleistung, die Zielgruppe und den Ort der Zielgruppe in drei selbst ver­fass­ten Textblöcken und illus­trie­re jeden Textblock mit einem redak­tio­nel­len (nicht-​kommerziellen) Vorschaubild, wel­ches per Klick ver­grö­ßert wird. Der Titel der Seite nennt sich bsw. „Webdesign für Vereine in Buxdehude“. Es fol­gen die drei Textabschnitte über Webdesign, Vereine und Buxdehude mit jeweils einem Bild. Es besteht wei­ter die Möglichkeit sei­ne Meinung dazu zu schrei­ben und mit mir Kontakt auf­zu­neh­men, wobei die Kommentare von mir frei geschal­ten wer­den müs­sen. Eigentlich war ich mir bis jetzt sicher, dass Bildmaterial ent­spre­chend redak­tio­nell genutzt zu haben, bin mir aber nach den zahl­rei­chen Kommentaren hier nicht mehr 100 %ig sicher. Ach so: Die Seite ist eigent­lich eine Testumgebung für ein Blog-​System mit einer eigens dafür genutz­ten Domain. Es ist aber auch mein „kom­mer­zi­el­les“ Impressum ver­linkt. Sonstige Werbung gibts nicht. Können Sie, natür­lich völ­lig unver­bind­lich, eine Anmerkung zur Bildnutzung machen? Irgenwie scheint hier jeder Fall sehr indi­vi­du­ell zu sein.

  31. @Robert: Nein, Deiner Beschreibung nach ist das kei­ne „redak­tio­nel­le“ Nutzung, weil Du kei­ne „redak­tio­nel­le“ Arbeit machst, also Nachrichten ver­fas­sen, die unter das Presserecht fal­len. Du beschreibst ja selbst im ers­ten Satz, was Du machst: Du bie­test eine „Dienstleistung“ an, des­halb ist das eine kom­mer­zi­el­le Nutzung, selbst falls der Verein kein Geld ver­die­nen sollte.

  32. Hallo Herr Kneschke, mich treibt die Frage um, inwie­weit die Verwendung eines Portrait Fotos, das im Rahmen eine Auftrags für einen ande­ren Auftraggeber ent­stan­den ist und das der Portraitierte nun selbst für Homepage, Pressearbeit etc. nut­zen möch­te, redak­tio­nel­le oder kom­mer­zi­el­le Rechte berührt. Ganz prak­tisch wür­de mich noch inter­es­sie­ren, ob Sie Menschen (nicht Models), die sie por­trai­tiert haben (bspw. im Rahmen eines Auftrags für eine Veranstaltungsdoku) und die das Bild dann für sich selbst haben möch­ten, das Bild kos­ten­los über­las­sen oder berech­nen und wel­che Rechte Sie dabei einräumen?

    Ich hof­fe, ich konn­te mich ver­ständ­lich machen.

    Gruß,
    Stefanie

  33. @R. Kneschke: Das ist ja span­nend. Darf ich fra­gen, war­um nicht? Interessiert mich ein­fach aus Neugierde…

  34. Danke, Herr Knreschke, für den sehr infor­ma­ti­ven Beitrag, durch den ich eini­ges mehr gelernt habe.

    Trotzdem bin ich nach dem Lesen immer noch ver­un­si­chert. Dürfte ich Fotos, die in einer öffent­li­chen Bibliothek gemacht wur­den, ohne Bedenken zum redak­tio­nel­len Gebrauch verkaufen?

  35. Hallo,
    ich bin jetzt etwas ver­wirrt. Ich dach­te das ich zum Beispiel Innenaufnahmen im Nymphenburger Schloss oder in ande­ren Museen als edi­to­ri­al anbie­ten kann. Ich habe sicher­lich eini­ge hun­dert Innenaufnahmen als edi­to­ri­al in mei­nem Portfolio.
    Ich habe auch in Ausland diver­se Innenaufnahmen von öffent­li­chen Gebäuden als edi­to­ri­al „lau­fen“.
    Darf ich die­se Bilder denn als edi­to­ri­al anbieten?
    Mir ist klar das ich hier kei­ne Rechtsauskunft bekom­men kann – wo kann ich mich denn da klug machen ohne einen Anwalt zu befragen? 

    @generell Robert,vielen Dank für dei­ne Seite und dein tol­les Buch. Hat mir gera­de bei dem Start viel geholfen.

  36. Hallo Robert, hat­test du nicht geschrie­ben. Das war /​ ist ein­fach eine Unsicherheit bei mir da ich vie­le edi­to­ri­al Bilder lau­fen habe und bei den Museen etc. bis­lang mir kei­ne Einverständniserklärung geholt habe – und wohl auch nicht so ein­fach bekom­me – und gene­rell bei fast allen Eintrittskarten die kom­mer­zi­el­le Nutzung von Bildern aus­ge­schlos­sen ist.
    Ich inter­pre­tie­re jetzt mal das „edi­to­ri­al“ unge­fähr­lich ist. Bilder etc. Kunstwerke foto­gra­fie­re ich innen sowie­so nicht.
    Generell fällt mir auf das je nach Agentur die Prüfung auf edi­to­ri­al con­t­end sehr unter­schied­lich aus­ge­prägt ist. Ich habe bei 11 Agenturen Bilder der lonely Cypress in Pebble Beach – eine Zypresse in Californien – foto­gra­fiert von der Strasse ange­bo­ten. Bei 6 Agenturen ist die Serie ohne edi­to­ri­al ange­nom­men wor­den. Bei 5 en kam der Hinweis das ein Copyright auf den Baum ange­mel­det hat (nur Natur!). Ich habe die Bilder dann auf edi­to­ri­al geän­dert und es klapp­te – bis auf shutterstock.

  37. Lieber Robert
    Wegen einem aktu­el­len Problem durch­fors­te­te ich das Internet, las fla­che Forenbeiträge und gelang­te zu Deinem pro­fes­sio­nell wir­ken­den Artikel. Sachlich und klar legst Du den Sachverhalt – wenn auch unver­bind­lich! – dar. Aber bes­ser unver­bind­lich und klar, als nur mut­maß­li­ches Gewäsch.
    Ich mer­ke, dass beim Austausch von „kom­mer­zi­ell“ zu „werb­lich“ mei­ne Fotowelt etwas anders aus­sieht, dar­um auch eine Frage von mir.

    Ich bin in fol­gen­der Situation:
    Ich hab einen befreun­de­ten Goldschmied ange­spro­chen, ob ich eine Auswahl sei­ner Schmuckstücke für ein Model-​Shooting ver­wen­den darf. Er ist begeis­tert. Das Model habe ich auch schon. Am Ende wer­den das Model und ich die Bilder für eige­ne (werb­li­che!) Zwecke in Modelkarteien, Homepages etc. ver­wen­den dür­fen (in mei­nem TFP-​Vertrag steht „nicht­kom­mer­zi­el­le Nutzung“). Soweit ist das ja das Übliche.
    Da ist aber noch der Goldschmied: Ihm woll­te ich – als Dankeschön – eine Auswahl als gerahm­te Bilder für sei­nem Laden über­las­sen. Das wäre qua­si mei­ne ers­te Bilderausstellung. Nun könn­te man aber auf den Bildern Schmuck sehen, den ein Kunde gezielt bestel­len könn­te (hät­te er viel­leicht ohne das Bild nicht gemacht) Wobei der Kunde erst in den Laden muss, um die Bilder zu sehen! Nicht die Bilder haben ihn in den Laden gelockt! Es könn­te aber durch­aus pas­sie­ren, dass mei­ne klei­ne Ausstellung in der Zeitung erscheint, was für die­sen Moment Leute in den Laden locken würde.
    Nun fürch­te ich, dass das Ausstellen der Bilder als „kom­mer­zi­el­le“ Nutzung (Werbemaßnahme des Goldschmiedes, wobei er NICHT der Auftraggeber ist) aus­ge­legt wer­den könn­te. Es ist ja sein Schmuck, der zu sehen ist! Wäre dann nicht die Konsequenz, dass das Model bezahlt wer­den müsste?
    Wie wäre Deine rechts­un­ver­bind­li­che Meinung dazu? Würdest Du mein Unterfangen unter „kom­mer­zi­ell“ („werb­lich“) packen.

    LG Reinhard

  38. @Reinhard: Meiner Meinung nach ist das unpro­ble­ma­tisch, solan­ge der Goldschmied die Ausstellung weder ver­an­stal­tet noch als Sponsor auf­tritt. Um kom­plett auf Nummer Sicher zu gehen, könn­test Du vor­her mit dem Model abspre­chen (und schrift­lich fest­hal­ten), dass Du die Bilder auch für Ausstellungen nut­zen darfst.

  39. Hallo Robert,

    ich habe ein Foto (redak­tio­nel­le Nutzung frei) als Titel auf einem PdF-​Magazin (drei­köp­fi­ge Redaktion macht alle zwei Monate ein Magazin mit unge­fähr 20 Seiten Inhalt) benutzt. War das korrekt?

    Viele Grüße und vie­len Dank im voraus
    Elmar

  40. Eines ist mir noch nicht so ganz klar gewor­den. Kann man für die redakt. Nutzung nur das öffent­li­chen Leben/​besond. Ereignisse oder qua­si alles fotografieren ?
    Mal ein extre­mes Beispiel:
    Kinder spie­len ober­kör­per­frei vor ihrem Haus (also auf eige­nem Grundstück). Ich foto­gra­fie­re das, ohne sie oder die Eltern zu fra­gen. Das wür­de ich zwar aus mora­li­schen Gründen nicht ver­öf­fent­li­chen, aber könn­te ich das als Editorial Image anbieten ?
    Und sind Fotolia und Shutterstock da auch die rich­ti­gen Agenturen, um Bilder redak­tio­nel­ler Nutzung anzubieten ?

    Danke!

  41. @Johannes: Fotolia bie­tet kei­ne redak­tio­nel­len Bilder an und Shutterstock nimmt nur News-​Bilder, also „tages­ak­tu­el­le“ Bilder, nicht gene­rell alle redak­tio­nel­len Bilder.
    Zum Beispiel mit den Kindern: Das dür­fest Du nicht, weil Du damit die Privatspähre der betrof­fe­nen Personen ver­let­zen wür­dest. Speziell der Schutz von Kindern wird vom Gesetz höher ange­setzt als bei­spiels­wei­se der von Prominenten, die gera­de etwas von öffent­li­chem Interesse tun.

  42. Hallo Robert,

    auch ich rei­he mich, sofern für Dich okay, in die Reihe der Fragesteller ein 🙂

    Angenommen, man betreibt eine Webseite mit aus­führ­li­chen Produktinformationen und Testberichten und setzt ein Bild eines Stockarchives (z.B. Pixelio) mit nur „redak­tio­nel­ler Lizenz“ in den Header, das mit den beschrie­be­nen Artikeln abso­lut nix zu tun hat und nur der Designaufwertung dient..
    Gilt dies dann als kom­mer­zi­el­le Nutzung? Bzw. ist eine kom­mer­zi­el­le Nutzung gege­ben, sobald die Webseite als kom­mer­zi­ell gilt?
    Hinweis: Auf ver­schie­de­nen Unterseiten sind Links zu den Shops, die die­se Artikel ver­kau­fen, gesetzt (inkl. Handlungsaufforderung).

    Vielen Dank für Deine Antwort.

  43. Hallo Robert,

    Mir gefällt dein Artikel sehr gut! Leider bin ich mir immer noch nicht sicher ob es sich um redak­tio­nel­le Nutzung han­delt, wenn ich auf mei­ner Seite für Zahnbürsten News und Vergleiche anbie­te UND dar­un­ter einen Affiliate-​Link plat­zie­re: „Jetzt auf Amazon kaufen“.

    Eigentlich sehe ich das als klar redak­tio­nell an, da die Bilder the­ma­tisch ein­deu­tig mit mei­nen Artikeln zu tun haben bzw. die­se sinn­voll ergän­zen und ich damit auch nicht direkt für das Produkt wer­be. Die Bilder ver­an­schau­li­chen eben die Produkte in den Artikeln. 

    Selbstverständlich hel­fen mir aber die Bilder dabei Einnahmen zu gene­rie­ren. Das ist aber bei allen Printmedien eben­falls so. Ich finan­zie­re die Seite eben mit Affiliate-​Links – statt mit Werbung.

    Ich weiß, dass du mir kei­ne ver­bind­li­che Rechtsauskunft geben kannst, aber dei­ne Meinung dazu wür­de ich ger­ne ken­nen. Danke 🙂

  44. @John: Das lässt sich schwer beur­tei­len, weil es eine Grauzone ist. Das hängt davon ab, ob Deine Artikel jour­na­lis­ti­schen Kriterien stand­hal­ten wür­den und Du Dich an die übli­chen Presseregeln hältst und so wei­ter. Dass mit redak­tio­nel­len Inhalten Geld ver­dient wird, ist kein ent­schei­den­des Kriterium, aber so wie Du es beschreibst, klingt es für mich eher so, als wür­den die Artikel nur Mittel zum Zweck sein, um Affiliate-​Provisionen zu kas­sie­ren, was dann wie gesagt eine Grauzone ist, die ich recht­lich nicht voll­stän­dig ein­schät­zen kann.

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